Stand: 15. November 2011
01.080 s Staatsleitungsreform
Die SPK beider Räte haben bereits in den 1990er Jahren mit Nachdruck eine Regierungsreform gefordert. Im Jahre 2001 hat der Bundesrat eine Vorlage unterbreitet, welche die Einführung einer zweiten, dem Bundesrat unterstellten Regierungsstufe mit Ministerinnen und Minister vorsah. Der Ständerat entschied sich hingegen im Frühling 2003 für eine Erweiterung des Bundesrates auf neun Mitglieder und eine Verlängerung der Amtsdauer der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten auf zwei Jahre. Der Nationalrat wies die Vorlage im Frühling 2004 an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, neue Vorschläge zu unterbreiten mit den Zielen einer Stärkung der politischen Führung und einer Effizienzsteigerung der Verwaltung.
Der Bundesrat hat darauf zwar eine Verwaltungsreform an die Hand genommen, aber die eigentliche Reform der Regierung nicht weiter verfolgt. Nachdem im Frühjahr 2009 erneut Kritik an der politischen Führung des Bundesrates in der aktuellen Finanzkrise laut geworden ist, verlangte die SPK-N von der Vorsteherin des EJPD Auskunft, ob und gegebenenfalls wie der Bundesrat den im Jahre 2004 erhalten Auftrag zu erfüllen gedenke. Am 26. August 2009 hat der Bundesrat eine Grundsatzdiskussion über die Staatsleitungsreform geführt und ist zum Schluss gelangt, dass Reformbedarf bestehe. Er unterbreitete der Bundesversammlung am 13. Oktober 2010 eine Zusatzbotschaft zur Regierungsreform. Der bedeutendste Reformvorschlag besteht in einer Verlängerung der Amtsdauer der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten auf zwei Jahre. Im Weiteren schlägt der Bundesrat verschiedene Änderungen des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetztes (RVOG) vor, welche die Informationspflichten innerhalb des Bundesrates, die Stellvertretungen, die Ausschüsse sowie die Einsetzung und Funktion von Staatssekretären regeln. Die SPK-N ist am 13. Januar 2011 mit 11 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen auf die mit der Zusatzbotschaft unterbreiteten Vorlagen eingetreten. Sie erachtet jedoch die gemachten Vorschläge nicht als ausreichend und hat deshalb eine Subkommission eingesetzt, welche bis zum Frühjahr 2012 weitere Reformvorschläge prüfen soll.
Gültigkeit von Volksinitiativen (u.a. 07.477)
Die Staatspolitischen Kommissionen hatten sich in jüngerer Zeit mit verschiedenen Volksinitiativen zu beschäftigen, deren Gültigkeitserklärung nicht unumstritten war (06.086 Für demokratische Einbürgerungen ; 08.061 Gegen den Bau von Minaretten ; 09.060 Für die Ausschaffung krimineller Ausländer). Die Vorprüfung einer parlamentarischen Initiative (07.477 Pa.Iv. Vischer. Gültigkeit von Volksinitiativen) gab der Kommission Gelegenheit, die Frage der Gültigkeit von Volksinitiativen generell zu prüfen. Nach Anhörung von Experten kam eine knappe Mehrheit der SPK-N zum Schluss, dass Handlungsbedarf in diesem Bereich bestehe und nach Möglichkeiten zur Ergänzung der Ungültigkeitsgründe gesucht werden soll. Sie gab der Initiative am 21. August 2008 Folge. Die SPK-S vermochte diesem Beschluss nicht zu folgen, die SPK-N hielt jedoch daran fest und stellte dem Rat entsprechend Antrag. Der Nationalrat gab der Initiative am 11. März 2009 mit 96 zu 72 Stimmen Folge. Die SPK-S will sich erst wieder zur Initiative äussern, wenn der Bundesrat seine im Bericht « Das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht » vom 5. März 2010 skizzierten Vorschläge konkretisiert hat. Dieser Bericht wird im Frühling 2011 erwartet, so dass sich die SPK im dritten und vierten Quartal 2011 wieder mit der Frage werden beschäftigen können.
08.432 n Pa.Iv. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen
Die von Nationalrätin Ada Marra am 9. Juni 2008 eingereichte parlamentarische Initiative fordert, dass Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation künftig auf eigenen Antrag oder auf Antrag ihrer Eltern eingebürgert werden können. Die SPK beider Räte kamen bei ihren Vorprüfungen der Initiative zum Schluss, dass auf diesem Gebiet grundsätzlich Gesetzgebungsbedarf besteht. Sie waren mehrheitlich der Auffassung, dass in der Schweiz geborene Kinder, deren Eltern bereits in der Schweiz aufgewachsen sind, nicht mehr als Ausländerinnen oder Ausländer, sondern als ein Teil der Schweiz anzusehen sind.
Am 5. November 2009 schickte die SPK-NR nach den Vorarbeiten ihrer Subkommission einen Entwurf zur Änderung der Bundesverfassung und des Bürgerrechtsgesetzes in die Vernehmlassung. Die Vorlage sieht eine erleichterte Einbürgerung von Angehörigen der dritten Ausländergeneration vor und soll eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung auf diesem Gebiet gewährleisten. Eine automatische Zuerkennung des Bürgerrechts bei Geburt, ein sogenanntes «ius soli», ist nicht vorgesehen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 15. Februar 2010. Die SPK-N nahm an ihrer Sitzung vom 15. April 2010 Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen und beauftragte ihre Subkommission, den Bericht entsprechend anzupassen. Am 9. September 2010 sistierte die Kommission ihre Vorlage jedoch in Erwartung des bundesrätlichen Entwurfs zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes (11.022). Nach der Verabschiedung dieses Gesetzesentwurfs durch den Bundesrat und Zuweisung dieses Geschäfts an die SPK wird die Kommission im 2. Quartal 2011 über das weitere Vorgehen beschliessen.
08.447 n Pa.Iv. Schutz der Vertraulichkeit der Kommissionssitzungen und Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Immunität
In der Frühjahrssession 2008 hiess der Nationalrat die Rekurse von sieben Ratsmitgliedern gut, gegen welche das Ratsbüro Verweise wegen Verletzung der Vertraulichkeit ausgesprochen hatte. Die SPK-N hat sich in der Folge mit der Frage befasst, ob an der Vertraulichkeit der Kommissionssitzungen festzuhalten sei. Die Kommission bejahte diese Frage. Die für die Wahrung der Qualität der Kommissionsberatungen zentralen Vertraulichkeitsbestimmungen sollen durch eine geeignete Regelung des parlamentarischen Disziplinarverfahrens besser durchgesetzt werden. Danach entscheidet im Nationalrat nicht mehr das Ratsplenum über Disziplinarmassnahmen. Erste Instanz wird eine neue kleine ständige Kommission ; über Rekurse entscheidet das Ratsbüro abschliessend.
Parallel zur SPK hat die RK (Kommission für Rechtsfragen) des Nationalrates einen Vorschlag ausgearbeitet, die Zuständigkeit für die Behandlung von Gesuchen für die Aufhebung der relativen Immunität von Ratsmitgliedern und von Behördemitgliedern, die von der Bundesversammlung gewählt sind, von den Ratsplena an Kommissionen zu übertragen (08.497 Pa.Iv. Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Immunität). Weil die beiden pa.Iv. eine ähnliche Stossrichtung haben und nach ähnlichen organisatorischen Lösungen rufen, hat die SPK das Anliegen der RK in ihre Vorlage eingebaut, die sie mit Bericht vom 19. August 2010 ihrem Rat unterbreitet hat. Die SPK schlug damit, entgegen der RK, die Aufhebung der relativen Immunität der Ratsmitglieder, unter Beibehaltung der relativen Immunität der vom Parlament gewählten Behördenmitglieder bei Delikten, die im Zusammenhang mit ihrer Amtstätigkeit stehen.
Der Nationalrat hat am 2. März 2011 die Vorschläge für eine Änderung des Disziplinarverfahrens und für die Aufhebung der relativen Immunität der Ratsmitglieder abgelehnt. Angenommen wurde die Kompetenzdelegation von den Ratsplena an Kommissionen beim Entscheid über die relative Immunität und die Einschränkung der relativen Immunität auf Delikte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Amtstätigkeit stehen.
Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Sommersession 2011 über diese Fragen aussprechen.
09.439 n Pa.Iv. Meyer Thérèse. Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern/10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung
In der Folge des knappen Abstimmungsergebnisses der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz) waren zahlreiche parlamentarische Initiativen eingereicht worden, die das Gesetz punktuell zu revidieren beabsichtigten. Während sich verschiedene Initiativen zur Abschaffung der zentralen Datenbank in den vorberatenden SPK nicht durchzusetzen vermochten, erwiesen sich zwei andere Initiativen, die ebenfalls Anliegen aus dem Abstimmungskampf aufgriffen, als mehrheitsfähig: Eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Thérèse Meyer (09.439), die fordert, dass weiterhin eine herkömmliche, nichtbiometrische ID ohne elektronisch lesbaren Chip angeboten wird; und eine Initiative des Kantons Thurgau (10.308), die den Entscheid, ob die Identitätskarte weiterhin bei der Wohngemeinde beantragt und bezogen werden kann, den Kantonen überlassen will.
An ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2010 schickte die federführende SPK des Nationalrates in Umsetzung dieser beiden Initiativen eine Vorlage in die Vernehmlassung, mit der das Ausweisgesetz so geändert werden soll, dass Schweizerbürgerinnen und -bürger auf Antrag weiterhin eine Identitätskarte ohne elektronisch gespeicherte Daten beziehen und dass die Kantone über die Möglichkeit des Bezugs durch die Wohngemeinde selber entscheiden können. Aufgrund der positiven Vernehmlassungsergebnisse verabschiedete die SPK die Vorlage am 4. Februar zuhanden ihres Rates. Nachdem der Nationalrat der Vorlage am 17. März 2011 einstimmig Stimmen zugestimmt hat, wird der Gesetzesentwurf im 2. Quartal 2011 durch die Ständeratskommission und voraussichtlich in der Sommersession durch den Ständerat beraten werden.
09.480 Pa. Iv. Keine Ausweitung der obligatorischen Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes
Die in der Folge kritischer Stimmen aus der Öffentlichkeit und der Politik von der SVP-Fraktion am 21. September 2009 eingereichte parlamentarische Initiative fordert, dass die Auskünfte bei Erhebungen des Bundesamtes für Statistik weiterhin freiwillig bleiben und das Bundesstatistikgesetz und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen entsprechend geändert werden sollen. Lediglich bei der regulären periodischen Volkszählung soll weiterhin eine Auskunftspflicht bestehen. Nach der Zustimmung beider SPK zu dieser parlamentarischen Initiative arbeitete die federführende Nationalratskommission einen Gesetzesvorentwurf aus, den sie an ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2010 in die Vernehmlassung schickte. Im 2. Quartal 2011 wird die Kommission die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis nehmen und die Gesetzesvorlage voraussichtlich in der Sommersession 2011 dem Nationalrat unterbreiten.
10.052 Asylgesetz. Änderung
Mit der Teilrevision des Asylgesetzes sollen die Verfahren beschleunigt und effizienter ausgestaltet werden und Asylsuchende, denen kein Schutz der Schweiz zusteht, rascher ausgewiesen werden können. Mit seinem Gesetzesentwurf will der Bundesrat das heutige System der Nichteintretensverfahren vereinfachen und bei Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuchen ein rasches Verfahren einführen, das nur noch schriftlich erfolgt. Auch soll es nicht mehr möglich sein, auf einer Schweizer Vertretung im Ausland ein Asylgesuch einzureichen. Ferner sollen Personen, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden, in der Schweiz nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden. Schliesslich ist anstelle der bisherigen Hilfswerkvertretung bei der Anhörung neu eine Beitragsleistung des Bundes an eine allgemeine Verfahrens- und Chancenberatung für Asylsuchende vorgesehen. Das Ausländergesetz müsste entsprechend angepasst werden.
Die SPK-S nahm die Beratung dieser umfangreichen Vorlage an ihrer Sitzung vom 28. Juni 2010 auf und führte an ihrer Sitzung vom 30. August 2010 Anhörungen mit betroffenen Kreisen und Fachexperten durch. An ihrer Sitzung vom 23. November 2010 erteilte die Kommission ohne Gegenstimme dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag, bis Ende März 2011 einen Bericht vorzulegen. Dieser soll insbesondere aufzeigen, wie im Rahmen der hängigen Revision grundlegende Verbesserungen erzielt werden können, damit die Asylverfahren nicht nur punktuell, sondern wesentlich verkürzt werden können. Die SPK wird ihre Beratungen zur Revision des Asylgesetzes im 2. Quartal 2011 fortführen.
10.403 Pa. Iv. SPK-N. Neues Modell der Presseförderung
Die SPK-N setzt sich seit Jahren mit der Frage der Presseförderung auseinander. So hat sie auch die Vorlage für die geltende Regelung der indirekten Presseförderung mittels Posttaxenverbilligung ausgearbeitet (06.425 Pa.Iv. Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten). Nun steht die Posttaxenverbilligung für Zeitungen und Zeitschriften im Rahmen der Totalrevision der Postgesetzgebung wieder zur Diskussion. Die SPK-N hat sich in einem Mitbericht an die KVF-N dafür eingesetzt, dass die Posttaxenverbilligung entgegen dem Antrag des Bundesrates unbefristet beibehalten wird. Im Weiteren möchte die SPK-N aber auch prüfen, ob es taugliche Alternativen zur Posttaxenverbilligung gäbe. Sie hat deshalb mit 11 zu 8 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative einzureichen (10.403 Neues Modell der Presseförderung). Die SPK-S hat am 22. März 2010 diesem Beschluss zugestimmt und damit der SPK-N grünes Licht gegeben für die Ausarbeitung der entsprechenden Vorlage. Die SPK-N hat hierfür eine Subkommission eingesetzt, die ihre Arbeiten aufgenommen hat.
10.440 Pa.Iv. SPK-SR Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes
Die SPK-S hat an ihrer Sitzung vom 22. März 2010 im Rahmen der Behandlung einer Motion von Ständerat Stadler (09.3896 Eidgenössisches Parlament. Fit für die Zukunft) einstimmig folgenden Text einer parlamentarischen Initiative beschlossen:
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beschliesst die Ausarbeitung von Änderungen des Parlamentsrechts, welche eine Steigerung der Effizienz und der Wirksamkeit der Tätigkeit des Parlamentes sowie eine Verbesserung der Qualität der parlamentarischen Arbeit bezwecken. Rahmenbedingungen dieser Änderungen sind die Erfüllung der verfassungsmässigen Aufgaben des Parlamentes, die Wahrung der Rechte des Parlamentes und seiner Mitglieder sowie die Beibehaltung des Milizcharakters des Parlamentes.
Die SPK-N hat am 21. Mai 2010 mit 16 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen diesem Beschluss zugestimmt. Die SPK-S hat damit „grünes Licht“ für die Ausarbeitung einer Vorlage erhalten.
Die Kommission wird die Vorlage voraussichtlich Ende Juni 2011 zuhanden ihres Rates verabschieden.
10.090 n Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!). Volksinitiative
Die am 11. August 2009 eingereichte Volksinitiative verlangt einen Ausbau des obligatorischen Staatsvertragsreferendums. Danach sollen dem obligatorischen Referendum völkerrechtliche Verträge unterliegen, welche eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen, die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen, Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Organisationen übertragen oder neue einmalige Ausgaben ab einem bestimmten Betrag nach sich ziehen. In seiner Botschaft vom 1. Oktober 2010 beantragt der Bundesrat der Bundesversammlung, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die SPK-N folgte diesem Antrag am 3. Februar 2011 mit 17 zu 8 Stimmen. Die Kommission ist der Ansicht, dass der im Initiativtext verwendete Begriff „wichtige Bereiche“ in der Praxis zu grossen Auslegungsschwierigkeiten führen würde. Sie befürwortet jedoch eine Erweiterung des obligatorischen Staatsvertragsreferendums und spricht sich mit 17 zu 8 Stimmen und einer Enthaltung für den vom Bundesrat ausgearbeiteten direkten Gegenvorschlag aus. Danach sollen neu Staatsverträge, deren Inhalt Verfassungsrang zukommt, dem obligatorischen Referendum unterstehen.
11.022 n Bürgerrechtsgesetz. Totalrevision
Durch seinen Entwurf für eine Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes will der Bundesrat sicherstellen, dass künftig nur noch erfolgreich integrierte Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erhalten. So sollen nur noch Personen zum Verfahren zugelassen werden, die bereits im Besitze einer Niederlassungsbewilligung, des sogenannten „Ausweis C“ sind, sich in einer Landessprache verständigen können, sowie ihren Willen zur Teilnahme am Wirtschaftslegen oder zum Erwerb von Bildung glaubhaft machen können.
Im Sinne eines Anreizes für eine erfolgreiche Integration sollen besonders gut integrierte Kandidatinnen und Kandidaten im ordentlichen Einbürgerungsverfahren bereits nach einer Wohnsitzfrist von acht Jahren anstatt wie bisher nach zwölf um eine Einbürgerung ersuchen können. Nach einem Wohnsitzwechsel sollen zudem die kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen maximal drei Jahre dauern. Schliesslich sollen durch die Totalrevision die Verfahren schweizweit vereinheitlicht und der Datenaustausch unter den vollziehenden Behörden aller Stufen verbessert werden. Als Kommission des Erstrates wird die SPK des Nationalrates im 2. Quartal 2011 mit den Beratungen dieser Gesetzesvorlage beginnen.