Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus. Sie besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat; beide Kammern sind einander gleichgestellt. Nationalrat und Ständerat verhandeln getrennt; für Beschlüsse der Bundesversammlung ist die Übereinstimmung beider Räte erforderlich.
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