Schmid Samuel, Bundesrat:
Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates ebenfalls, den Bundesbeschluss gutzuheissen. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt Ihnen der Bundesrat, dem Einsatz von zwei Schweizer Milizoffizieren im internationalen Stab einer internationalen Sicherheitsbeistandstruppe, der International Security Assistance Force (ISAF), in Afghanistan nachträglich zuzustimmen. Auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung komme ich noch zurück.
Weil der ISAF-Einsatz zum Selbstschutz bewaffnet erfolgt und weil es sich bei den beiden Offizieren um Milizangehörige handelt, die sich freiwillig für eine solche Dienstleistung zur Verfügung stellen, ist der Einsatz von der Bundesversammlung zu genehmigen. Es sei nur darauf hingewiesen, dass wir, wenn der Bundesrat anstelle dieser zwei Milizoffiziere zwei Festungswächter geschickt hätte, nicht darüber sprechen würden, weil es in der Kompetenz des Bundesrates gelegen hätte und das legitim ist. Aber weil wir gerade auch international den Wert der Miliz beweisen wollen, hatte ich den Eindruck, dass hier ein willkommenes Feld ist, um zum einen der Miliz diese Erfahrung zu ermöglichen und zum anderen der weiteren Weltöffentlichkeit, soweit sie davon überhaupt Kenntnis erhält, zu beweisen, wozu Miliz fähig ist.
Da die Zeitspanne von der offiziellen Anfrage und den damit verbundenen Abklärungen über den Antrag und die Botschaft des Bundesrates bis zur vorgängigen Beratung in den Sicherheitspolitischen Kommissionen für die Behandlung in der Frühjahrssession nicht ausreichte, kommt es jetzt zur nachträglichen Bewilligung; diese Nachträglichkeit ist im Übrigen im Militärgesetz ausdrücklich vorgesehen, wenn Dringlichkeit vorliegt. Auch dieses Verfahren ist also rechtens.
Um die afghanische Interimsbehörde bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Kabul und Umgebung zu unterstützen, hat der Uno-Sicherheitsrat verschiedene Resolutionen gefasst und dieses Mandat erteilt. Am 15. November des letzten Jahres hat sich die Nato entschieden, die Führungsnationen der ISAF, Deutschland und die Niederlande, im Prozess der Truppenzusammenstellung zu unterstützen. Damit wurden vor allem verschiedene europäische Staaten aufgefordert und eingeladen, hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterstützung zu leisten.
So kam es dazu, dass ich am 9. Januar dieses Jahres dem Antrag, zwei zum Selbstschutz bewaffnete, mit Pistolen ausgerüstete Schweizer Offiziere in den multinationalen Stab der ISAF zu entsenden, grundsätzlich zugestimmt habe. Aus dem Pool einsatzerfahrener Schweizer Militärbeobachter konnten zwei Offiziere rekrutiert werden. Ich unterstreiche nochmals: Es sind Freiwillige, die dem Anforderungsprofil entsprechen und seit dem 8. März als Stabsoffiziere im Friedensförderungseinsatz sind.
Das VBS hat sich bereits in zivilen Bereichen Afghanistans engagiert, vor allem in Minenräumungsprogrammen der Uno und in einer Nichtregierungsorganisation, und im militärischen Bereich mit materieller Unterstützung beim Wiederaufbau der regulären afghanischen Streitkräfte. Das EDA unterstützt ein Engagement von militärischen Fachleuten in diesem Stab und beurteilt es als sinnvoll, das bisherige, umfangreiche zivile Schweizer Engagement in Afghanistan mit dieser bescheidenen militärischen Komponente zu ergänzen.
Es ist darauf hingewiesen worden, dass dieser Einsatz für unser Land nicht prioritär sei. Dieser Aussage tun Sie mit einer Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates keinen Abbruch. Der Einsatz von zwei freiwilligen Milizoffizieren in diesem Stab ändert nichts an der Prioritätenordnung. Er reiht sich höchstens ein in die lange Tradition solcher Einsätze von Schweizer Offizieren, Frauen und Männern, die sich im Rahmen von Armeeaufträgen seit Jahren und Jahrzehnten im Ausland in sehr kleinen Kontingenten sehr nutzbringend und auch für unser Land sehr ehrenvoll einsetzen und dort stabilisierend Beiträge zur Friedensförderung leisten. Die Entsendung dieser Offiziere bringt auch für uns einen Wissens- und Erfahrungstransfer.
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AB 2003 N 778 / BO 2003 N 778
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Die Entsendung der Offiziere dient nicht primär der Entlastung des amerikanischen Engagements. Wenn also Herr Günter aus seinen anders gearteten Überlegungen, als sie für den Antrag der Minderheit I (Schlüer) gelten, darauf hinweist, dass er dagegen sei, dass wir uns da praktisch als Hilfssheriffs des amerikanischen Imperiums - ich brauche Ihre Begriffe, ungefähr so haben Sie es geschildert - dienstbar machen würden, dann muss ich dem widersprechen. Wir sind Teil dieser europäischen Hilfe zur Stabilisierung eines Landes, das seit Jahrzehnten gebeutelt worden ist und das unsere Hilfe durchaus verdient. Dieser Beitrag ist durchaus auch für unser Land von einem eminenten Interesse, selbst wenn er ausserhalb der engeren Sicherheitsinteressenzone des Landes liegt. In ihren bisherigen Friedensförderungseinsätzen haben unsere Milizoffiziere auch gezeigt, dass sie in diesen Stäben effektive Beiträge leisten können, und wir haben davon auch immer wieder für unsere eigene Ausbildung profitiert.
Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass gerade diese Schweizer Beiträge - selbst wenn es nur eine kleine Anzahl ist, die wir da entsenden - stets wieder bewiesen, dass die Miliz zu Leistungen befähigt ist, für die andere Sicherheitsinstrumente oder andere Armeen erst Verständnis aufbringen, wenn sie diese Leistung auch schätzen lernen.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Entwurf zuzustimmen. Es ist ein bescheidener, im Rahmen des vom Volk gutgeheissenen Militärgesetzes liegender Beitrag, der primär zugunsten anderer europäischer Staaten für die Aufbauhilfe in Afghanistan, aber auch für die Unterstützung unserer zivilen Hilfe in Afghanistan gedacht ist.
Ich bitte Sie, dem Entwurf zuzustimmen.