Nationalrat - Wintersession 2006 - Zwölfte Sitzung - 20.12.06-08h00
Conseil national - Session d'hiver 2006 - Douzième séance - 20.12.06-08h00

05.082
Patentrechtsvertrag.
Genehmigung
und Ausführungsverordnung
sowie Änderung
des Patentgesetzes
Traité sur le droit des brevets.
Approbation
et règlement d'exécution
ainsi que modification
de la loi sur les brevets
Fortsetzung - Suite
Botschaft des Bundesrates 23.11.05 (BBl 2006 1)
Message du Conseil fédéral 23.11.05 (FF 2006 1)
Nationalrat/Conseil national 13.12.06 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 19.12.06 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 20.12.06 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 20.12.06 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 11.06.07 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 22.06.07 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 22.06.07 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (AS 2008 2551)
Texte de l'acte législatif 1 RO 2008 2551)
Text des Erlasses 2 (AS 2008 2677)
Texte de l'acte législatif 2 (RO 2008 2677)

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüsse Sie zur heutigen Sitzung. Es ist die letzte Sitzung in dieser Session und die letzte Sitzung in diesem Jahr. Wir haben noch ein paar richtig arbeitsame Stunden vor uns - ich freue mich darauf.


1. Bundesgesetz über die Erfindungspatente
1. Loi fédérale sur les brevets d'invention

Art. 9a
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2, 4
Streichen
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der christlichdemokratischen Fraktion
Teilung der Vorlage 1 und Bildung einer Vorlage 3 betreffend die Parallelimporte. Die Vorlage 3 wird an die Kommission zurückgewiesen mit folgendem Auftrag: Dem Rat ist bis zur Wintersession 2007 eine Lösung vorzuschlagen, mit welcher ungerechtfertigte Preisunterschiede von patentgeschützten Gütern innerhalb der Schweiz gegenüber dem naheliegenden Ausland beseitigt werden.
Vorlage 1 Art. 9a Abs. 1, 2, 4
Streichen
Vorlage 3 Titel
Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Parallelimporte)
Vorlage 3 Ingress
Änderung vom ....
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. November 2005, beschliesst:
Vorlage 3 Ziff. I Einleitung
Das Patentgesetz vom 25. Juni 1954 wird wie folgt geändert:
Vorlage 3 Art. 9a Abs. 1, 2, 4
(Text vgl. Entwurf des Bundesrates zu Vorlage 1)
Vorlage 3 Ziff. II Abs. 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum
Vorlage 3 Ziff. II Abs. 2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten

Antrag Leutenegger Oberholzer
Titel
Internationale Erschöpfung
Abs. 1
Hat der Patentinhaber eine patentgeschützte Ware im In- oder Ausland in Verkehr gebracht oder ihrem Inverkehrbringen zugestimmt, so darf diese Ware eingeführt und im Inland gewerbsmässig gebraucht oder weiterveräussert werden.
Abs. 2
Hat er eine Vorrichtung im Im- oder Ausland in Verkehr gebracht oder ihrem Inverkehrbringen zugestimmt, mit der ein patentgeschütztes Verfahren angewandt werden kann, so ist der erste und jeder spätere Erwerber der Vorrichtung berechtigt, dieses Verfahren im Inland anzuwenden.
Abs. 3
Streichen
Abs. 4
Hat der Patentinhaber patentgeschütztes biologisches Material im In- oder Ausland in Verkehr gebracht oder seinem Inverkehrbringen zugestimmt, so darf dieses Material eingeführt und im Inland vermehrt werden, soweit dies für die bestimmungsgemässe Verwendung notwendig ist. Das so gewonnene Material darf nicht für eine weitere Vermehrung verwendet werden. Artikel 35a bleibt vorbehalten.
Abs. 5
Vorbehalten bleiben insbesondere Einschränkungen der Einfuhr patentgeschützter Erzeugnisse nach Massgabe des Bundesgesetzes über aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201) sowie des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (SR 812.21).

Art. 9a
Proposition de la commission
Al. 1, 2, 4
Biffer
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition du groupe démocrate-chrétien
Division du projet 1 et création d'un projet 3 concernant les importations parallèles. Le projet 3 est renvoyé à la commission, qui est chargée de soumettre au conseil, d'ici à la session d'hiver 2007, une solution permettant de supprimer les différences de prix injustifiées entre la Suisse et les pays voisins pour les produits brevetés.
Projet 1 art. 9a al. 1, 2, 4
Biffer
Projet 3 titre
Loi fédérale sur les brevets d'invention (Importations parallèles)
Projet 3 préambule
Modification du ....
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu le message du Conseil fédéral du 23 novembre 2005, arrête:
Projet 3 ch. I introduction
La loi du 25 juin 1954 sur les brevets est modifiée comme suit:
Projet 3 ch. I art. 9a al. 1, 2, 4
(texte selon projet 1 du Conseil fédéral)
Projet 3 ch. II al. 1
La présente loi est sujette au référendum.
Projet 3 ch. II al. 2
Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur.

Proposition Leutenegger Oberholzer
Titre
Epuisement international
AB 2006 N 1986 / BO 2006 N 1986
Al. 1
Lorsqu'une marchandise brevetée est mise en circulation en Suisse ou à l'étranger par le titulaire du brevet ou avec son accord, elle peut être importée et utilisée ou revendue à titre professionnel en Suisse.
Al. 2
Lorsqu'un dispositif permettant l'utilisation d'un procédé breveté est mis en circulation en Suisse ou à l'étranger par le titulaire du brevet ou avec son accord, le premier acquéreur ou tout acquéreur ultérieur de ce dispositif est autorisé à utiliser ce procédé en Suisse.
Al. 3
Biffer
Al. 4
Lorsque de la matière biologique brevetée est mise en circulation en Suisse ou à l'étranger par le titulaire du brevet ou avec son accord, elle peut être importée et multipliée en Suisse pour autant que cela soit nécessaire à l'utilisation conforme à son but. La matière ainsi obtenue ne doit pas être utilisée pour une multiplication ultérieure. L'article 35a est réservé.
Al. 5
Demeurent notamment réservées les restrictions imposées à l'importation des produits protégés par un brevet conformément à la loi sur les mesures économiques extérieures (RS 946.201) et à la loi sur les médicaments et les dispositifs médicaux (RS 812.21).

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Mit der Debatte zu Artikel 9a stehen wir vor der Diskussion eines weiteren Schlüsselartikels des Patentgesetzes. Zentral sind die Beratungen und die Beschlüsse heute in Bezug auf die ökonomischen Folgen für die Leute mit kleinen und mittleren Einkommen und für den Standort Schweiz. Ich beantrage Ihnen mit meinem Einzelantrag, im Patentgesetz die internationale Erschöpfung der Patente zu verankern - und das verbunden mit der Möglichkeit, flankierende Massnahmen zu ergreifen.
Die internationale Erschöpfung der Patente ermöglicht preisgünstige Parallelimporte patentgeschützter Produkte. Sie ist eine der zentralen, wichtigen und richtigen Massnahmen gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Sie ist völkerrechtlich unproblematisch, und wir haben damit bereits im Marken- und im Urheberrecht gute Erfahrungen gemacht. Im Übrigen empfiehlt auch die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben im Rahmen der "Agrarpolitik 2011" die Einführung der internationalen Erschöpfung für agrarische Hilfsstoffe, Investitionsgüter und Produktionsmittel.
Bundesrat Blocher hat nun - und Sie gestatten mir, Herr Bundesrat, dass ich persönlich werde - im Patentgesetz die nationale Erschöpfung und damit das Verbot preisgünstiger Parallelimporte auf Dauer betonieren wollen. Bundesrat Blocher hat auch in der Kommission seine ganze Energie darauf gesetzt, eine vertiefte Diskussion dazu zu verhindern. Warum? Sie lieben ja Klartext, Herr Bundesrat, wenn Sie andere kritisieren. Aber wenn es darum geht, Ihre eigenen Interessen zu vertreten, lieben Sie offenbar Nebelpetarden. Sie haben mit diesem Dossier meines Erachtens - und nachher komme ich dann noch zu den bürgerlichen Parteien - die kurzfristigen Interessen der Pharma- und der chemischen Industrie verteidigt. Sie machen damit Politik für eine ganz kleine Klasse und verkaufen das lautstark als Politik im Interesse des Standortes Schweiz.
Das ist ein klarer Etikettenschwindel, denn die Verhinderung oder die Verzögerung der Parallelimporte, wie das die Kommissionsmehrheit neu mit Unterstützung des Bundesrates vorschlägt, ist schädlich für die Mehrheit der Menschen in diesem Land und ist auch schädlich für den Standort Schweiz. Warum? Die Schweiz wird immer reicher, die meisten Leute haben aber nichts davon. Sie müssen mit verfügbaren Einkommen in der Höhe von vielleicht 60 000, 70 000, 80 000 Franken auskommen, und überteuerte Produkte fressen einen grossen Teil davon wieder auf. Gerade die Leute mit kleinen und mittleren Einkommen sind existenziell daran interessiert, dass die Hochpreisinsel Schweiz geknackt wird. Und eine Möglichkeit dazu haben wir jetzt, indem wir Parallelimporte zulassen. Es sind auch nicht nur die privaten Haushalte, die ein Interesse daran haben, es ist der Produktionsstandort Schweiz insgesamt.
Die teuren Produktionsmittel benachteiligen ganz massiv wichtige Branchen unserer Wirtschaft: den Tourismus, die Landwirtschaft, viele KMU, die Hotellerie. In der Schweiz gibt es nicht nur die Pharma- und die chemische Industrie. Es gibt ganz viele andere Branchen, die darauf angewiesen sind, dass wir endlich die Hochpreisinsel Schweiz beseitigen und dass wir für die Schweizer Wirtschaft konkurrenzfähige Bedingungen schaffen. Was wir jetzt im Rahmen des Patentgesetzes machen müssen, ist, einen Ausgleich der Interessen zu schaffen. Wie gesagt gibt es in der Schweiz nicht nur die Interessen der Pharma- und der chemischen Industrie zu beachten, auch wenn diese am penetrantesten für ihre Interessen weibeln. Ich verweise auf die "NZZ", die am 6./7. Mai 2006 getitelt hat: "Peinlicher Kampf der Pharmabranche gegen Parallelimporte". Diesen Leitartikel müssten Sie alle gelesen haben.
Auch in den Reihen der bürgerlichen Parteien finden die Pharma- und die chemische Industrie stramme Soldaten. Wer den Kampf gegen die Hochpreisinsel ernst nimmt, der sagt jetzt Ja zur internationalen Erschöpfung und hilft nicht, wie das die SVP versucht, weiter dabei, zu mauern und Monopolinteressen zu verteidigen, wie das Bundesrat Blocher macht.
Ich verweise insbesondere die Freisinnige Partei darauf, dass der Kampf gegen Parallelimporte diametral dem entgegensteht, was sie ideologisch vertritt, denn dieser Kampf führt dazu, dass der Wettbewerb behindert wird. Die CVP möchte ich daran erinnern, dass ihre Bundesrätin an vorderster Front erklärt hat, wir müssten gegen die Hochpreisinsel Schweiz antreten. Jetzt machen Sie genau das Gegenteil, indem Sie versuchen, eine konkrete Lösung zu verhindern.
Ich bitte Sie, folgen Sie meinem Einzelantrag.

Huber Gabi (RL, UR): Frau Kollegin Leutenegger, ich möchte Sie etwas fragen. Sie sind ja eine glühende Befürworterin der internationalen Erschöpfung. Können Sie mir bitte in Franken und Rappen oder in Prozenten des BIP sagen, wie viel ein solcher Systemwechsel den Konsumenten und Konsumentinnen bringen wurde?

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Gestatten Sie mir, dass ich ein bisschen persönlich werde: Ich glaube, eine solche Frage kann nur eine Juristin stellen. Sie wissen genau, dass ökonomische Prozesse sehr komplex sind. Es gibt Schätzungen; ich verweise auf die Studie von Plaut zur Frage der ökonomischen Wirkung der internationalen Erschöpfung. Plaut kommt zum Schluss, dass der Effekt auf den privaten Konsum ein Zuwachs von 0,4 Prozent ist. Das heisst, das sind ganz erhebliche Folgen für den privaten Konsum. Wir wären froh gewesen, wenn wir in all den Zeiten mit einem schlechten Wachstum einen Konsumzuwachs von 0,4 Prozent gehabt hätten.
Zu den Preiseffekten kann ich Ihnen relativ genau sagen, wie viel höher das schweizerische Preisniveau im Vergleich zu Österreich oder zum EU-Durchschnitt ist. Wir schätzen, dass die Schweiz überteuerte Preise im Ausmass von 25 bis 30 Milliarden Franken hat. Das zahlen vor allem die Leute mit kleinen und mittleren Einkommen, die es sich am wenigsten leisten können.

Markwalder Bär Christa (RL, BE): Frau Leutenegger Oberholzer, wenn Sie schon die Plaut-Economics-Studie zitieren, dann möchte ich Sie fragen, was Sie vom Preissenkungspotenzial halten, das diese Studie für Konsumgüter ausgerechnet hat. Sie meint, dass von einem Systemwechsel ein Preissenkungspotenzial bei Konsumgütern von 4 bis 8 Prozent zu erwarten sei. Das betrifft 24 bis 88 Millionen Franken. Was halten Sie von dieser Zahl, bezogen auf Ihre polemische Argumentation?

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Ich möchte die Polemik mit folgendem Satz gleich weiterführen.
AB 2006 N 1987 / BO 2006 N 1987
Bundesrätin Doris Leuthard hat zu Recht festgestellt, dass der Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz ein Setting von verschiedenen Massnahmen erfordere - es ist nicht eine einzige Massnahme: Es braucht das Cassis-de-Dijon-Prinzip, es braucht die Aufknackung der vertikalen Absprachen, wie wir sie auch mit meinem Postulat von der Kommission für Rechtsfragen fordern, es braucht insbesondere auch Parallelimporte preisgünstiger Produkte. Es braucht also dieses ganze Bündel an Massnahmen, damit wir in der Schweiz weiter vorankommen. Ich zitiere aus der "NZZ" - ich sage es Ihnen genau ....

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Ich möchte diese Diskussion gern unterbrechen und Ihnen das Geschäftsreglement in Erinnerung rufen. Das ist ja erst der Anfang der Debatte, die wir jetzt führen. Der grosse Rest folgt noch.
Artikel 42 Absatz 1 unseres Geschäftsreglementes lautet: "Jedes Ratsmitglied und die Vertreterin oder der Vertreter des Bundesrates können am Schluss eines Votums der Rednerin oder dem Redner zu einem bestimmten Punkt der Ausführungen eine kurze und präzise Zwischenfrage stellen; inhaltliche Ausführungen und eine Begründung sind nicht zulässig." Artikel 42 Absatz 3 lautet: "Die Rednerin oder der Redner beantwortet die Zwischenfrage sofort und knapp."
Wir sind jetzt am Anfang eines ganzen Morgens, und ich möchte Ihnen gerne dieses Reglement wieder einmal in Erinnerung rufen.
Jetzt gibt es noch eine ganz kurze Zwischenfrage von Herrn Wäfler und eine kurze Antwort, und dann fahren wir mit der Debatte zu Artikel 9a weiter.

Wäfler Markus (E, ZH): Liebe Kollegin, Sie bringen das Stichwort "Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz". Sie werfen Herrn Bundesrat Blocher persönlich vor zu mauern. Weshalb führen Sie den Kampf nicht gegen die Hochlohninsel Schweiz? (Teilweise Unruhe) Weshalb ist gerade Ihre Partei im Bereich GAV nicht nur am Mauern, sondern am Betonieren?

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Die Präsidentin wird jetzt wahrscheinlich wieder sagen, man dürfe auf dieses komplexe Problem auch nur mit einem Satz antworten. Herr Wäfler hat eines der zentralen Probleme der schweizerischen Volkswirtschaft angeschnitten, sodass es für eine Antwort erforderlich wäre, dass die Präsidentin erlaubt, hierzu eine inhaltliche Diskussion mit mehreren Sätzen zu führen. Herr Wäfler, wir haben sehr wohl Vergleiche der verfügbaren Einkommen in der Schweiz mit dem Ausland. Da ich mich gemäss Präsidentin auf einen Satz beschränken muss, dazu ein Hinweis: Das Problem der Hochlohninsel Schweiz ist vor allem das Problem der Supergehälter der oberen Manager und nicht der kleinen und mittleren Einkommen.

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Ich denke, das tut nichts zur Sache. Ich möchte deshalb hier diese Diskussion abbrechen. Wir fahren weiter mit der Diskussion über Artikel 9a des Patentgesetzes. Es liegt ein Antrag der CVP-Fraktion vor. Ich bitte Herrn Hochreutener, diesen zu begründen.

Hochreutener Norbert (C, BE): Frau Leutenegger Oberholzer, es ist tatsächlich so: Die CVP hat den Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz gross auf ihre Fahnen geschrieben. Wenn Sie die Zeitungen etwas aufmerksamer gelesen hätten, hätten Sie auch gemerkt, dass unsere Bundesrätin in der kurzen Zeit, in der sie in ihrem Amt ist, schon sehr viel dafür getan hat. Es wäre nun aber ein Schnellschuss sondergleichen, wenn wir bereits heute in dieser wichtigen Frage entscheiden müssten. Ein Schnellschuss à la Leutenegger Oberholzer hätte mit Sicherheit negative Auswirkungen auf die Arbeitsplätze und die Löhne. Es geht nicht nur um die Pharmaindustrie, überhaupt nicht, sondern es geht um Tausende von KMU. Sie wollen wegen eventuell etwas billigerer Preise Tausende von Arbeitsplätzen infrage stellen und gefährden. Frau Leutenegger Oberholzer, das hat nicht viel mit Verantwortung zu tun!
Wir wissen im Moment viel zu wenig, um bereits heute diese Frage zu entscheiden. Es herrscht keine Klarheit darüber, ob und wie stark die nationale Erschöpfung für die Hochpreisinsel Schweiz verantwortlich ist. Die empirischen Untersuchungen deuten in verschiedene Richtungen. Faktoren wie technische Handelshemmnisse, bürokratischer Leerlauf, staatliche Preisregulierung oder die Organisation der Vertriebskanäle können für höhere Preise verantwortlich sein. Die nationale Erschöpfung kann auch ein Faktor sein. Ob sie es ist, wissen nicht einmal jene, die lauthals nach ihrer Abschaffung rufen. Die Schweiz ist ein Standort mit qualitativ hochstehender und technisch fortschrittlicher Produktion. Sie ist kein Ramschwarenladen.
Wir können deshalb auch nicht die Logik der Billigwarenläden übernehmen und nur den Preis betrachten. Es geht hier auch um Arbeitsplätze, um qualitativ hochstehende Arbeitsplätze in technologischen Schlüsselbereichen. Daraus hat die Kommission den Schluss gezogen, dass die Frage der Parallelimporte beziehungsweise der nationalen Erschöpfung von der übrigen Vorlage abgetrennt werden soll. Zugleich stimmt sie in Absatz 3 dem Bundesrat zu, wo allfälligen Missbräuchen der Riegel vorgeschoben wird. Der Parallelimport eines Fahrrads zum Beispiel soll nicht verhindert werden können, bloss weil die Klingel patentiert ist.
Bis hierher geht die CVP-Fraktion mit der Kommission einig. Uns genügt jedoch die Motion der Kommission für Rechtsfragen 06.3633 nicht, weil der Zeitablauf nicht oder zu langfristig geregelt ist. Es ist aber nun einmal ein Faktum, dass in dieser Frage bei uns in der CVP ein gewisses Misstrauen gegenüber dem Bundesrat herrscht. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, Artikel 9a von der Vorlage abzutrennen und ihn an die Kommission zurückzuweisen. Das erlaubt es, die Revision des Patentrechtes - was aus Gründen der Rechtssicherheit geboten ist - abzuschliessen und gleichzeitig die Frage der Parallelimporte seriös, aber zügig voranzutreiben. Das wollen wir auch. Wir wollen sie seriös und zügig vorantreiben und haben deshalb auch ein hohes Tempo angeschlagen. Inhaltlich betrachten wir die Fragen, welche die Motion aufwirft, als richtig. In diesem Sinn wird die Verwaltung die Fragen auch bei unserem Rückweisungsantrag beantworten müssen. In diesem Sinn bestehen nun also zwischen dem Weg, den die Kommission vorschlägt, und jenem, den die CVP vorschlägt, zwei wesentliche Unterschiede: Erstens sind beim Rückweisungsantrag der CVP-Fraktion klare Fristen vorgegeben. Zweitens ist dabei nicht der Bundesrat, sondern die Kommission federführend.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Herr Hochreutener, warum haben Sie nicht einen Termin vor den Wahlen gesetzt, sodass man in der Tat eine Alternative zum Kommissionsantrag gehabt hätte, nämlich eine Befristung bis Juni 2007?

Hochreutener Norbert (C, BE): Sie wissen genau, wenn Sie das realistisch anschauen, dass das länger dauern wird: Wir haben Ende Januar eine Sitzung, da können wir einen Auftrag an die Verwaltung geben. Dann braucht es eine Vernehmlassung; diese ist vorgeschrieben und geht zwei bis drei Monate. Es wird dann Mai, Juni, Juli. Dann kommen die Beratungen in unserer Kommission, und Sie wissen, wie lange wir jeweils beraten. Das heisst, wir könnten die Beratungen in der Kommission frühestens nach der Sommerpause aufnehmen. Wir stellen fest, dass es für den Herbst nie reichen würde, wenn Sie das nur halbwegs realistisch anschauen.

Vischer Daniel (G, ZH): Herr Hochreutener, ich wahre das Kommissionsgeheimnis - aber trotzdem eine Frage: Warum haben Sie nicht schon in der Kommission dafür gesorgt, dass Ihrem heutigen Antrag stattgegeben wird? Dann hätten wir nämlich ein Vierteljahr gewonnen.
AB 2006 N 1988 / BO 2006 N 1988

Hochreutener Norbert (C, BE): Nein, Sie wissen genau, wie die Stimmung in der Kommission und die Entscheidgrundlagen waren. Damals bestand genau die Gefahr eines Schnellschusses, und genau diesen Schnellschuss wollten wir nicht abgeben. Es geht nämlich um viel zu viel; es geht nicht nur um billige Preise, sondern es geht eben auch um Arbeitsplätze, und das wollen wir seriös prüfen.

Sommaruga Carlo (S, GE): Je vous demande de soutenir la proposition Leutenegger Oberholzer. En effet, la question des importations parallèles est posée au Conseil fédéral et au Parlement depuis 1999 au moins, date à laquelle Madame Sommaruga Simonetta, pour le groupe socialiste, a déposé la première intervention qui demandait que la question soit examinée. Cela fait maintenant près de sept ans que le Conseil fédéral et le Parlement disposent du temps nécessaire à la réflexion sur ce sujet, à l'examen ou à la recherche de ce qu'il en est des conséquences de l'introduction des importations parallèles. Il a fait le travail. La pile de rapports, de recherches, d'avis d'experts est impressionnante sous tous les angles. Cela concerne tant les objets de consommation les plus divers que les produits pharmaceutiques. En résumé, tout a été examiné, contrairement à ce que dit aujourd'hui le représentant du groupe démocrate-chrétien en affirmant qu'il faut encore et encore examiner.
Une chose est finalement restée intacte, c'est l'îlot de cherté suisse. Les privilèges et les rentes de situation sont toujours là. Et qui paie? Ce sont les consommatrices, les consommateurs et les producteurs agricoles qui finalement ne peuvent pas importer à meilleur compte les inputs servant à la production, alors même qu'on leur demande de réduire les coûts de production. Il ne passe pas une semaine, voire pas un jour, sans que la presse relate la différence de prix entre des produits vendus, surtout des médicaments, en Europe et en Suisse; les différences peuvent atteindre 20, 30 ou 40 pour cent de plus en Suisse. Même les divers objets de simple consommation sont 5 à 10 pour cent plus cher en Suisse qu'ailleurs. Mais qui paie? Ce sont naturellement les consommateurs et les consommatrices, donc les personnes qui ont des budgets modestes, qui contribuent aujourd'hui au maintien des privilèges et des rentes de situation de certains secteurs de l'économie.
Le Conseil fédéral avait introduit la question des importations parallèles dans le projet de révision de la loi sur les brevets. Il a donc estimé que le temps était venu de trancher la question. Il l'a fait en reprenant la jurisprudence du Tribunal fédéral, avec l'épuisement national. En commission, cela a été discuté. Il est vrai que la majorité a voulu découpler la question de la biotechnologie de celle des importations parallèles. Mais s'il y avait vraiment eu une intention de vouloir résoudre le problème et de ne pas renvoyer sa solution aux calendes grecques, on aurait fait comme dans le cas du marché de l'électricité: on aurait présenté deux types de lois, deux projets. Or, la majorité UDC, radicale-libérale et démocrate-chrétienne a simplement éliminé ce sujet du projet qui est soumis à discussion aujourd'hui. Il n'y a donc aujourd'hui aucune garantie que ce problème et cette question soient réellement empoignés et résolus dans de brefs délais.
La seule position correcte et cohérente aurait été celle d'avoir aujourd'hui en sus une première proposition relative aux biotechnologies et une deuxième relative à la question des importations parallèles. Cela n'a pas été voulu. Mais pour être crédible, il ne suffit pas de parler aujourd'hui de l'îlot de cherté qu'est la Suisse et d'inscrire le sujet dans le programme, comme le disait tout à l'heure Monsieur Hochreutener pour le groupe démocrate-chrétien, il faut encore pouvoir agir concrètement. En commission, nous avons effectivement parlé de l'épuisement international, cela a d'ailleurs fait l'objet d'une proposition émanant d'un représentant de la majorité, proposition qui a finalement été retirée.
Mais il est quand même étonnant aujourd'hui d'entendre quelqu'un - qui s'exprime au nom d'un parti qui aurait mis à son programme la question de l'épuisement international des brevets - dire vouloir combattre concrètement l'îlot de cherté qu'est la Suisse, alors même que son président, dans un journal dominical, affirmait qu'il fallait préserver la vache sacrée que sont les industries pharmaceutiques, génératrices de revenus, génératrices d'emplois. Non, il ne s'agit pas d'une vache sacrée, même si ce terme est plaisant pour le PDC; il s'agit en fait du veau d'or que vous voulez protéger, au PDC, et ceci aux dépens de qui? Malheureusement des consommateurs et des consommatrices, qui deviennent finalement des vaches à lait et qui doivent payer davantage chaque jour et chaque mois.
En vérité, il y a aujourd'hui l'opportunité, avec les informations que nous avons, de pouvoir trancher et de prendre une décision concrète. Celle-ci peut être prise; c'est une mesure qui s'appliquera directement et que les consommateurs et les consommatrices pourront ensuite constater concrètement. Cette mesure, c'est l'épuisement international que vous propose Madame Leutenegger Oberholzer, proposition qui, d'ailleurs, a même été validée au niveau juridique par des professeurs de droit.
Je vous invite donc à soutenir la proposition Leutenegger Oberholzer.

Walter Hansjörg (V, TG): Kollege Sommaruga, in der Agrardebatte im Ständerat wird als Nächstes über die Parallelimporte und die internationale Erschöpfung in der Landwirtschaft diskutiert. Dort gibt es einen Minderheitsantrag von Vertretern Ihrer Fraktion, mit dem das bekämpft wird. Können Sie den Widerspruch erklären?

Sommaruga Carlo (S, GE): C'est simplement une question de timing. Nous pensons qu'en votant sur ce sujet aujourd'hui, cela ira peut-être nettement plus vite que si on le fait dans le cadre du débat sur la politique agricole.

Darbellay Christophe (C, VS): Monsieur Sommaruga, vous avez parlé de vache sacrée à propos de l'épuisement international. Je pense que c'est un peu comme si aux îles Maldives on refusait les plongeurs. Elles pourraient interdire la plongée sous-marine et ça aurait le même effet que si la Suisse voulait un épuisement international intégral.
Alors, vous qui défendez l'emploi, vous qui défendez les petites gens, ne pensez-vous pas qu'une bonne protection de la propriété intellectuelle favorise l'innovation et l'emploi? Comment allez-vous dire à vos électeurs que, dans le fond, vous êtes contre eux si vous créez de mauvaises conditions-cadres dans le domaine de la protection de la propriété intellectuelle?

Sommaruga Carlo (S, GE): Mais, Monsieur Darbellay, votre point de départ est totalement erroné: croire qu'en fait, l'introduction du principe des importations parallèles remet en cause l'emploi ou la recherche est inexact. Hier, nous avons discuté toute la journée de la question des brevets. On nous a dit que c'est la protection existante des brevets qui permet la recherche. Mais ce que vous voulez, vous, c'est simplement pouvoir conserver le "surrevenu", ce qui vient en sus de ce qui est garanti par la protection actuelle contre les importations parallèles. Ce n'est pas le brevet qui est remis en question, car c'est celui-là même qui garantit la recherche et l'emploi. Ce qui se passe aujourd'hui, c'est que l'on veut assurer un "surgain" aux entreprises pharmaceutiques, et ça, c'est inacceptable.

Vischer Daniel (G, ZH): Wir haben ein kleines Problem. Wir führen nämlich heute drei Debatten zu einem Punkt, drei Debatten, die sich überschneiden. Wir führen eine referendumspolitische Debatte. Wir führen eine Debatte darüber, ob wir genügend Paper haben, um zu entscheiden, und wir führen eine Debatte über die Preisinsel.
Es ist hinlänglich dargelegt worden, dass es genügend Gründe gibt, die nationale Erschöpfung zu verlassen und auf einen anderen Weg einzuschwenken. Es hat sich in der Kommissionsarbeit ergeben, dass die Schweiz einseitig die regionale Erschöpfung nicht legiferieren kann. Mithin drängt sich als einzige andere Möglichkeit die internationale
AB 2006 N 1989 / BO 2006 N 1989
Erschöpfung auf. Sie ist möglich, sie hat Vor- und Nachteile, aber sie hat mehr Vorteile.
Heute diskutieren wir aber aus einem ganz anderen Grund über verschiedene Anträge. Es war so, dass an sich im Patentgesetz gar nichts über die Erschöpfung stand. Nach dem Kodak-Entscheid hat der Bundesrat die nationale Erschöpfung unter Artikel 9a in seinen Entwurf aufgenommen. Heute will er ihn wieder herausnehmen. Aber da ist Herr Blocher ehrlich. Bei ihm geht es nicht darum, dass er nicht weiss, was er will, denn Herr Bundesrat Blocher sagt ganz offen, dass er für die nationale Erschöpfung ist, im Gegensatz zum Beispiel zu Frau Bundesrätin Leuthard. Der Bundesrat in diesem Saal argumentiert rein referendumspolitisch. Der Bundesrat sagt nämlich: Wenn wir die nationale Erschöpfung drinlassen, fürchten wir einen Doppelzangenangriff: auf der einen Seite von jenen, die das Gesetz wegen der Biopatente bekämpfen, auf der anderen Seite von jenen, die das Gesetz der Parallelimporte wegen bekämpfen.
Das heisst, es sind rein abstimmungsopportunistische Gründe, warum die Kommission nunmehr so vorgegangen ist. Ich behaupte, wir können heute entscheiden. Auch wenn wir das Geschäft zurückweisen würden - das muss ich Herrn Hochreutener sagen -, wüssten wir in zwei oder drei Monaten nicht mehr als heute. Denn die, die heute nicht für die internationale Erschöpfung sind, sind das auch in drei Monaten nicht, weil keine neuen Fakten auf den Tisch kommen werden, die wir heute nicht kennen. Jetzt habe ich eben den Verdacht, dass Sie rein wahlpolitisch agieren. Sie wollen das als zusätzlichen Grund nebst der Referendumsfrage aus dem Gesetz nehmen, weil gewisse Parteien in diesem Saale sich vor den Wahlen nicht outen wollen. Es ist natürlich klar: Die Hochpreisinsel zu bodigen ist eine populäre Frage. Das hat sich herumgesprochen. Und nun wollen gewisse Parteien den Entscheid so hinauszögern, dass sie sich vor den Wahlen nicht auf eine klare Position festlegen müssen. Die SVP hat eine - die nationale Erschöpfung; CVP und FDP - da weiss man nicht, was ihre Position ist. Ich sage Ihnen: Stimmen Sie heute für den Antrag Leutenegger Oberholzer. Beweisen Sie, dass Sie tatsächlich heute, wo es um den Tatbeweis geht, die Hochpreisinsel Schweiz verlassen wollen. Verschanzen Sie sich nicht hinter Ausreden, in der Meinung, mit Abklärungen kämen tatsächlich neue Überlegungen auf den Tisch.
Noch etwas zur Frage der regionalen und der internationalen Erschöpfung: Es ist richtig, zuerst war die Absicht, die regionale Erschöpfung einzuführen. Es hat sich gezeigt, dass das einseitig nicht möglich ist. Wer für die regionale Erschöpfung eintritt, der nimmt in Kauf, dass erst nach einiger Zeit der Verhandlungen tatsächlich eine Änderung bewerkstelligt werden kann. Also ist die internationale Erschöpfung angesichts dieser rechtlichen Situation die einzige Möglichkeit, gegenüber der nationalen Erschöpfung eine Alternative zu normieren. Die Gründe hierfür wurden genannt, sie sind bekannt. Das wissen alle. Entscheiden Sie heute, und kommen Sie nicht mit Ausreden.

Markwalder Bär Christa (RL, BE): Lassen Sie mich gerade eine Vorbemerkung zu meinem Vorredner machen. Herr Vischer, Sie haben eben gesagt, die Hochpreisinsel zu bodigen sei populär, das habe sich herumgesprochen. Wahrscheinlich hat sich aber noch nicht herumgesprochen, dass die Hauptursache für die hohen Preise in der Schweiz nicht die nationale Erschöpfung im Patentrecht ist. Das mag ein kleiner Mosaikstein davon sein, aber es ist sicher nicht die Hauptursache.
Nun kommen wir zur Sachlichkeit zurück. Der Bundesrat wollte im Rahmen dieser Patentgesetzrevision auch die Frage der Erschöpfung gesetzlich regeln. Die patentrechtliche Erschöpfung bedeutet nämlich, dass patentierte Erfindungen nicht mehr vom Ausschliesslichkeitsrecht des Patentinhabers erfasst werden, sobald sie durch den Patentinhaber selbst oder mit dessen Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind. Wie wir bereits gehört haben, gibt es geografisch unterschiedliche Erschöpfungsarten, nämlich die nationale Erschöpfung, wie sie heute in der Schweiz aufgrund der bundesgerichtlichen Kodak-Rechtsprechung gilt, die regionale Erschöpfung, wie sie in den EU- und EWR-Staaten gilt, sowie die internationale Erschöpfung. In den letzten sechs Jahren wurden drei Berichte verfasst, die die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Systemwechsels von der nationalen zur regionalen oder zur internationalen Erschöpfung untersuchten. Die Auswirkungen sind, soweit sie abschätzbar sind, im Wesentlichen bekannt. Dabei handelt es sich laut der bereits zitierten Studie von Plaut Economics im Falle eines Systemwechsels um ein Preissenkungspotenzial bei Konsumgütern von sage und schreibe 24 bis 88 Millionen Franken pro Jahr. Da muss niemand kommen und behaupten, mit einer anderen Lösung sei nun das Problem der Hochpreisinsel gelöst. Deshalb wollten wir auch keine neuen Studien, weil die Studien bereits vorhanden sind. Wir wollten vielmehr eine separate Botschaft des Bundesrates, in der die Möglichkeiten und Folgen der verschiedenen patentrechtlichen Erschöpfungen geklärt, dargelegt und zusammengestellt werden. Aufgrund dieser Botschaft soll das Parlament dann die patentrechtliche Erschöpfung gesetzlich regeln. Die Abtrennung der patentrechtlichen Erschöpfung macht aus folgenden Gründen Sinn:
Erstens stehen sich in der Patentgesetzrevision fundamental verschiedene Interessen gegenüber. Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass eine ernstzunehmende Skepsis am Grundsatz des Schutzes biotechnologischer Erfindungen vorhanden ist. Diesen zentralen Diskurs wollen wir nicht zusätzlich mit der Frage der patentrechtlichen Erschöpfung belasten.
Zweitens stehen sich auch divergierende wirtschaftliche Interessen gegenüber. Währenddem sich beispielsweise der Detailhandel für eine regionale oder internationale Erschöpfung einsetzt, ist der pharmazeutischen Industrie die nationale Erschöpfung wichtig.
Drittens kann eine europaweite regionale Erschöpfung nicht seitens der Schweiz einseitig eingeführt werden, weil sie WTO-rechtliche Prinzipien, namentlich das Meistbegünstigungsprinzip nach dem Trips-Abkommen, verletzen würde. Für eine regionale Erschöpfung wären Verhandlungen mit der EU notwendig.
Viertens kennen wir heute unterschiedliche Erschöpfungssysteme im Immaterialgüterrecht. Währenddem für das Patentrecht aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die nationale Erschöpfung gilt, kennen das Markenschutzrecht und das Urheberrecht die internationale Erschöpfung. Im Markenschutzrecht und im Urheberrecht hat die Schweiz also weiterreichende Erschöpfungsregelungen als alle EU- und EWR-Mitgliedstaaten. Ob diese bei einer Einführung der regionalen Erschöpfung im Patentrecht beibehalten werden können, ist fraglich.
Last but not least führt eine Abtrennung der Erschöpfungsfrage zweifelsfrei zu einer sachlicheren Debatte.
Auch der FDP ist es ein Anliegen, jene hohen Preise in der Schweiz zu knacken, die nur aufgrund der Rechtslage und ohne Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung auf diesem Niveau gehalten werden können.
Vor diesem Hintergrund ist weder der Antrag der CVP-Fraktion, Artikel 9a an die Kommission zurückzuweisen, noch der Antrag Leutenegger Oberholzer zielführend.
Der Antrag der CVP-Fraktion schliesst nämlich die Möglichkeit einer regionalen Erschöpfung von vornherein aus, weil die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates nicht in der Lage sein kann, die entsprechenden Verhandlungen mit der EU zu führen. Sollte sich dann eine Kommissionsmehrheit grundsätzlich für eine Erschöpfung aussprechen, müssten wir dem Bundesrat einen entsprechenden Auftrag erteilen. Dies führt sicherlich nicht zu kürzeren Fristen, Herr Hochreutener, wie Sie dies am Rednerpult versprochen haben, als die Kommissionsmotion.
Schliesslich zum Antrag Leutenegger Oberholzer, das geht ganz kurz: Frau Leutenegger Oberholzer möchte die internationale Erschöpfung mit einer Ausnahme für die Pharmaindustrie einführen. In der Kommission hat Frau Leutenegger Oberholzer bereits einen Antrag zur einseitigen Einführung
AB 2006 N 1990 / BO 2006 N 1990
der regionalen Erschöpfung gestellt, diesen dann aber wieder zurückgezogen.
Die Tatsache, dass Frau Leutenegger Oberholzer hier einen Einzelantrag stellt, zeigt bereits, dass wir die Diskussion in der Kommission für Rechtsfragen noch nicht zu Ende geführt haben. Deshalb ist nur die Annahme der Motion, wie sie die Kommission vorschlägt, zielführend.

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Frau Markwalder, was glauben Sie, woher kommt dieses Zitat: "Der peinlich anmutende Kampf gegen Parallelimporte patentierter Güter ist ein Schaustück für den fehlenden politischen Willen, die stets gepredigten Marktöffnungen auch dann zu unterstützen, wenn es ans eigene Tuch geht."?

Markwalder Bär Christa (RL, BE): Es stammt aus der "NZZ".

Sommaruga Carlo (S, GE): Je ferai tout d'abord une remarque. Si vous parlez des débats en commission et de la proposition qu'a faite Madame Leutenegger Oberholzer, il aurait aussi fallu dire qu'un représentant de la majorité avait déjà présenté la proposition de l'épuisement international.
Ceci dit, ce que je voulais évoquer, c'est que vous avez dit que le gain pour l'économie serait de 24 à 88 millions de francs, si j'ai bien compris. Quel est donc le risque réel pour l'économie que de perdre ces 24 à 88 millions de francs sur l'ensemble du produit intérieur brut? Cela paraît dérisoire et rien ne semble s'y opposer parce que, selon les règles que l'on m'a apprises, rien ne se perd, rien ne se gagne, tout se transforme.

Markwalder Bär Christa (RL, BE): Ich wollte Ihnen mit diesen Zahlen aufzeigen, dass es sich bei der Erschöpfungsfrage im Patentrecht nicht um den zentralen Pfeiler handelt, um die Hochpreisinsel Schweiz zu bekämpfen. Es geht um eine Systemfrage. Weil wir die Systemfrage - nämlich ob und in welcher Variante die Erschöpfung gelten soll - in der Kommission noch nicht geklärt haben bzw. weil wir auch zum Schluss gekommen sind, dass wir den Schutz biotechnischer Erfindungen separat in diesem Gesetz regeln wollen, ohne dies mit der Frage der patentrechtlichen Erschöpfung zu belasten, sind wir der Meinung, dass es Sinn macht und zum Ziel führt, wenn der Bundesrat uns spätestens bis Ende 2007 eine separate Botschaft unterbreitet.
Wir wollen ja mit der Streichung von Artikel 9a Absätze 1, 2 und 4 nur diejenigen Bestimmungen streichen, bei denen es um die nationale Erschöpfung geht. Die Mehrfachschutzregelung von Absatz 3, die Parallelimporte patentgeschützter Güter erlaubt, wenn es sich nur um Nebenprodukte des Patents handelt, wollen wir ja im Gesetz belassen, und genau da kann man sicherlich auch bereits Preissenkungen herausholen.

Stamm Luzi (V, AG): Die SVP-Fraktion bittet Sie, den Antrag der CVP-Fraktion und den Antrag Leutenegger Oberholzer abzulehnen.
Zum Antrag Leutenegger Oberholzer zwei Punkte mit praktischen Beispielen:
1. Das erste Beispiel ist auch an all diejenigen gerichtet, die sich immer so lauthals über die Hochpreisinsel Schweiz beklagen. Stellen Sie sich vor, den Schweizerfranken treibt es in die Höhe. Dann ist es absolut selbstverständlich, dass man sofort hohe Löhne und hohe Preise hat. Das ist nicht schädlich. Unsere älteren Generationen haben es immer geschafft, trotz hoher Preise und hoher Löhne das reichste Land der Welt zu bleiben, zumindest nach dem Zweiten Weltkrieg - auch mit hohen Preisen. Wenn Sie jetzt kommen und ein Allerweltsmittel anpreisen, nämlich tiefe Preise, mit denen wir angeblich alle Probleme wieder lösen könnten, so ist dies falsch. Es gibt ökonomische Grundregeln: Sie können ein Hochpreisland sein und trotz hoher Löhne Wohlstand haben, auch für die einfache Bevölkerung. Es geht um ökonomische Mechanismen; die sind komplex, wie Sie zu Recht gesagt haben. Da müssen wir schauen, was wir machen, aber es ist völlig daneben, einfach zu sagen, Frau Leutenegger Oberholzer, mit Ihrem Rezept könnten wir das Problem Hochpreisland Schweiz lösen; sicher nicht mit Ihrer Philosophie, wonach wir freie Einwanderung aus aller Herren Länder und gleichzeitig auf allen Gebieten freie Tiefstpreisimporte zulassen. Ein Hochpreisland Schweiz ist an und für sich noch kein Problem. Das als Vorbemerkung.
2. Jetzt komme ich zur nationalen Erschöpfung, zum Problem Patentgesetz: Die Pharmaindustrie wurde angegriffen; ich habe keine persönliche Beziehung zur Pharmaindustrie. Aber stellen Sie sich bitte das folgende Beispiel vor: Sie haben, wie Sie wissen, auf dem Pharmamarkt, im Gesundheitswesen administrierte Preise. Was wollen Sie machen, wenn Sie andere Länder - auch europäische - haben, in denen dieselben Medikamente zu tiefen Preisen verkauft werden, weil die Behandlung der Patienten und das Gesundheitswesen anders funktionieren und andere Subventionen spielen als in der Schweiz? Die Preise derselben Medikamente sind z. B. aus solchen Gründen andernorts plötzlich tiefer. Wie wollen Sie dieses Problem lösen? Wollen Sie einfach freien Export in ein Land wie die Schweiz zulassen, die ein ganz anderes Gesundheitssystem hat? Das funktioniert so nicht, das gibt offensichtliche Probleme. Ich halte es für eine kluge Sache, diese Fragen noch einmal genauer anzuschauen. Das war die zweite Bemerkung zum Antrag von Frau Leutenegger Oberholzer.
Ich komme damit zum Antrag der CVP-Fraktion. Ich glaube, es ist die bessere Variante, was jetzt die Kommission will. Sie will bei Artikel 9a drei Absätze streichen, weil der Bundesrat versprochen hat, er bringe sehr schnell eine neue Vorlage. Man muss sich sogar fragen, ob der Antrag der CVP-Fraktion überhaupt durchführbar ist. Wenn wir hier im Parlament eine Vorlage haben, können wir sie zurückweisen, um alles noch einmal anzuschauen. Aber nur einen kleinen Teil der Vorlage zurückzuweisen ist kaum möglich. Formell ist der Antrag der Kommission viel korrekter. Er ist aber auch besser, weil Bundesrat Blocher zugesichert hat, der Bundesrat würde diese Vorlage sehr schnell an die Hand nehmen. Wenn sie zurück in die Kommission geht, ist das Verfahren wesentlich zeitaufwendiger. Deshalb schlage ich den Weg vor, den die Kommission im Auge hat.
Zusammengefasst schlägt Ihnen die SVP-Fraktion vor, einfach der Kommission zu folgen und beide Anträge, sowohl den Antrag der CVP-Fraktion wie auch den Antrag Leutenegger Oberholzer, abzuweisen.

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Herr Stamm, haben Sie eigentlich meinen Antrag gelesen? Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass in Absatz 5 ein Vorbehalt genau für Produkte vorgesehen ist, die z. B. staatlich administrierte Preise haben? Mit dem Vorbehalt wird es dem Bundesrat möglich, gezielt Ausnahmebestimmungen zu erlassen.

Stamm Luzi (V, AG): Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer, ich habe meine Redezeit bei weitem nicht ausgenützt; so habe ich gut Zeit, Ihre Frage zu beantworten: Jawohl, ich habe ihn gelesen.

Blocher Christoph, Bundesrat: Die Diskussion um Artikel 9a ist entglitten, weil Sie über anderes reden als über das, worum es hier geht. Es findet hier eine eigentliche Boulevard-Diskussion über Preisbildung in der Schweiz statt. In diesem Artikel, ob wir richtig oder falsch über ihn entscheiden, geht es nicht darum, ob die Preise in der Schweiz beeinflusst werden oder nicht, sondern es geht darum, ob der schweizerische Arbeitsplatz beeinflusst wird - der im Wesentlichen ein Arbeitsplatz ist, wo Wissen, Forschung, Entwicklung und Produktion hoher Güter entscheidend sind, im Dienstleistungsbereich und im Werkbereich. Darum lässt sich mit solchen Dingen nicht spassen, mögen auch Boulevard-Blätter noch so viel Unsinn schreiben und Ihnen vormachen, sie führten eine populäre Diskussion. Schlussendlich geht es um Arbeitsplätze, um einen Industriestandort.
Nun, nehmen wir die Sache der hohen Preise kurz dran. Warum hat die Schweiz - wenn sie es überhaupt hat; sie hat es nicht überall - höhere Preise als andere Länder?
AB 2006 N 1991 / BO 2006 N 1991
1. Reiche, wohlhabende Länder haben höhere Preise; das können Sie auf der ganzen Welt sehen. Schauen Sie einmal China an. China hat ein enorm tiefes Preisniveau. In den letzten zwanzig Jahren aber ist zum Beispiel Shanghai eine der teuersten Städte geworden, weil es eben eine wohlhabende Stadt geworden ist. Gehen Sie in den Sudan, da haben Sie tiefe Preise, weil es ein mausarmes Land ist. Das ist die erste Bemerkung.
2. Wenn man glaubt, man könne in der Schweiz Preise senken, so kann man das glauben. Aber es gibt verschiedene Gründe, warum vielleicht Preise vom Wettbewerb her nicht spielen. Wir haben beispielsweise eine sehr enge Grossverteilerstruktur: Ein grosser Teil des Handels liegt bei ganz wenigen Grossverteilern; das ist eine kartellähnliche Situation. In Amerika würden diese aufgeteilt werden, damit der Wettbewerb besser spielt. Eine ganze Reihe von Produkten kommt nicht in diese Läden, weil sie nicht ins Sortiment aufgenommen werden, und ausserhalb der Läden findet praktisch kein Markt statt. Meine Tochter war früher Marketingleiterin für eine amerikanische Firma in Europa. Sie hat gesagt: "Wenn man in der Schweiz bei den beiden grössten Verteilern nicht reinkommt, dann kann man es vergessen; also geht man in andere Länder." Das ist einer der wichtigen Gründe. Ich sage das deshalb, weil der Kampf wegen tieferer Preise jetzt gerade von den Grossverteilern geführt wird. Ich begreife sie, das gibt ihnen höhere Margen, aber es muss hier gesagt werden.
3. Wir haben hier viele Schutzvorschriften erlassen, nicht in erster Linie wegen denen, die die nationale Erschöpfung haben, sondern wegen dieser Seite. Zum Konsumentenschutz haben wir in der Schweiz besondere Bestimmungen gemacht; es können keine Produkte zugelassen werden, die ihnen nicht entsprechen. Bestimmungen zum Umweltschutz, zur Gesundheit, zur Sicherheit, zu Preisbindungen - das sind die administrierten Preise - und Bestimmungen zum Grenzschutz haben nichts mit dem Patentbereich zu tun. Dann gibt es noch den kleinen Bereich des Schutzes von patentierten Gütern: Hier müssen Sie ansetzen, wenn Sie etwas wollen. Der Bundesrat macht es. Wir haben Ihnen jetzt eine Liste von Produkten vorgelegt, von denen wir sagen, dass wir sie dem völlig freien Markt überlassen wollen. Da müssen Sie öffentlich-rechtliche Normen abschaffen. Sie können nicht verlangen, dass man in der Schweiz die Joghurts so und so anschreibt, prüft, wie viel Promille es von jedem Stoff drin hat, und dann gleichzeitig noch sagen, man könne diejenigen Produkte aus dem Ausland, bei denen man das nicht tun muss, zulassen. Da schaffen Sie Preisbarrieren. Der Bundesrat ist daran, diese abzuschaffen. Sie müssen dann entscheiden, ob Sie Konsumentenschutznormen, die Sie eingeführt haben, deswegen wieder abschaffen, ob sie Normen für Produkte, die Sie aus Gesundheitsgründen, aus Sicherheitsgründen beschlossen haben, wieder abschaffen. In uns haben Sie hier offene Partner. Natürlich wird die Lebensqualität, wenn das Qualitätsnormen sind, entsprechend zurückgehen. Man kann nicht beides haben.
Nun zu den Patenten; nur um diese geht es hier. Das hat nichts mit der Frage der Hochpreisinsel zu tun. Inseln können ja auch Inseln der Glückseligkeit sein. Wenn also die Schweiz so eine furchtbare Hochpreisinsel wäre, dann frage ich Sie - ich bin ja im entsprechenden Departement -, warum mit der Personenfreizügigkeit in den umliegenden Ländern, also nicht in Polen usw., ein solcher Druck besteht, in die Schweiz zu kommen und hier wohnen zu wollen. Die Kontingente sind erschöpft, weil die Differenz zwischen dem hohen Lohnniveau und dem Preisniveau so ist, dass den Leuten am meisten Geld bleibt. Das ist Tatsache, und da müssen Sie aufpassen, bevor Sie die Schweiz überall so schlechtmachen.
Ich war namentlich kürzlich in England, da haben mir die Hoteliers gesagt: "Wieso sagt ihr eigentlich überall, ihr wäret eine Hochpreisinsel und die Ferien seien so teuer in der Schweiz? Das schreckt die Leute ab." Sie haben nicht Unrecht. Wenn Sie die Schweiz mit England vergleichen, haben wir in der Hotellerie keine besondere Hochpreissituation mehr. Man sollte aufpassen, dass man in dieser Boulevard-Diskussion nicht auch noch den eigenen Leuten in die Beine sägt.
Zu den Patenten: Es ist richtig, dass Ihnen der Bundesrat die nationale Erschöpfung - das, was wir bisher hatten - vorgelegt hat. Ich bitte Sie zu sehen: In der Schweiz wird für 4 Milliarden Franken geforscht und entwickelt. Es wird in keinem Land so viel von privater Seite geforscht und entwickelt. Das wird gemacht, weil man nachher ein Produkt hat, das einem gehört. Es ist eine Frage des Privateigentums. Natürlich ist die Abschaffung des Privateigentums im entsprechenden Moment immer interessant gewesen. Man kann das, was schon vorhanden ist, verteilen. Der Schluss ist der Konkurs. Das haben wir auf dieser Welt im grossen Stile erlebt.
Hier wird versucht, geistiges Eigentum zu verteilen, es zu missachten und nicht mehr zu schützen. Das hat Folgen. Es wird niemand mehr forschen und Patente anmelden wollen, wenn sie schlecht geschützt sind. Darum hat der Bundesrat - nicht erst, seit ich im Bundesrat bin, Frau Leutenegger Oberholzer, sondern vor meiner Zeit - klar beschlossen: Es gibt die nationale Erschöpfung. Dafür tritt der Bundesrat ein, und darum hat er sie Ihnen ursprünglich vorgeschlagen.
In der Diskussion in den letzten Jahren - also seit 2003, seit ich im Bundesrat bin - wurde die internationale Erschöpfung gar nicht mehr diskutiert. Sie wurde vor 2004 einhellig verworfen, weil sie wirtschaftlich dermassen nachteilig ist, dass man sie gar nicht mehr geprüft hat. Stellen Sie sich vor, worum es geht - ich frage mich, ob Sie eigentlich die Augen verschliessen -: Bei der internationalen Erschöpfung sind China, Indien und alle ostasiatischen Länder dabei; es sind zum Teil Länder dabei, bei welchen man mit der Piraterie zu kämpfen hat - und Sie gliedern sich ein in diesen Verein. Ich weiss nicht, woher diese Idee stammt; sie mag auf dem Papier schön sein.
Es ist bezeichnend, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratischen Partei: Kein einziger Gewerkschafter hat hier gesprochen. Sie müssten wissen, was das für den Arbeitsplatz heisst, z. B. für die Uhrenindustrie. Sie tun so, wie wenn es nur die Pharmaindustrie beträfe; es betrifft nicht nur die Pharmaindustrie, sondern die ganze Uhrenindustrie, die forscht und entwickelt. Ich rede nicht von den Verteilern. Es betrifft auch die Maschinenindustrie usw. Da steht Wesentliches auf dem Spiel.
Zur regionalen Erschöpfung: Sie müssen wissen, die EU hat auch eine nationale Erschöpfung, nur ist die EU für sich eine Nationalität. Nach aussen haben die genau die gleichen Probleme. Das ist für die Mitgliedländer der EU so; da ist man Mitglied, da muss man sich an diese Regeln halten. Wir sind nicht Mitglied, darum haben wir das Recht, unsere nationale Identität zu wahren. Bei der regionalen Erschöpfung - es ist hier gesagt worden - hat man dann gemerkt, gesehen, wie schlecht alles vorbereitet ist. In der Diskussion wurde in der Kommission die regionale Erschöpfung gefordert, weil man gesehen hat, dass die internationale Erschöpfung ein Unsinn ist. Dann hat man gemerkt, dass das rechtlich anspruchsvoll ist. Ich sage nicht, es sei unmöglich, aber anspruchsvoll. Man müsste verhandeln, denn es ist ein Vorzug, den man jemandem gibt usw. Das geht jahrelang. Es ist rechtlich anspruchsvoll und wirtschaftlich nachteiliger als die nationale Erschöpfung. Das ist für den Bundesrat eindeutig, darum hat er Ihnen das beantragt.
Die Konfusion wird immer grösser. Wenn wir jetzt noch drei Tage zuwarten würden, kämen wieder neue Anträge. Selbst diejenigen, die hier die nationale Erschöpfung wollen, wissen nicht, was sie wollen. Zum gleichen Zeitpunkt will im Ständerat ein SP-Mitglied die regionale Erschöpfung. Hier wollen Sie die internationale Erschöpfung. Jetzt hat man noch gemerkt, wie nachteilig das ist. Jetzt hängt man noch einen Satz an und sagt, bei den administrierten Preisen - das betrifft die Pharmaindustrie, wo es eine staatliche Preisbindung gibt - könnte man das ausnehmen. Sie können nicht im parlamentarischen Verfahren eine Parlamentsdiskussion führen und alle paar Tage neue Dinge bringen, hier darüber abstimmen lassen und sie im Gesetz zementieren. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen.
AB 2006 N 1992 / BO 2006 N 1992
Der Bundesrat, wie gesagt, tritt für die nationale Erschöpfung ein. Er hat das ursprünglich auch getan. Ich habe dem Bundesrat eine neue Position vorgelegt, und er hat Folgendes beschlossen - es ist ein Beschluss des Bundesrates und nicht von mir -: nämlich dass wir diese Frage ausklammern und in einem zweiten Erlass regeln. Dann können Sie mit Ihren Ideen kommen: national, regional, international, Ausnahmen für Landwirtschaft, Ausnahmen für die Pharmaindustrie usw. Sie können alles bringen, was Sie dann bringen wollen, und dies untersuchen, aber es nicht mit dem Patentgesetz verbinden.
Warum unterstützt der Bundesrat Ihre Motion betreffend die Ausklammerung der Erschöpfung? Herr Vischer hat es gesagt, ich muss keinen Hehl daraus machen: Wenn wir diese Frage drinlassen, wenn wir die nationale Erschöpfung nehmen, werden die Grossverteiler wahrscheinlich dagegen antreten. Wenn wir die Frage der Erschöpfung international regeln, wird die ganze Industrie, wird die Wirtschaft dagegen antreten; wenn wir sie regional regeln, vielleicht noch andere Kreise. Dazu gesellt sich die grundsätzliche Opposition gegen biotechnologische Patente. Dazu gesellen sich all diejenigen, die überhaupt am liebsten das Patentrecht abschaffen würden. Wir haben am Schluss einen Scherbenhaufen.
Nicht nur, dass wir dann kein neues Patentgesetz haben, sondern wir haben dann eine Abstimmung mit einem Nein, und wir wissen nicht warum. Das ist das Schlimmste. All das summiert sich, und wir bringen das Gesetz nicht durch. Das ist ein taktischer Grund; es ist ja nicht verboten, taktisch zu denken. Es wird auch hier darauf gedrängt, die Frage jetzt zu regeln - von denjenigen, die dieses Patentgesetz nicht wollen. Diese Frage ist ein weiterer Stein des Anstosses in der Diskussion, und den möchten wir herausnehmen; das wäre gescheit. Wer ihn nicht herausnehmen will, der nimmt bewusst in Kauf, dass das Patentgesetz strauchelt. Der grossen Industrie macht das übrigens nichts: Sie hat die nationale Erschöpfung, sie hat das freie alte Patentrecht usw. Aber wir haben die Frage nicht geregelt. Das müssen Sie wissen. Darum sage ich: Wer das nicht will, nimmt den Arbeitsplatz Schweiz nicht ernst. Ich bitte Sie, diese Diskussion endlich einmal zu führen und nicht im Lande herumzulaufen und zu sagen: Ja, wir haben dieses und jenes.
Für den Fall, dass Sie die Motion gutheissen, haben wir uns bereit erklärt, das zu tun - auch wenn wir wissen, dass die Zeit bis Ende 2007 ausserordentlich knapp ist. Darum arbeiten meine Leute schon jetzt an der Erfüllung dieser Motion. Nachdem dann der Antrag der CVP-Fraktion gestellt worden war, sagte ich: "Jetzt müsst ihr aufpassen, dass ihr nicht an etwas arbeitet, das nachher infrage gestellt wird." Aber wenn Sie heute entscheiden, so oder anders, werden wir die Arbeiten ausführen.
Wir werden das auf Ende des Jahres 2007 unter einer Bedingung hinbringen: dass wir die Vernehmlassungsfrist nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, drei Monate laufen lassen, sondern nur zwei Monate. Das ist der Vorbehalt. Ich weiss nicht, ob die Bundeskanzlei mitmacht. Ich meine, es sollte in Ausnahmefällen möglich sein. So bringen wir das bis Ende des Jahres 2007 hin. Sonst wird es Anfang 2008. Das ist der Terminplan.
Über den Antrag der CVP-Fraktion hat der Bundesrat nicht entschieden; er ist später gestellt worden. Ich muss das Ihnen überlassen. Wesentlich ist, dass Sie die Sachen trennen. Ich bin überzeugt: Wenn Sie das in die Kommission nehmen, geht die Sache länger. Es ist eine interessante Untersuchung, die Sie fordern. Das wäre eigentlich das Richtige. Sie sagen: "Wir schauen sämtliche patentierten Güter an, die in der Schweiz und im umliegenden Ausland verkauft werden; dann schauen wir den Preisunterschied an; dann" - und das ist das ganz Heikle - "sagen wir, welche Preisunterschiede gerechtfertigt sind." Und davon müssen Sie die Pharmaindustrie ausnehmen, denn sie hat eine staatliche Preisregulierung. Das ist ja das Problem: Der Staat legt die Preise fest. Und die Staaten, die Standorte der Pharmaindustrie, müssen immer dazu schauen, dass sie relativ hohe Preise festsetzen, denn diese Preise sind die internationalen Präferenzpreise. Die französische Pharmaindustrie hat relativ hohe Preise in Frankreich, die deutsche in Deutschland, die schweizerische in der Schweiz. Diese staatliche Preisbindung ist ein Unsinn, das ist so; aber dieser Unsinn besteht jetzt, und er besteht in vielen Ländern. Die Schweiz allein kann diese Preisbindung nicht aufheben.
Darum bitten wir Sie, die Motion zu unterstützen und hier keine Spiele auf Kosten des Marktplatzes und des Industrie- und Forschungsstandortes Schweiz zu betreiben. Es steht zu viel auf dem Spiel. Die Unternehmen, die sich in den letzten Jahren hier angesiedelt haben, gerade im bio- und medizintechnologischen Bereich - das sind ja nicht Pharmaunternehmen -, haben dies getan, weil sie die Schweiz als Standort bevorzugen. Dabei spielt der Patentschutz eine wesentliche Rolle.
Darum bitten wir Sie, diese Sache hier auszuklammern, die Motion anzunehmen und dafür zu sorgen, dass dieses Thema gesondert behandelt wird. Ich sehe einer Volksabstimmung dazu eigentlich mit Freuden entgegen. Denn endlich kann man über den Preisbildungsunterschied in unserem Land anlässlich einer Volksabstimmung vertieft diskutieren. Dann wird sich entscheiden: Wollen wir einen Arbeitsplatz in der Schweiz, der durch gute Bedingungen geschützt ist, oder wollen wir eine Scheindiskussion über zu hohe Preise führen?

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Frau Präsidentin, können Sie bitte dafür sorgen, dass die SVP-Fraktion ihre Unmutsäusserungen ein bisschen ruhiger von sich gibt? (Unruhe)
Herr Bundesrat Blocher, haben Sie zur Kenntnis genommen, wie viele Konsumentinnen und Konsumenten für ihre Einkäufe ins Ausland abwandern und dass das die Schweiz Arbeitsplätze kostet?

Blocher Christoph, Bundesrat: Ja, das habe ich zur Kenntnis genommen. Es gibt Leute, die auf der anderen Seite der Grenze einkaufen. Es gibt Leute, die in der Schweiz tanken, weil es hier etwas billiger ist. Kürzlich war ich im Kanton Schaffhausen, in einer Gemeinde ausserhalb der Stadt Schaffhausen, und zwar an einem Samstag. Da habe ich gefragt: Ist hier ein Fest? Alles war voller deutscher Autos. Dann habe ich gehört: Die kommen hierher einkaufen. Da habe ich gefragt: In der Schweiz einkaufen? Das ist ja teuer. Die Antwort war: Sie kaufen Teigwaren und qualitativ hochwertiges Fleisch ein. Da habe ich gesagt: Aha, das ist interessant, der eine kauft dort und der andere da ein.
Sie können doch nicht ein ganzes Verteilnetz machen, nur weil die Basler das eine oder andere auf der anderen Seite der Grenze einkaufen. Ich bin letzthin extra einmal bei einem Grossverteiler, bei einem neuen Anwerber, der in die Schweiz gekommen ist, durch die Läden gegangen. Ich habe immer geschaut: Könnte das ein patentiertes Produkt sein? Ich habe keines gefunden.
Jetzt muss ich sagen: Was in diesem Gesetz drin ist und drinbleibt, ist die Regelung zum Missbrauch, und das gibt es ja auch. Es kann sein, dass irgendeiner ein Velo einführt, an dem ein Bremsklötzchen patentiert ist, und dann sagt ein anderer: Da bestimme ich jetzt, weil dort dieses Bremsklötzchen dabei ist. Aber die Bestimmung wird für jene Produkte ausgeschaltet, wo das patentierte Teil nebensächlich ist; das ist etwas, was natürlich von Bedeutung ist, auch für das Angebot von Bedeutung ist. Vielleicht macht das auch etwas bezüglich des Preises aus.

Burkhalter Didier (RL, NE), pour la commission: Tout d'abord, pour que ce soit bien clair pour la décision, nous avons donc maintenant le concept de la majorité avec la motion 06.3633, "Clarification des possibilités et des conséquences en matière d'épuisement du droit des brevets": donc lors du vote, on votera sur la motion avec le concept de la majorité; la proposition du groupe démocrate-chrétien et la proposition Leutenegger Oberholzer; il n'y a plus les propositions du Conseil fédéral parce qu'il s'est maintenant rallié à la majorité de la commission.
AB 2006 N 1993 / BO 2006 N 1993
En commission, précisément, les débats sur la question des importations parallèles se sont aussi un peu enfiévrés et nous avons décidé de faire "baisser la fièvre", en quelque sorte, pour pouvoir progresser et trouver des solutions "parallèlement", si je puis dire, pour ces importations parallèles. La commission tient ici à rappeler quelques faits, d'abord, puis à expliquer sa position; puis très brièvement j'évoquerai encore les deux propositions individuelles. Il y a cinq faits:
1. La question des importations parallèles concerne plusieurs domaines, et il faut faire la distinction entre le droit des marques, le droit d'auteur et ici uniquement le droit des brevets. Si l'on veut éviter la confusion - mais j'ai parfois l'impression qu'on ne le veut pas -, il ne faut donc pas mélanger les types de droits et d'épuisements concernant ces différents éléments.
2. En matière de brevets et afin de promouvoir l'innovation, aucun pays industrialisé n'autorise les importations parallèles de produits brevetés. Même la Chine et l'Inde réfléchissent au fait de modifier leur législation dans ce sens parce que leur place de recherche grandit. Seuls les pays qui n'investissent pas dans la recherche les autorisent, par exemple le Brésil, l'Argentine ou l'Indonésie.
3. L'Union européenne interdit les importations parallèles hors zone Union européenne non seulement en droit des brevets, mais également en droit des marques et en droit d'auteur. Ainsi, par exemple, vêtements de marque, parfums ou DVD ne peuvent être importés en parallèle et en provenance des Etats-Unis ou de l'Inde. Les importations parallèles sont en revanche autorisées au sein de la zone Union européenne, y compris pour les produits brevetés.
4. La situation en Suisse est la suivante: nous avons l'épuisement international pour le droit des marques et le droit d'auteur; donc, les importations parallèles sont entièrement autorisées depuis le monde entier pour les produits de marque. La Suisse est donc plus ouverte que l'Union européenne pour ce qui est du droit des marques.
Dans plusieurs exemples, d'ailleurs, récemment cités, on mélangeait les choses, et on parlait de fromage ou de chocolat en termes d'importations parallèles de produits brevetés; mais en l'occurrence, il s'agissait presque toujours d'exemples qui découlaient du droit des marques. Et malgré l'épuisement international en droit des marques, les prix en Suisse restent souvent plus élevés qu'ailleurs pour des raisons qui ne sont pas liées à la question de l'épuisement, mais à d'autres problèmes, par exemple d'harmonisation avec le droit européen, comme pour le principe du "Cassis de Dijon", etc. En Suisse, nous avons en effet l'épuisement national pour les produits brevetés, évidemment seulement pendant la durée du brevet.
Par ailleurs, la législation que nous proposons aujourd'hui va permettre de combattre les abus de protection dès maintenant et sans attendre la prochaine révision qui sera annoncée si la motion 06.3633 est acceptée.
5. La législation sur les brevets relève d'abord de la politique de l'innovation et non de celle des prix. Si l'on veut réellement s'attaquer aux prix élevés en Suisse, alors il s'agit d'appliquer la loi sur les cartels, de réduire les obstacles techniques au commerce et d'introduire le principe du "Cassis de Dijon", sans faire trop d'exceptions. Les importations parallèles de produits brevetés n'ont que peu d'effet sur les prix.
Ainsi, pour prendre un exemple, ce sont les Pays-Bas et le Danemark qui, dans la zone de l'Union européenne, importent le plus de médicaments en parallèle. Le résultat est que 97 pour cent de l'avantage sur le prix a été empoché par l'importateur "parallèle" et le commerce intermédiaire et que seul 3 pour cent a bénéficié aux patients. Les prix se sont donc rapidement alignés sur les prix des produits brevetés ou en tout cas fortement rapprochés de ceux-ci.
J'en viens au concept de la commission. La commission propose un concept qui consiste à séparer partiellement la question des importations parallèles de la présente révision de la loi sur les brevets, à accorder ainsi la priorité à la modernisation du cadre légal pour l'innovation et à donner un mandat au Conseil fédéral afin qu'il présente rapidement un projet pour apporter une solution au problème de l'épuisement en droit des brevets. Il résulte de ce concept les trois propositions concrètes suivantes.
Premièrement, nous proposons de biffer les alinéas 1, 2 et 4 de l'article 9a et nous renonçons dans ce cadre à l'inscription explicite de l'épuisement national dans le droit des brevets. C'est donc le jugement du Tribunal fédéral dans l'affaire Kodak qui va continuer de s'appliquer, donc la jurisprudence, jusqu'à ce qu'on modifie éventuellement à nouveau la loi.
Deuxièmement, la commission propose de maintenir, déjà dans cette révision, une disposition qui entérine un réel progrès, non contesté, avec l'alinéa 3 de ce même article 9a. Il s'agit, et cela a été peu évoqué aujourd'hui, de la réglementation de la double et multiple protection, une disposition qui permet de combattre les abus relatifs à la protection des brevets. Cette réglementation des abus complète l'article 3 alinéa 2 de la loi sur les cartels.
Troisièmement, la commission vous propose d'adopter simultanément - encore une fois, c'est lié à votre vote sur le concept de la majorité - la motion 06.3633 qui charge le Conseil fédéral de réexaminer l'ensemble de la question de l'épuisement en droit des brevets et de proposer une solution d'ici à fin 2007. Donc, ce n'est pas reporté aux calendes grecques, comme cela a été dit, et tout le débat pourra être rapidement repris dans le cadre de l'examen d'un message séparé.
Nous avons proposé cinq études, vous les trouvez dans la motion 06.3633, elles reprennent toutes les propositions qui ont été faites, que ce soit par la Commission de l'économie et des redevance du Conseil des Etats ou encore, ici même, par Madame Leutenegger Oberholzer pour ce qui est du régime de l'épuisement international, avec une exception pour les produits dont les prix sont réglementés par l'Etat. Donc tous ces éléments sont inclus dans la motion.
Il s'agit, encore une fois, d'un concept global que nous vous demandons de soutenir. La commission l'a soutenu assez nettement dans les divers votes qui sont intervenus. Mais parfois elle a procédé à un nouvel examen, et même, une fois, elle a refusé de réexaminer un point, par un vote très serré, de 13 voix contre 12.
Je reviens encore brièvement sur les deux propositions individuelles. La proposition du groupe démocrate-chrétien, présentée par Monsieur Hochreutener, est en fait une variante formelle qui est discutable institutionnellement, parce qu'il faudra négocier notamment avec l'Union européenne, et on voit difficilement la commission le faire. Mais c'est surtout une variante qui aura pour conséquence que les décisions vont prendre beaucoup plus de temps et que l'efficacité sera moindre. Nous vous proposons de ne pas aller dans cette voie - renvoyer le projet 3 à la commission -, mais de clairement donner le mandat au Conseil fédéral d'aller de l'avant.
Quant à la proposition Leutenegger Oberholzer, je l'ai déjà dit, elle sera reprise dans le cadre de l'étude. Il faut faire cette étude à fond, parce que l'enjeu n'est pas seulement de quelques dizaines de millions de francs pour le produit intérieur brut, mais l'enjeu ce sont les milliards de francs consacrés à la recherche qui sont dépensés dans notre pays aujourd'hui chaque année, et qui peut-être ne le seraient plus suivant la décision qui serait prise dans ce domaine.
Nous vous demandons donc de soutenir dans les deux votes le concept de la majorité, qui consolide politiquement les priorités de la révision du droit des brevets.

Baumann J. Alexander (V, TG), für die Kommission: Als pflichtbewusster Kommissionssprecher möchte ich noch darauf hinweisen, dass nicht der ganze Artikel 9a zurückgewiesen wird. Vielmehr ist Absatz 3, der die sogenannte Mehrfachschutzproblematik regelt, sorgfältig ausgedacht, und deshalb sollte für dessen Inkraftsetzung kein Aufschub gewährt werden. Gemäss Absatz 3 können Güter mit Patenten parallel importiert werden, wenn sich das Patent auf eine Nebensache des Produktes bezieht. Im Eintreten wurde das Beispiel des Samsonite-Koffers erwähnt. Die Patente auf Bestandteilen des Koffers verhindern nicht, dass dieser auch gemäss Artikel 9a Absatz 3 parallel importiert werden darf, denn der Koffer ist nicht als Ganzes patentiert, sondern fällt
AB 2006 N 1994 / BO 2006 N 1994
unter den Markenschutz und untersteht damit der internationalen Erschöpfung. Dasselbe gilt für Parfums mit patentierten Zerstäubervorrichtungen oder für Velos, bei denen die Gummimischung der Bremsklötze durch ein Patent geschützt ist. Mit der neuen Mehrfachschutzregelung, wie wir sie jetzt im Gesetz vorsehen, kann ein Produkt, das nur auf einem nebensächlichen Bestandteil ein Patent enthält, parallel importiert werden. Deshalb macht es Sinn, diese Mehrfachschutzregelung jetzt unabhängig von der Regelung der Erschöpfungsfrage einzuführen.
Im Verlauf der Detailberatung, Sie haben es gehört, beschloss die Kommission, die Frage der Erschöpfung von Patentrechten aus der Vorlage herauszulösen und den Vorschlag des Bundesrates, die nationale Erschöpfung, die im Entwurf aufgenommen ist, zu streichen. Die Kommission war der Meinung, dass die verschiedenen Aspekte der Erschöpfung von Patentrechten einer vertieften Überprüfung bedürften, bevor man sich auf eine Lösung verständigen könne. Zudem erlaube die Erwägung eines Referendums durch die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz - das sind die grossflächigen Verteiler - keine rationale, sachgerechte Entscheidfindung. Man war damals schon unter dem Druck des Boulevard. Indem, so die Meinung, die Frage der Erschöpfung aus der volkswirtschaftlich wichtigen Gesamtvorlage herausgelöst werde, könne der Schutz des geistigen Eigentums bei biotechnischen Erfindungen ohne Versäumnis behandelt und einer dringend erwarteten gesetzlichen Klärung zugeführt werden.
Wir haben den Antrag Leutenegger Oberholzer, mit welchem sie die internationale Erschöpfung anstrebt, was mit den Preisdifferenzen begründet wird. Zu diesen Preisdifferenzen zum Ausland: Fehlende Parallelimporte sind auf eine Reihe von Ursachen wie Zölle, unterschiedliche Produktanforderungen, Agrarschutz, andere technische Handelshemmnisse zurückzuführen und nicht primär auf das System der nationalen Erschöpfung von Patentrechten, wie es der Praxis des Bundesgerichtes seit dem Kodak-Entscheid entspricht; das ist auch belegt.
Die Abschätzung des Anteils der einzelnen preisbestimmenden Faktoren an den Preisdifferenzen zum Ausland ist angesichts deren Interdependenz ausserordentlich schwierig. Immerhin kann festgestellt werden, dass mit zunehmender Bedeutung der technischen Handelshemmnisse die Preisdifferenzen zum umliegenden Ausland zunehmen. Wir versprechen uns daher vom Abbau der technischen Handelshemmnisse einen erheblichen Rückgang des Preisniveaus und einen spürbaren Effekt auf das Wachstum. Von einem Wechsel zur internationalen Erschöpfung und bei Patenten sind demgegenüber kaum zusätzliche, jedenfalls keine gleichbedeutenden Vorteile zu erwarten. Es ist zu befürchten, dass die negativen Auswirkungen, die in der Schweiz durch die Schwächung der Pharmaindustrie, des Forschungsplatzes verursacht werden, die positiven Effekte weit überwiegen. Es ist keineswegs so, dass diese Bedenken anhand der Studien, die zu diesem Themenkomplex vorliegen, heute ausgeräumt werden können und die Frage entschieden werden kann. Allein die Tatsache, dass in den vergangenen Wochen und Monaten alle denkbaren Varianten der regionalen oder internationalen Erschöpfung propagiert worden sind, zeigt, dass die Zeit für den Entscheid noch nicht reif ist.
Ich beantrage Ihnen die Ablehnung des Antrages Leutenegger Oberholzer. Er lag in der Kommission noch nicht vor, aber in der Grundsatzthematik haben wir diese Fragen besprochen. Ich beantrage Ihnen die Ablehnung, weil der Antrag der Kommissionsmotion und der Haltung der Kommission widerspricht.
Zum Antrag der CVP-Fraktion, welche diese Frage an die Kommission zurückweisen will: Den voraussichtlichen Ablauf haben Sie vom Sprecher der CVP-Fraktion gehört. In der Januarsitzung der Kommission würde ein Auftrag an die Verwaltung erteilt, und nach Vorliegen des Berichtes würde sich die Kommmission mit der Materie befassen. Die Kommissionsmotion hingegen beauftragt den Bundesrat direkt, dies mit einer Frist bis Ende 2007.
Bundesrat Blocher hat in der Fragestunde auf die Frage von Herrn Otto Ineichen zugesichert, dass er bereit sei, diese Sache zügig zu behandeln, bis Ende 2007. Er hat heute gesagt, das sei mit einer auf zwei Monate verkürzten Vernehmlassungsfrist möglich, sonst werde es Januar 2008. Wir haben die Zusage, und daran wird der Bundesrat gemessen.
Es ist klar, dass die Kommission die schwierige Aufgabe nicht selber lösen kann, sondern auf die Verwaltung, hier namentlich auf das Institut für Geistiges Eigentum, angewiesen ist. Wer kann die Kräfte der Verwaltung effizienter einsetzen, besonders unter Zeitdruck, als der Bundesrat?
Der Kommission lag der Antrag der CVP-Fraktion nicht vor. Aber wir haben in der Kommmission den Weg über den Bundesrat gewählt, weil wir einen neuen Bericht und eigens eine neue Vorlage über die Problematik der Parallelimporte wollten und weil wir einsehen mussten, dass wir die Thematik in der Kommission nicht klären konnten.
Wir bitten Sie, dem revidierten Patentrecht zum Durchbruch zu verhelfen, die Kommissionsmotion anzunehmen und den Antrag Leutenegger Oberholzer sowie den Antrag der CVP-Fraktion abzulehnen.

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Herr Bundesrat Blocher macht mich darauf aufmerksam, dass auch der Bundesrat den Antrag der Kommission unterstützt.

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.082/3708)
Für den Antrag der Kommission .... 94 Stimmen
Für den Antrag der CVP-Fraktion .... 30 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 05.082/3709)
Für den Antrag der Kommission .... 118 Stimmen
Für den Antrag Leutenegger Oberholzer .... 69 Stimmen


Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu

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