Nationalrat - Sommersession 2004 - Sechste Sitzung - 07.06.04-14h30
Conseil national - Session d'été 2004 - Sixième séance - 07.06.04-14h30

04.5108
Fragestunde.
Frage Günter Paul.
Bierproduzent
als Fussballsponsor
Heure des questions.
Question Günter Paul.
Le football sponsorisé
par un producteur de bière
Einreichungsdatum 07.06.04
Date de dépôt 07.06.04

Schmid Samuel, Bundesrat: Die Werbung für gebrannte Wasser - Spirituosen, Aperitifs usw. - auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen ist laut Artikel 42b des Alkoholgesetzes verboten. Werbung für gegorene Getränke wie Bier und Wein an Sportveranstaltungen ist gesetzlich nur dann untersagt, wenn diese Sportveranstaltungen hauptsächlich von Jugendlichen, d. h. Mitbürgerinnen und Mitbürgern unter 18 Jahren, besucht werden. Das entspricht Artikel 37 der Lebensmittelverordnung.
Im Konzept für eine Sportpolitik in der Schweiz geht der Bundesrat von einem klaren Sportverständnis aus, das insbesondere Ziele der Gesundheitsförderung, der Bildung und der sinnvollen Leistungsentwicklung ins Zentrum stellt. Das sportpolitische Konzept wird durch den Dachverband des Schweizer Sports, Swiss Olympic, mitgetragen, und dieser privatrechtliche Partner setzt sich demzufolge bei seinen 82 Mitgliederverbänden für Zurückhaltung in der Werbung für alkoholische Getränke ein. Verschiedene Verbände verbieten deshalb den Alkohol und somit auch den Bierkonsum im direkten Umfeld des Sports. Der Bundesrat begrüsst diese Haltung, weil damit ein Beitrag zur Reduktion des Bierkonsums bei Jugendlichen geleistet werden kann, denn dieser Bierkonsum hat leider in den letzten Jahren markant zugenommen.
Soweit möglich engagiert sich der Bund bei der Suchtmittelprävention im Sport auch direkt. Als konkretes Beispiel kann die Kampagne "La Ola", Prävention im Sportclub, genannt werden, die vom BAG und vom Baspo in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic umgesetzt wird. Darüber hinaus hat der Bundesrat aufgrund der heutigen gesetzlichen Grundlagen aber keine Möglichkeit zur weiteren Einflussnahme auf die Sponsoringaktivitäten von Sportverbänden und -veranstaltern.

Günter Paul (S, BE): Ich zweifle nicht daran, dass das rechtmässig ist, was hier geschieht, dass es leider mit unseren Gesetzen vereinbar ist. Aber es ist natürlich schon paradox, wenn der Sport als gesund angepriesen wird, wenn das Bundesamt für Gesundheit mit Millionen von Franken Kampagnen gegen den Alkoholismus macht, wenn die Polizei auf Fussballplätzen Probleme mit Alkoholismus und Ausschreitungen hat und dann ausgerechnet an einem Ort, beim Fussball, wo eine Identifikation der Jugend stattfindet, ein Bierhersteller Hauptsponsor ist.
Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, dass Sie keine gesetzlichen Möglichkeiten haben, etwas zu unternehmen. Der Bundesrat ist aber auch eine Galionsfigur in unserem Land und für den Sport wichtig. Ich frage Sie trotzdem, ob es nicht die Möglichkeit gibt, etwas zu unternehmen, damit auch bei diesen grossen Anlässen nicht gerade die Anstrengungen der kleinen Verbände unterlaufen werden, die sich vielleicht Mühe geben, damit der Alkoholkonsum nicht noch propagiert wird.

Schmid Samuel, Bundesrat: Herr Günter, es tut dem Bundesrat selbstverständlich gut, wenn er bereits am Montag in dieser Art und Weise mit seiner Vorbildfunktion als Galionsfigur gelobt wird. Ich nehme das gerne entgegen.
Zum ernsteren Teil Ihrer Frage: Dort, wo es uns möglich ist, nehmen wir entsprechend Einfluss. Sie wissen, dass wir, ausgehend von unserem Departement, nach verschiedenen Gewalttaten anlässlich von Sportveranstaltungen eine spezielle Gruppe ins Leben gerufen haben, die sich dieser Frage zusammen mit Sportverbänden - die halt auch finanziert werden müssen -, mit Gesundheitsfachleuten, auch mit Erziehern speziell annimmt. Es ist also nicht so, dass wir diese Problematik als gering einstufen. Aber auch hier dürfen wir nicht willkürlich sein. Dort, wo es dem Baspo möglich ist, nehmen wir entsprechend Einfluss. Gelegentlich passiert das zusammen mit dem BAG, das noch eine etwas andere Rechtsgrundlage hat, als wir das haben. Auch hier sei daran erinnert, dass der Schweizer Sport zu einem sehr grossen Teil vom Sponsoring lebt. Ohne Sponsoring fänden viele - die meisten - dieser Veranstaltungen, die auch der Sportförderung von Jugendlichen dienen, kaum statt. Die Sportverbände selber und auch die Grossveranstalter tragen sich mit dem Projekt, allenfalls gewisse Anteile ihrer Einnahmen, soweit ihre Aktivitäten gewinnträchtig sind, für die Jugendförderung einzusetzen. Man versucht das Mögliche. Ich gebe zu, dass wir da wahrscheinlich nie definitiv am Ziel sein werden. Aber die Sorge teilen wir durchaus. Wir tun, was wir können.
AB 2004 N 917 / BO 2004 N 917

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