Marti Werner (S, GL), für die Kommission:
Obwohl dieses Geschäft in der Legislaturplanung nicht vorgesehen war, dort überhaupt nicht aufgeführt ist, handelt es sich um eines der wichtigsten Geschäfte dieser Legislatur. Ich möchte gar behaupten, dass es sich um das wichtigste Geschäft überhaupt handelt. Dieses Geschäft ist deshalb wichtig, weil es für die Zukunft unseres Landes wichtig ist. Es geht hier um die Frage, wie und mit welchen Mitteln wir die Grundversorgung unseres Landes mit Telekom-Dienstleistungen sowie den technologischen Fortschritt gestalten wollen. Dieses Geschäft ist auch deshalb wichtig, weil es von grundsätzlicher Natur ist. Erstmals müssen wir als Parlament darüber befinden, ob wir eine unserer grundlegenden Infrastrukturen privatisieren wollen oder nicht. Dies könnte ein Präjudiz sein, wenn man sieht, welche Nachfolgediskussionen hier bereits lanciert werden. Die Vorlage ist aber auch wichtig für die Unternehmung selbst, für die vielen Mitarbeiter der Swisscom; insbesondere für diese ist die Vorlage wichtig. Sie müssen Klarheit über ihre Position haben, und sie müssen insbesondere schnell Klarheit haben.
Da habe ich bereits eine erste Antwort an diejenigen, die sagen, es sei doch unfair, dass die Mehrheit der Kommission auf diese Vorlage nicht eintreten wolle. Man solle dieses Geschäft, selbst wenn man dagegen sei, nun behandeln, dem Volk unterbreiten, und das Volk solle dann entscheiden. Ihnen möchte ich einfach sagen: Wenn man gegen die Privatisierung ist, sollte man - darf man - auf diese Vorlage nicht eintreten. Denn die ganze Diskussion, die ganzen Unsicherheiten, die sich aus dieser Diskussion und aus einem allfälligen Referendumskampf ergeben können, werden sich zulasten der Unternehmung auswirken; diese Diskussion erfolgt damit auf dem Rücken der Unternehmung und ihrer Mitarbeiter.
Ich möchte zweitens noch ein paar Bemerkungen zur Entstehungsgeschichte machen. Dieses Kapitel ist von der GPK aufgearbeitet worden; ich muss deren Erkenntnisse nicht wiederholen. Die KVF kann sich diesen Folgerungen anschliessen.
Positiv möchte ich doch vermerken: Auch wenn wir in der Mehrheit bezüglich des Inhaltes mit dem Bundesrat nicht einig sind, so muss ihm zugute gehalten werden, dass er schnell gehandelt hat, dass er diese Vorlage schnell unterbreitet hat, ohne dass die Qualität der Botschaft gelitten hätte. Er hat auch ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Das Ergebnis dieses Vernehmlassungsverfahrens ist interessant. Das Ergebnis der Vernehmlassung ist, milde ausgedrückt, kontrovers; inhaltlich ausgedrückt, für die Vorlage des Bundesrates vernichtend, denn eine knappe Mehrheit der Kantone ist gegen die Privatisierung, die Parteien sind gespalten, die Wirtschaftsverbände vertreten ebenfalls kontroverse Ansichten. Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass das Vernehmlassungsergebnis praktisch identisch ist mit demjenigen der Vorlage 2001, und damals hatte der Bundesrat seine Pläne für die Privatisierung der Swisscom aufgrund dieses Vernehmlassungsergebnisses fallen lassen.
Ich komme nun zu den hauptsächlichsten Gründen der Mehrheit für Nichteintreten.
1. Wenn auf diese Vorlage eingetreten wird, wenn die Swisscom privatisiert wird, stellt sich unweigerlich die Frage, wer dann anstelle des Bundes Eigner der Swisscom sein soll. Hier muss ich doch darauf hinweisen, dass diese Frage vom Bundesrat auf den Seiten 3799 und 3800 der Botschaft bemerkenswert unklar beantwortet wird. Der Bundesrat schweigt sich hier praktisch in allen Amtssprachen über diese Frage aus. Es bestehen auch Widersprüche: Einerseits spricht der Bundesrat von einer breiten Streuung, andererseits wünscht sich die Swisscom selbst einen strategischen Partner als zuverlässigen Eigner. Die Mehrheit der Kommission beurteilt diese Ausgangslage so, dass damit die Swisscom als Perle auf einem Silbertablett für die Übernahme durch einen ausländischen Investor präsentiert wird.
2. Daraus folgt der zweite Grund für das Nichteintreten und auch das zweite Problem, denn mit einer solchen Konstellation wird die Grundversorgung gefährdet. Bundesrat und Minderheit gehen zwar davon aus, dass die Grundversorgung über das Fernmeldegesetz (FMG) und die Regulierung sichergestellt werden kann. Auch nach Ansicht der Mehrheit ist diese Argumentation teilweise richtig, und zwar ist sie dann richtig, wenn man die Grundversorgung lediglich als Nachvollzug des technologischen Standards versteht, wenn man das in die Grundversorgung aufnimmt, was üblich ist. Versteht man aber die Grundversorgung dynamisch, will man diese mitgestalten, dann bedarf es dazu des Mittels der Unternehmung. Das zeigt auch die bisherige Geschichte der Swisscom. Die Schweiz hat einen ADSL-Anteil von 98 Prozent - nicht dank der Regulierung, sondern dank der Eignerstrategie. Zudem ist die Gefahr offensichtlich, dass Randregionen schlechter bedient werden, wenn nicht mehr der Bund Eigner ist. Diesbezüglich waren die Ergebnisse der |
AB 2006 N 622 / BO 2006 N 622
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Vernehmlassung und auch die Präsentation der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, die diese Gefahr klar aufgezeigt hat, eindeutig und klar.
3. Der Bund wird sich mit dem Verkauf der Swisscom die Möglichkeit vergeben, den technologischen Fortschritt mitzugestalten. Die Swisscom ist nicht einfach eine Unternehmung, sondern sie ist die Unternehmung, die für den technologischen Fortschritt für die Schweiz von strategischer Bedeutung ist. Es macht doch keinen Sinn, wenn der Bund diese eigene Unternehmung möglicherweise an einen ausländischen Investor verkauft und gleichzeitig versucht, im Rahmen von Wirtschaftsförderungen in der Schweiz günstige Rahmenbedingungen zu bieten - beispielsweise in Galmiz -, um dann mit oder ohne Erfolg wiederum ausländische Investoren in die Schweiz zu locken. Müssen wir, wenn wir die Swisscom verkaufen, dann mit gleichen Mitteln wieder versuchen, den Eigner der Swisscom in die Schweiz zurückzuholen?
4. Es gibt sicherheitspolitische Bedenken. Die Swisscom betreibt sicherheitsrelevante Netze. Hier waren die Stellungnahmen des VBS für die Mehrheit der Kommission wenig überzeugend, um die Bedenken, die in diesem Zusammenhang erhoben wurden, zu zerstreuen. Es macht keinen Sinn, wenn das VBS nun versucht, eigene Infrastrukturen aufzubauen, oder geltend macht, im Notfall könne dann enteignet werden.
5. Auch finanzpolitische Überlegungen stützen die Position der Mehrheit. Rechnet man alle Leistungen wie Dividenden und Kapitalrückzahlungen zusammen, die die Swisscom bisher für den Bund erbracht hat, so sind unter Berücksichtigung des Jahres 2006 - diese Erträge werden auch noch kommen - von 1999 bis 2006 insgesamt 12 Milliarden Franken in die Bundeskasse geflossen. Das entspricht 1,5 Milliarden pro Jahr. Rechnet man den Nettoerlös aus dem Börsengang sowie aus den Aktienrückkäufen hinzu, so beläuft sich dies auf die stattliche Summe von 15 Milliarden. Selbst wenn man kritisch ist, selbst wenn man das Risiko hoch einschätzt und davon ausgeht, dass die Swisscom in Zukunft nicht mehr diese hohen Erträge erbringen wird, ist es nicht nachvollziehbar, dass gemäss Szenario des Bundesrates diese Erträge derart absacken sollen, dass schlussendlich der Verzicht auf die Dividende von rund 500 Millionen Franken mit der Schuldenrückzahlung und der daraus resultierenden Reduktion der Zinslast zu einem Nullresultat führen könnte. Die Mehrheit ist deshalb der Auffassung, dass sich der Bund mit dem Verkauf der Swisscom nicht so sehr eines Klumpenrisikos entledigt, sondern eher seine beste Kuh billig zum Metzger bringt.
Zum Schluss möchte ich noch einige Bemerkungen zu den Argumenten der Minderheit machen. Diese sieht das Risiko selbstverständlich anders. Sie sieht die Gefahr als gross, das Gewinnpotenzial als klein an, und sie argumentiert damit, dass man heute verkaufen solle, um später keine Verluste zu haben. Nach Auffassung der Minderheit kann die Grundversorgung über das FMG sichergestellt werden. Die Minderheit anerkennt zwar die Gefahr eines ausländischen Investors, will diese aber mit Massnahmen einschränken. Eine Gefahr sieht die Minderheit in den verschiedenen Rollen des Bundes als Eigner, Regulator und Besteller.
Die Mehrheit hat sich mit diesen Argumenten intensiv auseinander gesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass diese die Nachteile der Privatisierung nicht zu übersteigen vermögen. Sie beantragt Ihnen deshalb - der Beschluss fiel mit 13 zu 11 Stimmen - Nichteintreten, und ich ersuche Sie, diesem Antrag Ihrer Mehrheit zu folgen.