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Curia Vista - Geschäftsdatenbank

05.453 – Parlamentarische Initiative

Verbot von Pitbulls in der Schweiz

Eingereicht von
Einreichungsdatum
07.12.2005
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Von beiden Räten behandelt
 

Eingereichter Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Mit einer Änderung der Bundesgesetzgebung soll die Haltung von Pitbulls und anderen Kampfhundearten in der Schweiz verboten werden. Der Bundesrat soll ermächtigt werden, ein Verzeichnis der in der Schweiz verbotenen Hunderassen zu erstellen.

Begründung

Der tragische Tod eines Kindes, das von drei Hunden der Pitbull-Rasse angefallen wurde, hat unser Land erschüttert. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz eine gesetzliche Grundlage für das Verbot dieser Hunderasse schafft - ebenso wie dies andere Länder, zum Beispiel Frankreich, getan haben ("loi pitbull" vom 6. Januar 1999). Es müssen drakonische Massnahmen ergriffen werden, um das Risiko zu vermindern, dass Hunde, die sich eher für den Kampf als für das Zusammenleben mit Menschen eignen, Personen töten oder durch Bisse schwer verletzen. Solche Kampfhunderassen müssen auf Schweizer Boden verboten werden. Das Verbot kann selbstverständlich mit weiteren Massnahmen gegenüber den Hundehalterinnen und -haltern verbunden werden.

 
 

Chronologie / Wortprotokolle

DatumRat 
28.04.2006WBK-NRDer Initiative wird Folge gegeben.
28.08.2006WBK-SRZustimmung.
03.10.2008 NR Fristverlängerung bis Herbstsession 2009.

Entwurf 1

Bundesbeschluss über den Schutz des Menschen vor Tieren

DatumRat 
09.06.2009 NR Beschluss nach Entwurf der Kommission.
15.03.2010 SR Zustimmung.

Entwurf 2

Hundegesetz

DatumRat 
09.06.2009 NR Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.
15.03.2010 SR Abweichend.
 
 

Erstbehandelnder Rat

Nationalrat

 

Deskriptoren:

Hilfe

Ergänzende Erschliessung:

28

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