Bundesbeschluss über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung
Im Dezember 2005 haben die Eidgenössischen Räte den Bundesbeschluss über die „Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung“ verabschiedet. Diese Vorlage, auch bekannt unter ihrem Arbeitstitel „neue Bildungsverfassung“, geht auf parlamentarische Initiativen aus den Jahren 1997 (97.419 Pa.Iv. Zbinden) bzw. 2003 (03.452 Pa.Iv. Plattner) zurück; sie ist eine entscheidende Voraussetzung zur Schaffung eines einheitlichen Bildungsraumes Schweiz. Wichtigstes Ziel dieser Revision ist die Pflicht zur Koordination und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im ganzen Bildungsbereich, von der Volks- bis zur Hochschule. Schuleintrittsalter, Dauer und Ziele der verschiedenen Bildungsstufen und die Anerkennung der Abschlüsse sollen landesweit harmonisiert werden. Können sich die Kantone nicht einigen, soll der Bund nun die Kompetenz erhalten, die notwendigen Vorschriften zu erlassen. Auf Hochschulstufe sollen gemeinsame Organe von Bund und Kantonen geschaffen werden, welchen weitgehende hochschulpolitische Steuerungskompetenzen übertragen werden, beispielsweise im Bereich der Finanzierung der Hochschulen. Schliesslich soll der Bund im Bereich der Weiterbildung Grundsätze festlegen.