Gross Andreas (S, ZH), für die Kommission:
Ich glaube, es ist im Interesse von uns allen - der Kommission sowie auch derjenigen, die die Meinung der Kommission nicht teilen -, dass wir einige Dinge klarstellen, die hier niemand gemeint hat.
1. Niemand hat die Existenzberechtigung Israels infrage gestellt. Wir sollten das keinem unterschieben. Keiner weiss auch nicht zu schätzen, dass Israel in dieser Region die einzige Demokratie und ein Rechtsstaat ist. Das hat eben auch zur Folge, dass man diesen Staat dann an diesem Massstab misst, z. B. ob er die Genfer Konventionen einhält.
2. Es hat auch niemand gesagt - Herr Waber hat das jetzt nochmals präzisiert -, dass man bei den Juden nicht einkaufen solle. Das ist ein böser Vorwurf, Herr Waber, weil das ein Zitat der Faschisten ist. Wenn Sie solche Sätze brauchen, die mit Zitaten identisch sind, dann fühlen sich die anderen eben unrechtmässig angegriffen. Das müssen Sie auch akzeptieren. Niemand will einen solchen faschistischen Diskurs aus den Geschichtsbüchern revitalisieren.
3. Das Postulat hat nichts mit einem Boykott zu tun. Es heisst wörtlich: "Sistierung der Käufe von Militärgütern .... in Erwägung zu ziehen, sofern und solange Israel nicht bereit ist, seinen Verpflichtungen aufgrund der von ihm ratifizierten Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle nachzukommen." In diesem Postulat wird sehr völkerrechtlich argumentiert. Herr Gutzwiller, es war eine Freisinnige, die aufgrund ihres völkerrechtlichen Engagements das Postulat so eingereicht hat. Wenn Sie jetzt Herrn Dupraz als Freisinnigen allein im Regen stehen lassen - Frau Nabholz hat das Postulat mit ihm zusammen in der APK angeregt. Ich bin froh, dass Herr Gutzwiller das gehört hat. Ich hoffe nicht, dass Frau Nabholz als ehemalige Kollegin nicht mehr genehm ist und dass Sie sich so ganz von ihr distanzieren. |
AB 2004 N 419 / BO 2004 N 419
|
4. Ich möchte auch dem Herrn Bundesrat sagen, dass die Schweiz nicht das erste Land wäre, das eine solche Sistierung der Käufe in Erwägung ziehen würde. Es ist nicht zufälligerweise die norwegische Regierung, die das bereits gemacht hat. Das entnehmen wir einem Artikel in einer israelischen Zeitung. Die norwegische Regierung hat das gemacht, als Nato-Staat alle militärischen Einkäufe sistiert, weil sie sich besonders verantwortlich fühlt: für den so genannten Oslo-Prozess, der komplementär zur Genfer Initiative ist. Von daher würde es in der internationalen Gemeinschaft niemand nicht verstehen, wenn Norwegen und die Schweiz hier eine ähnliche Politik betreiben würden, mit einer ähnlichen Verantwortung einerseits für den Oslo-Prozess und andererseits für die Genfer Konventionen, die völkerrechtlich noch von einer höheren Bedeutung sind als die von den meisten von uns geschätzte Genfer Initiative.
Herr Fehr sagt jetzt, wir hätten absurd argumentiert. Nicht nur einer, sondern die ganze Kommission habe absurd argumentiert. Herr Bundesrat Schmid hat dann eine sehr feine Unterscheidung zwischen Kriegshilfe und Kriegsbeihilfe gemacht.
Es ist eigentlich traurig, Herr Fehr, dass Sie der ganzen APK - oder der Mehrheit selbstverständlich - unterstellen, sie würde absurd argumentieren, wenn sie einmal versucht, in Bezug auf das Neutralitätsrecht einen gemeinsamen Boden mit Ihnen zu finden. Denn es ist ja neutralitätsrechtlich bedingt, dass wir nicht in Kriegsgebiete ausführen dürfen. So weit sind wir einverstanden, weil wir als neutralitätsrechtlich verpflichteter Kleinstaat keine indirekte Kriegsbeihilfe leisten dürfen. Wir haben jetzt eigentlich nur noch eine Stufe weiter gedacht und gesagt: Wenn du jemandem etwas abkaufst, unterstützt du auch seine Produktion - ein klein wenig, zugegebenermassen, nicht existenziell. Dann könnte man unterschieben, was Bundesrat Schmid als Beihilfe bezeichnet hat; wenn Sie von dieser Kriegsindustrie Produkte kaufen, könnte man Ihnen vorwerfen - und das könnte dann neutralitätspolitisch infrage gestellt werden -, dass Sie ihr indirekt, sozusagen doppelt indirekt, Beihilfe leisten.
Jetzt ist aber Folgendes zuzugeben, und das bringt uns alle wieder auf den Teppich: Wir sollten nicht so tun, als ob erstens die Existenz Israels infrage gestellt würde und zweitens die schweizerische Sicherheitspolitik infrage gestellt würde, wenn wir nicht für 90 Millionen Franken Käufe tätigten. Auch die schweizerische Rüstungsindustrie, die diesen Handel betreibt, ist auf diesen Handel nicht angewiesen, um weiterzuexistieren. Vor lauter Leidenschaften sollten wir die Massstäbe nicht verlieren.
Zu guter Letzt: Palästina hat keine Rüstungsindustrie. Wenn es so wäre, dass dort produziert würde und wir ihnen etwas abkaufen und nur Israel nichts mehr abkaufen wollten, könnte man uns Einseitigkeit vorwerfen. Aber die einen tun das nicht, die anderen tun es. Dann können wir uns nur an diejenigen halten, die das tun.
Herr Donzé, ein Postulat ist immer eine Aufforderung, etwas zu prüfen. Das ist per definitionem so; Sie wissen, dass wir mit einem Postulat nichts erzwingen können. Wenn im Postulat sogar noch steht, man solle etwas in Erwägung ziehen, dann dürfen Sie nicht sagen, wir würden hier einfach einen Entscheid treffen. Wir möchten hier mit Frau Zapfl und Herrn Darbellay - ich glaube, Sie haben das am besten gesagt - argumentieren: Wir wollen mit unserem politischen Diskurs und unserem wirtschaftlichen Handeln als Abnehmer von Gütern glaubwürdig sein. Wenn Sie diesen Widerspruch nicht als Widerspruch zur Glaubwürdigkeit sehen, kommen Sie zu einer anderen Meinung.
Die Mehrheit der APK hat geglaubt, dass diese Art der Handlungsweise im Widerspruch zu dem steht, was wir sagen und wofür wir uns engagieren, und dass wir als Menschen und als Land versuchen sollten, alle möglichen Quellen der Unglaubwürdigkeit zum Versiegen zu bringen, weil Glaubwürdigkeit - da sind wir uns wahrscheinlich einig - wahrscheinlich das seltenste und wertvollste Gut ist, das wir als Politikerinnen und Politiker haben können. Deshalb sollten wir ihm besonders Sorge tragen.