Meier-Schatz Lucrezia (C, SG), für die Kommission:
Wir haben in dieser Eintretensdebatte Verschiedenes gehört: Von wettbewerbsverletzend, von krasser Diskriminierung einzelner Produkte, von einer Vorlage, die nicht ausgegoren sei usw., war die Rede. Wir haben auch die Produkte gesehen. Herr Triponez, der Nichteintreten beantragt, hat Ihnen verschwiegen, dass das Produkt, das er hier hatte, das Alcopop-Getränk Smirnoff, welches auf Spirituosenbasis hergestellt ist, unter den drei Alcopop-Getränken einen Marktanteil von 75 Prozent hat. Wir haben es hier ganz klar mit einem Produkt zu tun, das marktbeherrschend ist und das von den Jugendlichen sehr geliebt wird. Die beiden anderen Produkte, die einen Marktanteil von 25 Prozent haben, sind neue Produkte, die vor kurzem auf den Markt gekommen sind. Sie sind momentan dieser Sondersteuer nicht unterstellt. Aber ich kann Ihnen garantieren, dass wir sie auch dieser Sondersteuer unterstellen, sobald sie diesen Wein- oder Biergeschmack nicht mehr haben werden.
Wir haben in unserer Kommission über den Antrag auf Nichteintreten bereits intensiv debattiert, dies nicht zuletzt darum, weil man sich aus SVP-Kreisen, wie es heute der Antrag der SVP-Fraktion und das Votum von Herrn Baader bestätigt haben, generell gegen jede neue Steuer wendet. Dennoch hat Ihre Kommission einstimmig beschlossen, auf diese Vorlage einzutreten. Ich möchte nicht alle Argumente wiederholen, die ich in meinen einleitenden Voten vorgetragen habe. Im Vordergrund unserer Diskussion standen ganz klar der Jugendschutz und die wachsende Alkoholabhängigkeit junger Menschen. Auch waren wir uns bewusst, dass eine Steuererhöhung um 300 Prozent - und nicht etwa um 100 Prozent, wie es der Antrag der Minderheit Baader Caspar wünscht - ältere Konsumenten von Alcopops nicht vom Konsum dieser Getränke abhalten würde. Denn diese würden auf dem Markt schliesslich nicht wesentlich teurer angeboten als nichtalkoholische Getränke. Wir wollten gezielt junge Menschen schützen, namentlich auch junge Mädchen.
Sollten diese Getränke, wie es gewisse Kreise befürchten, ganz oder vollständig vom Markt verschwinden, dann hätte nur das Gesetz des Marktes seine Wirkung gezeigt. Der beste Regulator ist und bleibt der Markt; das behaupten schliesslich genau jene Parteien, deren Vertreter die Nichteintretensvoten gehalten haben. Es sollte diesen liberalen Geistern eigentlich mehr als nur recht sein, wenn der Markt diese Regulationsfunktion übernimmt. Wenn ein Produkt, das zum Verhängnis werden kann, nur eine Marktlücke füllt, weil der Preis zu tief angesetzt ist, entspricht dieses Produkt keinem echten Bedürfnis.
Ich möchte nochmals daran erinnern, dass wir mit dieser Vorlage keine fiskalpolitische Vorlage haben, sondern ganz klar die gesundheitspolitischen Aspekte in den Vordergrund stellen und die gesundheitspolizeiliche Bedeutung unterstreichen möchten.
Zum Rückweisungsantrag Studer Heiner: Wir hatten in der Kommission keinen solchen Rückweisungsantrag, aber ich möchte ganz klar darauf hinweisen, dass Herr Studer mit diesem Rückweisungsantrag an die Kommission eigentlich einen gefährlichen Weg einschlägt, denn er gefährdet die ganze Vorlage, wie dies auch Herr Günter ausgebreitet und vorgetragen hat. Es geht uns hier um Prävention. Wenn Lücken zu schliessen sind, werden wir diese zu einem späteren Zeitpunkt mit Sicherheit schliessen.
Nun aber noch zum Minderheitsantrag Tschuppert: Wir haben Ihnen einleitend ausführlich erklärt, dass die Preiselastizität eine sehr hohe Bedeutung hat, namentlich bei Kindern und Jugendlichen. Würden wir dem Antrag der Minderheit Tschuppert folgen und die Steuer um lediglich 100 Prozent erhöhen, wären die Alcopops weiterhin billiger als zum Beispiel eine kleine Flasche Süssmost. Das wollen wir nicht! Das Argument von Herrn Tschuppert, wir hätten in der Kommission nur eine einseitige Sicht der Ausgangslage dargelegt erhalten, stimmt so nicht. Wir waren im Besitz verschiedener Unterlagen, auch jener des "Groupement suisse des spiritueux de marque". Diese Kreise haben uns ihre Sicht der Dinge präsentiert und aufgezeigt, dass die Sondersteuer für Alcopops durchaus Wirkung zeigt. Sie befürchten ja, dass sich das Produkt auf dem Markt nicht mehr halten könnte, und sie ziehen denn auch das Beispiel Frankreich heran und erwähnen, dass in Frankreich die Premix-Getränke und die Alcopops durch die Steuer so teuer wurden, dass sie vom Markt verschwanden. Auch zeigen sie auf, dass dadurch in unserem Land ein Verlust an Steuereinnahmen und somit an Einnahmen zugunsten der AHV zu verzeichnen wäre.
Auffallend ist, dass rein ökonomische Überlegungen gemacht werden, was nicht erstaunlich ist, haben wir es hier doch mit einem Markt zu tun, der über 100 Millionen Franken Umsatz generiert. Der Jugendschutz ist nicht zentral für Sie. Das ist bedauerlich. Für die Mehrheit Ihrer Kommission ist aber gerade dieser von enormer Bedeutung.
Ich möchte die SVP-Fraktion, die in der Kommission eigentlich nur fiskalpolitisch argumentierte, daran erinnern, dass vor nicht weniger als vier Tagen in der Cannabis-Eintretensdebatte Folgendes zu Protokoll gegeben wurde - ich zitiere, geschätzte Kollegen der SVP-Fraktion, Ihren Herrn Dunant, der sich im Namen der SVP-Fraktion gegen ein Eintreten mit folgenden Worten äusserte -: "In diesen Tagen ist eine Anzahl von Ihnen geneigt, der Liberalisierung des Kaufs und Gebrauchs von Cannabis zuzustimmen. Sie befürworten dieses Vorgehen, weil auf diese Weise vielfältigen Problemen aus dem Wege gegangen werden kann, weil eine liberalere Lösung den heutigen Gebräuchen und Sitten entgegenzukommen scheint, weil der Weg des geringsten Widerstandes für alle Beteiligten der bequemste ist." Und er sagte weiter: "Es geht hier um die psychische und physische Gesundheit unserer Jugend" - und so weiter und so fort. Und im Namen Ihrer Fraktion sagte er schliesslich: "Was ist denn das für eine Gesellschaft, die dazu beiträgt, dass die Jugendlichen ihre Gesundheit zerstören - ein Vorgehen, das durch Politiker .... noch unterstützt wird?"
Meine Damen und Herren der SVP-Fraktion, bleiben Sie bitte heute glaubwürdig und vor allem kohärent! Entweder sind Ihnen der Jugendschutz und die Gesundheit der jungen Generation von Bedeutung, und dann müssen Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen und den Antrag der Minderheit Tschuppert sowie die Nichteintretensanträge der SVP-Fraktion und von Herrn Triponez ganz klar ablehnen. Oder Sie bleiben Verfechter einer doppelbödigen Moral: Wenn es der Wirtschaft dienlich ist, dann liegen Ihnen die Kinder, auch Ihre Kinder und Jugendlichen, plötzlich nicht mehr so am Herzen. Sie können heute Farbe bekennen. Es liegen schliesslich nur wenige Tage zwischen Ihren rhetorischen Höhenflügen vom letzten Donnerstag und Ihren fiskalpolitischen Überlegungen von heute.
Ich bitte Sie nochmals, den Nichteintretensantrag abzulehnen, denn wir wissen, dass vor allem junge Leute auf Preisveränderungen reagieren. Sie sind auf Preisveränderungen sensibler als ältere Menschen.
Der Antrag der Minderheit Tschuppert wurde in der Kommission mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt. Wer nun, wie die SVP-Fraktion vor vier Tagen, die Jugend schützen will, muss mit der Mehrheit stimmen. Ich bitte Sie daher, diesen Minderheitsantrag ganz klar abzulehnen.
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AB 2003 N 1552 / BO 2003 N 1552
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Schliesslich noch zum Antrag der Minderheit Baader Caspar zu Artikel 23bis Absatz 2ter: Herr Baader hat Ihnen bereits erklärt, dass er einer Erhöhung von 100 Prozent hätte zustimmen können, sofern wir die Steuer auf Brände aus Obst, Früchten und Beeren senken würden. Er konstruiert also eine Verbindung, die sehr fragwürdig ist, auch wenn manch ein Bauernvertreter in diesem Saal, wie Herr Walter, eine gewisse Sympathie für diesen Vorschlag haben könnte. Er geht von einer völlig falschen Annahme aus. Einerseits will er bekanntlich keine neuen Steuern, und andererseits will er, sollte man diese Sondersteuer auf Alcopops doch einführen, eine Kompensation. Da sei doch immerhin die Frage erlaubt, Herr Baader, was diese Minderheit eigentlich kompensieren will. Hätte Herr Baader Sinn und Zweck dieser Sondersteuer verstanden, dann wüsste er auch, dass keine Kompensationen möglich sind. Wenn die Preiselastizität ihre Wirkung zeigt, dann sinken auch die fiskalischen Einnahmen. Die Gegner dieser Vorlage, namentlich das Schweizer Groupement der Markenspirituosen, setzen den Verlust an Steuereinnahmen bei einer Annahme der Sondersteuer auf Alcopops zuoberst auf ihre Argumentationsliste, die sie uns zukommen liessen. Herr Baader, es gibt also reichlich wenig zu kompensieren.
Ihr zweiter Denkfehler bezieht sich auf eine angebliche Förderung der inländischen Brennereien. Sie möchten nun diese Steuer auf den inländischen Obstbränden wieder reduzieren, nachdem diese stufenweise von 24 auf 29 Franken angehoben und dem Einheitssteuersatz gemäss WTO angepasst wurde. Dass diese Angleichung zu einer erheblichen Zunahme importierter Spirituosen geführt hat, ist unbestritten. Dennoch ist Ihre Überlegung eine falsche. Sie wollen mit Ihrer 20-prozentigen Ermässigung die Steuer von 29 Franken auf 23 Franken, also um 6 Franken reduzieren. Davon würden aber nicht nur inländische, sondern ganz klar auch ausländische Produzenten profitieren, weil wir WTO-Verpflichtungen eingegangen sind und daher keine Diskriminierung zwischen inländischen und ausländischen Brennereien zulassen dürfen. Sie werden dadurch also keinen Rückgang der Importe dieser Destillate verzeichnen können, da auch ausländische Produkte von den tieferen Steuersätzen profitieren können. Sie fördern somit keineswegs spezifisch die inländischen Brennereien. Die Spiesse bleiben gleich lang, da auch die ausländischen Produzenten von dieser Ermässigung profitieren können. Also nützt auch diese Argumentation zugunsten der inländischen Produzenten nichts.
Eine Reduktion des Steuersatzes kommt schliesslich einer Lenkungsabgabe gleich, denn auch hier besteht die bereits mehrmals erwähnte Preisempfindlichkeit. Eine Reduktion des Preises hat mit dem Schutz der Bevölkerung nichts zu tun. Nochmals: Wir haben es hier mit einer gesundheitspolitischen und nicht mit einer fiskalpolitischen Vorlage zu tun. Wem die Gesundheit unserer Bevölkerung, auch unserer erwachsenen Bevölkerung, wichtig ist, fördert Massnahmen, die nicht zum Anstieg des Alkoholkonsums führen. Die Kosten, die durch übermässigen Konsum verursacht werden, müssen schliesslich von der gesamten Bevölkerung - von unseren Steuern - mitgetragen werden.
Der Antrag der Minderheit Baader Caspar wurde in unserer Kommission mit 15 zu 7 Stimmen ganz klar abgelehnt. Ich bitte Sie, auch in diesem Punkt der Mehrheit zu folgen.