Nationalrat - Frühjahrssession 2007 - Sechzehnte Sitzung - 22.03.07-15h00
Conseil national - Session de printemps 2007 - Seizième séance - 22.03.07-15h00

06.008
Waffengesetz.
Änderung
Loi sur les armes.
Modification
Fortsetzung - Suite
Botschaft des Bundesrates 11.01.06 (BBl 2006 2713)
Message du Conseil fédéral 11.01.06 (FF 2006 2643)
Ständerat/Conseil des Etats 08.06.06 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 08.06.06 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 27.09.06 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 15.03.07 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 15.03.07 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 22.03.07 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 04.06.07 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 18.06.07 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 20.06.07 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 22.06.07 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 22.06.07 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2008 5499)
Texte de l'acte législatif (RO 2008 5499)

Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition
Loi fédérale sur les armes, les accessoires d'armes et les munitions

Art. 34
Antrag der Kommission
Abs. 1
Mit Busse wird bestraft, wer:
....
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Garbani
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 34
Proposition de la commission
Al. 1
Sera puni de l'amende quiconque:
....
AB 2007 N 551 / BO 2007 N 551
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Garbani
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Der Antrag Garbani wird von Herrn Günter begründet.

Günter Paul (S, BE): Ich kann es ganz kurz machen. Ich habe mir gesagt: Hic Rhodos, hic salta. Das heisst, jetzt kommt es darauf an, ob die SVP zu dem, was sie gesagt hat, auch stehen will.
Wir haben während der ganzen Beratung von Ihnen gehört, dass die Schützen ehrbare Leute seien, dass man sie unnötig plagen wolle, aber dass man Missbrauch ganz streng bestrafen wolle. Herr Pfister hat sich so geäussert, Herr Schlüer hat sich mehrfach so geäussert, andere Herren ebenfalls. In Artikel 34 war vorgesehen, dass mit Haft oder Busse bestraft wird, wer einen Waffenerwerbsschein oder eine Waffentragbewilligung erschleicht; und dann kommt eine ganze Liste von Untaten, die man da begehen kann.
Die Kommission hat beschlossen, die Haft als vorgesehene Strafe zu streichen. Ich denke, es ist wichtig, dass ein Richter - wenn er einen hartnäckigen Typen, einen Zuhälter, eine zwielichtige Figur vor sich hat, welche sich einen Waffenschein erschlichen hat - eben die Möglichkeit hat, etwas mehr als nur eine Busse zu verhängen, über die der Untäter womöglich lacht. Der Richter muss auch Haft verhängen können.
Wir schlagen Ihnen vor, dass wir zu dem zurückkehren, was der Bundesrat vorgeschlagen hat, dass man gemäss Artikel 34 auch mit Haft oder Busse bestraft werden kann - also die Ergänzung mit der Haft wie im Entwurf des Bundesrates -, und dass wir nicht bei der Lösung der Kommission bleiben, die nur die Busse vorsieht. Ich rechne stark damit, dass Sie alle - die Sie uns gesagt haben, dass Übertretungen im Bereich der Waffen hart bestraft werden sollen - uns helfen, dass wir das hier durchbringen.

Pfister Theophil (V, SG): Frau Garbani - hier von Kollege Günter vertreten - möchte, dass selbst bei Übertretungen ohne böse Absichten, ohne Vorsatz - etwa bei Verletzung von neu aufgestellten Sorgfaltspflichten - der Staat mit der Androhung von Gefängnis mehr Druck ausübt. Bei der hohen Zahl von Privatwaffen und den im Volk wenig bekannten Bestimmungen führt eine solche Verschärfung zu unverhältnismässig harten Reaktionen auf allen Seiten.
Die Kommission hat dieses Problem der Unverhältnismässigkeit und der schwierigen Realisierung erkannt und die Androhung von Gefängnis für diese Übertretung nicht vorgesehen. Was erreichen wir, wenn wir in unserem Land mit der historisch begründeten Schützentradition, der traditionell hohen Waffendichte, mit einem dazu weitgehend logischen, auf Selbstverantwortung beruhenden Waffenrecht zu neuen, drakonischen und für die Bürger nicht verständlichen Strafandrohungen greifen? Bei etwa zwei bis drei Millionen Waffen in Privatbesitz ist es wohl nicht zu vermeiden, dass mit dem von der EU mitbestimmten neuen Waffenrecht mit solchen einschränkenden Gesetzen Zehntausende, möglicherweise Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern ins Unrecht versetzt werden, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Wenn Sie dies auch noch mit der Androhung von Gefängnis tun wollen, dann hat es eine besondere Wirkung, aber möglicherweise in die falsche Richtung. Es geht bei den Aufstellungen in Artikel 34 Buchstaben a bis f teilweise um Tatbestände, die sehr leicht wegen Unwissenheit oder Unachtsamkeit eintreten können. Hierbei ist die Androhung von Haft auf jeden Fall nicht angemessen, ich denke, sogar kontraproduktiv.
Wir können unsere Bevölkerung schon kriminalisieren, auch jene Bürgerinnen und Bürger, die sich eine solche Situation heute noch nicht vorstellen können. Aber wir dürfen uns dann nicht wundern, wenn dabei das Verständnis für eine solche Staatsordnung mehr und mehr verlorengeht.
Das neue Waffengesetz bringt von sich aus schon neue Einschränkungen für Schützen, Sammler und auch für Sportler. Betroffen sind aber auch Familien, die der Tradition folgend Requisiten von Angehörigen der Familie aufbewahren wollen, oder diejenigen, die ein- oder zweimal im Jahr an einem Schützenanlass teilnehmen.
Wenn wir hier nun für administrative Mängel und die Nichteinhaltung von Vorschriften, die vielfach nicht bekannt und bewusst sind, mit Gefängnis drohen, dann verstehen viele Leute unsere gesetzgeberische Arbeit nicht mehr. Es muss doch noch ein Leben in unserem Land möglich sein, das nicht beinahe zwangsläufig zu einem Konflikt mit dem Gesetz führt.
Die SVP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass unsere bewährte Tradition - die persönliche Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger im Waffengesetz - nicht gänzlich ausgehöhlt wird. Wir sind in diesem Gesetz ohnehin zu weit gegangen; der Antrag Garbani will noch weiter gehen.
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, diesen Antrag zur weiteren Verschärfung klar abzulehnen.

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Kommission unterstützt.

Blocher Christoph, Bundesrat: Der Antrag, der hier vorliegt, verlangt, dass eine Sanktion für die Unterlassung der Mitteilung über sich bereits im Besitz befindliche Waffen nach Artikel 10 einzuführen sei. Sie haben gesehen, dass wir das im Entwurf des Bundesrates ebenfalls drin hatten. Wir haben dann in der ständerätlichen Kommission gesehen, dass es eine grosse Opposition gibt. Wir sind nun mit Beschluss des Ständerates einverstanden. Es ist so: Dieser Artikel stimmt mit den Schengener Abkommen überein, auch wenn man das streicht. Es braucht nicht noch eine Busse für jemanden, der versehentlich eine solche Angabe nicht korrekt vornimmt, und darum können wir der Kommission zustimmen.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 109 Stimmen
Für den Antrag Garbani .... 61 Stimmen

Art. 37; 38a; 39; 40 Abs. 3; 41
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 37; 38a; 39; 40 al. 3; 41
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 42
Antrag der Kommission
Abs. 4, 6, 7
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 5
.... oder konstruierten Waffenbestandteilen nach Artikel 5 Absatz 2 oder Waffenzubehör nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe g ist, muss ....

Art. 42
Proposition de la commission
Al. 4, 6, 7
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 5
.... de composants d'armes spécialement conçus relevant de l'article 5 alinéa 2 ou d'accessoires d'armes relevant de l'article 5 alinéa 1 lettre g doit ....
AB 2007 N 552 / BO 2007 N 552
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Hierzu liegt eine Korrektur der Fahne vor.

Angenommen - Adopté

Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. III
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten, das frühestens am gleichen Tag erfolgen kann wie die im Rahmen des Bundesbeschlusses zu Schengen/Dublin vom 17. Dezember 2004 beschlossene Änderung (BBl 2004 7149).

Ch. III
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur qui a lieu au plus tôt le même jour que la version adoptée le 17 décembre 2004 dans le cadre de l'arrêté fédéral Schengen/Dublin (FF 2004 6709).

Angenommen - Adopté

Änderung bisherigen Rechts
Modification du droit en vigueur

Ziff. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 4
Antrag der Minderheit
(Banga, Garbani, Haering, John-Calame, Lang, Salvi, Savary, Widmer)
Titel
Bundesgesetz vom 3. Februar 1995 über die Armee und die Militärverwaltung
Art. 110 Abs. 4
Die Ordonnanzwaffen gehören nicht zur persönlichen Ausrüstung.

Antrag Widmer
Titel
Bundesgesetz vom 3. Februar 1995 über die Armee und die Militärverwaltung
Art. 114 Abs. 2
Angehörige der Armee können beim Ausscheiden aus der Armee die persönliche Waffe zum Eigengebrauch in einer zivilen Ausführung zu Marktpreisen erwerben. Voraussetzung ist der Nachweis eines Waffenerwerbsscheins, einer mindestens fünfjährigen aktiven Mitgliedschaft in einem Schützenverein und der andauernden aktiven Pflege des Schiesssports. Ein Weiterverkauf an Dritte ist ausgeschlossen.

Ch. 4
Proposition de la minorité
(Banga, Garbani, Haering, John-Calame, Lang, Salvi, Savary, Widmer)
Titre
Loi fédérale du 3 février 1995 sur l'armée et l'administration militaire
Art. 110 al. 4
L'arme d'ordonnance ne fait pas partie de l'équipement personnel.

Proposition Widmer
Titre
Loi fédérale du 3 février 1995 sur l'armée et l'administration militaire
Art. 114 al. 2
Les militaires peuvent acquérir leur arme personnelle dans une version civile pour leur propre usage à un prix courant au moment où ils quittent l'armée. Les conditions requises pour l'acquisition sont les suivantes: être détenteur d'un permis d'acquisition d'armes, être membre actif d'une société de tir depuis au moins cinq ans et la pratique active du tir sportif. La revente de l'arme à un tiers est interdite.

Banga Boris (S, SO): Zuerst eine Bemerkung: Wir wollen das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung ändern. Wir haben gleichzeitig eine parlamentarische Initiative eingereicht, die etwas genauer ist, was hier nicht möglich ist. Da möchte ich nur klar sagen, weil das immer unterschlagen wird: Wir wollen die Schützinnen und Schützen, die aktiv sind, ausnehmen - damit das einmal klar gesagt ist.
Zur Begründung: Zwei Morde im Wallis, gestern ein Tötungsdelikt mit Sturmgewehr - das ist ein vorläufiger Höhepunkt einer nicht endenden Reihe von Tragödien in unserem Land, in denen Männer, vorwiegend Männer, ihre Familien auslöschen. Die Wissenschaft ist sich einig: Hauptgrund sind Schusswaffen in Privathaushalten. Nach Untersuchungen nicht nur von Professor Killias sind es diese Schusswaffen, die in jedem vierten Haushalt anzutreffen sind, welche das Töten gerade auch Männern ohne Gewaltneigung so entsetzlich erleichtern. Denn Schusswaffen erlauben problemlos, mehrere Menschen gleichzeitig zu töten, ihren Widerstand zu brechen und ihre verzweifelten Appelle zu übergehen. Vier von fünf Taten werden in der Schweiz mit Schusswaffen verübt, da mit anderen Instrumenten solches kaum realisierbar ist.
In einer jüngeren Untersuchung konnte die Korrelation zwischen der hohen Suizidrate und der Verfügbarkeit von Armeewaffen in Privathaushalten bestätigt werden. Kürzlich machten namhafte Gesellschaften aus dem Bereich Psychiatrie und Psychotherapie geltend, dass wir im internationalen Vergleich auch eine hohe Suizidrate haben. Eine gute Verfügbarkeit von Waffen ist ein Risikofaktor in Bezug auf Tötungsdelikte und Suizide. Aus Studien wissen wir, dass mit der Erschwerung des Zugangs die Tötungs- und Suizidrate gesenkt werden kann.
Es gibt natürlich auch den Bereich der häuslichen Gewalt, über die es keine Statistik gibt. Sprechen Sie aber mit Vertreterinnen von Frauenhäusern, so wissen Sie, dass dies ein reales Problem ist. Es gibt tatsächlich auch Männer, die Waffen anderweitig einsetzen, wenn eine solche zur Verfügung steht. Sie brauchen die Waffe nicht hervorzuholen, sie schiessen nicht damit: Sie haben die Möglichkeit, das anzudrohen oder auch nur anzudeuten.
Es besteht auch keine militärische Notwendigkeit mehr, Waffen mit Munition nach Hause zu nehmen. Angesichts der Vorwarnzeiten muss ein Angehöriger der Armee nicht innert Minuten seine Waffe zur Hand haben. Es gibt in Europa keine Armee, welche die Waffen nach Hause gibt. Und die gleiche Aussage gilt für die Abgabe der Kriegsmunition. Sie ist übrigens keine alte Tradition. Sie macht auch militärtechnisch keinen Sinn. Sie wissen selber, dass den Armeereservisten nur noch die Waffe und nicht die Munition abgegeben wird. Abgesehen davon: Damals waren die Alarmregimenter
AB 2007 N 553 / BO 2007 N 553
auch nicht damit ausgerüstet; ihre persönlichen Waffen waren in den Zeughäusern.
Ich komme zum Schluss. Für den Bundesrat und die bürgerliche Mehrheit in den Sicherheitspolitischen Kommissionen ist die Suizid- und die Gewaltprävention anscheinend irrelevant. Und es gibt nach dem "nine eleven" offenbar ein militärisches Bedürfnis für das häusliche Aufbewahren von Armeewaffen - falls Flughäfen und Bahnhöfe rasch geschützt werden müssten. Stellen Sie sich einmal vor, unsere Milizsoldaten greifen zur Waffe im Schlafzimmerschrank und werden unverzüglich und ohne Instruktion schwer bewaffnet auf die Strasse geschickt! Das wäre nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich. Der Schutz der Infrastruktur erfolgt primär durch die Zivilpolizei, später eventuell durch die Militärpolizei. Die Milizarmee kommt zuletzt und nur in absoluten Notfällen zum Einsatz. Für Instruktion und Waffenabgabe verbleibt genügend Zeit.
Ich weiss, es werden in der Diskussion jetzt sicher alte Mythen beschworen. Auch wenn wir in einem ehrwürdigen Haus sind: Versuchen Sie, aus den Mythen hinauszuschlüpfen!

Freysinger Oskar (V, VS): Herr Banga, wissen Sie, dass in 60 Prozent der Suizide mit Feuerwaffen Drogen im Spiel sind? Wie kommt es dann, dass Ihre Partei für die Liberalisierung der Drogen ist, wenn sie sich so sehr um die Gesundheit der Menschen kümmert?

Banga Boris (S, SO): Herr Freysinger, wissen Sie, dass Walliser Weisswein eine Droge ist? (Teilweise Heiterkeit)

Widmer Hans (S, LU): Unseres Erachtens ist dieser Einzelantrag sehr moderat. Ich möchte zuerst einfach einmal sagen, was wir wollen. Angehörige der Armee können beim Ausscheiden aus der Armee die persönliche Waffe zum Eigengebrauch in einer zivilen Ausführung zu Marktpreisen erwerben. Sie können das! Ich bitte jene, die dann diesen Antrag bekämpfen, das zur Kenntnis zu nehmen. Wir wollen allerdings Voraussetzungen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines Waffenerwerbsscheins und einer mindestens fünfjährigen aktiven Mitgliedschaft in einem Schützenverein - wir führen den Schützenvereinen eigentlich noch Mitglieder zu mit dieser Voraussetzung. Eine weitere Voraussetzung ist dann auch die andauernde aktive Pflege des Schiesssports. Ein Weiterverkauf an Dritte ist ausgeschlossen. Das wollen wir. Wir wollen die Hürde höher setzen und nicht einfach jenen, die sich überhaupt nicht interessieren und keinen Umgang mit Waffen haben, diese nach Hause geben lassen. Das ist mal unser Anliegen.
Denken Sie daran: Die Schweizer Armee hat in den letzten Jahrzehnten über 1,4 Millionen moderne Ordonnanzwaffen zum privaten Besitz abgegeben und dazu noch weitere 282 000 Ordonnanzwaffen leihweise abgegeben. Diese privatisierten Ordonnanzwaffen machen mehr als zwei Drittel des Gesamtbestandes von über 2,2 Millionen modernen Schusswaffen aus, die sich heute in Schweizer Haushalten befinden. Das ist doch beeindruckend.
Der grösste Teil dieser Ordonnanzwaffen liegt in Kellern und Estrichen unbenutzt herum und hat weder für den Schiesssport noch für die Jagd irgendeine Funktion. Wir haben es vorhin gehört: Die hohe Verfügbarkeit dieser Waffen erhöht auch das Risiko, dass Suizidversuche tödlich enden, und bildet namentlich auch bei häuslicher Gewalt ein nichtakzeptierbares Potenzial an Bedrohung. Ich habe es bereits gesagt: Die Schwelle für die Überlassung der persönlichen Waffe beim Ausscheiden aus der Armee ist heute eindeutig zu niedrig. Die Hälfte der Kantone hat in der Vernehmlassung anno 2006 einen Waffenerwerbsschein als Mindesterfordernis gefordert. Der Bundesrat entschied sich dann am 8. November 2006 trotzdem für ein System auf der Grundlage einer sehr harmlosen Selbstdeklaration.
Die Waffe soll nur gegen einen Waffenerwerbsschein abgegeben werden, nur zum Eigengebrauch und nur beim Nachweis einer ausreichend langen und weiter gepflegten Schiesssporttätigkeit. Das ist uns ebenfalls wichtig bei dieser Forderung. Wird diese Schiesssporttätigkeit aufgegeben, dann soll auch die Waffe wieder zurückgegeben werden, denn sie hat ja keine Funktion mehr. Ein Verkauf an Dritte ist auszuschliessen. Es ist zu verhindern, dass die persönliche Waffe zu einer blossen Handelsware wird. Die Preise zur Überlassung der persönlichen Waffe sind mit 30 Franken für Pistolen, mit 60 Franken für das Sturmgewehr 57 und mit 100 Franken für das Sturmgewehr 90 viel zu niedrig. Ein Sturmgewehr 90 kostet neu 3400 Franken und in einer einfacheren Ausführung etwa 2850 Franken. Die Occasionspreise bewegen sich um 1400 Franken herum. Ich möchte jetzt nicht eine Geschichte darüber erzählen, wie der ganze Markt funktioniert. Ich möchte einfach sagen: Es liegt nicht im Interesse des Staates, Waffen zu Discountpreisen abzugeben und auf diesem Weg den Occasionsmarkt für Waffen zu alimentieren.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, dem moderaten Antrag zuzustimmen.

Lang Josef (G, ZG): Fast jeden Tag stirbt in der Schweiz ein Mensch an Verletzungen aus Militärschusswaffen. Die private Aufbewahrung der persönlichen Dienstwaffe ist das grösste Sicherheitsrisiko in unserem Land. Die Glaubwürdigkeit jeglicher Sicherheitspolitik misst sich nicht zuletzt am Engagement für eine Abrüstung der helvetischen Haushalte. Die traurige Tatsache, dass in der Schweiz bei tödlichen Beziehungsdelikten mit Abstand am meisten geschossen wird, hängt erwiesenermassen mit der privaten Aufbewahrung der Ordonnanzwaffe zusammen. Dass eine Verbannung der Ordonnanzwaffe ins Zeughaus vielen Menschen das Leben retten kann, zeigt unter anderem die Erfahrung mit dem 1999 eingeführten Waffentragverbot in der Öffentlichkeit. Die Straftaten mit Waffen im öffentlichen Raum sind seither stark zurückgegangen. Mehr als zwei Drittel aller Suizide werden mit Ordonnanzwaffen begangen. Jede Studie bestätigt die Korrelation zwischen der hohen Suizidrate in der Schweiz und der Verfügbarkeit von Armeewaffen. Und vergessen wir nicht die sehr hohe Dunkelziffer der mehr oder weniger subtilen Drohungen mit der Waffe im Schrank gegen die Partnerin, gegen die Kinder oder in der Verwendung gegen sich selbst.
Es stimmt, dass es früher relativ wenig Untaten mit Ordonnanzwaffen gegeben hat. Aber die Individualisierung der Gesellschaft, ein Fortschritt, mindert die soziale Kontrolle über den Gebrauch von Schusswaffen. Früher hatte die Gesellschaft, hatte die Umgebung eine höhere Kontrolle über das, was die Besitzer von Schusswaffen mit diesen machten, insbesondere mit der Ordonnanzwaffe. Zudem hat die erhöhte Feuerkraft der Sturmgewehre die Risiken drastisch verschärft. Die Enttabuisierung des Militärischen, auch ein Fortschritt, hat wie alles Gute ihre Kehrseite. Was im Sommer 1940, als allen Soldaten erstmals Munition mit nach Hause gegeben wurde, militärisch sehr wohl Sinn machte, macht heute militärisch absolut keinen Sinn mehr. Auch für das Obligatorische ist man nicht darauf angewiesen, dass die Ordonnanzwaffe im Haushalt bleibt.
Die Traditionalisten, zu ihnen gehört offensichtlich die Mehrheit im Bundesrat, hängen nicht aus praktischen, sondern aus ideologischen Gründen an einer Tradition, die erstens erfunden und zweitens überholt ist. Krampfhaft versuchen sie den alteidgenössischen Grundsatz "Wehrlos gleich ehrlos, wehrhaft gleich ehrhaft" in eine Zukunft zu retten, in der die Verknüpfung von Waffe und Würde immer mehr zu einem Verhängnis von Waffe und Würde wird. Kappen wir dieses Verhängnis, schaffen wir mehr Sicherheit, verbannen wir die Ordonnanzwaffe ins Zeughaus.
Stimmen Sie für die beiden zusätzlichen Anträge, insbesondere für den Minderheitsantrag Banga.

Galladé Chantal (S, ZH): Die Beziehung zum Thema wurde in dieser Debatte vor allem mit der Anzahl Diensttage oder der Mitgliedschaft in Schützenvereinen begründet. Meine persönliche Beziehung zum Thema der Lagerung der Armeewaffe zu Hause ist eine etwas andere: Ich war elf Jahre alt, als sich mein Vater mit der Armeewaffe das Leben nahm.
AB 2007 N 554 / BO 2007 N 554
Ich habe gezögert, dies hier zu sagen. Wenn ich es jetzt tue, dann, um zu zeigen, dass Taten mit Armeewaffen keine Einzelfälle sind, die fernab von uns passieren. Jährlich werden in der Schweiz 300 Menschen durch Armeewaffen getötet. Die Schweiz hat aber nicht nur eine der höchsten Selbsttötungsraten der Welt. Sie führt auch die traurige Liste der sogenannt erweiterten Suizide, insbesondere der Familienmorde, an.
Verschiedene Studien belegen den Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Schusswaffen und den Tötungen durch Schusswaffen. In Kanada hat ein schärferes Gesetz seit 1995 eine deutliche Reduktion der Anzahl Schusswaffentoten mit sich gebracht, ohne dass die Suizide deswegen in anderen Bereichen zugenommen haben. Dies widerlegt die These, wonach jemand, der sich oder seine Familie töten will, dies sowieso und in jedem Fall tut. Viele solche Taten sind Affekthandlungen, und diese Verzweiflungstaten können Sie teilweise verhindern. Sie können Sie verhindern, wenn Sie dafür stimmen, dass die Armeewaffen nicht mehr zu Hause aufbewahrt werden. Denn noch viel häufiger als die vollendeten Taten sind die Drohungen mit der Waffe, die zu Hause gelagert wird. Ich weiss das jetzt aus unzähligen Zuschriften, die ich in der letzten Zeit erhalten habe.
Sie sprachen wiederholt von Sicherheit, und ich frage Sie: Wessen Sicherheit meinen Sie? Von wessen Sicherheit sprechen Sie? Ich spreche von der Sicherheit all der Menschen in unserem Land, die sich durch die Waffe im Schrank nicht sicherer, sondern bedroht fühlen. Es ist Aufgabe der Politik, Sicherheit zu schaffen, und es ist Aufgabe der Politik, den Menschen in diesem Land ein Sicherheitsgefühl zu geben. Heute können wir hier drin mehr Sicherheit beschliessen, wir können etwas für die Sicherheit tun, und wir können es gratis haben.
Ich frage Sie: Was verlieren Sie? Sie verlieren nichts. Was verlieren Sie, wenn Ihre Waffe statt zu Hause im Kleiderschrank in Zukunft im Zeughaus aufbewahrt wird? Ich hoffe, dass sich ganz viele hier drin überzeugen lassen, für die Sicherheit der Bevölkerung zu stimmen, und diesen Anträgen, insbesondere dem Antrag der Minderheit Banga, zustimmen werden.
Die SP arbeitet zusammen mit anderen Parteien und Bewegungen an einer Volksinitiative. Wir werden dieses Anliegen vor das Volk bringen, wenn wir es hier nicht durchbringen.

Reymond André (V, GE): Madame Galladé, à part l'expérience personnelle que vous avez vécue, généralement, un militaire garde son arme à la maison et range la munition dans un autre endroit. Comment pouvez-vous prouver que cela peut provoquer un drame, un suicide ou un meurtre?

Galladé Chantal (S, ZH): Merci, Monsieur Reymond, de cette question. C'est justement avec la loi en vigueur que l'on compte les 300 morts dont j'ai parlé précédemment. Alors, j'aimerais vous encourager à voter pour la sécurité dans ce pays, à voter avec nous et à accepter aujourd'hui la proposition de la minorité Banga. Je vous en remercie d'avance. Et si l'on arrive ensemble à éviter un seul suicide, un seul mort, ça en vaut déjà la peine.

Salvi Pierre (S, VD): Tout d'abord, je déclare brièvement mes intérêts. Je suis membre de deux sociétés de tir et j'ai rendu mon pistolet d'ordonnance au terme de mes obligations.
Vous l'avez bien sûr entendu, le groupe socialiste pense que le moment est venu de faire parler la raison. L'arme d'ordonnance doit rester là où elle est utile, c'est-à-dire sur les places de tir, dans les casernes. Les arguments liés à l'usage abusif des armes d'ordonnance devraient suffire à eux seuls à nous faire prendre cette décision, pour des raisons évidentes de sécurité intérieure et de protection des personnes. Mais d'autres arguments ont été évoqués, qu'il faut rappeler.
Le maintien de cette disposition ne répond aujourd'hui à aucune justification en termes de sécurité intérieure; l'affirmer relève tout au plus du mythe ou de la paranoïa. La perte ou le vol d'armes d'ordonnance est une réalité que nous ne devons pas cacher. Officiellement, en 2004 et 2005, ce sont quelque 150 armes d'ordonnance qui ont disparu du domicile des militaires. Que deviennent ces armes? Quelles sont les intentions de ceux qui se les approprient malhonnêtement?
La réalité du nombre de suicides ou d'agressions commises au moyen de telles armes par certains de leurs détenteurs doit malheureusement également être prise en compte à la faveur de cette révision législative. Le drame qui s'est déroulé hier nous rappelle tristement ce fait.
Enfin, la proposition de la minorité Banga ne vise en aucun cas à supprimer le tir sportif ni encore à voir disparaître les sociétés de tir ou les abbayes, comme je l'ai trop souvent entendu. Elle vise simplement à prendre en compte des réalités funestes que nous observons dans notre société. Et puis, comment ne pas entendre les voix de plus en plus nombreuses parmi notre population? Il y a un grand nombre d'associations qui réclament avec toujours plus d'insistance que les armes d'ordonnance restent là où elles ont un sens; une préoccupation d'ailleurs partagée par un nombre croissant d'officiers, dont j'étais, qui considèrent pourtant avec respect les armes et les missions de l'armée. Comment ne pas également entendre toutes celles et tous ceux qui ont peur de savoir qu'une arme est déposée à la cave ou dans une armoire de leur domicile, parfois à portée de main de quiconque voudrait s'en servir?
Comment ne pas entendre encore ces policiers qui vivent trop souvent des interventions provoquées par des actes de violence ou de folie et qui ne peuvent que constater qu'une arme d'ordonnance a été utilisée contre un proche ou contre son propriétaire? Enfin, comment ne pas prendre en compte le fait que, parmi ces centaines de milliers d'armes d'ordonnance qui rejoignent le domicile des soldats, trop sont volées, pour être utilisées de manière illégale et dangereuse pour notre sécurité intérieure? La Suisse n'est-elle pas un pays assez sûr pour que ses habitants ne puissent être épargnés de cette tradition obsolète, dangereuse et parfaitement inutile?
Je vous remercie de soutenir la proposition de la minorité Banga. Notre population le demande et l'espère.

Glanzmann-Hunkeler Ida (C, LU): Seit unser Sohn letztes Jahr die RS absolviert hat, haben wir zuhause wieder eine Ordonnanzwaffe gelagert. Darüber bin ich nicht gerade erfreut. Und dieses seltsame Gefühl teile ich mit vielen Frauen in der ganzen Schweiz.
Der Antrag der Minderheit Banga, die Waffen nicht nach Hause nehmen zu lassen, geht für mich in die richtige Richtung. Mit der Petition der "Anabelle" haben ja sehr viele Mitbürgerinnen dieses Begehren unterstützt. Ich sehe aber auch die Anliegen der unzähligen Schützenvereine in der ganzen Schweiz, die - ich denke zum Teil berechtigt - Mühe haben mit diesem Antrag, weil sie ihre Vereinstätigkeit gefährdet sehen.
Ich bin froh, dass der Ständerat seine Sicherheitspolitische Kommission mit der Prüfung der Frage beauftragt hat, keine Munition mehr nach Hause zu geben. Dies wäre ein erster Schritt, um Affekthandlungen mit der Ordonnanzwaffe zu unterbinden. Um Affekthandlungen geht es ja auch, wenn wir von den Gefahren dieser Waffen sprechen.
Ich würde es aber auch begrüssen, wenn für die Ordonnanzwaffen eine andere Lösung gefunden würde und die Lagerung zentral oder auf jeden Fall nicht mehr in den Privathaushalten erfolgen könnte. Allerdings müssten dann Ausnahmen oder spezielle Regelungen für die aktiven Schützen erarbeitet werden.
Ich werde den Antrag der Minderheit Banga unterstützen, auch um ein Zeichen zu setzen, dass hier eine vernünftige Lösung erarbeitet werden soll.

Büchler Jakob (C, SG): Heute reden wir nicht mehr über das Waffengesetz, sondern über das Militärgesetz. Trotzdem lege ich meine Interessen offen - ich habe es zwar in dieser Session schon einmal gesagt -: Ich bin Präsident des Kantonalschützenverbandes St. Gallen und vertrete 183 Schützenvereine und rund 5500 Schützinnen und Schützen.
AB 2007 N 555 / BO 2007 N 555
Unser Milizsystem basiert auf der Militärdienstpflicht des Bürgers für die Landesverteidigung. Diese Militärdienstpflicht basiert auf der bewaffneten Neutralität. Das Milizsystem ermöglicht einen raschen Einsatz der Angehörigen der Armee durch die Heimgabe der persönlichen Waffe, die zur Ausrüstung gehört. Die Angehörigen der Armee haben die Pflicht, die Ausrüstung und die persönliche Waffe zu pflegen und richtig aufzubewahren. Ich bedaure sehr, Herr Banga, dass es in der Schweiz immer wieder zu Suiziden und Tötungsdelikten kommt; jeder traurige und tragische Fall ist einer zu viel.
Leider wird dieses Problem mit dem Entzug der Ordonnanzwaffe aber nicht gelöst. Wir stellen heute die Vertrauensfrage an Tausende von Militärdienstpflichtigen und Schützinnen und Schützen in unserem Land. Geben wir ihnen das Vertrauen, vertrauen wir ihnen, dass sie die Armeewaffe zu Hause aufbewahren dürfen! Das Schiesswesen hat in unserem Land eine jahrhundertlange Tradition. Unsere Angehörigen der Armee wissen, wie man mit Ordonnanzwaffen umgeht, und ich möchte ihnen das Vertrauen nicht entziehen. Rund 100 000 Frauen und Männer in unserem Land sind lizenzierte Mitglieder der Schützenvereine, und, Herr Banga, der Antrag trifft halt eben doch die Schützen.
Nicht nur Gewehre sind Waffen, auch andere Gegenstände können Waffen sein. Eine Reduktion der Zahl von Suiziden und Tötungsdelikten wird nicht nur durch flächendeckende Waffenverbote erreicht. Gefordert sind die Gesellschaft und die Politik. Die Erziehung des heranwachsenden und des erwachsenen Menschen zum verantwortungsbewussten Umgang mit gefährlichen Gegenständen und Geräten ist leider, leider kein Thema. Von der Gewalt an Bildschirmen und in Videospielen, mit der unsere Jugend tagtäglich berieselt wird, spricht leider niemand.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Banga und den Antrag Widmer abzulehnen.

Schlüer Ulrich (V, ZH): Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen ebenfalls, sowohl den Antrag der Minderheit Banga als auch den Antrag Widmer abzulehnen. Es gibt zwei wesentliche Gründe, weshalb diese Waffenabgabe an Wehrmänner sinnvoll ist. Diese Gründe müssen korrekt dargelegt werden.
Erstens, der sicherheitspolitische Grund: Es ist tatsächlich nicht so, Herr Banga, dass der Soldat jederzeit mit der Waffe zum Bahnhof rennen können muss. Aber es gibt eine andere Begründung. Wenn heute eine Bedrohung besteht, dann ist es eine terroristische Bedrohung. Jede Konzentration von Mitteln, jede Konzentration von Waffen an einem einzigen Ort, ist für Terroristen ein lohnenswertes Ziel. Wenn die Waffen auf alle verteilt sind, greift man dieses Ziel nicht an. Das ist der Unterschied, das ist ein sicherheitsrelevantes Moment.
Der zweite Grund: Wir anerkennen den Bürger, dem man mit der entsprechenden Anweisung die Waffe in die Hand gibt, als vollwertigen Bürger. Es ist nicht ein Ehrenzeichen; aber es ist ein Zeichen, dass man ihn als Bürger in Uniform, der diesen Staat verantwortungsvoll mitträgt, anerkennt und respektiert. Das ist eine gute Klammer für unser Land und für die Sicherheit unseres Landes.
Nun bestreiten wir nicht, dass es Verbrechen gibt, dass es Suizide gibt. Aber es gibt auch Erklärungen hierzu und Studien, die - das muss hier auch gesagt werden - doch mit etwelcher Verantwortungslosigkeit angefertigt worden sind. Wir finden darin kaum präzise Zahlen. Sie liefern Einzelheiten, aus welchen Hochrechnungen angefertigt werden - das hat man in den letzten Monaten immer wieder verfolgen können -, zu welchen dann noch eine Dunkelziffer dazugeschlagen wird. Auf diese Weise können Sie allerlei "beweisen", auch die "tägliche Tat", die hier behauptet worden ist, aber nicht belegt werden kann.
90 Prozent der in der Schweiz in Gebrauch gelangenden Schusswaffen - die mit krimineller Absicht verwendet werden, sind keine Militärwaffen! Wenn die Genfer Polizei sagt, man müsse sich damit abfinden, dass alle albanischen Banden, die in Genf in den Drogenhandel involviert sind, über Waffen verfügten, so sind das illegale Waffen, die mit Militärwaffen nichts zu tun haben. Es sind gefährliche Waffen, mit diesen Waffen werden Verbrechen ausgeübt. Wenn wir nun die kontrolliert den Verantwortungsbewussten abgegebenen Waffen einziehen, dann sorgen wir dafür, dass nur noch Verbrecher über Waffen verfügen. Ob damit das Land tatsächlich sicherer wird, das möchte ich dann doch sehr stark in Zweifel ziehen.
Kollege Widmer will zwar grosszügig noch etwas zulassen, aber er will gleichzeitig die Bürger bevormunden, die eine Waffe tragen. Das haben diese nicht nötig. Für uns von der SVP ist klar: Wenn es diese Regelung der Abgabe der Waffe - mit der nötigen Instruktion, mit dem nötigen Vertrauen dem Armeeangehörigen gegenüber - nicht mehr gibt, fällt für uns die Entscheidung für das Referendum.
Frau Galladé, wir scheuen uns auch nicht vor Ihrer angekündigten Initiative. Wissen Sie, das Volk muss dann entscheiden: Sollen wir die Sicherheit in die Hände derjenigen legen, von denen mindestens ein beträchtlicher Teil die Armee abschaffen, die Armee bekämpfen will, sodass wir dieses Sicherheitsinstrument dann nicht mehr haben? Ich gehe davon aus, dass wir dann wesentlich glaubwürdiger auftreten können als Sie. Diese Auseinandersetzung scheuen wir gewiss nicht.

Banga Boris (S, SO): Herr Kollega, Sie singen das Hohelied der Dezentralisation. Warum sind Sie nicht konsequent und verteilen die Panzer Leopard, die Panzerhaubitzen M-109, die Maschinengewehre, die Panzerabwehrkanonen und die F/A-18 auf die einzelnen Haushalte? (Teilweise Heiterkeit)

Schlüer Ulrich (V, ZH): Herr Banga, ich meine, Sie können diese dezentralisiert aufstellen, wenn Sie Freude daran haben. Aber wissen Sie, in diesem Zusammenhang ist es vielleicht doch angebracht, dass das Machbare, das Sinnvolle, dasjenige, das im Verständnis zwischen Staat und Bürger gemeinsam getragen wird, verwirklicht wird. Oder wollen Sie, dass man sich über all dies bloss lustig macht? Wenn Sie das Zweite wollen, dann sollen Sie das sagen. Wir sind für das Erste.

Günter Paul (S, BE): Herr Schlüer, ich möchte gleich an Ihre Aussage anschliessen, dass die Gewehre dezentral aufbewahrt werden müssen, weil sie ein Ziel für Terroristen wären, wenn sie zentral aufbewahrt würden. Ist Ihnen bekannt, dass die israelische Armee alle Waffen in Zeughäusern hat - in einem Land, das offenbar doch recht viel Terrorismus hat. Was machen die Israeli falsch?

Schlüer Ulrich (V, ZH): Herr Günter, wir haben unser System gefunden. Wir stellen fest, dass dieses System funktioniert. Wir stellen fest, dass die allergrösste Mehrheit der Armeeangehörigen mit diesem System verantwortungsbewusst umgehen kann und es mitträgt. Ich sehe nicht ein, weshalb wir anderen Ländern ihre Rezepte - die vielleicht funktionieren, vielleicht auch nicht - abgucken müssen.

Studer Heiner (E, AG): Es ist eine interessante Debatte, und es gibt unterschiedliche Begründungen für das, was man unterstützen oder ablehnen soll. Wir haben uns schon in der letzten Legislaturperiode, als es darum ging, das Obligatorische abzuschaffen, dafür ausgesprochen, dass man das tun soll. Weshalb? Alles, was einmal einen Sinn hatte, kann sich durch veränderte Rahmenbedingungen als nicht mehr sinnvoll erweisen. So sieht es auch hier aus. Es ist für uns nicht eine ideologische Frage - nicht die Frage, ob man einen besonderen Bürgersinn hat oder dem Staat gegenüber besonders kritisch eingestellt ist. Die Frage lautet vielmehr: Soll etwas, das früher seinen Sinn hatte und unterstützt wurde, in die Zukunft getragen werden? Denn ein Gesetz macht man ja für die Zukunft.
Wir stellen einfach fest, dass sich viele Rahmenbedingungen geändert haben; z. B. die Rahmenbedingung, dass man nicht mehr wie wir bis ins Alter von 50 Jahren
AB 2007 N 556 / BO 2007 N 556
militärdienstpflichtig ist und eingezogen werden kann. Ich war zwar nur HD, aber das war der wunderschönste Grad: Weil mir der HD Läppli sympathisch war, war ich froh, dass ich diesen Grad haben durfte. Aber ich merke, dass es eine andere Situation war, denn bis zu diesem Zeitpunkt hätte man einberufen werden können - und damit war für viele die Waffenfrage damals eine andere. Heute fragen sich viele der jungen Männer, die Militärdienst leisten, nur schon, ob sie es sinnvoll finden, die Waffe zu Hause zu haben; ganz abgesehen von der Problematik der Munition. Sie werden viele junge Männer unterschiedlichster politischer Richtungen finden, die sich fragen: Weshalb dies eigentlich? Und kaum ist man über 30 Jahre alt, ist dann ja schon Schluss. Deshalb ist es mir lieber, wenn Kollege Büchler sagt, er möchte es behalten wegen der Schützenvereine.
Aber wenn es um die Waffe zu Hause geht, ist die Frage doch: Macht sie für den Menschen, für den Mann, der Wehrdienst leistet, einen Sinn, oder macht sie keinen Sinn mehr? Deshalb müssen wir Folgendes einander gegenüberstellen: Ist die Waffe zu Hause noch sinnvoll im ursprünglichen Sinn oder überholt? Und für uns heisst das jetzt, ganz praktisch: Es braucht sie nicht mehr. Deshalb können wir dem Antrag der Minderheit Banga zustimmen - auch weil dieser Verzicht eine Verminderung des Risikos beinhaltet, dass eine solche Waffe missbräuchlich verwendet werden könnte.

Amstutz Adrian (V, BE): Herr Studer, Sie haben die Frage aufgeworfen, ob die jungen Männer sich schwer damit tun, die Waffe nach Hause zu nehmen. Sie wissen aber, dass jeder Wehrmann frei ist, seine Waffe nach Hause zu nehmen oder sie im Zeughaus zu deponieren. Das ist schon heute so.

Studer Heiner (E, AG): Kollege Amstutz, ich habe nicht gesagt, es falle ihnen schwer, sondern ich finde kaum mehr einen, der es sinnvoll findet. Weil er sie abgeben kann, können wir es doch gerade ganz aufheben. Das ist doch eigentlich die Rückfrage, Kollege Amstutz. Die Möglichkeit besteht. Noch mehr werden in Zukunft sagen: Diese Waffe will ich nicht mehr zu Hause haben. Weshalb soll man das nicht gerade ganz aufheben?

Engelberger Eduard (RL, NW): Die Frage, wo die Ordonnanzwaffe und die Taschenmunition aufbewahrt werden sollen, wird seit einiger Zeit kontrovers und emotional diskutiert. Im Parlament, Sie haben es gehört, sind mehrere Vorstösse zu dieser Thematik hängig. Die FDP-Fraktion ist gewillt, diese Diskussion zu führen und einen Beitrag zu einer sicherheits-, gesellschafts- und staatspolitisch tragfähigen Regelung dieser Frage zu leisten. Das Problem des Waffenmissbrauchs ist real und muss angegangen werden, denn jedes Drama, das auf Waffenmissbrauch irgendwelcher Art zurückzuführen ist, ist eines zu viel. Das gilt auch für das Drama von Chur. Allerdings dürfen wir uns keine Illusionen machen: Absolute Sicherheit wird es auch auf diesem Gebiet nie geben.
Eigenverantwortung und Selbstverantwortung stehen bei uns nach wie vor im Vordergrund, aber auch das Vertrauen in unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, in die Armeeangehörigen und die Schützen steht im Vordergrund. Wie gesagt, die FDP-Fraktion ist bereit, eine ganzheitliche Diskussion unter Einbezug aller relevanten Gesichtspunkte im Rahmen des Militärgesetzes zu führen. Wir lehnen den Minderheitsantrag Banga ab, zum einen, weil er nur die Frage der Aufbewahrung der Ordonnanzwaffen betrifft und die Frage der Aufbewahrung der Taschenmunition nicht behandelt, zum andern, weil er viele Fragen technischer und organisatorischer Natur unbeantwortet lässt.
An dieser Stelle muss auch gesagt werden, dass die ursprüngliche Haltung des Bundesrates vielleicht nicht über alle Zweifel erhaben ist; so argumentiert wenigstens ein Teil unserer Fraktion. Die jüngsten Diskussionen im Rahmen der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates deuten darauf hin, dass man gewillt ist, eine Lösung für die Taschenmunition zu finden oder zu suchen. Dazu braucht es aber keine Gesetzesänderung; dazu haben wir die Regelung, die in der Kompetenz des Bundesrates oder eben des Departements liegt.
Wir von der FDP sind der Ansicht, dass die Diskussion und die Lösungssuche nun in den Fachkommissionen, den SiK des Ständerates und des Nationalrates, zu erfolgen haben. Deshalb fordern wir diesbezüglich auch eine rasche Traktandierung der Thematik in der SiK unseres Rates, mit der parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion 06.434, die beides, Waffe und Munition, beinhaltet.
Die FDP-Fraktion lehnt aus diesen Überlegungen den Minderheitsantrag Banga, so isoliert, wie er sich hier im Waffengesetz inszeniert, mit grosser Mehrheit ab.
Ich empfehle Ihnen, das Gleiche zu tun und ebenfalls den Antrag Widmer abzulehnen.

Siegrist Ulrich (-, AG): Auch ich muss zuerst meine Betroffenheit bekanntgeben: Auf der einen Seite bin ich Schütze und Offizier und stehe zu dieser Tradition; auf der anderen Seite habe ich in meinem engsten Kreise drei Fälle mit Ordonnanzwaffen erlebt, die genau so liegen, wie der Fall, den Frau Galladé geschildert hat. Man kann bei all diesen Fällen die Frage stellen: Ja, wie wäre es gewesen, wenn nicht; wäre es nicht trotzdem so gekommen? Aber das ist nicht das Entscheidende. Entscheidend ist, dass solche Vorfälle das Grundempfinden grosser Teile unserer Bevölkerung und vieler Familien mitprägen.
Das zweite Entscheidende ist: Die Gesellschaft ist im Wandel. Und in Zeiten des Wandels überlagern sich die Schichten. Wir haben die Sichtweise, die von Frau Galladé und anderen dargelegt worden ist. Diese Sichtweise ist in unserer Gesellschaft eine starke Realität geworden. Wir haben aber auch die Sichtweise von Hunderttausenden von Schützen, zu denen ich mich selber zähle, die sich für die Gemeinschaft einsetzen und die in der Waffe zu Hause durchaus einen Sinn sehen, Herr Studer. Es ist ja nicht allein entscheidend, ob wir hier im Saal den Sinn sehen oder ob jene Hunderttausende, die sich einsetzen, vom Sinn überzeugt sind. In einer Periode solcher Überlagerungen ist die Herausforderung an ein Milizsystem aber zu gross, als dass wir die Frage mit einem einzigen Satz im Gesetz lösen könnten, der besagt, die Waffe gehöre nicht zur persönlichen Ausrüstung. So einfach sind die Dinge nicht.
Ich bin überzeugt, dass dies eine der letzten Debatten in dieser Sache ist, wo wir im Moment einfach sagen, wir ändern nichts. Ich werde zwar gegen diese simplifizierende Lösung von Herrn Banga stimmen. Ich bin aber überzeugt, dass das Milizsystem auf die Dauer nur Bestand haben kann, wenn es uns auf der einen Seite gelingt, das Vertrauen in unsere Soldatinnen und Soldaten zu stärken, und wenn wir gleichzeitig auf der anderen Seite anerkennen, dass eben gerade eine Milizarmee davon lebt, dass sie in den Familien verankert ist. Eine Milizarmee kann auf Dauer nur tragbar sein, wenn sie auch von den Frauen und den Kindern begrüsst und mitgetragen wird. Deshalb meine ich, wir seien heute erst am Anfang der Diskussion. Die Diskussion wird intensiv und lange sein müssen; sie ist zu schwierig, als dass wir sie bereits heute abbrechen könnten, Herr Banga, in der Meinung, wir hätten schon eine einfache Lösung.
Stimmen Sie deshalb dagegen. Ich sage das nicht, weil wir das Problem negieren, sondern weil wir es als komplexer erachten.

Blocher Christoph, Bundesrat: Es wird hier das Waffengesetz dazu benutzt, eine Diskussion zu führen, die nicht hier zu führen ist. Es ist eine Frage des Militärgesetzes, der Militärdoktrin und der ganzen Abwehrkonzeption, ob die Waffe zur persönlichen Ausrüstung des Wehrmannes gehört. Wir müssen aufpassen, dass man Fragen, die man an einem anderen Ort behandeln müsste, nicht bei Gesetzen behandelt, bei denen sie nicht diskutiert werden können, weil die dafür Verantwortlichen nicht da sind, weil sie nicht vorbereitet sind und weil andere Departementsvorsteher diese Sache vertreten müssen.
AB 2007 N 557 / BO 2007 N 557
Es ist besonders eigenartig, dass Sie das jetzt hier lösen wollen, nachdem Sie erstens wissen, dass diese Frage zurzeit, in diesen Wochen, von der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates behandelt und dort auch von der militärischen Seite her angeschaut wird. Das macht ja Sinn. Wenn man es lösen will, muss man es dort lösen, und nicht beim Waffengesetz.
Zweitens habe ich hier gehört, Sie hätten eine parlamentarische Initiative gemacht. Dann wird es ja nochmals an einem anderen Ort geprüft - das kann ja Sinn machen. Dann kann man es auch von der militärischen Notwendigkeit her anschauen. Man sollte das vorliegende Geschäft aber nicht dazu benutzen, die ganze militärische Frage hier isoliert zu behandeln - und zwar aus dem hohlen Bauch heraus, nicht wahr. Der eine sagt, das sei längstens überholt, der andere sagt, es sei früher recht gewesen, der Dritte sagt, das bräuchten wir jetzt und in Zukunft.
Ich bitte Sie, das an Ort und Stelle zu lösen und diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Zum Zweiten, zur Frage, wie gefährlich Waffen zu Hause sind: Jede Waffe ist eine Gefahr; das ist nichts Neues. Die Frage ist, ob - wenn die Waffe nicht abgegeben würde - weniger, mehr oder gleich viele Kriminaltaten mit Waffen begangen würden. Das ist sehr schwierig zu beurteilen. Es ist heute mehrmals gesagt worden, es gebe kein Land mit dieser Waffendichte; es ist mehrmals gesagt worden, es gebe hier Millionen von Waffen, so viel wie in keinem anderen Land. Ich nehme die neueste Statistik zur Hand, in der angegeben ist, wie viele Morde pro Million Einwohner in verschiedenen Ländern mit der Waffe passiert sind. Es ist die Statistik 2006; leider sind nur sechs Länder angegeben, darum kann ich Ihnen nur diese nennen. Pro Million Einwohner: Schweiz 12, Niederlande 15, Kanada 20, Australien 20, Finnland 24, USA 56. Diese Zahlen stehen für Leute, die mit der Waffe umgebracht worden sind. Wir haben am wenigsten. Ich sage nicht, dass das ist, weil wir die Waffe abgeben und die Leute verantwortungsvoll sind; da gibt es auch andere Gründe. Vielleicht hätten wir mit anderen Systemen noch weniger, vielleicht auch mehr. Diese Statistik entnehme ich einer Studie, die Sie sich nicht zu zitieren getrauten, Herr Banga, weil Sie wissen, dass sie etwas gegen Ihre Seite tendiert: Es ist die Studie Killias vom Dezember 2006; also sogar Professor Killias kommt zu diesem Schluss.
Ich nehme eine zweite Sache, um mich an die Gefahren heranzutasten: Von allen Morden und Mordversuchen in der Schweiz sind 36 Prozent mit Stichwaffen ausgeführt worden; darin ist die häusliche Gewalt enthalten. 34 Prozent entfallen auf die Schusswaffen; erschlagen wurden 10 Prozent, erdrosselt 9 Prozent, und der Rest sind Vergiftungen mit Medikamenten usw. Im häuslichen Bereich allein ist der Anteil der Waffen an den Mordtaten noch geringer, er liegt bei 29 Prozent. Das ist aus der offiziellen Bundesstatistik.
Ich will das nicht verniedlichen, aber man muss auch aufpassen, dass man nicht meint, wegen dieser Waffenordnung hätten wir hier überproportional viel mehr Fälle als an anderen Orten. Es ist wahr, dass in der Schweiz die Suizidrate relativ hoch ist. Aber das ist so, weil sich die Leute umbringen, nicht weil sie eine Waffe haben. Es kann sein, dass jemand, der eine Waffe hat, eine Affekthandlung besser begehen kann. 11 Prozent der Suizide - es sind nur 11 Prozent - werden mit Schusswaffen begangen; 89 Prozent werden anders begangen, ohne die Dunkelziffer. Sie wissen, dass die Dunkelziffer bei Medikamenten relativ hoch ist. Das ist die neuste Statistik, die wir haben; sie stammt aus dem Jahr 2006.
Natürlich braucht es die Selbstverantwortung, sonst geht es nicht. Ich begreife auch Frau Galladé und andere: Wenn man einen solchen Fall in der Familie oder in der Bekanntschaft erlebt hat, sagt man: Nur das nicht mehr! Das untersagen wir! Das kennen wir auch aus anderen Bereichen. Wir haben Verständnis dafür. Leute, die schweren kriminellen Taten unterworfen waren, sagen: Wir wollen die Todesstrafe. Dann müssen wir antworten: Wir begreifen es, aber wir können es trotzdem nicht tun - trotz dieser starken Betroffenheit. Bei schweren Verkehrsunfällen ist es dasselbe. Ich habe Verwandte, die das ganze Leben lang nie Auto fahren werden, weil sie Opfer von schweren Autounfällen waren. Ich habe Verständnis dafür. Aber wir dürfen nicht aus dieser Betroffenheit heraus reagieren.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Banga abzulehnen und die Frage dort zu diskutieren, wo sie hingehört, beim Militärgesetz.
Zur militärischen Waffe, zur persönlichen Ausrüstung, zur Frage, warum sie zu Hause aufbewahrt ist: Warum haben wir das überhaupt? Das Ganze steht auf drei Säulen, das möchte ich einfach noch sagen, denn es sind sehr edle Säulen, die wir haben.
1. Es ist der Preis der Milizarmee. Wir haben keine Berufsarmee und wollten bis jetzt keine Berufsarmee; es gibt aber auch Leute, die sie wollen. Wir wissen, mit der Armee ist es wie mit der Waffe: Man kann Armeen missbrauchen, man kann sie gegen die eigenen Leute einsetzen, man kann sie zu unedlen Zwecken einsetzen. Berufsarmeen kann man leichter missbrauchen als Milizarmeen, in denen der Bürger selbst Soldat ist. Das ist einer der wesentlichen Gründe.
2. Wo der Bürger selbst die Waffe bei sich hat, kann man praktisch nicht Waffen gegen das eigene Volk missbrauchen. Das sind wichtige Erkenntnisse, das ist von hohem ethischem Gehalt.
3. Man hat mit dieser Milizarmee, wenn man sie für Zwecke aufbieten muss, bei denen der rasche Einsatz nötig ist, ein relativ gutes, schnelles und günstiges System. Das gilt auch für die modernen Bedrohungen.
Herr Banga, die Zeit der Neunzigerjahre ist vorbei, in denen man sagte, wir hätten Vorwarnzeiten von zwanzig Jahren, es gebe nur noch Cyberwar und nur noch die ganz grossen Kriege. Leider ist das alles überholt. Die wahrscheinlichsten - ich sage nicht: gefährlichsten - Auseinandersetzungen, die wir haben werden, die wahrscheinlichsten Gefahren, die bestehen, sind Angriffe auf sehr diffuse Art und Weise an vielen Orten gleichzeitig; man kann sie terroristisch nennen. Da brauchen Sie viele Leute in kurzer Zeit für Wache, für Bewachung. Also das einfachste System: Wache, Überwachung. Da ist es relativ schnell.
Wenn man das ändern will, mit allen Folgen, dann bei der Revision des Militärgesetzes. Dort ist differenziert zu lösen, wem Sie - zum Beispiel einzelnen Einheiten - die Waffen und Munition geben oder wem Sie nur die Waffe geben. Die Waffe ist nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Antrag ist ein Kahlschlag, einfach aus dem Herzen heraus - ich nehme an, dass er von Herzen kommt. Wenn Sie jetzt noch den Kopf zu Hilfe nehmen, werden Sie sehen, dass man das so nicht genehmigen kann.
Ich komme zum Antrag Widmer: Herr Widmer beantragt Verschärfungen bezüglich der Abgabe der persönliche Waffe. Er verlangt erstens die zivile Ausführung der Waffe, also die Umänderung auf Einzelschuss. Herr Widmer, das ist bereits in der neuen Verordnung vom 8. November 2006 vorgesehen; man erhält nur noch Waffen, die bei der Abgabe auf Einzelschuss umgeändert wurden. Der Wehrmann muss diese Umänderung selbst bezahlen, das sind diese 100 Franken. Damit wäre dieses Anliegen erfüllt. Dann, zweitens, zum Waffenerwerbsschein: Wesentlich ist die Deklaration gemäss Artikel 8, welche noch über den Waffenerwerbsschein hinausgeht. Das wird heute gemäss der Verordnung geprüft, erst dann bekommt man eine einzelne Waffe. Drittens verlangt Herr Widmer als Anforderung die andauernde aktive Pflege des Schiesssports. Auch hier greift die Verordnung weiter: Es reicht nicht nur, dass ein Schütze in den Jahren vor dem Bezug der Waffe das Obligatorische geschossen hat, er muss sogar am Feldschiessen teilgenommen haben. Das stellt also eine höhere Auflage dar, als Herr Widmer mit der allgemeinen Formulierung fordert. Und viertens - jetzt kommen die Sachen, die nicht erfüllt sind - verlangt der Antrag Widmer, dass man zwingend fünf Jahre Aktivmitglied in einem Schützenverein gewesen sein muss.
Früher hatten wir folgendes System: Jeder, der das Obligatorische schiesst, muss in einem Schützenverein sein. Das ist der Vorteil, wenn man lange in der Politik ist: Man erlebt, dass alles wieder kommt, nur manchmal von der gegenteiligen Seite her. Es waren die Sozialdemokraten, die hier
AB 2007 N 558 / BO 2007 N 558
gesagt haben, diese Zwangsmitgliedschaft sei nicht in Ordnung. Denn der Soldat müsse das Obligatorische schiessen, und es sei nicht in Ordnung, dass er in einen Schützenverein eintreten müsse. Da hat man das abgeschafft, weil man gefunden hat, sie hätten Recht. Und jetzt wollen Sie es wieder einführen; das widerspricht jetzt meinem Freiheitsempfinden, bei aller Liebe zu den Schützenvereinen.
Den Marktpreis bezahlen: Sie müssen sehen, einer hat die ganze Zeit Dienst gemacht. Jetzt wird die Waffe umgestellt auf Einzelschuss, er muss das noch bezahlen, und dann sagt man: Du kannst sie doch abkaufen. Wenn ein Wehrmann seinen Dienst geleistet hat, kann er sie haben, wenn er sie will. Für den Fall, dass er sie verkauft, haben wir jetzt alle Regelungen getroffen, welche als Sicherheitsmassnahmen zu treffen sind.
Ich bitte Sie also, auch diesen Antrag abzulehnen. Der grösste Teil ist erfüllt - sogar übererfüllt, stelle ich fest, wenn ich Ihre Forderungen sehe -, und die anderen sind nicht gerechtfertigt.
Ich bitte Sie, den Antrag auch deshalb abzulehnen: Sie müssen klar sehen, jetzt haben Sie ein neues Waffengesetz mit vielen Verschärfungen. Das ist gegen die Schiesskreise. Wenn das kommt, haben wir ein Referendum, und dann fällt allenfalls alles weg, und Sie haben nur noch das alte Waffengesetz. Sie haben ja gesagt, Sie würden eine Volksinitiative machen. Dann können wir die Sache vor der Bevölkerung wunderbar diskutieren. Ich begrüsse das sehr, dann haben wir hier wieder einmal Klarheit.

Borer Roland F. (V, SO), für die Kommission: Die Kommission hat sich den Entscheid zum Antrag der Minderheit Banga nicht einfach gemacht, obwohl eigentlich das Resultat im Verhältnis 2 zu 1 relativ deutlich ausgefallen ist. Wir haben in der Kommission auf der einen Seite die Bedürfnisse der Armee - nur darum ging es - und auf der anderen Seite die Bedürfnisse der Minderheit der Kommission zu gewichten versucht. Die Minderheit war der Meinung, dass das Entwaffnen der Soldaten oder das zentrale Deponieren der Waffen in Zeughäusern zu mehr Sicherheit führen würde.
Die Kommissionsmehrheit hat im Zusammenhang mit der Armee näher betrachtet, welche Bedürfnisse die Armee bezüglich Bereitschaft auf der einen Seite und bezüglich Ausbildung auf der anderen Seite hat. Bezüglich Bereitschaft kann man bei den Vorwarnzeiten immer diskutieren, ob es nötig sei, die Waffe zu Hause zu haben oder nicht. Die Mehrheit ist auf der einen Seite zum Schluss gekommen, dass man die Waffe besser zu Hause habe - sie ist griffbereit inklusive einer ersten Dotation Munition - und das eben für unsere Milizarmee das Richtige sei. Auf der anderen Seite wurde auch in Betracht gezogen, wie wichtig die Ausbildung in der Milizarmee gerade für die heutigen Dienstleistungen ist. Es ist ein Faktum, dass dadurch, dass die Waffe zu Hause ist, und dadurch, dass die Waffe mindestens einmal pro Jahr für das obligatorische Schiessen gebraucht werden muss, die Sicherheit in der Handhabung der Waffe durch den einzelnen Soldaten besser ist, als wenn man die Waffen zentral einlagert und die Leute dann allenfalls noch zu einem obligatorischen Schiessen gehen. Man kann jetzt sagen: Das spielt ja keine Rolle, man könnte das obligatorische Schiessen gerade im WK durchführen. Auch darüber haben wir einmal kurz gesprochen. Aber auch das wissen Sie alle, es bringt mehr, wenn man zweimal in einem gewissen Abstand Ausbildung betreibt, als wenn man einmal zwei, drei Tage hintereinander ausbildet, und es dann wieder vergessen wird.
Zu den Zahlen hat der Bundesrat schon sehr viel gesagt. Wir mussten feststellen - und da erlaube ich mir, Sie zu korrigieren, Herr Kollege Banga -, dass bei den Suiziden jeder fünfte mit einer Schusswaffe begangen wird, nicht vier von fünf Suiziden. Das besagt die amtliche Statistik des Bundesamtes für Gesundheit, gültig für das Jahr 2004. Bei den Tötungsdelikten wurde ein Viertel mit Schusswaffen begangen, auch im gleichen Jahr. Das waren die Zahlen, die uns in der Kommission in den Unterlagen vorlagen. Wir hatten keine Zahlen differenziert nach Schusswaffen, also Ordonnanzwaffen oder andere Schusswaffen. Auch das möchten wir hier noch festhalten. Uns war auch bekannt, dass es eine Studie Killias gibt, die wurde ja am Tag vor der entsprechenden Kommissionssitzung in den Medien veröffentlicht. Wir mussten aber auch feststellen, dass diese Killias-Studie eher ungenau, weil hochgerechnet, war.
Zwei, drei Bemerkungen noch zur Diskussion von vorhin: Herr Lang, es ist ein Fakt, dass die Waffen- und Munitionsabgabe eine lange Tradition hat, nicht erst seit 1940 - machen Sie sich schlau in der Eidgenössischen Militärbibliothek. Dort können Sie Unterlagen einsehen, gemäss denen die bewaffnete Infanterie seit 1891 - 1891! - mit Waffe und Munition zuhause ausgerüstet war.
Herr Siegrist hat klar festgestellt, was wir auch in der Kommission diskutiert haben. Waffenmissbrauch oder - im Umkehrschluss - der sorgfältige Umgang mit der Waffe, der verantwortungsbewusste Umgang mit der Waffe ist primär ein Gesellschaftsproblem, da müssen wir ansetzen, und nicht ein Problem, das man einfach mit dem Entziehen der Waffe lösen kann.

Banga Boris (S, SO): Ich habe eine persönliche Erklärung: Sie haben mich der Verwendung falscher Zahlen bezichtigt. Herr Borer, die Zahlen, die ich geliefert habe, beziehen sich auf die Untersuchung bezüglich der jungen Männer zwischen zwanzig und dreissig Jahren, die eine Waffe haben, und nicht auf Suizide bei Grossmüttern und Grossvätern.

Borer Roland F. (V, SO), für die Kommission: Danke, Herr Banga, aber für mich ist das Problem eigentlich zu ernst, um permanent Sprüche klopfen zu können.

Vaudroz René (RL, VD), pour la commission: Les propos de Monsieur Banga et sa proposition de minorité essaient de toucher le côté émotionnel, suite à des meurtres ou suicides qui ont eu lieu dans ce pays. Les tragédies, telles que les homicides dans le cercle familial, sont terribles et, en fin de compte, elles ne sont jamais compréhensibles. Même les psychologues expliquent avec peine, et souvent à coup de suppositions, pourquoi à plusieurs reprises des êtres humains ont braqué une arme sur des membres de leur famille ou sur eux-mêmes.
Je suis d'accord avec Monsieur Banga que chaque mort est un mort de trop. Toutefois, il est important d'analyser les causes de ces tragédies. Nous devons soigner ce mal à la racine. Vous devez admettre avec moi qu'il y a beaucoup d'autres moyens pour se suicider ou commettre un meurtre. Ce n'est pas en supprimant l'arme d'ordonnance de l'équipement personnel que l'on va résoudre ce problème. Comme cela a été dit, chacun peut déposer son arme, ou, si un membre de la famille ou quelqu'un d'autre s'aperçoit qu'un soldat a des problèmes psychiques, il faut le signaler, et les personnes compétentes lui retireront son arme et sa munition.
Cela a été dit, la grande majorité des citoyens souhaitant maintenir notre armée de milice ainsi que tous les membres des différentes sociétés de tir veulent que l'on continue à faire confiance à nos concitoyens. Nous voulons un peuple responsable politiquement; nous voulons aussi un peuple responsable de ses actes.
Eu égard à tout ce qui a été dit par Monsieur le conseiller fédéral Blocher et les représentants des groupes du camp bourgeois, nous vous demandons donc de rejeter la proposition de la minorité Banga.

Recordon Luc (G, VD): Monsieur Vaudroz, avez-vous connaissance des nombreuses études qui montrent qu'en matière de suicide l'indisponibilité du moyen est un facteur essentiel dans l'acte? Savez-vous que souvent cette indisponibilité sauve la personne qui, dans de nombreux cas, ne récidive pas?

Vaudroz René (RL, VD), pour la commission: Monsieur Recordon, il est vrai qu'il y aura toujours des citoyens qui auront peut-être le moyen à disposition. Mais si l'acte est vraiment
AB 2007 N 559 / BO 2007 N 559
prémédité, il s'agit d'un problème psychique qu'il sera difficile de résoudre, parce que le citoyen qui veut vraiment se suicider ou commettre un meurtre trouvera toujours des solutions.

Erste Abstimmung - Premier vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 06.008/4051)
Für den Antrag der Minderheit .... 80 Stimmen
Dagegen .... 96 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 06.008/4234)
Für den Antrag Widmer .... 76 Stimmen
Dagegen .... 101 Stimmen

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Vor der Gesamtabstimmung folgen noch zwei Fraktionserklärungen.

Haering Barbara (S, ZH): Die SP-Fraktion ist in dieser Debatte mehrmals unterlegen: Sie haben eine Markierung aller Waffen abgelehnt; Sie haben ein umfassendes kantonsübergreifendes Waffenregister abgelehnt; und noch immer sind Sie der Ansicht, dass Ordonnanzwaffen im Haushalt zur Sicherheit unseres Landes beitragen. Wir sind darüber schockiert. Trotzdem wird die SP-Fraktion in der Gesamtabstimmung dieser Gesetzesrevision zustimmen. Die Fortschritte, die diese Vorlage gegenüber dem heutigen Gesetz bringt, haben in den letzten Tagen kaum Anlass zu Diskussionen geboten, weil sie unbestritten sind. Aber sie sind nicht zu verachten: Imitations- und Soft-Air-Waffen werden endlich erfasst; die Regelung für das Tragen gefährlicher Gegenstände und Messer wird präzisiert; der anonyme Waffenverkauf, insbesondere übers Internet, wird verboten; der Informationsaustausch zwischen zivilen und militärischen Behörden über den Waffenmissbrauch wird ermöglicht; Schusswaffenspuren werden zentral erfasst. Dies alles sind wichtige Fortschritte, die diese Gesetzesrevision mit sich bringt.
Das Waffengesetz ist eine junge Gesetzgebung. Bis Mitte der Neunzigerjahre waren die Kantone für diesen Gesetzesbereich zuständig. Wir verbessern diese Gesetzgebung schrittweise.
In diesem Sinne stimmen wir heute Ja und warten auf die nächste Revision. Und wir hoffen, dass die geplante Volksinitiative dazu den notwendigen Druck aufbauen wird.

Lang Josef (G, ZG): Es geht um eine Gesamtabstimmung. Was ist der Gesamteindruck innerhalb und ausserhalb des Parlaments?
Die Verfechterinnen und Verfechter einer Verschärfung des Waffengesetzes haben auf der ganzen Linie verloren. Die Gesetzgebung bleibt meilenweit von den Wünschen der Mehrheit der Bürger und der grossen Mehrheit der Bürgerinnen entfernt. Die Waffenlobby kann sich dieses Gesetz als Schützenkranz auf das Haupt setzen. Zu einem solchen Ergebnis kann das Herz nur Nein sagen. Wir können nun den Ausspruch von Blaise Pascal abwandeln und fragen, "si la raison a des raisons que le coeur ne connaît pas". Gewiss, gegenüber dem Status quo bringt dieses Gesetz ein paar Fortschritte; Kollegin Haering hat sie aufgezählt. Allerdings sind einige dieser Fortschritte zu relativieren, weil beispielsweise für Imititationswaffen keine Waffenerwerbsschein-Pflicht eingeführt wurde; das ist eine starke Relativierung.
Dieses Gesetz steht dem Status quo viel näher als dem objektiv Notwendigen und dem subjektiv von der Mehrheit Gewünschten. Deshalb stimmt unsere Fraktion Nein. Aus unserer Sicht würde ein Ja nur dann Sinn machen, wenn die paar Fortschritte infrage gestellt und in Gefahr stehen würden. Zusätzlich spricht auch die Aussicht auf eine breitabgestützte und deshalb aussichtsreiche Volksinitiative für ein linkes Nein - trotz der kleinen Fortschritte, wegen der grossen Lücken.

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 06.008/4052)
Für Annahme des Entwurfes .... 148 Stimmen
Dagegen .... 20 Stimmen


Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté

Rückkehr zum SeitenbeginnTop of page

Home