Graf Maya (G, BL):
Ich möchte gleich Herrn Guisan noch einmal eine Antwort auf die Frage geben, warum wir in diesem Zweckartikel die Änderung, die der Ständerat angebracht hat, nicht wollen und Sie bitten, der Mehrheit zuzustimmen, d. h., am Nationalratsbeschluss festzuhalten.
Herr Guisan, wenn Sie in den Unterlagen lesen, was Herr Stadler im Ständerat zu Artikel 1 gesagt hat, so sehen Sie, dass er klar gesagt hat, er könne zu einer Anreicherung in Richtung Förderung stehen. Der Nationalrat habe zu stark die Perspektive des Spenders berücksichtigt. Ich denke, aufgrund dieser Materialien ist klar, dass der Ständerat eine Öffnung des Zweckartikels in Richtung Förderung wollte. Dagegen möchten wir opponieren und Sie bitten, wie die Mehrheit, also für Festhalten am Nationalratsbeschluss, zu stimmen.
Warum? Ich möchte Sie daran erinnern: Wir befinden uns beim Thema Transplantationsmedizin auf einem ethisch heiklen Gebiet. Die Transplantationsmedizin stellt uns nämlich letzten Endes - ich möchte das hier wiederholen - vor einen unlösbaren Konflikt: Es geht um eine Therapie, die die Verfügbarkeit lebender Organe und somit das Sterben eines anderen Menschen voraussetzt, oder, bei der Lebendspende, für die Heilung einen Körperteil eines anderen Menschen fordert. Wegen dieses Konfliktes, genau deswegen, haben wir uns für ein striktes Umsetzen von Artikel 119a der Bundesverfassung einzusetzen. Es ist sozusagen eine neutrale Umsetzung, und wenn wir ihn genau lesen, haben wir nämlich um den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und um die Gesundheit besorgt zu sein. Wir haben Kriterien für die Zuteilung der Organe aufzustellen und den Handel mit Organen zu verbieten. Alle diese Forderungen haben wir nun im vorliegenden Gesetz festgehalten. Aber nirgendwo steht in der Verfassung, dass wir einen Auftrag haben, einen Förderungsartikel in dieses Gesetz zu tun. Eine solche Förderung vorzusehen ist keine Kernaufgabe dieser Gesetzgebung und ist überdies auch keine Aufgabe des Bundes.
Ich möchte weiter ausführen, dass wir in diesem Verfassungsartikel eine klare Darstellung dessen haben, was wir machen müssen, und dass es nicht Aufgabe des Staates ist, auf einem spezialisierten medizinischen Gebiet eine Förderung vorzunehmen. Was wir wohl tun müssen - und da sind wir mit Ihnen einverstanden -, ist, die Diskussion darüber zu fördern. Darum hat die Kommission auch beschlossen, in Artikel 59 Absatz 2 Litera c daran festzuhalten, dass eine Diskussion gefördert werden muss und auch die Information der Bevölkerung. Dies ist der richtige Weg und nicht der der expliziten Förderungsanweisung in einem Zweckartikel.
Ich bitte Sie also dringend, hier mit der Mehrheit der Kommission zu stimmen und beim Entscheid des Nationalrates zu bleiben.