Blocher Christoph, Bundesrat:
Es wird hier das Waffengesetz dazu benutzt, eine Diskussion zu führen, die nicht hier zu führen ist. Es ist eine Frage des Militärgesetzes, der Militärdoktrin und der ganzen Abwehrkonzeption, ob die Waffe zur persönlichen Ausrüstung des Wehrmannes gehört. Wir müssen aufpassen, dass man Fragen, die man an einem anderen Ort behandeln müsste, nicht bei Gesetzen behandelt, bei denen sie nicht diskutiert werden können, weil die dafür Verantwortlichen nicht da sind, weil sie nicht vorbereitet sind und weil andere Departementsvorsteher diese Sache vertreten müssen. |
AB 2007 N 557 / BO 2007 N 557
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Es ist besonders eigenartig, dass Sie das jetzt hier lösen wollen, nachdem Sie erstens wissen, dass diese Frage zurzeit, in diesen Wochen, von der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates behandelt und dort auch von der militärischen Seite her angeschaut wird. Das macht ja Sinn. Wenn man es lösen will, muss man es dort lösen, und nicht beim Waffengesetz.
Zweitens habe ich hier gehört, Sie hätten eine parlamentarische Initiative gemacht. Dann wird es ja nochmals an einem anderen Ort geprüft - das kann ja Sinn machen. Dann kann man es auch von der militärischen Notwendigkeit her anschauen. Man sollte das vorliegende Geschäft aber nicht dazu benutzen, die ganze militärische Frage hier isoliert zu behandeln - und zwar aus dem hohlen Bauch heraus, nicht wahr. Der eine sagt, das sei längstens überholt, der andere sagt, es sei früher recht gewesen, der Dritte sagt, das bräuchten wir jetzt und in Zukunft.
Ich bitte Sie, das an Ort und Stelle zu lösen und diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Zum Zweiten, zur Frage, wie gefährlich Waffen zu Hause sind: Jede Waffe ist eine Gefahr; das ist nichts Neues. Die Frage ist, ob - wenn die Waffe nicht abgegeben würde - weniger, mehr oder gleich viele Kriminaltaten mit Waffen begangen würden. Das ist sehr schwierig zu beurteilen. Es ist heute mehrmals gesagt worden, es gebe kein Land mit dieser Waffendichte; es ist mehrmals gesagt worden, es gebe hier Millionen von Waffen, so viel wie in keinem anderen Land. Ich nehme die neueste Statistik zur Hand, in der angegeben ist, wie viele Morde pro Million Einwohner in verschiedenen Ländern mit der Waffe passiert sind. Es ist die Statistik 2006; leider sind nur sechs Länder angegeben, darum kann ich Ihnen nur diese nennen. Pro Million Einwohner: Schweiz 12, Niederlande 15, Kanada 20, Australien 20, Finnland 24, USA 56. Diese Zahlen stehen für Leute, die mit der Waffe umgebracht worden sind. Wir haben am wenigsten. Ich sage nicht, dass das ist, weil wir die Waffe abgeben und die Leute verantwortungsvoll sind; da gibt es auch andere Gründe. Vielleicht hätten wir mit anderen Systemen noch weniger, vielleicht auch mehr. Diese Statistik entnehme ich einer Studie, die Sie sich nicht zu zitieren getrauten, Herr Banga, weil Sie wissen, dass sie etwas gegen Ihre Seite tendiert: Es ist die Studie Killias vom Dezember 2006; also sogar Professor Killias kommt zu diesem Schluss.
Ich nehme eine zweite Sache, um mich an die Gefahren heranzutasten: Von allen Morden und Mordversuchen in der Schweiz sind 36 Prozent mit Stichwaffen ausgeführt worden; darin ist die häusliche Gewalt enthalten. 34 Prozent entfallen auf die Schusswaffen; erschlagen wurden 10 Prozent, erdrosselt 9 Prozent, und der Rest sind Vergiftungen mit Medikamenten usw. Im häuslichen Bereich allein ist der Anteil der Waffen an den Mordtaten noch geringer, er liegt bei 29 Prozent. Das ist aus der offiziellen Bundesstatistik.
Ich will das nicht verniedlichen, aber man muss auch aufpassen, dass man nicht meint, wegen dieser Waffenordnung hätten wir hier überproportional viel mehr Fälle als an anderen Orten. Es ist wahr, dass in der Schweiz die Suizidrate relativ hoch ist. Aber das ist so, weil sich die Leute umbringen, nicht weil sie eine Waffe haben. Es kann sein, dass jemand, der eine Waffe hat, eine Affekthandlung besser begehen kann. 11 Prozent der Suizide - es sind nur 11 Prozent - werden mit Schusswaffen begangen; 89 Prozent werden anders begangen, ohne die Dunkelziffer. Sie wissen, dass die Dunkelziffer bei Medikamenten relativ hoch ist. Das ist die neuste Statistik, die wir haben; sie stammt aus dem Jahr 2006.
Natürlich braucht es die Selbstverantwortung, sonst geht es nicht. Ich begreife auch Frau Galladé und andere: Wenn man einen solchen Fall in der Familie oder in der Bekanntschaft erlebt hat, sagt man: Nur das nicht mehr! Das untersagen wir! Das kennen wir auch aus anderen Bereichen. Wir haben Verständnis dafür. Leute, die schweren kriminellen Taten unterworfen waren, sagen: Wir wollen die Todesstrafe. Dann müssen wir antworten: Wir begreifen es, aber wir können es trotzdem nicht tun - trotz dieser starken Betroffenheit. Bei schweren Verkehrsunfällen ist es dasselbe. Ich habe Verwandte, die das ganze Leben lang nie Auto fahren werden, weil sie Opfer von schweren Autounfällen waren. Ich habe Verständnis dafür. Aber wir dürfen nicht aus dieser Betroffenheit heraus reagieren.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Banga abzulehnen und die Frage dort zu diskutieren, wo sie hingehört, beim Militärgesetz.
Zur militärischen Waffe, zur persönlichen Ausrüstung, zur Frage, warum sie zu Hause aufbewahrt ist: Warum haben wir das überhaupt? Das Ganze steht auf drei Säulen, das möchte ich einfach noch sagen, denn es sind sehr edle Säulen, die wir haben.
1. Es ist der Preis der Milizarmee. Wir haben keine Berufsarmee und wollten bis jetzt keine Berufsarmee; es gibt aber auch Leute, die sie wollen. Wir wissen, mit der Armee ist es wie mit der Waffe: Man kann Armeen missbrauchen, man kann sie gegen die eigenen Leute einsetzen, man kann sie zu unedlen Zwecken einsetzen. Berufsarmeen kann man leichter missbrauchen als Milizarmeen, in denen der Bürger selbst Soldat ist. Das ist einer der wesentlichen Gründe.
2. Wo der Bürger selbst die Waffe bei sich hat, kann man praktisch nicht Waffen gegen das eigene Volk missbrauchen. Das sind wichtige Erkenntnisse, das ist von hohem ethischem Gehalt.
3. Man hat mit dieser Milizarmee, wenn man sie für Zwecke aufbieten muss, bei denen der rasche Einsatz nötig ist, ein relativ gutes, schnelles und günstiges System. Das gilt auch für die modernen Bedrohungen.
Herr Banga, die Zeit der Neunzigerjahre ist vorbei, in denen man sagte, wir hätten Vorwarnzeiten von zwanzig Jahren, es gebe nur noch Cyberwar und nur noch die ganz grossen Kriege. Leider ist das alles überholt. Die wahrscheinlichsten - ich sage nicht: gefährlichsten - Auseinandersetzungen, die wir haben werden, die wahrscheinlichsten Gefahren, die bestehen, sind Angriffe auf sehr diffuse Art und Weise an vielen Orten gleichzeitig; man kann sie terroristisch nennen. Da brauchen Sie viele Leute in kurzer Zeit für Wache, für Bewachung. Also das einfachste System: Wache, Überwachung. Da ist es relativ schnell.
Wenn man das ändern will, mit allen Folgen, dann bei der Revision des Militärgesetzes. Dort ist differenziert zu lösen, wem Sie - zum Beispiel einzelnen Einheiten - die Waffen und Munition geben oder wem Sie nur die Waffe geben. Die Waffe ist nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Antrag ist ein Kahlschlag, einfach aus dem Herzen heraus - ich nehme an, dass er von Herzen kommt. Wenn Sie jetzt noch den Kopf zu Hilfe nehmen, werden Sie sehen, dass man das so nicht genehmigen kann.
Ich komme zum Antrag Widmer: Herr Widmer beantragt Verschärfungen bezüglich der Abgabe der persönliche Waffe. Er verlangt erstens die zivile Ausführung der Waffe, also die Umänderung auf Einzelschuss. Herr Widmer, das ist bereits in der neuen Verordnung vom 8. November 2006 vorgesehen; man erhält nur noch Waffen, die bei der Abgabe auf Einzelschuss umgeändert wurden. Der Wehrmann muss diese Umänderung selbst bezahlen, das sind diese 100 Franken. Damit wäre dieses Anliegen erfüllt. Dann, zweitens, zum Waffenerwerbsschein: Wesentlich ist die Deklaration gemäss Artikel 8, welche noch über den Waffenerwerbsschein hinausgeht. Das wird heute gemäss der Verordnung geprüft, erst dann bekommt man eine einzelne Waffe. Drittens verlangt Herr Widmer als Anforderung die andauernde aktive Pflege des Schiesssports. Auch hier greift die Verordnung weiter: Es reicht nicht nur, dass ein Schütze in den Jahren vor dem Bezug der Waffe das Obligatorische geschossen hat, er muss sogar am Feldschiessen teilgenommen haben. Das stellt also eine höhere Auflage dar, als Herr Widmer mit der allgemeinen Formulierung fordert. Und viertens - jetzt kommen die Sachen, die nicht erfüllt sind - verlangt der Antrag Widmer, dass man zwingend fünf Jahre Aktivmitglied in einem Schützenverein gewesen sein muss.
Früher hatten wir folgendes System: Jeder, der das Obligatorische schiesst, muss in einem Schützenverein sein. Das ist der Vorteil, wenn man lange in der Politik ist: Man erlebt, dass alles wieder kommt, nur manchmal von der gegenteiligen Seite her. Es waren die Sozialdemokraten, die hier |
AB 2007 N 558 / BO 2007 N 558
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gesagt haben, diese Zwangsmitgliedschaft sei nicht in Ordnung. Denn der Soldat müsse das Obligatorische schiessen, und es sei nicht in Ordnung, dass er in einen Schützenverein eintreten müsse. Da hat man das abgeschafft, weil man gefunden hat, sie hätten Recht. Und jetzt wollen Sie es wieder einführen; das widerspricht jetzt meinem Freiheitsempfinden, bei aller Liebe zu den Schützenvereinen.
Den Marktpreis bezahlen: Sie müssen sehen, einer hat die ganze Zeit Dienst gemacht. Jetzt wird die Waffe umgestellt auf Einzelschuss, er muss das noch bezahlen, und dann sagt man: Du kannst sie doch abkaufen. Wenn ein Wehrmann seinen Dienst geleistet hat, kann er sie haben, wenn er sie will. Für den Fall, dass er sie verkauft, haben wir jetzt alle Regelungen getroffen, welche als Sicherheitsmassnahmen zu treffen sind.
Ich bitte Sie also, auch diesen Antrag abzulehnen. Der grösste Teil ist erfüllt - sogar übererfüllt, stelle ich fest, wenn ich Ihre Forderungen sehe -, und die anderen sind nicht gerechtfertigt.
Ich bitte Sie, den Antrag auch deshalb abzulehnen: Sie müssen klar sehen, jetzt haben Sie ein neues Waffengesetz mit vielen Verschärfungen. Das ist gegen die Schiesskreise. Wenn das kommt, haben wir ein Referendum, und dann fällt allenfalls alles weg, und Sie haben nur noch das alte Waffengesetz. Sie haben ja gesagt, Sie würden eine Volksinitiative machen. Dann können wir die Sache vor der Bevölkerung wunderbar diskutieren. Ich begrüsse das sehr, dann haben wir hier wieder einmal Klarheit.