Eingereichter Text
Nach dem Willen der Paritätischen Kommission des Polizeibeamtenverbandes sollen die Angehörigen der Bahnpolizei nicht mehr zur Berufsprüfung der Polizei zugelassen werden.
Ist der Bundesrat bereit, seinen Einfluss geltend zu machen, damit Bahnpolizistinnen und -polizisten eine gleichwertige Grundausbildung wie die Polizistinnen und Polizisten absolvieren und dies mit einem erfolgreichen Ablegen des Abschlusses an der Berufsprüfung der Polizei ausweisen können?