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Curia Vista - Geschäftsdatenbank

07.484 – Parlamentarische Initiative

Stärkung der Hausarztmedizin

Eingereicht von
Einreichungsdatum
05.10.2007
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Erledigt
 

Eingereichter Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben sind so zu optimieren, dass die Hausarztmedizin gestärkt wird. Dabei soll insbesondere beachtet werden, dass die Wirtschaftlichkeitsbeurteilung ärztlicher Tätigkeit sachgerecht geschieht und auf objektiven Kriterien beruht. Diese müssen immer unter Vertragspartnern festgelegt werden. Sie dürfen keine unerwünschten Nebenwirkungen haben, die einer optimalen Behandlung, insbesondere von chronischen und polymorbiden Patienten, im Weg stehen oder gar zu einer versteckten Rationierung führen.

Begründung

Die Attraktivität des Hausarztberufes in der Schweiz sinkt kontinuierlich. Zu dieser unerwünschten Entwicklung trägt auch das heute praktizierte Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung der ärztlichen Leistungen bei. Viele Ärzte sind demotiviert. Die angewandten Kriterien zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind unbefriedigend. Die Folge davon ist ein unzweckmässiges und unwirtschaftliches Verhalten: kostenintensive Patienten werden rasch und medizinisch unbegründet an Spezialisten oder Spitäler weitergeleitet. Zudem gelten heute in verschiedenen Kantonen unterschiedliche Regelungen, was zu einer Rechtsunsicherheit führt. Neu werden z. B. im Tessin die Ärzte nach ihrem zeitlichen Aufwand beurteilt, was zu einer stark steigenden Zahl von Rückforderungen seitens der Krankenkassen führt. Andererseits hat es Kantone, in welchen praktisch keine Rückforderungen beantragt werden. Der Bund hat hier entsprechende Rahmenkriterien für eine Gleichbehandlung der Ärzte vorzugeben.

 
 

Chronologie / Wortprotokolle

DatumRat 
17.10.2008SGK-NRDer Initiative wird Folge gegeben.
27.01.2009SGK-SRZustimmung.

Entwurf 1

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
DatumRat 
12.09.2011 NR Beschluss nach Entwurf der Kommission.
08.12.2011 SR Zustimmung.
23.12.2011 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.
23.12.2011 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.
Bundesblatt 2012 53; Ablauf der Referendumsfrist: 13. April 2012
Amtliche Sammlung des Bundesrechts 2012 4087
 
 

Behandlungskategorie NR

IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)

 
 

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