Günter Paul (S, BE):
Die Kriegsmaterialgesetzgebung ist in den letzten dreissig Jahren systematisch ausgehöhlt worden. In den Siebzigerjahren gab es eine Volksinitiative gegen die Kriegsmaterialausfuhr, die sehr populär war. Sie erzeugte Druck. Unter diesem Druck machte man als Gegenvorschlag ein Kriegsmaterialgesetz, das Biss hatte. Nachdem die Initiative vom Tisch war, machte man dann zum Gesetz eine Verordnung. Die Verordnung ging bereits wesentlich weniger weit, sie gestattete viel mehr Exporte. Mit der letzten Gesetzesrevision haben wir nun nochmals die Vorschriften gelockert.
Im Fall Saudi-Arabien kumuliert sich jetzt die ganze Geschichte. Jahrelang hat man trotz Bedenken Saudi-Arabien Waffen geliefert, aber nur sogenannt defensive Waffen, also |
AB 2006 N 959 / BO 2006 N 959
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vor allem Flab-Geschütze, weil man gesagt hat, das Land müsse sich verteidigen können. Man hat wegen der bekannten Menschenrechtsverletzungen expressis verbis keine Waffen für die Repression im Innern geliefert. Ausgerechnet in einer Zeit, in der vermehrt Missbräuche festgestellt werden, in der die Spannungen in diesem Land steigen, in der es immer mehr Attentate gibt, fällt beim Bundesrat jetzt offenbar diese Hürde. Die Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien sind seit langem in allen Bereichen systematisch und gravierend, namentlich die exzessive Anwendung der Todesstrafe, der Folter und der Körperstrafe wie Amputationen und Auspeitschungen. Im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus hat sich die Menschenrechtslage in diesem Land nochmals verschlechtert. Es sei auch darauf hingewiesen, dass es eine Ausgrenzung der Schiiten gibt, welche zu bedauern ist.
Saudi-Arabien liegt bekanntlich in einem Spannungsgebiet. Seit der Besetzung Iraks durch die Koalitionstruppen ist die Instabilität noch massiv gestiegen. Unruhen wegen anhaltendem Blutvergiessen in Irak und aufgrund des ungelösten Konflikts in Israel und den besetzten Gebieten nehmen in der gesamten islamisch-arabischen Welt zu.
Unter welchem Aspekt man es auch betrachtet: Bei der korrekten Anwendung der Idee, die hinter unserem Kriegsmaterialgesetz und der dazugehörenden Verordnung steht, darf in der heutigen Situation kein Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien geliefert werden. Denken wir daran, dass ein Grossteil der Attentäter von 9/11 Saudis waren; Bin Laden ist bekanntlich ein Saudi, viele Aufständische in Irak kommen aus diesem Land. Ein positiver Entscheid ist unter diesen Umständen einfach nicht zu begreifen. Ich habe mir überlegt, in welches Land der Welt wir dann nicht exportieren dürften, wenn wir dorthin exportieren würden, und es ist mir eigentlich ausser Nordkorea kein Land in den Sinn gekommen, das dann noch "off limits" wäre.
Der Bundesrat hat mit dem zustimmenden Entscheid von Ende März letzten Jahres einen gefährlichen Präzedenzfall zur Aufweichung des Kriegsmaterialgesetzes geschaffen, vor allem mit Artikel 5 KMV, der Verordnung. Gemäss Kriegsmaterialgesetz werden die Herstellung, Vermittlung, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial für Empfänger im Ausland nur bewilligt, wenn dies den völkerrechtlichen Verpflichtungen und den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik nicht widerspricht. Es ist evident, dass das EDA hier in dieser Sache opponiert hat und dann einfach im Bundesrat überstimmt worden ist. Eine Korrektur dieses Fehlentscheides, der nicht im Interesse unseres Landes ist, der nicht im Interesse der Sicherheit unseres Landes ist und der auch nicht im Interesse der Einhaltung der Menschenrechte ist, ist unumgänglich.
Ich möchte Sie ersuchen, die Motion anzunehmen.