Blocher Christoph, Bundesrat:
Sie haben es gemerkt: Hier geht es, was den Grad der Umstrittenheit anbelangt, um das Kernstück dieses Gesetzes. Das war der Grund, warum zwei Vernehmlassungen durchgeführt worden sind. Gerade nach den Vorfällen in Zug, Herr Lang, wurde nochmals eine Vernehmlassung durchgeführt, um in Erfahrung zu bringen, ob die Kantone jetzt anderer Meinung seien. Sie haben jetzt eine Vernehmlassung Ihres Kantons vorgelesen. Sie ist einerseits vielleicht auf den sehr schlimmen Schiessunfall - oder wie soll ich sagen? Es war ja ein krimineller Akt - zurückzuführen, andererseits vielleicht auch auf die besondere Besetzung des Amtes, welches damals diese Vernehmlassung machte. Ich kann Ihnen sagen, dass auch die Resultate der zweiten Vernehmlassung bei den Vollzugsorganen der Kantone negativ waren.
Die Minderheit will eine flächendeckende nationale Datenbank über Waffen, und zwar über sämtliche Waffen. Sie will also nicht nur eine Datenbank über den Erwerb von Waffen und über besondere Waffen, wie wir sie hier aufgeführt haben, sondern eine Datenbank über alle Waffen, die heute jemand zu Hause hat. Wer die tatsächlichen Verhältnisse in den schweizerischen Haushalten kennt, der weiss, dass die Registrierung solcher Gegenstände, welche eben einfach vorhanden sind, nie funktionieren wird. Wenn Sie die Nichtregistrierung unter Strafe stellen, ist das eine Kriminalisierung, die nicht gerechtfertigt ist.
Ein solches zentrales Register aller Waffen - im Eventualantrag haben Sie es auf die markierten Waffen eingeschränkt, was aber fast auf das Gleiche hinausläuft - erachten wir als nicht angebracht. Schon die Expertenkommission hat die Frage eines nationalen Feuerwaffenregisters, in dem alle Feuerwaffen und ihre Besitzer und Besitzerinnen erfasst würden, diskutiert. Die Expertenkommission - und nicht irgendwelche Schützenkreise - hat sich klar gegen eine solche Registrierung ausgesprochen. Also wollen auch die Experten, welche ja nicht aus den Schützenkreisen, sondern aus ganz anderen Kreisen stammen, keine solche Registrierung. Darum hat man sich trotz mehrmaliger Vernehmlassung entschlossen, davon Abstand zu nehmen.
Wenn Sie sagen, Herr Lang, die Resultate eines Vernehmlassungsverfahrens seien nicht repräsentativ, da hätten zu viele andere Einflüsse mitgespielt, muss ich Ihnen sagen: So kann man natürlich jedes Vernehmlassungsverfahren infrage stellen. Wieso haben sich Ihre Kreise, die sich ja klar anders ausdrücken können, nicht daran beteiligt? Das heisst doch, dass es für Sie kein Thema war, bei dem es sich gelohnt hätte, sich zu beteiligen, sonst hätten Sie es getan.
Nach der letzten Vernehmlassung waren 580 von 626 Stellungnahmen zu diesem Punkt negativ. Jetzt kann man sagen: Wo es keine Schützenorganisationen waren, waren es eben Kantonsregierungen, bei denen die Schützen einen grossen Einfluss haben. Das stimmt.
Es ist etwas gewagt zu behaupten, wenn ein solches Register bestanden hätte, hätte man dieses oder jenes Delikt verhindern können. Sie haben nicht gerade gesagt, Sie könnten bestätigen, dass man das hätte tun können, aber Sie haben gesagt, wenigstens hätte die Polizei eine Möglichkeit mehr gehabt, allenfalls dieses oder jenes Delikt zu verhindern.
Diese flächendeckende Registrierung würde erstens zu einem sehr grossen Aufwand führen und - da sind sich die Fachleute einig - kaum praktischen Nutzen bringen. Zweitens würde die Registrierung mit Sicherheit nie vollständig. Vor allem kriminelle Personen würden sich nie registrieren lassen - das zeigt sich namentlich im Ausland, wo solche Datenbanken bestehen. Aber die Kriminellen müssen Sie ja haben, nicht die anderen! Deswegen ist ein Register nutzlos.
Es wiegt auch die Strafverfolgungskreise in falscher Sicherheit. Nur zu schauen, ob jemand registriert oder nicht registriert ist, gibt eine falsche Sicherheit, denn gerade die nichtregistrierten Personen wären das Problem. Anständige |
AB 2007 N 341 / BO 2007 N 341
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Personen würden aber durch die Registrierung mit ihnen in denselben Topf gesteckt, weil man sagt: "Du musst dich registrieren lassen, denn man weiss ja nie, ob du ein Verbrecher bist oder nicht." Das ist überhaupt der allgemeine Vorbehalt bei Datenbanken. Es ist interessant, dass jetzt von jenen Seiten Datenbanken gewünscht werden, welche generell etwas gegen Datenbanken haben. Das verstehe ich, aber in diesem Fall, wo sie nutzlos wäre, ist eine solche Datenbank nicht angebracht.
Höhere Strafen für Widerhandlungen haben, wo sie klar durchsetzbar sind, eine bessere präventive Wirkung; nicht in dem Fall, wo jemand noch eine alte Waffe auf dem Estrich hat, die er nicht hat registrieren lassen, sondern bei klaren Verstössen. Das ist das Konzept für das Gesetz, und wir sehen das vor. Wer dagegen verstösst, der muss entsprechend bestraft werden - aber nicht nur deshalb, weil er etwas nicht in die Datenbank eingetragen hat. Das wäre eine Kriminalisierung eines Aktes des alltäglichen Lebens, die nicht verstanden würde.
Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen, das heisst auch dem Bundesrat und dem Ständerat, und von diesem flächendeckenden nationalen Waffenregister abzusehen: Der Nutzen wäre klein, der Aufwand gross. Es würde nicht dazu führen, dass alle Waffen eingetragen würden, ausser Sie würden eine allgemeine Kriminalisierung vornehmen, die nicht gerechtfertigt ist.
Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.