Villiger Kaspar, Bundesrat:
Dieses Land hat lauter Probleme, und ich bin sehr dankbar, dass gerade dieser Bereich einer der wenigen ist, von denen ich glaube, dass wir da keine Probleme haben. Aber weil das nun anscheinend die Öffentlichkeit auch etwas beschäftigt, bin ich gerne bereit, dazu ein paar Bemerkungen zu machen.
Die Nationalbank lagert ihre Goldbestände teils im Inland, teils im Ausland. Diese Lagerung teilweise im In- und teilweise im Ausland erfolgt aus Diversifikationsgründen, und dabei spielen folgende Überlegungen eine Rolle:
Goldreserven im Inland haben einen speziellen Charakter. Sie unterscheiden sich von allen anderen Währungsreserven dadurch, dass sie das einzige staatenunabhängige Zahlungsmittel darstellen, und im Inland aufbewahrte Goldreserven lassen sich weder durch Entscheide von ausländischen Behörden blockieren noch in ihrer Verfügbarkeit einschränken. Dieser ständig sichergestellte Zugriff spricht dafür, dass ein erheblicher Teil dieser Goldreserven im Inland aufbewahrt werden soll.
Aber es gibt eben auch triftige Gründe, einen Teil im Ausland aufzubewahren. Zunächst geht es darum, die Risiken zu streuen und die Goldbestände regional möglichst gut zu verteilen. Es kann natürlich nie ausgeschlossen werden, dass in einer Zeit der Unsicherheit, vielleicht auch der Terrorismusgefahr, das bestgeschützte Depot einmal irgendwie beschädigt werden könnte. Deshalb ist es wichtig, dass die Goldbestände verteilt sind.
Es ist weiter wichtig, dass die Goldbestände wenigstens zum Teil in Ländern liegen, wo ein breiter Goldmarkt besteht, ein breiterer Goldmarkt als in der Schweiz. Wenn Sie die Reserven verflüssigen wollen, brauchen Sie einen Markt. Damit kann ohne grosse Werteinbusse und Transportkosten auf diese Bestände zurückgegriffen werden. Bereits mit der Aufnahme der so genannten "Gold-lending"-Geschäfte und noch stärker mit dem Beginn der Goldverkäufe durch die Nationalbank hat dieser Aspekt an Wichtigkeit gewonnen.
Es gibt also triftige Gründe für beides, für die Lagerung im In- und im Ausland. Bei der Wahl der Länder, in welchen die Nationalbank Gold aufbewahrt, spielen verschiedene Aspekte eine Rolle. Als Aufbewahrungsländer kommen nur Länder mit hoher politischer und wirtschaftlicher Stabilität infrage. Zudem muss auch in Krisensituationen ein leichter Zugriff auf die Goldreserven gesichert sein. Ein wichtiges Beurteilungskriterium ist auch, dass das betreffende Land die Immunität von Zentralbankguthaben möglichst gut schützt. Diese Merkmale von Ländern können sich natürlich im Zeitablauf verändern, und deshalb überprüft die Notenbank die Verteilung der Goldreserven periodisch und passt sie den aktuellen Entwicklungen an. Dabei werden selbstverständlich auch geopolitische Veränderungen - der Fall der Mauer und solche Dinge - einbezogen.
Wo diese Goldbarren nun genau liegen, kann ich Ihnen leider nicht sagen, weil ich es auch nicht weiss, es nicht wissen muss und es nicht wissen will. Denn sobald ich es weiss und mit einem ein Glas Wein trinke, könnte es mir ja "herausplatzen".
Warum soll man das nicht wissen? Es gibt eben noch Sicherheitsüberlegungen anderer Art. Ich kann Ihnen das an einem Beispiel darlegen: Wenn man sich vorstellt, man hätte eine publizierte Liste mit Angaben, wie viele Prozente der Goldreserven der SNB in welchem Land liegen, würde jede Anpassung dieser Liste, die wir ja periodisch machen müssten, natürlich sofort internationale Aufmerksamkeit erregen: Warum gehen die dort weg? Warum kommen sie hierher? Dann wären auch die sicherheitspolitisch ziemlich heiklen Goldtransporte kaum mehr diskret durchführbar, z. B. wenn aufgrund aktueller politischer Ereignisse im Vorfeld bereits eine breite öffentliche Diskussion stattfinden würde, ob es nun an der Zeit sei, x Tonnen Gold von A nach B zu transferieren.
Aus diesen Gründen machen es alle Zentralbanken gleich - auch andere, die massgebliche Goldreserven haben -: Sie geben nie bekannt, wie und auf welche Standorte sie diese Goldreserven aufgeteilt haben. Deshalb scheint es mir angezeigt und auch weise, den Entscheid über die Aufteilung der Goldreserven und allfällige Umlagerungen in den Händen der Nationalbank zu belassen.