Kommissionen haben die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorzuberaten und ihrem Rat Antrag zu stellen. Sie arbeiten dabei intensiv mit dem Bundesrat zusammen.
Der Nationalrat verfügt über 12 ständige Kommissionen:
10 Legislativkommissionen und 2 Aufsichtskommissionen.
Der Ständerat verfügt über 11 ständige Kommissionen:
9 Legislativkommissionen und 2 Aufsichtskommissionen.
Die Kommissionen des Nationalrates setzen sich aus 25 Mitgliedern *) zusammen, diejenigen des Ständerates aus 13 Mitgliedern.
Weitere Aufgaben sind die regelmässige Verfolgung der gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen sowie die Ausarbeitung von Anregungen zur Problemlösung in ihren von den Büros zugewiesenen Sachbereichen der Bundespolitik (Kommissionsinitiative).
Die Kommissionen tagen durchschnittlich 3-4 Tage pro Quartal.
Sitzungsprotokolle
Die Protokolle der Kommissionssitzungen sind nicht öffentlich einsehbar.
Während die Protokolle der Sitzungen von National- und Ständerat im Amtlichen Bulletin publiziert werden und für jedermann zugänglich sind, werden zwar auch die Kommissionssitzungen protokolliert, doch sind diese Protokolle für die Öffentlichkeit nicht einsehbar.
Das Verfahren der Verteilung der Kommissionsprotokolle ist in der Parlamentsverwaltungsverordnung, 2. Abschnitt, Artikel 6, geregelt; das Akteneinsichtsrecht in Artikel 7.
*) Mit dem Inkrafttreten der Revision des Geschäftsreglementes des Nationalrates am 2. März 2009 gilt eine neue Berechnungsmethode für die Verteilung der Kommissionssitze. Im Rahmen der im Reglement vorgesehenen Übergangslösung, hat das Ratsbüro beschlossen bis zum Ende der Legislaturperiode 10 zusätzliche Kommissionssitze zu schaffen, um Untervertretungen zu vermeiden.