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Curia Vista - Geschäftsdatenbank

09.474 – Parlamentarische Initiative

Flexibilisierung der Waldflächenpolitik

Eingereicht von
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR
Einreichungsdatum
25.06.2009
Eingereicht im
Ständerat
Stand der Beratung
Erledigt
 

Eingereichter Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:

Es ist eine Änderung des Bundesgesetzes über den Wald zu erlassen mit dem Ziel, in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche Konflikte mit landwirtschaftlichen Vorrangflächen, ökologisch oder landschaftlich wertvollen Gebieten sowie dem Hochwasserschutz zu beseitigen; dies durch eine Flexibilisierung der Pflicht zum Rodungsersatz in den betroffenen Gebieten. Gleichzeitig sind geeignete Instrumente vorzusehen, damit in den Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche eine weitere, unerwünschte Ausdehnung der Waldfläche eingeschränkt werden kann. Dabei soll die Gesamtwaldfläche nicht reduziert werden.

Begründung

Die Waldfläche nimmt in einigen Gebieten der Schweiz massiv zu. Zwischen 1993/1995 und 2004/2007 hat beispielsweise die Waldfläche im Alpenraum um 9,1 Prozent zugenommen. Dies entspricht einer Zunahme von 33 500 Hektaren respektive einer Fläche ungefähr so gross wie der Kanton Schaffhausen. Die Zunahme der Waldfläche führt immer wieder zu Konflikten mit der Landwirtschaft. Sie kann aber auch ökologisch und landschaftlich wertvolle Gebiete beeinträchtigen.

Zudem kann es erforderlich sein, im Interesse des Hochwasserschutzes im Uferbereich Rodungen vorzunehmen. Gemäss geltendem Waldgesetz muss bei Rodungen ein Realersatz geleistet werden. Gerade in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche ist dieser Grundsatz aber nicht immer sinnvoll und zum Teil kaum mehr zu erfüllen, ohne neue Landnutzungskonflikte zu provozieren. Die parlamentarische Initiative will am Grundsatz des Rodungsverbotes festhalten. In Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche soll aber in begründeten Fällen auf den Rodungsersatz verzichtet werden können. Mit der Revision des Waldgesetzes (07.033) wurde eine Flexibilisierung der Pflicht zum Rodungsersatz im Sinne der vorliegenden parlamentarischen Initiative vorgeschlagen. Diese Flexibilisierung war in der Vernehmlassung und der parlamentarische Debatte weitgehend unbestritten und ist weiterhin vordringlich.

Die Flexibilisierung des Rodungsersatzes alleine kann die unerwünschte Zunahme der Waldfläche nicht verhindern. Daher sind weitere Instrumente und Massnahmen vorzusehen, welche der unerwünschten Ausdehnung der Waldfläche in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche entgegenwirken. Die Erhaltung der Gesamtwaldfläche in der Schweiz wird dabei nicht infrage gestellt.

 
 

Chronologie / Wortprotokolle

DatumRat 
25.06.2009UREK-SRBeschluss, eine Initiative der Kommission auszuarbeiten.
20.10.2009UREK-NRZustimmung.

Entwurf 1

Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG)
DatumRat 
16.06.2011 SR Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.
01.03.2012 NR Abweichend.
15.03.2012 SR Zustimmung.
16.03.2012 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.
16.03.2012 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.
Bundesblatt 2012 3445; Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2012
 
 

Behandlungskategorie NR

IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)

 

Erstbehandelnder Rat

Ständerat

 

Deskriptoren:

Hilfe

Ergänzende Erschliessung:

55

Zuständig

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