Stand: Mitte März 2012
Gesundheitspolitik
Der Bundesrat hat dem Parlament mit Botschaft vom 30. September 2009 den Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über Prävention und Gesundheitsförderung (09.076 n) vorgelegt. Es hat zum Ziel, die Steuerung, Koordination und Effizienz von Massnahmen zur Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung zu verbessern. Der Nationalrat nahm den Entwurf in der Sondersession vom April 2011 mit 97 zu 71 Stimmen und einer wesentlichen Änderung an: Auf das vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagene Institut wird verzichtet und stattdessen werden gewisse Aufgaben der bestehenden Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz übertragen. Der Ständerat lehnte es in der Wintersession 2011 mit 20 zu 19 Stimmen ab, auf die Vorlage einzutreten. Der Nationalrat hielt in der Frühlingssession 2012 dagegen an seinem Beschluss fest, womit die Vorlage wieder in der SGK-SR hängig ist. Sobald die Beschlüsse zum Präventionsgesetz bekannt sind, wird die SGK-NR auch die drei hängigen Pa. Iv. zur Krebs-Früherkennung (05.464 n, 05.465 n, 05.467 n) weiterberaten.
Am 3. Dezember 2010 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) (10.107) verabschiedet. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Frühlingssession 2012 mit wenigen Änderungen angenommen. So sollen nach Meinung des Nationalrates die Kantone Impfungen nicht mehr für obligatorisch erklären, sondern nur noch empfehlen können. Auch in Bezug auf die Strafbarkeit der Übertragung menschlicher Krankheiten war der Nationalrat mit dem Vorschlag des Bundesrates nicht einverstanden. Allerdings blieben hier noch verschiedene Fragen offen, um welche sich der Ständerat als Zweitrat noch zu kümmern hat. Die SGK des Ständerates wird die Vorlage im zweiten Quartal 2012 beraten.
Krankenversicherung
Ende Januar 2012 nahm die SGK-SR die Beratungen zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“ (11.062 s) auf. Der Bundesrat beschloss am 16. September 2011 einen direkten Gegenvorschlag. Während die Volksinitiative die Förderung des Berufsstandes der Hausärzte in der Verfassung verankern will, schlägt der bundesrätliche Gegenvorschlag eine allgemeinere Stossrichtung zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung vor. Die SGK-SR favorisiert einen indirekten Gegenvorschlag mit einem breiten Massnahmenbündel. Die vertieften Abklärungen dazu sind im Gange.
Am 15. Februar 2012 legte der Bundesrat dem Parlament den Entwurf zu einem neuen Gesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (12.027 s) vor. Dieses sieht verschiedene Massnahmen vor, um die finanzielle Sicherheit der Krankenkassen sicherzustellen. Die Prämien sollen konsequent kostendeckend sein; liegen sie in einem Kanton unangemessen über den Kosten, sollen sie nachträglich korrigiert werden können. Die SGK-SR wird nach der Sommersession 2012 mit der Beratung dieser Vorlage beginnen.
Ebenfalls am 15. Februar 2012 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft für eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (12.026 s), mit der ein Ausgleich dafür geschaffen werden soll, dass die Versicherten in der Vergangenheit in gewissen Kantonen zu hohe oder zu tiefe Prämien bezahlt haben. Je nach Kanton sollen die Versicherten während bis zu sechs Jahren einen Prämienabschlag erhalten oder einen Prämienzuschlag bezahlen müssen. Die SGK-SR nimmt die Beratung dieses Geschäfts im April 2012 auf.
Koordiniert mit den Geschäften 12.026 s und 12.027 s wird die SGK-SR die beiden Genfer Standesinitiativen 09.319 s und 09.320 s weiterbehandeln. Diese verlangen, dass die Reserven der Krankenversicherer für jeden Kanton separat gebildet und plafoniert werden.
Nachdem auch die SGK-SR einer Parlamentarischen Initiative zur Prämienbefreiung für Kinder (10.407 n) zustimmte, kann die SGK-NR jetzt einen Erlassentwurf ausarbeiten. Die Krankenkassenprämien für Kinder machen im Jahr 2011 rund 1,8 Milliarden Franken aus.
Die SGK-N hatte der parlamentarischen Initiative Bortoluzzi. Komatrinker sollen Spitalaufenthalte und Ausnüchterungszellen selber bezahlen (10.431 n) am 13. Mai 2011 Folge gegeben. Die SGK-S stimmte diesem Beschluss am 24. Januar 2012 zu, wodurch die SGK-N mit der Ausarbeitung eines Erlassentwurfes beauftragt wurde.
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die umstrittenen Punkte im Leistungs- und Finanzierungsbereich der AHV (Anhebung des Frauenrentenalters, Flexibilisierung des Rentenvorbezugs, etc.) sollen dem Parlament noch in dieser Legislatur vorgelegt werden. Vonseiten des Parlaments gibt es allerdings Bestrebungen, einzelne dieser umstrittenen Punkte vorzuziehen. Die Kommission des Ständerates hat am 31. März 2011 der parlamentarischen Initiative Forster. AHV. 65/65 (10.524 s) Folge gegeben. Die SGK-N hat diesem Beschluss am 14. Oktober 2011 mit 13 zu 11 Stimmen zugestimmt. Somit wurde die SGK-S mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt. Dazu hat sie eine Subkommission eingesetzt, welche ihre Arbeit im zweiten Quartal 2012 aufnehmen wird.
Invalidenversicherung
Der Bundesrat hat dem Parlament mit Botschaft vom 24. Februar 2010 ein erstes Massnahmenpaket im Rahmen der 6. IV-Revision (10.032 s) vorgelegt. Die Räte haben die Revision am 17. März 2011 in der Schlussabstimmung angenommen. Die Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket zur 6. IV-Revision (11.030 s) beschloss der Bundesrat am 11. Mai 2011. Im Vordergrund stehen die Anpassung des Rentensystems, die verstärkte Eingliederung und der Verbleib im Arbeitsmarkt, Senkung der Kinderrenten, Entschuldung der IV und ein Interventionsmechanismus zur langfristigen Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts. Der Ständerat verabschiedete die Vorlage mit wenigen Änderungen in der Wintersession 2011. Er stellte insbesondere die unter 55jährigen Rentenbezüger, die bereits eine Rente beziehen, etwas besser und lagerte den neuen Artikel 14bis (Kostenvergütung für stationäre Massnahmen) in eine Vorlage 2 aus . Die Kommission des Nationalrates wird nach den Anhörungen vom vergangenen Februar Ende März die Eintretensfrage behandeln und mit der Detailberatung beginnen.
Berufliche Vorsorge
Nachdem die SGK-SR nach dem Nationalrat am 6.9.2011 ihre Zustimmung zur Pa.Iv. Hutter Markus. BVG-Einkäufe von Selbständigerwerbenden nach Erwerbsaufgabe (08.478 n) gegeben hat, wird die Subkommission „BVG“ der SGK-NR nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Unfallversicherung
Seit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) im Jahre 1984 wurde dieses nicht mehr systematisch überprüft. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Unfallversicherungsgesetzes (Teil I und II) (08.047 n) hat das Ziel, das UVG den inzwischen stattgefundenen Entwicklungen anzupassen. Nach einer ausgiebigen und äusserst kontroversen Vorberatung durch die nationalrätliche Kommission beschloss der Nationalrat in der Herbstsession 2010, die Vorlage 1 an den Bundesrat zurückzuweisen. Diesem Beschluss stimmte der Ständerat in der Frühlingssession 2011 zu. Die Vorlage 2 wurde von beiden Räten sistiert.
Familienpolitik
Die SGK-NR hat im August 2007 der Pa. Iv. 07.419 n Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik (Hochreutener) Folge gegeben. Im Februar 2008 stimmte die SGK-SR diesem Beschluss zu. Gestützt auf Vorarbeiten ihrer Subkommission „Familienpolitik“ und im Anschluss an eine Vernehmlassung legte die SGK-NR ihren Entwurf für einen neuen Artikel 115a Bundesverfassung vor, dem der Nationalrat in der Frühjahrssession 2012 zustimmte. Folgende Punkte sollen neu in die Verfassung aufgenommen werden: die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen. Nun berät die SGK-SR die Vorlage.
Drogenpolitik
Nachdem die von der SGK-NR mit einer Kommissionsinitiative vorangetriebene Revision des Betäubungsmittelgesetzes (Stichwort: Viersäulenpolitik) im Herbst 2008 in der Volksabstimmung angenommen worden war, nahm die SGK-NR das damals noch ausgeklammerte Thema Cannabis wieder auf. Im März 2009 gab sie der Pa.Iv. 04.439 n der CVP-Fraktion Folge, was im Januar 2010 auch die SGK-SR guthiess. Die Initiative schlägt vor, den Konsum von Cannabis im Betäubungsmittelgesetz einem Ordnungsbussenverfahren zu unterstellen. Gestützt auf Vorarbeiten ihrer Subkommission „Drogenpolitik“ und im Anschluss an eine Vernehmlassung legte die SGK-NR ihren Entwurf für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor, dem der Nationalrat in der Frühjahrssession 2012 mit folgenden Eckwerten zustimmte: Cannabiskonsum soll bei Erwachsenen mit einer Ordnungsbusse von 200 Franken geahndet werden können. Diese kann nur ausgesprochen werden, wenn der Täter oder die Täterin nicht mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich trägt. Nun berät die SGK-SR die Vorlage.
Weitere Geschäfte
Der Bundesrat hat dem Parlament mit Botschaft vom 25. Mai 2011 die Totalrevision des Lebensmittelgesetzes (11.034 n) vorgelegt. Das schweizerische Lebensmittelrecht soll an jenes der EU angepasst werden, was die Teilnahme der Schweiz an den Schnellwarnsystemen der EU in den Bereichen Lebensmittel- und Produktesicherheit ermöglichen würde. Für die Konsumentinnen und Konsumenten sind vor allem zwei geplante Neuerungen von Interesse: Inspektionsberichte von Lebensmittelbetrieben (u.a. der Gastronomie) sollen transparenter gemacht werden, und Kosmetika sollen nur noch mit Eigenschaften beworben werden dürfen, die den Tatsachen entsprechen. Die SGK-NR ist im Januar 2012 auf den Entwurf eingetreten und führt nun die Detailberatung durch.
Nachdem beide Kommissionen der Pa. Iv. Maury Pasquier. Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz (07.455 n) zugestimmt hatten, schickte die SGK-NR Ende Mai 2011 einen Erlassentwurf in die Vernehmlassung. Im November 2011 verabschiedete sie den Erlassentwurf. Mitte Februar beschloss der Bundesrat seine Stellungnahme, welche die SGK-NR im April diskutieren wird. Das Geschäft kommt in der Sommersession 2012 in den Nationalrat.
Nach der Unterstützung beider Kommissionen hat die SGK-SR einen Erlassentwurf zur Pa. Iv. „Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons“ (08.473 s) ausgearbeitet. Als nächstes wird sie die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis nehmen, die Mitte März 2012 abgelaufen ist.
Weiterhin beschäftigen werden sich die Kommissionen mit der Einführung der DRG (neue Spitalfinanzierung) und der Umsetzung der neuen Pflegfinanzierung in den Kantonen.