Deiss Joseph, Bundesrat:
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag Noser zuzustimmen, und zwar aus einer ganzen Serie wichtiger Gründe. Ich möchte aber zuerst festhalten, dass es hier als Neuerung nur um die Frage der Deklaration der Art der Tierhaltung geht. |
AB 2005 N 1602 / BO 2005 N 1602
|
Die Deklarationsregelungen sind insgesamt Sache des Lebensmittelgesetzes und des Landwirtschaftsgesetzes. Beim Lebensmittelgesetz geht es um den Schutz des Menschen vor gesundheitlicher Beeinträchtigung und vor Täuschung. Im Landwirtschaftsgesetz geht es vor allem um den Schutz der landwirtschaftlichen Produktion. Wir haben im Tierschutzgesetz nicht die geeignete Grundlage, um im Bereich der Deklarationsregelungen zusätzliche Vorschriften zu erlassen. Kein Land auf der Erde hat eine Pflicht für die Deklaration der Tierhaltung. Wir würden hier etwas absolut Neues und Einmaliges einführen, das sicher in den internationalen Gremien als nichttarifäres Handelshemmnis betrachtet würde.
Als Vorschrift muss diese Deklarationspflicht natürlich alle betreffen, das heisst nicht nur die ausländischen, sondern auch die inländischen Produzenten. Hier wurde schon darauf hingewiesen, dass es für ausländische Produzenten, insbesondere die grossen Agrarexporteure, die ja extensiv produzieren, viel leichter sein wird, gewisse Anforderungen zu erfüllen, als dies der Schweizer Landwirtschaft - insbesondere im Bereich der Tierhaltung - möglich ist. Das wäre sicher für unsere Landwirtschaft eine zusätzliche Erschwernis.
Ich will nicht zu sehr auf die Frage der Durchführbarkeit dieser Massnahme eingehen. Es wurde genügend mit Beispielen dargestellt, wie schwierig es ist, eine solche Deklarationspflicht überhaupt im Lande selber - denken Sie zum Beispiel an die Sammlung der Milch, die in grossen Zisternenwagen erfolgt -, aber auch gegenüber dem Ausland umzusetzen oder durchzusetzen. Die Kontrolle dieser Deklaration müsste im Lande durch die Kantone, international durch den Bund erfolgen.
Frau Marty Kälin hat die Frage gestellt, was der Bundesrat seit den Diskussionen, die im Zusammenhang mit der damaligen Motion Sommaruga Simonetta angelaufen sind, getan hat. Es sind da schon verschiedene Elemente vorhanden, die in jüngster Zeit Verbesserungen gebracht haben. Der Bundesrat hat zum Beispiel die Anliegen aus der Motion Sommaruga Simonetta 01.3399 ernst genommen, indem er auf den 1. Januar 2004 eine Deklarationspflicht für Roh- und Kochpökelwaren - es geht hier um Rohschinken, Trockenfleisch usw. - eingeführt hat. Seither muss auch bei diesen Waren der Einsatz von Hormonen oder Antibiotika zur Leistungsförderung in der Fleischproduktion deklariert werden. Oder in der neuen Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) wurde festgehalten, dass bei den für eine Lebensmittelgruppe geltenden Vorschriften - zum Beispiel umweltgerechte Produktion, artgerechte Tierhaltung oder Lebensmittelsicherheit - Deklarationen möglich sind. Es ist also bereits ein erster Schritt in Richtung Positivdeklaration gemacht worden.
Der Nationalrat hat im Landwirtschaftsgesetz - damit komme ich zur parlamentarischen Initiative Ehrler 02.439 - Artikel 16a bereits angenommen. Dieser lautet: "Landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte dürfen mit Hinweisen auf Eigenschaften oder Produktionsmethoden, welche sich aufgrund der Vorschriften (umweltgerechte Produktion, ökologischer Leistungsnachweis oder artgerechte Tierhaltung) ergeben, oder mit Hinweisen auf diese Vorschriften versehen werden."
Der Ständerat hat die Beratung dieses Artikels zurückgestellt, um das ganze Hygienepaket abzuwarten. Der Bundesrat hat dieses Hygienepaket letzte Woche verabschiedet, und somit kann die diesbezügliche Arbeit im Ständerat fortgesetzt werden. Sie sehen, der Bundesrat - und ich hoffe, auch das Parlament - ist gewillt, die Frage der Positivdeklaration zu regeln.
Ich möchte insbesondere zwei Argumente hervorheben: Zuerst richte ich mich an die Landwirtschaftsvertreter, Herrn Walter, Herrn Kunz und Herrn Bigger. Wie Herr Kunz gesagt hat, ist es das Recht der Landwirte, die besonderen Eigenschaften ihrer Produkte hervorzuheben. Das ist die Sache der Positivdeklaration. Ich verstehe auch, dass unsere Landwirtschaft nach Möglichkeiten sucht, um ihre Marktposition bzw. die Wertschöpfungssituation zu verbessern. Die Situation ist in der Tat schwierig, und jeder zusätzliche Aspekt, den man zum Vorteil der Landwirtschaft einführen kann, ist zu begrüssen. Aber es wäre schade, wenn die Landwirte bei dieser Suche nach Lösungen nun Eigentore schiessen würden. Sie erinnern sich an die Diskussion in Rapperswil, Herr Kunz: Hier ist es so, dass die Deklarationspflicht vor allem für die Schweizer Landwirtschaft und nicht für die ausländische ein Problem darstellen wird. Wir haben zum Beispiel damals über das Problem der Trinkmilch gesprochen. Diese wird praktisch nur von Schweizer Landwirten produziert, es wird praktisch keine importiert. Die einzigen Leidtragenden, die mit zusätzlichen Kontrollen zu rechnen und administrative Pflichten zu erfüllen hätten, wären die Schweizer Landwirte. Wollen Sie das? Ich nicht! Also bitte, führen Sie keine neue Bürokratie ein. Herr Kunz, Sie gehören - zusammen mit dem Bauernverband - zu jenen, die immer bei mir vorstellig werden, um zu sagen, dass Sie weniger Kontrollen, weniger Bürokratie wollen. Hier bieten Sie aber Hand zu mehr Bürokratie, und das ist der falsche Weg.
Dann wende ich mich auch an all jene, die mich ständig aufmuntern, anspornen, generell die bürokratischen Erschwernisse, die Lasten abzubauen. Hier gilt es wirklich, nicht neue Auflagen vorzusehen, auch wenn es insbesondere die Landwirtschaft, aber auch das ganze Lebensmittelgewerbe betrifft.
Deshalb bitte ich Sie, auch den Antrag Bigger abzulehnen. Dieser Antrag entspricht übrigens ohnehin dem, was im Lebensmittelgesetz, was im Landwirtschaftsgesetz geregelt ist. Diese Bestimmung braucht nicht ins Tierschutzgesetz eingefügt zu werden; es ist dafür nicht geeignet. Bitte unterstützen Sie den Antrag der Minderheit Noser und somit den Beschluss des Ständerates und den Entwurf des Bundesrates.