Blocher Christoph, Bundesrat:
Wir debattieren hier über ein Thema, das von jeher die Bevölkerung, die Wirtschaft bewegt hat, nämlich das Gebiet der Fremdarbeiter- oder Gastarbeiterpolitik. Wir hatten in der Schweiz eine völlige Personenfreizügigkeit bis in die Dreissigerjahre hinein. Anfang der Sechzigerjahre erfolgte dann die Schwarzenbach-Initiative. Das war eine relativ extreme Initiative. Sie verlangte, dass ein Teil der hier anwesenden Fremdarbeiter, also Leute, die hier arbeiteten, das Land verlassen sollen. In der Angst, dass diese Initiative angenommen werde, führte der Bundesrat damals eine restriktivere Zulassungspolitik ein und entwickelte ein System, das eigentlich bis heute gilt. Er machte nämlich die Einreise von Fremdarbeitern abhängig von Faktoren, nämlich vom Bedürfnis im Land, von Quoten, von einer Bewilligungspflicht, und bei Störungen beschränkte er diese Einreise überhaupt; das geschah 1989 das letzte Mal, nachher haben wir keine solchen Überhitzungen mehr gehabt. Während der ganzen Zeit galt der Vorrang des schweizerischen Arbeitnehmers. Das ist die Situation.
Was hat das für die schweizerische Wirtschaft bewirkt? Es hat erstens bewirkt, dass die Löhne im Vergleich zu den anderen Ländern relativ hoch geblieben sind. Das ist ein Nachteil für die Wettbewerbsfähigkeit - aber es waren höhere Löhne -; das hat in Zeiten des starken Wachstums weniger ausgemacht, weil man das auffangen konnte. Es hat zweitens bewirkt, dass wir gegenüber anderen Ländern eine relativ tiefe Arbeitslosenrate haben. Es ist viel von Wettbewerbsfähigkeit gesprochen worden. Es muss hier erwähnt werden, dass eine Wirtschaft nicht nur dann wettbewerbsfähig ist, wenn sie tiefere Löhne hat, sonst wären ja Länder mit tieferen Löhnen wettbewerbsfähig, Nordkorea wäre also z. B. wettbewerbsfähig - es braucht viele andere Bedingungen.
Der Vorteil der Schweiz war immer, dass wir ein tiefes Zinsniveau, tiefe Kapitalkosten, haben. Darum haben wir ja auch ein Interesse daran, bei der eigenen Währung zu bleiben, denn das ist ein wichtiger Kostenfaktor. Weitere Vorteile sind die offene Aussenhandelspolitik, die wir von jeher hatten, eine liberale Wirtschaftsordnung im Innern, ein Steuerniveau, das besser ist als bei den anderen, und insbesondere auch ein flexibler Arbeitsmarkt im Innern.
Das sind Standortvorteile, und darum hat die Schweiz trotz hoher Löhne immer exportieren können, sonst wäre das nicht der Fall gewesen, weil sie ein hohes Lohnniveau hat. Aber wir haben natürlich in zunehmendem Masse Wettbewerbsnachteile zu gewärtigen, namentlich für Branchen, in welchen die Lohnkosten ausschlaggebend sind und welche auch nichts Besonderes anzubieten haben. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Personenfreizügigkeit zu betrachten, welche für die alten 15 Staaten der EU gilt und für die neuen 10 Staaten gelten wird. Diese Problematik kann man eigentlich relativ leidenschaftslos diskutieren, auch was die Vor- und Nachteile betrifft. Ich glaube, es besteht Einigkeit in diesem Saal, dass wir, wenn wir unseren Arbeitsmarkt unverzüglich und ohne Kontrolle geöffnet hätten, einen starken Zustrom von Arbeitskräften, einen grossen Druck auf das Lohnniveau und eine hohe Arbeitslosigkeit gehabt hätten. Das war der Grund, warum man bereits bei den ersten Verhandlungen eine Übergangsfrist ausgehandelt hat und jetzt bei den zweiten Verhandlungen auch wieder. Denn von einem Tag auf den anderen zu öffnen würde grosse Schädigungen bringen. Davon kann man nicht abweichen, das ist so, und da besteht auch Einigkeit.
Es ist nun meine Aufgabe, Sie auf das hinzuweisen, was wir dann in den nächsten Jahren tun werden, damit das nicht passiert. Wir machen nichts anderes als das, was wir seit den Siebzigerjahren getan haben: Wir haben Quotenregelungen, wir haben Bewilligungspflichten, der schweizerische Arbeitnehmer hat Vorrang. Wir haben also dieselben Regulierungsinstrumente, wie wir sie bisher gehabt haben. Diese bleiben bis 2011 bestehen. Wir haben gewisse Quoten ausgehandelt, allerdings gelten diese Quoten in jedem Fall, ob es jetzt der Wirtschaft gut oder schlecht geht. Diese Quoten sind einzuhalten, d. h., wir können sie aus freien Stücken erhöhen, aber wir können sie nicht unterschreiten. Die Quoten sind relativ bescheiden. Bei den Daueraufenthaltern im nächsten Jahr beläuft sich das auf 900 Bewilligungen pro Jahr, und das ist relativ bescheiden. Die Bewilligungen steigen bis 2011 auf 3000 an. Darüber hinaus können wir gehen, wenn die Wirtschaft mehr braucht, aber nicht darunter.
Zu den Kurzaufenthaltern: Wir haben das Schwergewicht auf die Kurzaufenthaltsbewilligungen gelegt, weil diese das weniger problematische Instrument sind. Das ist vor allem ganz wichtig in Bezug auf die Sozialleistungen, auf die Arbeitslosenkasse, weil Kurzaufenthalter eine andere Stellung als die Daueraufenthalter haben. 2005 werden wir 9000 Bewilligungen haben - aber immer nur, wenn sie kommen wollen und sie jemand will, das ist natürlich immer die Voraussetzung -; Bewilligungen, deren Anzahl unter der Quote liegt, können wir nicht verweigern, bis ins Jahr 2011 werden es 29 000 Bewilligungen sein.
Das sind die Instrumente, um dafür zu sorgen, dass unser Arbeitsmarkt nicht überrannt wird. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass diese neuen EU-Staaten ein viel tieferes Lohnniveau haben als die bisherigen 15. Darum sind diese Massnahmen natürlich besonders wichtig gewesen, und es ist auch gelungen, das Einverständnis dazu zu erreichen, nicht zuletzt darum, weil nämlich die bisherigen EU-Länder, die 15 Staaten, selber die gleichen Sorgen haben. Die haben also nicht den Markt aufgetan, sondern die haben auch solche Instrumente eingebaut, und sie haben sie uns auch zugestanden.
Was bedeutet das? Wir haben Kontingente, das sehen Sie, das habe ich Ihnen gesagt. Wir haben auch die Möglichkeit des Inländervorrangs und die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen bis spätestens zum 30. April 2011. Ich will jetzt nicht sagen, worin die Details bestehen, aber das sind die Instrumente. Nach zwei Jahren, 2007, erstattet der Bundesrat dem Gemischten Ausschuss Bericht, ob er die Vorschriften während weiterer zwei Jahre aufrechterhalten will
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AB 2004 N 2011 / BO 2004 N 2011
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oder nicht. Das ist noch unproblematisch, und 2009 - sofern schwere Störungen auf dem Arbeitsmarkt oder in der Wirtschaft bestehen oder drohen - können die arbeitsmarktlichen Vorschriften bis maximal zum 30. April 2011 weitergeführt werden. Sie sehen, man schaut ein wenig, wie dann die wirtschaftliche Lage ist.
Ich komme zum Bereich der Dienstleistungen. Es gibt nämlich nicht nur die Frage der Einwanderung von Arbeitnehmern, sondern wir haben auch Regelungen für die Dienstleistungen. Hier ist zunächst einmal zu sagen, dass es gelungen ist, bei den Dienstleistungen die gleichen Beschränkungen für problematische Branchen auszuhandeln wie jene, die für die beiden Staaten Österreich und Deutschland gelten. Diese beiden Staaten grenzen an die neuen Staaten, und sie haben wegen dieser Grenze natürlich besonderen Druck. Wir haben uns auf den Standpunkt gestellt, dass die Schweiz, schon von der Sprache her, in diesen Raum gehört, und darum sind uns diese Regelungen - Zulassungsbeschränkungen - zugestanden worden. Das gilt für Bauhaupt-, Baunebengewerbe, Gartenbau, Reinigungsgewerbe, Schutz- und Sicherheitsgewerbe, das sind die stark flexiblen und stark mobilen Gewerbe. In diesen problematischen Bereichen sind der Inländervorrang, die Lohnkontrolle und Qualifikationsvoraussetzungen auch bis 2011 möglich. Die anderen Bereiche, für die Selbstständigerwerbenden, werden nur während der ersten zwei Jahre - bis zum 31. Mai 2007 - den Übergangsfristen, also den Höchstzahlen des Protokolls, unterstellt. Die EU hat hier keine Beschränkung - auch nicht für diese zwei Jahre -, und nachher ist es gleich.
Für die Kurzaufenthalter sind innerhalb der Quote keine Qualifikationsvoraussetzungen nötig, oder sie dürfen nicht als Beschränkung angewendet werden; das können also auch unqualifizierte Leute sein. Diese Regelung gilt für Kurzaufenthalter mit einer Aufenthaltsdauer bis zu vier Monaten; bei einer längeren Aufenthaltsdauer können wir selbstverständlich Qualitätsvoraussetzungen verlangen.
Was passiert 2011? Das ist die grosse Frage, weil ab 2011 im Grundsatz für alle Staaten die volle Personenfreizügigkeit gilt. Es ist hier eine Schutzklausel eingebaut. Wenn wir eine massive Zuwanderung hätten - es ist wieder umschrieben, was das heisst, nämlich die Überschreitung um 10 Prozent des Durchschnitts der drei Vorjahre -, dann haben wir die Möglichkeit, nochmals bis 2014 zu beschränken. Dann aber ist die Personenfreizügigkeit gegeben.
Was dann die Folgen sind, darüber, meine ich, müsste auch leidenschaftslos diskutiert werden. Wenn die neuen EU-Mitgliedstaaten bis dann grosse wirtschaftliche Fortschritte gemacht haben, wird sich dort natürlich das Lohnniveau massiv erhöhen, und die Arbeitslosigkeit wird sinken. Dann ist auch die Möglichkeit eines Druckes wesentlich kleiner. Die Voraussetzungen dafür, dass das so ist, sind nicht so schlecht. Wenn man die Wirtschaftsordnung dieser neuen Länder anschaut, ist sie enorm auf Wirtschaftswachstum und aggressiv auf günstige Rahmenbedingungen ausgerichtet. Damit besteht natürlich auch die Gefahr, dass eine gewisse Abwanderung in diese Gebiete stattfindet. Denken Sie an die Steuerordnung, die Polen jetzt einführen wird; das ist das Progressivste, was man in Europa überhaupt verlangen kann. Das gibt ein besseres Wirtschaftswachstum, und dann haben Sie auch einen kleineren Druck. Wenn das nicht so ist und die wirtschaftliche Lage in diesen Ländern schwach ist - das gilt auch für die 15 alten EU-Mitgliedstaaten -, dann werden wir einen grossen Druck haben; davon bin ich überzeugt. Das kann man aber erst auf Ende dieses Jahrzehnts erreichen.
Ich bin wegen meinen Äusserungen zu den Vor- und Nachteilen angegriffen worden. Ich wiederhole sie gerne. Was ist eigentlich der Vorteil eines erweiterten Arbeitskräfteangebotes? Die Wirtschaft kann auswählen; das ist immer gut. Wenn Sie zwanzig statt zwei Bewerbungen haben, haben Sie wahrscheinlich eine grössere Auswahl und eine bessere Qualifikation. Besser qualifizierte Leute ergeben auch ein grösseres Wachstum. Sie können auch, wenn Sie ein grösseres Angebot haben, bessere Leute zu tieferen Preisen anstellen. Das muss man hier einfach sagen - sonst würden Sie all diese Massnahmen nicht treffen.
Wir haben ferner einen flexibleren Arbeitsmarkt im Äusseren, weil wir ein grosses Angebot haben. Es ist gesagt worden, ab 2011 seien es 475 Millionen. Es ist klar, dann können wir frei auswählen. Wir haben neu aufstrebende Märkte, wir partizipieren auch am Aufschwung, wir haben Wirtschaftswachstum. Wenn wir produktiver sind, gibt es ein Wirtschaftswachstum. Wir können auch die Defizite auf dem Arbeitsmarkt ausgleichen; das gilt auch für nichtqualifizierte Leute bei den Kurzaufenthaltern. Das sind die Vorteile, die die Wirtschaft bekommt.
Aber ich weise auch auf die Risiken hin. Wir haben die Risiken im Auge zu behalten. Es ist ja klar, das ist natürlich auch der Zweck der Übung: Es wird ein Lohndruck entstehen, das schleckt keine Geiss weg. Das ist klar, das gibt eine Nivellierung nach unten. Und wir haben natürlich die Gefahr der Substituierung von einheimischen Erwerbstätigen, das ist klar. Bei einer grösseren Auswahl schaut man, wer der Tüchtigere zu welchem Preis ist, und nicht, wer der Einheimische ist. Das war auch der Nachteil namentlich in den letzten Jahren. Tendenziell wird die Arbeitslosigkeit steigen. Wir werden ungefähr auf das europäische Niveau oder in seine Nähe kommen.
Soll man es tun oder nicht? Der Bundesrat ist der Meinung, man sollte es tun, und ich bin der Meinung, man sollte es wagen. Wenn da schon solche Differenzen geschaffen werden sollen - das sind Voraussagen, und ich meine, die sollten wir kennen, und wir sollten sie benennen. Versprechen Sie nicht Dinge, die Sie nicht einhalten können. Ich würde es falsch finden, wenn diese Beurteilung nicht gemacht würde.
Darum bitte ich Sie, dem zuzustimmen.