Gutzwiller Felix (R, ZH):
Ich darf im Namen der FDP-Fraktion zum Eintreten sprechen. Ich denke, Sie wissen es in der Zwischenzeit: Menschliche Stammzellen gibt es aus sehr unterschiedlichen Quellen. Beim vorliegenden Entwurf geht es nur um eine, nämlich um die menschlich-embryonalen Stammzellen. Diese werden aus etwa einwöchigen, ausserhalb des Körpers der Frau entwickelten Embryonen gewonnen. Die Gewinnung menschlich-embryonaler Stammzellen ist nun ungefähr fünf Jahre alt, sie gelang erstmals 1998. Es werden für diese Gewinnung so genannt überzählige Embryonen verwendet, das heisst Embryonen, die im Rahmen eines künstlichen Befruchtungsverfahrens - In-vitro-Fertilisation - gewonnen wurden, aber nicht mehr gebraucht werden.
Wichtig ist, dass embryonale Stammzellen sich im Prinzip nicht zu einem Menschen entwickeln können. Sie haben aber die Fähigkeit, sich in verschiedene Zelltypen des menschlichen Körpers zu differenzieren, und diese Eigenschaft bestimmt auch das faszinierende Potenzial solcher embryonaler Stammzellen. Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Man glaubt heute, dass vermittels solcher Stammzellen Gewebe repariert werden können. Sollte sich dies in den nächsten Jahren als den Tatsachen entsprechend erweisen, dann würden Sie im Rahmen der Medizin einen neuen Zweig entstehen sehen, der sich regenerative Medizin nennen wird.
An einem Beispiel festgemacht heisst das etwa, dass Sie heute bei einer der häufigsten Krankheits- und Todesursachen, dem Herzinfarkt, den Herzmuskel nicht mehr reparieren können, wenn er zerstört ist. Sie können nur medikamentös behandeln, Sie können eine Brücke mit einem anderen Gefäss machen, Sie können den toten Muskel nicht ersetzen. Die Hoffnung ist, dass diese Stammzellen, die beispielsweise in den zerstörten Herzmuskel einwandern können, sich dort zu neuen Herzmuskelzellen differenzieren würden. Würde sich dies bewahrheiten, dann hätte man ein Rezept, dass der Herzmuskel nach einem Infarkt auch wieder repariert werden könnte. Sie sehen daran, welches spannende Potenzial hier zur Debatte steht. Selbstverständlich gibt es andere potenzielle Anwendungen. Man denkt dabei an die Zuckerkrankheit, aber auch an neurodegenerative Krankheiten des Nervensystems usw.
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AB 2003 N 1364 / BO 2003 N 1364
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Die Frage, das wurde heute Morgen gesagt, ob aus spezifischen Geweben gewonnene adulte, also erwachsene Stammzellen diese Eigenschaften ebenfalls haben, ist heute noch nicht definitiv beantwortet. Nach heutigem Wissensstand geht die Forschung aber davon aus, dass die Arbeit mit adulten, also erwachsenen Stammzellen diejenige mit embryonalen nicht ersetzen kann.
Der Gesetzentwurf hat ursprünglich neben der Gewinnung embryonaler Stammzellen auch die Forschung an so genannt überzähligen Embryonen mit geregelt, also nicht nur die Forschung vermittels solcher Stammzellen, sondern auch die Forschung an Embryonen. Wir sind in der einstimmigen FDP-Fraktion mit dem Ständerat der Meinung, dass dieses Thema zu Recht nicht weiterverfolgt wird. Wir sind gerne bereit, auf das neue Bundesgesetz über die Forschung am Menschen zu warten. Es ist allerdings klar darauf hinzuweisen, dass es auch wichtige Forschungsfragestellungen in diesem Bereich gibt, beispielsweise im Zusammenhang mit der Regulation der Einnistung des Eies ohne Abstossung - das ist eine ganz wichtige Frage -, aber auch bei der Forschung von Mechanismen zur frühen Entstehung von Missbildungen. Früher oder später - und wir denken, das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen ist dafür der richtige Ort - wird sich hierzu also die Frage der Regulierung stellen.
Im vorliegenden Entwurf geht es also um diese Forschung mit embryonalen Stammzellen. Wir sind klar der Meinung - die einstimmige FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen entsprechend, auf die Vorlage einzutreten -, dass es auch hier, auch bei diesem Thema, darum geht, Moratorien oder Verbote zu bekämpfen, allerdings umgekehrt auch klare Spielregeln zu fordern. Wir wollen die zukunftsweisende Forschung an embryonalen Stammzellen zulassen. Deshalb lehnen wir den Nichteintretens-, aber auch die Rückweisungsanträge einstimmig ab. Wir wollen - ich habe es schon betont - in diesem Bereich keine Moratorien oder gar Verbote. "Kein neuer 'Mais im Bundeshuus'", könnte man mit Bezug auf die Aktualität sagen, auch wenn heute Morgen teilweise die gleichen Hauptdarsteller und Hauptdarstellerinnen aufgetreten sind wie in jenem Film - keine Moratorien, keine Verbote.
Wir wollen auch keine Pseudoverbote, also Lösungen, die von einer Doppelmoral ausgehen. So schlägt etwa eine Minderheit Sommaruga vor, ein Verbot zu etablieren, allerdings eine Ausnahmeregelung für den Import von Stammzellen zu machen. Sie wissen, dass Deutschland eine ähnliche Regelung getroffen hat. Für uns ist diese Regelung nicht adäquat. Sie lässt eine Abhängigkeit vom Ausland zu, sie fördert die Forschung in der Schweiz nicht, sie behindert sie. Zudem ergeben sich Probleme mit den Möglichkeiten, klinische Prüfungen vorzunehmen, da viele dieser ausländischen Stammzelllinien mit Mäusezellen, mit tierischen Zellen, verunreinigt würden und unser Heilmittelinstitut entsprechende Versuche nicht zuliesse. Es geht also bei dieser Scheinlösung um ein De-facto-Verbot, das die Entwicklung dieser Forschungsrichtung in der Schweiz verhindern würde. Deshalb sollen Sie dann auch die Minderheit Sommaruga bei Artikel 1 klar ablehnen.
Wir freuen uns über die Teilminderheit der SP-Fraktion, angeführt von Frau Fetz, die eintreten will. Wir wollen aber hier schon darauf hinweisen, dass wir uns nur teilweise freuen, denn diese Minderheit wird am Schluss bei der Patentierungsfrage für ein Patentierungsverbot plädieren, was die Entwicklung dieses Forschungszweiges ebenfalls verunmöglichen würde. Damit ist schon jetzt auf diese wichtige Frage bei Artikel 28 hingewiesen.
Grundsätzlich - wenn man die Debatte heute Morgen Revue passieren lässt - erstaunt doch wohl sehr, dass die linksgrüne Seite, die sich in der Budgetdebatte für die Forschungskredite stark gemacht hat, hier bei den adäquaten Rahmenbedingungen für die Forschung eine ausserordentlich forschungsfeindliche Position einnimmt. Das geht nicht zusammen. Man kann nicht marktschreierisch unrealistische Erhöhungen der Forschungskredite verlangen und umgekehrt bei den Rahmenbedingungen eine forschungsfeindliche Position einnehmen.
Lassen Sie mich kurz zu einigen in der Debatte aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen. Die Minderheit Graf kritisiert die dünne Verfassungsgrundlage. In der Tat steht Artikel 119 der Bundesverfassung im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung. Dieser Artikel verbietet Eingriffe in das Erbgut von menschlichen Keimzellen - Ei- und Samenzellen - und Embryonen. Die Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus einem überzähligen Embryo stellt nach Meinung massgeblicher Rechtsgelehrter allerdings keinen Eingriff ins Erbgut von Embryonen dar und ist deshalb verfassungsrechtlich nicht verboten. Embryonen dürfen nicht zu Forschungszwecken erzeugt werden, auch dies verbietet die Verfassung, und wir stehen zu diesem Verbot. Die überzähligen Embryonen aus der In-vitro-Fertilisation werden jedoch nicht zu Forschungszwecken erzeugt. Die Verfassung selber regelt nicht, wie diese überzähligen Embryonen zu behandeln sind. Dies wird mit diesem Gesetz gelöst. Unserer Meinung nach genügt diese Verfassungsgrundlage.
Frau Bühlmann hat das Schreckgespenst der Embryonenproduktion als Massenware an die Wand gemalt. Im Gegenteil, gerade die neuen Technologien, die verschiedenste Zelllinien aus wenig überzähligen Embryonen entwickeln lassen, zeigen, dass in der Zukunft nur sehr wenige Embryonen nötig sein werden, wenn es gelingt, zum Beispiel im eigenen Land Zelllinien zu entwickeln. Wer also nach einem Verbot ruft, sorgt gerade dafür, dass hier in der Zukunft mehr Embryonen verbraucht und benötigt werden, als dies mit adäquaten Technologien der Fall wäre.
Die zeitliche Dimension wurde angesprochen: Zeitlich sei dieses Gesetz nicht dringend, es gebe ja nur ein Gesuch des Nationalfonds. Ich muss einfach darauf hinweisen, dass das Forschungsgesuch wohl noch zwei, drei Jahre auf sich warten lassen wird. Ich muss darauf hinweisen, dass es zwar nur ein bewilligtes Gesuch des Nationalfonds gibt, dass es aber weitere schweizerische Hochschulgruppen gibt, die heute mit embryonalen Stammzellen arbeiten. Der Regulierungsbedarf ist klar ausgewiesen.
Aus der Sicht der FDP ist insgesamt klar, dass es hier um einen viel versprechenden, international hoch kompetitiven Forschungszweig mit einem grossen Potenzial geht. Es ist ein hoch sensibler Bereich. Es gibt aber nicht nur die ethische Frage, ob etwas und was getan werden soll, sondern eben auch die Ethik, etwas zu unterlassen, was künftig zum Heil der Menschen sein kann.
Deshalb ist es für uns klar, dass wir keine Moratorien, keine Verbote und keine Rückweisungen des Geschäftes wollen. Wir wollen auf die Vorlage eintreten und bitten Sie, dies ebenfalls zu tun.