Präsident (Binder Max, Präsident):
Der Bundesrat lehnt die Motion ab.
Stump Doris (S, AG):
Diese Motion entstand in der Aussenpolitischen Kommission, der eine Petition vorlag, die die Anerkennung der Massaker am Assyrer-Suryoye-Volk im Jahre 1915 als Genozid verlangte. Eine Minderheit der Kommission beantragt nun, dass die Schweiz dieses Massaker als Genozid tatsächlich anerkennt und dazu bei der Uno eine Resolution zur Anerkennung dieses Massakers als Völkermord beantragt.
Im Zusammenhang mit dem Postulat Vaudroz Jean-Claude wurde bereits ausführlich geschildert, mit welcher Brutalität das armenische Volk 1915 ausgemerzt wurde. Das Gleiche geschah mit dem Assyrer-Volk. Die christlich-orthodoxen Assyrer und Assyrerinnen gerieten zwischen die Fronten. Besonders im Jahre 1915, genauso wie die Armenierinnen und Armenier, wurden sie von der osmanischen Armee und von kurdischen Gruppen massiv verfolgt. Zehntausende wurden deportiert und getötet. Genauso wie der Genozid an den Armeniern müssen diese systematischen Massaker am Assyrer-Volk nach den Kriterien der Uno als Genozid bezeichnet werden. Mit der Anerkennung dieser Massaker am Assyrer-Volk im Jahre 1915 als Genozid verlangen wir, dass die Türkei diesen Teil ihrer Geschichte aufarbeiten und würdigen muss.
Da der bilaterale Dialog in dieser Angelegenheit sehr schwierig ist, beantragen wir aber mit dieser Motion den Weg über die Uno. Der Bundesrat soll mit seinen Tätigkeiten im Rahmen unserer neuen Uno-Mitgliedschaft eine Resolution zur Anerkennung dieses Genozids beantragen und auf internationaler Ebene die Geschichtsschreibung richtig stellen. Mit der Anerkennung dieses Völkermordes auch an den Assyrerinnen und Assyrern wird gegenüber den Opfern und ihren Nachfahren endlich ein Zeichen der Gerechtigkeit und der Wahrheit gesetzt.
Ich bitte Sie, auch der Überweisung dieser Motion zuzustimmen. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Postulat Vaudroz Jean-Claude.
Schlüer Ulrich (V, ZH), für die Kommission:
Ich muss mich wiederholen, ich habe es vorhin schon erwähnt: Ich war im Jahre 2001, vor zwei Jahren - übrigens zum Zeitpunkt, als am 11. September die Anschläge geschahen -, in Südostanatolien und hatte dort Kontakt mit Christen. Ich habe den Kontakt mit diesen Christen seither aufrechterhalten, worüber ich auch in der APK berichtet habe. Ich habe genau zu diesen Problemen, die in der Motion zum Ausdruck kommen, Fragen an die dort Betroffenen gestellt. Die Antwort war deutlich, die Antwort war: Seit gut zehn Jahren verbesserten sich die Verhältnisse. Zuvor habe es grosse Schwierigkeiten, Einschränkungen, bis hin zu Verfolgungen gegeben. Aber die heutige Regierung der Türkei sei bemüht, ein korrektes, ein menschenrechtlich einwandfreies Verhältnis zu den Christen aufzubauen und zu pflegen. In diesem Sinne sind die dortigen Christen daran interessiert, dass die Politik der Handreichung weitergeht; sie sind aber nicht daran interessiert, dass andere Kräfte, die weit radikaler sind, allenfalls das Sagen bekommen könnten. Das bitte ich Sie zu berücksichtigen.
Das ist der Grund, weshalb in der APK eine Mehrheit der Meinung war, man solle diese Motion ablehnen.
Calmy-Rey Micheline, conseillère fédérale:
Les questions soulevées par le postulat 02.3069, repris par Monsieur de Buman, se posent également pour la motion relative à la reconnaissance du génocide du peuple suryoye-assyrien. Il s'agit là aussi de savoir s'il faut politiser un fait historique. En 2002, le Conseil des Etats et la Commission de politique extérieure du Conseil national avaient rejeté une pétition allant dans ce sens.
Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
La politique menée par la Suisse jusqu'à maintenant a eu un effet positif sur les conditions de vie concrètes de la très petite minorité religieuse des Assyriens en Turquie.
En outre, en vertu de cette motion, le Conseil fédéral devrait inscrire cette question à l'ordre du jour des Nations Unies. Nous pensons que le dépôt d'une telle proposition de résolution aux Nations Unies aurait peu de chances de succès, dans la mesure où, jusqu'à aujourd'hui, aucun pays n'a reconnu officiellement ces massacres comme étant un génocide. Le dépôt d'une telle résolution aurait par conséquent un effet négatif supplémentaire et ne contribuerait guère à renforcer le droit international public.