Heim Bea (S, SO):
Die SGK will mit dieser Motion Verbindlichkeit schaffen, Verbindlichkeit für den Bundesrat; er soll dafür sorgen, dass die Qualität im Gesundheitswesen sichergestellt wird, und zwar im stationären wie im ambulanten Bereich.
Konkret geht es um folgende drei Punkte: erstens um die Sicherung der Qualität, und zwar um die Sicherung der Behandlungsqualität; zweitens um die gesetzliche Basis der Patientensicherheit, damit auch in der Gesundheitsversorgung die Strategie der Risikominimierung, des Risk-Managements zur Selbstverständlichkeit wird; und drittens geht es darum, dass der Bund als einigende, koordinierende Führung in Kooperation mit den Leistungserbringern, den Kantonen, den Kostenträgern und den Patientenvertretungen seine klar mandatierte Verantwortung wahrnimmt; dies in strategischer wie zeitlicher Hinsicht.
In seiner Antwort beschwichtigt der Bundesrat dahin gehend, dass er ja heute schon die Kompetenz zur Qualitätssicherung habe. Er hat nicht nur die Kompetenz, sondern er hat ein ganz klares Mandat! Wenn er schon die Kompetenz hat, warum hat er sie neun Jahre lang nicht wahrgenommen, warum hat er nichts unternommen? Die Antwort ist einfach: Das Gesetz enthält zur Qualitätsfrage nicht nur Klarheit, sondern ebenso konkurrenzierende Unklarheiten und Inkonsistenzen, mit dem Effekt, dass sich schliesslich niemand wirklich verantwortlich fühlt oder sich an die Thematik heranwagt.
Ich möchte Sie hier mit der Aufzählung der langen Reihe von medizinischen Fehlern verschonen, die in letzter Zeit für Schlagzeilen gesorgt haben - von der tödlichen Verwechslung der Anschlüsse der Herz-Lungen-Maschine bis zur tödlichen Verwechslung der Infusionen für zwei Babys -, aber ich möchte Sie für die Wichtigkeit der Sache sensibilisieren. Es ist darum nicht verwunderlich, dass selbst der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die Motion der SGK-NR schreibt, Massnahmen in der Qualitätssicherung seien nicht nur notwendig, sondern dringlich. Mehr als verwunderlich ist es dann aber, dass er die Motion doch ablehnt. Ich sage Ihnen: Für die SP genügt es nicht, wenn sich die Gesundheitspolitik allein auf die Kostenfrage reduziert. Die grosse Herausforderung für die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist die Frage der Behandlungsqualität angesichts des immer strikten werdenden Kostendiktats.
Die SP-Fraktion will und muss - ich hoffe, mit uns allen hier im Saal - die Gewissheit haben, dass erstens die knappen Mittel nachweislich ökonomisch effizient und medizinisch effektiv eingesetzt werden und dass zweitens nicht auf Kosten der Patientinnen und Patienten gespart wird. Wir wollen eine Kostensteuerung ohne Qualitätsabbau.
Was die Motion nicht will: Sie will nicht irgendwelche bürokratischen Superstrukturen, sie will nichts Etatistisch-Zentralistisches, sondern eine Plattform, aber mit klaren Zielvorgaben inhaltlicher und zeitlicher Art.
Nun bremst der Bundesrat: Er wolle sich nicht allein verantwortlich fühlen, und der Bund habe halt kein Geld. Ich sage Ihnen: Der Bund muss hier gar nichts tun; er muss nur nach neun Jahren Laisser-faire endlich dafür sorgen, dass etwas getan wird. Hier steht der Bund in der Verantwortung, ob er will oder nicht, und zwar auf der normativ-strategischen Ebene. Wenn der Bundesrat sagt, er möchte die Anliegen der Motion ja schon aufnehmen, habe aber kein Geld, so glaube ich, dass das nicht aufgeht. Das Spiel "Wir möchten schon, aber wir haben kein Geld" bringt den Patientinnen und Patienten nichts.
Vor allem, Herr Bundesrat, darf die Sparerei nicht so weit gehen, dass wir sogar die Instrumente zum Sparen wegsparen. Qualitätssicherung und Risikominimierung führen zu Ersparnissen - wir haben es eben gehört - durch die Vermeidung von teuren Fehlern, überflüssigen Untersuchungen und Operationen. Sie ermöglichen es, die knappen Mittel so einzusetzen, dass pro eingesetzten Franken ein Maximum an Volksgesundheit resultiert.
Braucht es eine Motion? Ja, ich denke, die Inkonsistenzen im Gesetz müssen geklärt werden, und dies mit dem Ziel der kohärenten Verantwortung. Wir wollen doch nicht, dass keine Koordination da ist und wir schliesslich 26 verschiedene Qualitätssicherungskonzepte haben.
Die SP-Fraktion bittet Sie, die von der SGK mit grossem Mehr, mit 18 zu 2 Stimmen, angenommene Motion zu überweisen. Wenn wir sie hier im Saal ablehnen, ist nicht nur die Motion, sondern auch das Thema vom Tisch. Ich glaube, das wäre ein schlechtes Signal, das wir uns nicht leisten dürfen.
Am Schluss blieben uns nur noch die zwar eindrücklichen Worte des Bundesrates, aber ohne den Willen des Parlamentes. Damit würde alles zu leeren Versprechungen. Das darf es ja nicht sein.