Leuenberger Moritz, Bundesrat:
Ich danke Ihnen dafür, dass Sie sich so lange Zeit genommen haben, über Energie- und Klimapolitik zu sprechen. Ich habe tatsächlich allen Rednerinnen und Rednern mit Interesse zugehört. Das bedingte leider, dass ich einige, die unbedingt einen privaten Schwatz mit mir abhalten wollten, zum Teil etwas unwirsch zurückgeschickt habe. Ich entschuldige mich dafür, aber man erwartet von mir ja auch, dass ich aufmerksam zuhöre.
Ich möchte Ihnen für den grossen Strauss, den Regenbogen aus vielen Ideen und anregenden Voten zu diesem Thema danken, behalte mir aber etwas vor: Ich wünsche mir, diesen Dank zu gegebener Zeit wiederholen zu können, nämlich nach den nächsten Wahlen, nachdem wir Ihnen unsere Aktionspläne unterbreitet haben, wenn es dann darum geht, die Vorstösse, die Sie eingereicht haben, auch tatsächlich umzusetzen. Ich freue mich, wenn ich diesen Dank zu gegebener Zeit wiederholen kann; dann wird er doppelt und dreifach sein.
Der Bundesrat hat seine Energieperspektiven auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit entworfen. Gerade in diesem Bereich zeigt sich immer wieder deutlich, wie die drei Säulen der Nachhaltigkeit einander ergänzen.
Erstens geht es um die Versorgungssicherheit, also um den wirtschaftlichen Aspekt und um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Das können wir nicht ohne Berücksichtigung der internationalen Abhängigkeit unseres Landes beim Energiebezug betrachten; wir können es nicht ohne Berücksichtigung der geopolitischen Entwicklung, ohne Berücksichtigung der Auseinandersetzungen um Energien, betrachten. Von daher können wir es auch nicht, wie Frau Haering sagte, wegdiskutieren, dass wir heute in einer Welt leben, in der um Energiequellen Krieg geführt wird. Das bedeutet, dass unsere Energiepolitik auch Aussenpolitik sein muss, dass alles miteinander zusammenhängt.
Zweitens geht es um die Umweltverträglichkeit. Wir können die Umweltverträglichkeit nicht diskutieren, ohne dass wir auf die Endlichkeit der Ressourcen blicken - auf die Endlichkeit insbesondere von Öl und Gas.
Drittens geht es um die Sozialverträglichkeit. Wir können die Sozialverträglichkeit nicht diskutieren, ohne dass wir auch die Klimaveränderung anschauen: die Klimaveränderung - das wurde in vielen Voten gesagt, ich will mich da ganz kurz halten -, die für Länder wie die Schweiz, die in den Bergen angesiedelt ist, und für die Menschen, die hier leben, von elementarer Bedeutung ist und sein wird; die Klimaveränderung, die auf Menschen, die an Küsten oder auf Inseln leben, elementare Auswirkungen haben wird. Deswegen ist die ganze Energiepolitik weltweit mit der Sozialverträglichkeit gekoppelt. Diese Sozialverträglichkeit ist auch wieder unmittelbar an die wirtschaftlichen Aspekte gekoppelt. Einige haben hier den Stern-Report zitiert. Aus ihm geht hervor, dass wir mindestens 1 Prozent des Bruttosozialproduktes allein schon für die Vermeidung von künftigen Schäden aufwenden müssen.
Dieser Herr Stern ist ein Mann, der mit einer versicherungspolitischen Argumentationsweise kommt und hier diesen Zusammenhang macht, welchen wir auch erkannt haben. Gestützt auf die Nachhaltigkeit hat das Bundesamt für Energie Perspektiven entworfen. Es wurden Szenarien entwickelt, und ich muss betonen, diese Szenarien sind nicht realistische Szenarien, die sich ereignet haben oder die sich so ereignen werden. Das wurde zum Teil missverstanden und auch entsprechend kritisiert. Es sind abstrakte Szenarien, aufgrund deren der Bundesrat dann seine Richtungsentscheide gefällt hat. Sie kennen diese Entscheide, sie haben vier Elemente: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energieaussenpolitik und den Bau von neuen Kraftwerken. Was die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien angeht, haben wir konkrete Aktionspläne in Aussicht gestellt. Es ist wichtig, und es ist richtig, dass man, bevor man die Aktionspläne macht, zunächst die Ziele formuliert und sie entwickelt.
Nun treffen sich zum Teil, zum grossen Teil, die Vorstösse, die Sie eingereicht haben und über die Sie nachher abstimmen werden, mit den Aktionsplänen, mit einzelnen Elementen der Aktionspläne, die wir Ihnen spätestens bis Ende dieses Jahres unterbreiten werden. Da geht es um diese ganze Palette - Gebäude, Geräte, Fahrzeuge, Bonus-Malus-System, Minergie usw. - und insbesondere auch um Energielenkungsabgaben, die wir Ihnen vorzuschlagen gedenken. Wir haben bei sehr vielen Vorstössen stereotyp immer mit derselben Begründung aus rein formalrechtlichen Gründen eine Ablehnung vorgeschlagen, nämlich deswegen, weil wir ja diese Aktionspläne ohnehin machen.
Es ist eine technische Angelegenheit, dass eine Motion zu einem Thema, an dem der Bundesrat ohnehin schon arbeitet, abgelehnt wird. Wir haben die Vorstösse aber nicht inhaltlich abgelehnt. Inhaltlich sind wir mit dem ganzen Strauss einverstanden, weil wir ja auf einen Mix aller Massnahmen zählen - dass das auch richtiggestellt sei.
Es wurden von Ihnen verschiedene Fragen gestellt. Herr Rey hat eine Frage gestellt. Ich danke Ihnen sehr, dass Sie dieses Thema hier angesprochen haben. Wir arbeiten diesbezüglich an einem Schlussbericht, der Ihnen zugänglich gemacht wird. Weitere Fragen wurden gestellt von Frau Genner. Sie wollte wissen, ob mit der CO2-Abgabe, wie Sie sie eben beschlossen haben, die Kyoto-Ziele erreicht werden können. Ja, sie können das nach unseren Berechnungen, womit wir aber noch nichts gesagt haben über das Nach-Kyoto-Zeitalter, an dessen Vorbereitung wir sind.
Die eine Säule dieser vier Massnahmen betrifft die Kraftwerke. Hier wurde heute auch vieles gesagt. Nachdem Sie im Zusammenhang mit der CO2-Abgabe die Bedingungen für neue Gas- und Kraftwerke ganz genau festgelegt haben, muss ich hier eigentlich nichts mehr sagen. Es sind alle Projekte, die in der Projektierungsphase oder sogar schon im Bewilligungsverfahren sind, durch diesen Beschluss erwähnt. Ob es sich für die Betreiber bezahlt macht, überhaupt einzusteigen, werden sie jetzt berechnen müssen. Sie haben vor Ihrem Beschluss gesagt, das werde sich dann nicht mehr rechnen. Die Betreiber werden jetzt wahrscheinlich dann nochmals über die Bücher gehen. Wir werden das sehen. Ich muss in diesem Zusammenhang nochmals sagen, dass es nicht der Bundesrat ist, der ein Gas- oder Dampfkraftwerk bewilligt oder nicht bewilligt. Nach unserem Rechtssystem kommt das gar nicht zum Bundesrat. Es sind die Kantone. Sie haben jetzt den Kantonen durch die Änderung des CO2-Gesetzes vorgegeben, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit sie eine solche Bewilligung geben können.
Ebenso ist es bei den Kernkraftwerken. Der Bundesrat hat gesagt, wenn ein Gesuch um Bewilligung eines Kernkraftwerkes eingereicht wird, dann wird er, der Bundesrat, das |
AB 2007 N 491 / BO 2007 N 491
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bewilligen. Aber das kommt nachher zu Ihnen, hierher ins Parlament. Dagegen ist ein fakultatives Referendum möglich. Das heisst, das letzte Wort diesbezüglich werden Volk und Stände, also die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, haben.
Diese Debatte ist für die künftige Energiepolitik ein wichtiges Forum gewesen, und ich bin durchaus der Meinung, dass die Betroffenheit eine gute Motivation ist, dass all die Ausführungen auch über Gebäude oder die Ideen im Verkehrsbereich tatsächlich wichtig sind. Dass die bevorstehenden Wahlen das energie- und klimapolitische Bewusstsein schärfen, ist nicht unbedingt schlecht. Allerdings bin ich tatsächlich entschieden der Meinung, dass blosse Aufrufe zu freiwilligem sparsamem Verhalten dem Ernst der Situation, in der wir heute leben, nicht gewachsen sind. Es wird einschneidende Massnahmen brauchen, und wir werden versuchen, Ihnen einschneidende Aktionspläne, Massnahmen wie beispielsweise die Energielenkungsabgabe vorzuschlagen. Die Lackmusprobe, wie Ernst es Ihnen mit der Energie- und Klimapolitik ist, wird sich erst dann zeigen, wenn über die konkreten Fragen abgestimmt wird. Aber Sie haben sich mit dieser Debatte und mit den eingereichten Vorstössen selbst in die Pflicht genommen. Dafür danke ich Ihnen, und ich hoffe, den Dank zu gegebener Zeit wiederholen zu dürfen.