Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis seines Zusatzberichtes vom 30. März 2011 zum Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht eine Vorlage zuhanden der Bundesversammlung zu erarbeiten. Es sollen die rechtlichen Grundlagen für folgende Massnahmen erarbeitet werden:
1. Es soll neu eine nichtbindende materielle Vorprüfung von Volksinitiativen bezüglich ihrer Gültigkeit vor Beginn der Unterschriftensammlung vorgenommen werden.
2. Der Katalog der materiellen Gründe für die Ungültigerklärung einer Volksinitiative soll erweitert werden, z. B. mit dem Gebot der Beachtung des Kerngehalts der Grundrechte der Bundesverfassung oder des Kerngehalts der EMRK.
Eine Minderheit (Joder, Fehr Hans, Geissbühler, Rutschmann, Schibli, Wobmann) beantragt, die Motion abzulehnen.
Antrag des Bundesrates vom 24.08.2011
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.