Nationalrat - Herbstsession 2003 - Elfte Sitzung - 29.09.03-14h30
Conseil national - Session d'automne 2003 - Onzième séance - 29.09.03-14h30

03.019
Einführung
einer Sondersteuer
auf Alcopops
Introduction
d'un impôt spécial
sur les alcopops
Zweitrat - Deuxième Conseil
Botschaft des Bundesrates 26.02.03 (BBl 2003 2170)
Message du Conseil fédéral 26.02.03 (FF 2003 1980)
Ständerat/Conseil des Etats 19.06.03 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 15.09.03 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Nationalrat/Conseil national 29.09.03 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 03.10.03 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 03.10.03 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2004 455)
Texte de l'acte législatif (RO 2004 455)

Präsident (Binder Max, erster Vizepräsident): Ich begrüsse Frau Bundesrätin Metzler und danke ihr ganz herzlich, dass sie bei diesem Geschäft Herrn Bundesrat Villiger vertritt, der im Ständerat engagiert ist.

Antrag der Kommission
Eintreten

Antrag der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nichteintreten

Antrag Triponez
Nichteintreten

Antrag Studer Heiner
Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, eine Änderung des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) mit dem Ziel des Verbots von Alcopops zu unterbreiten.


Proposition de la commission
Entrer en matière

Proposition du groupe de l'Union démocratique du centre
Ne pas entrer en matière

Proposition Triponez
Ne pas entrer en matière

Proposition Studer Heiner
Renvoi au Conseil fédéral
avec mandat de présenter une révision de la loi sur l'alcool visant à l'interdiction des alcopops.

Meier-Schatz Lucrezia (C, SG), für die Kommission: Ihre Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 24. Juni 2003 mit der Einführung einer Sondersteuer auf Alcopops auseinander gesetzt. Alcopops sind süsse Getränke mit einem Alkoholgehalt von 4 bis 6,5 Prozent, die seit einigen Jahren auf dem Markt sind. Der Verkauf von Alcopops ist innert zwei Jahren von 1,6 Millionen Flaschen à 2,75 Deziliter auf über 40 Millionen Flaschen angestiegen. Diese Getränke sind sehr günstig. Zurzeit beträgt der Ladenpreis in der Schweiz rund Fr. 2.50. Sie sind somit günstiger als eine Flasche Cola, und vor allem sind sie leicht erhältlich.
Untersuchungen zeigen, dass der Konsum von Alcopops bei den jungen Menschen sehr verbreitet und weiter im Steigen begriffen ist. Die Statistiken zeigen denn auch auf, dass der Konsum von Alcopops durch junge Menschen im Alter von 15 und 16 Jahren massiv angestiegen ist, obwohl Präventionsmassnahmen und so genannte Verkaufsverbote an
AB 2003 N 1544 / BO 2003 N 1544
Minderjährige vorgeschlagen worden sind. Junge Menschen, vor allem Mädchen, haben eine Vorliebe für süsse Getränke, was den massiven Konsumanstieg bei Minderjährigen trotz Verkaufsverboten erklärt. Alcopops sind verführerische Getränke, denn der Alkoholgeschmack wird nicht direkt wahrgenommen, sondern erst später. Doch dadurch fördert man die wachsende Alkoholabhängigkeit junger Menschen. Die Konsumentenentwicklung muss uns alarmieren, denn wir alle wissen, dass Alkoholkonsum eine Vielzahl von Risiken für Leib, Leben und die Gesellschaft beinhalten kann und dass wir unseren jungen Menschen eigentlich Schutz gewähren sollten.
Im Wissen, dass in unserem Land etwa 20 Prozent der Bevölkerung, also mehr als eine Million Menschen, von Problemen mit Alkohol betroffen sind, ist die Mehrheit Ihrer Kommission klar der Meinung, dass wir alles unternehmen müssen, damit sich diese Zahl nicht vergrössert, sondern ganz klar verkleinert. Es geht in dieser Vorlage also primär darum, dass wir Kinder und Jugendliche schützen und sie wenn immer möglich davon abhalten, Alcopops gegenüber anderen Getränken zu bevorzugen. Die Alcopops verursachen bei den Trinkenden eine Gewöhnung an den Alkohol, und dies sollte à tout prix vermieden werden.
Wenn junge Menschen den Zugang zu billigen Getränken mit Alkoholgehalt haben und diese Getränke billiger als nichtalkoholische Getränke sind, wissen wir auch, dass sie auf die billigeren Produkte ausweichen. Der Preis - das zeigt eine Mehrzahl von Untersuchungen - hat eine klare Auswirkung auf das Verhalten der Bevölkerung, auch der jungen Menschen, ich müsste fast sagen: vor allem der jungen Menschen. So wissen wir, dass die Schweizer Bevölkerung auf die am 1. Juli 1999 eingeführte Preisreduktion der alkoholischen Getränke - ich nenne die tieferen Steuern und die Änderung der Einführungspraxis - mit einem deutlich gesteigerten Konsum reagiert hat. Die Nachfrage ist somit klar preiselastisch.
Wenn wir uns noch vergegenwärtigen, dass der wöchentliche Alkoholkonsum bei Jugendlichen im letzten Jahr im Vergleich zu den Vorjahren drastisch angestiegen ist und bei den 15- bis 16-jährigen Schülern eine Rate von 40 Prozent und bei den Schülerinnen von 25,8 Prozent erreicht, dann sollten wir als Erwachsene alarmiert sein. Der Anstieg ist in erster Linie dem Bier und ganz deutlich den Alcopops zuzuschreiben. Bei den Schülerinnen sind die Alcopops das beliebteste Alkoholgetränk; das habe ich bereits erwähnt. Im Jahre 2002 berichteten 41,9 Prozent der Schüler und über 25 Prozent der Schülerinnen im Alter von 15 Jahren, mehr als einmal einen Alkoholrausch gehabt zu haben. Im Vergleich zu den Vorjahren sind auch diese Zahlen massiv gestiegen. Hochgerechnet auf die 11- bis 16-jährigen Jugendlichen in der Schweiz sind 94 000 bereits mindestens zweimal in ihrem jungen Leben betrunken gewesen.
Im Wissen, dass vor allem junge Leute auf Preisveränderungen reagieren, schlagen Ihnen der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission vor, eine Alcopop-Steuer von 300 Prozent einzuführen, denn es besteht ein ganz eindeutiger Zusammenhang zwischen Preisempfindlichkeit und Gesamtkonsum. Diese Erhöhung rechtfertigt sich, da diese Getränke für nur wenige Rappen Alkohol beinhalten und vorwiegend aus Wasser, Zucker und Aromastoff bestehen.
Der Umsatz bei diesen Getränken beläuft sich in unserem Land auf über 100 Millionen Franken. Das erklärt auch die momentane Lobbytätigkeit gewisser Branchen. Diese 100 Millionen Franken sind im weltweiten Vergleich ein kleiner Anteil, in der Tat, wenn man daran denkt, dass man weltweit bereits 5 Milliarden Franken Umsatz mit Alcopops erwirtschaftet. Um einen Einfluss auf diesen Markt zu haben und unsere Jugend zu schützen, ist eine Preiserhöhung angesichts der Preiselastizität dieses Produkts angebracht. Die Gegner der Vorlage, das werden Sie heute Nachmittag noch mehrmals hören, bestätigen denn auch die Wirkung der Einführung einer Sondersteuer. Sie stellen fest, dass eine Sondersteuer auf Premix-Getränke und Alcopops klar Auswirkungen auf die Verkäufe hat. Daher wehren sie sich bekanntlich gegen eine solche Einführung.
Diese Vorlage hat keine fiskalpolitische, sondern ganz eindeutig eine gesundheitspolitische und gesundheitspolizeiliche Bedeutung. Der Antrag der Kommissionsmehrheit führt zu einem höheren Schutz der Kinder und der jungen Menschen, vor allem der jungen Mädchen, die, wie die Kinder, das Getränk schätzen, weil es süss und durststillend ist. Diese Getränke sind gefährlich. Sehr junge Menschen, das zeigen leider die Untersuchungen, gewöhnen sich damit an den Alkoholkonsum und gefährden möglicherweise ihre Entwicklung. Alcopops sind Wegbereiter des Alkoholkonsums bei Heranwachsenden. Alcopops dürfen nicht bagatellisiert werden. Ich erinnere nur daran, dass in diesen Getränken gleich viel Alkohol enthalten ist wie in Bier. Daher sind Preiserhöhungen durchaus angebracht.
Selbstverständlich müssen die Preiserhöhungen mit Präventionsmassnahmen kombiniert werden. Aufklärung der Erwachsenen sowie der Kinder und Jugendlichen tut Not. Viele Eltern wissen zwar, dass ihre Kinder Alcopops konsumieren, hinterfragen aber den Inhalt des Getränks leider nicht. Information der Öffentlichkeit und Prävention sind unabdingbar.
Noch ein Letztes: Die Studien über die Trends beim Konsum von psychoaktiven Substanzen zeigen, dass die häufigen Rauschzustände bei den Jugendlichen auf einen kritischen, problematischen Konsumstil hinweisen. Die damit verbundenen unmittelbaren Auswirkungen auf die Gesundheit der Jugendlichen durch Unfälle, Gewalt und Delinquenzsituationen können dramatisch ausfallen.
Diese Gründe sprechen ganz unmissverständlich für das Eintreten auf die Vorlage. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig - ich betone das Wort "einstimmig", weil wir ja auch einen Rückweisungsantrag und Nichteintretensanträge haben -, auf diese Vorlage einzutreten. Streitpunkt war in unserer Kommission also lediglich die Höhe der Sondersteuer und nicht die Steuer als solche, selbst wenn die Minderheit bei Artikel 23bis Absatz 2 neu die fiskalpolitischen Argumente in den Vordergrund stellt. Auf diese Argumente wird Herr Tschuppert noch eingehen, aber ich werde auch diese kontern.
Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und der Mehrheit Ihrer Kommission in allen Punkten zu folgen.

Berberat Didier (S, NE), pour la commission: La vente d'alcopops, qui sont des boissons alcooliques résultant du mélange de boissons sucrées - souvent gazeuses, d'ailleurs - et d'alcool, a connu ces dernières années une forte progression. En effet, cela a été rappelé par Mme Meier-Schatz, si 2 millions de bouteilles ont été vendues en 2000, ce chiffre a passé à 28 millions en 2001 et à près de 40 millions l'an passé, et le nombre de bouteilles vendues cette année a probablement encore augmenté, ce qui est relativement inquiétant.
Or, il apparaît que ces boissons sont très appréciées par les jeunes, même les très jeunes, et notamment par les jeunes filles. En effet, dans une boisson sucrée, l'alcool ne se remarque pas. Les jeunes qui n'apprécient pas le goût des boissons traditionnelles telles que le vin ou la bière, et tous ceux qui apprécient la nouveauté et qui suivent les modes, sont donc particulièrement visés par ce genre de produits.
De plus, on doit bien constater que les alcopops sont facilement accessibles en dépit de l'interdiction de la remise et de la vente aux mineurs de moins de 18 ans, car les contrôles sont très difficiles à effectuer, notamment dans certains magasins ou lors de fêtes ou de manifestations importantes.
Cette nouvelle mode pose clairement un problème de santé publique. En effet, les alcopops, nocifs en soi à la santé, jouent aussi un rôle de facilitateurs pour la consommation d'autres boissons alcooliques plus fortes. Or, plus un adolescent commence à consommer de l'alcool d'une façon précoce, plus il développe rapidement des problèmes liés à l'alcool. Il faut savoir que diverses études, dont une de l'OMS, concluent au fait que la consommation d'alcool et les expériences d'ivresse sont en augmentation importante chez les écoliers et écolières de notre pays et que la consommation d'alcool est une des plus importante cause de mortalité chez les jeunes adultes.
AB 2003 N 1545 / BO 2003 N 1545
La solution la plus efficace pour lutter contre ce phénomène est donc la mise sur pied d'un impôt spécial sur les alcopops qui aura pour conséquence d'augmenter le prix de vente des alcopops et de diminuer la demande puisque les jeunes, on le sait, sont très sensibles aux hausses de prix. Ce projet, qui augmente de 300 pour cent l'impôt actuel est, aux yeux de la commission, la meilleure mesure de prévention puisque cela fera passer l'impôt de 50 centimes à 2 francs par bouteille et entraînera, à coup sûr, une baisse de la consommation chez les jeunes, puisqu'il existe un lien clair entre l'impôt perçu et la consommation de boissons alcooliques. Une mesure de ce genre a notamment été mise sur pied en France et les résultats ont été très probants dans ce pays.
Au vote sur l'ensemble, la commission a accepté ce projet par 14 voix contre 7 et avec 1 abstention. Je vous rappelle que le Conseil des Etats, tous partis confondus, a voté cette modification de la loi fédérale sur l'alcool à l'unanimité.
Il ne s'agit pas en priorité d'une mesure qui poursuit un but fiscal, Mme Meier-Schatz l'a rappelé, mais en quelque sorte d'une taxe d'incitation destinée à protéger la jeunesse de notre pays contre les risques d'alcoolisme qui, je le signale, coûtent environ 6,5 milliards de francs par année aux assurances sociales et aux pouvoirs publics.
Si certains dans cette salle doutent encore de l'efficacité de la mesure, ils n'ont qu'à regarder le petit dépliant que nous avons reçu, dépliant sur papier glacé et en couleur qui prouve bien que la branche a peur de cette augmentation parce qu'elle sait très bien qu'une augmentation de l'impôt fera baisser la consommation d'alcopops.
C'est la raison pour laquelle la commission vous demande d'entrer en matière. Nous reviendrons en fin de débats sur les propositions de non-entrée en matière, la proposition de renvoi ainsi que les deux propositions de minorité Baader Caspar et Tschuppert.

Le président (Christen Yves, président): Je vous propose de traiter dans un seul débat l'entrée en matière, la proposition de renvoi, les deux propositions de non-entrée en matière ainsi que les propositions de minorité à l'article 23bis alinéa 2bis de la loi fédérale sur l'alcool.
M. Schlüer n'étant pas là pour développer la proposition de non-entrée en matière du groupe de l'Union démocratique du centre, je donne la parole à M. Triponez.

Triponez Pierre (R, BE): Auch wenn ich Ihnen zur Begründung meines Nichteintretensantrages hier drei konkrete Flüssigprodukte präsentiere, (stellt drei Flaschen aufs Rednerpult) bestehen meinerseits keine Interessenbindungen gegenüber diesen oder ähnlichen Produkten; ganz im Gegenteil. Als Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes bin ich kein Interessenvertreter irgendeiner einzelnen Branche oder gar einer einzelnen Marke oder Firma. Vielmehr - und das ist mein Credo - engagiere ich mich zugunsten aller Wirtschaftszweige für die in unserer Bundesverfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit, für vernünftige Wettbewerbsregeln, für faire staatliche Rahmenbedingungen und für eine ausgewogene Steuergerechtigkeit. Gleichzeitig wehre ich mich gegen grotesk einseitige staatliche Benachteiligungen, gegen krasse Diskriminierungen einzelner Branchen, gegen offensichtliche Steuerungerechtigkeiten und gegen unbegründbare, prohibitive staatliche Massnahmen gegen einzelne Produkte oder Wirtschaftszweige. Das ist der Grund meines Antrages auf Nichteintreten auf diese Vorlage, weil diese eine Sondersteuer von 300 Prozent für Alcopops auf Spirituosenbasis zum Inhalt hat.
Sie sehen hier drei verschiedene Fläschchen, alles so genannte Alcopops oder Premix-Getränke. Wie Sie sich auch auf dem ersten Blatt der kleinen farbigen Dokumentation, die ich Ihnen habe austeilen lassen, erkundigen können, haben alle drei Getränke, die Sie vor sich haben, in etwa den gleichen Alkoholgehalt. Alle drei sind Süssgetränke mit ähnlichem Zuckergehalt, und alle drei schmecken, zumindest für mich - ich habe mich also persönlich zu einer Degustation durchgerungen -, in etwa gleich.
Aber - und nun kommt der Haken - eines dieser drei Getränke wird auf Weinbasis hergestellt, eines dieser drei Getränke wird auf Bierbasis hergestellt, und eines dieser drei Getränke wird auf Spirituosenbasis produziert. Mit der von Ihrer Kommission präsentierten Vorlage würde man nur eines dieser drei Fläschchen, das übrigens bereits einer Alkoholsteuer unterliegt - die Spirituosen unterliegen bekanntlich einem Steuersatz von 29 Franken pro Liter reinen Alkohols -, zusätzlich mit einer Sondersteuer von dreimal 29 Franken pro Liter, das sind 87 Franken, belegen. Dieses Produkt würde im Gegensatz zu allen anderen also mit 116 Franken besteuert. Sie können die offensichtliche Ungleichbehandlung dieser drei gleichartigen Getränke auf dem ersten, aber auch auf dem zweiten Blatt mit anderen Beispielen Ihrer Dokumentation selber nachprüfen.
Ich habe Ihnen auch ein drittes Blatt hingelegt. Auf diesem dritten Blatt Ihrer Dokumentation sehen Sie das gleiche Getränk der gleichen Marke einmal mit der Ihnen sicherlich bekannten Flasche als Aperitif auf der linken Seite und einmal als Alcopop. Diesem Beispiel können Sie also entnehmen, dass mit der vorgeschlagenen Sondersteuer ausgerechnet jenes Getränk massiv getroffen würde, welches nur halb so viel Alkohol und weniger Zucker hat als das Aperitif-Getränk. So dürfen wir schlicht und einfach nicht legiferieren!
Auch die Argumente des Gesundheits- und Jugendschutzes zielen in diesem konkreten Fall ins Leere. Denn die Alcopops aus Wein, Bier oder vergorenem Most werden trotz ihres Alkoholgehalts von dieser Vorlage gar nicht berührt. Wenn schon Jugendliche geschützt werden sollen - was sicher ein Anliegen unserer Gesetzgebung bleiben soll -, dann muss man das durch entsprechende Verschärfung der Kontrollen tun, indem man die bestehenden Vorschriften, beispielsweise auch das Abgabeverbot aller alkoholischen Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren, auch wirklich durchsetzt. Wenn wir aber den Jugendlichen mit einer sektoriellen Sondersteuer einfach eine Einladung verschicken, auf ein anderes Alcopop umzusteigen, so ist das heuchlerisch und kann sicher nicht mit Jugendschutz gerechtfertigt werden.
Noch ein Wort zur rechtlichen Fragwürdigkeit dieser Sondersteuer: Abgesehen von der stossenden Ungerechtigkeit einer solchen Sondersteuer im inländischen Kontext bestehen offensichtlich auch ungeklärte Fragen bezüglich der EU-Kompatibilität; das Thema ist in der Kommission offenbar nicht einmal behandelt worden. Ich bin jedenfalls im Besitze eines Rechtsgutachtens von Herrn Professor Oberson vom 16. September 2003, das die Kompatibilität einer solchen Sondersteuer mit dem europäischen Recht eindeutig infrage stellt.
Nach meiner festen Überzeugung ist die uns unterbreitete Vorlage weder finanzpolitisch noch gesundheits- und sozialpolitisch noch wirtschaftspolitisch ausgegoren. Sie ist auch rechtlich nicht ausgegoren, auch wenn sie hier von der Justizministerin vertreten wird.
Ich bitte Sie auch im Interesse einer vernünftigen Legiferierung: Steigen Sie auf dieses Geschäft nicht ein, und unterstützen Sie meinen Nichteintretensantrag.

Baader Caspar (V, BL): Herr Schlüer und mit ihm auch die Mehrheit unserer Fraktion wollen in erster Linie Nichteintreten auf diese Vorlage. Sollte dann eingetreten werden, bitte ich Sie bereits jetzt, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.
Warum Nichteintreten? Es geht um grundsätzliche Überlegungen. Bei der angeblich WTO-bedingten Einführung des Einheitssteuersatzes für Alkohol im Jahr 1999 wurde die Steuer auf importierten Destillaten von 32 bis 58 Franken je Liter 100-Volumenprozent-Alkohol - das variierte damals stark - auf den Einheitssteuersatz von 29 Franken je Liter 100-Volumenprozent-Alkohol reduziert. Demgegenüber wurden damals die Steuern für inländische Obstbrände stufenweise von 24 über 26 auf 29 Franken pro Liter 100-Volumenprozent-Alkohol erhöht. Diese Erhöhung betraf vor allem die Produktion von Obstbränden aus dem
AB 2003 N 1546 / BO 2003 N 1546
inländischen Obst und benachteiligte diese gegenüber den Importdestillaten. Deshalb gingen die Produktion und der Konsum einheimischer Obstbrände von 3,2 Millionen Litern im Jahr 1999 auf 2,2 Millionen Liter reinen Alkohols im Jahr 2001 zurück, also um über 30 Prozent. Dies ist kontraproduktiv für den Feldobstbau, der doch von Ihnen, vor allem auf der linken Seite, immer wieder unterstützt wird und Ihnen ein Anliegen ist.
Umgekehrt profitierten die importierten Spirituosen massiv. Der Verkauf bzw. der Konsum ist bei diesen seit 1999 von 3,3 Millionen Litern auf 7,2 Millionen Liter reinen Alkohols angestiegen, also um über 120 Prozent. Erst diese Steuerreduktion bei den Importspirituosen ermöglichte überhaupt die Schaffung dieser Alcopops und die Verbreitung derselben, weil damit der Alkohol, der in diesen Produkten ist, entsprechend verbilligt wurde. Die Steuerharmonisierung hat damit zu einer Verlagerung des Konsums hin zu importierten Spirituosen geführt. Insofern ist der Bund mitverantwortlich für die Verbreitung der Alcopops.
Ein zweiter Punkt ist, dass der Antragsteller Schlüer zwar auch findet, dass der zunehmende Konsum von Alcopops bei Jugendlichen nicht gut ist, aber er glaubt nicht daran, dass eine Erhöhung der Steuer um 300 Prozent von heute 45 bis 50 Rappen pro Fläschchen auf 1 Franken 80 Rappen bis 2 Franken pro Fläschchen den Konsum effektiv einschränken wird. Prävention und Aufklärung im Elternhaus und in den Schulen sind wesentlich wichtiger als eine Steuererhöhung. Selbst wenn der Konsum so eingeschränkt würde, würde voraussichtlich eine Verlagerung hin zu aromatisierten Bieren stattfinden, weil diese Steuer ausschliesslich die Destillate und nicht die vergorenen Produkte betrifft. Es ist daher eine fragwürdige Politik, die hier gemacht wird: Alkohol bleibt nämlich Alkohol, ob er aus destillierten oder aus vergorenen Produkten stammt. Auch die Erfahrungen beim Rauchen zeigen, dass das Rauchen bei Jugendlichen trotz unserer massiven Steuern, die wir erheben, nicht eingeschränkt werden konnte. Wir haben kürzlich dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, die Tabaksteuern nochmals um 900 Millionen Franken zu erhöhen.
Zum Schluss will ich darauf hinweisen, dass es dem Bund hier effektiv um die Einführung einer Sondersteuer geht, damit die Bundeskasse saniert werden kann. Die Steuermehreinnahmen dürften zwischen 40 und 60 Millionen Franken liegen, und das ist Geld, das letztlich unseren Kindern aus dem Sack herausgenommen wird. Es führt letztlich auch zu einer Erhöhung der Fiskalquote. Unseres Erachtens ist das klar der falsche Weg für die Zukunft unserer Jugend! Dass dem so ist, beweist einerseits der Antrag der SP-Fraktion, die dieses Geschäft vor dem Entlastungsprogramm traktandieren wollte - diesem Antrag haben Sie zugestimmt -; andererseits belegt dies auch die Äusserung von Frau Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz in einer Bürositzung, in der sie klar gewünscht hat, dass dieses Geschäft noch in dieser Session traktandiert wird, weil es um Bundeseinnahmen geht.

Studer Heiner (E, AG): Namens der evangelischen und unabhängigen Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, sie aber an den Bundesrat zurückzuweisen. Wir wollen eine Änderung des Alkoholgesetzes, aber in erster Linie eine andere.
Meine beiden Vorredner haben je etwas Wahres gesagt, aber aus unserer Sicht die falschen Folgerungen gezogen. Kollege Triponez hat zu Recht darauf hingewiesen, dass eine ungleiche Behandlung der verschiedenen Produkte erfolgt. Aber das würde dann eben bedingen, dass man in der Konsequenz nicht nur bei den Alcopops eingreift, was wir befürworten, sondern auch sonst eine kohärente Alkoholpolitik betreibt. Nach Artikel 105 der Bundesverfassung betrifft ja die Alkoholgesetzgebung nur den Schnaps; der Wein läuft unter Landwirtschaft und das Bier unter den Finanzen. Wir haben also in unserem Land keine konsequente, gesamtheitliche Alkoholpolitik, wie wir sie haben müssten.
Aber auch bei der Besteuerung der gebrannten Wasser besteht die Konsequenz nicht. Hier beziehe ich mich auf Kollege Baader Caspar, der zu Recht darauf verwiesen hat, dass unser Land aufgrund internationaler Vorschriften bei der Besteuerung der gebrannten Wasser zwischen einheimischen und ausländischen Produkten keinen Unterschied mehr machen darf. Und was hat der Bundesrat getan, weil es aufgrund des Alkoholgesetzes in seiner Kompetenz liegt? Er hat einfach auf allen gebrannten Wassern einen sehr tiefen Steuersatz festgelegt. Die Folge davon ist, dass die Inländer selbstverständlich die Dummen waren, weil plötzlich die beliebten ausländischen Getränke wie Whisky usw. wesentlich billiger wurden. Sie wurden entsprechend in den letzten Jahren übermässig zusätzlich konsumiert, sodass es auch hier eine Verlagerung gab.
Parallel zu diesem Antrag bezüglich der Alcopops habe ich auch einen Vorstoss eingereicht, die Schnapssteuer zu erhöhen. Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen - es ist nur ein Postulat, weil der Bundesrat zuständig ist und es keinen Parlamentsentscheid braucht. Und nun wird dieses Postulat aus der Mitte des Rates bekämpft.
Konsequent wäre es also, die Besteuerung der Alcopops einzuführen, dann aber den Bundesrat nicht daran zu hindern - nachdem er dazu bereit ist -, die Schnapssteuer generell zu erhöhen; dann wäre die Konsequenz wiederhergestellt.
Warum nun aber ein Verbot und nicht nur primär eine hohe Besteuerung? Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass die Probleme, die uns die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher unterbreitet haben, ein Ausmass angenommen haben, das ein Verbot nötig macht. Eine wesentlich höhere Besteuerung senkt sicher teilweise den Konsum; es stimmt, dass es einen Zusammenhang zwischen Preis und Nachfrage gibt. Eine wesentliche Erhöhung der Steuer wird also eine gewisse Senkung des Konsums zur Folge haben, aber leider wird sie - und da stimmt dann der andere Vorwurf wieder - nicht die Wirkung haben, dass der Konsum von Alcopops in einem Ausmass zurückgeht, das so gross ist, dass der Konsum von Alcopops für unser Land kein Problem mehr darstellen würde. Und dann wird es, was eigentlich nicht die Idee ist, zu einer finanzpolitischen Massnahme.
Von daher halten wir dafür, dass es konsequent ist, diese gefährliche Getränkeform - die durch ihre Süssigkeit, durch die Art, wie sie dargebracht wird, die jüngsten Menschen einfach zu einem übermässigen Konsum animiert - zu verbieten. Wenn wir echte Schutzbestimmungen aufstellen wollen, wenn wir echt etwas erreichen wollen, dann müssen wir die jungen Menschen eben ganz vor dem Konsum schützen.
Für den Fall, dass Sie Eintreten beschliessen und meinem Antrag nicht zustimmen - was wir bedauern würden -, sind wir dann aber doch für diese Vorlage. Es erscheint uns nämlich wichtig, dass wir versuchen, auf der Preisebene wenigstens eine Teilmassnahme zu vollziehen, wenn wir den Konsum von Alcopops schon nicht verhindern können.
Ich bitte Sie aber im Namen unserer Fraktion, einen konsequenten Entscheid zu fällen und diese Getränke zu verbieten.

Präsident (Christen Yves, Präsident): Ich wiederhole: Wir führen nur eine Debatte über Eintreten, Nichteintreten, Rückweisung und zu Artikel 23bis Absatz 2bis bezüglich der Höhe der Steuer.

Tschuppert Karl (R, LU): Die Spirituosenindustrie ist verständlicherweise immer auf der Suche nach neuen Produkten und neuen Kunden. Ein Paradebeispiel dafür sind natürlich die Alcopops. Die Alcopops werden sehr modern präsentiert - das haben Sie vorhin bei Herrn Triponez gesehen - und zu einem relativ tiefen Preis abgegeben. Das spricht die Jungen an. Zudem sind die Produkte bekömmlich und löschen den Durst, ohne dass man den Alkohol im ersten Moment wirklich spürt. Das ist zugegebenermassen unbefriedigend.
Zur Bekämpfung dieses Problems soll nun die Alkoholsteuer auf Alcopops um 300 Prozent erhöht werden. Wir glauben
AB 2003 N 1547 / BO 2003 N 1547
aber, dass man so das Problem nicht löst, sondern vorwiegend Mehreinnahmen für die Bundeskasse generiert. Die Sondersteuer belegt nämlich nur jene Produkte, wie Sie das vorhin gehört haben, die mit gebrannten Wassern, also Rum, Wodka, Whisky usw., angereichert sind. Ich kann Ihnen garantieren, dass die Kreativität der Hersteller sehr schnell dazu führen wird, dass die Getränke vom Markt verschwinden und dann neu durch von der Sondersteuer befreite Alcopops ersetzt werden, die z. B. mit vergorenem Alkohol aufgepeppt sind. Sie werden also die Sondersteuer elegant umkurven. Das wird einen Schuss in den Ofen geben, das kann ich Ihnen garantieren. Andererseits könnten wir, Frau Kommissionssprecherin, längst Nägel mit Köpfen machen, wenn die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren sehr restriktiv gehandhabt würde. Aber das machen die Gemeinden nicht, und die Kantone halten ihre Hände weg davon.
Sie können diese Sondersteuer schon einführen, aber das wird nicht zur Lösung dieses Problems beitragen. Der Alkoholkonsum von Jugendlichen ist eine Tatsache, aber wir lösen diese negative Entwicklung nicht, indem wir nur einzelne Getränke mit einer Sondersteuer belegen. Wir animieren damit nur die Hersteller dazu, ein anderes Produkt herzustellen und dann wieder auf den Markt zu kommen; das ist ein Teufelskreis.
Persönlich bin ich bereit, diese Steuer zu verdoppeln; deshalb habe ich auch einen Minderheitsantrag gemacht, die Steuer um 100 Prozent zu erhöhen. Aber alles andere wird fehlschlagen, das kann ich Ihnen garantieren.
Ich bitte Sie deshalb, wenn Sie auf die Vorlage eintreten, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Baader Caspar (V, BL): Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 23bis Absatz 2ter verlange ich für Fruchtbrände einen Sondersteuersatz von minus 20 Prozent gegenüber dem ordentlichen Steuersatz. Und zwar betrifft dieser, damit er auch WTO-konform ist, sowohl die inländischen als auch die ausländischen Fruchtbrände.
Die Gesamtsteuererträge auf Fruchtspirituosen liegen heute zwischen 60 und 80 Millionen Franken; 20 Prozent davon sind 12 bis 16 Millionen Franken. Dies ist weniger als der Ertrag, der aus der Sondersteuer für Alcopops resultieren dürfte. Ich will also faktisch mit meinem Antrag, dass die Sondersteuer auf den Alcopops nicht vollumfänglich in die Bundeskasse fliesst, sondern dass damit die Obst- und Beerenbrände verbilligt werden. Warum?
Die Brennfrüchte werden namentlich in der Schweiz produziert, und zwar zu 80 bis 90 Prozent im Feldobstbau. Seit Einführung des Einheitssteuersatzes im Jahre 1999 sind die Produktion und der Konsum von inländischen Obstbränden zugunsten des Importes von beispielsweise Whisky, Cognac usw. um ein Drittel zurückgegangen - ich habe Ihnen das schon vorhin gesagt -, von 3,2 auf 2,2 Millionen Liter reinen Alkohols. Damit ist die Situation für die inländischen Produzenten von Brennfrüchten und auch für die Besitzer von Hochstämmen sehr schwierig geworden.
Paradox ist die Situation deshalb, weil der Bund auf der anderen Seite jährlich Prämien von 40 Millionen Franken für die Erhaltung von Hochstämmen ausrichtet und damit das Landschaftsbild und den Naturschutz unterstützt. Dazu kommen noch Beiträge von Kantonen und Gemeinden. Die Wirkung all dieser Beiträge ist gering, wenn das Produkt nicht mehr gefragt ist. Die Bäume werden nicht mehr gepflegt. Konkret heisst das: Sie bleiben so lange stehen, bis sie umfallen, und dann werden sie nicht mehr ersetzt. Trotz dieser von mir erwähnten Prämien in nicht ganz unbeachtlicher Höhe hat sich der Hochstammbestand von 1991 bis zum Jahr 2001 um 20 Prozent reduziert.
Dazu kommt noch die Absicht des Bundesamtes für Gesundheit, im Rahmen der "Bilateralen II" eine neue Kategorie Fruchtspirituosen einzuführen. Es geht darum, dass künftig preisgünstigere Fruchtspirituosen aus 80 Litern Sprit und nur 20 Litern Kirschenmaische hergestellt werden können. Das ist sicher nicht im Sinne der inländischen Obstbranderzeuger.
Wenn Sie auf der einen Seite etwas für Jugendprävention machen wollen, indem Sie tatsächlich - gegen meinen Willen - eine Sondersteuer für Alcopops einführen, dann bitte ich Sie, auf der anderen Seite auch etwas für die Zukunft unserer Jugend zu tun, und zwar für die Erhaltung des Hochstamm-Obstbaus.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Günter Paul (S, BE): Zuerst danke ich Ihnen, dass Sie dem Ordnungsantrag der SP-Fraktion zugestimmt haben, sodass wir das Geschäft jetzt behandeln können. Andernfalls wäre es vermutlich hinten aus der Traktandenliste herausgefallen.
Es muss ja wirklich viel Geld im Spiel sein, wenn sich Herr Triponez gegen diese Vorlage so ereifert. 40 Millionen Flaschen Alcopops sind letztes Jahr verkauft worden. Ich habe vorhin ausgerechnet: Wenn man diese Flaschen hochkant nebeneinander stellen würde, würde das 28 Kilometer ergeben, etwa die Strecke von hier bis Thun. Das sind 10 Millionen Liter mit einem Alkoholgehalt von über 5 Prozent! Der Alcopop-Konsum zeigte letztes Jahr eine Steigerung um 40 Prozent. Es ist also etwas, das ganz stark im Kommen ist.
Die Kommissionspräsidentin hat es schon gesagt: Alcopops löschen den Durst, und der Alkoholgehalt ist kaum spürbar. Zudem lässt die Mischung aus Zucker und Kohlensäure den Alkohol rasch ins Blut übergehen und verstärkt den Rausch. Darum werden die Alcopops gerne von Jugendlichen getrunken, die noch nicht so auf den Geschmack von Bier und Wein gekommen sind.
Diese Produkte sind auf diese Zielgruppe hin entwickelt worden. Die Zielgruppe sind Jugendliche und unter diesen vor allem die jungen Frauen; sie sollen an den Alkoholkonsum gewöhnt werden. Hier kann man wahrlich von einer gezielten und bewussten Verführung einer ganzen Generation von Jugendlichen sprechen. Da geht es nicht um die Hochstämme, Herr Baader! Je früher der regelmässige Alkoholkonsum beginnt - das ist klar erwiesen -, desto grösser ist das Risiko, später süchtig zu werden und in die Abhängigkeit zu geraten. Aber das ist den Grosskonzernen natürlich noch so recht, denn sie finden so in einem hart umkämpften Markt neue Konsumenten, die ihnen dann lebenslänglich verbunden bleiben.
Im Klartext: Die Alcopop-Produzenten fixen unsere Jugend an, um sie später als Alkoholkonsumenten zu haben. Hier muss Gegensteuer gegeben werden, und zwar rasch. Die nötigen Massnahmen sind leider bei der Einführung der Alcopops verpasst worden. Es sind jetzt noch drei Wege offen:
1. Der Weg "laisser faire et aller", also einfach den Dingen freien Lauf lassen und akzeptieren, dass unsere Jugend mit Fleiss und Absicht zu Alkoholikern gemacht wird.
2. Der Weg, den Herr Studer propagiert: ein Verbot. Ich werde mich dann dazu noch äussern. Ich denke, dass es leider sehr schwierig sein wird.
3. Die letzte und einzig mögliche Lösung im heutigen Umfeld: die Lenkungsabgabe, das Verteuern der Alcopops durch eine Steuer. Die zentrale Frage - sie wurde schon angeschnitten - ist, ob denn so eine Steuer etwas nützt. Ja, sie nützt! Bei der Jugend ist das Geld knapp, jedenfalls meistens. Es spielt bei der Getränkewahl eine Rolle, wie viel diese Getränke kosten. Es ist daher auch bedeutsam, dass das billigste Getränk keinen Alkohol enthält. Eine hohe Lenkungsabgabe wird mit Sicherheit zu einer Reduktion dieses Alcopop-Konsums führen. Daher wird ja hier auch ein so fanatischer Kampf gegen die Steuer geführt.
Das Geld aus dieser Lenkungsabgabe, und das ist ein Wunsch, kann und soll für die Prävention gegen den Alkoholismus und für die Jugendarbeit eingesetzt werden. Dann haben wir einen positiven Regelkreis, bei dem umso mehr Geld zur Verfügung steht, je akuter die Gefahr ist.
Die SP-Fraktion ist schockiert, dass unter den Gegnern der heutigen Vorlage Politiker sind, welche sich letzte Woche vehement gegen das Kiffen ausgesprochen haben, Plädoyers für Abstinenz gehalten haben und das Kiffen als grosse Gefahr hochstilisiert haben. Welch ein Paradox und welch eine Heuchelei! Der Schluss liegt nahe, dass Kiffen in den Augen
AB 2003 N 1548 / BO 2003 N 1548
der vehementesten Gegner gefährlich ist, weil man daran nicht verdienen kann, wie man an den Alcopops verdienen kann. Die SP-Fraktion hat sich letzte Woche für die Legalisierungsvorlage ausgesprochen, nicht weil wir am Haschisch verdienen, nicht weil ich denke, dass es ein grosses Geschäft ist, sondern weil wir nicht wollten, dass die Jugend wegen eines Deliktes, das die meisten begehen, kriminalisiert wird.
Aber bei den Alcopops haben wir es mit einer Industrie zu tun, die absichtlich und unter dem Einsatz teurer und suggestiver Werbung versucht, die Jugendlichen zu verführen. Hier ist Absicht am Werk, hier geschieht raffinierte Verführung, und deshalb gilt es, Schranken zu setzen. Aber wir rufen hier jetzt trotzdem nicht nach Polizei und Gefängnis für die Vertreiberfirmen oder die Konsumenten von Alcopops. Wir wollen eine Lenkungsabgabe, welche den Konsum unattraktiv macht.
Die Gegner der Vorlage, das haben Sie schon gemerkt, sind eine heterogene Gruppe. Die einen beklagen die neuen Steuern, die Staatsquote. Es sind dieselben, die mit Steuervorlagen dazu beitragen, dass der Staat möglichst kein Geld hat und der Bund sich hoch verschuldet.
Andere finden, die Vorlage sei nicht vollständig. Herr Triponez hat mit beredten Worten erklärt, dass einige Produkte nicht unter diese Vorlage fallen, und darum ist er vorgeblich dagegen. Ich kann ihn trösten. Wenn wir diese Vorlage annehmen, werden wir in der nächsten Runde die Schlupflöcher auch stopfen, und dann hat er das, was er vielleicht wollte, eine kohärente Vorlage. Aber es ist wichtig, dass wir heute darauf eintreten.
Die dritte Gruppe wird von Herrn Studer Heiner repräsentiert, der die Alcopops verbieten will. Allen drei Gegnern ist gemeinsam, dass sie die Vorlage, zumindest in der jetzigen Form, heute nicht wollen.
Ich wende mich jetzt mit einem ernsten Wort an Sie, Herr Studer: Sie wollen die Vorlage zurückweisen und die Alcopops ganz verbieten. Repression soll dafür sorgen, dass sich Jugendliche nicht selbst schaden, und die Verbote sollen dann strikte kontrolliert werden. Wir wissen, dass das nicht funktioniert, so wünschenswert es wäre. Wir wissen es eben vom Handel mit anderen Drogen. Wir wissen aber auch, dass die Gefahr des illegalen Konsums und der Stärkung der organisierten Kriminalität zunimmt, wenn man nur verbietet. Das ist die eine Gefahr, Herr Studer, in die Sie uns führen. Die andere ist, dass Sie eine unheilige Allianz mit den Alkoholverführern eingehen. Diese haben nämlich ein grosses Interesse daran, dass die Vorlage heute nicht durchkommt. Ich kann Ihnen garantieren, dass sich einige der Herren oder Damen, die Ihnen heute zustimmen, das nächste Mal, wenn die Vorlage dann ein Verbot vorsieht - sollten Sie je mit Ihrem Rückweisungsantrag durchkommen -, dagegen wenden werden. Das Resultat wird einfach sein, dass ganz lange gar nichts kommt. Vor lauter gutem Willen und lobenswertem Tun tragen Sie dazu bei, dass die Vorlage nicht kommt und dann eben gar nichts geschieht. In der Zwischenzeit wird der Alcopop-Konsum der Jungen steigen und steigen und steigen.
Es gibt heute nur einen Weg: Das ist die Zustimmung zur Vorlage mit einer Lenkungsabgabe, wie die Kommission sie uns vorlegt. Von der Jugend ist hier und im Wahlkampf und in der Rentendebatte oft die Rede gewesen. Die Jugend, hiess es, ist unser Kapital für die Zukunft. Alle haben dabei wohl an eine gesunde, engagierte und leistungsbereite Jugend gedacht. Der Alkoholismus wird dieses Idealbild aber empfindlich unterminieren, wenn wir dem Konsum von Alkohol und vor allem von Alcopop-Getränken nicht einen Riegel vorschieben. Wie die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen richtig schreibt, sind die Alcopops die Türöffner - die Türöffner! - für den Alkoholismus. Das darf auch diejenigen unter Ihnen nicht gleichgültig lassen, die sonst das Gefühl haben, die Gesundheitskosten würden zu stark steigen.
Herr Kollege Studer Heiner, ich möchte Sie bitten, Ihren Antrag zurückzuziehen, damit wir einen Entscheid zugunsten einer Lenkungsabgabe fällen können. Ist die Vorlage einmal in Kraft, hindert uns nichts daran, diese später zu verfeinern und zu verbessern.
Die SP-Fraktion ruft Sie auf, die Vorlage so anzunehmen, wie sie vorliegt. Es nützt auch nichts - das an Herrn Tschuppert -, wenn wir die Lenkungsabgabe nicht so ausstatten, dass sie wirklich einen Sprung bedeutet; dann wirkt sie nicht. Herr Baader schiesst natürlich absolut den Vogel ab, indem er die harten Alkoholika noch verbilligen will, und das Ganze mit dem Hinweis auf die Hochstämme. Ich bin auch für Hochstämme, ich finde sie wunderschön. Aber ich darf darauf hinweisen, dass man die Früchte, die an diesen Bäumen wachsen, auch noch essen oder sonst vermarkten kann. Es ist ja nicht zwingend, dass alles verschnapst wird. Auch wenn ich weiss, weil ich als Jugendlicher selbst in der Landwirtschaft tätig war, dass es natürlich einfacher ist, die Früchte unsortiert einfach abzureissen und ins Fass zu werfen. Die Hochstämme können ganz sicher kein Grund dafür sein, dass man die harten Alkoholika womöglich noch verbilligt.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag Studer Heiner, falls er ihn aufrechterhalten sollte, abzulehnen und die Vorlage, wie sie jetzt vor uns liegt, anzunehmen.

Eggly Jacques-Simon (L, GE): S'il s'agissait seulement d'augmenter les impôts sur les alcools forts, sur les alcools distillés, le Conseil fédéral y suffirait et d'ailleurs, il ne manque pas de le faire. Mais il se trouve que cette fois-ci, il nous propose un traitement spécial pour les alcopops, un traitement spécial "aggravé".
Je n'ai pas envie de vous parler chiffres, j'ai plutôt envie de vous parler de la séduction et de ses dangers. En effet, de quoi s'agit-il? Il s'agit, semble-t-il - je n'en ai jamais goûté - de ces alcools au goût raffiné, pleins de douceur sucrée qui attireraient - notamment les jeunes filles - au cours des soirées. Après tout, est-ce si grave? Faut-il vraiment en "faire une pendule"? Faut-il vraiment se dire tout d'un coup: "Mon Dieu, le danger viendrait de la douceur!" Sûrement pas dans maints domaines, mais là, oui, sans aucun doute. Parce que cette douceur, et cette séduction, a quelque chose d'insidieux; et comme c'est insidieux, c'est pervers et dangereux.
Quand on boit de la bière - il paraît que les jeunes filles n'aiment pas beaucoup la bière -, peut-être qu'en effet, une, deux ou trois fois, on risque de prendre une bonne cuite à seize ans, ou même avant; mais évidemment, on n'aura pas l'idée d'en boire tout le temps. Tandis qu'avec les alcopops - j'ai lu la documentation à ce sujet - cela ne fait pas de doute, c'est si doux, si facile, si agréable qu'on en prend et qu'on en reprend, et peu à peu, l'habitude est là, la dépendance est là, et le passage ensuite à des alcools forts et de plus en plus forts se fait, si je puis dire, presque naturellement. Par conséquent, il y a indiscutablement un enjeu en matière de prévention, de protection de la jeunesse.
Vous me direz peut-être qu'il y a déjà la limite d'âge que les gérants de bistros sont astreints à respecter pour la distribution à la consommation, par exemple. Mais quand il s'agit de grandes manifestations courues par les jeunes, du Paléo Festival de Nyon ou d'autres manifestations de ce genre, comment voulez-vous contrôler? Par conséquent, il semble bien - on a l'exemple français - que la meilleure dissuasion, finalement, ce soit d'augmenter, et énormément, la taxe sur ce type d'alcools.
Alors, évidemment, un esprit libéral n'aime pas beaucoup ce genre de discrimination, n'est pas enclin d'emblée à protéger les gens contre eux-mêmes. Mais là, véritablement, il s'agit de la jeunesse et de la lutte contre l'alcoolisme. Dans les objections qui ont été faites, on a dit notamment qu'il y avait un problème juridique et que l'Union européenne, par sa Commission, s'était inquiétée des mesures prises par la France. Il semble bien que le cas ait été éclairci et que le projet du Conseil fédéral, juridiquement, par rapport aux normes de l'Union européenne, échappera au reproche de discrimination. Par conséquent, nous n'avons pas à craindre de problèmes avec l'Union européenne de ce point de vue.
On nous a dit, un peu plus discutablement et cyniquement, que, si la consommation venait à baisser énormément, voire
AB 2003 N 1549 / BO 2003 N 1549
même à cesser comme ce serait presque le cas en France, alors ce serait tout le bénéfice du produit des taxes prélevées en faveur de la caisse fédérale et du fonds de l'AVS qui disparaîtrait du même coup. D'abord, il n'est pas certain que la consommation cesse, et dans ce cas, il pourrait bien y avoir un résultat à peu près neutre financièrement, notamment pour l'AVS. Et enfin, il faut savoir ce qu'on veut. Est-ce que le but premier, c'est d'avoir de l'argent pour la caisse de l'AVS? Auquel cas, on pourrait balancer: qu'est-ce qui est le plus intéressant comme équilibre? Ou bien, est-ce que le but premier, c'est de protéger la jeunesse contre un effet d'accoutumance et de dépendance qui fera plus tard de ces jeunes des sujets éventuellement alcooliques, qui auront ensuite tous les problèmes médicaux qui augmenteront les coûts de la médecine? Je dois dire que poser la question, c'est en quelque sorte y répondre.
Pour toutes ces raisons, malgré, comment dirai-je, la complaisance et même, pourquoi ne pas le dire? la compréhension que l'on peut avoir pour les séductions douces, et par égard pour notre jeunesse que nous aimons, nous considérons qu'il faut accepter dans son intégralité le projet qui nous est présenté par le Conseil fédéral. C'est la position du groupe libéral.

Ménétrey-Savary Anne-Catherine (G, VD): Pour le groupe écologiste, cet objet représente un enjeu important pour la crédibilité et la cohérence de l'objectif de protection de la jeunesse que la droite de ce Parlement a si fortement invoqué la semaine dernière à propos du cannabis.
Les alcopops, effectivement, c'est un produit qui peut paraître bénin, mais M. Eggly a parfaitement raison, il fait partie des inventions perfides qui plaisent aux jeunes et en particulier aux jeunes filles qui, jusqu'ici, restaient loin derrière les jeunes gens pour la consommation d'alcool. Cela fait partie de la panoplie des "accroche-jeunes" qu'ont inventés les producteurs d'alcools et de spiritueux: dans la diversification de leurs produits, des inventions telles que la bière au cannabis, la bière aux fruits, le vin doux, le "Viagra-pop", tout ce que l'on appelle des "designer drinks". Ce sont des boissons qui sont faites, selon les producteurs eux-mêmes, pour faire aimer l'alcool à ceux qui n'aiment pas le goût de l'alcool. Ce sont des inventions peut-être banales, mais soutenues par un marketing ciblé "jeunes", avec des emballages design, des circuits de distribution réservés aux lieux branchés. On ne vend pas de l'alcool, on vend un style de vie. Et ça marche!
Mme Meier-Schatz a rappelé les chiffres de la consommation, je n'y reviens pas, mais il est vrai que c'est une explosion des ventes. La semaine dernière, la consommation de cannabis en forte augmentation chez les mineurs a provoqué des émotions grandiloquentes dans cette salle! Il faut savoir que la consommation d'alcool est tout aussi préoccupante: 60 000 élèves de 11 à 16 ans ont déjà été ivres plusieurs fois. Nombreux sont ceux qui, lors des sorties du week-end, cherchent la défonce et boivent jusqu'au coma éthylique. On a maintenant des demandes de traitement pour dépendance alcoolique venant de jeunes de moins de 20 ans. Or, la précocité de la première rencontre avec le produit joue un rôle déterminant dans l'établissement d'une dépendance, et c'est exactement cette rencontre précoce que les alcopops permettent.
Ajoutons encore que l'alcool entraîne un coût social de près de 3 milliards de francs par année, dont la moitié est due non pas à l'alcoolisme chronique, à la maladie de la dépendance, mais aux consommations excessives, sous forme d'accidents, de bagarres, de casse, d'absentéisme. Alors, vous qui êtes contre les ivresses cannabiques, vous ne pouvez pas vouloir ça, ces ivresses alcooliques absolument désastreuses pour les mineurs.
Pour le groupe écologiste, il n'est pas question ici d'interdire ces produits. Nous ne sommes pas pour la prohibition. Il s'agit de développer la prévention en général et de restreindre l'accès, en particulier par des mesures sur les prix, exactement comme il était question de le faire pour le cannabis. C'est la mesure la plus efficace. En 1998, quand a eu lieu le premier boom de consommation des premix, leur passage au régime des boissons distillées par leur intégration dans la loi sur l'alcool a eu un effet absolument spectaculaire. Ils ont quasiment disparu du marché. Mais c'est la nouvelle réglementation fiscale qui fait que maintenant les prix sont redevenus abordables. Si les producteurs nous disent qu'un impôt est inefficace, alors pourquoi disent-ils en même temps que si cette imposition passe, ils retireront les produits du marché? C'est justement la preuve que c'est très efficace.
Pour le groupe écologiste, il est extrêmement choquant de constater que ce sont pratiquement les mêmes personnes qui ont rejeté avec virulence l'entrée en matière sur le projet de révision de la loi sur les stupéfiants et qui proposent maintenant de refuser cette taxe, au mépris de la santé publique et de la protection de la jeunesse. Je sais, j'ai entendu M. Triponez, ils le font aussi au nom de l'égalité de traitement ou de la lutte contre l'hypocrisie. Ce sont de beaux objectifs, mais cela fait des années que j'entends ce même discours. Quand on parle de prévention, on nous dit toujours qu'il faut faire autrement, pas maintenant, ni comme ça. En fin de compte, on ne fait rien du tout!
Alors prenez garde, chers collègues, votre attitude risque de passer pour une manière de laisser les jeunes, et particulièrement les mineurs, aux prises avec les trafiquants de drogue, mais aussi avec les producteurs de spiritueux et l'industrie du tabac. Il faut être cohérent, sinon la protection de la jeunesse que vous revendiquez est tout simplement non crédible.
C'est pour ces raisons que le groupe écologiste vous prie d'entrer en matière et d'adopter la proposition de la majorité concernant la taxe sur les alcopops.

Genner Ruth (G, ZH): Produkte wie Alcopops sind etwas eher Neues, und doch stellen Alcopops, diese alkoholischen Mischgetränke, einen sehr stark wachsenden Markt dar. Wir haben es bereits gehört: Ganz besonders Jugendliche haben eine hohe Affinität zu diesen Produkten. Damit sind junge, sehr junge Menschen, ohne es sensorisch wahrzunehmen, grossen Mengen von Alkohol ausgesetzt. Die Alkoholwirkung jedoch bleibt nicht aus.
Die grüne Fraktion ist klar der Meinung, dass es deshalb Massnahmen braucht - nicht einfach nur fiskalpolitische Massnahmen, sondern Präventions- und Schutzmassnahmen. Ob wir mit dieser Sondersteuer am Markt wirklich etwas verändern können, wissen wir noch nicht, weil es sein kann, dass der Markt auf diese Steuer eben auch entsprechend reagiert.
Die grüne Fraktion stimmt deutlich für Eintreten und für diese Sondersteuer auf Alcopops. Aber wir meinen, man muss trotz allem wachsam sein und auch reagieren können.
Es gibt fünf Gründe, die ich hier ausführen möchte, warum eine Sondersteuer auf Alcopops Sinn macht:
1. Alcopops sind Getränke, die einen besonderen Appeal für Jugendliche haben. Es ist eine ganz besondere Attraktivität der Alcopops für Jugendliche festzustellen, weil diese Getränke süss sind, weil der Alkohol nicht geschmeckt werden kann und auch kaum riechbar ist. Zudem sind diese Produkte trotz Abgabeverbot für die Jugendlichen leicht erhältlich. Vor allem Teenager nehmen Alcopops klar als ein speziell für sie geschaffenes Produkt wahr. Alcopops gehören heute gleichsam zur Jugendkultur. Mit dem Konsum dieser Getränke setzt man sich vom Trinkverhalten der Erwachsenen ab und demonstriert so seine Coolness.
2. Alcopops sind ein Türöffner für andere alkoholische Getränke. Damit wird der Konsum von alkoholischen Getränken generell gefördert. Dies wird von Heranwachsenden selber betont. Das ist auch darauf zurückzuführen, dass Alcopops die natürliche Aversion von Kindern gegenüber Alkohol herabsetzen. In Experimenten lässt es sich gut zeigen, dass der zugeführte Zucker die Abneigung gegenüber Alkohol abbaut.
3. Alcopops sind ein Problem für die öffentliche Gesundheit, weil sie bei Heranwachsenden Wegbereiter des
AB 2003 N 1550 / BO 2003 N 1550
Alkoholkonsums sind: Je früher diese regelmässig Alkohol trinken, desto eher entwickeln sie später Alkoholprobleme. Ein Alcopop enthält gleich viel Alkohol wie ein Glas Bier, und wir wissen es: Alkoholmissbrauch ist eine der häufigsten Todesursachen bei jungen Menschen in der Schweiz, ganz besonders, weil es auch zu Unfällen kommt. Bei jedem zehnten Todesfall bei 15- bis 34-jährigen Männern besteht ein Zusammenhang mit Alkohol.
4. Die Prävention über das Portemonnaie ist erfolgreich. Eine Sondersteuer auf Alcopops wird die Nachfrage reduzieren, da gerade Jugendliche erwiesenermassen sensibel auf Preissteigerungen reagieren. Die Sondersteuer wird die Alcopops kaum vom Markt verdrängen, da die Gewinnspanne in den Gaststätten enorm ist. Ein Rückgang der Nachfrage ist vor allem beim Verkauf in den Läden zu erwarten.
5. Die Jugendschutzbestimmungen genügen nicht. Der Konsum von Alcopops hat bei den 15- und 16-Jährigen ganz besonders stark zugenommen. Wir haben von der Vorrednerin gehört, dass Mädchen besonders betroffen sind. Diese Zunahme erfolgt nicht auf Kosten anderer alkoholischer Getränke. Das heisst, dass mehr Jugendliche - eben insbesondere Mädchen - Alkohol konsumieren.
Die Grünen setzen sich grundsätzlich für eine umfassende Prävention ein. Preiserhöhungen sind notwendig, aber ungenügend. Flankierende Massnahmen bei der Durchführung der im Gesetz vorgesehenen Jugendschutzmassnahmen sowie des in den Gastwirtschaftsgesetzen vorgesehenen so genannten Sirupartikels sind dringend notwendig. Wir setzen auf Präventionsmassnahmen und ganz besonders auf eine Stärkung der Jugendlichen, damit sie nicht vom Alkohol und ebenso wenig vom Tabak abhängig werden. Alkohol und Tabak sind jedoch mindestens so kritisch wie Cannabis; nur will die Mehrheit hier drin das nicht wahrhaben.
Ich möchte abschliessend noch Position zum Antrag der Minderheit Baader Caspar beziehen, welche ohne logischen Zusammenhang - einfach weil wir hier nun gerade das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser behandeln - die Alkoholsteuer um einen Fünftel senken will. Ohne Logik, ohne Sinn soll diese Alkoholsteuer gesenkt werden, offenbar weil das Senken von Steuern bei den Rechtsbürgerlichen in ist und überall auch gelingt. Die Alkoholsteuer ist nicht eine gerechte oder ungerechte Steuer, nein, sie soll die Leute schützen und für gesundheitliche Massnahmen eingesetzt werden. Lehnen wir diesen Unsinn ab!
Ich bitte Sie, einzutreten und durchs Band der Mehrheit zu folgen.

Ehrler Melchior (C, AG): Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass wir in diesem Bereich ein ernstes Problem haben und dass wir dieses Problem konsequenterweise auch lösen müssen. Deshalb - ich nehme das vorweg - empfiehlt Ihnen die CVP-Fraktion Eintreten.
Für uns besteht das Problem darin - und ich sagte es schon: es ist ein ernstes Problem -, dass immer mehr Jugendliche, vor allem Mädchen, und zwar in sehr jungen Jahren, diese Alcopops konsumieren, dass das ein Einstieg in den Alkoholkonsum ist und dass das letztlich zu einem Alkoholproblem in der gesamten Gesellschaft führen wird. Schauen Sie sich einfach noch einmal die Mengenentwicklung in den letzten Jahren an: 2 Millionen Flaschen, 28 Millionen Flaschen, 40 Millionen Flaschen. Das ist eine Explosion, und diese Explosion hat ganz sicher damit zu tun, dass dieses Getränk sehr billig angeboten wird. Es lädt zum Konsumieren ein, einfach weil dieser Preis so günstig ist. Es lädt zum Konsumieren ein, weil es "trendy" ist, weil es verführerisch ist. Man kann nun natürlich darüber philosophieren, ob das letztlich nicht auch ein bisschen eine Frage der Werte in der Gesellschaft ist. Aber wenn wir lange über Werte philosophieren, verfallen wir in Resignation und lösen kein Problem. Wir sind - ich betone das - ganz klar der Meinung: Wir haben hier ein Problem, und wir müssen es lösen.
Ich habe Kollege Triponez vorher sehr gut zugehört. Auch er hat gesagt: Wir haben ein Problem, gesundheitspolitisch, ein Problem bei der Jugend. Ich habe dann nachgedacht, wie er das Problem lösen will. Er hat gesagt, er möchte es über vermehrte Kontrollen lösen. Herr Triponez ist für mich einfach nicht gerade derjenige, der hier höchst glaubwürdig ein Mehr an Kontrollen verlangt. Die andere Variante wäre ja gewesen, dass er gesagt hätte: Wir können nicht einseitig einzelne Kategorien von Alkohol belasten; wir müssen das in der gesamten Breite belasten. Das hat er verständlicherweise auch nicht gefordert. Von daher komme ich einfach zum Schluss, dass jene, die hier nichts wollen, das Problem verniedlichen.
Wenn wir nun sagen, das Problem bestehe, dann müssen wir es konsequenterweise auch lösen, und es stellt sich die Frage nach den Instrumenten. Es gibt jetzt bereits einzelne Instrumente: Ich denke an Abgabevorschriften, ich denke an Information. Tatsache ist, dass mit diesen Instrumenten das Problem nicht gelöst wurde, dass wir unter dem Regime dieser Instrumente ja die Zunahme im Konsum zu verzeichnen haben.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass die vorgeschlagene Steuer das richtige Instrument ist. Wer hier daran zweifelt, dass eine Steuererhöhung von 300 Prozent die Wirkung erreichen könnte, müsste ja logischerweise noch mehr daran zweifeln, dass eine Steuererhöhung von nur 100 Prozent die Wirkung erreichen könnte. Ich glaube, hier ist die Logik klar: Wenn man eine Wirkung will, dann muss man auf 300 Prozent gehen. Die CVP-Fraktion ist der Auffassung, dass diese 300 Prozent zu unterstützen sind.
Noch ein Wort zum Antrag der Minderheit Baader Caspar, hier eine spezifische Lösung für gebrannte Wasser aus Obst, Früchten und Beeren zu treffen: Ich erinnere Sie an die Diskussion um die "AP 2007". Damals brachte Herr Eberhard einen Antrag ein, dass man speziell für die Hochstämme eine spezifische Regelung bei den Direktzahlungen einführen sollte. Ich darf Ihnen sagen, dass in der CVP-Fraktion das Anliegen Hochstämme natürlich ein wichtiges Anliegen ist. Es wird sicher so sein, dass Einzelne von uns den Antrag der Minderheit Baader Caspar unterstützen werden. Wir haben es hier, das hat man auch gehört, natürlich mit dem Problem zu tun, dass wir inländische und ausländische Produkte gleich behandeln müssen. Wir hätten bei der "AP 2007" ein Instrument gehabt, mit dem wir nur die inländischen Produkte gefördert hätten, und - das ist auch ein Argument - dieses Instrument kam dann am Schluss politisch nicht durch. Also, bei diesem Antrag der Minderheit Baader Caspar wird es so sein, dass ihn Einzelne aus unserer Fraktion unterstützen werden, dass aber die Mehrheit so stimmen wird, wie es der Mehrheit der Kommission entspricht.
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass wir der Überzeugung sind, dass wir hier ein ernstes Problem haben. Wir wollen konsequent sein, wir wollen es lösen. Deshalb stimmen wir für Eintreten und in der Mehrheit für die Lösung der Mehrheit der Kommission.

Tschuppert Karl (R, LU): Ich kann mich sehr kurz fassen. Beim Eintreten herrschen in unserer Fraktion unterschiedliche Meinungen vor. Sollten Sie aber Eintreten beschliessen, wird eine Mehrheit der Fraktion meine Minderheit unterstützen. Die Begründung zu meinem Antrag habe ich Ihnen vorhin vorgetragen.
Ich bitte Sie, wenn Sie Eintreten beschliessen, meiner Minderheit und 100 Prozent Erhöhung und nicht dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen, der eine 300-prozentige Erhöhung der Steuer verlangt. Eine solche würde unserer Meinung nach fehlschlagen, weil dann die Produktion in eine andere Richtung ginge.

Walter Hansjörg (V, TG): Die SVP-Fraktion anerkennt eigentlich den Wettbewerbsnachteil der verschiedenen alkoholischen Getränke. Es handelt sich einerseits um eine Wettbewerbsverzerrung mit dem Aufkommen von Alcopops. Andererseits kann man aber Jugendschutz und Prävention nicht alleine fiskalpolitisch lösen. Bezüglich unserer einheimischen Brände, vor allem Obst, Früchte und Beeren, haben wir ebenfalls eine Wettbewerbsverzerrung, indem deren
AB 2003 N 1551 / BO 2003 N 1551
Besteuerung zu hoch ist gegenüber ausländischen importierten Bränden, welche nicht eigenproduziert wurden. Es stimmt natürlich, dass auch bezüglich importierter Brände von Obst, Früchten und Beeren der gleiche Ansatz gewählt werden muss, aber wir haben hier eine grosse Verzerrung, z. B. beim Whisky, welcher eben nicht in solche Kategorien fällt. Deshalb sind wir der Meinung, dass diese Korrektur hier erfolgen muss, wenn wir schon eine neue Steuer erheben.
Ich bitte Sie deshalb, gerade wegen der Wettbewerbsverzerrung, dem Antrag der Minderheit Baader Caspar zuzustimmen und somit auch einen überfälligen Ausgleich zwischen den Trendalkoholgetränken, welche auch von der Alcopop-Seite her kommen, und diesen Getränken herbeizuführen. Ich bitte Sie also, unseren Antrag so zur Kenntnis zu nehmen.

Meier-Schatz Lucrezia (C, SG), für die Kommission: Wir haben in dieser Eintretensdebatte Verschiedenes gehört: Von wettbewerbsverletzend, von krasser Diskriminierung einzelner Produkte, von einer Vorlage, die nicht ausgegoren sei usw., war die Rede. Wir haben auch die Produkte gesehen. Herr Triponez, der Nichteintreten beantragt, hat Ihnen verschwiegen, dass das Produkt, das er hier hatte, das Alcopop-Getränk Smirnoff, welches auf Spirituosenbasis hergestellt ist, unter den drei Alcopop-Getränken einen Marktanteil von 75 Prozent hat. Wir haben es hier ganz klar mit einem Produkt zu tun, das marktbeherrschend ist und das von den Jugendlichen sehr geliebt wird. Die beiden anderen Produkte, die einen Marktanteil von 25 Prozent haben, sind neue Produkte, die vor kurzem auf den Markt gekommen sind. Sie sind momentan dieser Sondersteuer nicht unterstellt. Aber ich kann Ihnen garantieren, dass wir sie auch dieser Sondersteuer unterstellen, sobald sie diesen Wein- oder Biergeschmack nicht mehr haben werden.
Wir haben in unserer Kommission über den Antrag auf Nichteintreten bereits intensiv debattiert, dies nicht zuletzt darum, weil man sich aus SVP-Kreisen, wie es heute der Antrag der SVP-Fraktion und das Votum von Herrn Baader bestätigt haben, generell gegen jede neue Steuer wendet. Dennoch hat Ihre Kommission einstimmig beschlossen, auf diese Vorlage einzutreten. Ich möchte nicht alle Argumente wiederholen, die ich in meinen einleitenden Voten vorgetragen habe. Im Vordergrund unserer Diskussion standen ganz klar der Jugendschutz und die wachsende Alkoholabhängigkeit junger Menschen. Auch waren wir uns bewusst, dass eine Steuererhöhung um 300 Prozent - und nicht etwa um 100 Prozent, wie es der Antrag der Minderheit Baader Caspar wünscht - ältere Konsumenten von Alcopops nicht vom Konsum dieser Getränke abhalten würde. Denn diese würden auf dem Markt schliesslich nicht wesentlich teurer angeboten als nichtalkoholische Getränke. Wir wollten gezielt junge Menschen schützen, namentlich auch junge Mädchen.
Sollten diese Getränke, wie es gewisse Kreise befürchten, ganz oder vollständig vom Markt verschwinden, dann hätte nur das Gesetz des Marktes seine Wirkung gezeigt. Der beste Regulator ist und bleibt der Markt; das behaupten schliesslich genau jene Parteien, deren Vertreter die Nichteintretensvoten gehalten haben. Es sollte diesen liberalen Geistern eigentlich mehr als nur recht sein, wenn der Markt diese Regulationsfunktion übernimmt. Wenn ein Produkt, das zum Verhängnis werden kann, nur eine Marktlücke füllt, weil der Preis zu tief angesetzt ist, entspricht dieses Produkt keinem echten Bedürfnis.
Ich möchte nochmals daran erinnern, dass wir mit dieser Vorlage keine fiskalpolitische Vorlage haben, sondern ganz klar die gesundheitspolitischen Aspekte in den Vordergrund stellen und die gesundheitspolizeiliche Bedeutung unterstreichen möchten.
Zum Rückweisungsantrag Studer Heiner: Wir hatten in der Kommission keinen solchen Rückweisungsantrag, aber ich möchte ganz klar darauf hinweisen, dass Herr Studer mit diesem Rückweisungsantrag an die Kommission eigentlich einen gefährlichen Weg einschlägt, denn er gefährdet die ganze Vorlage, wie dies auch Herr Günter ausgebreitet und vorgetragen hat. Es geht uns hier um Prävention. Wenn Lücken zu schliessen sind, werden wir diese zu einem späteren Zeitpunkt mit Sicherheit schliessen.
Nun aber noch zum Minderheitsantrag Tschuppert: Wir haben Ihnen einleitend ausführlich erklärt, dass die Preiselastizität eine sehr hohe Bedeutung hat, namentlich bei Kindern und Jugendlichen. Würden wir dem Antrag der Minderheit Tschuppert folgen und die Steuer um lediglich 100 Prozent erhöhen, wären die Alcopops weiterhin billiger als zum Beispiel eine kleine Flasche Süssmost. Das wollen wir nicht! Das Argument von Herrn Tschuppert, wir hätten in der Kommission nur eine einseitige Sicht der Ausgangslage dargelegt erhalten, stimmt so nicht. Wir waren im Besitz verschiedener Unterlagen, auch jener des "Groupement suisse des spiritueux de marque". Diese Kreise haben uns ihre Sicht der Dinge präsentiert und aufgezeigt, dass die Sondersteuer für Alcopops durchaus Wirkung zeigt. Sie befürchten ja, dass sich das Produkt auf dem Markt nicht mehr halten könnte, und sie ziehen denn auch das Beispiel Frankreich heran und erwähnen, dass in Frankreich die Premix-Getränke und die Alcopops durch die Steuer so teuer wurden, dass sie vom Markt verschwanden. Auch zeigen sie auf, dass dadurch in unserem Land ein Verlust an Steuereinnahmen und somit an Einnahmen zugunsten der AHV zu verzeichnen wäre.
Auffallend ist, dass rein ökonomische Überlegungen gemacht werden, was nicht erstaunlich ist, haben wir es hier doch mit einem Markt zu tun, der über 100 Millionen Franken Umsatz generiert. Der Jugendschutz ist nicht zentral für Sie. Das ist bedauerlich. Für die Mehrheit Ihrer Kommission ist aber gerade dieser von enormer Bedeutung.
Ich möchte die SVP-Fraktion, die in der Kommission eigentlich nur fiskalpolitisch argumentierte, daran erinnern, dass vor nicht weniger als vier Tagen in der Cannabis-Eintretensdebatte Folgendes zu Protokoll gegeben wurde - ich zitiere, geschätzte Kollegen der SVP-Fraktion, Ihren Herrn Dunant, der sich im Namen der SVP-Fraktion gegen ein Eintreten mit folgenden Worten äusserte -: "In diesen Tagen ist eine Anzahl von Ihnen geneigt, der Liberalisierung des Kaufs und Gebrauchs von Cannabis zuzustimmen. Sie befürworten dieses Vorgehen, weil auf diese Weise vielfältigen Problemen aus dem Wege gegangen werden kann, weil eine liberalere Lösung den heutigen Gebräuchen und Sitten entgegenzukommen scheint, weil der Weg des geringsten Widerstandes für alle Beteiligten der bequemste ist." Und er sagte weiter: "Es geht hier um die psychische und physische Gesundheit unserer Jugend" - und so weiter und so fort. Und im Namen Ihrer Fraktion sagte er schliesslich: "Was ist denn das für eine Gesellschaft, die dazu beiträgt, dass die Jugendlichen ihre Gesundheit zerstören - ein Vorgehen, das durch Politiker .... noch unterstützt wird?"
Meine Damen und Herren der SVP-Fraktion, bleiben Sie bitte heute glaubwürdig und vor allem kohärent! Entweder sind Ihnen der Jugendschutz und die Gesundheit der jungen Generation von Bedeutung, und dann müssen Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen und den Antrag der Minderheit Tschuppert sowie die Nichteintretensanträge der SVP-Fraktion und von Herrn Triponez ganz klar ablehnen. Oder Sie bleiben Verfechter einer doppelbödigen Moral: Wenn es der Wirtschaft dienlich ist, dann liegen Ihnen die Kinder, auch Ihre Kinder und Jugendlichen, plötzlich nicht mehr so am Herzen. Sie können heute Farbe bekennen. Es liegen schliesslich nur wenige Tage zwischen Ihren rhetorischen Höhenflügen vom letzten Donnerstag und Ihren fiskalpolitischen Überlegungen von heute.
Ich bitte Sie nochmals, den Nichteintretensantrag abzulehnen, denn wir wissen, dass vor allem junge Leute auf Preisveränderungen reagieren. Sie sind auf Preisveränderungen sensibler als ältere Menschen.
Der Antrag der Minderheit Tschuppert wurde in der Kommission mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt. Wer nun, wie die SVP-Fraktion vor vier Tagen, die Jugend schützen will, muss mit der Mehrheit stimmen. Ich bitte Sie daher, diesen Minderheitsantrag ganz klar abzulehnen.
AB 2003 N 1552 / BO 2003 N 1552
Schliesslich noch zum Antrag der Minderheit Baader Caspar zu Artikel 23bis Absatz 2ter: Herr Baader hat Ihnen bereits erklärt, dass er einer Erhöhung von 100 Prozent hätte zustimmen können, sofern wir die Steuer auf Brände aus Obst, Früchten und Beeren senken würden. Er konstruiert also eine Verbindung, die sehr fragwürdig ist, auch wenn manch ein Bauernvertreter in diesem Saal, wie Herr Walter, eine gewisse Sympathie für diesen Vorschlag haben könnte. Er geht von einer völlig falschen Annahme aus. Einerseits will er bekanntlich keine neuen Steuern, und andererseits will er, sollte man diese Sondersteuer auf Alcopops doch einführen, eine Kompensation. Da sei doch immerhin die Frage erlaubt, Herr Baader, was diese Minderheit eigentlich kompensieren will. Hätte Herr Baader Sinn und Zweck dieser Sondersteuer verstanden, dann wüsste er auch, dass keine Kompensationen möglich sind. Wenn die Preiselastizität ihre Wirkung zeigt, dann sinken auch die fiskalischen Einnahmen. Die Gegner dieser Vorlage, namentlich das Schweizer Groupement der Markenspirituosen, setzen den Verlust an Steuereinnahmen bei einer Annahme der Sondersteuer auf Alcopops zuoberst auf ihre Argumentationsliste, die sie uns zukommen liessen. Herr Baader, es gibt also reichlich wenig zu kompensieren.
Ihr zweiter Denkfehler bezieht sich auf eine angebliche Förderung der inländischen Brennereien. Sie möchten nun diese Steuer auf den inländischen Obstbränden wieder reduzieren, nachdem diese stufenweise von 24 auf 29 Franken angehoben und dem Einheitssteuersatz gemäss WTO angepasst wurde. Dass diese Angleichung zu einer erheblichen Zunahme importierter Spirituosen geführt hat, ist unbestritten. Dennoch ist Ihre Überlegung eine falsche. Sie wollen mit Ihrer 20-prozentigen Ermässigung die Steuer von 29 Franken auf 23 Franken, also um 6 Franken reduzieren. Davon würden aber nicht nur inländische, sondern ganz klar auch ausländische Produzenten profitieren, weil wir WTO-Verpflichtungen eingegangen sind und daher keine Diskriminierung zwischen inländischen und ausländischen Brennereien zulassen dürfen. Sie werden dadurch also keinen Rückgang der Importe dieser Destillate verzeichnen können, da auch ausländische Produkte von den tieferen Steuersätzen profitieren können. Sie fördern somit keineswegs spezifisch die inländischen Brennereien. Die Spiesse bleiben gleich lang, da auch die ausländischen Produzenten von dieser Ermässigung profitieren können. Also nützt auch diese Argumentation zugunsten der inländischen Produzenten nichts.
Eine Reduktion des Steuersatzes kommt schliesslich einer Lenkungsabgabe gleich, denn auch hier besteht die bereits mehrmals erwähnte Preisempfindlichkeit. Eine Reduktion des Preises hat mit dem Schutz der Bevölkerung nichts zu tun. Nochmals: Wir haben es hier mit einer gesundheitspolitischen und nicht mit einer fiskalpolitischen Vorlage zu tun. Wem die Gesundheit unserer Bevölkerung, auch unserer erwachsenen Bevölkerung, wichtig ist, fördert Massnahmen, die nicht zum Anstieg des Alkoholkonsums führen. Die Kosten, die durch übermässigen Konsum verursacht werden, müssen schliesslich von der gesamten Bevölkerung - von unseren Steuern - mitgetragen werden.
Der Antrag der Minderheit Baader Caspar wurde in unserer Kommission mit 15 zu 7 Stimmen ganz klar abgelehnt. Ich bitte Sie, auch in diesem Punkt der Mehrheit zu folgen.

Schlüer Ulrich (V, ZH): Frau Meier-Schatz, Sie haben ausgeführt, es sei verwerflich, wenn sich Konzerne am Alkoholkonsum von Jugendlichen bereichern. Darin kann ich Ihnen folgen. Können Sie mir jetzt erklären, weshalb es moralisch gerechtfertigt und positiv sein soll, wenn sich der Staat am Alkoholkonsum von Jugendlichen bereichert?

Meier-Schatz Lucrezia (C, SG), für die Kommission: Sie haben die Zielsetzung dieser Vorlage noch nicht verstanden, Herr Schlüer! Wir wollen damit klar aufzeigen, dass wir den Konsum der Alcopops senken möchten. Und wenn wir diese Wirkung erzielen können, wissen wir gerade, dass wir keine zusätzlichen Einnahmen für den Staat generieren werden. Das sollte eigentlich das Ziel dieser Vorlage sein.

Baader Caspar (V, BL): Frau Meier-Schatz, Sie haben mir vorgeworfen, ich hätte den Sinn und Zweck dieser Vorlage nicht verstanden und es gebe da nichts zu kompensieren. Glauben Sie allen Ernstes, dass die Jugendlichen diese Differenz von Fr. 1.30 nicht mehr auslegen und diese Produkte nicht mehr kaufen, wenn Sie jetzt die Steuer für ein solches Fläschchen Smirnoff - oder wie die Dinge heissen - von 50 Rappen auf Fr. 1.80 erhöhen? Ich als Vater von drei halbwüchsigen Söhnen, die in diesem Alter sind, glaube das nicht!

Meier-Schatz Lucrezia (C, SG), für die Kommission: Wenn wir sehen, wie die Preiselastizität und die Preisempfindlichkeit bei Jugendlichen ist, dann würde ich behaupten, dass das eine Auswirkung hat. Das französische Modell zeigt ganz klar, dass Auswirkungen vorhanden sind.
Herr Baader, es sollte Ihnen ja nur recht sein, wenn wir - um Sie zu zitieren - den Kindern nicht nochmals das Geld aus dem Sack nehmen würden.

Tschuppert Karl (R, LU): Ich habe tatsächlich keine Frage, nur eine Feststellung. Frau Meier-Schatz, es ist schon erstaunlich, in was für einer Länge Sie heute ausgeholt haben. Ich weiss, was Frau Bundesrätin Metzler zu dieser Sache noch sagen wird. Das dient in unserem Rat natürlich nicht der Effizienz.
Persönlich muss ich Ihnen sagen: Es ist üblich, dass die Kommissionssprecherin die Meinung der Kommission vertritt und nicht die persönliche Meinung. Was Sie hier mit Vehemenz vertreten haben, ist zu drei Vierteln Ihre persönliche Meinung und zu einem Viertel Kommissionsmeinung. Am Schluss haben Sie gesagt, der Antrag der Minderheit Tschuppert sei vehement abzulehnen. Immerhin ist mein Antrag mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt worden; es war also eine sehr knappe Mehrheit in der Kommission. Frau Meier-Schatz, ich bitte Sie, die Meinung der Kommission künftig etwas sachlicher vorzutragen.

Berberat Didier (S, NE), pour la commission: Je vais essayer d'être le plus bref possible puisque Mme Meier-Schatz a déjà expliqué de façon complète la situation. Je souhaite relever ce qu'a dit M. Eggly. Il est vrai que le fait de vendre de l'alcool à des enfants est un comportement insidieux. Mme Ménétrey-Savary a fort bien dit que le but est de faire aimer l'alcool à ceux qui ne supportent pas le goût de l'alcool. Je crois qu'on doit le réaffirmer: de très jeunes enfants consomment des alcopops.
Dans le canton de Neuchâtel, il y a eu deux grandes fêtes au mois de septembre, la braderie et la fête des vendanges. Combien ai-je vu de jeunes de 13 ou 14 ans venir demander dans certains stands s'il y avait de la "Smirnoff Ice" et d'autres alcopops? Cela signifie que ces jeunes en recherchent, qu'ils en boivent. Je crois qu'on ne peut pas fermer les yeux et se dire que le marché va tout régler.
En ce qui concerne ce qu'a dit M. Triponez avec les trois bouteilles qui se trouvaient sur le pupitre de l'orateur, je constate en tout cas que les lobbies dans ce Parlement fonctionnent très bien. Simplement, je constate que les producteurs ont une certaine peur, une certaine crainte de ce que nous allons décider cet après-midi, puisqu'ils ont mis le paquet - si je peux m'exprimer ainsi - pour essayer de lutter contre le projet du Conseil fédéral et la proposition de la majorité. Cela prouve en tout cas que la mesure que nous vous proposons devrait être efficace; sinon, il ne se déploierait pas autant d'efforts pour essayer de faire capoter ce projet.
Les propositions de non-entrée en matière Triponez et du groupe de l'Union démocratique du centre, je les trouve un peu surréalistes. Je dois dire à titre personnel que, dans une première phase, je me suis demandé si les personnes qui avaient déposé ces propositions avaient trop goûté à d'alcopops au moment de le rédiger, parce que le fait de dire qu'on
AB 2003 N 1553 / BO 2003 N 1553
n'entre même pas en matière sur une mesure de protection de la jeunesse, je ne le comprends pas du tout, et ce d'autant moins que cela vient d'un parti qui prône l'abstinence, parti qui a aussi refusé d'entrer en matière en ce qui concerne la dépénalisation du cannabis. Donc, je ne saisis vraiment pas la cohérence du groupe de l'UDC entre ce qu'on propose aujourd'hui sur les alcopops et ce qu'on a décidé la semaine passée concernant le cannabis.
Mme Meier-Schatz l'a rappelé - et Mme Metzler, conseillère fédérale, le fera sûrement aussi - ce n'est pas une mesure à but fiscal. Il est vrai qu'on utilise la fiscalité, mais c'est une taxe d'incitation. C'est-à-dire que le but n'est pas de rapporter de l'argent à la Confédération, mais de faire en sorte que les habitudes de consommation des jeunes, qui sont très sensibles à la question des prix, changent. Je ne suis pas sûr que cela fera cesser complètement la consommation d'alcopops, mais si au moins on évite qu'un jeune boive en une soirée trois bouteilles d'alcopops, pour n'en boire plus qu'une ou deux, le but sera déjà partiellement atteint. Je vous rappelle aussi que des très jeunes en boivent, je l'ai déjà dit, et la consommation de deux bouteilles d'alcopops occasionne, pour un jeune pesant environ cinquante kilogrammes, un taux d'alcoolémie de 1 pour mille, donc plus que la limite légale. Est-ce que vous trouvez normal que des jeunes de 14 à 15 ans s'enivrent tous les vendredis et samedis soir et qu'ils aient parfois un taux d'alcoolémie de 1 à 1,5 pour mille? Non, ce n'est pas vraiment un bon signal que le Parlement leur envoie.
Les coûts directs, Mme Ménétrey-Savary l'a dit, sont d'environ 3 milliards de francs et d'environ 6 milliards de francs si l'on ajoute les coûts indirects. Je suis donc très étonné de la proposition de non-entrée en matière du groupe de l'UDC. C'est un parti qui nous dit que les assurances sociales coûtent cher, qu'il y a des abus dans l'AI, etc. Et lorsqu'on prend une mesure qui aurait pour effet de faire baisser les dépenses des assurances sociales, l'Union démocratique du centre nous dit non. Alors, où est la logique? Où est la cohérence?
On a aussi parlé d'inégalité de traitement entre les produits à base d'alcool distillé et les produits à base de bière et de vin. Je crois que tout cela est très clair. Ce qu'il faut dire, c'est que si des produits élaborés à partir de vin et de bière subissent un traitement qui a pour conséquence que le goût du vin ou de la bière n'est plus perceptible dans le produit, la taxe sur les alcopops s'appliquera - j'en ai eu la confirmation par la Régie fédérale des alcools. Il n'y a donc pas de lacune, il n'y aura pas un traitement discriminatoire entre les boissons à base de vin et de bière et les boissons à base de produits distillés, vous pouvez faire confiance à la Régie fédérale des alcools, elle va veiller au grain, afin d'éviter cette lacune.
A notre sens, la seule solution efficace pour promouvoir la santé chez les jeunes et limiter l'alcoolisme, c'est donc une augmentation de l'impôt. On l'a dit, on l'a redit, j'espère que vous l'aurez enfin compris.
En ce qui concerne la proposition de renvoi Studer Heiner, Mme Meier-Schatz l'a dit, elle n'a pas été discutée en commission. On peut avoir une certaine compréhension pour cette demande de renvoi au Conseil fédéral. On l'a d'ailleurs vu, et la réaction des producteurs est assez claire dans ce domaine, il est même possible, suivant l'augmentation de l'impôt et suivant les marges encore faites par les producteurs, que ceux-ci arrêtent la production. En résumé, il n'est pas impossible que la production cesse en fin de compte. Le marché décidera, comme l'a dit Mme Meier-Schatz.
De plus, ce serait à mon avis se tirer une balle dans le pied que de renvoyer le projet au Conseil fédéral parce que, si le Conseil national renvoie le projet au Conseil fédéral, on peut partir du principe qu'il s'écoulera environ deux ans avant qu'un nouveau message soit publié. Donc, pendant deux ans, la consommation continuera. Je demande à M. Studer Heiner de retirer sa proposition, parce que son adoption aurait pour conséquence de ralentir fortement l'acceptation de cette mesure qui, je le répète, a été adoptée par le Conseil des Etats à l'unanimité. Et aussi dans les rangs de l'UDC! Au Conseil des Etats, l'UDC a accepté cette mesure à l'unanimité. Alors, je ne comprends pas pourquoi, au Conseil national, l'UDC ne l'accepte pas. Enfin, ce sont certainement les mystères du fédéralisme et du parlementarisme.
Je ne vois pas quel est le rapport entre la proposition de minorité Baader Caspar et les alcopops. C'est un problème qui a été discuté depuis longtemps à l'OMC. Il n'est pas possible de fixer des taux d'impôt différents pour les eaux-de-vie de fruits et les eaux-de-vie telles que le whisky. On peut estimer que c'est dommage parce qu'il n'y a plus de protection des producteurs suisses. Mais les règles de l'OMC sont claires: il n'est pas possible de faire de discrimination entre des produits issus de la distillation de fruits et d'autres produits comme le whisky.
Je vous demande donc de rejeter la proposition de minorité Baader Caspar.
Enfin, il reste la proposition de minorité Tschuppert. L'objectif du Conseil fédéral, on l'a vu, n'est pas d'augmenter les recettes de la Régie fédérale des alcools, mais de décourager les enfants et les jeunes de consommer des alcopops. C'est une question d'"élasticité" des prix, cela a déjà été dit. Si on opère un doublement de l'impôt, qui passerait de 45 centimes à environ 90 centimes à 1 franc par bouteille, vu la grande marge bénéficiaire des producteurs, ceux-ci pourraient absorber fort bien une partie de l'impôt supplémentaire et sur le marché, les produits ne seraient pas beaucoup plus cher. Notre but, ce n'est pas de taxer les producteurs d'alcopops, c'est de faire en sorte que les prix soient plus élevés pour éviter ou en tout cas réduire la consommation d'alcool chez les jeunes.
Je vous demande donc de rejeter aussi la proposition de minorité Tschuppert et de suivre la majorité de la commission.

Wiederkehr Roland (E, ZH): Ich komme nicht draus. Ich möchte Sie, den Sprecher der Kommission, fragen, ob man das behandelt hat. Mir scheint, dass die Rechtsbürgerlichen in diesem Rat den Alkohol total verteidigen, hingegen das viel weniger aggressiv machende Hanfkraut völlig ablehnen. Wie kommt das? Wurde das diskutiert? Ich möchte Ihnen sagen, warum mich das bewegt.
Wir haben dieses Jahr die Diskussion um die Senkung des Blutalkoholgehaltes von 0,8 auf 0,5 Promille gehabt. Da haben Herr Schlüer und andere 0,8 Promille Alkoholgehalt im Blut verteidigt; sie haben den Alkohol verteidigt. Und jetzt verteidigen sie diesen Alkohol wieder - aber beim Hanf haben sie alles zurückgewiesen! Der grosse Unterschied ist doch der, dass Alkohol aggressiv macht, dass wegen Alkohol ganze Familien kaputtgehen, wegen gewalttätigen Männern, vielleicht auch wegen völlig teilnahmslosen Frauen: Auf jeden Fall werden Familien zerstört. Ich habe kaum je gehört, dass Familien wegen Cannabis-Konsum zerstört worden sind.
Hat man diese Frage in der Kommission diskutiert? Warum dieser Kampf gegen den Alkohol, und warum lässt man den Hanf sein? Das ist die Frage.

Berberat Didier (S, NE), pour la commission: Monsieur Wiederkehr, la commission ne s'est pas penchée sur cette question. Il est vrai que cela aurait été intéressant, il est vrai aussi qu'on a relevé les méfaits de l'alcool, notamment chez les jeunes. En tout cas, la majorité de la commission n'a manifestement pas réussi à convaincre la minorité, pas plus en commission qu'ici. Je crois que, maintenant, il faut qu'on vote sur cette question. Mais j'admets qu'on peut se poser des questions sur la cohérence de la politique de ce Parlement suivant le genre des produits consommés.

Metzler Ruth, Bundesrätin: Alcopops werden vor allem von Jugendlichen und sogar von Kindern konsumiert. Sie sind gefährlich, denn sie löschen den Durst, ohne dass man den Alkohol wirklich spürt. Sie sind vor allem dazu bestimmt, neue Konsumentinnen und Konsumenten zum Trinken von Alkohol zu verleiten. Viele Junge, die den Geschmack von Alkohol in Form von Bier, Wein oder Spirituosen kaum
AB 2003 N 1554 / BO 2003 N 1554
schätzen, gewöhnen sich so daran, Alkohol zu trinken. Je früher sie aber mit dem Alkoholkonsum beginnen, desto grösser ist ihr Risiko, später Alkoholprobleme zu haben oder sogar eine Abhängigkeit zu entwickeln. Deshalb müssen wir hier etwas tun.
Die Besteuerung von alkoholischen Getränken ist das wirksamste Mittel, um die Steigerung des Konsums zu brechen, ganz besonders bei den Jugendlichen; die Jugendlichen sind bei Preiserhöhungen besonders sensibel. Wir schlagen deshalb eine Sondersteuer vor.
Herr Baader Caspar, Ihre Aussage kommt mir etwas zynisch vor, wenn Sie sagen, dass wir mit dieser Vorlage unseren Kindern Millionen von Franken aus dem Sack nehmen. Der Bundesrat will gerade das nicht! Er will nicht Kindern Millionen aus dem Sack nehmen; er will nicht, dass Kinder noch mehr Geld für Alkohol ausgeben. Wichtig ist, dass die Jugendlichen weniger von diesen Produkten trinken; das ist das Ziel dieser Vorlage! Wir unterbreiten Ihnen somit ganz klar eine Vorlage, die auf die Gesundheit der Jugend ausgerichtet ist. Es geht also nicht darum, auf dem Buckel der Jugendlichen zusätzliche Einnahmen für die Lösung der Finanzprobleme des Bundes zu beschaffen.
Die Gesundheit der Jugendlichen ist das wichtigste Anliegen, und deswegen bitte ich Sie auch, hier dieser Sondersteuer zuzustimmen und die Nichteintretensanträge abzulehnen.
Zum Rückweisungsantrag Studer Heiner, den ich Sie ebenfalls abzulehnen bitte: Ein generelles Verbot wäre unverhältnismässig und würde auch über das Ziel hinausschiessen, das der Bundesrat im Auge hat. Im Übrigen fehlt auch eine Verfassungsgrundlage für eine derartige Prohibition. Sie wissen, wie schwierig es heute ist, die vorhandenen Gesetze betreffend die Verkaufsaltersbeschränkung durchzusetzen; Dritte können immer auch für Jugendliche den Einkauf tätigen.
Zum Antrag Triponez bzw. zu seinen Ausführungen betreffend die Steuern möchte ich auch noch ein paar Überlegungen anstellen. Ich wiederhole noch einmal, dass die Erhöhung - und zwar die massive Erhöhung - der Steuern das einzige Mittel ist, das möglich und effizient ist, um hier diese existierende Problematik auch tatsächlich anzugehen. Alle wissenschaftlichen Studien, aber auch unsere eigenen Beobachtungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche hier besonders gefährdet sind. Mit Steuern können wir den gefährlichen Markt eindämmen.
Im Übrigen kann es auch sehr gut sein, dass die Produzenten auf die Produktion der Alcopops verzichten. Auf jeden Fall wurde das schon angedroht. Die Produzenten kämpfen im Moment mit dem Argument, das Gesetz einfach zu umgehen, indem sie auf Bier- oder auf Weinbasis produzieren würden. So einfach ist das aber nicht. Entweder schmeckt das Produkt nach Bier oder Wein, und die Jugendlichen werden nicht darauf ansprechen; oder Bier und Wein müssen vorher chemisch behandelt werden, dann unterstehen sie aber wieder dem Alkoholgesetz und werden als Alcopops besteuert. Es geht hier nicht um eine neue Steuer; wir wollen die normale, bisherige Steuer auf Alcopops erhöhen. Damit entsprechen wir auch dem Verfassungsartikel 105, der besagt, dass der Bund insbesondere den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung zu tragen hat.
Nun noch zum Minderheitsantrag Tschuppert, den ich Sie auch abzulehnen bitte: Mit einer Erhöhung um nur 100 Prozent würde diese Sondersteuer zu einer reinen Fiskalmassnahme. Sie würde zwar Einnahmen bringen, aber das jugendpolitische Ziel würde damit nicht erreicht; die Preiserhöhung wäre zu gering. Ich habe bereits erwähnt, dass wir mit der Sondersteuer nicht ein finanzpolitisches Ziel verfolgen, sondern den Jugendschutz.
Zum Antrag der Minderheit Baader Caspar, die den Einheitssteuersatz für Spirituosen knacken will: Konkret wurde beantragt, die Fruchtspirituosen tiefer zu besteuern als die anderen. Für dieses Begehren habe ich Verständnis. Es ist aber nicht realisierbar, wir würden da auf unüberwindbare handelspolitische Hindernisse stossen. Nach jahrzehntealter internationaler Praxis gelten Obst-, Getreide- und Weinbrände als gleichartige Produkte; sie nach Rohstoff unterschiedlich zu besteuern, wäre eine klare Diskriminierung im Sinne der WTO-Regeln.
Das Hauptproblem des heutigen Einheitssatzes ist die Konkurrenzfähigkeit der Produzenten, die inländische Früchte verarbeiten. Mit dem Einheitssteuersatz wurde die Steuer nur auf importierten Spirituosen gesenkt. Die Inlandproduzenten haben mit der Einführung des einheitlichen Steuersatzes im Jahre 1999 stark an Konkurrenzfähigkeit eingebüsst. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung prüft aber eine Begünstigung der kleinen Produzenten. Wir suchen eine Lösung, die auch EU-kompatibel ist. So viel Verständnis bringen wir Ihrem Antrag entgegen, der aber nicht direkt mit dieser Vorlage hier zu tun hat.
Deshalb bitte ich Sie, auch den Antrag der Minderheit Baader Caspar abzulehnen.

Triponez Pierre (R, BE): Frau Bundesrätin, nach Ihren Erläuterungen noch einmal die Frage: Es trifft zu, dass diese Sondersteuer nur jene Alcopops oder Premix-Getränke betreffen würde, welche auf der Basis von Spirituosen produziert werden, und nicht die absolut gleich oder ähnlich schmeckenden Getränke, die heute mehr und mehr auf dem Markt sind und dann einfach den Ersatz bilden würden. Da ist für mich die Argumentation in Bezug auf die Problematik des Jugendschutzes - ich habe das Wort "heuchlerisch" gebraucht - schlicht und einfach nicht richtig.
Die zweite Frage: Zu den rechtlichen Aspekten, ganz konkret zur EU-Kompatibilität dieser Steuer, so scheint es mir, ist von Ihnen keine Antwort gekommen. Nach meinen Informationen bestehen hier Probleme. Die sollten wir zuerst regeln.

Metzler Ruth, Bundesrätin: Herr Triponez, ich finde es falsch, hier von Heuchelei zu sprechen. Eine der drei Flaschen, die Sie vorhin aufs Pult gestellt haben, hat einen Marktanteil von 75 Prozent; nehmen wir das zusammen mit einer zweiten Flasche, die 20 Prozent Marktanteil hat, sprechen wir von 95 Prozent des Marktanteils. Ich habe auf Folgendes hingewiesen: Wenn Getränke, die Bier- oder Weingeschmack haben, heute anders behandelt werden, um eben diesen Geschmack, der den Jugendlichen nicht passt, zu eliminieren, dann werden sie dem Alkoholgesetz unterstellt und entsprechend auch als Alcopops besteuert. Es geht also in erster Linie jetzt um diese Produkte, die heute schon als Alcopops anerkannt und besteuert werden. Dem Bundesrat ist schon klar, dass die Branche versuchen wird, andere Wege zu finden, um diese jugendpolitische Schutzmassnahme zu umgehen, aber dagegen wehren wir uns. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass das keine finanzpolitische Vorlage ist.
Was die EU-Kompatibilität betrifft: Die EU-Kommission hat uns ihre Befürchtung mitgeteilt, die Sondersteuer auf Alcopops sei diskriminierend. Aber Artikel 18 des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EG wird nicht verletzt, in- und ausländische Produkte werden gleich besteuert. Die Sondersteuer ist ganz klar jugendpolitisch ausgerichtet und bezweckt den Schutz der Gesundheit. Sie ist keine Massnahme zur Beschaffung von zusätzlichen Finanzen. Es liegt also klar in der Autonomie unseres Landes, eine solche Steuer zu erheben. Wohin würde es führen, wenn das Ausland uns vorschreiben würde, welche Steuern wir zu erheben haben? So viel zur EU-Kompatibilität!

Studer Heiner (E, AG): Frau Bundesrätin Metzler hat gesagt, mein Antrag sei verfassungswidrig - deshalb die kurze Erklärung: Nach Artikel 105 der Bundesverfassung ist die Gesetzgebung in diesem Bereich Sache des Bundes. Das ist klar beschrieben. Er hat insbesondere den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung zu tragen. Ich habe eine andere Rechtsauffassung: Wir können darüber entscheiden; die Rechtsgrundlage ist gegeben. Man kann politisch unterschiedliche Auffassungen darüber haben, was man will - aber rechtlich können Sie es nicht bekämpfen.
AB 2003 N 1555 / BO 2003 N 1555

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 03.019/4389)
Für Eintreten .... 129 Stimmen
Dagegen .... 36 Stimmen

Le président (Christen Yves, président): Nous votons maintenant sur la proposition de renvoi.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag Studer Heiner .... 15 Stimmen
Dagegen .... 148 Stimmen


Bundesgesetz über die gebrannten Wasser
Loi fédérale sur l'alcool

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I introduction, préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 23bis
Antrag der Mehrheit
Abs. 2bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Tschuppert, Baader Caspar, Blocher, Bührer, Engelberger, Kaufmann, Laubacher, Oehrli, Pelli, Wandfluh)
Abs. 2bis
Die Steuer wird um 100 Prozent erhöht ....

Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Engelberger, Kaufmann, Laubacher, Oehrli, Tschuppert, Wandfluh)
Abs. 2ter
Die Steuer wird um 20 Prozent ermässigt für Brände aus Obst, Früchten und Beeren.

Art. 23bis
Proposition de la majorité
Al. 2bis
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Tschuppert, Baader Caspar, Blocher, Bührer, Engelberger, Kaufmann, Laubacher, Oehrli, Pelli, Wandfluh)
Al. 2bis
L'impôt est augmenté de 100 pour cent pour les boissons ....

Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Engelberger, Kaufmann, Laubacher, Oehrli, Tschuppert, Wandfluh)
Al. 2ter
L'impôt est réduit de 20 pour cent pour les eaux-de-vie de fruits et de baies.

Abs. 2bis - Al. 2bis

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 123 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 48 Stimmen

Abs. 2ter - Al. 2ter

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 03.019/4392)
Für den Antrag der Minderheit .... 56 Stimmen
Dagegen .... 113 Stimmen

Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 03.019/4393)
Für Annahme des Entwurfes .... 137 Stimmen
Dagegen .... 32 Stimmen

Rückkehr zum SeitenbeginnTop of page

Home