Die Bundesversammlung - eine Kurzpräsentation:
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Die volle Wahrheit zum halbleeren Saal.
Fünf Fragen rund um National- und Ständerat – und die Antworten darauf:
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La vardad cumplaina concernent la sala mez vida.
Tschintg dumondas en connex cun il Cussegl naziunal e cun il Cussegl dals chantuns – e las respostas:
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Das Schweizer Parlament, die Bundesversammlung, besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat. Es übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus. Nationalrat und Ständerat tagen getrennt. Für Beschlüsse der Bundesversammlung ist eine Übereinstimmung beider Räte erforderlich.
Die Abgeordneten beider Räte widmen dem Parlamentsmandat durchschnittlich etwa 60 Prozent ihrer Arbeitszeit. Dazu gehen sie in der Regel auch einem nichtparlamentarischen Beruf nach. |
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| Der Nationalrat |
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Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder. Er vertritt das Schweizervolk. Bei rund 7,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern entfällt auf je 37'500 ein Sitz (Wohnbevölkerung geteilt durch 200). Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis, der selbst dann mindestens ein Mandat erhält, wenn seine Bevölkerungszahl unter 37'500 Einwohnern liegt.
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| Die Nationalratspräsidentin |
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Maya Graf (GPS, BL)
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| Der Ständerat |
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Der Ständerat setzt sich aus 46 Vertreterinnen oder Vertretern der Schweizer Kantone zusammen. Jeder Kanton wählt zwei, die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden eine Vertreterin oder Vertreter. Zürich mit über 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern wählt ebenso zwei Vertreterinnen oder Vertreter wie der Kanton Uri, der rund 35'000 Einwohnerinnen und Einwohner zählt.
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| Der Ständratspräsident |
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Filippo Lombardi (CVP / TI) mehr |
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| Die Fraktionen |
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Die Bundesversammlung ist politisch in Fraktionen und nicht in Parteien gegliedert. Die Fraktionen umfassen Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Eine Fraktion ist also nicht immer mit einer Partei identisch.
Zur Bildung einer Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Mitgliedern eines Rates erforderlich. Im Ständerat gibt es nur informelle Fraktionen.
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| Die Vereinigte Bundesversammlung |
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Nationalrat und Ständerat verhandeln gemeinsam als Vereinigte Bundesversammlung unter dem Vorsitz der Nationalratspräsidentin oder des Nationalratspräsidenten um:
- Wahlen vorzunehmen
- Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden zu entscheiden
- Begnadigungen auszusprechen
Die Vereinigte Bundesversammlung versammelt sich ausserdem bei besonderen Anlässen und zur Entgegennahme von Erklärungen des Bundesrates.
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| Die Kommissionen |
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Kommissionen haben die Aufgabe, die Geschäfte vorzuberaten und ihrem Rat Antrag zu stellen. Sie arbeiten dabei intensiv mit dem Bundesrat zusammen. Die Kommissionen des Nationalrates setzen sich aus 25 Mitgliedern zusammen, diejenigen des Ständerates aus 13 Mitgliedern. Die Kommissionen tagen durchschnittlich 3-4 Tage pro Quartal.
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| Die Sessionen |
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Als Session bezeichnet man den Zeitraum, in dem das Parlament für die Beratungen zusammentritt. Nationalrat und Ständerat versammeln sich regelmässig zu ordentlichen Sessionen. In jedem Jahr finden vier ordentliche Sessionen zu drei Wochen statt. Zum Abbau der Geschäftslast kann eine zusätzliche Session, eine Sondersession, abgehalten werden. Sondersessionen kann jeder Rat unabhängig für sich beschliessen. Ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat können zudem die Einberufung der Räte zu einer ausserordentlichen Session verlangen.
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| Die Parlamentsdienste |
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Die Parlamentsdienste unterstützen die Bundesversammlung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie erbringen eine umfassende Dienstleistung und ermöglichen damit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern eine vertiefte und kreative gesetzgeberische Arbeit.
Sie stehen unter der Leitung des Generalsekretärs der Bundesversammlung, Christoph Lanz.
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