Am 10. Dezember 1907 haben die eidgenössischen Räte das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) von Eugen Huber verabschiedet. Das ZGB war und ist wegweisendes Werk. Es hat die Gesetzgebung in verschiedenen Ländern geprägt. Zu seinem 100jährigen Bestehen führen die Parlamentsdienste und das Bundesamt für Justiz am 10. Dezember 2007 im Nationalratssaal einen Festanlass durch. Neben dem Vorsteher des Eidgenössischen Justizdepartementes, Bundesrat Christoph Blocher, Nationalratspräsident André Bugnon und Ständeratspräsident Christoffel Brändli würdigen verschiedenen Rechtsprofessoren das ZGB. Parallel dazu werden auf zwölf Schautafeln Geschichte und Bedeutung des ZGB erläutert. Die Tafeln stehen am 10. Dezember auf dem Bundesplatz und dann bis Ende Session im Parlamentsgebäude. Später stellt das Bundesamt für Justiz die Wanderausstellung den Rechtsfakultäten der Universitäten und anderen interessierten Institutionen zur Verfügung.
NRP André BugnonBundesrat Christoph Blocher, NRP André Bugnon, Generalsekretärin Mariangela Wallimann BornaticoDr. iur. Jacob Stickelberger