Nationalrat - Frühjahrssession 2007 - Zehnte Sitzung - 15.03.07-08h00
Conseil national - Session de printemps 2007 - Dixième séance - 15.03.07-08h00

06.008
Waffengesetz.
Änderung
Loi sur les armes.
Modification
Fortsetzung - Suite
Botschaft des Bundesrates 11.01.06 (BBl 2006 2713)
Message du Conseil fédéral 11.01.06 (FF 2006 2643)
Ständerat/Conseil des Etats 08.06.06 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 08.06.06 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 27.09.06 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 15.03.07 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 15.03.07 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 22.03.07 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 04.06.07 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 18.06.07 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 20.06.07 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 22.06.07 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 22.06.07 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2008 5499)
Texte de l'acte législatif (RO 2008 5499)

Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition
Loi fédérale sur les armes, les accessoires d'armes et les munitions

Art. 19; 20; 21 Abs. 1; 22b; 23 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 19; 20; 21 al. 1; 22b; 23 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 24
Antrag der Mehrheit
Abs. 1-3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 4
Streichen

Antrag der Minderheit
(Lang, Allemann, Banga, Haering, John-Calame, Salvi, Savary)
Abs. 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 24
Proposition de la majorité
Al. 1-3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 4
Biffer

Proposition de la minorité
(Lang, Allemann, Banga, Haering, John-Calame, Salvi, Savary)
Al. 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Art. 24a
Antrag der Mehrheit
Streichen

Antrag der Minderheit
(Lang, Allemann, Banga, Haering, John-Calame, Salvi, Savary)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 24a
Proposition de la majorité
Biffer

Proposition de la minorité
(Lang, Allemann, Banga, Haering, John-Calame, Salvi, Savary)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Art. 24c
Antrag der Mehrheit
Titel
Generalbewilligung für Waffen, Waffenbestandteile und Munition
Text
.... Waffen, Waffenbestandteile und Munition. Wer zu Beanstandungen Anlass gibt, erhält für die Dauer eines Jahres nur noch Einzelbewilligungen.

Antrag der Minderheit
(Lang, Allemann, Banga, Haering, John-Calame, Salvi, Savary)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 24c
Proposition de la majorité
Titre
Autorisation générale pour les armes, les éléments essentiels et les composants spécialement conçus d'armes, et les munitions
Texte
.... l'importation d'armes, d'éléments essentiels et de composants spécialement conçus d'armes, et de munitions. Toute personne ayant fait l'objet d'une contestation n'obtient plus, pendant une durée d'un an, qu'une autorisation unique.

Proposition de la minorité
(Lang, Allemann, Banga, Haering, John-Calame, Salvi, Savary)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Lang Josef (G, ZG): Diese drei Minderheitsanträge sind zugunsten des Entwurfes des Bundesrates und des Beschlusses des Ständerates. Diese drei Minderheitsanträge wurden nötig, weil die Mehrheit der Kommission nicht nur der Waffenlobby, sondern auch der Waffenhandelslobby gefolgt ist. Zur Ehrenrettung der SiK ist zu sagen, dass sich diese zweite Lobby, die ja gleichzeitig ein Teil der ersten ist, nur ganz knapp durchgesetzt hat.
Bei Artikel 24 Absatz 4 geht es um die Informierung der zuständigen kantonalen Behörden durch die Zentralstelle über die Bewilligung von Waffen, Munition und deren Bestandteilen, die in das schweizerische Staatsgebiet verbracht wurden. Die knappe Mehrheit will diese Informationsleistung streichen. Die Zuger Regierung hielt in ihrer zweiten Vernehmlassung dazu fest, dass es unerlässlich sei, dass das Bundesamt die Standortkantone umgehend über die Erteilung einer solchen Bewilligung informiert. Warum ist das unerlässlich für eine Kantonsregierung? Weil die Kontrolle des Waffenhandels den Kantonen obliegt. Sie können ihre Aufgabe aber nur erfüllen, wenn sie über die nötigen Informationen verfügen, wenn sie wissen, wie viele Waffen ein Waffenhändler am Lager haben sollte. Das gute Funktionieren der kantonalen Kontrolle über Waffenlager ist etwas wert. Lehnen Sie deshalb den Antrag der Kommissionsmehrheit, der mit 9 zu 8 Stimmen durchgekommen ist, ab, und folgen Sie hier dem Ständerat.
Zu den Artikeln 24a und 24c: Die auch hier relativ knappe SiK-Mehrheit will die zur Sicherheit eingebaute Zwischenstufe der Einzelbewilligung kappen, damit Waffenhändler direkt zu einer Generalbewilligung kommen. Die richtige Idee des Bundesrates wie auch des Ständerates ist es, eine solche Generalbewilligung erst zu erteilen, wenn ein Waffenimporteur während eines Jahres zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben hat. Der Antrag der Mehrheit hingegen ist nicht nur materiell falsch, sondern er ist es auch formell. Im neuen Satz von Artikel 24c wird auf eine Einzelbewilligung Bezug genommen, welche es aber laut Mehrheit gar nicht mehr gibt, weil ja Artikel 24a Absatz 2 gestrichen werden
AB 2007 N 334 / BO 2007 N 334
soll. Allein aus Artikel 24c wird nicht klar, worum es sich bei einer Einzelbewilligung handelt.
Der Grundsatz "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" ist in keinem Geschäft so wichtig wie im Waffengeschäft.

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Die SVP-Fraktion, die FDP-Fraktion und die CVP-Fraktion teilen mit, dass sie bei den Artikeln 24, 24a und 24c die Anträge der Mehrheit unterstützen werden.

Salvi Pierre (S, VD): A l'article 24 alinéa 4, la minorité Lang souhaite le maintien de la disposition qui permet aux cantons chargés du contrôle des détenteurs d'armes de faire tout simplement leur travail. Une très courte majorité de 9 voix contre 8 a souhaité supprimer cette disposition qui oblige l'office central à informer l'autorité cantonale compétente du siège commercial du titulaire de la patente des armes, des éléments essentiels d'armes, des munitions et des éléments de munition qui sont introduits sur le territoire suisse.
Cela a été dit, mais doit être répété: la suppression d'une telle disposition rend impossible pour les cantons l'accomplissement de l'obligation de contrôle qui leur est faite. De telles informations sont indispensables. Dans ces conditions, il faut accepter la proposition de la minorité Lang et suivre la décision du Conseil des Etats. Il en va du respect des obligations des cantons.
L'article 24a alinéas 1 et 2 vise à permettre une forme de mise à l'épreuve des importateurs qui agissent à titre professionnel, puisque la délivrance d'une autorisation générale est subordonnée dans un premier temps à l'octroi d'une autorisation unique et limitée. Ces dispositions permettent à l'autorité de s'assurer de la qualité des importateurs, lesquels - cela a été dit - ne doivent avoir fait l'objet d'aucune contestation sur le territoire suisse au cours de l'année écoulée. De par la nature de l'activité d'importateur d'armes à titre professionnel, il nous paraît justifié qu'une telle précaution soit inscrite dans notre loi.
Nous vous invitons donc à soutenir ici également la proposition de la minorité Lang.

Blocher Christoph, Bundesrat: Sie sehen, dass der Ständerat dem Bundesrat gefolgt ist. Worum geht es?
"Die Zentralstelle informiert die zuständige kantonale Behörde am Geschäftssitz des Bewilligungsinhabers über in das schweizerische Staatsgebiet verbrachte Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Munition und Munitionsbestandteile." Ich bitte Sie zu beachten: Gemäss der Überschrift von Artikel 24 geht es in Absatz 4 nur um das "gewerbsmässige Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet". Es geht also hier um den Waffenhandel, es geht nicht um die Übertragung von einzelnen Waffen unter Schützen.
Nun, wenn Sie diesen Absatz streichen, was ist die Folge? Die Folge ist, dass Sie das System wechseln. Nach dem System des Bundesrates und des Ständerates ist es so, dass Personen, die dazu fähig sind, eine Generalbewilligung gemäss Artikel 24b bzw. 24c erhalten sollen. Als Voraussetzung für die Erteilung einer Generalbewilligung erachtet es der Bundesrat als taugliches Mittel, dass sich jemand während eines Jahres beim Import von Waffen keine Beanstandungen zuschulden kommen lassen darf. Nur wer sich hier nichts zuschulden kommen lässt, bekommt dann eine Bewilligung, generell eben solche Waffen einzuführen.
Wenn man nun diesen Absatz streicht, hat das zur Folge, dass eine Generalbewilligung zum Regelfall würde, auch während des ersten Jahres, dass also eine Generalbewilligung zu erteilen wäre, ohne die strengen Voraussetzungen zu haben. Die Bewilligung würde dann nach dem ersten Jahr entzogen, wenn sich der Inhaber der Bewilligung etwas hätte zuschulden kommen lassen. Die Erteilung von Einzelbewilligungen während des ersten Jahres ermöglicht eine umfassende Kontrolle während dieser Zeit, nach der Meinung des Bundesrates, um zu sehen, ob der Betreffende so vertrauenswürdig ist, dass er eine Generalbewilligung bekommt.
Der Mehrheitsantrag ist auch aus gesetzestechnischen Gründen nicht ganz korrekt. Es ist erwähnt worden, dass es nicht möglich ist, in Artikel 24c die Einzelbewilligung ohne Ausführungen zusätzlich zu erwähnen, wenn Artikel 24a, der diese Bewilligung regelt, gestrichen wird. Ich werde auf Artikel 24c nicht speziell zu sprechen kommen, weil diese Anträge alle zusammengehören.
Ich beantrage Ihnen, insbesondere aus Gründen der Machbarkeit und der Klarheit, dem Ständerat zu folgen und nicht der Mehrheit Ihrer Kommission.

Vaudroz René (RL, VD), pour la commission: L'article 24 - qui concerne surtout les marchands d'armes - reflète la répartition des compétences entre les cantons et la Confédération. Il est vrai que la version du Conseil des Etats donne plus de poids à l'Etat fédéral. Notre système démocratique fait qu'il y a des compétences communales, cantonales et fédérales. En l'occurrence, cet article concerne les compétences cantonales. C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission a souhaité le biffer, puisque de toute façon les cantons peuvent obtenir auprès de l'office central les informations qu'ils souhaitent au sujet des marchands d'armes.
Je vous invite à soutenir la proposition de la majorité.

Art. 24

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 06.008/4044)
Für den Antrag der Mehrheit .... 92 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 70 Stimmen

Art. 24a, 24c

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 06.008/4045)
Für den Antrag der Mehrheit .... 95 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 64 Stimmen

Art. 24b; 25 Titel, Abs. 1, 4, 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 24b; 25 titre, al. 1, 4, 5
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 25a
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3
....
b. ausländische Mitglieder des Personals der diplomatischen Missionen, der ständigen Missionen bei den internationalen Organisationen, der konsularischen Posten und der Sondermissionen;
....
d. staatlich beauftragte Sicherheitsbegleiter im Rahmen offizieller, angemeldeter Besuche.

Art. 25a
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3
....
b. les membres étrangers du personnel des représentations diplomatiques et consulaires, des missions permanentes
AB 2007 N 335 / BO 2007 N 335
auprès des organisations internationales et des missions spéciales;
....
d. les agents chargés officiellement de la sécurité dans le cadre de visites officielles annoncées.

Angenommen - Adopté

Gliederungstitel vor Art. 26
Antrag der Kommission
6. Kapitel: Aufbewahren, Tragen und Transportieren von Waffen und Munition, missbräuchliches Tragen gefährlicher Gegenstände

Titre précédant l'art. 26
Proposition de la commission
Chapitre 6: Conservation, port et transport d'armes et de munitions, port abusif d'objets dangereux

Angenommen - Adopté

Gliederungstitel vor Art. 27
Antrag der Kommission
Streichen

Titre précédant l'art. 27
Proposition de la commission
Biffer

Angenommen - Adopté

Art. 27
Antrag der Kommission
Abs. 1-3, 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 4
....
d. ausländische Sicherheitsbeauftragte Luftverkehr auf dem Gebiet der schweizerischen Flughäfen, sofern die für die Sicherheit im Flugverkehr zuständige ausländische Behörde über eine Rahmenbewilligung nach Artikel 27a verfügt.

Art. 27
Proposition de la commission
Al. 1-3, 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 4
....
d. les gardes de sûreté étrangers qui exercent leurs fonctions dans le périmètre des aéroports suisses, pour autant que l'autorité étrangère chargée de la sûreté dans l'aviation dispose d'une autorisation générale conformément à l'article 27a.

Angenommen - Adopté

Art. 27a
Antrag der Kommission
Titel
Rahmenbewilligung auf dem Gebiet der schweizerischen Flughäfen
Abs. 1
Zur Ausübung von Sicherheitsfunktionen auf dem Gebiet der schweizerischen Flughäfen kann eine Rahmenbewilligung an ausländische Fluggesellschaften erteilt werden.
Abs. 2
Zur Abwehr von strafbaren Handlungen und zum Schutz der Fluggäste an Bord von Luftfahrzeugen kann eine Rahmenbewilligung an die für die Sicherheit im Flugverkehr zuständige ausländische Behörde erteilt werden.
Abs. 3
Eine Rahmenbewilligung kann nur erteilt werden, wenn die zuständige ausländische Behörde oder die ausländische Fluggesellschaft für jede Person, die eine Funktion nach den Absätzen 1 und 2 ausübt, garantiert, dass die Person:
a. nach dem Recht des betroffenen ausländischen Staates berechtigt ist, eine Waffe zu tragen; und
b. angemessen ausgebildet ist.
Abs. 4
Die Rahmenbewilligung regelt die Einsatzorte, die Art der Waffen, die Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden und den Umfang der Sicherheitsfunktionen.

Art. 27a
Proposition de la commission
Titre
Autorisation générale pour le périmètre des aéroports
Al. 1
Une autorisation générale peut être octroyée aux compagnies aériennes étrangères qui exercent des fonctions de sûreté dans le périmètre des aéroports suisses.
Al. 2
Une autorisation générale peut être octroyée à l'autorité étrangère chargée de la sûreté dans l'aviation afin d'empêcher que des actes pénalement répréhensibles ne soient commis à bord des aéronefs et de protéger les passagers.
Al. 3
Une autorisation générale ne peut être octroyée que lorsque l'autorité étrangère compétente ou la compagnie aérienne étrangère garantit que chaque personne exerçant une fonction visée aux alinéas 1 et 2:
a. est autorisée à porter une arme conformément à la législation de l'Etat étranger concerné;
b. est formée de façon appropriée.
Al. 4
L'autorisation générale règle les lieux d'engagement, le type d'armes, la collaboration avec les autorités locales et l'étendue des fonctions de sûreté.

Angenommen - Adopté

Art. 28, 28a; Gliederungstitel vor Art. 28b; Art. 28b; 29; 30 Abs. 2; 30a; 30b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 28, 28a; titre précédant l'art. 28b; art. 28b; 29; 30 Abs. 2; 30a; 30b
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 31
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Lang, Banga, Garbani, Haering, John-Calame, Salvi, Savary)
Abs. 5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 31
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Lang, Banga, Garbani, Haering, John-Calame, Salvi, Savary)
Al. 5
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Lang Josef (G, ZG): Auch hier empfehle ich Ihnen, bei der ursprünglichen Fassung des bundesrätlichen Entwurfes zu bleiben, weil diese Fassung die sicherere ist. Bei dieser wird die Zentralstelle bereits bei der Beschlagnahme der Waffe informiert, bei der ständerätlichen Fassung erst beim definitiven Einzug. Die bundesrätliche Fassung schafft für den
AB 2007 N 336 / BO 2007 N 336
Zeitraum zwischen der provisorischen und der definitiven Beschlagnahme mehr Sicherheit. Mehr Sicherheit müsste das Hauptziel dieser Revision sein.

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Die SVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen wird.

Blocher Christoph, Bundesrat: Wir haben gegen die Fassung des Ständerates keinen Widerstand geleistet. Wir finden die Formulierung "Die zuständige Behörde meldet die definitive Einziehung von Waffen", wie sie der Ständerat beschlossen hat, besser als die Formulierung mit der "Beschlagnahme". Wir haben nämlich übersehen: Wenn Sie eine Waffe von jemandem während ein oder zwei Stunden beschlagnahmen und sie nachher wieder zurückgeben, dann macht es keinen Sinn, wenn das der Zentralstelle gemeldet werden muss. Die Einziehung von Waffen soll gemeldet werden; die Meldung einer momentanen Beschlagnahme macht keinen Sinn. Darum sind wir im Ständerat von unserer Fassung abgewichen, weil wir eingesehen haben, dass es ein Fehler unsererseits war, die Beschlagnahme auch aufzunehmen.

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Der Bundesrat schliesst sich dem Beschluss des Ständerates an.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 06.008/4056)
Für den Antrag der Mehrheit .... 101 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 55 Stimmen

Art. 31a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Savary, Allemann, Banga, Garbani, Haering, John-Calame, Lang, Salvi)
Abs. 1
Der Bund fördert die Rückgabe von Waffen.
Abs. 2
Die Kantone .... gebührenfrei entgegenzunehmen. Die Fördermassnahmen des Bundes bleiben vorbehalten. Sie dürfen ....

Art. 31a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Savary, Allemann, Banga, Garbani, Haering, John-Calame, Lang, Salvi)
Al. 1
Le Conseil fédéral encourage la restitution d'armes.
Al. 2
Les cantons sont tenus .... sans prélever d'émoluments. Les mesures d'encouragement de la Confédération sont réservées. Un émolument peut toutefois ....

Savary Géraldine (S, VD): Ma proposition de minorité à l'article 31a traite de la question de la séquestration des armes à feu. Cet article est un des socles de la loi. Il permet d'assurer une meilleure traçabilité des armes qui ont été acquises sans autorisation.
Jusqu'ici, il n'y avait aucune base légale pour mettre sous séquestre les armes acquises sans droit. Jusqu'ici, nous sommes tous et toutes d'accord. Mais le problème est bien plus large, bien plus inquiétant. Il nécessite donc l'intervention volontariste de la Confédération.
Cela a déjà été dit, dans les foyers suisses, on dénombre 2,2 millions d'armes à feu modernes. Parmi celles-ci, on peut soustraire 570 000 armes pour la chasse ou le sport. Il reste tout de même 1,6 million d'armes à feu. Cela veut dire que les trois quarts des armes modernes qui se baladent en Suisse ont été distribuées par l'armée, donc par la Confédération. Si l'on exclut les 282 000 armes qui sont utilisées pour l'armée, on peut considérer sans hésiter qu'il y a un peu plus de 1,3 million d'armes militaires modernes stockées dans les caves, sans qu'elles servent une quelconque stratégie militaire ou un objectif de défense nationale.
Si la Confédération offre et distribue ces armes à feu, il est de son devoir d'agir afin de les récupérer. La minorité demande que la Confédération mette tout en oeuvre pour récupérer ces armes au moyen d'encarts, d'affiches, de publicité - à la télévision, pourquoi pas? -, en finançant le coût de la reprise des armes. Le dispositif peut être varié. Nous laissons bien sûr la Confédération libre d'imaginer des mesures efficaces pour récupérer ces armes. Mais, si la Confédération, je le précise et j'insiste, est responsable des armes qu'elle distribue, elle est aussi responsable de les récupérer.
C'est pour ces raisons que je vous demande de soutenir ma proposition de minorité à l'article 31a.
J'aimerais aussi vous parler de ma proposition de minorité à l'article 31c. Ce dernier prévoit la création d'un office central chargé d'appuyer les autorités chargées de l'exécution de la presente loi. Selon le Conseil fédéral, cet office peut convoquer un groupe qui élabore des recommandations, en particulier à l'usage des cantons. C'est très bien, mais à notre avis c'est insuffisant. La proposition de minorité qui vous est soumise aujourd'hui souhaite revenir au premier projet présenté à l'époque par le Conseil fédéral.
Au départ, le but du département était en effet de renforcer le rôle de coordination au niveau fédéral et donc d'élaborer des directives et des recommandations à l'égard des autorités d'exécution et des cantons. C'est la résistance de ces derniers qui a fait fléchir le Conseil fédéral, ce que nous regrettons.
En effet, une des lacunes principales du précédent dispositif, et que la loi doit bien sûr combler, ce sont les immenses disparités cantonales dans l'application de la législation sur les armes. Si l'on renonce à imposer des directives à l'égard des cantons, alors on affaiblit la portée de la loi et on ne résout pas un des problèmes les plus importants. C'est comme si on visait une cible sans avoir les cartouches à disposition.
Je vous demande donc de soutenir ma proposition de minorité à l'article 31c alinéa 2 lettre e.

Schlüer Ulrich (V, ZH): Eigentlich geht es immer um dasselbe: Die linke Seite will ein Gesetz, das man als "Schützen-Schikanier-Erlass" bezeichnen müsste: Möglichst alle Hindernisse für Schützen sind aufzubauen, auf dass sie, wenn sie ihren Sport ausüben wollen, behindert werden.
Die rechte Seite, die bürgerliche Seite, ist sich im Gegensatz dazu bewusst, dass die Schützen zu den in jeder Beziehung Verantwortungsbewussten gehören, die selbstverantwortlich mit ihren Waffen umzugehen wissen. Die Aberzehntausende von Waffen in unserem Land werden entsprechend gehandhabt. Deshalb kann die Regelung so belassen werden, wie sie heute ist.
Wer seine Waffe aus irgendeinem Grund nicht zu Hause aufbewahren will, hat die Möglichkeit, diese im Zeughaus abzugeben, bis er wieder einrücken muss. Er kann das, er muss es aber nicht. Aber er kann es tun. Doch eine solche Abgabe muss der Staat doch nicht fördern. Der Schütze weiss doch selbst, wie er diese Frage lösen will. Ein Förderprogramm für etwas zu errichten, was jeder Schütze selbst entscheiden kann, ist wahrhaftig etwas völlig Überflüssiges.
Abgesehen davon - das muss hier vielleicht doch auch einmal angemerkt werden: In einem Zeitalter, in dem wir mit neuen Verbrechen, auch mit einer neuen Art von Kriegsführung konfrontiert sind und auch in der Schweiz gegebenfalls konfrontiert werden können, ist es ein Unding, alle Waffen zentral zu lagern, damit mit einem einzigen Schlag möglichst viel ausgeschaltet werden kann. Die Tatsache, dass wir die persönlichen Waffen unter verantwortungsbewussten Schützen im ganzen Land einzeln verteilt haben, ist ein massgeblicher Beitrag an die Sicherheit des Landes - war es in der
AB 2007 N 337 / BO 2007 N 337
Vergangenheit, ist es in der Gegenwart und ist es in der Zukunft. Diese Tatsache bleibt bestehen.
Beim zweiten Antrag der Minderheit Savary, bei Artikel 31c, beantrage ich Ihnen im Namen der SVP-Fraktion ebenfalls, diesen Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Empfehlungen des Bundes über den korrekten Umgang mit Waffen von den Schützenvereinen und den Verantwortlichen durchaus richtig gehandhabt worden sind. Weshalb sollten wir jetzt aus solchen Empfehlungen, die nie ernsthafte Probleme bereitet haben, verbindliche Weisungen machen? Nur damit wir eine Reihe zusätzlicher Beamter anstellen können? Damit wir Kontrollmechanismen über Vorgänge einrichten müssen, die von Schützen in Selbstverantwortung gut geregelt sind?
Der Staat hat doch nicht die Aufgabe, Verantwortungsbewusste zu Sorglosen umzuerziehen. Das Verantwortungsbewusstsein soll hoch geschätzt werden, denn es ist Zeichen mündiger Staatsbürgerschaft. Das hat in der Vergangenheit funktioniert, es funktioniert auch in der Zukunft.
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, beide Minderheitsanträge Savary abzulehnen.

Banga Boris (S, SO): Herr Kollega, Sie reden relativ vereinfachend immer von "Schützen". Wie viele Schützen und Schützinnen gibt es in der Schweiz, wenn Sie wissen, dass es 2,5 Millionen Waffen gibt und am Eidgenössischen Schützenfest nur 500 000 Teilnehmer mitmachen?

Schlüer Ulrich (V, ZH): Es gibt so viele Schützen, wie es Schützen gibt. Ich muss doch deren genaue Zahl nicht kennen! Ich muss bloss wissen: Funktioniert die heutige Ordnung, oder funktioniert unser System nicht? Was soll ich mich da in "Zahlenbeigerei" ergehen?

Widmer Hans (S, LU): Eine solche Aussage, wie sie eben gemacht worden ist - die Linke wolle Schützen schikanieren -, kann ich nicht auf mir sitzen lassen und auch nicht auf den Kolleginnen und Kollegen, welche dieses Gesetz verbessern wollen. Warum nicht? Es geht uns nicht ums Schikanieren, es geht uns um Prävention, es geht uns letztlich um Dienst am Leben. Das tönt jetzt etwas pathetisch, aber es ist so, denn wir wissen, dass die Waffen ein Tötungspotenzial haben. Deshalb kann man nicht vorsichtig genug damit umgehen. Das wollte ich sagen. Wir wollen nicht schikanieren, wir dienen dem Leben.

Günter Paul (S, BE): Es ist tatsächlich so, dass die meisten Waffen in diesem Land nicht bei den Schützen, sondern irgendwo auf einem Estrich oder in einem Schrank sind, wobei vielleicht gar niemand mehr weiss, dass sie dort noch sind. Bei Artikel 31a schlagen wir Ihnen nicht ein Verbot, sondern eine freiheitliche, marktkonforme Lösung vor. Wir schlagen Ihnen vor, dass der Bund die Rückgabe von Waffen fördert - fördert, nicht nur die Waffen entgegennimmt. Zu diesem Vorschlag gehört der Zusatz zu Absatz 2, wonach die Fördermassnahmen des Bundes vorbehalten bleiben.
Sie haben es jetzt schon mehrfach gehört, dass über zwei Millionen Waffen in diesem Land sind und dass rund zwei Drittel davon von unserem Staat verteilt worden sind. Ich weiss von keinem zivilisierten Land im Frieden, in welchem so viele Waffen vom Staat an die Bürger, die nicht mehr Soldaten sind, verteilt worden wären. Solche Dinge sieht man sonst eher in revolutionären Zeiten. Es ist jedenfalls so, dass der Bund eine massive Verantwortung für die Zahl der privatisierten Waffen hat. Es handelt sich dabei nicht allein um die Waffen, die am Ende der Dienstzeit den Wehrmännern belassen wurden, sondern um viel mehr. Ich erinnere mich an einen militärischen Kurs, in dem es geheissen hat, dass wir nun ins Zeughaus Basel gingen, wo wir für fünf Franken Karabiner erwerben könnten; man konnte sagen, wie viele man wünschte. Ein Kollege aus diesem Kurs hat zehn Karabiner gekauft, er hat sie problemlos erhalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er mit diesen zehn Karabinern an einem Schützenfest abwechslungsweise geschossen hat. Der Karabiner ist immer noch eine präzise Waffe, mit der man sehr viel Unheil anrichten kann.
Der Bund ist also verantwortlich dafür, dass so viele Waffen in diesem Land herumstehen. Da genügt es nicht zu sagen, dass man, wenn man wolle, die Waffe ins Zeughaus bringen dürfe. Das ist schön, aber es genügt nicht!
Bei den Kühen haben wir Ausmerzaktionen beschlossen, dort wurden Prämien bezahlt. Und es hat funktioniert. Es braucht also einen Incentive, einen Anreiz, damit die Flut der Waffen, die vor allem der Bund auf die Bevölkerung losgelassen hat, etwas reduziert wird: mit einer freiheitlichen, freiwilligen, marktkonformen Lösung. Der Bund muss einen kleinen Teil des Budgets, das er für das Militär vorsieht, jetzt auch für die Sicherheit der Bevölkerung vorsehen und einen Anreiz schaffen, damit man diese Waffen zurückgibt. Die Leute sollen denken: "Aha, da bekomme ich noch etwas, wenn ich die Waffe zurückbringe, und muss nicht die Unkosten auf mich nehmen, weil ich die Waffe gratis zurückbringen darf."
Es handelt sich um einen moderaten, vernünftigen Ansatz, der davon ausgeht, dass der Bund die Verantwortung, die er durch das Verteilen und Nichtkontrollieren der Waffen auf sich genommen hat, wahrnimmt und zumindest einen kleinen Teil wiedergutmacht, indem er einen Anreiz schafft, damit die Waffen jetzt zurückgebracht werden.
Ich bitte Sie daher, unserem Minderheitsantrag zu Artikel 31a zuzustimmen.

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Die FDP-Fraktion und die CVP-Fraktion teilen mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen werden.

Blocher Christoph, Bundesrat: Wir sprechen hier über die Artikel 31a und 31c, zu denen Minderheitsanträge vorliegen.
Zuerst zu Artikel 31a: Sie sehen, dass der Bundesrat die Entgegennahme von Waffen durch die Kantone regelt. Neu sind die Kantone verpflichtet, Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile gebührenfrei entgegenzunehmen. Diese Regelung haben heute nur neun Kantone, die anderen Kantone haben das nicht. Das ist eine wesentliche Verpflichtung. Man kann sagen, es sei ja keine Sache, eine Waffe oder Munition entgegenzunehmen. So einfach ist es nicht. Die Kantone müssen eine Stelle, die das tut, einrichten, bezeichnen und beaufsichtigen. Wir machen hier also schon relativ hohe Auflagen.
Die Minderheit Savary geht noch einen Schritt weiter und sagt: "Der Bund fördert die Rückgabe von Waffen." Der frühere Zuständige für Finanzen im Bundesrat, der Sozialdemokrat Willy Ritschard aus dem Kanton Solothurn, hat mir einmal gesagt, im Parlament dürfe man zwei Wörter nicht zulassen: "fördern" und "helfen". Das seien einfach andere Wörter für "bezahlen". Und wie wollen Sie hier die Angelegenheit fördern? Damit ist gemeint, dass man ein Rückkaufsprogramm für Waffen macht, und das wollen wir nicht. Das führt auch in eine uferlose Geschichte, wenn Sie damit beginnen, das so zu regeln. Andere Förderungsmassnahmen sind entweder wirkungslos, oder sie gelten nicht.
Die Kantone müssen Waffen zurücknehmen. Sie können in Einzelfällen - namentlich bei Massenwaffenabgaben - Gebühren verlangen, weil sonst natürlich jemand sagt, das sei doch eine gute Deponie, hier könne man billig alte Waffen, alte Bestandteile oder alte Munition entsorgen, und zwar gebührenfrei. Stimmen Sie deshalb der Mehrheit zu, das ist eine kluge Regelung; lehnen Sie die Minderheit ab, denn das ist die Öffnung für ein Waffenrückkaufsprogramm mit uferlosen Folgen.
Zu Artikel 31c: Hier will die Minderheit Savary eine Weisungsbefugnis und nicht nur eine Empfehlung. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Kantone das ausdrücklich abgelehnt haben, weil die Kantone entweder zuständig oder nicht zuständig sind. Es handelt sich beim Minderheitsantrag wieder einmal um diese unheimliche Vermischung von Verantwortlichkeiten. Die Kantone erklärt man für zuständig, aber der Bundesrat kann Weisungen erlassen. Wer
AB 2007 N 338 / BO 2007 N 338
Weisungen erlässt, ist auch zuständig. Die Erfahrung zeigt, dass bei zwei Zuständigkeiten niemand verantwortlich ist, wenn etwas schiefgeht. Jeder sagt, der andere sei zuständig - der Bund sagt, die Kantone seien es, und der Kanton sagt, der Bund sei es. Wenn es gutgeht, sind selbstverständlich immer alle verantwortlich, aber dann braucht man die Regelung nicht. Lassen Sie die Verantwortung bei den Kantonen! Die Empfehlungen des Bundes gehen schon relativ weit, das muss ich sagen. Auch Empfehlungen können im Ernstfall dazu dienen, dass man die Verantwortung ablehnt und sagt, man habe ja schliesslich auf die Empfehlungen des Bundes geachtet. Die Fassung des Bundesrates und des Ständerates ist also schon problematisch genug, noch problematischer sollte man es nicht machen.
Wir bitten Sie, bei den Artikeln 31a und 31c der Mehrheit zuzustimmen.

Borer Roland F. (V, SO), für die Kommission: Die Anträge Savary zu den Artikeln 31a und 31c waren der Kommission bekannt. Sie wurden behandelt und jeweils ungefähr mit einer Zweidrittelmehrheit abgelehnt.
Die Probleme, die in diesem Zusammenhang auftauchen würden, wenn man die Anträge der Minderheit umsetzen wollte, wurden jetzt hinlänglich geschildert. Fördern kostet immer Geld, und überlegen Sie sich selber einmal Folgendes: Eine Waffe kann einen durchaus ideellen Wert haben; und von welchem Zeitpunkt an wäre es dann für den Besitzer interessant, diese Waffe in einem Förderprogramm der öffentlichen Hand zurückzugeben? Der eine sagt: "Wenn ich wieder 5 oder 10 Franken für einen Karabiner bekomme, dann gebe ich ihn zurück." Der andere sagt: "Nein, dieser Karabiner ist mir 100 oder 200 Franken wert" - und er würde auf so tiefe Angebote gar nie einsteigen. Für die Kommissionsmehrheit war dies mit dem Fördern also ein Problem - ab welchem Zeitpunkt wäre es wirksam?
Das Zweite - das hat die Kommissionsmehrheit auch ganz klar so formuliert - ist, dass man der Meinung ist, dass die Schützen bzw. die Waffenbesitzer ganz generell, wenn dieser Ausdruck besser passt, heute grossmehrheitlich durchaus bereit sind, verantwortungsvoll mit der Waffe umzugehen, solange sie in ihrem Besitz ist, aber eben auch verantwortungsvoll mit der Waffe umzugehen, wenn sie die Waffe nicht mehr wollen, aus welchen Gründen auch immer.
Zu Artikel 31c: Auch hier ist die Kommissionsmehrheit mit rund zwei Dritteln der Stimmen der Meinung, dass die Zuständigkeiten für die ganzen Verfahren durchaus bei den Kantonen gelassen werden sollen. Die Kantone haben die Umsetzung in diesem Zusammenhang bis heute sehr gut gemacht. Wir sind der Meinung, dass es aus diesem Grund nicht notwendig ist, dass der Bund jetzt plötzlich noch mit Weisungen in die Hoheit der Kantone eingreift.
Wir bitten Sie, auch hier bei den Artikeln 31a und 31c der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 06.008/4046)
Für den Antrag der Mehrheit .... 101 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 60 Stimmen

Art. 31b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 31c
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
....
f. Sie kann ausländischen Fluggesellschaften eine Rahmenbewilligung zur Ausübung von Sicherheitsfunktionen nach Artikel 27a erteilen.

Antrag der Minderheit
(Savary, Banga, Haering, John-Calame, Lang, Salvi)
Abs. 2
....
e. Sie erarbeitet Empfehlungen und Weisungen zur .... Ausnahmebewilligungen.
....

Art. 31c
Proposition de la majorité
Al. 1, 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
....
f. il peut octroyer des autorisations générales aux compagnies aériennes étrangères qui exercent des fonctions de sûreté au sens de l'article 27a.

Proposition de la minorité
(Savary, Banga, Haering, John-Calame, Lang, Salvi)
Al. 2
....
e. il élabore des recommandations et des directives en vue ....

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 06.008/4047)
Für den Antrag der Mehrheit .... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 59 Stimmen

Art. 31d; 32; Gliederungstitel vor Art. 32a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 31d; 32; titre précédant l'art. 32a
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 32a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I
(Savary, Banga, Garbani, Haering, John-Calame, Lang, Salvi, Widmer)
....
a1. Datenbank über den Besitz von Waffen (DBW);
....

Antrag der Minderheit II
(Savary, Banga, Garbani, Haering, John-Calame, Lang, Salvi, Widmer)
(Eventualantrag, falls der Antrag der Minderheit I abgelehnt wird)
....
a1. Datenbank über markierte Waffen (DMW);
....

Art. 32a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
AB 2007 N 339 / BO 2007 N 339
Proposition de la minorité I
(Savary, Banga, Garbani, Haering, John-Calame, Lang, Salvi, Widmer)
....
a1. le fichier relatif à la détention d'armes (DBW);
....

Proposition de la minorité II
(Savary, Banga, Garbani, Haering, John-Calame, Lang, Salvi, Widmer)
(Proposition subsidiaire, au cas où la proposition de la minorité I serait rejetée)
....
a1. le fichier relatif aux armes marquées (DMW);
....

Savary Géraldine (S, VD): Avec mes propositions de minorité I et II, je demande la création d'un registre national des armes à feu marquées et non marquées. Il ne s'agit pas de stigmatiser les propriétaires d'armes à feu. On a bien un registre de la bière, un registre des vaches, un registre des journalistes et on ne traite pas pour autant ces derniers de criminels. La mise en place d'un registre national des armes à feu est centrale pour respecter l'esprit de cette loi: la coordination entre les cantons, la centralisation des données et la traçabilité des armes à feu.
Les cantons, nous dit-on, ont refusé, lors de la consultation, la mise en place d'un tel registre national. C'est un des motifs invoqués par le Département fédéral de justice et police pour rejeter les propositions des minorités I et II. Mais si les cantons, rappelons-le, disent non, ce n'est pas parce que ce registre serait sans fondement ou inutile, mais parce qu'ils devraient en assumer une partie des frais. Si la Confédération annonçait qu'elle prend en charge une partie du coût de ce registre, gageons que les cantons changeraient de position. J'ajoute aussi que les polices cantonales sont favorables à la mise en place d'un tel dispositif.
D'autre part, avec un registre national, les armes manquantes pourraient être identifiées et répertoriées. Plus difficiles seraient les possibilités d'annoncer ou d'autoriser l'acquisition d'une arme à feu si elles étaient toutes enregistrées.
Enfin, un registre national des armes à feu pourrait améliorer la transparence des données concernant les armes d'ordonnance. L'armée, rappelons-le aussi, tient un registre des armes d'ordonnance, mais elle se débarrasse des données récoltées après cinq ans au motif un peu obscur qu'un fusil militaire peut être vendu, donné, revendu, redonné et qu'ainsi on perd sa trace. Donc inutile de le répertorier puisqu'il a disparu! L'inscription dans la loi sur les armes à feu d'un registre national pourrait donner une base légale au registre militaire.
En commission, on a beaucoup discuté la question de savoir si la tuerie de Zoug aurait pu être évitée avec un tel registre puisque cette tragédie a secoué le pays entier. Monsieur le conseiller fédéral Blocher nous a répondu qu'au fond, d'après lui, cela n'avait rien à voir, que c'était un cas très particulier et que la question du registre national ne résoudrait pas ce cas particulier.
On nous permettra de ne pas partager ces certitudes. Car s'il se trompait! Je rappelle que chez l'homme qui a fait feu en plein Parlement zougois avec un fusil militaire, un pistolet Sigg et une bombe artisanale, on a découvert aussi d'autres armes à feu. L'auteur de cet attentat avait acheté ces armes dans différents cantons. Avec un registre national, l'homme aurait sans doute été repéré, surveillé et peut-être son acte aurait-il pu être évité.
Pour toutes ces raisons, je vous demande de soutenir ma proposition de minorité I, qui demande le création d'un registre national des armes à feu marquées et non marquées. Et si ma proposition de minorité I est rejetée, je vous invite à soutenir ma proposition subsidiaire de minorité II, qui concerne uniquement un registre national des armes marquées.

Lang Josef (G, ZG): Einer der wichtigsten und positivsten Vorschläge, den die damalige Bundesrätin Ruth Metzler in Zusammenhang mit dieser Revision gemacht hat, war die Schaffung eines nationalen Waffenregisters. Es war kein Zufall, begrüsste die Zuger Regierung in der Vernehmlassung ein solches wärmstens: "Wie Sie in Ihrem Schreiben ausführen, ist es das Ziel der Einführung eines zentralen Waffenregisters, alle in der Schweiz im Umlauf befindlichen Feuerwaffen behördlich zu erfassen, damit sie dem aktuellen bzw. dem legalen Besitzer zugeordnet werden können. Dieses Ziel erachten wir als notwendig. Auch wir sind der Auffassung, dass angesichts des mit dem Besitz von Feuerwaffen verbundenen Gefährdungspotenzials ein grosses öffentliches Interesse daran besteht, bei Bedarf eine Identifikation der Waffen und ihrer Besitzer zu ermöglichen."
Ich würde nie behaupten, hätte es 2001 ein nationales Waffenregister gegeben, wäre das Massaker im Zuger Kantonsratssaal verhindert worden. Ich behaupte aber, hätte es ein nationales Register samt inzwischen eingeführter Waffenerwerbsscheinpflicht gegeben, hätte die Polizei die Chance gehabt, die Tragödie zu verhindern. Die letzte Waffe, die sich der Mörder beschaffte, die Pump Action, kaufte er neun Tage vor dem Überfall, und zwar privat im Kanton Bern. Die Existenz eines Waffenregisters hätte dem für die Ausstellung des Erwerbsscheins zuständigen Berner Polizisten mit einem Tasten- oder Knopfdruck die Einsicht verschafft, dass der Gesuchsteller zusätzlich über fünf weitere Waffen ohne Sammlerwert verfügte. Hätte er dies unter anderem der Zuger Polizei, der der Täter kein Unbekannter war, mitgeteilt, hätte er dieser die Möglichkeit verschafft, den seit Monaten vorbereiteten Plan zu vereiteln. Dass die verschiedenen Polizeien die Chancen, die ihnen ein solches Register geboten hätte, gepackt hätten, kann ich nicht beweisen. Allein der Hinweis, dass ein solches Register solche Chancen geschaffen hätte, ist ein genügend starkes Argument für dessen Einführung.
Im Zusammenhang mit dem Register spricht die Schützenlobby von Fichierung. Meines Wissens hat Roland Borer nie gegen die Fichierung der Autos und ihrer Halter protestiert, auch nicht, als er noch deren Partei angehörte. Auch von Toni Brunner ist mir nie ein Protest gegen die Fichierung der Kühe und ihrer Halter zu Ohren gekommen.
Gerade im Zusammenhang mit der Schaffung eines Registers wird immer wieder auf dessen eindeutige Ablehnung in der Vernehmlassung hingewiesen. Von den 171 allgemeinen Vernehmlassungen stammen 103 von Schützen- und Jagdgesellschaften und ihnen nahestehenden Organisationen; weitere 44 stammen von Behörden, in denen die erwähnten Organisationen einen grossen Einfluss haben. Was die Vernehmlassung zum Register betrifft, waren 74 von 94 Vernehmlassenden Schützen- und Jagdgesellschaften und ihnen nahestehende Organisationen. Die erwähnten Prozentzahlen bei der Vernehmlassung sagen überhaupt nichts aus. Alle Frauenorganisationen haben sich in unserem Sinne vernehmen lassen. Die Frauen stellen die Mehrheit der Bevölkerung.
Ich bitte Sie, im Interesse der Allgemeinheit und der Sicherheit den Minderheitsanträgen I und II (Savary) zuzustimmen.

Pfister Theophil (V, SG): Was hier die Minderheiten I und II (Savary) bei Artikel 32a und Artikel 32b wollen, sind neue aufwendige Datenbanken über alle Waffenbesitzer und über alle Waffen in der Schweiz, also konkret das Waffenbesitzerregister und das Waffenregister; dies wohl in der zweifelhaften Erwartung, damit mehr Sicherheit zu erzeugen. Aber mehr Sicherheit und weniger Kriminalität sind nachweislich mit der Registrierung der Waffenbesitzer und der Waffen nicht zu erreichen. Warum? Die Waffenbesitzer mit Waffen aus dem Kriminal- und Schwarzmarktbereich lassen sich mit Sicherheit nicht registrieren. In England, einem monarchischen Land, wo im Jahre 1997 ein solches Register eingeführt wurde, haben sich die kriminalistischen Missbräuche mit Schusswaffen innert sieben Jahren mehr als verdoppelt - trotz Waffenregister. Das Register hat hier gar nichts geholfen, im Gegenteil.
Hierzulande soll nun gemäss den Minderheiten I und II der unbescholtene Bürger registriert und wohl vom Waffenbesitz
AB 2007 N 340 / BO 2007 N 340
und vom Schiesssport abgeschreckt werden. Das Thema Waffenregister wurde jedoch in einer Vernehmlassung des Bundes mit über 90 Prozent der Stellungnahmen ganz klar abgelehnt. Für die Schützen ist dieses Register untragbar und provozierend. Es ist noch nie gelungen - soweit mir bekannt ist -, mit einem Register nachweisbar positive Effekte zu erzielen. Es würde lediglich erreicht, dass von den ein bis zwei Millionen Waffenbesitzern in unserem Land allzu viele, sicher Hunderttausende, in die Illegalität gedrängt würden und damit der Schwarzmarkt angeheizt würde; noch ganz abgesehen von den immensen Administrationskosten einer solchen Personen- und Waffenregistrierung. Viele Bürger dieses Landes, die irgendwo noch Erbstücke, Erinnerungsstücke oder Überbleibsel einer früheren sportlichen Tätigkeit in der Form von alten oder auch nicht so alten Waffen aufbewahrt haben, alle diese Personen, die sich nicht als Besitzer melden, gehören nachher automatisch zur Kategorie der illegalen Waffenbesitzer - eine Kriminalisierung der Bevölkerung ohnegleichen.
Das Ergebnis einer solchen Übung wäre, dass die legalen Waffen danach via Waffenerwerbsschein gehandelt würden, die illegalen aber ohne jede Kontrolle verstärkt über den Schwarzmarkt zirkulieren würden und nie mehr legalisiert würden. Das wäre ein Zustand, der weit hinter die heutige Regelung zurückfallen würde. Der Schwarzmarkt - und den wird es bei Waffen immer und überall geben - würde angeheizt. Das kann doch wirklich nicht das Ziel sein in einem Land, das wie kein zweites den freien und verantwortungsvollen Umgang seiner Bürger mit Waffen gewollt und geschult hat.
Es kommt hinzu, dass mit einem Waffenregister auch bei der Aufklärung von Verbrechen praktisch nichts erreicht werden kann. Die SVP will keine neuen Leerläufe und keine neuen Personenfichen in unserem Land.
Zusammengefasst: Die Registrierung von Waffenbesitzern und Waffen bringt keine Vorteile. Sie ist und bleibt wirkungslos. Sie widerspricht dem Datenschutz. Herr Lang, hier werden Menschen fichiert und nicht Kühe oder Autos. Sie führt zu einem enorm hohen administrativen Aufwand und hohen Kosten. Sie bringt nicht mehr Sicherheit, sondern im Gegenteil eine starke Aufwertung des Schwarzmarktes. Sie widerspricht den freiheitlichen Grundsätzen unseres Landes und der Partnerschaft zwischen Staat und Bürger, indem das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört wird.
Namens der SVP kann ich hier nur noch anfügen, dass wir uns zusammen mit Tausenden von Schützenvereinen und mit Hunderttausenden von Schützen für eine freiheitliche Regelung einsetzen, bei welcher der Bürger nicht bespitzelt wird und nach wie vor die positiven Traditionen und das gegenseitige Vertrauen von Bürger und Staat bewahrt werden. Wir fordern deshalb mit Nachdruck, dass der Waffenmissbrauch - ich wiederhole: der Waffenmissbrauch - härter als heute zu bestrafen ist und insbesondere das unerlaubte Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit wie auch das Drohen mit Waffengewalt mit allen verfügbaren Mitteln einzuschränken sind.
Ich bitte Sie eindringlich, den Antrag der Minderheit I (Savary), gemäss dem ein Waffenbesitzerregister eingeführt werden soll, abzulehnen, ebenfalls den Eventualantrag der Minderheit II (Savary) für ein Waffenregister.

Büchler Jakob (C, SG): Die Einführung eines flächendeckenden Waffenregisters - wie soll das geschehen? Es kommt nicht von ungefähr, dass die Kantone bei der Vernehmlassung dieses Waffengesetzes ganz klar und deutlich gesagt haben: Es ist nicht durchführbar. Ein flächendeckendes Waffenregister würde zu einem grossen Aufwand führen - ich glaube, man müsste fast die Armee aufbieten, damit dieses Waffenregister auch wirklich den Namen Register verdienen würde. Wissen Sie, dass in Kanada ein Waffenregister eingeführt werden sollte? Diese Übung wurde aber abgebrochen, weil sie einfach zu keinem Ende kam. Es ist leider nicht möglich.
Die CVP-Fraktion ist daher ganz klar für die Mehrheit. Sie bittet Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen und damit die Einführung eines Waffenregisters nicht zu ermöglichen.

Blocher Christoph, Bundesrat: Sie haben es gemerkt: Hier geht es, was den Grad der Umstrittenheit anbelangt, um das Kernstück dieses Gesetzes. Das war der Grund, warum zwei Vernehmlassungen durchgeführt worden sind. Gerade nach den Vorfällen in Zug, Herr Lang, wurde nochmals eine Vernehmlassung durchgeführt, um in Erfahrung zu bringen, ob die Kantone jetzt anderer Meinung seien. Sie haben jetzt eine Vernehmlassung Ihres Kantons vorgelesen. Sie ist einerseits vielleicht auf den sehr schlimmen Schiessunfall - oder wie soll ich sagen? Es war ja ein krimineller Akt - zurückzuführen, andererseits vielleicht auch auf die besondere Besetzung des Amtes, welches damals diese Vernehmlassung machte. Ich kann Ihnen sagen, dass auch die Resultate der zweiten Vernehmlassung bei den Vollzugsorganen der Kantone negativ waren.
Die Minderheit will eine flächendeckende nationale Datenbank über Waffen, und zwar über sämtliche Waffen. Sie will also nicht nur eine Datenbank über den Erwerb von Waffen und über besondere Waffen, wie wir sie hier aufgeführt haben, sondern eine Datenbank über alle Waffen, die heute jemand zu Hause hat. Wer die tatsächlichen Verhältnisse in den schweizerischen Haushalten kennt, der weiss, dass die Registrierung solcher Gegenstände, welche eben einfach vorhanden sind, nie funktionieren wird. Wenn Sie die Nichtregistrierung unter Strafe stellen, ist das eine Kriminalisierung, die nicht gerechtfertigt ist.
Ein solches zentrales Register aller Waffen - im Eventualantrag haben Sie es auf die markierten Waffen eingeschränkt, was aber fast auf das Gleiche hinausläuft - erachten wir als nicht angebracht. Schon die Expertenkommission hat die Frage eines nationalen Feuerwaffenregisters, in dem alle Feuerwaffen und ihre Besitzer und Besitzerinnen erfasst würden, diskutiert. Die Expertenkommission - und nicht irgendwelche Schützenkreise - hat sich klar gegen eine solche Registrierung ausgesprochen. Also wollen auch die Experten, welche ja nicht aus den Schützenkreisen, sondern aus ganz anderen Kreisen stammen, keine solche Registrierung. Darum hat man sich trotz mehrmaliger Vernehmlassung entschlossen, davon Abstand zu nehmen.
Wenn Sie sagen, Herr Lang, die Resultate eines Vernehmlassungsverfahrens seien nicht repräsentativ, da hätten zu viele andere Einflüsse mitgespielt, muss ich Ihnen sagen: So kann man natürlich jedes Vernehmlassungsverfahren infrage stellen. Wieso haben sich Ihre Kreise, die sich ja klar anders ausdrücken können, nicht daran beteiligt? Das heisst doch, dass es für Sie kein Thema war, bei dem es sich gelohnt hätte, sich zu beteiligen, sonst hätten Sie es getan.
Nach der letzten Vernehmlassung waren 580 von 626 Stellungnahmen zu diesem Punkt negativ. Jetzt kann man sagen: Wo es keine Schützenorganisationen waren, waren es eben Kantonsregierungen, bei denen die Schützen einen grossen Einfluss haben. Das stimmt.
Es ist etwas gewagt zu behaupten, wenn ein solches Register bestanden hätte, hätte man dieses oder jenes Delikt verhindern können. Sie haben nicht gerade gesagt, Sie könnten bestätigen, dass man das hätte tun können, aber Sie haben gesagt, wenigstens hätte die Polizei eine Möglichkeit mehr gehabt, allenfalls dieses oder jenes Delikt zu verhindern.
Diese flächendeckende Registrierung würde erstens zu einem sehr grossen Aufwand führen und - da sind sich die Fachleute einig - kaum praktischen Nutzen bringen. Zweitens würde die Registrierung mit Sicherheit nie vollständig. Vor allem kriminelle Personen würden sich nie registrieren lassen - das zeigt sich namentlich im Ausland, wo solche Datenbanken bestehen. Aber die Kriminellen müssen Sie ja haben, nicht die anderen! Deswegen ist ein Register nutzlos.
Es wiegt auch die Strafverfolgungskreise in falscher Sicherheit. Nur zu schauen, ob jemand registriert oder nicht registriert ist, gibt eine falsche Sicherheit, denn gerade die nichtregistrierten Personen wären das Problem. Anständige
AB 2007 N 341 / BO 2007 N 341
Personen würden aber durch die Registrierung mit ihnen in denselben Topf gesteckt, weil man sagt: "Du musst dich registrieren lassen, denn man weiss ja nie, ob du ein Verbrecher bist oder nicht." Das ist überhaupt der allgemeine Vorbehalt bei Datenbanken. Es ist interessant, dass jetzt von jenen Seiten Datenbanken gewünscht werden, welche generell etwas gegen Datenbanken haben. Das verstehe ich, aber in diesem Fall, wo sie nutzlos wäre, ist eine solche Datenbank nicht angebracht.
Höhere Strafen für Widerhandlungen haben, wo sie klar durchsetzbar sind, eine bessere präventive Wirkung; nicht in dem Fall, wo jemand noch eine alte Waffe auf dem Estrich hat, die er nicht hat registrieren lassen, sondern bei klaren Verstössen. Das ist das Konzept für das Gesetz, und wir sehen das vor. Wer dagegen verstösst, der muss entsprechend bestraft werden - aber nicht nur deshalb, weil er etwas nicht in die Datenbank eingetragen hat. Das wäre eine Kriminalisierung eines Aktes des alltäglichen Lebens, die nicht verstanden würde.
Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen, das heisst auch dem Bundesrat und dem Ständerat, und von diesem flächendeckenden nationalen Waffenregister abzusehen: Der Nutzen wäre klein, der Aufwand gross. Es würde nicht dazu führen, dass alle Waffen eingetragen würden, ausser Sie würden eine allgemeine Kriminalisierung vornehmen, die nicht gerechtfertigt ist.
Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.

Widmer Hans (S, LU): Herr Bundesrat, war es ein Freud'scher Versprecher, als Sie im Zusammenhang mit dem Ereignis in Zug von einem "Schiessunfall" gesprochen haben? War es nicht eher ein Massaker?

Blocher Christoph, Bundesrat: Soweit ich es in Erinnerung habe - ich habe frei gesprochen -, habe ich gesagt, dass dieser Unfall eine kriminelle Tat war. Jetzt bitte ich Sie, das Ganze zu zitieren und nicht nur den ersten Teil. Ich habe nach einem Wort gesucht; "Massaker" wäre auch gegangen. Sie hätten mir das ja zurufen können, dann hätte ich "Massaker" gebraucht.

Lang Josef (G, ZG): Herr Bundesrat, Sie haben zwei Aussagen gemacht, die ich hier richtigstellen muss, weil sie mich oder mir Nahestehende betreffen.
Die erste Aussage: Sie haben mir vorgeworfen, ich hätte mich an der Vernehmlassung nicht beteiligt. Ich habe mich an dieser Vernehmlassung unter mindestens fünf Titeln mit verschiedenen Organisationen beteiligt.
Die zweite Aussage, ich hätte mich nicht beteiligt, weil mich diese Frage damals noch nicht so interessiert hätte: Meine Haltung zum Waffengesetz ist seit Langem so, wie ich sie heute vertreten habe, spätestens seit ich 1974 die Rekrutenschule besucht habe.
Sie haben weiter gesagt, die Vernehmlassung der Zuger Regierung sei, abgesehen von dieser Tragödie, beeinflusst durch die besondere Zusammensetzung des Amtes. Ich kann Ihnen zwei Sachen sagen:
1. Abgesehen vom NFA hat es wohl kaum jemals eine Vernehmlassung der Zuger Regierung gegeben, die derart sorgfältig erarbeitet wurde.
2. Die Mehrheit des Regierungsrates hat diese Vernehmlassung so verabschiedet.

Blocher Christoph, Bundesrat: Herr Lang, ich habe nicht gesagt, Sie hätten sich nicht beteiligt. Ich habe gesagt: Die Kreise, von denen Sie sagen, dass sie ein nationales Register wollen, waren in der Vernehmlassung einfach nicht auffindbar. Es gibt schon solche. Aber Sie haben gesagt, die anderen seien alle einseitig beeinflusst. Es gab viele andere, die gar nicht da waren. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass an fünf dieser Vernehmlassungen Sie dabei waren. Sie sehen, vielleicht sind auf beiden Seiten immer die gleichen Leute.
Zur Zuger Regierung: Sie können auch andere sorgfältig ausgearbeitete Vernehmlassungen erwähnen. Ich will Regierungsrat Uster nicht nahetreten, das ist seine Meinung, die er sorgfältig erarbeitet hat. Aber wir können nicht nur eine einzige Meinung als repräsentativ für die Regierungen ansehen, wenn wir wissen, dass weitaus die meisten Regierungen eine andere Stellungnahme abgegeben haben.

Vaudroz René (RL, VD), pour la commission: Aux articles 32a et 32b, Madame Savary veut introduire un registre national des armes à feu. Il résulte de la consultation - cela a été dit tout à l'heure - que 27 corps de police sur 28 se sont clairement prononcés contre l'introduction d'un tel registre. Il y a quand même des raisons, et même si le canton de Zoug y a été favorable, les 27 autres ont été contre. Cette situation engendrerait un marché noir des armes, comme on l'a dit tout à l'heure. Mieux vaut convaincre qu'imposer, et la majorité de la commission ne veut pas d'un Etat policier, ni d'un retour au système des fiches qui a été abrogé par une large majorité au Parlement.
En séance, la commission a rejeté les propositions Savary à la majorité des deux tiers et je vous invite à en faire de même.

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 06.008/4048)
Für den Antrag der Mehrheit .... 95 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 65 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 06.008/4049)
Für den Antrag der Mehrheit .... 94 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 63 Stimmen

Art. 32b
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I
(Savary, Banga, Garbani, Haering, John-Calame, Lang, Salvi, Widmer)
Abs. 1
Die DBW, die Dewa und die ....

Antrag der Minderheit II
(Savary, Banga, Garbani, Haering, John-Calame, Lang, Salvi, Widmer)
Abs. 1
Die DMW, die Dewa und die ....

Art. 32b
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I
(Savary, Banga, Garbani, Haering, John-Calame, Lang, Salvi, Widmer)
Al. 1
Les fichiers DBW, DEWA et ....

Proposition de la minorité II
(Savary, Banga, Garbani, Haering, John-Calame, Lang, Salvi, Widmer)
Al. 1
Les fichiers DMW, DEWA et ....

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Die Minderheitsanträge haben sich mit der Abstimmung über Artikel 32a erledigt.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
AB 2007 N 342 / BO 2007 N 342
Art. 32c; Gliederungstitel vor Art. 32d; Gliederungstitel vor Art. 32j; Art. 32j; 32k
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 32c; titre précédant l'art. 32d; titre précédant l'art. 32j; art. 32j; 32k
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 33 Abs. 1
Antrag der Kommission
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:
....

Art. 33 al. 1
Proposition de la commission
Sera puni d'une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d'une peine pécuniaire quiconque, intentionnellement:
....

Angenommen - Adopté

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Ich schlage Ihnen vor, dass wir mit Artikel 34 nächsten Donnerstag, ungefähr um 16 Uhr, weiterfahren. Um 15 Uhr werden wir zunächst das Geschäft "Bekämpfung des Terrorismus. Abkommen mit den Vereinigten Staaten" aus dem EJPD behandeln. Anschliessend werden wir das Waffengesetz zu Ende beraten. - Sie sind damit einverstanden.


Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu



Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr
La séance est levée à 12 h 55
AB 2007 N 343 / BO 2007 N 343





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