Nationalrat - Frühjahrssession 2001 - Zehnte Sitzung - 20.03.01-08h00
Conseil national - Session de printemps 2001 - Dixième séance - 20.03.01-08h00

95.410
Parlamentarische Initiative
Frey Walter.
Stasi-Tätigkeit in der Schweiz.
Untersuchungssonderbeauftragter
Initiative parlementaire
Frey Walter.
Activités de la Stasi en Suisse.
Préposé spécial
Differenzen - Divergences
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Nationalrat/Conseil national 17.06.96 (Erste Phase - Première étape)
Bericht RK-NR 18.11.97 (BBl 1998 2363)
Rapport CAJ-CN 18.11.97 (FF 1998 2029)
Stellungnahme des Bundesrates 15.06.98 (BBl 1998 3956)
Avis du Conseil fédéral 15.06.98 (FF 1998 3452)
Nationalrat/Conseil national 03.03.99 (Zweite Phase - Deuxième étape)
Ständerat/Conseil des Etats 19.09.00 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 20.03.01 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 11.06.01 (Differenzen - Divergences)

Antrag der Kommission
Festhalten (= Eintreten)

Proposition de la commission
Maintenir (= Entrer en matière)

Bosshard Walter (R, ZH), für die Kommission: Dieses Geschäft hat ja eine lange Vorgeschichte: 1995 reichte Herr Walter Frey eine Parlamentarische Initiative ein, mit der die Einsetzung eines unabhängigen Sonderbeauftragten verlangt wird, der Klarheit über die mögliche Stasi-Tätigkeit in der Schweiz schaffen soll.
Aufgrund befürchteter Schwierigkeiten, die mit der Untersuchung verbunden wären, wollte die Kommission für Rechtsfragen 1996 der Parlamentarischen Initiative keine Folge geben.
Entgegen diesem Antrag beschloss unser Rat im Juni 1996, der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben, und beauftragte in der Folge die Kommission für Rechtsfragen, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Am 3. März 1999

AB 2001 N 278 / BO 2001 N 278
beschloss unser Rat Eintreten auf die Vorlage und hiess den von der Kommission für Rechtsfragen entworfenen Bundesbeschluss mit den Ergänzungen des Bundesrates mit 106 zu 17 Stimmen bei 7 Enthaltungen gut. An den damals in diesem Rat geäusserten Überlegungen hat sich bis heute nichts geändert. Er stand hinter der Zielsetzung der Initiative, die nicht unbedeutende Stasi-Tätigkeit in unserem Land aufzuarbeiten.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragte in der Herbstsession 2000 mit einem knappen Mehr von 6 zu 5 Stimmen Nichteintreten auf die Vorlage. Unbestritten blieb in der kleinen Kammer, dass es notwendig ist, dass sich ein Land mit seiner Geschichte, auch der neuesten, auseinander setzen muss. Der Ständerat sprach sich aber gegen eine so genannt staatlich angeordnete Geschichtsschreibung aus. Am 19. September 2000 beschloss er mit 23 zu 9 Stimmen Nichteintreten auf die Vorlage.
Die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates hat dieses Geschäft an ihrer Sitzung vom 20. November 2000 nochmals behandelt. Sie kam zum Schluss, dass sich an den seinerzeitigen Überlegungen, die zu diesem Bundesbeschluss geführt haben, nichts geändert hat. Die Kommission für Rechtsfragen erachtet es als notwendig, dass in diesen Teil der Geschichte Licht gebracht wird, ansonsten man riskiert, dass Vorwürfe für immer im Raum stehen bleiben.
Aus diesen Überlegungen heraus beantragt die Kommission für Rechtsfragen mit 16 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen Festhalten am seinerzeitigen Beschluss unseres Rates.

de Dardel Jean-Nils (S, GE), pour la commission: Après un travail approfondi de la Commission des affaires juridiques du Conseil national, celui-ci a voté, le 3 mars 1999, un arrêté qui institue un expert indépendant chargé d'une enquête historique sur les activités de la Stasi en Suisse. Comme vous le savez, la Stasi a été l'instrument par excellence d'un régime totalitaire et brutal, dans le but de mâter sa propre population. Cette institution à caractère criminel avait des ramifications en Suisse, notamment dans les domaines de l'espionnage et d'activités commerciales et financières. Il est ainsi certain que des établissements commerciaux et financiers suisses ont fait d'excellentes affaires avec une institution étatique, certes, mais de nature profondément criminelle.
Le Conseil des Etats, de son côté, a refusé d'entrer en matière sur cet objet. Plusieurs arguments ont été développés au Conseil des Etats, que je vais reprendre maintenant:
1. Un doute s'est exprimé au Conseil des Etats sur l'opportunité d'instituer sur certains sujets une histoire prétendument officielle de la Suisse. En réalité, l'arrêté élaboré par le Conseil national confère une mission à un expert historien totalement indépendant, qui ne reçoit aucune directive de la part de l'autorité politique quant aux grands axes et aux principes de son travail. Il ne s'agit donc pas d'une histoire officielle qui serait prétendument censurée ou manipulée par l'Etat. Ensuite, s'il faut un arrêté dans cette affaire, c'est-à-dire des dispositions législatives, c'est qu'il est indispensable de permettre à cet historien l'accès aux documents privés et publics et de lever les secrets professionnels ou légaux, sinon la recherche historique n'aboutira manifestement à aucun résultat.
2. Le deuxième élément soulevé dans la discussion au Conseil des Etats, ce sont des craintes que des demandes de même nature se multiplient pour des investigations historiques. Par exemple, on a évoqué la question des relations entre la Suisse et l'Afrique du Sud de l'apartheid.
De l'avis de la commission, il n'y a aucun mal à ce que des députés fassent des propositions d'investigation politique et historique sur des sujets de l'histoire récente. Au demeurant, si le Parlement estime qu'une proposition est inappropriée ou inopportune, il peut rejeter une proposition précise, ce qu'il a d'ailleurs fait en ce qui concerne les relations entre la Suisse et l'Afrique du Sud, lorsqu'il n'a pas donné suite à l'initiative parlementaire Hollenstein 98.412.
3. En ce qui concerne le troisième élément soulevé dans la discussion au Conseil des Etats, il existe, nous dit-on, de bonnes conditions-cadres pour la recherche scientifique effectuée en dehors d'un arrêté du Parlement. Cet argument est particulièrement peu convaincant. En effet, l'exemple de l'actuelle recherche faite sur la question Suisse/Afrique du Sud démontre que la recherche scientifique ordinaire manque de moyens financiers et, de plus, se heurte systématiquement à la fermeture des archives quand il s'agit de faits et de documents récents publics comme privés.
4. On a fait valoir, au Conseil des Etats, des craintes concernant la protection des données personnelles, mais à ce sujet l'arrêté qui a été voté par notre Conseil est parfaitement équilibré, puisque l'expert est soumis au secret de fonction. Par ailleurs, si des dirigeants économiques ou politiques en Suisse ont une responsabilité ou une compromission avec les activités de la Stasi, on ose croire que personne dans ce Parlement n'entend s'opposer à ce que toute la vérité soit faite sur de telles responsabilités.
En définitive, le Conseil des Etats, en refusant l'entrée en matière, risque de donner l'impression que certains dans ce Parlement regrettent en définitive d'avoir soulevé cette question de la Stasi et de ses rapports avec la Suisse et qu'ils redoutent que soient identifiées des personnes qui ont collaboré en Suisse avec une institution totalitaire et criminelle. La commission considère, au contraire, qu'il s'agit d'une question très importante de l'histoire récente de notre pays et qu'il faut faire la lumière, sans crainte et sans hypocrisie.
Nous vous demandons donc de maintenir la décision précédente en faveur de l'entrée en matière sur cet arrêté.

La présidente (Maury Pasquier Liliane, première vice-présidente): Le groupe socialiste communique qu'il soutient la proposition de la commission.

Baumann J. Alexander (V, TG): Der am 14. Juni 1995 eingereichten Parlamentarischen Initiative Frey Walter wurde anfänglich einiges an Widerstand entgegengesetzt. Der Initiative wurde entgegengehalten, die interessierenden Akten seien weitgehend vernichtet worden, sie seien praktisch unauffindbar untergebracht und die allenfalls verfügbar zu machenden Akten hätten, nach Ansicht des Herrn Bundesarchivars, einen nur geringen Erkenntniswert. Trotzdem haben Sie seinerzeit der Initiative Folge gegeben.
Diese angebliche Problematik konnte in der Kommissionsarbeit geklärt werden, die Zweifel wurden entschärft. Die von der Subkommission befragten Experten aus Bonn, welche mit parallelen historischen Aufklärungsarbeiten in der Bundesrepublik befasst waren, konnten aus ihrer Kenntnis der Aktenlage deutlich machen, dass die Schweiz betreffendes Material in Fülle vorliege, jedoch nicht säuberlich geordnet unter dem Stichwort Schweiz gebündelt sei, sondern in gezielter Feinarbeit aus den Beständen der Gauck-Behörde zusammengetragen und ausgewertet werden müsse.
Wo liegen denn die Gründe für das Interesse für die Geschichte dieser Phase unseres Landes? Ziel des vorliegenden Beschlusses kann nicht sein, wie etwa befürchtet, dass der Ogi-Biograph Hubacher aus seiner Beschaulichkeit aufgeschreckt würde. Ziel des Vorstosses kann auch nicht sein, dass Kollege Vollmers "Halspropeller" mit erhöhter Tourenzahl rotieren sollte. Derartige Erwartungen werden aller Voraussicht nach enttäuscht werden. Ziel ist vielmehr die historische Untersuchung des Verhältnisses unseres Landes zur ehemaligen DDR unter besonderer Berücksichtigung der Aktivitäten der Organe des Staatssicherheitsdienstes Stasi.
Es darf hier mit allem Nachdruck daran erinnert werden, dass das kommunistische System unter der Führung der Sowjetunion die unverhüllte Zielsetzung der Weltherrschaft vertreten und dabei den Untergang der demokratischen Staaten westlicher Prägung angestrebt hat. Die ehemalige DDR spielte im Konzert der Staaten des kommunistischen Systems eine herausragende Rolle. Als wichtiges Instrument zur Durchsetzung der totalitären Staatsziele diente das Ministerium für Staatssicherheit mit mindestens 85 000 hauptamtlichen und 110 000 inoffiziellen Mitarbeitern.

AB 2001 N 279 / BO 2001 N 279
Dieses hatte als Schwerpunktaufgabe die Überwachung der Bevölkerung der DDR. Integriert waren aber auch die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), die elektronische Aufklärung sowie die Spionage- und Sabotageabwehr.
Die DDR unterhielt zwischen April 1974 und Oktober 1990 ihre Botschaft und Mission in Genf mit total 168 Bediensteten, davon waren 42 Mitglieder des Staatssicherheitsdienstes, 18 gehörten zum militärischen Nachrichtendienst mit zwei Attachés. Die Aktivitäten des Stasi in der Schweiz umfassten unter anderem die Kontaktsuche zu aktiven Tippgebern und Informanten und so genannte Abschöpfungskontakte, die Unterstützung von Terrorsympathisanten, Technologiebeschaffung - Stichwort: Kommerzielle Koordinierung (Koko) - sowie die Bearbeitung der Fluchthelferproblematik. Zielsetzung spezieller Aktivitäten in unserem Lande war die Einflussnahme auf Politiker, Medien und kirchliche Kreise. Es sind aber auch eine Reihe von Fällen von Industriespionage bekannt geworden. In diesem Zusammenhang interessieren natürlich allfällige Erkenntnisse über die Tauglichkeit und Bewährung der von unseren Behörden getroffenen Abwehrmassnahmen. Derartige Ergebnisse wären natürlich auch von Wert für die Zukunft.
Nach einer Aussage von Peter Lehmann, Mediensprecher der Bundesanwaltschaft, wird der Spionagerekord auf Schweizer Territorium unangefochten von der DDR gehalten. Da liegt es im allgemeinen Interesse zu erfahren, mit welchen Methoden der Stasi in unserem Land Erfolge verbuchen konnte, dies insbesondere, nachdem am vergangenen Donnerstag, 15. März 2001, dank eines "NZZ"-Artikels öffentlich bekannt geworden ist, dass die Bundesbehörden in den Neunzigerjahren aufgrund von Informationen aus verschiedenen Quellen 50 Fälle von in der Schweiz aktiven DDR-Agenten enttarnen konnten.
Ein Grossteil der Angaben dazu stammte aus von der CIA erstellten Abschriften der so genannten Rosenholz-Papiere. Dies sind Aufzeichnungen des DDR-Spionagedienstes HVA über seine Agenten im Westen. Die USA bieten derzeit weitere Datensätze aus diesen Akten an. Pressemeldungen zufolge soll die Schweiz kein entsprechendes Gesuch an die USA gestellt haben, weil man glaube, bereits alle relevanten Fakten zu kennen. Man halte diese Materialien unter juristischen oder nachrichtendienstlichen Gesichtspunkten nicht von Bedeutung, allenfalls unter historischen.
Diese Information mutet schon sehr überraschend an. In all den Jahren seit dem Mauerfall wurde mit keiner Silbe erwähnt, dass weitere Spionagefälle seitens der DDR gegen die Schweiz hätten aufgedeckt werden können. Wir müssen uns schon die Frage stellen, weshalb die schweizerische Öffentlichkeit über diese Spionagefälle und deren Aufdeckung nichts wissen durfte.
Die Erwähnung der fünfzig Abklärungen im Staatsschutzbericht 95 genügt keinesfalls. Dass sie selbst der Vorsteherin des EJPD entgangen war, zeigt deren Antwort vom 19. September 2000 auf diesbezügliche Fragen von Ständerat Reimann: "Da muss ich passen." Eine Antwort, die sogar bei der "NZZ" unmutiges Erstaunen ausgelöst hat.
Nachdem heute bekannt geworden ist, dass von den fünfzig aufgedeckten Fällen ein Grossteil Wirtschaftsspionage betrifft, muss man sich wirklich fragen, aus welchen Gründen das zuständige Departement einen Schleier des Schweigens über diese Erkenntnisse legen will. Könnte es sein, dass vermieden werden soll, dass der Nimbus der in der Spionageabwehr angeblich so erfolgreichen Bundespolizei eine Einbusse erleidet, wenn neben dem Dutzend in der Zeit des Kalten Krieges aufgeklärter Fälle plötzlich fünfzig neue Fälle bekannt werden, welche sich der Aufklärung durch die Bupo entziehen konnten?
Ich bitte Frau Bundesrätin Metzler, uns diesbezüglich klaren Wein einzuschenken. Unsere Bevölkerung hat ein eminentes Interesse daran, darüber informiert zu sein, welche Kräfte eingesetzt wurden, um unseren Staat zu destabilisieren. Ich bitte sie, uns auch darüber zu informieren, ob die von den Wirtschaftsspionagefällen betroffenen Firmen nachträglich von den Schweizer Behörden über die Aktivitäten der DDR-Kundschafter orientiert worden sind. Ich denke, dass es sich unter keinem Titel rechtfertigen lässt, eine "007-Geheimsphäre" über diese Vorkommnisse walten zu lassen.
Niemand wird behaupten, diese Aktivitäten während all dieser Jahre seien so bedeutungslos, dass sich ihre historische Aufarbeitung nicht zu rechtfertigen vermöge. Zudem geht es ja mit dem vorliegenden Bundesbeschluss nicht darum, dass der Beauftragte Benotungen und Zensuren verteilen muss. Vielmehr ist sicherzustellen, dass Fakten und Quellen gesichert werden. Im Laufe der Zeit können nämlich viele Quellen verloren gehen, vor allem die privaten Quellen. In diesem Sinne ist es auch unzutreffend, hier von staatlicher Geschichtsschreibung zu sprechen. Vielmehr wird hier ein unabhängiger Experte eingesetzt, der vor allem Quellen sichern soll.
Auch beispielsweise im Fall der Brandkatastrophe von 1986 im Werk Schweizerhalle der Sandoz (heute Novartis) wäre es beruhigend zu erfahren, ob zu diesem Fall bei der Gauck-Behörde in Berlin wirklich keine Anhaltspunkte zu finden sind. In Ihrer Antwort auf die Interpellation Reimann, die am 6. März 2001 im Ständerat behandelt wurde, mussten Sie sich auf Auskünfte aus den USA verlassen.
Zusammen mit dem Bundesrat sind auch wir der Auffassung, der im Bundesbeschluss vorgesehene finanzielle Aufwand sei durch die Bedeutung der Aufgabe gerechtfertigt. Zudem ist der Aufwand plafoniert, Nachtragskredite wie für die Bergier-Kommission sollten nicht notwendig werden.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.

La présidente (Maury Pasquier Liliane, première vice-présidente): Le groupe libéral communique qu'il soutient la proposition de la commission.

Aeschbacher Ruedi (E, ZH): Die Schweiz hat es in den letzten Jahren unternommen, einen Teil ihrer Geschichte aufzuarbeiten, und zwar zum Teil in einer Art und Weise, in der dies nicht so ganz schmerzlos über die Bühne gegangen ist.
Unsere Fraktion findet es richtig und auch notwendig, dass die vorliegende Initiative unterstützt und ihr zum Durchbruch verholfen wird. Denn es macht keinen Sinn, wenn wir auf der einen Seite mit einigem Aufwand und auch "einigem Knirschen" im politischen Gebälk die Geschichte unseres Landes aufarbeiten, Fakten sammeln und auswerten - und auf der anderen Seite so quasi einen weissen Fleck auf der Landkarte unserer Geschichte zurücklassen.
Es geht beim vorliegenden Geschäft ja darum, vor allem die Quellen zu sichern, Zugänge zu öffnen, damit man später allfällige Auswertungen machen, Schlüsse aus diesen vorhandenen und zugänglich gemachten Angaben ziehen kann. Im Zeitalter, in dem immer mehr nach Transparenz und Öffentlichkeit gerufen wird, wäre es für uns schwer verständlich, wenn wir auf dem einen Auge blind wären und einen Teil dessen, was auch in unserem Land abgelaufen ist oder mit unserem Land in Verbindung gestanden hat, nicht genauer ansehen, erforschen wollten. Wir wollen nicht auf dem rechten Auge, aber auch nicht auf dem linken Auge blind sein.
Ich empfehle Ihnen mit der grossen Mehrheit der Kommission, aber auch zusammen mit dem Bundesrat, die Initiative zu unterstützen.

Metzler Ruth, Bundesrätin: Vonseiten des Bundesrates gibt es zu diesem Geschäft im jetzigen Stadium wenig zu bemerken. Anlässlich der Debatte im Ständerat im vergangenen Herbst habe ich darauf hingewiesen, dass der Bundesrat den vorliegenden Beschlussentwurf im Grundsatz nach wie vor unterstützt. Er betrachtet die vorgeschlagene Regelung als sachlich angemessen und hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten als vertretbar. Ich habe aber auch festgehalten, dass es sich in den Augen des Bundesrates nicht um ein prioritäres Anliegen handelt und er mit einem Verzicht auf die Einsetzung eines Experten leben kann.

AB 2001 N 280 / BO 2001 N 280

Insofern liegt es vollumfänglich im politischen Ermessen des Parlamentes, wie es die nun bestehende Differenz zwischen den beiden Räten bereinigt. Eine gewisse vordergründige Aktualität hat das Geschäft durch Meldungen in der Presse erhalten. Im November des letzten Jahres wurde behauptet, dass der Grossbrand eines Chemielagers in Schweizerhalle am 1. November 1986 durch einen gezielten Anschlag der Stasi verursacht worden sei. Letzte Woche stand in der "Neuen Zürcher Zeitung" ein Bericht über die Bedeutung der Stasi-Akten, welche US-amerikanische Stellen beschafft hatten und die nun mit Hilfe einer im so genannten Gauck-Archiv entschlüsselten Datei ausgewertet werden.
Zu Schweizerhalle habe ich in der ersten Sessionswoche zur Interpellation Reimann bereits im Ständerat Stellung genommen.
Zum Artikel in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 15. März 2001 über angeblich enttarnte DDR-Agenten in der Schweiz: Bereits im Staatsschutzbericht 1995/96 hat das EJPD ausführlich über die im Artikel erwähnten fünfzig Verdachtsfälle informiert. Dieser Staatsschutzbericht ist öffentlich; es geht also nicht darum, irgendetwas Geheimes zu verbergen. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls festgehalten, dass sämtliche aufgrund von Hinweisen aus Stasi-Akten eingeleiteten gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren aus Verjährungsgründen bereits eingestellt werden mussten. Sie brachten auch aus der Sicht der Spionageabwehr keine neuen Erkenntnisse.
Herr Baumann stellt in diesem Zusammenhang neue Fragen und wirft auch wieder auf, dass ich zu Detailfragen im Ständerat nicht sofort Stellung nehmen konnte. Herr Baumann, ich muss Ihnen sagen, ich bin kein wandelndes Lexikon, bei dem man die Staatsschutzberichte der vergangenen Jahre einfach auf Knopfdruck abrufen kann. So ergeht es mir auch heute, was Ihre weiteren Detailfragen betrifft.
Das Bundesamt für Polizei hält an seiner Beurteilung fest, wonach der Wert der bei der CIA gelagerten Dokumente der ehemaligen Hauptverwaltung Aufklärung, der HVA, der Ex-DDR primär historischer Natur sei. Dies gilt auch für die in Berlin gelagerten Akten, welche im Übrigen für Zwecke der Strafverfolgung in der Schweiz nicht zugänglich sind.
Die Datensammlungen Rosenholz und Cira basieren nach Aussage des Bundesamtes auf denselben bereits bekannten Dokumenten. Die Einsetzung eines Experten, wie sie im vorliegenden Entwurf vorgesehen ist, könnte an der geschilderten Sachlage, insbesondere in strafrechtlicher Hinsicht, kaum etwas ändern. Der Experte soll dem Entwurf entsprechend rein wissenschaftliche Quellensicherung und Forschung betreiben. Er könnte keine strafrechtlichen Abklärungen einleiten, und die Erkenntnisse, die er gewinnt, sollen strafrechtlich nicht verwertbar sein. Ich verweise dazu auf Artikel 6 des Entwurfes.
Dass hingegen aus geschichtswissenschaftlicher Sicht die sich abzeichnende Erweiterung der Faktenlage von Interesse ist, liegt auf der Hand. Ob diese Situation im Rahmen der allgemeinen Forschung oder über einen Experten zu nutzen ist, wie er im vorliegenden, vom Bundesrat unterstützten Entwurf vorgesehen ist, das müssen Sie entscheiden.

La présidente (Maury Pasquier Liliane, première vice-présidente): La commission propose de maintenir sa décision, c'est-à-dire d'entrer en matière.

Angenommen - Adopté

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