Blocher Christoph, Bundesrat:
Wie ich sehe, sind alle Fraktionen der Meinung, dass man diesem Gesetz im Grundsatz zustimmen müsse. Der Grundsatz, wie er in diesem Gesetz enthalten ist, lautet nämlich, dass die Verwaltungstätigkeit öffentlich ist, mit Ausnahme der Bereiche, die ausdrücklich nicht öffentlich sind.
Man muss aufpassen, dass man sich darunter nicht allzu viel vorstellt. Denn wenn Sie alles öffentlich erklären und dann praktisch alles wieder davon ausnehmen, kommt es auf das Gleiche heraus, wie wenn Sie alles geheim erklären und davon ein paar Ausnahmen machen, die öffentlich sind.
Noch wichtiger ist, dass ein Geist der Transparenz und ein Sinn für die Transparenz dieses Gesetz begleiten - und auch ein Sinn für die Notwendigkeit, dass der Bürger erfasst, was im Staate vor sich geht. Das ist noch wichtiger als die einzelnen Normen. Wo das nicht vorhanden ist, nützen auch die besten Normen nichts. Das Gesetz ist wahrscheinlich Ausdruck dieser Denkweise. Das ist ein gesellschaftspolitischer Prozess.
Die Wirtschaft hat in den letzten zwanzig Jahren bei der Information und bei der Transparenz unglaubliche Fortschritte gemacht. Gut geführte Firmen wissen: Man gibt nicht nur das Gute bekannt, sondern auch das Schlechte. Mit anderen Worten: Man gibt die Wirklichkeit bekannt. Wenn das die Grundlage dieses Gesetzes ist, so kommt es gut heraus. Wenn das nicht die Grundlage des Gesetzes ist und es bei der rein technokratischen Abwicklung von Gesetzesparagraphen bleibt, dann nützt auch dieses Gesetz nichts.
Das Öffentlichkeitsgesetz sieht vor, dass jede Person grundsätzlich - das ist das schwierige Wort - das Recht erhalten soll, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Das ist der Grundsatz. Aber die grundsätzliche Zustimmung kann ja auch zur höflichsten Form der Ablehnung werden, sodass man meint, man habe den Anspruch, ihn aber nicht hat. Mit anderen Worten: Das Gesetz bringt den Paradigmenwechsel - so sagt man - vom Grundsatz der Geheimhaltung mit Öffentlichkeitsvorbehalt, der heute besteht, zu jenem der Öffentlichkeit mit Geheimhaltungsvorbehalt.
Hier sehen Sie auch die Schnittstelle. Das kann auf das Gleiche herauskommen: Alles, was nicht ausdrücklich öffentlich ist, ist geheim; oder alles, was nicht ausdrücklich geheim ist, ist öffentlich. Das kann schlussendlich auf das Gleiche herauskommen.
Es ist in der Diskussion auch gesagt worden - von Ihnen, Herr Vischer -, es genüge, wenn es unten öffentlich sei, oben könne es ja noch geheim bleiben. Da muss ich Ihnen sagen: Sie können nicht unten den Geist der Transparenz predigen und oben den Geist der Geheimhaltung. Das geht nicht. Das ist ein Prozess, der von oben kommt. Es ist eher möglich, die Transparenz oben zu haben und die Geheimhaltung unten. Umgekehrt geht es nicht.
Dieser Paradigmenwechsel, dieser Grundsatz liegt im Trend. Zahlreiche Länder - und in der Schweiz auch zahlreiche Kantone - haben diesen Weg eingeschlagen. Natürlich haben in der nationalrätlichen Kommission Vertreter aus diesen Kantonen gesagt, so viel hätte sich jetzt auch wieder nicht geändert. Das hängt davon ab, wie viele Ausnahmen Sie schaffen.
Das ist noch keine ausreichende Begründung dafür, den Schritt nun auch auf Bundesebene zu tun. Es gibt aber eine Anzahl valabler Gründe, die für die Öffnung, für die Einführung dieses Öffnungsprinzipes - ich möchte dem mal so sagen -, sprechen. Die Gründe haben natürlich sehr viel mit unserem Grundverständnis gegenüber dem Staat zu tun. Der Staat hat eine Macht bekommen, eine Fülle von Regulationsmöglichkeiten mit Wirkung auf den einzelnen Bürger, sodass es nicht mehr zumutbar ist, nur zu sagen: Was ich dir an Informationen gebe, das hast du; alles andere ist geheim.
Der Umstieg vom Bringprinzip auf das Holprinzip, wie es hier genannt wird, muss auch hinterfragt werden. Es kann keiner eine Information holen, wenn er nicht weiss, dass diese Information vorhanden ist. Man kann nur Dinge abrufen, von denen man weiss, dass sie da sind. Und es gibt viele Dinge, von denen man nicht weiss, dass sie da sind, also kann man sie nicht einfach holen. Also braucht es auch eine aktive Information: Man muss dem Bürger bringen, was für den Bürger wichtig ist.
Hier sind von verschiedener Seite die Kostenfrage und die Problematik angeschnitten worden. Ich meine, die heutige Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung müsse allein auf das Bedürfnis des Bürgers ausgerichtet werden. Dazu gehören nicht Propagandainformationen, um zu zeigen, wie gut eine Verwaltung, eine Verwaltungsabteilung ist - der Beweis, dass man keine Fehler gemacht hat und dass es nur Gutes und nichts Schlechtes gibt. Das ist überflüssige Öffentlichkeitsarbeit, besonders beim Staat, weil er ja nicht in einem konkurrierenden Wettbewerbsverhältnis mit anderen Teilnehmern steht und sich nicht noch gut darzustellen braucht.
Also: Die Öffentlichkeitsarbeit ist hier nicht zu verbessern, indem wir mehr Informationen geben; sie ist also nicht in quantitativer, sondern in qualitativer Hinsicht zu verbessern, nämlich so, dass der Bürger bekommt, was er braucht, in einer Sprache, die er versteht. Daraus abgeleitet hat dann der einzelne Bürger die Möglichkeit, die für ihn spezifischen Informationen abzurufen. Das ist bei diesem Gesetz möglich, wenn Sie den Katalog nicht allzu sehr einschränken. Das Bedürfnis nach Information - wir stellen das fest, auch in der Verwaltung - hat natürlich stark zugenommen. Nicht nur betreffend die Information, die spezifisch den Bürger interessiert, auch Schulklassen, Universitäten, Institute, Soziologen, Doktoranden usw. interessieren sich immens für diese Verwaltung. Auch diese Information muss gegeben werden, aber wichtiger ist diejenige, die spezifisch den Bürger betrifft.
Wenn wir das Gesetz in diesem Geiste anwenden, wenn wir in diesem Geiste legiferieren und die notwendigen Massnahmen in der Verwaltung treffen, wird mit diesem Gesetz - da bin ich überzeugt - ein Schritt gemacht, mit dem das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung gestärkt wird. Ich hoffe, dass die eingeleitete Verwaltungsreform auch die zentralen Dinge wie die Öffentlichkeitsarbeit - es ist gesagt worden, da weiss die rechte Hand nicht, was die linke tut - durch eine entsprechende Straffung und eine bessere Auftraggebung regelt. Aber es braucht einen offenen Geist, um das zu kommunizieren, was die
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AB 2004 N 1255 / BO 2004 N 1255
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Bürgerinnen und Bürger brauchen; man muss sich also in ihre Situation versetzen.
Es ist nicht zu bestreiten, dass es im Staat legitime, ja zwingende Gründe für die Geheimhaltung gibt. Das stelle ich nicht infrage. Ich denke insbesondere an die ganze innere und äussere Sicherheit sowie an den Schutz des Meinungsbildungsprozesses, und zwar dort, wo er unabänderlich ist, oder bei personellen Fragen usw. - das ist selbstverständlich. Nur besteht das Problem darin, dass schlussendlich eben nichts geheim und vertraulich bleibt, wenn Sie wie heute, nach dem heutigen Grundsatz, praktisch alles für grundsätzlich vertraulich und geheim erklären. Das wirklich Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitswürdige ist dann eben auch nicht mehr geheim und vertraulich. In dieser Beziehung, meine ich, könnte man eine Verbesserung erreichen.
Zur spezifischen Frage der Kosten:
1. Ich bin der Überzeugung, dass man dieses Gesetz ohne Mehrkosten verwirklichen kann, es braucht auch nicht mehr Stellen. Ich sehe nicht ein, wozu dies nötig wäre. Sie können auf der einen Seite Kosten sparen, indem Sie eben die aktive Information verbessern. Dann heisst das aber auch rationalisieren. Dass auf drei, vier verschiedenen Stufen die gleichen Leute Auskünfte über die gleichen Dinge geben, ist eine Verschwendung. Dies führt auch zu Widersprüchen und Doppelspurigkeiten. Wenn man weiss, dass man dann eben die Information holen kann, dann haben Sie hier einen Spareffekt und nichts Zusätzliches.
2. Ich glaube auch, dass die Verwaltung durch dieses System gezwungen wird, ein Ablagesystem zu schaffen. Dann kann man nämlich nach dem Holprinzip informieren, und das gibt ebenfalls eine weitere Einsparung und Rationalisierung.
3. Ich bin der Auffassung, dass eine solche Tätigkeit nicht nur von Spezialisten ausgeführt wird, sondern auch Beamte, die heute etwas anderes machen, können daneben noch solche Auskünfte geben.
Ich muss eine oder zwei Einschränkungen machen:
1. Es kann natürlich sein, dass das ins "dicke Tuch" geht, wenn man das Öffentlichkeitsprinzip exzessiv anwendet und ganz komplizierte Dinge, die einen Riesenaufwand erfordern, herausgeben muss - und das auch noch gebühren- und kostenfrei, ohne Begründung. Dazu kommen wir dann bei der Gebührenregelung. Ich bin der Meinung, dass für aufwendige Informationen eben auch entsprechende Gebühren erhoben werden müssen, und zwar einfach, um diesen Extremfällen Einhalt zu gebieten.
2. Wenn anspruchsvolle Prozesse zwischen der Verwaltung und den Bürgern entstehen und wenn Sie den ordentlichen Gerichtsweg mit mehreren Gerichtsinstanzen vorsehen, wird das auch zu Kosten führen. Das ist der Grund dafür, dass eine Schlichtungsstelle eingeführt wurde. Das ist ein einfaches und schnelles Verfahren; es gibt auch eine entsprechende Praxis. Ich glaube, das wirkt im Ganzen kostendämmend.
In diesem Sinne bitten wir Sie, auf diesen Gesetzentwurf einzutreten. Ich werde in der Detailberatung auf die Ausnahmeregelungen und die Minderheitsanträge eingehen.