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Curia Vista - Geschäftsdatenbank

10.512 – Parlamentarische Initiative

Symbole der christlich-abendländischen Kultur sind im öffentlichen Raum zulässig

Eingereicht von
Einreichungsdatum
02.12.2010
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Erledigt
 

Eingereichter Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Symbole der christlich-abendländischen Kultur sind im öffentlichen Raum zugelassen.

Begründung

Die Debatte um das Kreuz stellt eines der Symbole unserer christlich-abendländisch geprägten Kultur infrage. Unsere historisch gewachsene Kultur kennt verschiedene Symbole wie das Kreuz in seinen verschiedensten Formen, den Bildstock, das Lamm, die Weihnachtskrippe, Bilder des Abendmahls und viele andere. Diese Symbole sind verbunden mit unserer Geschichte und sehr oft auch als Zeichen des Glaubens in der Öffentlichkeit ersichtlich. Speziell das Kreuz steht aber nicht nur für den Glauben, sondern auch für den Schutz des Landes und ist Symbol des Friedens, des sozialen Gedankens der Bergpredigt, des abendländischen Grundrechtsverständnisses und Zeuge unserer schweizerischen Kultur.

Symbole der christlich-abendländischen Kultur sollen in der Öffentlichkeit ihre Berechtigung haben. Das heisst, im öffentlichen Raum, wie z. B. auf Bergspitzen, in Parks, an Strassen und Wegen und in öffentlichen Gebäuden, sollen diese Symbole zugelassen sein.

Unsere rechtlichen Grundlagen, insbesondere auch unsere Verfassung, sollen dies festhalten, damit nicht Einzelpersonen oder einzelne Gruppierungen unter Bezugnahme auf individuelle Grundrechte wie Glaubens- und Gewissensfreiheit unsere schweizerische Kultur infrage stellen können.

 
 

Chronologie / Wortprotokolle

DatumRat 
20.05.2011SPK-NRDer Initiative wird Folge gegeben.
13.10.2011SPK-SRKeine Zustimmung
05.03.2012 NR Der Initiative wird Folge gegeben.
11.06.2012 SR Der Initiative wird keine Folge gegeben.
 

Behandelnde Kommissionen

 

Behandlungskategorie NR

IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)

 
 

Deskriptoren:

Hilfe

Ergänzende Erschliessung:

2831

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