Ogi Adolf, Bundespräsident:
Nachdem es, wie Herr Eggly sagte, noch einige "mais" und "si" gibt, und nachdem das Referendum von rechts und links bereits angekündigt oder sogar beschlossen ist, muss ich etwas ausholen. In den letzten Wochen habe ich als Bundespräsident mehrere Auslandreisen durchgeführt. Ich habe versucht, die Schweiz zu erklären. Ich habe versucht, Verständnis für die Schweiz zu schaffen. Ich habe versucht, Sympathien für die Schweiz zu gewinnen. Ich habe erlebt, dass die Schweiz auf Verständnis und auf Sympathie stösst. Verständnis und Sympathie sind uns langfristig aber nur sicher, wenn sie von Respekt für unser Land getragen sind. Wer seinen Platz in der Welt behaupten will, muss sich Gehör und Respekt verschaffen. Wer sich Respekt verschaffen will, muss bei der Bewältigung gemeinsamer Aufgaben mitwirken. Mitwirken heisst auch solidarisch sein, um eben respektiert zu werden. Ich habe erfahren dürfen, dass unsere Beiträge für Stabilität, gemeinsame Sicherheit und Frieden international wahrgenommen werden. Die Gelbmützen in Bosnien sind wahrgenommen worden. Die Swisscoy in Kosovo ist wahrgenommen worden. Das sind unsere Leistungen für die internationale Gemeinschaft. Unsere Leistungen sind aber auch ein Versprechen, mehr zu tun, soviel zu tun wie die anderen, wie unsere Partner. Und diese Partner tun bereits heute mehr. Das ist das Thema der heutigen Debatte. Wollen wir in Zukunft soviel tun, wie unsere Partner bereits heute tun, um Stabilität, Sicherheit und Frieden in Europa zu sichern? Das ist die Frage.
Ich höre oft, dass wir bereits sehr viel bezahlten für die Bewältigung der Probleme der Welt. Ja, das stimmt, wir bezahlen, wir bezahlen viel. Unsere Partner bezahlen aber auch viel. Finanzen sind nicht alles. Unsere internationalen Leistungen sind deshalb unvollständig, solange wir uns nicht auch aktiv in der Friedenssicherung engagieren, solange wir nicht bereit sind, ein Risiko einzugehen. "Aktiv" heisst mit Truppen, und zwar mit bewaffneten Truppen. Es ist nicht verantwortbar, Soldaten ins Ausland zu schicken, die nicht bewaffnet sind. "Aktiv" heisst also "mit bewaffneten Truppen", wie das unsere Partner auch haben.
Nur wer Risiken mitträgt, wird heute als solidarisch anerkannt, und er wird auch nur dann respektiert. Niemand verlangt von uns, in den Krieg zu ziehen, Friedenserzwingung, "peace enforcement", zu machen. Aber die Welt erwartet von uns, dass wir bei der Friedenssicherung mitwirken, damit es eben nicht zum Krieg kommt, damit Frieden geschaffen werden kann. Das ist der Zweck der vor Ihnen liegenden Teilrevision des Militärgesetzes. Der Bundesrat möchte in der Lage sein, im Rahmen von internationalen friedensunterstützenden Operationen mit bewaffneten Truppen - bewaffnet zum Selbstschutz - mitzuwirken.
Der Bundesrat hat die Absicht, nur solche Aufgaben zu übernehmen, die mit der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik vereinbar und insbesondere neutralitätspolitisch unbedenklich sind. Der Bundesrat hat die Absicht, nur solche Aufgaben zu übernehmen, die die Schweizer Armee beherrscht. Das sind Sanitätsaufgaben, Transportaufgaben, Genieaufgaben sowie andere Logistik- und Unterstützungsaufgaben. Schliesslich hat der Bundesrat die Absicht, die Mitwirkung an Friedenserzwingung, "peace enforcement", auszuschliessen, sich daran nicht zu beteiligen - so, wie wir es immer wieder unterstrichen haben. Aber man will es nicht zur Kenntnis nehmen - so, wie wir es im Gesetzentwurf niedergeschrieben haben; aber man will es nicht zur Kenntnis nehmen - so, wie es von einer Mehrheit im Parlament befürwortet wird. Ich danke dieser Mehrheit.
Für die Aufgaben, die wir übernehmen wollen, braucht die Truppe eine genügende Bewaffnung, um sich schützen und ihren Auftrag erfüllen zu können - so, wie es die anderen Staaten, auch die neutralen Staaten, handhaben, und so, |
AB 2000 N 997 / BO 2000 N 997
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wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Jahrzehntelang haben wir unter den Bedingungen des kalten Krieges unsere Armee einsatzbereit gehalten, damit sie letztlich nicht zum Einsatz gelangen muss. Heute, unter den Bedingungen der internationalen Sicherheitskooperation, sind wir aufgefordert, unsere Armee im Interesse unserer Sicherheit zum Einsatz zu bringen. Wir stehen nun vor der Aufgabe, sie entsprechend einsatzbereit zu machen. Schweizerische Truppen sollen im Stande sein, an internationalen friedensunterstützenden Operationen teilnehmen zu können.
Zum Kernbegriff der Friedensunterstützung möchte ich kurz noch einmal Folgendes festhalten:
Der Begriff Friedensunterstützung umfasst alle Friedensoperationen, in denen militärische Mittel allein oder zusammen mit zivilen Mitteln eingesetzt werden. Es ist der heute geläufige Oberbegriff, weil Friedensoperationen immer komplexer geworden sind. Die heute durchgeführten Operationen lassen sich nicht mehr auf einzelne Typen beschränken, ein Beispiel dafür ist die Kfor in Kosovo. Im Rahmen einer bestimmten Operation lassen sich hingegen für die teilnehmenden nationalen Kontingente unterschiedliche Aufträge bestimmen, Beispiele dafür sind die in Kosovo von einzelnen Ländern übernommenen Aufträge.
Ich halte darum fest: Die Schweiz soll am gesamten Spektrum der Friedensunterstützung, unter Ausschluss der Friedenserzwingung, teilnehmen können. Der Entscheid über die Teilnahme an einer Operation wird grundsätzlich nicht aufgrund der Bezeichnung der Operation gefällt werden, sondern aufgrund des tatsächlichen Mandates und der konkreten Aufträge. Eine allfällige Teilnahme wird immer im Lichte unserer politischen und strategischen Zielsetzungen und unserer Aussen- und Sicherheitspolitik geprüft werden.
Die verbleibende Differenz nach der Beratung der Vorlage im Ständerat betrifft die alternativen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Bundesrat grundsätzlich erwägen kann - ich betone: grundsätzlich erwägen kann -, ob die Schweiz an einer internationalen friedensunterstützenden Operation teilnehmen soll. Es geht um Artikel 66 Absatz 1. Wie Sie wissen, hat sich der Ständerat für die Beschränkung auf zwei alternative Voraussetzungen entschieden. Gestrichen werden soll die Möglichkeit, allein aufgrund der Zustimmung der betroffenen Staaten an einer internationalen Operation teilzunehmen. Verblieben ist das Erfordernis eines Uno- oder OSZE-Mandates. Wir hatten für die Beibehaltung der dritten Alternative, der blossen Zustimmung der betroffenen Staaten, unsere guten Gründe. Ich akzeptiere aber den Verzicht auf diese dritte Voraussetzung, nicht zuletzt auch, um die Gesetzesrevision politisch möglichst breit abzustützen.
Ich empfehle in diesem Sinne, der Änderung des Ständerates zu Artikel 66 Absatz 1 zuzustimmen. In Bezug auf die Anträge Cuche und Garbani möchte ich festhalten, dass Ihre Kommission diese Anträge bereits mit 17 zu 5 Stimmen abgelehnt hat. Über den Inhalt der vorliegenden Anträge wurde in der Kommission bereits eingehend diskutiert, und in den Ratsdebatten wurde darüber abgestimmt. Beide Räte haben in diesem Punkt die Vorlage des Bundesrates angenommen.
Ich bitte Sie deshalb, keine Differenz zum Ständerat mehr zu schaffen, damit wir die Soldaten in Zukunft nicht mehr in Unsicherheit lassen, sondern sie zu ihrem Selbstschutz bewaffnen können.
Die Schweiz wird in Zukunft auf vielen Gebieten Anstrengungen unternehmen müssen, um ihren Platz in der Welt zu behaupten. Es wird immer mehr darum gehen, wahrgenommen zu werden, um verstanden zu werden; verstanden zu werden, um anerkannt zu werden; anerkannt zu werden, um respektiert zu werden. Respektiert wird, wer nicht nur nimmt, sondern auch gibt; respektiert wird, wer nicht nur von Solidarität spricht, wer nicht nur von Stabilität, Sicherheit und Frieden profitiert, sondern auch mitwirkt, wenn diese zusammen mit Partnern geschaffen werden. Respektiert wird, wer nicht nur Operationen finanziert, sondern auch Risiken mitträgt. Respektiert wird schliesslich, wer nicht zuschaut, sondern sich mit bewaffneten Soldaten engagiert und in friedensunterstützenden Operationen Aufgaben übernimmt. Das ist der Sinn und wird die Wirkung der vorliegenden Teilrevision des Militärgesetzes sein.
Es ist nicht mehr verantwortbar, Soldaten ins Ausland zu schicken, die nicht zum Selbstschutz bewaffnet sind.