Zum Inhalt
Seite drucken

Curia Vista - Geschäftsdatenbank

10.480 – Parlamentarische Initiative

Keine unnötige Bürokratie im Bereich der Stromnetze

Eingereicht von
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR
Einreichungsdatum
29.06.2010
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Erledigt
 

Eingereichter Text

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) wird so geändert, dass Artikel 2 Absatz 7 des Binnenmarktgesetzes weder für das nationale Stromübertragungsnetz noch für die Stromverteilnetze gilt.

Begründung

Gemäss StromVG ist das Stromübertragungsnetz Gegenstand eines nationalen öffentlich-rechtlichen Monopols. Das Bundesrecht sieht vor, dass die Kantone jedes Versorgungsgebiet diskriminierungsfrei einem Netzbetreiber zuteilen.

Damit die Netzbetreiber ihren im StromVG vorgesehenen Auftrag erfüllen können, müssen sie öffentlichen Grund benützen dürfen. Es ist überflüssig, dass jede einzelne Konzession zur Benützung des für die Netze erforderlichen Grundes separat ausgeschrieben wird. Diese Bürokratie treibt die Kosten nur unnötig in die Höhe.

 
 

Chronologie / Wortprotokolle

DatumRat 
06.07.2010UREK-NRBeschluss, eine Initiative der Kommission auszuarbeiten.
06.09.2010UREK-SRZustimmung.

Entwurf 1

Bundesgesetz zu einer Änderung des Wasserrechtsgesetzes und Stromversorgungsgesetzes
DatumRat 
31.05.2011 NR Beschluss nach Entwurf der Kommission.
15.12.2011 SR Zustimmung.
23.12.2011 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.
23.12.2011 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.
Bundesblatt 2012 57; Ablauf der Referendumsfrist: 13. April 2012
Amtliche Sammlung des Bundesrechts 2012 3229
 
 

Behandlungskategorie NR

IIIb, Verkürzte Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)

 

Erstbehandelnder Rat

Nationalrat

 

Zuständig

Sie sind hier: Das Schweizer Parlament > Suche > Geschaefte