Blocher Christoph, Bundesrat:
Wir haben in den letzten Tagen das Asylgesetz beraten, und jetzt sind wir beim |
AB 2004 N 658 / BO 2004 N 658
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Ausländergesetz. In der bisherigen Diskussion scheint man zu verkennen, dass diese beiden Gesetze zwar in einem Zusammenhang stehen, aber verschiedene Zielrichtungen haben; sie haben verschiedene Zwecke. Im Asylbereich geht es um eine humanitäre Verpflichtung, nämlich dass man jemandem, der an Leib und Leben bedroht ist, Schutz bietet. Das ist der Ausgangspunkt.
Beim Ausländergesetz geht es um etwas anderes, und es soll auch transparent gesagt und offen gelegt werden - es ist auch gar nichts Unanständiges dabei -: Es geht um wirtschaftliche Interessen der Schweiz. Es geht darum, festzulegen, wer in diesem Land arbeiten können soll und wer nicht. Das ist nichts Unanständiges, das machen alle Staaten. Eine Wirtschaft braucht Arbeitskräfte, es ist ihr Recht, diese Arbeitskräfte zu beschaffen, und wir haben ein Gesetz, das das regelt.
Diese beiden Dinge sind auseinander zu halten, sonst kommt man natürlich dauernd in Konflikt. Natürlich hängen die beiden Dinge miteinander zusammen, weil es ja bei beiden Vorlagen um Ausländer geht, aber das Asylgesetz ist an sich ein Spezialgesetz eines Migrationsgesetzes, wenn Sie so wollen, und dort steht die humanitäre Verpflichtung im Vordergrund. Ich spreche jetzt zum Ausländergesetz. Beim Ausländergesetz geht es um die Regelung der Zulassungspolitik.
Es ist hier einiges aufgebrochen, das zeigt sich an den Nichteintretensanträgen und an den Anträgen auf Rückweisung an den Bundesrat. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das zu lösen. Ich habe gehört, man wolle einen Paradigmawechsel und damit etwas ganz anderes, als was wir hier jetzt vorschlagen. Nur weiss ich nicht, was Sie wollen.
Es widerstrebt mir natürlich auch, dass wir ein Gesetz machen müssen mit so vielen Bewilligungen, Verboten und Regelungen zu Einreise, Nichteinreise, Familiennachzug, Dauer usw. Sie sehen: Ich spreche von einem Polizeigesetz. Dieses duale Zulassungssystem wurde nicht mit diesem Gesetz geboren, es wurde in den letzten zwanzig Jahren aufgestellt, und - das sage ich vor allem den Parteien zur Linken - es wurde auch von Ihnen mitgetragen. Das ist jetzt das System, das der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission vorschlagen. Wenn Sie das nicht wollen - dafür habe ich Verständnis - und sagen, ja, der Paradigmawechsel bestehe darin, dass wir alle Länder auf der Welt den EU-Ländern und den Ländern, die gemäss Vertrag eine Personenfreizügigkeit haben, gleichstellen, muss ich Sie fragen: Wollen Sie das, sind Sie bereit, die Konsequenzen auf sich zu nehmen? Das ist doch die Gretchenfrage.
Das ist für die schweizerische Geschichte an sich nichts Neues, das haben wir schon früher gehabt. Die Schweiz hat während zwanzig Jahren gesagt: Wer aus dem Ausland hier arbeiten will, der bekommt eine Arbeitsbewilligung und kann einreisen. Dann sind die schwerwiegenden Folgen gekommen, und dann hat man das geändert. Die Folgen sind mit dem Ausbau des Sozialstaates schwerwiegender geworden. Ich frage Sie: Wollen Sie jedem, der ganzen Welt, eine Arbeitsbewilligung geben? Sind Sie bereit, wie bei den EU-Bürgern auch die Zulassung zum Sozialsystem zu gewährleisten, mit einer hohen Arbeitslosigkeit als Folge - das müssen Sie in Kauf nehmen -, mit der Reduktion der Löhne im Land, die unweigerlich ist, und einer Verschlechterung des Lebensstandards? Wenn das jemand von Ihnen in seinem Idealismus sagt - er soll es tun -, dann stehen Sie dazu. Aber zu dem Problem können Sie auch nicht stehen.
Darum hat auch jeder, der von Paradigmawechsel gesprochen hat, dort aufgehört, wo es beginnt. Sie müssten nämlich sagen, unter welchen Bedingungen Sie diesen Paradigmawechsel wollen. Herr Vischer, Sie sagten, man solle alle zulassen, die hier arbeiten wollen, das sei einfacher und besser und dann habe man eine gerechte Ordnung und alle seien gleichgestellt. Von den Folgen der Zulassung aber haben Sie nichts gesagt. Es wäre vielleicht möglich, alle zuzulassen, aber dann müssten Sie das mit den EU-Bürgern auch tun und sagen, während den ersten zwei Jahren seien die Leute, namentlich bei Arbeitslosigkeit, von den Sozialleistungen ausgeschlossen. Sonst haben Sie natürlich die Einwanderung in ein Sozialsystem. Ich achte das, wenn Sie das wollen; aber das wollen Sie nicht, darum sprechen Sie auch nicht darüber.
Herr Daguet, Sie sprachen ja vom Gleichen. Ihre Schlussbemerkung war interessant. Ich habe immer gewartet, dass Sie sagen würden, was wir hätten tun sollen. Sie sagten dann, man hätte bei dieser Kommissionsarbeit überlegen sollen, wie wir dies anders gestalten könnten. 1982 wurde die Revision dieses Gesetzes abgelehnt. 22 Jahre hatten wir Zeit, um zu überlegen, wie man das anders gestalten könnte. Niemand hatte eine fruchtbare Idee. Dieses duale System ist das einzige Fruchtbare oder Unfruchtbare, das auf dem Tisch liegt. Bei allem anderen müssen Sie die Konsequenzen auf den Tisch legen. Wenn sich das Schweizervolk und Sie dazu bekennen würden, dann wäre das ein Thema, aber das werden Sie nicht, wenn Sie die Konsequenzen sehen.
Wenn Sie eine Gleichstellung wollten, hätten Sie sich das auch bei den Freizügigkeitsverträgen mit der EU überlegen müssen. Nicht nur von bürgerlicher, auch von Ihrer Seite sind ganz klare Regeln aufgestellt worden, wie man das tun kann, damit es nicht schwerwiegende Folgen hat für den schweizerischen Arbeitsmarkt, für die Arbeitslosigkeit, für die Wohlfahrt usw.
Ich bitte Sie, die Sache zu Ende zu denken. Ich glaube, wir tun gut daran, an diesem dualen Zulassungssystem festzuhalten. Sie nehmen in Kauf, dass Ausländer von ausserhalb der Europäischen Union schlechter gestellt sind. Die Übergangsfristen, auch mit den neuen EU-Staaten, wenn wir jetzt die Personenfreizügigkeit auf die neuen Staaten ausdehnen, werden etwa 2011 abgelaufen sein. Wir haben dann noch die Klausel, dass wir das noch bis 2014 machen könnten, wenn die Einwanderung sehr stark ansteigen würde, also 10 Prozent höher läge als in den drei Jahren vorher. 2014 sind die Personen aus der Europäischen Union den Schweizern in Bezug auf den Arbeitsmarkt gleichgestellt. Ihre Gretchenfrage ist, ob Sie das auf die ganze Welt ausdehnen wollen. Wenn Sie das nicht wollen, dann kommen Sie zu einer Sonderregelung für alle anderen von ausserhalb der EU.
Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten, das zu ordnen, zu regulieren. Hier liegt ein System vor, nämlich ein System, das vom Bedürfnis des Arbeitsmarktes ausgeht. Das ist der Grundsatz. Das ist kein falscher Ansatzpunkt: Das, von dem man glaubt, dass die Wirtschaft es braucht, wird dann bewilligt, und das andere eben nicht. Man legt Wert auf eine besondere Qualifikation, die als regulierender Faktor dient. Denn man will verhindern, dass die Schweiz dank billigen Arbeitskräften eine Industrie bekommt, welche eigentlich nicht für den schweizerischen Industrieplatz geeignet ist, der ohne Rohstoffe ist, der keinen Binnenmarkt hat, der nicht für Billigprodukte geeignet ist; das will man an sich nicht. Das ist ein wirtschaftspolitischer Entscheid, den kann man gutheissen oder nicht, aber es ist mindestens ein limitierender Faktor.
Wenn Sie den ablehnen, dann müssen Sie sagen, was dann Ihr limitierender Faktor ist, oder Sie akzeptieren einen unlimitierenden Faktor. Aber dann ergeben sich grosse und schwerwiegende soziale Folgen. Das sind die beiden Systeme. Man muss eigentlich gar nicht so leidenschaftlich über diese Systeme sprechen; es sind einfach zwei verschiedene Systeme mit verschiedenen Folgen. Ob Sie das eine oder das andere wollen, das müssen Sie entscheiden. Aber sprechen Sie sich nicht wie die linke Ratsseite für ein System aus, das eigentlich praktikabel und gut aussieht, bei dem aber die Folgen überhaupt nicht erwähnt werden und die Beseitigung der Folgen einfach auf der Seite gelassen wird.
Jetzt geht es darum, dass wir die jetzige Situation anschauen und schauen, welche Rechtsstellung Ausländer nach der Zulassung haben. Wir reden nur noch von denjenigen, die nicht aus der Europäischen Union kommen, denn die Freizügigkeitsabkommen sind wie das Asylgesetz eine Sonderregelung im Ausländerbereich und sind von diesem Gesetz praktisch nicht mehr betroffen, nach der Übergangsfrist sowieso nicht. Eine Verbesserung, wenn Sie so wollen, oder eine Änderung gegenüber der jetzigen Situation ist, |
AB 2004 N 659 / BO 2004 N 659
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dass rechtliche und bürokratische Hindernisse beim Berufs-, Stellen- und Kantonswechsel abgebaut werden. Das bedeutet für die Ausländer eine grössere Mobilität. Das ist für die Ausländer, aber natürlich auch für die Arbeitgeber eine Verbesserung der Situation. Die wird hier neu eingeführt.
Dann sind der Familiennachzug für Jahresaufenthalter und die entsprechenden Bestimmungen neu geregelt. Dann besteht nach zehn Jahren ein Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung. Es ist hier also sehr vieles geklärt worden, und es ist sogar festgehalten worden, dass diese Frist bei guter Integration auf fünf Jahre verkürzt wird. Dann werden die Grundsätze der Integrationspolitik festgelegt. Es geht ja hier um Leute, die lange bleiben. Hier macht Integration natürlich einen Sinn - und dort das Erlernen der Landessprache und die neu geschaffene Vorschrift, wonach die Familie innerhalb von fünf Jahren nachgezogen werden muss. Das ist nicht eine Auflage; aber um die Integration zu machen, kann man nicht zehn oder fünfzehn Jahre warten, sondern man muss dafür sorgen, dass die Familien relativ rasch integriert werden.
Nun, das sind die Regelungen für die Bewilligungen. Wenn ich die heutige Ausländerregelung sehe, wie sie in meinem Amt Imes gilt, gleichzeitig aber natürlich auch im Asylbereich, dann muss ich Ihnen sagen: Angesichts dessen, dass wir über eine Million Ausländer in der Schweiz haben, funktioniert unsere Ausländerpolitik, was die Bewilligungen und das Bewilligungsverfahren anbelangt, im Wesentlichen eigentlich gut und befriedigend. Wir müssen hier also nicht sehr viel ändern. Natürlich gibt es aber immer Einzelfälle, in denen es nur schlecht funktioniert.
Wo liegt das Hauptproblem? Es ist so - auf die nicht gelösten Probleme sind wir auch bei der Asylpolitik gestossen -, es ist bei den Kantonen, bei den Gemeinden und bei den Bundesämtern so. Es geht um die Probleme der illegalen Migration. Überall sind die Klagen darüber riesig, ich habe das erfahren. Ich höre eigentlich über die anderen Dinge keine Klagen, nur darüber.
Es ist interessant, wenn man hier in die Tiefe geht: Es liegt natürlich am Grund der Illegalität, weil es im Halbdunkeln stattfindet; es ist schwer zu fassen. Es ist zahlenmässig, ursachenmässig schwer zu fassen, die Folgen sind schwer zu fassen. Daran arbeiten wir. Ich habe Ende Februar einen ersten Bericht bekommen, der mich nicht befriedigt hat, weil er viel zu wenig fassbar ist. Vielleicht sehen wir Ende Mai in einem zweiten Bericht klarer, bei dem wir die Kantone auch einbezogen haben. Aber dieses Problem muss fassbar gemacht werden, sonst kann man das nicht lösen. Es bestehen auch Lücken, und es besteht auch in der Handhabung eine grosse Unsicherheit. Es nützt nichts, das Problem zu verdrängen - das tun die einen - oder, wie die anderen, darüber zu klagen, ohne zu wissen, was das Problem eigentlich ist.
Nach einer vorläufigen Einschätzung ist es eine Tatsache, dass eine überdurchschnittlich hohe Quote an Straftaten in diesem Problembereich festzustellen ist. Das heisst nicht, dass die Ausländer an sich krimineller sind als die Schweizer, aber es sind relativ viele Ausländer, die eben kommen und hier kriminell sind; das muss man immer wieder sehen. Also müssen wir mit dem Zugang etwas tun; namentlich der Drogenhandel - Kokainhandel usw. - ist zu 90 Prozent in solchen Händen. Das muss beseitigt werden. Da kann man mir sagen, was man will - wie etwa: "Sonst würden es andere tun!" Es ist ein Problem, und gegen dieses Problem müssen wir gewappnet sein, auch im strafrechtlichen Bereich.
Eine weitere Folge der illegalen Migration ist die Schwarzarbeit. Dies ist am schwersten festzustellen, weil sich diese Immigranten nämlich tadellos verhalten, sie geraten auch mit den Strafverfolgungsbehörden nicht in Konflikt. Es ist so - das haben wir gestern schon bei der Arbeitsbewilligung für Asylanten besprochen -: Die Schweiz ist ein starker Sog für Leute, die hier arbeiten möchten. Das merken wir auch bei Rückführungsabkommen. Viele Länder sagen: Wir wollen Zugang zum Arbeitsmarkt, dann machen wir es. Sie sehen also, das ist ein starker Sog, und das führt natürlich entsprechend auch zu Schwarzarbeit.
Dann wird das Ausländerrecht umgangen, Sie kennen die Klagen: Erschleichung von Bewilligungen bei Visaverfahren, Touristenvisa, die man ablaufen lässt, Scheinehen. Letzteres ist ein viel beklagtes Problem, man kann hier keinen Beweis vorlegen. Es ist ja klar, am Schluss kann man nicht beweisen, ob einer zum Schein heiratet oder nicht. Das ist auch bei Schweizern so, es gibt auch bei Schweizern solche, die zum Schein heiraten, ja natürlich: Sie heiraten vielleicht nicht wegen der Nationalität, sondern aus anderen Gründen, vielleicht des Reichtums oder anderer Dinge wegen. Das ist also ein schwieriges Gebiet. Sie dürfen die Augen deswegen aber nicht verschliessen. Dass also Geld bezahlt wird für eine Heirat - das sind Missbräuche, die wir zu unterbinden haben. Dieses Gesetz versucht, das zu machen.
Natürlich, wenn wir alle zulassen und allen eine Arbeitsbewilligung geben würden, hätten wir diese Probleme nicht, das ist immer so. Das ist aber auch im kriminellen Bereich so, wenn Sie alles zulassen würden. Sie sehen das bei den Drogen: Sie können sie freigeben, dann haben Sie keine Kriminalität mehr. Aber Sie müssen entscheiden, ob Sie das wollen oder nicht.
Ich werde dann bei den einzelnen Kapiteln auf die Stellungnahme des Bundesrates zu sprechen kommen. Ich habe den Nichteintretensantrag insofern verstanden, als dass Sie ein völlig anderes System wollen. Ich würde dieses System gerne anschauen; aber ich kenne es nicht. Wir können es darum natürlich nicht gutheissen; wir wissen nur, dass Sie das, was hier vorgeschlagen wird, nicht wollen.
Alle Länder mit der EU gleichzustellen, als System für die ganze Welt, das heisst: Personenfreizügigkeit. Das muss ich ablehnen, weil wir die schwerwiegenden sozialen, wirtschaftlichen und anderen Folgen nicht tragen können. Das ist auch nicht der Wille des Souveräns.
Sie stellen einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat. Wenn ich die Auflagen sehe, ist das zwecklos. Der Bundesrat wird Ihnen nie eine Lösung vorschlagen, die nicht das duale System betrifft. Das ist eindeutig. Auch wenn Sie die Vorlage zurückweisen, wird wieder das Gleiche kommen. Sie müssten dann wahrscheinlich hier im Saal ein neues Konzept einbringen, das Konzept beschliessen und den Bundesrat beauftragen, dieses Konzept zu befolgen.
Dann liegt ein Antrag auf Rückweisung an die Kommission vor. Soweit ich verstanden habe, erfolgt dieser Antrag aus prozessökonomischen Gründen. Dafür habe ich grosses Verständnis. Denn allein die Tatsache, dass hier so viele Einzelanträge und an die 200 Minderheitsanträge vorliegen - ich habe das noch nie erlebt und war doch 24 Jahre lang im Nationalrat -, zeigt natürlich, dass es hier viele nicht ausdiskutierte Fragen gibt. Natürlich kann man jetzt alle Einzelanträge schnell ablehnen. Es ist immer einfach, etwas abzulehnen: Ich schaue auf das Ende und nicht auf den Anfang. Mir sind eigentlich Anträge, die in den Kommissionen ausdiskutiert werden, lieber als abgeschmetterte Anträge. Sie werden einfach abgeschmettert, aber sie sind trotzdem noch da.
Als Bundesrat hätte ich lieber eine Rückweisung der Vorlage an die Kommission, damit über alle Anträge neu beraten werden kann, sodass dann im "Gremium der 200" eine wesentlich bessere und entspanntere Situation möglich wäre. Ich muss aber dieses prozessökonomische Vorgehen Ihrem Rat überlassen. Selbstverständlich bin ich auch bereit, an dieser "erweiterten Kommissionssitzung" mit 200 Anträgen mitzumachen.
Ich bitte Sie also, einzutreten und die Rückweisung an den Bundesrat abzulehnen. Für eine Rückweisung an die Kommission habe ich viel Verständnis. Im anderen Fall werden wir versuchen, das mit Ihnen zu beraten.