Dunant Jean Henri (V, BS), für die Kommission:
Am 22. März 2002 reichte Ständerat Bruno Frick eine Motion ein, mit der der Bundesrat aufgefordert wurde, eine Änderung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung vorzunehmen, welche die Kantone verpflichtet, bis Ende 2007 eine gemeinsame Definition und Planung der Spitzenmedizin in der Grundversicherung, eventuell auch in der Zusatzversicherung, zu beschliessen und dies innerhalb von fünf Jahren, also bis 2012, umzusetzen. Sollten die Kantone diesen Aufgaben nicht zeitgerecht nachkommen, wäre der Bund verpflichtet, die nötigen Massnahmen an ihrer Stelle zu treffen.
Ständerat Frick begründete seine Motion damit, dass im Bereich der Spitzenmedizin die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen unabdingbar, jedoch heute bei weitem noch nicht genügend sei. Fehlende Koordination wirke sich in der Spitzenmedizin besonders Kosten treibend aus. Wohl sei die Konferenz der kantonalen Sanitätsdirektoren eine gute Grundlage für die vermehrte Zusammenarbeit, doch in diesem Bereich sei sie noch nicht institutionalisiert. Mit der Koordination könnten die Ressourcen effizient eingesetzt werden, was gerade im Bereich der Spitzenmedizin mit ihren immensen Kosten absolut notwendig sei.
In seiner Stellungnahme vom 29. Mai 2002 äussert die Bundesrat der Ansicht, dass "eine bessere Koordination in der Spitzenmedizin in der Tat einen dämpfenden Effekt auf die Kosten im Gesundheitswesen" habe. Er findet ebenfalls, "dass eine korrekte Definition des Begriffes Spitzenmedizin erforderlich ist, damit die notwendigen Planungsinstrumente gefunden werden können. Zudem gilt es näher zu untersuchen, in welchem Bereich - ambulant und/oder stationär - der Bundesrat im Rahmen seiner heutigen Zuständigkeiten oder durch eine Erweiterung seiner Kompetenzen eingreifen kann".
Die Planung der Spitzenmedizin ist auch im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen ein Thema. Die Planung der Spitzenmedizin als Teil der Spitalplanung wurde in das gemeinsam von Bund und Kantonen lancierte Projekt "Nationale Gesundheitspolitik Schweiz" aufgenommen.
Die Motion war im Ständerat unbestritten und wurde überwiesen. Der Bundesrat beantragte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, und wollte zuerst die verschiedenen Regulierungsinstrumente evaluieren, bevor er dem Antrag des Motionärs Folge leisten würde. Deshalb beantragte der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
An ihrer Sitzung vom 19. Februar 2003 stimmte die SGK-NR mit 12 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen für die Überweisung der Motion. Zur Diskussion Anlass gab die Definition der Spitzenmedizin. Was gestern als Spitzenmedizin galt, ist heute Routine. Der Begriff Spitzenmedizin ist mit Sicherheit einem permanenten und schnellen Wandel unterworfen. Es stellt sich die Frage, ob das auf Gesetzesstufe überhaupt definitiv umschrieben werden kann. Hingegen ist die Planung, bei der es um die Aufteilung der Therapiegebiete geht, eher möglich. Im Übrigen geht es dem Motionär wohl um |
AB 2004 N 18 / BO 2004 N 18
|
besonders teure Behandlungen auf universitärem Niveau. Grossmehrheitlich wurde in der Kommission der Antrag gestellt, diese Motion als solche zu überweisen.
Die Sanitätsdirektoren haben eine Einigung unter sich getroffen, wonach die Aufteilung möglicher Kapazitäten ernsthaft an die Hand genommen werden soll. Die Arbeiten sind relativ weit gediehen. Die zum Teil schon erfolgten Absprachen im Bereiche der so genannten Spitzenmedizin - wie zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, zwischen Waadt und Genf oder im ostschweizerischen Raum - können einbezogen werden. Es geht insbesondere um die Universitätskantone und -spitäler, die auf einen Teil ihrer Leistungen verzichten werden müssen.
Die prozentuale Angabe dessen, was unter Spitzenmedizin fällt, ist einem konstanten Wandel unterworfen. Wie gesagt, geht es bei der Planung der Spitzenmedizin insbesondere um die Planung in den Universitätsspitälern. Es geht darum, wo man welche Zentren plant. Die SGK erachtet die Stossrichtung dieser Motion als vernünftig und nützlich. Je länger mit dieser Massnahme zugewartet wird, desto mehr Geld wird es schliesslich kosten.
Zusammenfassend: Ihre Kommission ist mit 12 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen für die Überweisung der Motion.