Brunner Toni (V, SG), für die Kommission:
Im Namen der einstimmigen Kommission empfehle ich Ihnen, den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen.
Worum geht es? Dem Sturm Lothar sind in unserem Land auch sehr viele Obstbäume zum Opfer gefallen. In ökologischer und auch landwirtschaftlicher Hinsicht sind die Schäden ein herber Verlust an Lebensraum und Kulturgut. Die Konsequenzen für die stark betroffenen Obstbaumbesitzer sind zum Teil beträchtlich. Die Aufräum- und Ersatzkosten betragen pro Baum ungefähr 200 Franken. Dazu kommt noch ein jahrelanger Ertragsausfall.
AB 2000 N 901 / BO 2000 N 901
Aus dem Elementarschädenfonds soll eine pauschale Entschädigung von 60 Franken pro Baum ausgerichtet werden, allerdings nur, wenn gewisse Auflagen erfüllt sind. Vonseiten des Bundes sollen pro Baum 140 Franken ausbezahlt werden.
Damit die Verhältnisse gewahrt werden, wird der Betrag nur entrichtet, wenn mindestens fünf Bäume auf dem gleichen Betrieb umgeworfen worden sind. Der Betrag wird auch nur dann gesprochen, wenn wiederum eine Ersatzpflanzung für die gefallenen Bäume erfolgt.
Damit wird ein Beitrag an die ökologisch sehr wertvollen Bäume und auch an den traditionellen Feldobstbau geleistet. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden den Bund 4,5 Millionen Franken kosten. Das vorliegende Bundesgesetz ist ebenfalls bis zum 31. Dezember 2003 befristet.
Noch ein Hinweis meinerseits: Zumindest auf der Fahne, in deren Besitz ich bin, fehlt der Bundesbeschluss gänzlich. Ich nehme an, das ist bei Ihnen auch so. Aber wie Sie wissen, können Sie mir sozusagen blind vertrauen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. Sie haben mich heute schon einmal verstimmt. Ich bitte Sie darum, dafür zu sorgen, dass es mir wieder besser geht.
Leuenberger Moritz, Bundesrat:
Nach meinen Unterlagen ist hier nichts mehr bestritten. So ersuche ich Sie, der Kommission zu folgen.