Schlüer Ulrich (V, ZH):
Im Namen der SVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, den Bericht über die im Jahr 2002 abgeschlossenen internationalen Staatsverträge zu genehmigen, die Motion der Kommission zum Operative Working Arrangement zu überweisen, aber die Motion der Minderheit Banga abzulehnen.
Es ist tatsächlich nicht so erfreulich, wenn man ein derart dickes Buch über Staatsverträge bekommt, die abgeschlossen worden sind, die man aber nur in Zusammenfassungen zur Kenntnis nehmen kann. Das ist meines Erachtens ein Verfahren, das wir in Zukunft nicht aufrechterhalten können. Aber auf der anderen Seite muss man auch ganz klar sagen: Bei allem Mitgestaltungsrecht des Parlamentes in der Aussenpolitik ist es unmöglich, dass das Parlament zu jeder Einzelheit, die auf aussenpolitischer Ebene vereinbart wird, sein Mitspracherecht wahrnehmen kann. Das ist für ein Milizparlament nicht mehr möglich. Eine Trennung zwischen Gewichtigem und weniger Gewichtigem ist an sich richtig, und diese Trennung vorzunehmen billigen wir der Regierung auch zu.
Gleichzeitig müssen wir aber sagen, Frau Bundesrätin: Sie sollten weniger Verträge abschliessen. Wenn ich an den Vertrag mit der Ukraine denke, den Herr Banga zu Recht kritisiert, da sind wir in der Kommission doch ins Bild gesetzt worden, dieser Vertrag habe überhaupt keine Bedeutung. Man sei in die Ukraine gereist, habe dann - oder nachher - etwas unterschrieben, die Besuchten seien danach zufrieden gewesen und die Besucher auch. Das ist nichts anderes als ein Versuch der Rechtfertigung einer nutzlosen, deplatzierten Reise! Sie betraf vermutlich Ihren Vorgänger, ich weiss es nicht, aber jedenfalls wurde da eine Reise unternommen, und man hatte den Eindruck, es müsse irgendetwas Unterzeichnetes nach Hause gebracht werden, womit ein Vertrag nach Hause gebracht wurde, von dem man nachher sagt, er habe überhaupt keine Bedeutung. Wenn er keine Bedeutung hat, dann soll man ihn auch nicht abschliessen! Dann muss man auch nicht in die Ukraine reisen, um irgendetwas Bedeutungsloses zu unterschreiben. Hier wäre Einschränkung der Aussenpolitik nützlich; das würde den Finanzen dienen und wäre positiv.
Zum Zweiten verweise ich - ich komme damit zum Operative Working Arrangement - auf gewisse Erfahrungen, die uns vorsichtig werden lassen. Die Tatsache, dass dieser Vertrag mit den USA nicht von Anfang an in seinem Wortlaut offen gelegt wird, ist nicht vertrauensfördernd. Es ist noch nicht so lange her, dass die Schweiz mit Wissen, Unterstützung und Druck der damaligen amerikanischen Regierung richtiggehend erpresst worden ist und dieser Erpressung schliesslich hat nachgeben müssen. Dass da Misstrauen im gegenseitigen staatlichen Verkehr zurückgeblieben ist, ist doch nichts als verständlich. Genauen Aufschluss würde man erlangen, wenn man nur schon den Wortlaut dieses Vertrages rechtzeitig bekäme. Wir haben uns sagen lassen - ich habe das vor allem einem Brief Ihres Departementes an Herrn Ständerat Reimann entnommen -, dass an sich alles in diesem Vertrag Vorgesehene nach rechtsstaatlichen Regeln zugeht. Wir begrüssen, dass das so ist, aber wir kennen natürlich die Tendenz der Amerikaner, dass sie gerne auch einmal bloss eine Liste vorlegen und uns auffordern: "Geht einmal dahinter und trefft Abklärungen über die Leute, die auf dieser Liste sind, und meldet uns, was ihr gefunden habt."
Das ist eine Mentalität, die dort offenbar auch vorherrscht. Ein Staat, der von einem anderen Staat, der zuweilen solche Mentalität zeigt, schon einmal erpresst worden ist, reagiert verständlicherweise zurückhaltend. Insofern erwarte ich jetzt von Ihnen, Frau Bundesrätin, zu diesem Abkommen eine ganz bestimmte Erklärung, in der Sie zum Ausdruck bringen, dass dieses Abkommen ausschliesslich auf rechtsstaatlicher Ebene umgesetzt wird. Wir leisten Rechtshilfe, wenn ein klar erkennbares, rechtsstaatlich korrektes Strafverfahren in den Vereinigten Staaten gegen jemand oder gegen eine Firma eröffnet worden ist. Wenn ein Rechtshilfegesuch gestellt worden ist, das akzeptiert werden konnte, dann soll die Schweiz effizient und meines Erachtens auch unbürokratisch und rasch handeln. Wenn diese Voraussetzung aber nicht gegeben ist, können wir aufgrund dieses Abkommens keine Hilfe leisten. Frau Bundesrätin, Sie haben hier klar zu erkennen zu geben, dass die rechtsstaatlichen Regeln auch zwischen den mächtigen Vereinigten Staaten und der kleinen Schweiz gelten!
Ich selbst habe bei parlamentarischen Kontakten, die wir mit den USA pflegen, schon die Erfahrung gemacht - die verstehen das auch -, dass sie einfach einmal versuchen, einen ultimativen Ton anzuschlagen und wenn möglich auch durchzusetzen: "Wir sind jetzt die Grossen, ihr pariert jetzt!" Wenn wir im Gegenzug aber festhalten, dass Recht auf der Welt nur dort existiert, wo Rechtsstaaten das Recht so respektieren, wie es rechtsstaatlich eben vorgegeben ist, dann verstehen dies die Amerikaner bestens. Deshalb muss der Bundesrat diesen Standpunkt auch als Verpflichtung der Schweizer Bevölkerung gegenüber abgeben, worum ich Sie ersuche, Frau Bundesrätin.
Damit zur Motion der Minderheit Banga: Herr Banga, da muss ich Ihnen sagen - wenn wir den "Fall Ukraine" hier beiseite lassen -: Was Sie im militärischen Bereich da anstreben, ist ein durchaus unehrliches, ein nicht akzeptables Spiel! Sie waren dabei, als wir in der SiK die Unabhängigkeit in Bezug auf die Rüstungspolitik preisgegeben haben. Wir bekämpften das danach mit der Feststellung: Verlieren wir die Unabhängigkeit, dann sind wir auch nicht mehr unabhängig, wenn wir unsere Rüstungsvorstellungen umsetzen wollen. Aber diese Unabhängigkeit bewusst aufzugeben und dann die Anschlussverträge zu kritisieren, die wir abschliessen müssen, wenn wir unsere Armee à jour halten wollen - das geht einfach nicht! Hier benutzen Sie die Kooperation, die Sie gewollt haben, als Vehikel, der Armee die erforderliche Rüstung vorzuenthalten. Das ist unehrlich, das ist unfair, das ist ein Doppelspiel, das hier in aller Form zurückzuweisen ist!