Schmid Samuel, Bundesrat:
Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates ebenfalls Eintreten.
Gelegentlich habe ich in dieser Diskussion den Eindruck, dass man vor einigen Jahren zwar durchaus in der Lage war, die neuen Sicherheitsbedürfnisse unseres Volkes zu analysieren, diese im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 des Bundesrates im Parlament auch zu diskutieren, dass aber in der Zwischenzeit diese Veränderung in den Köpfen noch nicht wahrgenommen wurde. So werden immer mit irgendwelchen Argumenten Sündenböcke gesucht, um eigentlich die eigene Lücke im neuen Verständnis der Sicherheitsbedürfnisse zu übertünchen.
Machen Sie doch einmal das Gedankenexperiment, wonach wir die Armee sofort aus diesen Einsätzen zurückziehen. Was passiert dann? Herr Donzé und andere haben einige der Argumente angeführt. Die Armee und der Bundesrat - wenn ich vom Bundesrat spreche, meine ich die drei Antrag stellenden Departemente EJPD, EFD und VBS; diese stellten den Antrag an den Bundesrat, und das nur, weil die Kantone entsprechende Gesuche gestellt hatten - werden hier nicht aus eigener Initiative tätig.
Mindestens einzelne Kantone haben in den letzten Jahren die Bestände durchaus erhöht. Aber das reicht nie aus, um in diesen Fällen die Durchhaltefähigkeit sicherzustellen. Jetzt wird in vielen Voten darüber gesprochen, man suche da eine neue Aufgabe, man versuche, sich neu zu legitimieren. Aber wir selber haben hier die Verfassung diskutiert, das Volk hat sie angenommen: In Artikel 58 der Bundesverfassung steht absolut klar - und das ist keine neue Bestimmung -, dass die Armee "die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen" unterstütze. Soll der Bundesrat diesen Verfassungsgrundsatz auf die Seite schieben und sagen, er gebe diesen kantonalen Begehren nicht statt?
Es geht in diesen Botschaften um verfassungsmässige Aufgaben unserer Armee, wie sie im Übrigen - ich wiederhole das - auch im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 definiert wurden. Damals hörte ich diese Stimmen nicht! Auf Seite 60 dieses Berichtes heisst es: "Im Vordergrund stehen subsidiäre Sicherungseinsätze. Sie dienen in erster Linie der Entlastung und Unterstützung der Polizeikorps." Das haben wir alles mehrfach diskutiert, und jetzt wird hier immer wieder kolportiert und weitergetragen, dass die Armee ein Legitimationsproblem habe, dass sich die Armee hier legitimieren müsse. Im Gegenteil: Die Armee erfüllt - auf Begehren ziviler Instanzen, auf Begehren kantonaler Instanzen und mit Bewilligung des Parlamentes - einen Verfassungsauftrag! Das ist weder neu noch ungewöhnlich.
Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass die Alternative selbstverständlich die Erhöhung der Zahl der kantonalen Polizeikräfte wäre. Aber die Kantone selber analysieren im Bericht Usis - das ist keine Erfindung des Bundes -, dass das frühestens Ende dieses Jahrzehnts der Fall wäre, wenn alle Kantone nachziehen würden. Ja, soll denn der Bundesrat in der Zwischenzeit die Meinung vertreten, das gehe ihn nichts an und warten, bis die entsprechenden Leute bereitstehen?
Seien Sie sich bewusst, was ein Nichteintreten bzw. ein Auslaufen-Lassen dieses Auftrages bedeuten würde. Die entsprechenden Mittel auf ziviler Seite sind nicht vorhanden! Die Gesuche der Kantone werden im Übrigen vom EJPD und nicht vom VBS geprüft und auch vom Bundesrat |
AB 2004 N 1315 / BO 2004 N 1315
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entschieden. Die Armee ist da nicht direkt mit von der Partie. Herr Donzé, wenn offenbar gesagt worden ist, die Armee biete sich für diese Aufträge an, dann liegt es mir schon daran, mindestens soweit ich die Bemerkung verstehe, richtig zu stellen, dass ich es noch nie erlebt habe, dass die Armee sich für solche Aufträge anbietet. Allerdings habe ich es schon erlebt, dass das Departement zivile Behörden aufgefordert hat, frühzeitig entsprechende Begehren zu formulieren, um genau diesen Bedürfnissen einer korrekten Bereitstellung, einer korrekten Ausbildung gerecht werden zu können. Denn es ist ein subsidiäres Instrument, und ich kann ein subsidiäres Instrument nicht innert kürzester Zeit in solch langfristige Einsätze schicken.
In diesem Sinn gab es Nachfragen. Das ist aber kein Anbieten und kein Verdrängen der zivilen Instanzen, im Gegenteil: Es geht um reine Vorbereitungs- und Planungsmassnahmen oder, so können Sie auch sagen, um vorbehaltene Entschlüsse, die ich der Armee weitergeben muss, um dann nötigenfalls - bei entsprechendem Begehren, bei entsprechender Berechtigung dieses Begehrens - auch dienen zu können. Letztlich ist das Sicherheitsinstrument Armee für das Volk da.
Wenn ich auf einzelne Voten eingehen darf: Herr Lang, Sie sagen, die Soldaten seien überfordert, Grenzwächter würden die Unterstützung seitens der militärischen Sicherheitskräfte gering schätzen und es gehe um eine Militarisierung der inneren Sicherheit. Ich habe teilweise bereits darauf geantwortet: Die subsidiär eingesetzten Kräfte haben sich - entgegen dem, was häufig behauptet und immer wieder weitergetragen wird - noch nie hoheitliche Aufgaben angeeignet; sie sind eben subsidiär. Von einer Militarisierung der inneren Sicherheit kann mit keinem Wort gesprochen werden; das ist einfach falsch.
Die Grenzwächter werden vom EFD verlangt; ich weiss nicht, was da ein einzelner Abschnittskommandant sagt. Aber das EFD stellt einen entsprechenden Antrag, um von Kräften der militärischen Sicherheit unterstützt zu werden. Wenn Sie sagen, in diesem Dienst seien Soldaten überfordert, dann stimme ich Ihnen insoweit bei, als dieser Dienst eine anspruchsvolle Aufgabe ist. Allerdings bestreite ich, dass die Soldaten grundsätzlich überfordert sind. Ich habe auch schon sehr junge Polizeikräfte, gerade von der Rekrutenschule her kommend, vor den Botschaften angetroffen. Für alle, sowohl für Polizei- wie für Militärangehörige, ist das eine anspruchsvolle Aufgabe. Deshalb müssen sie auch entsprechend ausgebildet werden, die Polizei selbstverständlich prioritär - das tut sie auch selber, und das tut sie auch kompetent -, und für die allfällige subsidiäre Unterstützung auch Teile der Armee.
Wenn von Kosten gesprochen wird, so wird auch immer wieder behauptet, das sei ein teurer Einsatz. Wir leisten diese Diensttage ohnehin, und wir leisten sie jetzt zugunsten der Bevölkerung. Insoweit ist es, wenn Sie es rein unter dem Kostenaspekt ansehen, für den Bund eine günstige Erledigung. Der Bund müsste sonst für diese der Eidgenossenschaft obliegende Sicherheitsdienstleistung bezahlen und muss dies jetzt eben nicht mehr tun.
Bei der Frage der Rechtslage habe ich bereits auf die Bundesverfassung hingewiesen. Das EJPD und das VBS haben diese Frage von Herrn Professor Rhinow prüfen lassen. Herr Professor Rhinow kommt klar zum Schluss, dass diese Art der Einsätze verfassungskonform ist.
Herr Cuche weist zu Recht darauf hin, dass das Problem an sich an der Wurzel zu packen wäre. Aber was nützt das der Schweizer Bevölkerung, die jeden Tag so zu akzeptieren hat, wie er sich eben präsentiert? Wenn die Gefahr offenbar unmittelbar da und existent ist, dann haben wir unmittelbar, täglich, eine entsprechende Antwort zu geben. Sicherheitspolitik ist tatsächlich eine vielschichtige Angelegenheit, die auf verschiedensten Stufen angegangen werden muss. Aber wir sprechen jetzt von der Stufe, die täglich, unmittelbar, Sicherheit gewährleistet.
Herr Widmer, zu Ihrem Vortrag würde ich gerne längere Ausführungen machen. Sie weisen darauf hin, dass die Armee bei ihrer Kernkompetenz bleiben soll. Lassen Sie sich eines sagen: Hier teile ich Ihre Auffassung. Allerdings sind Sie sich nicht bewusst, dass auch eine Objektbewachung ein Kernauftrag der Armee ist.
Zur Raumsicherung: Die Verteidigung und die Raumsicherung, die wir ja auch in diesen Berichten und im Armeeleitbild besprochen haben, umfassen beispielsweise das Überwachen und Kontrollieren von Achsen. Das kann nur die Armee weiträumig tun. Räume überwachen und kontrollieren kann nur die Armee. Rasch Grenzen überwachen und kontrollieren, das kann in speziellen Lagen - nicht in der normalen Lage - nur die Armee. Objekte bewachen und schützen kann, sobald es ein gewisses Ausmass überschreitet, nur die Armee.
Machen Sie einmal das Gedankenexperiment mit einer Konferenz in Genf. Sie haben nur wenige Örtlichkeiten so zu bewachen, wie es heute leider - leider - diesen internationalen Standards entspricht. Sie haben sofort den Bedarf, zwischen 4000 und 6000 Polizisten aufzubieten. Wenn die Kantone gleichzeitig gezwungen sind, in ihren eigenen Grenzen auch gewisse Reserven bereitzuhalten, wird es immer eine subsidiäre Unterstützung brauchen. Eigentlich streiten wir uns nur darüber, wo diese "Interventionsschwelle" liegt. Aber auch hier habe ich niemanden gehört, der der Armee diese Art Auftrag überhaupt abspricht. Wenn Sie das meinen würden, Herr Widmer, würden Sie sich täuschen, weil Objektbewachung eine militärische Kernkompetenz ist.
Die Schwelle für diese Interventionen setzt aber nicht der Bund, die setzen die Kantone, und zwar über die Bestandeszahlen ihrer Polizeikorps. Solange diese eben nicht genügend sind - ich wiederhole mich da -, kommen die Begehren an den Bund, und wir sind verpflichtet, den Kantonen mit föderaler Hilfe beizustehen. Wir zementieren damit nicht Unterbestände der Kantone. Ich sagte bereits: Die Kantone haben bereits einiges getan.
Auch bei den Kantonen gibt es im Übrigen im Moment eine gewisse Unsicherheit, die ich verstehe, weil wir noch nicht exakt wissen, was beim Wirksamwerden des Schengen-Abkommens mit der Aufgabe, mit dem Pflichtenheft des Grenzwachtkorps passiert. So sind wir also auch hier in einer Art Übergangsphase. Wenn Sie jetzt das Ganze torpedieren, dann leisten Sie für eine besonnene Lösung dieses Problems weiss Gott keinen positiven Beitrag. Möglicherweise - ich sage ausdrücklich "möglicherweise"; es liegt nicht an mir, das zu kommentieren, und es wird auch nicht bei mir entschieden - stellt sich diese Frage in vier, fünf Jahren komplett anders.
Wie ich meine, wird es allerdings nie darum gehen können, dass die Armee komplett von diesen verfassungsmässigen Einsätzen wegkommt. Denn Ereignisse wie das Attentat in Madrid und andere, die wir da miterleben mussten, führen sofort und schlagartig zu einer sehr raschen Erhöhung der Zahl der Sicherheitskräfte.
Denken Sie daran, dass das 24-Stunden-Einsätze sind; wenn Sie 1000 Mann zur Verfügung haben, können Sie etwa mit 300 oder 350 Personen rechnen, die effektiv im Einsatz sind. Sie würden also sehr rasch eine grosse Anzahl benötigen, und das wird nie ohne Unterstützung abgehen. Denn Sie werden es nie schaffen, die zivilen Kräfte auf die nötige Zahl aufzustocken, und das wäre auch nicht vernünftig.
So verdrängen wir also nicht Grundsatzfragen, im Gegenteil: Wenn ich der Diskussion folge, habe ich den Eindruck, dass man sich in gewisser Weise der rein praktischen Bedürfnisse, die sich für die Sicherheitskräfte stellen, noch nicht genügend bewusst ist.
Ich bitte Sie also, hier auf diese Sammelbotschaft einzutreten. Ich bitte Sie, die Kompetenz zu geben, diese Einsätze weiterzuführen. Wir werden ja wieder darüber diskutieren. In der Zwischenzeit wird sich möglicherweise auch einiges im Zusammenhang mit Schengen und in Bezug auf die langfristigen Bedürfnisse in diesem Zusammenhang noch klären. Ich bitte Sie damit, die Nichteintretensanträge abzulehnen.