Vermot Ruth-Gaby (S, BE):
Es geht bei diesem Geschäft, Herr Waber, nicht um das Ja oder Nein zur ärztlichen Verschreibung von Heroin, es geht auch nicht um die kritische Würdigung der Heroinverschreibung, sondern es geht, ganz technisch, um ein Bundesgesetz über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin. Ich glaubte denn auch, wir müssten uns nicht darüber streiten, ob Heroin eine gute, geeignete oder ungeeignete Therapie sei, ob sie erfolgreich sei, ob sie den Ausstieg hemme oder fördere, ob sie internationale Konventionen verletze oder nicht und ob sie auch mit Erfolg in anderen Ländern angewendet werde.
Der Bundesbeschluss vom Oktober 1998 über die ärztliche Verschreibung von Heroin ist auf den 31. Dezember 2004 befristet. Das Betäubungsmittelgesetz wird zu diesem Zeitpunkt nicht zu Ende beraten sein; das heisst, wir sind in der Kommission des Nationalrates erst jetzt daran, das Gesetz zu beraten. Verschiedene Umstände, unter anderem eine grosse Menge Anträge und zusätzliche Hearings sowie andere dringliche Geschäfte, lassen eben befürchten, dass das Betäubungsmittelgesetz erst lange nach dem 31. Dezember 2004 in Kraft treten wird. Denn auch ein Referendum ist, wie wir bereits gehört haben, nicht ausgeschlossen.
Wir riskieren also, im heiklen Bereich der ärztlichen Verschreibung von Heroin in so etwas wie einen rechtlosen Zustand zu geraten. Das würde nicht nur den Bundesrat und das Parlament, sondern vor allem auch die Institutionen, die für die Verschreibungsprojekte verantwortlich sind, in Schwierigkeiten bringen. Es darf nicht passieren, dass Heroin ohne gesetzliche Grundlagen verschrieben werden muss. Es darf auch nicht passieren, dass den Institutionen verboten wird, die Verschreibungsprojekte weiterzuführen, nur weil wir es versäumt haben, die gesetzlichen Grundlagen weiterhin zu gewährleisten.
Die wirklich Geschädigten wären jedoch die Drogenabhängigen selber. Personen in den Verschreibungsprojekten sind, so wollen es die Kriterien zumeist, besonders verelendete Menschen. Ein möglicher Therapieabbruch aufgrund der Rechtsunsicherheit würde sich in psychischer und physischer Hinsicht schädlich auf sie und den Therapieverlauf auswirken. Drogensüchtige sind labil; der Abbruch der ärztlichen Verschreibung von Heroin würde sie nicht nur verunsichern, sondern könnte auch eine gewisse Stabilisierung ihres Sozialverhaltens oder ihrer Gesundheit, die Möglichkeit eines Ausstieges oder den Wechsel zu einer anderen Therapieform infrage stellen. Von einem Abbruch wären 1230 Patienten und Patientinnen in zwanzig ambulanten Polikliniken und zwei Gefängnissen betroffen. Um einen geregelten Ablauf zu schaffen und um die ärztliche Verschreibung von Heroin weiterhin - auch über den 31. Dezember 2004 hinaus - zu ermöglichen, müssen wir dieser Verlängerung des Bundesbeschlusses bis 2009 also dringend zustimmen.
Herr Waber, ich möchte doch noch etwas zu Ihren Äusserungen sagen. Sie haben gesagt, Sie trügen Verantwortung; Sie haben gesagt, dass die Drogenabhängigen vom Staat Gift bekämen; und Sie haben gesagt, dass Heroinverschreibung für Süchtige das Ende aller Hoffnung sei und dass sie vom staatlichen Gift gepeinigt würden. Es ist ja unglaublich, was Sie erzählen! Ich möchte Sie gerne einladen, einmal in unseren Institutionen vorbeizuschauen, um mit den Leuten selber zu reden. Sie sagen immer wieder das Gleiche, und es ist immer noch falsch; jedes Mal, wenn Sie es sagen, ist es falsch, und Sie wissen, dass es falsch ist. Die Leute bekommen nicht Ritalin, Rohypnol und Kokain mit der Abgabe des Heroins! Das stimmt nicht und ist eine Lüge in dieser ganzen Geschichte! Hier müssen wir doch ganz präzis reflektieren und ganz präzis sein!
Die ärztliche Verschreibung von Heroin hat bei den vorwiegend verelendenden Patienten zu Resultaten geführt, die für diese Menschen wichtig sind. Diese Menschen sind ja häufig HIV-positiv oder aidskrank oder haben Hepatitis-C-Krankheiten, die eben für viele sehr rasch tödlich sind; dies auch im Zusammenhang mit dem ganzen Stress auf der Gasse, der Beschaffung von Drogen usw. Diese Leute haben mit der ärztlichen Verschreibung von Heroin wirklich eine Möglichkeit, anders zu leben, gesünder zu leben und auch in ihrer menschlichen Situation eher wahrgenommen zu werden. Es sind Menschen, die von der heroingestützten Behandlung wegkommen; sie können abstinent werden oder zu einer Methadon- oder einer anderen Behandlung wechseln. Es gibt bei diesen Schwerstabhängigen keine Obdachlosigkeit mehr. Die Kriminalität, Herr Waber, hat abgenommen; die Leute müssen nicht mehr kriminell sein. Es gibt weniger Arbeitslosigkeit, und die soziale Integration dieser Drogenabhängigen nimmt zu. Der Rückgang der Verschuldung der Patienten und Patientinnen ist wirklich ein ganz wichtiger Punkt, weil die Leute stabiler sind, weil sie wissen, dass sie in dieser Situation anders leben können. Viele haben feste Partnerschaften, und die Kontakte zum Drogenmilieu nehmen ab. Wir haben auch einen markanten Rückgang des gemischten Drogenkonsums. Diese Situation, Herr Waber, müssen wir für die Menschen, die in den Programmen sind, gewährleisten, und deshalb müssen wir dieser Verlängerung des Bundesbeschlusses zustimmen.