Günter Paul (S, BE):
Die Kommissionsminderheit will an unserem Beschluss festhalten. Die starke Kommissionsminderheit gibt dem Artikel eine andere Bedeutung, als sie nun von den Kommissionssprechern vorgestellt worden ist. Für uns geht es um eine grundsätzliche Frage: Wie tolerant sind wir gegenüber Personen, die bereits ihre starke kriminelle Energie unter Beweis gestellt haben? Die Frage ist: Wer soll einen Waffenerwerbsschein erhalten?
Die Möglichkeit des Waffenerwerbs soll unserer Meinung nach im Grundsatz unbescholtenen Bürgern vorbehalten bleiben. Verurteilte Verbrecher sollen hingegen keinen Waffenerwerbsschein erhalten, und dies nicht erst, nachdem sie mehrfach Verbrechen begangen haben. Bewaffnete Verbrecher sind in jedem Fall eine Bedrohung für unsere Gesellschaft.
Heute müssen wir über die Frage entscheiden: Hat auch ein verurteilter Verbrecher, der im Strafregister eingetragen ist, Anrecht auf einen Waffenerwerbsschein? Soll dieses Recht tatsächlich erst verwirken, wenn er mehrfach Verbrechen begangen hat? Dies ist offensichtlich die Haltung der schwachen Kommissionsmehrheit.
Die SP sagt zu einer solchen Regelung Nein. Waffen gehören legal nicht in die Hände jener, die den Rechtsstaat schon einmal massiv und mit Absicht verletzt haben. Niemand soll behaupten, es gäbe Berufsleute, die zwangsläufig zu Verbrechern werden und trotzdem auf Waffen angewiesen sind.
Angesichts des vehementen Widerstandes der Schützenvertreter in der Kommission möchte ich Folgendes festhalten: Die zahlreichen Schützen in unserem Land werden von der Regelung, welche Ihnen die Kommissionsminderheit beantragt, hoffentlich nicht betroffen sein. Ich gehe davon aus, dass Schützen in der Regel keine verurteilten, im Strafregister eingetragenen Kriminelle sind. Gerade den Schützen müsste es ein grosses Anliegen sein, dass eine Waffe nur unbescholtenen Bürgern zugestanden wird und nicht abgeurteilten Verbrechern. Gerade die Schützen sollten daran interessiert sein, Verbrecher nicht legal bewaffnen zu dürfen.
Auch in anderer Hinsicht ist Artikel 8 brisant. Er gilt für alle Verbrechen, die in der Schweiz begangen werden; mit anderen Worten: für Schweizer und ausländische Staatsbürger. Für die SP ist es irrelevant, ob Verbrecher Schweizer oder Ausländer sind. Wer einmal ein Verbrechen beging, soll keinen Waffenerwerbsschein erhalten, ob es nun ein Schweizer oder ein Ausländer ist, der in der Schweiz wohnt. Ich kann mir aber vorstellen, dass es für die rechtsbürgerliche Seite hier im Saal vielleicht etwas anders aussieht und nicht unerheblich ist, wessen krimineller Energie wir mit der jetzigen Formulierung Tür und Tor öffnen.
Noch ein Wort zur Beratung im Ständerat: Aus dem Amtlichen Bulletin geht hervor, dass der Ständerat nicht intensiv über diesen Punkt diskutiert hat. Knappe 29 Zeilen sind dem ganzen Problem gewidmet. Der Ständerat hat uns von Anfang an vorgegeben, wie dieses Gesetz gemacht wird.
Wir haben uns in allen Punkten den Änderungsvorschlägen des Ständerates angeschlossen, mit einer Ausnahme, nämlich diesem Punkt, den wir jetzt diskutieren. Und zwar denke ich, der Nationalrat hat hier mit gutem Grunde so beschlossen, wie es Ihnen die Minderheit auch jetzt vorschlägt. Wenn wir an unserem ursprünglichen Beschluss festhalten, sollte sich der Ständerat uns in dieser einen Sache anschliessen können. Er kann dies sehr rasch tun, sodass die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Session kein Problem ist.
Noch zu Herrn Siegrist, zur Frage der nächsten Gesetzesrevision. Es war mir klar, dass es vonseiten der Mehrheit heissen würde, im Prinzip sei unser Anliegen schon richtig, aber das komme dann in der nächsten Revision. Es ist richtig, dass wir vom Bundesrat einen Fahrplan bekommen haben, wie das Waffengesetz revidiert werden soll. Aber wenn wir ehrlich sind, müssen wir sagen: Es werden Jahre vergehen, bis diese Gesetzesrevision allenfalls in Kraft sein wird - wenn sie je in Kraft gesetzt wird. Denn wenn es Zähne hat, wird es wieder ein Referendum von der selben Seite geben, die bis jetzt jede Verschärfung des Waffengesetzes bekämpft hat.
Unsere Bevölkerung hat ein Anrecht auf Sicherheit im Alltag - und dies nicht erst in einer fernen Zukunft, sondern schon heute. Die sozialdemokratische Fraktion möchte deshalb wissen: Wer in diesem Saal nimmt es ernst mit der Verbrechensbekämpfung, und wer in diesem Saal möchte dafür stimmen, dass Verbrechen mehrfach begangen werden müssen, bis man einem Verbrecher keine Waffe mehr abgibt. Wir verlangen deshalb eine Abstimmung mit Namensaufruf.
Ich ersuche Sie, der starken Kommissionsminderheit zu folgen und bei unserem ursprünglichen Beschluss zu bleiben, dass verurteilte Verbrecher, deren Eintrag im Strafregister noch nicht gelöscht ist, keinen Waffenerwerbsschein erhalten.