Nationalrat - Sommersession 2003 - Zweite Sitzung - 03.06.03-08h00
Conseil national - Session d'été 2003 - Deuxième séance - 03.06.03-08h00

03.030
Einsatz von Schweizer Offizieren
in Stäben
der International
Security Assistance Force
in Afghanistan
Engagement d'officiers suisses
auprès des états-majors
de l'International
Security Assistance Force
en Afghanistan
Erstrat - Premier Conseil
Botschaft des Bundesrates 16.04.03 (BBl 2003 3655)
Message du Conseil fédéral 16.04.03 (FF 2003 3232)
Nationalrat/Conseil national 03.06.03 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 10.06.03 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Text des Erlasses (BBl 2003 4813)
Texte de l'acte législatif (FF 2003 4343)

Antrag der Mehrheit
Eintreten

Antrag der Minderheit I
(Schlüer)
Nichteintreten

Antrag der Minderheit II
(Günter)
Nichteintreten

Proposition de la majorité
Entrer en matière

Proposition de la minorité I
(Schlüer)
Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité II
(Günter)
Ne pas entrer en matière

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Sie alle kennen die aktuelle und immer noch sehr schwierige Situation in Afghanistan. Um die afghanische Interimsbehörde bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Kabul und Umgebung zu unterstützen, hat der Sicherheitsrat der Uno mit verschiedenen Resolutionen die Einrichtung einer internationalen Sicherheitsbeistandstruppe beschlossen. Dieses Mandat
AB 2003 N 775 / BO 2003 N 775
wurde mehrfach verlängert. Es sind dies die Resolutionen 1368, 1413 und 1444. Das aktuelle Mandat der Resolution 1444 dauert bis zum 20. Dezember 2003. An dieser Beistandstruppe sind derzeit 29 Länder mit insgesamt 4500 Wehrpflichtigen beteiligt; darunter beispielsweise auch fünf Wehrpflichtige aus Österreich und sieben aus Irland. Die Führungsorganisation liegt derzeit bei Deutschland und den Niederlanden.
In diesem Zusammenhang wurde nun auch die Schweiz um einen Beitrag zur Unterstützung angefragt. Die Schweiz hat diesem Begehren entsprochen. Das VBS und daraufhin der Bundesrat mit Beschluss vom 16. April 2003 haben diesem Begehren stattgegeben und zwei zum Selbstschutz bewaffnete Offiziere der Schweizer Armee als Stabsoffiziere der Multinationalen Brigade Kabul zum Friedensförderungseinsatz zur Verfügung gestellt. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat dieses Engagement von militärischen Fachleuten ganz ausdrücklich unterstützt und es als eine sinnvolle Ergänzung seines sehr weit reichenden und sehr nachhaltigen Engagements in Afghanistan betrachtet.
Es bleibt in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass der überwiegende Teil unseres Engagements in Afghanistan ziviler Natur ist, dass dies auch so bleiben wird und dass dies auch gut so ist. Die Deza hat ja seit August 2002 unter anderem einen permanenten Koordinator in diesem Land. Die Gesamtaufwendungen der Schweiz für Nothilfe und Wiederaufbau in Afghanistan für das Jahr 2002 betrugen 20,8 Millionen Franken.
Erfahrungen in anderen Einsatzgebieten haben aber deutlich gemacht, dass auch unsere Armee in solchen Einsätzen einen wertvollen Beitrag leisten kann, zumal sie bei der lokalen Bevölkerung in aller Regel eine sehr hohe Akzeptanz besitzt.
Wie gesagt hat der Bundesrat aufgrund der seiner Ansicht nach gegebenen Dringlichkeit am 16. April 2003 den Beschluss zur Unterstützung dieses internationalen Friedensförderungseinsatzes gefällt und ersucht nun das Parlament gemäss Artikel 66b Absatz 4 des Militärgesetzes um die notwendige nachträgliche Zustimmung. Es geht nämlich einerseits um einen - zum Selbstschutz - bewaffneten Einsatz, und anderseits dauert dieser Einsatz länger als drei Wochen.
Es bleibt anzumerken, dass die Frage, ob der entsprechende Entscheid des Bundesrates wirklich dringend war, in der Kommission zu Diskussionen Anlass gegeben hat. Dass der Bundesrat die beiden Offiziere im Voraus schicken musste, ist aber wohl wie folgt zu erklären: Die Frage, ob die beiden Funktionen in diesem Stab von Schweizer Offizieren übernommen werden konnten, musste innert nützlicher Frist beantwortet werden und konnte aufgrund des Entscheides des Bundesrates auch innert nützlicher Frist beantwortet werden. Es wurde in der Kommission darüber hinaus auch über die allgemeine Situation in Afghanistan selbst diskutiert, und dabei blieb völlig unbestritten, dass diese nach wie vor sehr labil ist. Allerdings hatte auch niemand in der Kommission ein besseres Konzept für Afghanistan, als dies die Uno aufgrund der verschiedenen Resolutionen des Sicherheitsrates hat.
Nach Ansicht der Kommission ist die Arbeit dieses internationalen Friedensförderungseinsatzes im Rahmen des Gesamtkonzeptes der Uno zum Wiederaufbau von Afghanistan sinnvoll. Sie ist deshalb sinnvoll, weil nur dann neue staatliche Strukturen in Afghanistan entstehen können, wenn ein Minimum an Sicherheit gewährleistet werden kann. Die Menschen in Afghanistan brauchen nach über 22 Jahren Krieg und Bürgerkrieg jetzt wieder eine Perspektive. Dafür braucht es viel zivile Hilfe. Es braucht aber eben auch Stabilität und neue Sicherheitsstrukturen. Über einen Beitrag zu diesen neuen Sicherheitsstrukturen diskutieren wir heute.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 22 zu 2 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten; sie hat sie mit 21 zu 2 Stimmen gutgeheissen. Ich verzichte darauf, in der Folge die Position der Minderheit der Kommission darzustellen. Diese Minderheit bestand aus zwei Personen; beide haben einen Nichteintretensantrag gestellt, sodass sie jetzt selber Gelegenheit haben, ihre Position darzustellen.
Im Namen der überwiegenden Mehrheit der Kommission bitte ich Sie um Zustimmung zur Vorlage.

Cuche Fernand (G, NE), pour la commission: Est-il encore nécessaire, ou utile, de rappeler que la région dans laquelle se trouvent nos deux, trois, voire quatre - au maximum - officiers supérieurs est une région qui n'a pas encore été sécurisée? Cela veut dire que sur le terrain, la police n'est pas organisée et est inefficace et que nous sommes encore dans une phase où il faut essayer de reconstruire avec une certaine protection. Cette protection est d'autant plus nécessaire que, dans cette région, nous rencontrons des populations qui manquent d'aliments, de médicaments et d'eau. Nous sommes aussi confrontés là-bas au problème du déminage humanitaire.
Pour toutes ces raisons, la majorité de la commission pense qu'il est encore utile aujourd'hui de participer à ce travail de reconstruction de la paix avec quelques officiers. Certes, ils sont armés - et c'est peut-être le point délicat qui a suscité une discussion au sein de la commission -, mais seulement pour leur autoprotection.
Lors du débat en commission, nous avons aussi évoqué le fait qu'il ne faudrait pas se trouver dans la situation où un, deux ou trois pays sans mandat de l'ONU - ce n'est pas le cas en Afghanistan - iraient de l'avant et créeraient des situations extrêmement délicates, tendues et difficiles à sécuriser, comme par exemple avec l'intervention du gouvernement américain en Irak, et qu'on fasse par la suite appel à de la main-d'oeuvre militaire de nombreux pays pour essayer de rétablir un minimum d'organisation. Sur ce point-là, la majorité de la commission a compris que la condition minimale à réaliser, c'est bien sûr un mandat de l'ONU ou de l'OSCE.
En conclusion, la majorité de la commission estime que le travail de la Suisse, de par ses traditions et ses compétences, est d'intervenir essentiellement dans des opérations à but civil et humanitaire, et ce n'est que dans des situations exceptionnelles qu'on fera appel à des militaires.
Au nom de la majorité de la commission, je vous demande d'entrer en matière et d'adhérer au projet du Conseil fédéral.

Schlüer Ulrich (V, ZH): Ich spreche im Namen einer kleinen Minderheit der Kommission - aber auch im Namen einer grossen Mehrheit der SVP-Fraktion.
Einst hat auch der Bundesrat einen Einsatz in Afghanistan als nicht prioritär bezeichnet. Das ist einige Monate her. Jetzt scheint das anders zu sein. Die Aufgabe, die der in Afghanistan bereits eingesetzten Angehörigen der Armee wartet, lautet: Sie hätten am Aufbau einer multiethnischen Streitkraft in Afghanistan mitzuwirken. Es geht also nicht um zivilen Einsatz, es geht auch nicht um die Minenräumung, es geht um die erwähnte Sonderaufgabe. Weil schon 29 Länder dabei sind - Herr Fehr Mario hat gesagt, wie viele es bereits sind -, müssten wir halt einfach auch dabei sein. Das ist die Hauptbegründung.
Der Aufbau einer multiethnischen Streitkraft in Afghanistan - das ist eine Aufgabe, die nur Bürokraten erfinden können. Denn diese Aufgabe wird hundert Jahre dauern, und sie wird auch dann noch nicht erfüllt sein. Darüber muss man sich völlig im Klaren sein. Es handelt sich um eine völlig absurde Aufgabenstellung in einem Land, das seit Jahrhunderten von Stämmen geprägt ist und das für Vorstellungen "multiethnischer Armee-Einheiten" überhaupt nicht zugänglich ist. Es ist auch interessant festzustellen, dass die Aufgabe ursprünglich für zwei Jahre terminiert worden ist. Inzwischen hat man sie vorsorglicherweise bis 2009 verlängert. Es wird daraus eine ewige Aufgabe werden.
Uns stellt sich dazu einfach die Frage: Ist es zu einem Zeitpunkt, wo wir in unserem Bundeshaushalt massiv Abstriche vornehmen müssen - wo wir nicht darum herumkommen, einschneidende Abstriche vorzunehmen -, sinnvoll, sich auf eine neue Aufgabe einzulassen, die keinen Sinn macht und
AB 2003 N 776 / BO 2003 N 776
die kein Ende haben wird? Das ist die Frage, die Sie jetzt und hier beantworten müssen. Oder wollen wir einfach irgendetwas Neues beschliessen und davon ausgehen, dass der Finanzminister dann wohl wieder irgendein Kürzungsprogramm vorlegen wird, wobei das neu Beschlossene rasch wieder gestrichen wird? Solches Entscheiden hat doch nichts mit Politik zu tun, die auch verantwortet werden könnte.
In der Botschaft wird übrigens noch ausgeführt, das Afghanistan-Abenteuer koste nichts - es koste deshalb nichts, weil der erforderliche Betrag schon im Budget stehe, tatsächlich koste es schon etwas, nämlich 380 000 Franken. Das bedeutet ja nichts anderes, als dass die in der Verwaltung schlimmstmögliche Aussicht die ist, einen Budgetposten, den man einmal beschlossen hat, nicht auszunutzen. Ist das verantwortbares Handeln im Blick auf unsere Bundesfinanzen?
Weiter ist festzuhalten: Wir haben in den letzten Tagen zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Schweiz bei einem voraussehbaren Ereignis - sicherlich grosser Dimension - nicht in der Lage ist, ihre ureigene Aufgabe, nämlich die Gewährleistung der Sicherheit für die Öffentlichkeit, aus eigener Kraft wahrzunehmen. Wir müssen Polizisten aus Deutschland importieren, damit wir den elementaren Sicherheitsauftrag des Staates in einem vorhersehbaren Fall wahrnehmen können. Ich bin ganz einfach der Auffassung: Angesichts solcher Feststellungen ist es nicht angebracht, dass wir mit Leuten, die zur Sicherheit beizutragen haben, Auslandaufträge annehmen.
Dann ein letzter, aber gewichtiger Punkt; ein Punkt, der das Parlament in seiner Aufgabe als beschlussfassendes Organ in diesem Staat betrifft: die Frage der Dringlichkeit. Wir entsenden für eine Armee - nach Botschaft besteht sie aus 3400 Mann, möglicherweise ist die Zahl heute bereits etwas höher - zwei Leute. Sie werden im Dringlichkeitsverfahren entsandt, längst bevor das Parlament, so, wie es das Gesetz eindeutig vorsieht, seinen Entscheid zur Vorlage getroffen hat, zu einem Zeitpunkt, wo es noch in aller Freiheit Ja oder Nein sagen könnte. Und erst danach handelt die Exekutive. Bezüglich des Afghanistan-Einsatzes schuf die Verwaltung ein "fait accompli". Das VBS hat die beiden Leute bereits im März geschickt, sie sind längst vor Ort. Das Parlament darf nachträglich nur noch Ja und Amen sagen, in der Erwartung, dass es nicht mehr Nein sagen kann, wenn die zu entsendenden Leute bereits im Einsatz sind: So geht man mit einem Parlament nicht um! Solches dürfen Parlamentarier nicht akzeptieren. Da wird ein Präzedenzfall geschaffen, nämlich in der Weise, dass man in Zukunft neue Engagements immer rasch eingeht und das Parlament erst nachher zur Stellungnahme bzw. zur Absegnung auffordert - dann, wenn der vorweggenommene Entscheid nicht mehr korrigierbar ist. Solches darf ein Parlament, das sich selber ernst nimmt, niemals akzeptieren! Das würde dann wohl bedeuten, dass nur noch Verlängerungen ordnungsgemäss zur Beschlussfassung unterbreitet werden.
Ich möchte Sie im Namen der Minderheit I und im Namen der SVP-Fraktion bitten, nicht auf diese Vorlage einzutreten.

Günter Paul (S, BE): Ich lehne diese Vorlage ebenfalls ab, allerdings mit einer gänzlich anderen Begründung als die von Herrn Schlüer. Ich bin für den Einsatz unserer Soldaten zugunsten von friedenserhaltenden Massnahmen. Ich habe mich deshalb für "Partnership for Peace" eingesetzt, ich habe - Herr Bundesrat, Sie wissen das - für die Bewaffnung unserer Soldaten im Ausland gekämpft. Es waren nicht zuletzt Linke, welche dieser Vorlage, die in der Volksabstimmung nur knapp durchgerutscht ist, zum Durchbruch verholfen haben.
Es gibt viele Konflikte in dieser Welt, die dringend nach friedenserhaltenden Massnahmen rufen, bei denen die Schweiz mitmachen sollte und könnte. Afghanistan gehört nicht dazu.
Es ist zwar richtig, dass der Krieg gegen Afghanistan von den Amerikanern mit einem Uno-Mandat begonnen wurde, aber es war eine Rache für den 11. September und geschah unter dem Titel Terrorismusbekämpfung. Hinterher merkten wir allmählich, dass dabei auf der Seite der USA andere Gedanken wahrscheinlich eine wichtige Rolle gespielt haben dürften. Es geht um neue Machtzentren, es geht um das Bauen von US-Basen, es geht um Öl- und Gasreserven. Wir haben bei Afghanistan das erste Mal die Anwendung der amerikanischen Taktik des "hit and run" erlebt; die Amerikaner bombardieren, und der Rest der Welt kann dann in dem bombardierten Land versuchen, die Sache wieder aufzubauen.
Ich weiss, Herr Bundesrat, dass da zwei Schweizer Offiziere keinen grossen Unterschied ausmachen. Aber es ist die Symbolik, die mich stört, denn wir werden eben doch zu den Erfüllungsgehilfen und Hilfssheriffs eines amerikanischen Imperiums, das jetzt aufgebaut werden soll. Mit Kabul existiert zurzeit ein kleines Zentrum, das etwas sicherer ist. Die Taliban sind zwar weg, aber die Warlords herrschen im Rest von Afghanistan nach wie vor oder schlimmer denn je. Den Frauen geht es höchstens rund um Kabul etwas besser. Die Heroinproduktion in diesem Land ist auf einem einsamen Spitzenhoch wie nie zuvor, und Bin Laden ist auch entwischt.
Das Volk hat vor wenigen Wochen die "Armee XXI" beschlossen; und die erste Vorlage, die jetzt kommt, ist diese unglückliche Vorlage. Es entsteht der Eindruck, dass man jetzt beim Schweizer Militär froh ist, bei den Amerikanern mit dabei sein zu dürfen. Wir müssen fast damit rechnen, dass die nächste Vorlage, die kommt, einen Irak-Einsatz betrifft. Nicht zuletzt gibt eine derartige Vorlage, die das einfach nicht wert ist, Leuten wie Herrn Schlüer Auftrieb, die dann sagen können, hier werde nicht gespart, und man schicke unsere Leute für unsinnige Einsätze ins Ausland. Es sind Einsätze, bei denen das VBS vor kurzem noch gesagt hat, so würden sie nie zustande kommen.
Ich stehe für Friedensmissionen ein. Aber ich bin auch dafür, dass wir sie - wenn die Schweiz mit dabei ist - sorgfältig auswählen müssen. Ein militärisches Engagement in Afghanistan gehört nun wirklich nicht zu unseren Prioritäten, und dringend ist es schon gar nicht. Das zivile Engagement unterstütze ich sehr, und ich bin froh, dass die Schweiz dort Erhebliches leistet.
Ich ersuche Sie, nicht auf diese unnötige Vorlage einzutreten.

Cuche Fernand (G, NE), pour la commission: En ce qui concerne les deux propositions de minorité, je dirai à l'intention de M. Schlüer que cette tâche va vraisemblablement durer. Cela a été dit et redit, nous ne sommes pas dans une zone qui va être sécurisée dans les mois qui viennent. Il faut rappeler ici que nous avons des officiers de l'armée qui sont notamment sur la ligne frontière entre la Corée du Sud et la Corée du Nord depuis un certain nombre d'années. Et je crois que le bilan de cette présence doit quand même être considéré comme positif.
Vous parlez d'une tâche inutile! On a eu tout à l'heure le débat sur l'utilité d'investir encore dans une force d'aviation dissuasive et moderne. Sur ce point-là aussi, le débat reste ouvert quant à l'utilité de tels équipements! En outre, dans le cadre de la sensibilité politique très présente dans votre parti, vous pouvez peut-être comprendre que, si nous sommes présents dans cette région pour essayer de la sécuriser, pour que les gens puissent trouver un espace de vie où ils ont envie de rester, c'est peut-être aussi pour prévenir et limiter des phénomènes migratoires. Oui, on peut regretter que le Conseil fédéral ait envoyé ces deux officiers avant la ratification par le Parlement! Eh bien, on va peut-être le faire aujourd'hui, tout en rendant attentif le Conseil fédéral au fait que le Parlement a envie de pouvoir ratifier avant que les gens ne partent.
A M. Günter, je dirai qu'il est possible qu'il y ait collusion avec des intérêts particuliers, des visées expansionnistes de la part du gouvernement américain. Mais là, il y a quand même eu un mandat de l'ONU pour cette intervention. C'est vrai, les seigneurs de la guerre sont toujours en place, et
AB 2003 N 777 / BO 2003 N 777
peut-être que dans la stratégie américaine et dans celle de l'ONU, on ne s'est pas suffisamment informé sur les enjeux culturels et sociologiques et sur les rapports de force dans cette région et qu'on les a mal mesurés. Nous devons reconnaître effectivement qu'il y a eu là une intervention qui ressemble un peu à celle d'un éléphant dans un magasin de porcelaine.
Alors, est-ce qu'on va se retrouver avec des demandes d'interventions du côté de l'Irak? Je rappelle simplement que toute nouvelle demande de présence de soldats suisses ou d'officiers suisses à l'étranger doit passer devant le Parlement. Je pense, au nom de la majorité de la commission, que c'est une situation qui est sous contrôle.

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: In Ergänzung zu dem, was Herr Cuche gesagt hat, möchte ich zunächst auf Herrn Schlüer antworten. Herr Schlüer, ich glaube, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es zwei Volksabstimmungen gegeben hat: die Abstimmung über das Militärgesetz, bei der wir über die Bewaffnung von Schweizer Soldaten im Ausland - einer Bewaffnung zum Selbstschutz - diskutiert haben, und auch die Abstimmung vom 18. Mai über die Armeereform. Zusammengefasst gibt es drei Hauptaufgaben dieser Armee, und eine davon ist und bleibt die Friedensförderung, ob Ihnen das passt oder nicht. Nur in realen Friedensförderungseinsätzen wie diesem Friedensförderungseinsatz in Afghanistan - so würde ich mindestens argumentieren, wenn ich wie Sie für eine starke Armee eintreten würde - können wir Erfahrungen für genau diese Aufgabe sammeln; das müssen Sie doch konstatieren. Auch darum geht es ja letzten Endes bei diesem Einsatz.
Sie mögen Recht damit haben, dass dieser Einsatz sehr lange dauern kann. Derjenige in Korea dauert schon 50 Jahre, aber niemand würde heute sagen, dass unser Einsatz in Korea, der zahlenmässig klein ist, nicht sinnvoll gewesen sei.
Zur Frage der Dringlichkeit habe ich mich geäussert. Ich glaube, wenn eine Anfrage kommt, ob man in einem militärischen Stab mitarbeiten kann, so muss man diese Frage rasch beantworten, sonst macht es keinen Sinn. Wer rasch gibt, gibt bekanntlich doppelt.
An Herrn Günter gewandt möchte ich sagen, dass diese beiden Offiziere in Afghanistan dort nicht als "Hilfssheriffs der Amerikaner" tätig sind; das möchte ich jetzt wirklich zurückweisen. Wir sprechen hier von einem Uno-Mandat. Wir sprechen von mehreren Uno-Resolutionen, wir sprechen von einer internationalen Friedensförderungstruppe. Gerade wenn man das Feld nicht den Amerikanern überlassen will, dann muss man sich auch als Kleinstaat in solchen Missionen engagieren. Diese Mission erfüllt alles, lieber Paul Günter, wofür wir in der Abstimmung über die bewaffneten Auslandeinsätze gestritten haben; sie erfüllt insbesondere ein Uno-Mandat.
Diese beiden Offiziere sind jetzt dort an der Arbeit. Sie sind, wie gesagt, ein ganz kleiner, bescheidener Beitrag im Rahmen eines zu Recht viel grösseren Engagements, da stimme ich Herrn Günter ausdrücklich zu. Ich glaube, es würde diesem unserem Land nicht besonders gut anstehen, wenn jetzt diese beiden Offiziere quasi via Parlamentsbeschluss wieder in die Schweiz zurückgerufen würden. Ich persönlich glaube, es würde nicht einmal unser ziviles Engagement glaubwürdiger machen.
Ich habe es gesagt: Afghanistan hat 22 Jahre Krieg und Bürgerkrieg hinter sich. Für die Situation dort sind viele verantwortlich, wahrscheinlich auch die Amerikaner, wahrscheinlich aber auch die Russen, wahrscheinlich sogar einige lokale Warlords. Es geht letzten Endes um die Leute, die dort leben, die dort leben müssen und die ein Recht auf eine anständige Zukunft haben. Für eine anständige Zukunft braucht es viel zivile Hilfe, es braucht aber auch Sicherheitsstrukturen, und zu diesen Sicherheitsstrukturen wollen wir mit dieser Vorlage einen ganz kleinen, bescheidenen Beitrag leisten. Nicht mehr ist das Ziel dieser Vorlage, aber eben auch nicht weniger.

Schmid Samuel, Bundesrat: Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates ebenfalls, den Bundesbeschluss gutzuheissen. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt Ihnen der Bundesrat, dem Einsatz von zwei Schweizer Milizoffizieren im internationalen Stab einer internationalen Sicherheitsbeistandstruppe, der International Security Assistance Force (ISAF), in Afghanistan nachträglich zuzustimmen. Auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung komme ich noch zurück.
Weil der ISAF-Einsatz zum Selbstschutz bewaffnet erfolgt und weil es sich bei den beiden Offizieren um Milizangehörige handelt, die sich freiwillig für eine solche Dienstleistung zur Verfügung stellen, ist der Einsatz von der Bundesversammlung zu genehmigen. Es sei nur darauf hingewiesen, dass wir, wenn der Bundesrat anstelle dieser zwei Milizoffiziere zwei Festungswächter geschickt hätte, nicht darüber sprechen würden, weil es in der Kompetenz des Bundesrates gelegen hätte und das legitim ist. Aber weil wir gerade auch international den Wert der Miliz beweisen wollen, hatte ich den Eindruck, dass hier ein willkommenes Feld ist, um zum einen der Miliz diese Erfahrung zu ermöglichen und zum anderen der weiteren Weltöffentlichkeit, soweit sie davon überhaupt Kenntnis erhält, zu beweisen, wozu Miliz fähig ist.
Da die Zeitspanne von der offiziellen Anfrage und den damit verbundenen Abklärungen über den Antrag und die Botschaft des Bundesrates bis zur vorgängigen Beratung in den Sicherheitspolitischen Kommissionen für die Behandlung in der Frühjahrssession nicht ausreichte, kommt es jetzt zur nachträglichen Bewilligung; diese Nachträglichkeit ist im Übrigen im Militärgesetz ausdrücklich vorgesehen, wenn Dringlichkeit vorliegt. Auch dieses Verfahren ist also rechtens.
Um die afghanische Interimsbehörde bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Kabul und Umgebung zu unterstützen, hat der Uno-Sicherheitsrat verschiedene Resolutionen gefasst und dieses Mandat erteilt. Am 15. November des letzten Jahres hat sich die Nato entschieden, die Führungsnationen der ISAF, Deutschland und die Niederlande, im Prozess der Truppenzusammenstellung zu unterstützen. Damit wurden vor allem verschiedene europäische Staaten aufgefordert und eingeladen, hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterstützung zu leisten.
So kam es dazu, dass ich am 9. Januar dieses Jahres dem Antrag, zwei zum Selbstschutz bewaffnete, mit Pistolen ausgerüstete Schweizer Offiziere in den multinationalen Stab der ISAF zu entsenden, grundsätzlich zugestimmt habe. Aus dem Pool einsatzerfahrener Schweizer Militärbeobachter konnten zwei Offiziere rekrutiert werden. Ich unterstreiche nochmals: Es sind Freiwillige, die dem Anforderungsprofil entsprechen und seit dem 8. März als Stabsoffiziere im Friedensförderungseinsatz sind.
Das VBS hat sich bereits in zivilen Bereichen Afghanistans engagiert, vor allem in Minenräumungsprogrammen der Uno und in einer Nichtregierungsorganisation, und im militärischen Bereich mit materieller Unterstützung beim Wiederaufbau der regulären afghanischen Streitkräfte. Das EDA unterstützt ein Engagement von militärischen Fachleuten in diesem Stab und beurteilt es als sinnvoll, das bisherige, umfangreiche zivile Schweizer Engagement in Afghanistan mit dieser bescheidenen militärischen Komponente zu ergänzen.
Es ist darauf hingewiesen worden, dass dieser Einsatz für unser Land nicht prioritär sei. Dieser Aussage tun Sie mit einer Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates keinen Abbruch. Der Einsatz von zwei freiwilligen Milizoffizieren in diesem Stab ändert nichts an der Prioritätenordnung. Er reiht sich höchstens ein in die lange Tradition solcher Einsätze von Schweizer Offizieren, Frauen und Männern, die sich im Rahmen von Armeeaufträgen seit Jahren und Jahrzehnten im Ausland in sehr kleinen Kontingenten sehr nutzbringend und auch für unser Land sehr ehrenvoll einsetzen und dort stabilisierend Beiträge zur Friedensförderung leisten. Die Entsendung dieser Offiziere bringt auch für uns einen Wissens- und Erfahrungstransfer.
AB 2003 N 778 / BO 2003 N 778
Die Entsendung der Offiziere dient nicht primär der Entlastung des amerikanischen Engagements. Wenn also Herr Günter aus seinen anders gearteten Überlegungen, als sie für den Antrag der Minderheit I (Schlüer) gelten, darauf hinweist, dass er dagegen sei, dass wir uns da praktisch als Hilfssheriffs des amerikanischen Imperiums - ich brauche Ihre Begriffe, ungefähr so haben Sie es geschildert - dienstbar machen würden, dann muss ich dem widersprechen. Wir sind Teil dieser europäischen Hilfe zur Stabilisierung eines Landes, das seit Jahrzehnten gebeutelt worden ist und das unsere Hilfe durchaus verdient. Dieser Beitrag ist durchaus auch für unser Land von einem eminenten Interesse, selbst wenn er ausserhalb der engeren Sicherheitsinteressenzone des Landes liegt. In ihren bisherigen Friedensförderungseinsätzen haben unsere Milizoffiziere auch gezeigt, dass sie in diesen Stäben effektive Beiträge leisten können, und wir haben davon auch immer wieder für unsere eigene Ausbildung profitiert.
Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass gerade diese Schweizer Beiträge - selbst wenn es nur eine kleine Anzahl ist, die wir da entsenden - stets wieder bewiesen, dass die Miliz zu Leistungen befähigt ist, für die andere Sicherheitsinstrumente oder andere Armeen erst Verständnis aufbringen, wenn sie diese Leistung auch schätzen lernen.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Entwurf zuzustimmen. Es ist ein bescheidener, im Rahmen des vom Volk gutgeheissenen Militärgesetzes liegender Beitrag, der primär zugunsten anderer europäischer Staaten für die Aufbauhilfe in Afghanistan, aber auch für die Unterstützung unserer zivilen Hilfe in Afghanistan gedacht ist.
Ich bitte Sie, dem Entwurf zuzustimmen.

Abstimmung - Vote
Für Eintreten .... 121 Stimmen
Dagegen .... 28 Stimmen


Bundesbeschluss über den Friedensförderungseinsatz von Schweizer Offizieren in Stäben der International Security Assistance Force (ISAF) in Afghanistan
Arrêté fédéral concernant l'engagement d'officiers suisses dans une mission de promotion de la paix auprès des états-majors de l'International Security Assistance Force (ISAF) en Afghanistan

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 03.030/3918)
Für Annahme des Entwurfes .... 117 Stimmen
Dagegen .... 32 Stimmen

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