Eingereichter Text
Einer ausländischen Zeitschrift zufolge soll der Angestellte der HSBC, der die fragliche Kundenliste Frankreich zugeleitet hat, die Schweizer Behörden schon 2006 erfolglos über Praktiken informiert haben, die nicht mit den Archivierungsgrundsätzen im Einklang stünden, bei dieser Bank aber durchaus üblich seien.
- Trifft dies zu?
- Wenn ja, was hat der Angestellte gemeldet, und wie haben die Behörden reagiert?