Nationalrat - Wintersession 2004 - Dreizehnte Sitzung - 16.12.04-15h00
Conseil national - Session d'hiver 2004 - Treizième séance - 16.12.04-15h00

04.030
Einsatz
von Schweizer Armeeangehörigen
in der EUFOR
in Bosnien-Herzegowina.
Bundesbeschluss
Engagement
de militaires de l'armée suisse
dans l'EUFOR
en Bosnie-Herzégovine.
Arrêté fédéral
Zweitrat - Deuxième Conseil
Botschaft des Bundesrates 26.05.04 (BBl 2004 3269)
Message du Conseil fédéral 26.05.04 (FF 2004 3063)
Ständerat/Conseil des Etats 05.10.04 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 16.12.04 (Zweitrat - Deuxième Conseil)

Antrag der Mehrheit
Eintreten

Antrag der Minderheit
(Lang, Bugnon, Hollenstein, Oehrli, Pfister Theophil)
Nichteintreten

Antrag Zisyadis
Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, einen Vorschlag auszuarbeiten, wie nichtbewaffnete Armeeangehörige für Minenräumoperationen unter der Verantwortung der Behörden Bosnien-Herzegowinas eingesetzt werden können.
Schriftliche Begründung
Bosnien-Herzegowina benötigt humanitäre Hilfe und nicht den Einsatz bewaffneter Armeeangehöriger, die einen Auftrag brauchen, um das Überleben der Schweizer Armee zu sichern. Der Bundesrat wäre deshalb gut beraten, einen brauchbaren Vorschlag auszuarbeiten, wie das Land in enger Zusammenarbeit mit den Behörden Bosnien-Herzegowinas und nicht unter Nato-Führung entmint werden kann.

Proposition de la majorité
Entrer en matière

Proposition de la minorité
(Lang, Bugnon, Hollenstein, Oehrli, Pfister Theophil)
Ne pas entrer en matière

Proposition Zisyadis
Renvoi au Conseil fédéral
avec mandat d'élaborer une proposition d'engagement de militaires non armés, chargés d'opérations de déminage, sous la responsabilité des autorités de Bosnie-Herzégovine.
Développement par écrit
La Bosnie-Herzégovine a besoin d'engagement humanitaire et non pas d'engagement de militaires suisses armés qui se cherchent une mission de survie institutionnelle. Le Conseil fédéral serait bien inspiré de présenter une proposition utile de déminage du pays, en coopération étroite avec les autorités de Bosnie-Herzégovine et non sous le commandement de l'OTAN.

Günter Paul (S, BE), für die Kommission: Seit dem Abschluss des Dayton-Abkommens im Dezember 1995 tragen internationale Truppen massgeblich zur Stabilisierung der Gesellschaft in Bosnien-Herzegowina bei. Diese Truppe wurde von der Nato gestellt und als Sfor bezeichnet. Sfor ist die Abkürzung für "stabilization force". Seit Ende 2003 hat die Nato ihre Absicht bekundet, die Führung der Mission noch in diesem Jahr, 2004, an die EU abzutreten. Die EU hat diesem Wunsch zugestimmt. Die von der Nato geführte Sfor ist inzwischen, wie vorgesehen, von der von der EU gestellten Truppe, der sogenannten Eufor, abgelöst worden. Grossbritannien ist als Führungsnation tätig. Der gegenwärtige Truppenbestand beträgt 7000 Soldaten. Dieser soll in absehbarer Zeit noch reduziert werden. In Erinnerung sei gerufen, dass die Truppen auf dem Höhepunkt des Konfliktes einen Maximalbestand von rund 60 000 Mann aufwiesen.
Dem Eufor-Einsatz liegt die Uno-Resolution 1575 des Sicherheitsrates vom 22. November 2004 zugrunde. Diese Resolution mandatiert in Paragraph 10 die EU sowie Staaten, die durch die EU oder in Kooperation mit dieser handeln, eine "force internationale de stabilisation", genannt Eufor, für vorläufig einmal zwölf Monate zu bilden. Grossbritannien hat die Schweiz gebeten, der Eufor ebenfalls Truppen zur Verfügung zu stellen. Der Schweizer Einsatz umfasst aktuell ein sogenanntes Beobachtungs- und Verbindungsteam, bestehend aus neun Offizieren und Unteroffizieren sowie zwei Offizieren, die als Stabsoffiziere in den Bereichen Führung aller Beobachtungsteams und Lageanalyse im Hauptquartier der multinationalen Task Force Nordwest tätig sind. Das Schweizer Kontingent soll später verdoppelt werden. Es geht heute also um die Bewilligung für maximal 22 Militärpersonen.
Die Bedingung des Uno-Mandates, das wir für einen Einsatz benötigen, ist seit dem 22. November 2004 erfüllt. Der Ständerat hat dem Einsatz bereits in der Herbstsession unter dem Vorbehalt des Uno-Mandates zugestimmt. In der SiK unseres Rates ist der Vorlage aus grundsätzlichen Überlegungen Opposition erwachsen; Herr Lang wird Ihnen diese bei der Begründung des Nichteintretensantrages der Minderheit sicher aus seiner Sicht darlegen. Ebenfalls Anlass zu Diskussionen gab die Tatsache, dass mit Grossbritannien ein Staat die Führung hat, der in Irak aktiv Krieg führt.
Die Kommission war sich in ihrer grossen Mehrheit darüber einig, dass das Friedensmandat in Bosnien-Herzegowina für die Sicherheit der dortigen Bevölkerung immer noch wichtig und weiterhin nötig ist. Der Frieden in Bosnien-Herzegowina ist im Interesse von ganz Europa und damit auch der Schweiz. Es ist deshalb richtig, dass unser Land auch einen - wenn auch bescheidenen - militärischen Beitrag zur Erhaltung dieses Friedens leistet. Die Führung der internationalen Truppe durch Grossbritannien mag politisch problematisch sein. Es steht aber ausser Zweifel, dass die Briten eine hohe Kompetenz für diese Aufgabe haben, und das ist ja für den Erfolg des Mandates zentral.
Herr Bundesrat, für mich ist an der Vorlage störend und irritierend, dass die ersten elf Mann bereits am 2. November 2004 entsandt wurden, also unmittelbar nachdem die SiK der Vorlage mit 13 zu 5 Stimmen zugestimmt hatte. Zu diesem Zeitpunkt lag eine Zustimmung der Bundesversammlung rechtlich noch nicht vor. Auch war die Uno-Resolution des Sicherheitsrates noch nicht verabschiedet und lag in diesem Sinne auch nicht vor. Es ist zwar richtig, dass nach Artikel 66b Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung der Bundesrat in dringenden Fällen die Genehmigung der Bundesversammlung nachträglich einholen kann. Aber bei diesem Geschäft, welches einen sehr langen Vorlauf aufweist, vermag ich beim besten Willen keine derartige Dringlichkeit zu erkennen. Wo ist die Dringlichkeit bei diesem sorgfältig und seit langem vorbereiteten Prozess des Übergangs von der Sfor zur Eufor? Der Bundesrat hat hier das Gesetz eindeutig strapaziert.
AB 2004 N 2158 / BO 2004 N 2158
Der Bundesrat sollte zur Kenntnis nehmen, dass er mit derartigen Manövern den Gegnern der Auslandeinsätze unnötig Steilpässe zuspielt und dem politisch eher links angesiedelten Teil der Befürworter von Friedenseinsätzen unnötig Scherereien verursacht. Sie, Herr Bundesrat, brauchen diese Leute für eine Mehrheit, sowohl hier im Rat wie auch draussen in der Bevölkerung. Das hat die Volksabstimmung deutlich gezeigt.
Ich ersuche Sie, Herr Bundesrat, zu diesem Vorfall Stellung zu nehmen und uns zu versichern, dass es sich nicht um einen Präzedenzfall, sondern allenfalls um eine Planungspanne handelt. Es darf nicht mehr vorkommen, dass Schweizer Soldaten, auch wenn es nur einige wenige sind, zu bewaffneten Einsätzen abkommandiert werden, für die noch kein Uno-Mandat vorliegt. Es darf auch dann nicht mehr vorkommen, wenn absehbar ist - was hier der Fall war -, dass das Mandat später nachfolgt.
Die Kommission hat der Vorlage mit 13 zu 5 Stimmen zugestimmt. Ich ersuche Sie, dies ebenfalls zu tun, trotz des Vorfalles mit dem Uno-Mandat.

Burkhalter Didier (RL, NE), pour la commission: Il s'agit ici non seulement d'un message du Conseil fédéral et d'un arrêté fédéral, mais d'abord d'un pays - la Bosnie-Herzégovine - qui a été miné, au sens propre et au sens figuré, par la guerre il y a quelques années; un pays qui ensuite a été sécurisé, stabilisé par des forces internationales, depuis les Accords de Dayton il y a tout juste neuf ans, et cela dans le cadre de la plus grande opération de l'OTAN en faveur de la paix. Actuellement, dans ce pays toujours fragile, les dizaines de milliers d'hommes de la SFOR - la "Stabilization Force" - vont laisser la place à l'EUFOR. Mais surtout, le plus fort - si l'on peut dire - dans tout cela, c'est que l'OTAN va laisser la responsabilité à l'Union européenne, ce qui signifie également que la sécurité militaire est en train de passer la main à une réelle politique de sécurité européenne.
Aujourd'hui, nous avons à inscrire la Suisse dans ce processus, juste et porteur d'avenir, de reconstruction, de consolidation de la paix en Europe. Pour la commission, la sécurité de la Suisse dépend de la sécurité du monde et en particulier de la sécurité de l'Europe, et en Europe tout spécialement de la situation à l'Est. Dès lors, la voie tracée vers une politique européenne de sécurité et de paix est d'importance stratégique, et il est tout autant important que la Suisse y prenne une part active. Une occasion concrète et utile nous est donnée de faire preuve de solidarité par l'acte par l'intermédiaire de ce message du Conseil fédéral, en approuvant l'engagement en faveur de la paix de militaires de l'armée suisse dans la force multinationale de l'Union européenne en Bosnie-Herzégovine. Je rappelle que le Conseil fédéral est compétent pour ordonner un tel engagement dans le cadre d'un service de promotion de la paix. Il l'a donc fait au mois de mai de cette année, et la première équipe est d'ailleurs déjà sur place depuis le début du mois de novembre dernier.
Le Parlement doit approuver cet engagement, si - et c'est clairement le cas en l'occurrence - la durée de l'engagement est supérieure à trois semaines. Le Conseil des Etats, en tant que premier conseil, a déjà donné son accord - c'était le 5 octobre dernier; il l'a fait de la manière la plus nette, puisqu'il a accepté le projet par 34 voix contre 0.
La législation prévoit également qu'un tel engagement suisse dans une force multinationale ne peut intervenir que sur la base d'un mandat spécifique de l'ONU ou de l'Organisation pour la sécurité et la coopération en Europe. C'est également le cas ici: une résolution a finalement été votée par le Conseil de sécurité de l'ONU, le 22 novembre dernier seulement - la résolution 1575 pour être précis. Il aurait été souhaitable, dans un cas comme celui qui nous occupe, de disposer du double feu vert - Parlement et résolution de l'ONU - avant le déploiement des premières troupes. Mais il faut aussi dire qu'une résolution intermédiaire ou provisoire avait déjà été adoptée en juillet 2004. Il serait bon que le Conseil fédéral s'exprime peut-être encore sur ce déroulement.
L'engagement de la Suisse concerne en tous les cas une vingtaine de militaires qui font partie d'un effectif de l'EUFOR d'environ 7000 personnes. Les militaires suisses seront armés pour leur propre protection et ils vont effectuer deux types de tâches: d'une part, des tâches de liaison et d'observation dans le cadre de petites équipes qui sont stationnées dans les zones de conflit potentiel, équipes qui sont profondément intégrées dans la population et dans la réalité locale et qui jouent donc le rôle de système d'alerte avancé; d'autre part, des tâches d'état-major pour des officiers qui sont chargés de commander ces équipes d'observation et d'analyser la situation.
Ainsi donc, depuis quelques semaines une première équipe d'observation suisse est en place dans la région de Bugojno et deux officiers supérieurs sont stationnés au quartier général de la Task Force multinationale Nord-Ouest qui se trouve à Banja Luka. Pour la commission, cet engagement suisse se justifie pleinement en plus de l'intérêt évident, y compris en Suisse, de garantir la stabilité de cette zone et d'exprimer la volonté de montrer que notre pays est solidaire de tels engagements multinationaux et principalement européens. Il y a également ici l'occasion pour les militaires suisses, d'accumuler des expériences fort utiles. En outre, et comme le veut la loi sur l'armée, cette intervention est conforme aux principes de notre politique extérieure. En effet, la politique extérieure de la Suisse prévoit précisément une concentration des efforts en Europe du Sud-Est, en particulier en Bosnie-Herzégovine où nous apportons déjà diverses aides en termes humanitaires et de coopération. A cela s'ajoute encore l'impact réel de l'EUFOR dans les domaines civils stratégiques - pour la Suisse en particulier - que constituent le retour des réfugiés et la lutte contre le crime organisé.
En conséquence, la majorité de la commission vous propose d'entrer en matière et d'adopter le projet, comme l'a déjà fait le Conseil des Etats en octobre dernier. Elle vous demande donc de rejeter la proposition de ne pas entrer en matière déposée par la minorité Lang, comme cela a été voté en commission par 13 voix contre 5. De même, la commission vous demande de rejeter la proposition de renvoi Zisyadis au Conseil fédéral.
En acceptant ce projet, vous renforcez deux courants de progrès: d'une part celui qui veut que la Suisse s'inscrive de manière solidaire dans la politique européenne de promotion de la paix, et d'autre part celui qui permet d'ancrer toujours davantage la politique suisse de sécurité dans une vision moderne, qui s'ouvre sur la coopération internationale et sur la coordination des objectifs militaires et civils.

Lang Josef (G, ZG): Bosnien braucht keine Schweizer Armee, die Schweizer Armee braucht Bosnien. Um zu diesem Schluss zu kommen, muss man nicht einmal militärkritisch sein, dazu reicht die aufmerksame Lektüre der bundesrätlichen Botschaft.
Das relevanteste Sicherheitsproblem in Bosnien-Herzegowina ist die Verminung. Wenn die Schweiz, die gerade in der humanitären Minenräumung hochqualifiziert ist, etwas zur höheren Sicherheit der Menschen beitragen will, dann baut sie nicht das militärische, sondern das humanitäre Engagement aus. Der Bundesrat selber hat Mitte letzten Jahres Bosnien-Herzegowina zu einem Safe Country erklärt. Wenn es um das Zurücksenden von Flüchtlingen geht, gilt Bosnien als sicheres Land; wenn es um das Entsenden von Soldaten geht, gilt es als unsicheres Land.
Die beschleunigte Rückkehr von Flüchtlingen erfordert eine Beschleunigung bei der Entminung. Aus diesem Grund habe ich vorgestern ein Postulat für eine deutliche Verstärkung der humanitären Minenräumung in Bosnien eingereicht. Ich weiss, dass nicht alle 103 Mitunterzeichnenden mit meiner Gegenüberstellung von militärischem und humanitärem Einsatz einverstanden sind. Aber selbst wer die friedenspolitische Gegenüberstellung nicht teilt, muss realpolitisch zur Kenntnis nehmen, dass wir finanzpolitisch vor einem Entweder-oder stehen.
AB 2004 N 2159 / BO 2004 N 2159
Auch zur Lösung des grössten politischen Problems von Bosnien-Herzegowina, der staatlichen Neustrukturierung, könnte die Schweiz aufgrund ihrer eigenen multiethnischen Erfahrungen einen viel grösseren Beitrag leisten. Es gibt in der laufenden Verfassungsdiskussion in Bosnien kaum einen Reformvorschlag, der ohne Verweis auf das schweizerische Modell des Föderalismus auskommt.
In der Botschaft des Bundesrates werden die sogenannten Liaison and Observation Teams als "eigentliche Sensoren der Eufor" vorgestellt. Ich zitiere: "Ihre Aufgaben decken ein breites Spektrum von Beobachtungs- und Informationsaufträgen sowie zivil-militärischer Zusammenarbeit ab." Eine ganz ähnliche Aufgabe erfüllt das Frühwarnprogramm Fast der Schweizerischen Friedensstiftung. Vorgestern war an der Jahresversammlung von Swisspeace zu erfahren, dass diese ihre zivile Frühwarnarbeit in Bosnien-Herzegowina abbrechen muss, und zwar aus Spargründen. Jährlich kostete diese Arbeit in Bosnien etwa 300 000 Franken, also ein Achtzehntel dessen, was wir heute beschliessen.
In meiner Hand halte ich die jüngsten und wohl letzten zwei Frühwarnberichte aus Bosnien. Nur eine Politik, die meint, der Bund habe Geld zum Verschleudern, und die zusätzlich das Zivile weniger schätzt als das Militärische, tauscht kostengünstige lokale Profis durch teure Soldaten aus. Aber es kommt noch schlimmer: Was für ein Signal sendet die Schweiz in die Welt aus, wenn sie sich unter das Kommando einer britischen Armee stellt, die das Völkerrecht auf schwerwiegendste und verhängnisvollste Art verletzt hat? Das Signal lautet: Völkerrechtsverletzung ist ein Kavaliersdelikt. Es stellt sich nicht die Frage nach der Kompetenz der Briten, sondern jene nach der Legitimität. Dieser Einsatz schwächt auch den Protagonismus der Uno und damit das Prinzip der kollektiven Sicherheit. Das zeigt schon die Tatsache, dass das Uno-Mandat einfach noch nachgeschoben wird.
Zum Schluss der grösste Skandal: Die Soldaten, über deren Entsendung wir in dieser Stunde befinden, sind bereits in Bosnien, wohin sie vor sieben Wochen entsandt wurden. Das ist erstens eine Gesetzesverletzung, denn ein dringender Fall liegt eindeutig nicht vor. Das ist zweitens ein Verstoss gegen Treu und Glauben, weil im Abstimmungskampf um das Militärgesetz versprochen wurde, dass genau so etwas nicht passieren würde. Das ist drittens eine Respektlosigkeit gegenüber der Volksvertretung. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass diese so etwas schluckt.

Schmid Samuel, Bundesrat: Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates und Ihrer Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Nichteintretensantrag der Minderheit abzulehnen. Die Kommissionssprecher haben das Projekt vorgestellt. Angesichts Ihrer reich befrachteten Traktandenliste verzichte ich darauf, das zu wiederholen. Ich gehe auf einige umstrittene Punkte ein und mache vielleicht zusätzliche Hinweise.
Die künftige Eufor weist einen Mangel an Lufttransportkapazitäten auf. Die Schweiz wurde deshalb angefragt, ob sie hier helfen könne. Denn aufgrund der Leistungen, die von der Schweizer Luftwaffe mit dem Super-Puma-Einsatz im Rahmen der Swisscoy zugunsten der Kosovo Force (Kfor) erbracht worden sind, wurden die übrigen Länder auch darauf aufmerksam, dass hier mit kleinen Einheiten qualitativ hohe Leistungen erbracht werden.
Nun, mit der beschränkten Zahl von verfügbaren Super-Puma-Piloten und -Mechanikern ist es im Moment nicht möglich, neben dem Kfor-Einsatz ein weiteres Lufttransportelement im Friedensförderungsdienst einzusetzen. Darum ist es in der vorliegenden Botschaft auch nicht enthalten. Abklärungen werden ergeben, wie und ob dieser Engpass allenfalls behoben werden kann, und es würde diesfalls ein entsprechender Zusatzantrag gestellt.
Der mit dieser Botschaft vorgesehene Einsatz von maximal 22 Armeeangehörigen erfolgt zum Selbstschutz bewaffnet und wird länger als drei Wochen dauern. Daher muss er nach Artikel 66b des Militärgesetzes von der Bundesversammlung bewilligt werden. Am 5. Oktober dieses Jahres hat der Ständerat den Einsatz bereits einstimmig gutgeheissen.
Wir setzen mit diesem Beitrag ein Zeichen der Solidarität im europäischen Sicherheitsraum, und dies stärkt auch die Akzeptanz unseres Landes in vielen anderen Bereichen der Zusammenarbeit. Analog zu Swisscoy und ISAF sind die Schweizer Armeeangehörigen auch der Eufor nicht unterstellt, sondern zur Zusammenarbeit zugewiesen. Interne Strukturen, Personal- und Disziplinarstrafwesen usw. bleiben unter Schweizer Kontrolle. Die Schweiz bestimmt die Grösse des Kontingentes und die Dauer des Einsatzes selbst. Analog zu den Gelbmützen liegt ein Rückzug in unserer Kompetenz.
Zur Frage der vorzeitigen Entsendung: Artikel 66b des Militärgesetzes sieht ausdrücklich vor, dass der Bundesrat in dringenden Fällen die Genehmigung der Bundesversammlung nachträglich einholen kann. Nachdem der Ständerat als Erstrat den Einsatz am 5. Oktober 2004 einstimmig befürwortet hatte, wurde das Schweizer Team Anfang November vorzeitig entsandt. Völkerrechtlich - da widerspreche ich der Behauptung, das sei illegal gewesen - stützt sich die Entsendung auf die Uno-Übergangsresolution 1551 vom 9. Juli 2004.
Herr Günter, ich gebe Ihnen zu, dass ich das auch lieber anders gehabt hätte, und ich sichere Ihnen zu, dass daraus kein Präjudiz abgeleitet werden kann. Allerdings gibt es praktische Gründe dafür, dass das meines Erachtens trotzdem hat geschehen dürfen. Zum einen erlaubt es die Rechtslage, selbst wenn es eine Ausnahme bleiben muss. Zum anderen ging es nicht um den Einsatz, sondern um eine eigentliche Vorbereitungszeit; der Einsatz hat operationell erst am 2. Dezember dieses Jahres begonnen. Aktuell sind zehn Schweizer Armeeangehörige für die Eufor im Einsatz; acht Personen zugunsten der Verbindungsstellen und zwei als Stabsoffiziere. Entsandt wurden am 2. November 2004 elf Angehörige der Armee. Da der Teamleader, der aufgrund seiner Herkunft über gute lokale Kenntnisse verfügt, nur drei Monate für den Einsatz zur Verfügung steht, wurde gleichzeitig eine Ersatzperson entsandt, um die Funktionsübergabe sicherzustellen. Mittlerweile ist dieser Mann wieder in die Schweiz zurückgekehrt. Ein Maximalbestand von 20 Personen wurde nie überschritten.
Lassen Sie mich am Schluss noch etwas zu Herrn Lang sagen: Wenn Sie hier sagen, Bosnien brauche keine Schweizer Armee, sondern die Schweizer Armee brauche Bosnien, dann muss ich Ihnen sagen, dass das mindestens den Erfahrungen der Leute in Bosnien widerspricht. Ich hatte in den letzten Tagen Kontakte mit der Botschaft, und ich muss mich bei Ihrer Argumentationskette so ausdrücken, wie ich mich seinerzeit als Anwalt ausdrücken musste. Wenn eine Klage zu beantworten war, wurde jeweils der stereotype Satz aufgenommen: Alles, was nicht ausdrücklich bestätigt wird, gilt als bestritten. Ich muss das leider auch bei dieser Argumentation sagen. Ich widerspreche Ihnen, wenn Sie sagen, das sei ein Legitimationsprojekt der Armee. Die Armee ist dort im Auftrag und im Interesse unseres Landes. Im Übrigen: Wenn Sie hier verlauten lassen, durch diesen Einsatz werde offenbar, dass Völkerrechtsverletzungen ein Kavaliersdelikt seien, weil wir diesen Einsatz mit Grossbritannien leisten würden - so habe ich Sie mindestens verstanden -, dann verwahre ich mich dagegen und weise das zurück.

Schlüer Ulrich (V, ZH): Herr Bundesrat, ich möchte Sie bitten, uns die Prioritätenordnung des Bundesrates bekannt zu geben, nachdem Dayton Jahre zurückliegt und die Absicht der USA, aus Bosnien abzuziehen, längst bekannt ist. Was ist für den Bundesrat entscheidend? Ist für den Bundesrat ein Beschluss der Uno entscheidend oder das dem Volk zugesicherte Recht des Parlamentes, über einen Auslandeinsatz zu entscheiden, bevor dieser Auslandeinsatz geschieht?

Gysin Remo (S, BS): Ich finde es schon sehr bedenklich, wenn jene Kräfte, die in unserem Staat für Sicherheit und
AB 2004 N 2160 / BO 2004 N 2160
Ordnung zuständig sind, die Rechtsvorschriften gemäss unserem Militärgesetz nicht einhalten. Ich hatte eigentlich gehofft, Herr Bundesrat, Sie würden erklären, wie Sie die Dringlichkeit - die nicht gegeben ist - rechtfertigen, damit wir verstehen, weshalb Sie sich über das Parlament hinwegsetzen. Darf ich Sie bitten, das noch nachzuholen, damit wir es wirklich aufnehmen können?
Ich füge eine weitere Frage an: Wie wirkt sich Ihrer Ansicht nach das Verhalten des VBS auf die Vertrauensbildung zwischen dem Parlament und der Bevölkerung einerseits und zwischen unserem Militär und dem Bundesrat andererseits aus?

Baumann J. Alexander (V, TG): Als Angehöriger dieses "Abnickungsverbandes für Faits-accomplis-Angelegenheiten" möchte ich fragen, wie weit Sie den Begriff der Dringlichkeit noch zu strapazieren gedenken. Ich bin der Auffassung, dass hier Dringlichkeit, wie sie landläufig verstanden wird, nicht gegeben ist.
Wie gedenken Sie die Truppe zurückzuführen, wenn es zu einem negativen Beschluss kommt? Ist dafür ein Flugzeugeinsatz notwendig?

Schmid Samuel, Bundesrat: Herr Baumann, das wäre kaum mehr möglich.
In Bezug auf die Priorisierung: Die Staaten auf dem Balkan liegen im unmittelbaren Sicherheitsinteressenbereich unseres Landes; das ist nicht neu. Deshalb ist es durchaus im Interesse unseres Landes, dort im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Stabilität beizutragen; das wurde mehrfach durch Beschlüsse des Parlamentes sowie durch Entscheide verschiedener parlamentarischer Kommissionen abgestützt. Ich weise auch hier den Vorwurf zurück, dass ein dem Volk zugesichertes Recht verletzt worden sei. Denn im gleichen Artikel des Militärgesetzes ist festgehalten, dass eine vorzeitige Entsendung möglich ist. Zudem ging es eben nicht um den Einsatz, sondern um die entsprechende Vorbereitung. Das stützte sich auf die entsprechende Resolution des Uno-Sicherheitsrates für die Sfor-Ablösung vom 9. Juli 2004 ab.
Herr Gysin, ich habe Ihnen gesagt, dass das künftig kein Präjudiz für derartige Aktivitäten sei. Im Gegenteil, ich nehme sehr wohl zur Kenntnis, dass hier der Mahnfinger aufgehoben worden ist. Allerdings bitte ich auch um Verständnis: Wenn sich dieser Verband einzurichten hat, wenn es darum geht, das Umfeld entsprechend zu erkunden, bevor ein allfälliger Einsatz stattfindet, dann war es durchaus im Interesse dieser Leute und auch im Interesse der Sicherheit dieser Leute, wenn sie an den Erkundungsarbeiten der anderen Delegierten teilnehmen können. Deshalb bitte ich in diesem Fall um Verständnis.
Zu Herrn Baumann: Wenn der Nationalrat den Entwurf ablehnt, dann gibt es vorerst eine Differenz. Wenn es zu einem definitiv negativen Entscheid kommt, dann werden die Leute zurückgezogen. Ich habe bereits beim Eintreten gesagt, dass das in diesem Sinne keine bleibende Beschlussfassung sein könne.
Im Übrigen - und das gilt für alle - sei bezüglich der Kritiken betreffend die vorzeitige Entsendung darauf hingewiesen, dass wir selber mit einem Pressecommuniqué darauf hingewiesen haben und dass das nicht als verkappte Aktion eingeleitet worden ist.

Günter Paul (S, BE), für die Kommission: Der Bundesrat hat Recht, das Communiqué wurde gemacht, es wurde sogar in unserer Kommission erwähnt - wir haben es nur zu spät gemerkt. Es wurde nicht speziell darauf hingewiesen; es ist aber richtig, dass da nicht mit verdeckten Karten gespielt wurde.
Herr Bundesrat, Sie haben jetzt die Fragen gehört und gesehen, wer sie gestellt hat. Sie haben gesehen, wer davon profitiert: Es sind die grundsätzlichen Gegner der Auslandeinsätze, und das ist irgendwie schade.
Ich möchte noch zu zwei Äusserungen von Herrn Lang Stellung nehmen:
Zum Ersten, Herr Lang, sagen Sie, Bosnien sei ein Safe Country und darum brauche es dort keine Soldaten. Ich denke, das ist eine Verwechslung von Ursache und Wirkung. Ursprünglich waren 60 000 Soldaten nötig; jetzt sind noch 7000 Soldaten dort, weil das Land schrittweise sicherer geworden ist - nicht zuletzt eben auch wegen der Militärpräsenz der verschiedenen Länder.
Zum Zweiten: Natürlich soll man noch mehr für die Entminung tun; ich habe deshalb Ihren Vorstoss ebenfalls unterschrieben. Aber auch hier muss man die Gewichtung sehen. Es war das VBS unter Bundesrat Ogi, das das Internationale Zentrum für Humanitäre Entminung in Genf gegründet und dort auch viel Geld investiert hat. Man darf auch nicht vergessen, dass die Schweiz natürlich nicht nur diese 10 bis 22 Militärpersonen nach Bosnien-Herzegowina schickt - das ist der allerkleinste Teil von dem, was wir dort tun -, sondern auch in den Bereichen Entwicklungshilfe, Polizeihilfe und in einem Riesenspektrum bis zum Aufbau des Staates viel leistet. Das Militär ist also ein kleiner Teil in einem grösseren Ganzen - und nicht das Ganze.

Burkhalter Didier (RL, NE), pour la commission: Tout d'abord, sur la question de la problématique du déroulement de l'engagement dans ses premières phases, je crois qu'il ne faut ni surestimer, ni sous-estimer les questions des dates et de l'ordonnancement de l'engagement. Je rappelle simplement à notre conseil que le Conseil fédéral est compétent pour ordonner l'engagement et qu'il l'a fait au mois de mai 2004, que l'approbation du Parlement est en cours, que le départ des premières troupes - il s'agissait d'une dizaine de personnes - a eu lieu le 2 novembre 2004 après que le Conseil des Etats a donné son feu vert à l'unanimité et que la commission du Conseil national a approuvé à peu près au même moment, par 13 voix contre 5, cet engagement. La résolution de l'ONU est arrivée un peu tardivement puisqu'elle a été acceptée le 22 novembre 2004, mais sur la base de projets qui étaient déjà connus plusieurs mois auparavant.
Nous devons donc voter maintenant sur deux propositions qui, je dirai, sont assez radicales. La première invite le conseil à ne pas entrer en matière sur le projet et la deuxième à le renvoyer purement et simplement au Conseil fédéral. Mais dans les deux cas, aussi bien pour la proposition de la minorité Lang que pour la proposition Zisyadis qui est développée par écrit, l'argumentation est la même. On nous dit: "Il faut plutôt s'engager dans l'humanitaire, plutôt s'engager en faveur du déminage." La conclusion de l'argumentation en faveur de ces propositions, c'est qu'il faut même remplacer l'engagement prévu par d'autres actions.
En fait, selon la commission, l'un n'exclut pas l'autre. En quelque sorte tous les chemins peuvent mener en Bosnie ou en tout cas à la paix. On peut partager le point de vue, qui est d'ailleurs évident, selon lequel on peut accélérer le déminage en Bosnie sans pour autant renoncer à l'enjeu et à la valeur politique du projet qui nous est présenté. Ce projet, c'est une contribution à l'engagement international en faveur de la paix, c'est une priorité confirmée d'engagement dans l'Europe du Sud-Est et ça va plutôt renforcer la volonté d'aider ce pays dans tous les domaines. C'est aussi le soutien au renforcement d'une politique européenne de sécurité. C'est enfin la volonté d'améliorer la coordination entre l'engagement militaire et les objectifs civils, donc un pas réel vers une politique globale de sécurité. Pour la commission, cette valeur globale et cette politique sont bien réelles et justes.
La majorité de la commission estime qu'il vaut la peine d'apporter votre soutien en acceptant le projet du Conseil fédéral. Il faut donc rejeter aussi bien la proposition de la minorité Lang que la proposition Zisyadis.

Le président (Maitre Jean-Philippe, président): Le groupe radical-libéral et le groupe démocrate-chrétien communiquent qu'ils soutiennent la proposition de la majorité.
Nous votons d'abord sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Lang.
AB 2004 N 2161 / BO 2004 N 2161

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.030/1724)
Für Eintreten .... 96 Stimmen
Dagegen .... 65 Stimmen

Le président (Maitre Jean-Philippe, président): Nous votons maintenant sur la proposition de renvoi Zisyadis.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag Zisyadis .... 33 Stimmen
Dagegen .... 117 Stimmen


Bundesbeschluss über den Friedensförderungseinsatz von Schweizer Armeeangehörigen in der multinationalen European Union Force (EUFOR) in Bosnien-Herzegowina
Arrêté fédéral sur l'engagement en faveur de la paix de militaires de l'armée suisse dans la Force multinationale de l'Union européenne "European Union Force" (EUFOR) en Bosnie-Herzégovine

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 04.030/1726)
Für Annahme des Entwurfes .... 93 Stimmen
Dagegen .... 66 Stimmen

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