Aeschbacher Ruedi (E, ZH):
Das Verbandsbeschwerderecht hat sich während bald vierzig Jahren grundsätzlich bewährt. Es gibt die Möglichkeit, die Rechtmässigkeit von Baubewilligungen gerichtlich zu überprüfen, wenn Anhaltspunkte oder Verdachte vorliegen, dass die entsprechenden Entscheide nicht dem Gesetz entsprechen oder die Umweltgesetzgebung nicht genügend berücksichtigen.
Entsprechend ist auch die Bilanz - man könnte auch sagen: die Performance - dieses Instruments recht gut. Wir haben es gehört: Über 80 Prozent aller Fälle, in denen dieses Instrument ergriffen wurde, waren solche, in denen ohne eine Korrektur durch dieses Verbandsbeschwerderecht ein Entscheid in Rechtskraft erwachsen wäre, der nicht dem Gesetz entsprochen hätte. Durch dieses Verbandsbeschwerderecht, durch dieses Instrument, konnte also ein falscher - oder ein teilweise falscher - Entscheid korrigiert werden.
Es ist also ein Instrument, welches dafür sorgt, dass die Rechtmässigkeit der Entscheide gewahrt bleibt. Es ist damit auch ein Instrument, das die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes und unserer Behörden im Auge hat und dafür sorgt, dass falsche - oder teilweise falsche - Entscheide korrigiert werden können; das nicht nur dort, wo nicht direkt Private betroffen sind, die sich selbst wehren können, sondern auch dort, wo die öffentlichen Interessen der Umwelt, des Naturschutzes betroffen sind und wo keine direkten privaten Einsprecher dafür sorgen können, dass die Rechtmässigkeit wiederhergestellt wird.
Wer ein solches Instrument abschaffen will, der handelt wie jene, die sagen: Die Notbremse in den Zügen brauchen wir nicht. Keinem Menschen käme es in den Sinn, solche Instrumente, die dazu da sind, irgendwelche Unfälle zu verhindern, nur deswegen abzuschaffen, weil sie nicht in jedem Fall zu Recht angewendet worden sind, sondern weil es hie und da auch Fälle gegeben hat, in denen die Notbremse nicht hätte gezogen werden müssen.
Wenn wir schon dabei sind, das Verbandsbeschwerderecht zu hinterfragen, das in drei Viertel bis vier Fünftel aller Fälle zum Erfolg geführt hat - verglichen mit den privaten Beschwerden, bei denen die Erfolgsquote nur bei 17 bis 20 Prozent liegt -, dann muss man doch feststellen, dass ein solches Instrument eigentlich erst dann abgeschafft werden könnte, wenn jene Instrumente abgeschafft werden, die das Bauen auch behindern oder gewisse Projekte verunmöglichen, die zu 80 Prozent nicht zum Erfolg geführt haben, die zu 80 Prozent in allen Fällen eigentlich ohne Berechtigung eingesetzt worden sind, weil sie am Schluss nicht zum Erfolg führten. Es ist also direkt komisch oder kontrovers, dass man eine so gute Institution, ein solches Instrument infrage stellt, währenddem man ohne weiteres und selbstverständlich in Kauf nimmt, dass wir immer noch, und zwar zu Recht, mit den privaten Einsprachen und Rekursen genauso lange und genauso intensiv jedes Bauvorhaben verzögern oder verhindern können.
Es ist tatsächlich aber ein grosses Ärgernis, wenn bei diesen Verfahren während langer Zeit keine entsprechenden Entscheide erfolgen. Das ist aber nicht ein Problem dieses Instrumentes, sondern das ist ein Problem unserer Verfahrensdauer, dies sowohl im Bereich der Baubewilligungen wie auch im Bereich der Rechtsmittelinstanzen. Hier ist anzusetzen, wenn man verärgert ist, wenn man sagt, man habe jetzt während Jahren auf diesen oder jenen Entscheid warten müssen, es seien Verzögerungen eingetreten. Dafür kann dieses Instrument nichts. Da müsste man bei den Gerichten, da müsste man auch bei den Abläufen in den Baubewilligungsverfahren ansetzen.
Wir sind ganz dafür, dass wir hier engere Fristen setzen. Aber nehmen Sie doch auch zur Kenntnis, dass eben gerade bei grossen Projekten, wo solche Beschwerden eingereicht werden müssen, sehr oft eben die Unterlagen für die Baubewilligungen nicht komplett sind, dass sie immer wieder zurückgewiesen werden müssen, dass sie überarbeitet werden müssen, dass sie komplettiert werden müssen.
Das sind nicht Probleme der Verwaltung, der Baubewilligungsbehörden, auch nicht der Gerichte, sondern das sind die Probleme, die die Bauwilligen, die Planer, selber schaffen. Und dann den Ärger auf irgendwelche Institutionen abzuwälzen oder den Ärger auf die Behörden und die Gerichte zu fokussieren ist unfair und ungerecht.
Es ist von Frau Huber von einem Akzeptanzproblem gesprochen worden. In der Wirtschaft hätte dieses Instrument längst keine Akzeptanz mehr. Wenn man natürlich so argumentiert wie Herr Baumann, wenn man nämlich Worte und Ausdrücke braucht, wie er es eben getan hat - "Habgier und Machttrunkenheit dieser grünen Funktionäre" -, dann verbreitet man eine Stimmung, wo ohne weiteres irgendwelche Kleinunternehmer, die einmal ein Problem mit einem Bau hatten, aufsitzen und ins genau gleiche Horn stossen. Solche Stimmungsmache und auch die Art, Fälle anzuführen, die man nur zum Teil, ohne die zweite Hälfte der Wahrheit, erzählt - das ist genau die Art und Weise, wie man solche Instrumente in Verruf bringt. Das ist aber nicht eine faire Politik, eine an der Sache orientierte Politik, sondern das ist Stimmungsmache. Ich hoffe, dass wir da nicht aufsitzen.
Wir haben keine Bedenken gegen eine Verbesserung des heutigen Verbandsbeschwerderechtes. Es hat Mängel gezeigt, und man kann diese Mängel auch beheben. Wenn wir auf der Linie des Ständerates und der Mehrheit unserer Kommission bleiben, dann finden wir zu einer vernünftigen Modifizierung des Verbandsbeschwerderechtes zurück.
Noch ein letztes Wort, weil dieser Fall Zürich immer wieder genannt wird: Der Fall Zürich wird immer so dargestellt, als ob diese Beschwerde bei diesem Stadion völlig zu Unrecht erhoben worden sei. Ich möchte hier noch einmal betonen, dass die Gerichte festgestellt haben, dass ein Teil der Beschwerde berechtigt war. Das Ärgernis ist einfach, dass das Volk offenbar ein Stadion wollte und dass dieses Stadion in seiner Konzeption mit dem Umweltrecht nicht übereinstimmte. Das hat dann das unabhängige Gericht auch so festgestellt. Wenn man immer wieder mit der Aussage kommt, dass Volksentscheide eigentlich über dem Recht stehen müssen, so muss ich sagen, dass es eine Maxime des Rechtstaates ist, dass sich auch das Volk in seinen Entscheiden an das übergeordnete Gesetz zu halten hat. Die Stimmberechtigten einer Kommune können nicht verlangen,
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AB 2006 N 1504 / BO 2006 N 1504
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dass ein Projekt, dem sie zugestimmt haben, das aber gegen Bundesrecht oder auch gegen kantonales Recht verstösst, einfach durchgesetzt wird.
Das geht in unserem Rechtsstaat nicht, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.
Ich bitte Sie, auf der Linie der Kommission zu bleiben und damit dafür zu sorgen, dass wir dieses Theater um das Verbandsbeschwerderecht endlich einmal loshaben. Ich habe es langsam satt, ewig die gleichen Diskussionen um dieses Verbandsbeschwerderecht zu führen und hier immer wieder neue angebliche Ungereimtheiten mit anzuhören, obwohl die Wahrheit, wenn man den Fakten nachgeht, eben an einem anderen Ort liegt.