Siegrist Ulrich (V, AG):
Auch ich bin der Meinung, dass die Zeit gekommen ist, weitere Schritte zu tun. Die Frage ist aber: Welche Schritte? Ich glaube, dass gleichzeitig auch die Zeit gekommen ist, dass wir jetzt diese Frage wirklich sachlich und ohne Ideologien diskutieren können.
Aber nachdem ich heute und das letzte Mal einige Voten gehört habe, bekomme ich den Eindruck, dass immer noch alte Emotionen und teilweise alte Ideologien mitspielen, dass auch die damaligen Argumente hüben und drüben wieder ungefähr in gleicher Weise vorgetragen werden. Das könnte allenfalls unseren Blick trüben, wenn es darum geht, auch noch nach anderen Modellen und anderen Möglichkeiten zu suchen, um dieses Problem zu lösen, ein Problem übrigens, das längstens - auch da sind wir uns wahrscheinlich einig - nicht mehr ein Problem der Sicherheitspolitik oder der Armee, sondern eine rein staatspolitische Frage ist. Immerhin glaube ich, dass zu Unrecht immer wieder der Zusammenhang mit dem "blauen Weg" hergestellt wurde: Wenn der "blaue Weg" wirklich so unkontrolliert und schlecht wäre, wie er hier dargestellt wurde, dann ist es ebenso ein Unrecht gegenüber den Militärdienstleistenden. Es geht hier nicht um eine Frage der Militärdienstleistenden und der Zivildienstleistenden, sondern um eine Frage der Dienstleistenden und der Nichtdienstleistenden überhaupt: Hier greift der Mechanismus des "blauen Weges".
Nun ist aber die heutige Form der Gewissensprüfung - die jetzt in einigen Voten natürlich viel schlechter gemacht wurde, als sie es effektiv ist, wie das in einer politischen Diskussion manchmal üblich ist - ganz sicher auch nicht mehr die beste Möglichkeit, die wir haben. Deshalb wurde ein anderes Modell erarbeitet - darüber wurde heute noch gar nicht gesprochen -: Es liegt ein Modell in der Schublade, mit dem man entsprechend der deutschen Praxis zwar nicht vom Grundsatz der Gewissensprüfung abrücken würde, aber ein ganz einfaches Erklärungsverfahren einrichten würde. Man hätte dann 4,5 Millionen Franken eingespart. Das Modell wurde schon einmal im Bundesrat diskutiert, meines Erachtens dann aber aus eher ideologischen Gründen abgelehnt. Aber es könnte wieder hervorgeholt werden.
Welches ist der Vorteil eines solchen vereinfachten Modells, das aber beim Grundsatz des Gewissens bleibt? Der grosse Vorteil wäre, dass wir dann wahrscheinlich vom jetzigen Umrechnungsfaktor 1,5 auf etwa 1,3 hinunterfahren könnten.
Beim Tatbeweis dagegen - und da sind sich wahrscheinlich alle einig - haben wir es auf jeden Fall mit einem Modell zu tun, bei dem deutlich mehr Dienst geleistet werden muss als bei den anderen Lösungen. Ich glaube einfach nicht, dass ein Modell im Interesse der Zivildienstpflichtigen liegt, bei dem sie deutlich mehr Dienst leisten müssen. Wenn Sie die Zivildienstpflichtigen fragen, dann ziehen sie ganz bestimmt eher ein Modell vor, bei dem sie weniger Dienst leisten müssen, als eines, bei dem sie mehr Dienst leisten müssen. Es ist deshalb eine nicht nachgewiesene und nicht weiter glaubhaft gemachte Aussage, wenn immer wieder gesagt wird, der Tatbeweis sei für die Dienstpflichtigen besser.
Man hat seinerzeit in diesem Saal zwei Modelle diskutiert: einen Tatbeweis auf der Basis eines Umrechnungsfaktors von 2,0 auf der einen Seite und ein Modell Gewissensprüfung mit dem Umrechnungsverhältnis 1 zu 1 auf der anderen Seite. Wenn man das Modell 1 zu 1 in Stunden umgerechnet hat, dann ist man nach der damaligen Rechnung, in Wochen ausgedrückt, zu einem Faktor 1,5 gekommen. Der Faktor 1,5 in Wochen umgerechnet hat dem Verhältnis 1 zu 1 in Stunden entsprochen. Wenn man heute die Rechnung aufgrund der veränderten Situation wiederholt, kommt man statt auf den Faktor 1,5 auf einen solchen von ungefähr 1,3. Ich denke also, aus der Sicht der Zivildienstpflichtigen wäre das die beste Lösung. Aus der Sicht der Finanzpolitiker wäre es ebenfalls die beste, da sie diese Gewissensprüfung radikal vereinfachen und verbilligen würde, aber beim Prinzip bleiben und gleichzeitig die Dienstdauer von einem Faktor 1,5 auf einen Faktor 1,3 herunterfahren würde. Wenn Sie die Motion Studer Heiner annehmen, dann legen Sie sich heute auf ein endgültiges Modell fest und verbauen eventuell die Möglichkeit, solche neue Varianten zu prüfen.
Deshalb lehne ich die Motion Studer Heiner heute ab.