Nationalrat - Sommersession 2004 - Achte Sitzung - 09.06.04-08h00
Conseil national - Session d'été 2004 - Huitième séance - 09.06.04-08h00

04.400
Parlamentarische Initiative
Büro-SR.
Parlamentsressourcengesetz
und Verordnung
zum PRG.
Anpassung
betreffend Teuerung
und Vorsorgeregelung
Initiative parlementaire
Bureau-CE.
Loi sur les moyens alloués
aux parlementaires
et ordonnance relative à la LMAP.
Adaptation au renchérissement
et réglementation
en matière de prévoyance
Zweitrat - Deuxième Conseil
Einreichungsdatum 17.02.04
Date de dépôt 17.02.04
Bericht Büro-SR 01.03.04 (BBl 2004 1485)
Rapport Bureau-CE 01.03.04 (FF 2004 1363)
Stellungnahme des Bundesrates 12.03.04 (BBl 2004 1497)
Avis du Conseil fédéral 12.03.04 (FF 2004 1375)
Ständerat/Conseil des Etats 17.03.04 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 09.06.04 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 15.06.04 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 17.06.04 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 20.09.04 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 27.09.04 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 08.10.04 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 08.10.04 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (BBl 2004 5449)
Texte de l'acte législatif 1 (FF 2004 5111)

Präsident (Binder Max, Präsident): Wir führen keine getrennte Eintretensdebatte und Detailberatung durch. Das heisst, dass zuerst Herr Günter das Wort für das Büro hat. Nachher spricht Frau Huguenin zur Begründung ihres Antrages zum Gesetz und dann Herr Laubacher für die Anträge der Minderheit Baader Caspar zur Verordnung.

Günter Paul (S, BE), für das Büro: Ich berichte Ihnen über beide Vorlagen, also über das Bundesgesetz über Bezüge und Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen, so heisst das Gesetz, und über die zugehörige Verordnung.
Es ist immer der falsche Zeitpunkt, eine Vorlage für die Erhöhung der Entschädigungen an die Mitglieder der eidgenössischen Räte und der Beiträge an die Fraktionen vorzulegen. "Einmal sind wir vor den Wahlen, dann sind wir wieder nach den Wahlen, und sparen sollten wir ja sowieso!" So äusserte sich Ständerat Büttiker bei der Diskussion im Ständerat und hat damit wahrscheinlich das Problem auf den Punkt gebracht. Um die ständigen Diskussionen über einen geeigneten Zeitpunkt ein für alle Mal zu beenden, haben die Räte im Jahre 2002 bei der Revision des damaligen Entschädigungsgesetzes beschlossen, dass zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates auf den Einkommen, Entschädigungen und Beiträgen gemäss diesem Gesetz ein angemessener Teuerungsausgleich ausgerichtet wird.
Das Büro des Nationalrates unterbreitet Ihnen deshalb heute auf Empfehlung der Verwaltungsdelegation eine entsprechende Vorlage. Der Ständerat hat dieser Vorlage bereits in der Frühjahrssession zugestimmt.
Ich spreche nun zuerst zum Gesetz: Die Vorlage betrifft vor allem Präzisierungen im Bereich der Vorsorge und beim Leistungsumfang bei Krankheit oder Unfall im Ausland. Bei den Änderungen handelt es sich um Anpassungen, die für die gesetzgeberische Klarheit und die praktikable Umsetzung sinnvoll sind. In die Erarbeitung waren verschiedene interessierte Kreise involviert, besonders das Bundesamt für Sozialversicherung und die Eidgenössische Steuerverwaltung. Mit der vorliegenden ausführlichen Regelung der Vorsorge für das Alter auf Gesetzesstufe sowie einer Präzisierung der Formulierung der Normen auch auf Verordnungsstufe können die Anforderungen des BVG an eine Vorsorgeregelung erfüllt werden. Zugleich kann der unterschiedlichen Auslegung entgegengewirkt werden. Die Auswirkungen der vorliegenden Anpassung sind gering; das ist wichtig. Insbesondere wird die bisherige Konzeption der Vorsorge für das Alter beibehalten. Folgende Änderungen sind speziell zu erwähnen:
Die Titel der Artikel 7 des Parlamentsressourcengesetzes und der Verordnung lauten neu "Vorsorge" bzw. "Vorsorgeentschädigung", da sich die Bestimmungen dieser Artikel nicht nur auf eine reine Sparkapitalbildung für das Alter beziehen, sondern auch Elemente der Risikoabdeckung beinhalten.
Die Definition des Vorsorgebeitrages stützt sich neu auf eine gesetzliche Grundlage ab und ersetzt den bisherigen Verweis auf eine Verordnung. Der Vorsorgebeitrag in der Höhe von derzeit 12 154 Franken erfährt keine Änderung. Die ursprünglich vorgesehene Wahlfreiheit des Ratsmitgliedes in Bezug auf das Spezialvorsorgewerk wird durch die Änderung eingeschränkt, dass neu nur noch ein durch das Parlament bestimmtes Vorsorgewerk die Einzahlung entgegennimmt.
Schliesslich bleibt als letzte vorgeschlagene Anpassung die Regelung der Leistungen zu erwähnen, die ein Ratsmitglied erhält, wenn es in offizieller Mission als Parlamentarier oder Parlamentarierin im Ausland verunfallt oder erkrankt. Diese Leistungen werden subsidiär, in Ergänzung zu den persönlichen Kranken- und Unfallversicherungen, erbracht. Im Rahmen der konkreten Umsetzung hat sich gezeigt, dass die Leistungspflicht des Bundes am sinnvollsten durch eine Versicherungslösung erfüllt wird.
Der von der Verwaltungsdelegation bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossene Vertrag sieht bei einer geringen Prämie höhere Versicherungsleistungen vor, als sie in der Verordnung festgeschrieben sind. Es ist daher sinnvoll, in der Verordnung diese Beiträge als Mindestleistung des Versicherers anzugeben. Die Versicherungslösung bringt folgende weitere Vorteile: Es werden Leistungen weltweit rund um die Uhr erbracht, und es besteht ein direktes Rechtsverhältnis zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Parlamentsmitglied. Im Leistungsfall regelt die Versicherungsgesellschaft die Kostenfrage direkt mit den persönlichen Kranken- und Unfallversicherungen des Ratsmitgliedes.
Die Anpassungen betreffend Vorsorge sowie Leistungen bei Krankheit und Unfall im Ausland haben keine personellen und finanziellen Auswirkungen beim Bund.
Ich komme zur Verordnung: Hier hat es mehr Diskussionen gegeben, wir werden darüber noch mehr hören. Verschiedene Entschädigungen und Beiträge wurden während etlichen Jahren nicht an die Teuerung angepasst, so vor allem die Mahlzeitenentschädigung. Mit der jetzigen Teuerungsanpassung sollen vor allem effektive Spesenausgaben wieder vollumfänglich zurückerstattet werden.
Verwaltungsdelegation und Büro erinnern daran, dass die Räte im Rahmen des Entlastungsprogramms beschlossen haben - dies ihr persönlicher Sparbeitrag -, für die Dauer der ganzen Legislaturperiode das Jahreseinkommen für die vorbereitende Ratsarbeit um 3000 Franken pro Ratsmitglied zu kürzen. Zudem wird heute nur eine Anpassung jener Beträge vorgeschlagen, deren Teuerung mehr als 5 Prozent beträgt. Verzichtet wird damit insbesondere auf eine Teuerungsanpassung bei den Jahresentschädigungen und beim Taggeld. Das ist ein entscheidender Punkt, der auch quantitativ am meisten ins Gewicht fällt. Abweichungen bei der jetzigen Anpassung sollen später korrigiert werden. Sie werden dann allerdings, wenn man die Teuerung ausgleichen will, eben höher ausfallen.
Eine Ausnahme von der 5-Prozent-Regel bilden die Beiträge an die Fraktionen. Ein beträchtlicher Teil ihrer Ausgaben sind Personalausgaben. Die Fraktionen sollen in die Lage versetzt werden, ihrem Personal die Teuerungsanpassung zu gewähren.
Ich ersuche Sie, der Vorlage zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.
AB 2004 N 988 / BO 2004 N 988

Huguenin Marianne (-, VD): Le Bureau du Conseil des Etats propose donc une compensation adéquate du renchérissement selon la loi sur les moyens alloués aux parlementaires (LMAP). Quatre adaptations au renchérissement sont proposées: pour les frais de repas; pour les frais de nuitée; pour les contributions au groupe; pour les contributions par membre des groupes.
Au nom d'"A gauche toute!", j'ai donc proposé un amendement à l'article à l'article 3 alinéa 1 LMAP. Cet article spécifie quand les indemnités journalières sont dues aux députés. Sa formulation actuelle ne permet pas une indemnisation hors séance des chambres pour les députés hors groupes, ce qui signifie qu'ils ne bénéficient pas de l'indemnité de deux jours de préparation de session, avec nuitée et repas, indemnité allouée à tous les autres députés. Il s'agit donc simplement de rajouter à l'énumération faite à l'article 3 - énumération des conditions d'obtention de ces indemnités journalières: chaque jour de travail d'une séance de son conseil, chaque jour de travail d'une séance de son groupe parlementaire - "à une séance de préparation de session". Cette partie de phrase, vue avec le secrétariat de notre conseil, permettrait simplement d'indemniser une séance de préparation par session pour les députés hors groupes, soit les deux jours usuels. Il va de soi qu'elle n'ajoute pas une indemnité supplémentaire double pour tous les députés membres d'un groupe et préparant la session, mais qu'elle ajoute simplement une catégorie nouvelle de bénéficiaires.
Je vous demande donc d'accepter cette minime modification. C'est une question d'équité entre parlementaires, et c'est aussi afin de ne pas augmenter l'écart existant entre les groupes parlementaires et les députés hors groupes.

Laubacher Otto (V, LU): Ich spreche zu den drei Minderheitsanträgen gleichzeitig. Ich möchte noch etwas klarstellen: Wenn hier auf der Fahne "Streichen" steht, dann heisst das nicht, dass wir die ganze Entschädigung streichen, sondern dass wir den Teuerungsausgleich, die Erhöhung, streichen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir im Rahmen des Entlastungsprogramms für diese Legislaturperiode einen freiwilligen Beitrag von 3000 Franken geleistet haben. Das machte hochgerechnet ungefähr 700 000 Franken pro Jahr aus. Jetzt muss ich mit einigem Befremden zur Kenntnis nehmen, dass ein Bundesgesetz vorliegt, gemäss welchem eine Erhöhung der Beiträge beziehungsweise der Ausgleich der Teuerung gewährt werden sollte. Rechnet man das hoch, dann heisst das, dass wir ungefähr 930 000 Franken zusätzliche Entschädigungen erhalten werden. Das ist nicht gespart, das ist um gut 200 000 Franken erhöht, wenn wir zuerst einmal 700 000 Franken abstreichen und dann um 930 000 Franken erhöhen.
Wenn man schon immer von der Hochpreisinsel Schweiz redet, dann muss man im Prinzip auch einmal darüber reden, dass uns die Löhne und die Teuerung immer weiter davonlaufen. Es wäre ein sinnvoller Beitrag, wenn wir den Minderheiten folgen und auf die Erhöhung dieser Beiträge verzichteten.
Ich bitte Sie darum, bei Artikel 3 Absätze 1 und 3, bei Artikel 6 Absatz 3 und bei Artikel 10 der Verordnung zum Parlamentsressourcengesetz den Anträgen der Minderheit zu folgen.

Recordon Luc (G, VD): Je voudrais ici m'exprimer uniquement par rapport à la proposition Huguenin, qui demande que les trois députés d'"A gauche toute!" aient la possibilité d'être rémunérés pour la préparation des sessions de la même manière que les groupes.
S'il paraît logique qu'un nombre de parlementaires inférieur à cinq ne puisse pas former un groupe et n'ait à ce titre pas un accès automatique aux travaux de commissions, en revanche, il me paraît nettement contraire à l'égalité de traitement la plus élémentaire qu'un ensemble de parlementaires - même de trois personnes - qui se réunit pour préparer les sessions et pour y mener un rôle actif par ses interventions, ne bénéficie pas d'une indemnité de préparation égale à celle des groupes. Le travail n'est guère proportionnel au nombre des députés; on pourrait même penser qu'il est inversement proportionnel lorsqu'il faut se répartir une tâche que nous savons considérable en nombre de dossiers à étudier, surtout si aucune personne, parmi eux, n'a pu faire partie préalablement des commissions chargées d'étudier les questions.
C'est donc, je pense, un minimum que d'accorder à un tel ensemble de députés, même ne constituant pas formellement un groupe, une indemnité de préparation correspondant à celle prévue pour les groupes.

Präsident (Binder Max, Präsident): Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Günter Paul (S, BE), für das Büro: Ich äussere mich zuerst zum Antrag Huguenin: Dieser Antrag lag dem Büro nicht vor, und infolgedessen kann ich Ihnen keine Stellungnahme des Büros mitteilen. Ich kann Ihnen nur mitteilen, dass ähnliche Vorstösse in der Vergangenheit immer abgelehnt worden sind. Persönlich werde ich aber dem Antrag zustimmen.
Ich äussere mich jetzt zu den Anträgen der SVP-Fraktion: Sie, meine Damen und Herren, bzw. Ihre Vorgänger haben im Parlamentsgesetz festgeschrieben, dass ein adäquater Teuerungsausgleich erfolgen soll, wenn die Teuerung eingetreten ist. Was Herr Laubacher hier tut, ist natürlich geschickt: Er greift jetzt den Automatismus des Teuerungsausgleiches an einem Ort an, wo man sich fragen kann, ob die Parlamentarier wirklich so viel Geld brauchen und ob sie für so viel Geld essen müssen. Aber im Parlamentsgesetz ist das klar festgeschrieben. Ich bin froh darüber, dass er angedeutet hat, dass der Automatismus des Teuerungsausgleiches ihm generell nicht gefällt. Wenn aber die SVP-Fraktion diesen Automatismus nicht mehr will, dann muss sie eine Änderung des Parlamentsgesetzes vorschlagen.
Bei der Essensentschädigung hat man eben den Teuerungsausgleich sehr lange - seit 1990 - aufgeschoben. Das erklärt den sehr grossen Sprung von 85 auf 110 Franken, über den man tatsächlich diskutieren kann. Aber die starke Erhöhung ist die Folge davon, dass man eben den Teuerungsausgleich lange nicht vorgenommen hat. Im Gesetz hingegen steht, dass man das tun will. Bei der Distanzentschädigung beträgt die Teuerung genau 5 Prozent. Bei den Fraktionen ist die Situation anders, dort beträgt die Teuerung 2,22 Prozent. Man kann sich fragen, ob es nötig ist, den Teuerungsausgleich jetzt vorzunehmen. Sie wissen, dass Ihre Fraktionen das Geld vor allem ausgeben, um Löhne für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlen zu können. Bis jetzt haben wir deshalb am sofortigen Teuerungsausgleich festgehalten. Es scheint uns richtig, dass man das auch in Zukunft macht. Wenn die Fraktionen im Bereich Personal quasi zwangsweise Auslagen haben, dann ist es auch richtig, wenn man ihnen diese Auslagen vom Parlament her vergütet, sonst bleiben die Mehrkosten nämlich einfach an den Fraktionen hängen. Das kann ja so wohl niemand wollen.
Es scheint mir daher wichtig, dass alle Minderheitsanträge abgelehnt werden, die hier von der SVP-Fraktion gestellt worden sind.

Präsident (Binder Max, Präsident): Die Redelust zu diesem Geschäft ist sehr eingeschränkt. Deshalb kommen wir bereits zu den Abstimmungen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
AB 2004 N 989 / BO 2004 N 989
1. Bundesgesetz über Bezüge und Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen
1. Loi fédérale sur les moyens alloués aux membres de l'Assemblée fédérale et sur les contributions allouées aux groupes

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag des Büros
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition du Bureau
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 3 Abs. 1
Antrag Huguenin
Für jeden Arbeitstag, an dem ein Ratsmitglied an Sitzungen seines Rates, einer Kommission oder Delegation, seiner Fraktion oder deren Vorstand teilnimmt, einer Sitzung zur Vorbereitung der Session, sowie für jeden Arbeitstag, an dem es im Auftrag des Ratspräsidenten oder einer Kommission eine besondere Aufgabe erfüllt, wird ihm als Einkommen ein Taggeld von 400 Franken ausbezahlt.

Art. 3 al. 1
Proposition Huguenin
Pour chaque jour de travail où un député participe à une séance de son conseil, d'une commission ou d'une délégation, de son groupe parlementaire ou du comité de ce dernier, à une séance de préparation de session, ainsi que pour chaque jour où il accomplit une mission spéciale sur demande du président du conseil ou d'une commission, il lui est versé une indemnité journalière de 400 francs.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag Huguenin .... 76 Stimmen
Dagegen .... 68 Stimmen

Art. 7; Ziff. II
Antrag des Büros
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 7; ch. II
Proposition du Bureau
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.400/1003)
Für Annahme des Entwurfes .... 109 Stimmen
Dagegen .... 49 Stimmen

2. Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz
2. Ordonnance de l'Assemblée fédérale relative à la loi sur les moyens alloués aux parlementaires

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag des Büros
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition du Bureau
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 3 Abs. 1, 3
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Laubacher)
Unverändert

Art. 3 al. 1, 3
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Laubacher)
Inchangé

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 92 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 68 Stimmen

Art. 6 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Laubacher)
Unverändert

Art. 6 al. 3
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Laubacher)
Inchangé

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 90 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 74 Stimmen

Art. 7, 8
Antrag des Büros
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition du Bureau
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 10
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Laubacher)
Unverändert

Art. 10
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Laubacher)
Inchangé

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 101 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 65 Stimmen

Ziff. II
Antrag des Büros
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
AB 2004 N 990 / BO 2004 N 990
Ch. II
Proposition du Bureau
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.400/1007)
Für Annahme des Entwurfes .... 104 Stimmen
Dagegen .... 60 Stimmen

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