Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen so zu ändern, dass Einfuhr und Durchfuhr von Robbenprodukten sowie Handel damit und deren Verarbeitung in der Schweiz untersagt sind, soweit die Produkte nicht aus einer Jagd stammen, die staatlich bewilligt und kontrolliert wird sowie nachweislich unter Einhaltung der massgeblichen Tierschutzstandards erfolgt ist.
Zu prüfen ist die Einführung einer obligatorischen Etikettierungsregelung (Zertifikate), nach Möglichkeit auf internationaler Ebene, aus welcher der Nachweis ersichtlich ist, dass das Erzeugnis von Robben unter kontrollierter Einhaltung der massgeblichen Tierschutzstandards gewonnen worden ist.
Antwort des Bundesrates vom
20.05.2009
Der Nationalrat hat im Jahr 2008 die Motion Aeschbacher 08.3432, "Kein Handel mit Produkten aus kanadischer Robbenschlächterei". Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt, dies hauptsächlich vor dem Hintergrund, dass in der Europäischen Union (EU) eine entsprechende Regelung in Vorbereitung war. In der Zwischenzeit gehen die Arbeiten in der EU in Richtung eines umfassenden Verbotes des Handels mit Robbenerzeugnissen; eine begrenzte Ausnahme soll einzig für die Inuit vorgesehen werden. Ein solches generelles Verbot, wie es in der EU diskutiert wird, stösst in der Welthandelsorganisation auf Widerstand.
Die vorliegende Motion verlangt eine pragmatischere Lösung. Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der Motion. Sie erlaubt es, zum berechtigten Ziel einer tiergerechten Robbenjagd mit weniger handelshemmenden Massnahmen beizutragen. Die konkrete Ausgestaltung einer allfälligen Etikettierungsregelung, die keinen unverhältnismassigen Aufwand nach sich ziehen darf, wird noch zu prüfen sein.
Erklärung des Bundesrates vom
20.05.2009
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.