Nationalrat - Herbstsession 2007 - Dritte Sitzung - 19.09.07-08h00
Conseil national - Session d'automne 2007 - Troisième séance - 19.09.07-08h00

06.066
Ja zur Komplementärmedizin.
Volksinitiative
Oui aux médecines complémentaires.
Initiative populaire
Fortsetzung - Suite
Botschaft des Bundesrates 30.08.06 (BBl 2006 7591)
Message du Conseil fédéral 30.08.06 (FF 2006 7191)
Nationalrat/Conseil national 18.09.07 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 19.09.07 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 13.12.07 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 19.12.07 (Frist - Délai)
Nationalrat/Conseil national 17.09.08 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 03.10.08 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 03.10.08 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2009 5325)
Texte de l'acte législatif (RO 2009 5325)

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Wir haben gestern die beiden Kommissionsberichterstatter gehört. Jetzt setzen wir die Beratung mit der Vertreterin der Minderheit, Frau Schenker Silvia, und den Fraktionssprechern fort.

Schenker Silvia (S, BS): Keine Angst, ich versuche nicht, Sie von der Komplementärmedizin als alleinigem Heilmittel zu überzeugen. Niemand, auch nicht das Komitee der Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin", will die Schulmedizin verdrängen. Niemand, auch nicht die glühendsten Befürworterinnen und Anbieter alternativer Heilmethoden, nimmt für sich in Anspruch, das allein seligmachende Mittel zur Heilung bestimmter Krankheiten gefunden zu haben. Was wir wollen, ist jedoch, dass alle, nicht nur Sie, Herr Bundesrat Couchepin, die Freiheit haben, komplementärmedizinische Methoden anzuwenden, dass dies nicht ein Privileg für Zusatzversicherte oder Betuchte ist.
Komplementäre Heilmethoden verstehen sich, wie es der Name schon sagt, als Ergänzung, als Ergänzung zur Schulmedizin. Von den allermeisten Menschen werden sie auch in diesem ergänzenden, komplementären Sinne angewendet. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen, für Schwangere und für Kinder sind diese Heilmethoden besonders wichtig und sinnvoll. Manchmal sind es die einzig möglichen.
Die Entstehungsgeschichte dieser Initiative hängt mit dem Entscheid unseres Gesundheitsministers zusammen, fünf alternative Heilmethoden aus der Grundversicherung auszuschliessen. Damit hat er die Resultate der PEK-Studie ignoriert und bewirkt, dass diese Heilmethoden nicht mehr allen zugänglich sind. Nur wer eine Zusatzversicherung hat oder eine solche abschliessen kann, erhält die entsprechenden Kosten vergütet. Komplementäre Heilmethoden geniessen eine grosse Akzeptanz in der Bevölkerung. Dies zeigen alle Befragungen; die neueste war in der ersten Ausgabe der neuen Sonntagszeitung "Sonntag" zu lesen. Die Untersuchung zeigte, dass die Initiative eine grosse Zustimmung geniesst. Was bei der Abstimmung über diese Initiative herauskommt, hängt zum Glück nicht allein von dem ab, was wir heute hier entscheiden.
Dennoch bitte ich Sie im Namen der Minderheit, die Initiative dem Volk mit der Empfehlung zur Annahme vorzulegen.
Was also will die Initiative? Sie will im Grundsatz eines: Sie will der Komplementärmedizin neben der Schulmedizin einen angemessenen Platz einräumen. Um dies zu erreichen, soll in die Verfassung ein entsprechender Artikel eingefügt werden. In ein paar kurzen Sätzen zusammengefasst sind es folgende Anliegen, die die Initiative verfolgt: Die Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin soll gefördert werden. Die Vielfalt des Heilmittelschatzes soll gewahrt bleiben. Dazu braucht es eine vereinfachte Zulassung der Heilmittel der Komplementärmedizin. Für nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten sollen Zulassungs- und Berufsausübungsbestimmungen erlassen werden. Die fünf ärztlichen Methoden - Phytotherapie, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin, anthroposophische Medizin und Neuraltherapie - sollen wieder in die Grundversicherung aufgenommen werden.
Komplementärmedizin soll in Lehre und Forschung vermehrt berücksichtigt werden. Auch alternative Heilmethoden entwickeln sich und sollen genauso wie schulmedizinische Methoden erforscht werden, und auch sie müssen gelehrt werden.
Die Zeit reicht mir leider nicht, alle Argumente, die für ein Ja sprechen, auszubreiten. Aber es werden sich noch viele Befürworterinnen und Befürworter der Komplementärmedizin zu Wort melden. Wir werden am Schluss einen ganzen Strauss von Argumenten für die Annahme der Initiative haben. Ich bin davon überzeugt, dass Ihnen der Strauss gefallen wird.
Stimmen Sie Ja zum Minderheitsantrag und damit Ja zur Initiative.

Wehrli Reto (C, SZ): Die CVP-Fraktion lehnt die eidgenössische Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" ab - ein bisschen contre coeur, wie Sie gleich feststellen werden, aber durchaus gesetzgeberischer Vernunft folgend. Namentlich die folgenden Überlegungen sprechen unseres Erachtens gegen die Initiative:
1. Die Verfassung ist die falsche Rechtsstufe, um die Forderungen der Initianten zu erfüllen. Das hat während des Hearings der SGK sogar das Initiativkomitee bestätigt. Es musste jedoch auf das Instrument der Volksinitiative zurückgreifen - das geben wir zu -, weil es in der Schweiz das Instrument der Gesetzesinitiative nicht bzw. nicht in funktionierender Weise gibt.
2. Der Text ist zu offen und zu unpräzise formuliert, was zu einem allzu grossen Interpretationsspielraum führt. Dies zeigt insbesondere die Formulierung "umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin". Was ist damit gemeint? Unter umfassender Berücksichtigung könnten beispielsweise folgende Varianten verstanden werden: ein Gebot der Gleichbehandlung von Komplementärmedizin und Schulmedizin; das würde heissen, dass der Bund und die Kantone verpflichtet wären, bei der Wahrnehmung ihrer Gesundheitsaufgaben die Komplementärmedizin gleich wie die wissenschaftliche Medizin zu behandeln. Es ist schwer vorstellbar, was das in letzter Konsequenz bedeuten würde. Oder es könnte sogar eine Privilegierung der Komplementärmedizin gegenüber der Schulmedizin bedeuten - auch dies ist nicht auszuschliessen -, das wäre dann beinahe schon im Sinne von Alternativmedizin. Oder es könnte etwa den Einbezug aller komplementärmedizinischen Methoden bedeuten und nicht wie bei der Schulmedizin nur der zu einem bestimmten Zeitpunkt besten Methode.
Der Text ist - so die logische Folge - zu weit gefasst. Er umfasst die Bereiche Medikamentenzulassung, Ausbildung und Bewilligung und viele mehr. Um in diesen einzelnen Bereichen bessere Konditionen für die Komplementärmedizin zu erreichen, was wir durchaus wollen, braucht es aber keinen Verfassungsartikel. Beispielsweise kann eine Verbesserung der Zulassung komplementärmedizinischer Heilmittel mittels Revision des Heilmittelgesetzes erfolgen.
Diese Überlegungen haben die CVP-Fraktion dazu veranlasst, gegen die Initiative zu stimmen. Unseres Erachtens ist es Aufgabe des Parlamentes, hier drin auf dem sachgerechten und effizienten Weg der Gesetzgebung Anpassungen der heutigen Rechtslage vorzunehmen. Das ist nötig, und das ist richtig, denn die Volksinitiative hat eine wichtige Diskussion um das Thema der Komplementärmedizin lanciert und auf Mängel hingewiesen, die im Bereich des Einbezugs der Komplementärmedizin tatsächlich bestehen. Diese müssen behoben werden, weil die Komplementärmedizin einen
AB 2007 N 1242 / BO 2007 N 1242
wichtigen, von der Bevölkerung ganz offensichtlich gewünschten Teil unseres umfassenden Gesundheitssystems abdeckt. Folgende drei Bereiche müssen nach Ansicht der CVP-Fraktion unbedingt auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe geregelt werden:
1. Die Aufnahme der fünf ärztlichen Methoden der Komplementärmedizin in die Grundversicherung, nämlich der fünf Methoden, die bereits von Frau Schenker erwähnt und von Herrn Bundesrat Couchepin herausgestrichen worden sind - dies wegen des KVG-Obligatoriums. Wenn schon ein Obligatorium besteht, dann soll den Versicherten auch die Wahlmöglichkeit für komplementäre Methoden offenstehen. Wenn grosse Teile der Bevölkerung Komplementärmedizin wollen, zum Beispiel schwangere Frauen, dann gehört sie in die Grundversicherung. Es ist doch eine Zumutung, in ein System gezwungen zu werden, das man vielleicht nicht oder nicht ausschliesslich will, und gleichzeitig hat man dann aber Leistungen, die man wirklich in Anspruch nimmt, selber zu bezahlen - das nicht bei Bagatellen, sondern bei relevanten Leistungen unseres Gesundheitssystems und gerade auch für Bevölkerungsteile, die vielleicht finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. In diesem Sinne, aus sozialpolitischen Gründen also, muss die Komplementärmedizin wieder in die obligatorische Grundversicherung aufgenommen werden.
Hintergrund ist - ich habe es bereits angetönt - der vom Eidgenössischen Departement des Innern verfügte Ausschluss der Komplementärmedizin aus der Grundversicherung. Damit wurde die Therapiewahlfreiheit unnötig eingeschränkt. 30 Prozent der Schweizer Bevölkerung haben keine Zusatzversicherung, einem Teil davon wird der Zugang dazu wegen Krankheit oder Alter verweigert. Auch das ist sozialpolitisch nicht verantwortbar. Deshalb braucht es die gesetzliche Verankerung adäquater wissenschaftlicher Methoden zur Überprüfung der Wirksamkeit der komplementären Verfahren. Nur so hat die Komplementärmedizin faire Chancen, in die Grundversicherung aufgenommen zu werden. Die heutige restriktive Auslegung von Artikel 31 KVG verneint eine Leistungspflicht für die fünf genannten Methoden - dies entgegen Beurteilungen von Expertenseite.
2. Vorschriften für eidgenössische höhere Fachprüfungen für nichtärztliche Therapeuten müssen so rasch wie möglich vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie zusammen mit den zuständigen Fachverbänden erarbeitet und vom BBT genehmigt werden. Ohne solche Vorschriften sind die Patientensicherheit sowie die Qualitätssicherung nicht gewährleistet. Die Verzögerung eröffnet unqualifizierten Leistungserbringern Tür und Tor. Die Kantone Freiburg, Genf, Luzern, Neuenburg, Waadt und Wallis haben beispielsweise Berufsregelungen für Therapeuten abgeschafft, womit dort jede Person ohne Ausbildung und ohne praktische Erfahrung eine Praxis eröffnen kann.
3. Im Heilmittelbereich braucht es für komplementärmedizinische Mittel eine vereinfachte Zulassung, eine zulassungsfreie Kleinmengenlösung und ein Meldeverfahren für Arzneimittel der Komplementärmedizin, die seit vielen Jahren ohne Komplikationen auf dem Markt sind. Seit Inkrafttreten der neuen Arzneimittelverordnung 2006 sind die Zulassungshürden sowie die Gebühren so hoch, dass weit über tausend bewährte Heilmittel vom Markt genommen werden müssen.
Das von Swissmedic gewählte Verfahren ist zu bürokratisch. Es ist zu teuer, und es widerspricht im Übrigen dem Willen des Gesetzgebers. Dieser hat nämlich im Heilmittelgesetz für die Arzneimittel der Komplementärmedizin wegen ihres geringen Gefährdungspotenzials und der seltenen Nebenwirkungen ein sehr vereinfachtes Zulassungsverfahren festgelegt. Als Folge der praxisrelevanten Verordnungen aber gehen zahlreiche Arbeitsplätze verloren, und Kleinbetriebe müssen den Betrieb einstellen. Ärzte und Therapeuten werden die Heilmittel eines Tages im Ausland oder wo auch immer beschaffen, was sich der Kontrolle von Swissmedic dann gänzlich entziehen wird.
Zu diesen drei berechtigten Anliegen sind in der Frühjahrssession 2007 vonseiten der FDP- und der CVP-Fraktion Vorstösse eingereicht worden. Sie entsprechen weitgehend den Anliegen des Initiativkomitees. Wichtig ist nun, dass diese Vorstösse möglichst rasch - aus unerklärlichen Gründen ist ihre Behandlung vom Nationalratsbüro auf die Wintersession verschoben worden; also schon wieder verschoben - an den Bundesrat überwiesen werden können; denn damit könnte das Komitee eventuell zum Rückzug seiner offensichtlich nicht chancenlosen Initiative bewogen werden.
Im Namen der CVP-Fraktion rufe ich Sie nochmals auf, die zu weit gehende Initiative abzulehnen, und lege Ihnen ans Herz, in der Wintersession, so Gott und das Ratsbüro dies tatsächlich wollen, den Vorstössen zur Komplementärmedizin zuzustimmen. Damit wird der Weg frei, im Gesetz das sachlich Richtige zu tun, ohne eine zu weit gehende Verfassungsnorm zu kreieren, die uns noch viel Kopfweh bereiten könnte.

Triponez Pierre (RL, BE): Im Namen der FDP-Fraktion ersuche ich Sie, den Anträgen des Bundesrates und der Mehrheit der vorberatenden Kommission zu folgen und die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" abzulehnen.
Es besteht kein Zweifel darüber, dass der Komplementärmedizin im schweizerischen Gesundheitswesen durchaus zu Recht ein hoher Stellenwert zukommt. Die Mehrheit unserer Bevölkerung stellt sich, wie verschiedene Umfragen auch in jüngster Zeit klar ergeben haben - auch Frau Schenker hat sich vorhin dazu geäussert -, grundsätzlich positiv zu komplementärmedizinischen Leistungen. Die von den Krankenversicherern angebotenen Zusatzversicherungen für solche Leistungen erfreuen sich denn auch einer relativ hohen Beliebtheit und dürften, wie der bundesrätlichen Botschaft vom 30. August 2006 zu entnehmen ist, heute von schätzungsweise 70 Prozent aller Versicherten in unserem Lande abgeschlossen sein.
Beeindruckend ist auch die Angebotsseite der Komplementärmedizin. Insgesamt werden derzeit deutlich mehr als 200 unterschiedliche diagnostische, therapeutische und präventive komplementärmedizinische Methoden angeboten. Es gibt etwa 3000 Ärzte, gut 15 Prozent aller Spitäler und schätzungsweise 20 000 nichtärztliche Therapeuten, die komplementärmedizinische Behandlungen anbieten, und die Zahl der Arzneimittel aus der Komplementärmedizin beläuft sich auf über 25 000.
Die Akzeptanz der Komplementärmedizin ist also offensichtlich und unbestritten und steht nicht infrage. Allerdings haben die Umfragen, auf die Frau Schenker hingewiesen hat, auch aufgezeigt, dass eine Mehrheit der Stimmberechtigten der Auffassung ist, dass die Leistungen der Komplementärmedizin nicht in den Katalog der obligatorischen Krankenversicherung gehören, sondern vielmehr in den Bereich der Zusatzversicherungen. Nur etwa ein Drittel fordert offenbar - man kann das auch in der Botschaft auf Seite 7603 nachlesen - eine Aufnahme bzw. Wiederaufnahme komplementärmedizinischer Leistungen in den Grundleistungskatalog.
Die FDP-Fraktion ist der klaren Auffassung, dass die Komplementärmedizin im heutigen Gesundheitssystem angemessen berücksichtigt wird. Herr Wehrli hat vorher zu Recht darauf hingewiesen, dass im Rahmen der heutigen Gesetzesbestimmungen durchaus Möglichkeiten bestehen, die Rahmenbedingungen für die Komplementärmedizin je nach Bedarf auch noch zu verbessern, wo dies effektiv gewünscht wird. Insbesondere ist die Angemessenheit sicher gegeben, indem auf Antrag heute schon sowohl komplementärmedizinische wie auch schulmedizinische Methoden in die Grundversicherung aufgenommen werden können, sofern sie - und daran ist meines Erachtens festzuhalten - den Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und auch der Wirtschaftlichkeit nachweislich entsprechen.
Die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" will sich nicht mit einer angemessenen Berücksichtigung der Komplementärmedizin in unserem Gesundheitssystem begnügen, sondern sie verlangt die Aufnahme eines neuen Artikels 118a in unsere Bundesverfassung, wonach - es ist dort nachzulesen - Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin zu sorgen haben. Die Auswirkungen im Falle einer Annahme dieser Initiative, soweit man diese
AB 2007 N 1243 / BO 2007 N 1243
Auswirkungen überhaupt voll erfassen kann, werden in der bundesrätlichen Botschaft ausführlich dargelegt. Insbesondere wird in der Botschaft auch aufgezeigt, dass diese Volksinitiative neben weiteren problematischen Auswirkungen zu einer massiven Ausweitung des Leistungskatalogs der obligatorischen Grundversicherung führen würde und - dessen muss man sich einfach bewusst sein - eine entsprechende Verteuerung der sozialen Krankenversicherung zur Folge hätte. Eine derartige Entwicklung können wir uns, wollen wir uns und sollten wir uns nicht leisten. Angesichts der bereits jetzt hohen und stets steigenden Prämien der Versicherten an ihre Krankenkassen - wir haben uns ja schon gestern im Zusammenhang mit der Initiative der SVP eingehend darüber unterhalten - ist eine nochmalige, deutliche Ausweitung der Kosten in der obligatorischen Grundversicherung schlicht und einfach nicht zu verantworten; darum geht es letztlich.
Der Blumenstrauss, den uns Frau Kollegin Schenker offerieren will, ist sicher gut gemeint. Aber, liebe Frau Schenker, das gibt einen sehr, sehr teuren Blumenstrauss - dessen müssen Sie sich bewusst sein -, den muss man letztlich bezahlen, der wird nämlich nicht geschenkt. Das war vielleicht das Fragwürdige an Ihrem Geschenk. Es wäre ein Geschenk, das wir dann auch bezahlen müssten.
Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen deshalb nochmals, die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" zur Ablehnung zu empfehlen.

Teuscher Franziska (G, BE): Wenn ich in den Saal schaue, sehe ich, dass die Komplementärmedizin bei der Mehrheit von uns offenbar nicht ein so grosses Interesse auslöst. Ich bin froh, dass dies in der Bevölkerung anders ist, denn in dieser Frage werden nicht wir, sondern die Stimmbürgerinnen und -bürger das letzte Wort haben.
Die Komplementärmedizin ergänzt die klassische Schulmedizin. Beide bilden zusammen ein harmonisches Ganzes. Für dieses Ganze in der Medizin stehen wir Grünen ein. Die Komplementärmedizin bringt einen Mehrnutzen, aber keine Mehrkosten. Es ist daher im Interesse von uns allen, der Komplementärmedizin in unserem Gesundheitssystem einen festen Platz einzuräumen.
Ich beantrage Ihnen, die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" zur Annahme zu empfehlen.
Bundesrat Couchepin hat wohl viele vor den Kopf gestossen, als er die fünf ärztlichen Methoden Phytotherapie, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin, anthroposophische Medizin und Neuraltherapie aus der Grundversicherung gestrichen hat. Denn die Komplementärmedizin findet in der Bevölkerung ein sehr gutes Echo. 80 Prozent der Leute stehen der Komplementärmedizin positiv gegenüber. Die Komplementärmedizin ist auch erfolgreich: Gerade für Kinder und Chronischkranke ist sie eine sanfte Art und Weise, eine Krankheit zu behandeln. Um den Entscheid des Bundesrates zu korrigieren, müssen wir heute der Initiative zustimmen.
Ich habe hier nicht die gleiche Einschätzung wie Kollege Wehrli. Wenn wir die Komplementärmedizin verankern wollen, können wir nicht auf den Gesetzgeber und auf den Bundesrat hoffen. Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen. Wenn wir diesen Artikel in der Bundesverfassung verankern, können wir die fünf genannten Methoden der Komplementärmedizin wieder in die Grundversicherung aufnehmen.
Für uns Grüne ist die Wahlfreiheit im medizinischen Bereich ein wichtiges Prinzip. Jeder und jede soll frei wählen können, in welche Medizin sie oder er mehr Vertrauen hat und welche Medizin sie oder ihn am besten heilt. Für die einen ist das nur die klassische Schulmedizin, für die anderen ist das nur die Komplementärmedizin. Für den grössten Teil der Bevölkerung ist es aber, je nach Krankheit, die Schulmedizin oder die Komplementärmedizin. Weil sich Schulmedizin und Komplementärmedizin sinnvoll ergänzen, sollen beide in der Grundversicherung berücksichtigt werden. Es ist nämlich nicht einzusehen, dass jemand, der sein Leiden mit klassischer Schulmedizin behandelt, dies über die Grundversicherung abrechnen kann, dass hingegen jemand, der beim selben Leiden auf die Komplementärmedizin setzt, selber in die Tasche greifen oder sich eine Zusatzversicherung leisten muss.
Um die Studien über die Wirksamkeit der Komplementärmedizin ist ein richtiger Glaubenskrieg entbrannt. Die Komplementärmedizin wird gegen die Schulmedizin ausgespielt und umgekehrt. In diesem Kampf gilt es kühlen Kopf zu bewahren. Viele Menschen lassen sich mit Komplementärmedizin behandeln, viele Krankheiten wurden mit Komplementärmedizin erfolgreich geheilt. Ich frage Sie: Was zählt am Schluss? Es ist doch der Erfolg bei der Behandlung einer Krankheit.
Ich möchte noch auf zwei Argumente eingehen, die gegen die Komplementärmedizin angeführt werden:
1. Es wird immer wieder gesagt - gestern hat es der Kommissionssprecher auch ausgeführt -, die Komplementärmedizin verursache Mehrkosten. Bis 2004 waren die fünf ärztlichen Komplementärmedizin-Methoden in der Grundversicherung enthalten. Damit gab es keine Kostenexplosion bei der Grundversicherung, diese Methoden machten damals 0,13 Prozent der Kosten der Grundversicherung aus. Heute müssen die Leute selber ins Portemonnaie greifen und diese Leistungen über eine Zusatzversicherung berappen. Davon profitieren vor allem die Versicherer, die bis zu 300 Millionen Franken mehr an Prämiengeldern einnehmen.
2. Es wurde gesagt, die Formulierung in der Initiative, dass die Komplementärmedizin umfassend berücksichtigt werden müsse, sei eine Formulierung, die kaum umzusetzen sei; man müsse dann alle Formen von Komplementärmedizin und auch nichtärztliche Therapien aufnehmen. Dagegen gilt es festzuhalten: Es war nie die Absicht der Initianten, all diese Formen der Komplementärmedizin und alle nichtärztlichen Therapien über die Grundversicherung bezahlen zu lassen. Es besteht hier auch keine Gefahr, denn ein Verfassungsartikel muss zur Umsetzung in ein Gesetz fliessen. Und wer ist der Gesetzgeber? Das sind wir alle. Wir alle haben es, wie bei anderen Verfassungsartikeln, in der Hand, wie das Gesetz am Schluss aussieht.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und Ja zur Komplementärmedizin zu sagen.

Maury Pasquier Liliane (S, GE): La Suisse, comme tous les pays occidentaux, voit son système de santé confronté à deux grands défis: l'explosion des coûts et - ce qui est en partie lié à ce premier paramètre - le vieillissement de la population. Dans ce contexte, le maintien des médecines complémentaires dans l'assurance de base est plus que jamais nécessaire.
Les médecines complémentaires font appel à une approche holistique des processus pathologiques. Elles permettent d'ajuster le traitement en fonction de chaque personne et de chaque pathologie, en limitant au maximum les effets secondaires de ce traitement. Du point de vue de la santé, elles apportent donc un complément précieux à la médecine allopathique classique. Leur efficacité, démontrée par les critères scientifiques en vigueur, même si ce ne sont pas forcément les mêmes évaluations que pour la médecine allopathique, est depuis longtemps éprouvée par nombre de personnes malades, mais aussi par les professionnelles et les professionnels de la santé. Dans ma pratique de sage-femme, j'ai notamment pu observer les effets bénéfiques des traitements homéopathiques et phytothérapeutiques.
Par leur efficacité, les médecines complémentaires constituent un outil essentiel de santé publique pour répondre aux pathologies d'une population vieillissante. Et loin d'augmenter les coûts de la santé, elles contribuent à les réduire. Garantir l'accès aux médecines complémentaires permet en effet d'offrir le libre choix de la thérapie. De plus, ce type de médecines met l'accent sur la prévention et la responsabilité individuelle en matière de santé. Ces paramètres contribuent à l'autonomisation des patientes et des patients qui prennent davantage leur santé en main ainsi que leur traitement, ce qui ne peut qu'avoir des retombées positives sur
AB 2007 N 1244 / BO 2007 N 1244
les coûts. Qui plus est, ces médecines misent sur l'auto-immunité et les méthodes naturelles, par définition peu coûteuses. Le programme d'évaluation des médecines complémentaires, le fameux PEK, a ainsi montré qu'une personne traitée par un médecin pratiquant la médecine complémentaire coûte en moyenne 707 francs par an aux caisses-maladie, contre 931 francs chez un médecin pratiquant la médecine traditionnelle.
Puisqu'on parle de coûts, sachez encore que les médecines complémentaires coûtaient 25 millions de francs par an quand elles étaient couvertes par l'assurance de base. Aujourd'hui, pour les mêmes prestations, les patientes et les patients paieraient entre 200 et 300 millions de francs de primes aux assurances complémentaires, des assurances hors de prix pour beaucoup de personnes atteintes dans leur santé, qui ne doivent pas être mises hors jeu.
En fin de compte, l'exclusion des médecines complémentaires du catalogue de prestations ne constitue, pour ceux qui l'ont décidée et qui proposent aujourd'hui le rejet de l'initiative, que le premier pas d'un démantèlement de l'assurance-maladie sociale, au profit d'une assurance complémentaire lucrative, mais lucrative bien évidemment pour les acteurs du marché de la santé, les assureurs-maladie principalement. C'est le cheval de Troie du libéralisme et de la concurrence, qui va d'ailleurs dans le sens de la décision prise ici même hier matin.
Mais la majorité de la population ne veut pas de ces remèdes de cheval; elle veut pouvoir profiter de ces prestations peu coûteuses et de qualité, et, avec elle, le groupe socialiste soutient la proposition de la minorité Schenker Silvia qui recommande au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative.

Studer Heiner (E, AG): Ich war im vorletzten Sommer an einer Tagung, wo mich ein Vierzehnjähriger befragt hat. Er stellte mir spannende Fragen, und zum Schluss sagte er: "Nur noch schnell eine Frage: Was halten Sie von der Komplementärmedizin?" Das war die Frage zum Schluss, kurz. Ich sagte dann zu ihm: "Darüber müssten wir jetzt länger diskutieren." Bei der hier zur Debatte stehenden Frage geht es auch nicht einfach darum, ob man dafür oder dagegen ist; sie ist differenzierter anzuschauen. Ich werde trotzdem nicht lange sprechen; ich werde versuchen, die Sicht der EVP-Nationalräte darzulegen.
An und für sich handelt es sich bei dieser Volksinitiative um eine klassische Initiative: Sie will nur einen Grundsatz in die Verfassung aufnehmen. Das wäre eigentlich richtig. Aber sie hat mit dem Begriff "umfassend" noch etwas beigefügt, das über die klassische Form hinausgeht. Damit ist eben nicht nur eine Kompetenz oder ein Auftrag gemeint, sondern damit wird schon auf dieser Stufe gesagt, man müsse praktisch alles tun, was in diesem Bereich möglich, denkbar, sinnvoll ist. Deshalb, Kollegin Franziska Teuscher, möchte ich gerade replizieren: Ich wehre mich dagegen, wenn es jedes Mal, wenn wir über die Verfassung und dann auch über die Ausführungsgesetzgebung diskutieren, heisst, der Gesetzgeber könne ja dann beim Vollzug schon noch tun, was er wolle. Nein, wenn wir eine Verfassungsbestimmung behandeln, müssen wir diese seriös prüfen. Für mich wäre es etwas anderes, wenn einfach eine Kompetenz oder ein Auftrag dabei wäre. Aber es ist nicht richtig, wenn man dieser Initiative zustimmt und dann sagt, man wolle sie nur punktuell berücksichtigen. Das ist - ganz offen gesagt - der Hauptgrund, warum wir EVP-Nationalräte zu dieser Volksinitiative Nein sagen.
Wir sind allerdings der Meinung, dass es zwar gesetzgeberisch nichts braucht, dass es aber etwas mehr Beweglichkeit des Departementsvorstehers und damit auch seiner Mitarbeitenden braucht, denn die rechtliche Grundlage ist vorhanden. Wir sind nicht der Meinung, dass jetzt alle fünf Methoden, die nicht mehr in der Grundversicherung enthalten sind, wieder aufgenommen werden müssen, überhaupt nicht. Aber der Bundesrat sollte - nachdem die Kompetenz da ist - auf jeden Fall sagen, er sei bereit, gewisse überprüfte Dinge, die die Kriterien erfüllen würden, allfällig wieder aufzunehmen. Das ist sinnvoll, und das ist möglich.
Gesamthaft gesehen bitte ich Sie: Wenn wir einen Verfassungsartikel aufnehmen wollen, müssen wir bereit sein, ihn ganz umzusetzen - oder wir müssen dazu Nein sagen.

Wäfler Markus (E, ZH): Ich stelle hier die Sicht der beiden EDU-Vertreter dar. Wir empfehlen Ihnen, diese Volksinitiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen, und zwar aus folgenden Gründen:
Es geht hier - das wurde schon erwähnt - nicht um die Frage: Alternative Heilmethoden - ja oder nein? Es ist die absolute Forderung dieser Initiative nach einer umfassenden Berücksichtigung der Komplementärmedizin durch Bund und Kantone, die wir als nicht angebracht, als absolut überrissen bezeichnen und ablehnen müssen. Was wird unter Komplementärmedizin verstanden? Komplementär zu was? Was bedeutet "umfassende Berücksichtigung" im Gesundheitswesen? Bereits heute werden mit dem bestehenden Recht sogenannte alternative Heilmethoden, falls das mit Komplementärmedizin gemeint ist, in breitem Masse angewandt. Eine verfassungsmässige Festlegung einer umfassenden Berücksichtigung der Komplementärmedizin ist aus unserer Sicht nicht notwendig und auch nicht gerechtfertigt. Vermutlich sollen mithilfe dieser Initiative - das wurde auch schon erwähnt - die kürzlich aufgrund einer Wirksamkeitsstudie aus der Grundversicherung ausgeschlossenen Heilmethoden wieder rehabilitiert werden. Eine solche Forderung müssen wir ablehnen, weil aus unserer Sicht die Nachweisbarkeit der Wirkung einer Heilmethode, ihre Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit Grundvoraussetzungen sein müssen, damit die entsprechenden Leistungen in den Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung aufgenommen werden. Dieser Nachweis muss unabhängig davon gelten, ob es sich um eine sogenannt alternative Heilmethode oder um eine Heilmethode der Schulmedizin handelt.
Zu Beginn waren im neuen KVG die alternativen Heilmethoden ebenfalls nicht in der obligatorischen Grundversicherung enthalten, sondern wurden in fakultativen Zusatzversicherungsmodulen von allen Krankenversicherungen angeboten. Später wurden zahlreiche dieser Heilmethoden auf dem Verordnungsweg in die Grundversicherung aufgenommen. Das wurde damals auch damit begründet, es würde Kosten sparen. Eingetroffen ist, nicht unerwartet, das Gegenteil: eben die Komplementärmedizin. Wer bei der Schulmedizin eine Behandlung gegen ein Leiden begann und nicht innert nützlicher Frist eine Besserung feststellte, griff dann anschliessend zur Alternativmedizin und umgekehrt. Aus unserer Sicht ist es deshalb durchaus angebracht, alternative Heilmethoden mit fragwürdiger Wirkungssicherheit, Zweckmässigkeit oder Wirtschaftlichkeit nur als fakultative Zusatzmodule in die Krankenversicherung aufzunehmen.
Aus diesen Überlegungen lehnen wir diese Initiative ab und bitten Sie, ebenfalls einer Empfehlung auf Ablehnung zuzustimmen.

Dunant Jean Henri (V, BS): Die vorliegende Initiative verlangt, dass künftig komplementärmedizinische Leistungen wieder umfassend durch die obligatorische Krankenversicherung zu decken seien. Ursprünglich nannten sich diese Leistungen Alternativmedizin, doch passt der Ausdruck "Komplementärmedizin" besser zum Gebrauch, den die Patienten von diesen Leistungen machen, nämlich als Ergänzung zur Schulmedizin nach dem Motto: Nützt es nicht, so schadet es auch nicht.
In der Tat sind bei vielen Versicherungsverträgen - rund 70 Prozent - komplementärmedizinische Leistungen inbegriffen. In Anspruch genommen werden sie allerdings nur in etwa 3 Prozent der Fälle, und zwar ergänzend zu anderen Therapien, meist in chronischen Fällen und dort, wo die Schulmedizin nicht zum Erfolg geführt hat. Zu den hohen Kosten in der Grundversicherung tragen jedoch gerade die vielen kleinen Posten bei.
Damit es ganz klar ist: Wir sind nicht Gegner der Komplementärmedizin, wir wenden uns nur dagegen, dass diese Leistungen, denen sicher weitere folgen würden, in den
AB 2007 N 1245 / BO 2007 N 1245
Grundleistungskatalog aufgenommen werden. Machen wir uns also keine Illusionen: Wenn jetzt einzelne von insgesamt etwa 200 Komplementärmethoden in die Grundversicherung aufgenommen würden, müsste früher oder später eine Unzahl weiterer Methoden ebenfalls von der Grundversicherung übernommen werden. Eine zusätzliche Ausbildung während des jetzt schon überladenen Medizinstudiums müsste gewährleistet werden, was entsprechende Kosten sowie eine Verlängerung des Studiums zur Folge hätte, das an sich gekürzt werden sollte.
Die Krankenversicherung beruht bekanntlich auf der Grundversicherung nach Sozialversicherungsrecht, welche die Kosten für medizinische und pflegerische Leistungen trägt, die der Schmerzlinderung, Heilung und Reintegration dienen, zweckmässig und wirtschaftlich sind und deren Wirksamkeit von der Wissenschaft anerkannt ist. Der Kernpunkt ist demnach die Reproduzierbarkeit der Wirkung. Dies ist bei der Komplementärmedizin nicht der Fall; die Regel betreffend Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ist nicht erfüllt. Stellen Sie sich vor, es würde mit den Pharmaka, die Sie persönlich benützen, gleich oberflächlich verfahren! Wie gesagt: Ein beträchtlicher Teil der komplementärmedizinischen Leistungen wird schon heute durch Zusatzversicherungen mit sehr niedrigen Prämien finanziert, und der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung steht jedem frei.
In der Medizin beobachtet man nicht selten Spontanheilungen oder Schmerzlinderungen nach Anwendung von Naturheilmitteln aller Art. Dies ist zwar erfreulich, jedoch noch lange kein Grund, den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung auszuweiten, sind doch diese Besserungen nach und nicht wegen der Behandlung aufgetreten. Wer solche nicht wissenschaftlich gestützten und oft nichtwirtschaftlichen Behandlungen wünscht, soll eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen. Ich habe beispielsweise einmal Patienten gesehen, deren Venenentzündungen nach Quarkumschlägen abgeklungen sind. Quark auf Kosten der Grundversicherung - wäre das nicht eine gute Idee?
Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und diese Initiative abzulehnen.

Goll Christine (S, ZH): Die Fakten zur Komplementärmedizin liegen auf dem Tisch:
1. Die Komplementärmedizin ist in der Bevölkerung breit verankert.
2. Die Komplementärmedizin wird nicht gegen die Schulmedizin ausgespielt, im Gegenteil: Die Komplementärmedizin ergänzt die Schulmedizin.
3. Die Komplementärmedizin spart Kosten im Gesundheitswesen.
4. Die Komplementärmedizin hat nichts mit Scharlatanerie zu tun. Herr Dunant, da nützt es auch nichts, wenn Sie hier vorne am Rednerinnen- und Rednerpult Quark erzählen.
5. Wenn heute über diese Volksinitiative zur Komplementärmedizin abgestimmt würde, würde die Bevölkerung klar und deutlich Ja sagen.
Es wurde in der bisher geführten Debatte bereits erwähnt: Bundesrat Couchepin hat vor nicht allzu langer Zeit fünf Methoden der Komplementärmedizin ohne Not aus der Grundversicherung gestrichen. Diese Übung hat überhaupt nicht dazu geführt, dass die Kosten im Gesundheitswesen gesunken sind. Diese Übung hat allerdings fatale Folgen für die Bevölkerung:
1. Die Therapiefreiheit in der Medizin ist mit dem Streichen dieser fünf Methoden aus der Grundversicherung nicht mehr gegeben.
2. Die Wahlfreiheit für die Patienten und Patientinnen ist mit dem Streichen dieser fünf anerkannten Methoden der Komplementärmedizin aus der Grundversicherung ebenfalls nicht mehr gegeben.
3. Durch diesen Entscheid des Bundesrates wurden vor allem Mehrkosten für die Patienten und Patientinnen verursacht.
In diesem Zusammenhang stellen sich drei Fragen, die ich heute auch nochmals Herrn Bundesrat Couchepin persönlich stellen möchte - danke für Ihre Aufmerksamkeit! -:
1. Herr Bundesrat Couchepin, kann es Zufall sein, dass praktisch gleichzeitig, als Sie mit einem Federstrich diese fünf komplementärmedizinischen Methoden aus der Grundversicherung gestrichen haben, in der ganzen Schweiz flächendeckend ganzseitige Inserate in der Tagespresse erschienen sind, die für eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin geworben haben? Kann das Zufall sein?
2. Herr Bundesrat Couchepin, kann es Zufall sein, dass diejenige Krankenkasse, die diese Werbung weit verbreitet in Tageszeitungen abdrucken liess - ausgerechnet diese Krankenkasse! - Ihnen persönlich sehr nahesteht?
3. Herr Bundesrat, wollen Sie tatsächlich den Grundleistungskatalog in der Krankenversicherung abbauen und damit das lukrative Geschäft mit den Zusatzversicherungen für die Krankenkassen fördern? Wollen Sie das wirklich, Herr Bundesrat Couchepin?
Für mich und unsere Fraktion ist die Streichung der fünf komplementärmedizinischen Methoden aus der Grundversicherung unvernünftig und unverantwortlich. Es ist ein ungerechtfertigter und eigenmächtiger Entscheid des Bundesrates. Dieser Entscheid muss so schnell als möglich rückgängig gemacht werden. Die beste Garantie dafür, um dies rückgängig zu machen, bietet die vorliegende Volksinitiative, über die wir so schnell als möglich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden lassen müssen.

Müller Geri (G, AG): Zuerst möchte ich etwas klarstellen: Die Initiantinnen und Initianten, zu denen ich auch gehöre, hatten die Initiative ergriffen, bevor diese fünf Methoden aus der Grundversicherung gestrichen worden sind. Dass es natürlich nach dieser Streichung aus der Grundversicherung für uns ein Leichtes war, Unterschriften zu sammeln, möchte ich hier nicht verhehlen, aber die Initiative war früher gestartet worden.
Was will diese Initiative? Sie entspricht einem langjährigen Bedürfnis, das schon in den Siebzigerjahren vermehrt aufgekommen ist. Sie entspricht einem Grundsatz einer Medizin, die seit Hunderten von Jahren hier in Europa ansässig ist. Komplementärmedizinische Methoden sind eine Tradition, die in Europa wie auch auf anderen Kontinenten gross Schule gemacht hat. Dass sich die medizinische Akademie irgendeinmal von Teilen dieser Methoden verabschiedet hat, ist eine andere Geschichte, hat aber auch sehr viel mit der Medizingeschichte und nicht mit der Wirksamkeit der Methoden zu tun.
Worum geht es? Zum einen geht es klar darum, eine sogenannt integrative Medizin zu fördern. Es ist unbestritten, dass die Schulmedizin ihre Erfolge gefeiert hat, und es ist wahrscheinlich hier bestritten, dass auch die Komplementärmedizin Erfolge hatte. Aber als Angehöriger oder als ehemaliger Angehöriger eines Spitals, der dort gearbeitet hat, wo Komplementärmedizin möglich war, weiss ich genau, dass dort auch solche Erfolge zu verzeichnen waren; das sind nicht Spontanheilungen gewesen, weil man Komplementärmedizin eingesetzt hatte, sondern die Heilungen sind umgehend nach dem Einsatz von Komplementärmedizin eingetreten.
Unter integrativer Medizin verstehe ich eine Zusammenarbeit zwischen Komplementärmedizin und Schulmedizin. Das ist heute de facto unmöglich, weil Komplementärmedizin nicht einfach ein Angebot an den Universitäten, an den Pflegefachschulen, an den Fachhochschulen usw. ist. Komplementärmedizin muss man sich auf dem privaten Markt erwerben, teilweise muss man dafür ins Ausland gehen. Es ist ein Wissen, das wir bewusst, also wissentlich, unseren Studierenden und unseren Auszubildenden nicht weitergeben.
Zweitens möchte diese Initiative dafür sorgen, dass der Heilmittelschatz bewahrt wird. Sie kennen alle - wenn man das Durchschnittsalter unseres Parlamentes anschaut - die berühmte "Grossmuttermedizin". Für viele ist diese Medizin nicht mehr aktuell, sie ist zu langsam, sie entspricht nicht dem wirtschaftlichen Bedürfnis, dass wir schnell und sofort
AB 2007 N 1246 / BO 2007 N 1246
gesund werden. Diese Medizin ist aber teilweise - langfristig gesehen - eine ganz wichtige Komponente unseres Alltags. Es geht hier nicht darum, Komplementär- und Schulmedizin gegeneinander auszuspielen. Es geht darum, diese beiden integrativ zu fördern. Die "Grossmuttermedizin" basiert sehr oft auf komplementärmedizinischen Grundlagen. Es geht darum, dass viele unserer traditionellen Heilmittel weiterbearbeitet werden können, dass weitergeforscht und mit diesen Mitteln weiterhin seriös gearbeitet werden kann. Das ist ein Ziel dieser Initiative. Das ist heute praktisch unmöglich geworden. Aufgrund von Auflagen, die bei den Pharmaproduzenten im Alternativbereich gemacht worden sind, ist es für einen Kleinbetrieb fast unmöglich geworden, weiter daran zu arbeiten. Hier braucht es die gleichen Bedingungen, die gleich langen Spiesse wie bei den multinationalen Konzernen am Rheinknie.
Diese Heilmittel müssen, auch wenn sie zur sogenannten Grossmuttermedizin gehören, auch wenn sie zur Komplementärmedizin gehören, durch Fachpersonen abgegeben werden. Nicht jeder kann damit umgehen. Es braucht hier Kompetenzen, die geschult werden müssen. Diese umfassende Forderung der Initiative verlangt auch eine Schulung des Fachpersonals auf allen Ebenen im Bereich der Komplementärmedizin. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Damit grenzt sich diese Initiative auch ganz klar von Scharlatanerie und von der Abgabe durch jeden und jede ab. Das ist nicht die Idee dieser Initiative.
Es geht hier um fünf ärztliche Leistungen, die wiederaufgenommen werden müssen, es geht nicht um 200 verschiedene Methoden. Es ist hier ganz klar definiert, was wir mit dieser Initiative wollen. Alles andere, was hier geäussert wurde, sind Fantasien, die ganz klar zurückzuweisen sind. Das, was ich gesagt habe, wird ja protokolliert, und Sie können es dann nachlesen. Sie können dann kommen, wenn es um eine Ausweitung geht. Es ist aber ganz wichtig, dass wir hier von einer beschränkten, kontrollierten Komplementärmedizin sprechen. Sie ist ein Volksbedürfnis.
Ich bitte Sie sehr, auch wenn das Parlament heute reduziert tagt, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Rossini Stéphane (S, VS): Outre le strict contenu de l'initiative populaire "Oui aux médecines complémentaires", la discussion politique a le mérite de nous permettre d'appréhender diverses problématiques qui marquent de leur empreinte le débat sur le système de santé, et plus particulièrement le débat sur l'assurance-maladie. Parmi ces thèmes, et pour compléter les propos des intervenantes de mon groupe, je souhaite relever trois points particuliers.
Le premier point est celui de la dimension du catalogue de l'assurance obligatoire des soins: est-il trop vaste? Est-il extensible? Si oui, jusqu'où? Provoque-t-il le gaspillage? Est-il un frein à la rationalisation?
Malheureusement, pour répondre à ces questions, nous traitons cette problématique en partant d'un a priori qui biaise totalement la réflexion. Cet a priori, c'est que, dans ce pays, tous les assurés consomment toutes les prestations du catalogue de l'assurance obligatoire des soins. Cette consommation de tout par tous expliquerait d'une part l'explosion des coûts, et d'autre part l'impossibilité de les maîtriser.
Cet a priori est totalement faux. Enrichir ou diminuer un peu le catalogue de l'assurance obligatoire des soins ne résoudra quasiment rien du tout. Il est faux d'appréhender la problématique de la quantité des prestations sous cet angle. Il s'agit ici d'une question de justice sociale et d'équité. Si une personne a besoin d'une seule prestation et que celle-ci ne figure pas dans le catalogue des prestations, c'est une situation injuste et inéquitable. Mettre l'accent sur la problématique du catalogue est réducteur, nous l'avons entendu hier lors du débat sur l'initiative populaire de l'UDC "pour la baisse des primes de l'assurance-maladie dans l'assurance de base". Cette erreur fausse aussi le débat à propos des médecines complémentaires.
Le deuxième élément que j'aimerais mettre en avant, c'est celui du processus de décision concernant le catalogue de l'assurance obligatoire des soins. Il doit être rigoureux, transparent et, surtout, il doit faire l'objet d'un débat démocratique. Définir les prestations du catalogue de l'assurance obligatoire des soins n'est ni un acte administratif ni un acte politique d'autorité. De plus, ce n'est pas simplement une question quantitative, une question de nature financière. Les soins sont une problématique complexe. Ils s'inscrivent en relation immédiate avec la complexité des personnes bien évidemment, mais aussi des traitements. Par conséquent, la discussion politique autour du nombre et du type de prestations doit prendre pleinement place au sein de ce contexte général. L'insatisfaction qui a résulté du retrait des cinq médecines complémentaires a été le révélateur de l'inadéquation de ce processus.
Troisièmement, je souligne que l'opposition entre médecine complémentaire et médecine scientifique est réductrice. Elle ne s'inscrit pas dans une dynamique positive, encore moins constructive. Dans son message, le Conseil fédéral reconnaît la complémentarité des approches, mais refuse de privilégier les médecines complémentaires. En même temps, il affirme que les médecines complémentaires ne sont pas indispensables à un système de santé publique de qualité. C'est donc, contrairement à ce qu'il souhaite faire et à ce qu'il prétend, placer les médecines complémentaires en position d'infériorité, et cela n'est pas satisfaisant.
Cet état d'esprit, qui alimente le climat autour des médecines complémentaires, entretient aussi un climat de suspicion, d'inutilité, voire de gaspillage. Or, la réalité est tout autre: réaliser les conditions d'une bonne prise en charge des souffrances suppose la diversité des pratiques, ainsi qu'un esprit d'ouverture.
Je vous invite donc à soutenir cette initiative populaire.

Humbel Näf Ruth (C, AG): Die Komplementärmedizin ist akzeptiert, sie ist verbreitet, und sie ist bei der Bevölkerung beliebt. Ich selber bin auch Konsumentin komplementärmedizinischer Leistungen. Gemäss Botschaft des Bundesrates sind über 3000 Ärzte und Ärztinnen sowie rund 20 000 nichtärztliche Therapeuten und Therapeutinnen komplementärmedizinisch tätig, welche insgesamt über 200 unterschiedliche komplementärmedizinische Methoden anbieten. Über 25 000 komplementärmedizinische Arzneimittel sind zugelassen.
Es geht bei dieser Initiative denn auch nicht um die Frage, ob man für oder gegen Komplementärmedizin ist, sondern es geht einzig um die Frage, ob die Krankenversicherung generell komplementärmedizinische Leistungen voll finanzieren muss. Es gibt zu dieser Frage verschiedene Umfragen. Neben der von Frau Schenker zitierten Umfrage gibt es auch den Gesundheitsmonitor des GFS-Instituts in Bern, wonach die Mehrheit der Bevölkerung komplementärmedizinische Methoden befürwortet, jedoch mehrheitlich ebenso der Meinung ist, dass sie nicht aus der Grundversicherung bezahlt werden müssen.
Es geht bei dieser Initiative denn auch nicht bloss um die jetzt vielzitierten fünf komplementärmedizinischen Methoden, sondern es geht um eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Die Initiative wurde ja auch vor dem bundesrätlichen Entscheid eingereicht, wie dies vom Mitinitianten vorher ausgeführt worden ist. Ich kenne auch einzelne Menschen, die sehr auf andere komplementärmedizinische Methoden stehen, zum Beispiel auf Bachblütentherapie, Kinesiologie oder Shiatsu. Es sind Menschen, die völlig davon überzeugt sind, dass diese Methoden wesentlich besser sind als die Schulmedizin. Wieso sollen sich die Methoden also auf die zitierten fünf beschränken? Ich möchte hier nochmals den Initiativtext in Erinnerung rufen: "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin." "Umfassende Berücksichtigung" bedeutet Berücksichtigung in verschiedenen Bereichen: in der Forschung, in der Aus- und Weiterbildung, bei der Zulassung von Therapeuten durch die Kantone, bei der Herstellung und Abgabe von Heilmitteln sowie für den Zugang zu den Versicherungen, inklusive der obligatorischen
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Krankenpflegeversicherung. Diese allgemeine, umfassende Forderung geht zu weit.
Ich verstehe den Unmut vieler Menschen darüber, dass die Leistungen gemäss den fünf Methoden - anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Therapie - vor zwei Jahren aus dem Pflichtleistungskatalog gestrichen worden sind. Man hat sich inzwischen daran gewöhnt, und in Einzelfällen können komplementärmedizinische Behandlungen durchaus wirksamer, schonender und kostengünstiger sein als die Schulmedizin. Das KVG verlangt indes, dass die Therapiemethoden den WZW-Kriterien - Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit - entsprechen, und eine Studie des Bundes kam zum Schluss, dass die WZW-Kriterien für diese Methoden nicht in jeder Beziehung erfüllt sind. Wenn Studien zum Schluss kommen, dass die WZW-Kriterien nicht erfüllt sind, dürfen die entsprechenden Leistungen nicht generell in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Das gilt auch für die Schulmedizin.
In der Praxis ist es eben oft so, dass Patientinnen und Patienten für die Behandlung eines Leidens neben der Schulmedizin noch alternative Behandlungsmethoden anwenden. In diesen Fällen wird die Schulmedizin nicht ersetzt, sondern ergänzt. Mein Lösungsvorschlag liegt darin, dass komplementärmedizinische Behandlungen in Managed-Care-Systemen zulasten der Grundversicherung erbracht werden können. Bei der Behandlung in Netzwerken muss sich ein Patient mit seinem Hausarzt für eine Behandlungsmethode entscheiden. Selbst wenn die WZW-Kriterien im Allgemeinen nicht erfüllt sind, kann es eben durchaus sein, dass eine komplementärmedizinische Methode im Einzelfall und nach individueller Wahrnehmung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. In Netzwerkmodellen sollten alternative Therapiemöglichkeiten zulasten der Krankenversicherung möglich sein. Mit dem Ständeratsmodell ist die Voraussetzung dazu geschaffen. Wir können jedoch nicht alles, was wir im gesundheitlichen Bereich gut finden, was uns guttut und was wir gerne haben möchten, vollumfänglich in den Pflichtleistungskatalog aufnehmen.
Mein Nein zur Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" ist nicht eine Ablehnung der Komplementärmedizin, sondern ein Nein zu ihrer "umfassenden Berücksichtigung". Ich unterstütze komplementärmedizinische Methoden. Dazu brauchen wir keine Verfassungsänderung, sondern es genügt die Grundlage im KVG, wie sie der Ständerat beschlossen hat.

Rechsteiner Rudolf (S, BS): Ich spreche mich hier aus folgenden Gründen für die Ziele dieser Initiative aus:
1. Komplementärmedizin ist wirksam.
2. Komplementärmedizin hat weniger Nebenwirkungen.
3. Komplementärmedizin ist ein Element der Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten bei der medizinischen Behandlung.
Ich bin gegen eine Bevormundung durch die Schulmedizin. Die Bevölkerung soll das Recht haben, jene Behandlungen vornehmen zu lassen, welche sie als zielgerichtet erachtet. Herr Bundesrat Couchepin, hier haben wir schon einige Fragen: Im Umgang mit den Evaluationen der Komplementärmedizin ist es im Bundesamt für Gesundheit doch zu sehr merkwürdigen Vorgängen gekommen. Der Vorwurf der Manipulation von Studien gegen die Komplementärmedizin steht im Raum. Wir haben auch von den Versuchen des BAG erfahren, eine Kampagne für 300 000 Franken aus Staatskassen gegen diese Initiative zu lancieren. Eine gewisse Frau Caroline Kramer hat dies im BAG aufgedeckt und wurde dann von Herrn Zeltner entlassen. Es ist wirklich nicht Aufgabe des Bundesrates oder der Bundesverwaltung, Abstimmungskampagnen zu finanzieren und die eine oder andere Therapieform zu fördern oder zu behindern.
Deshalb bitte ich Sie: Halten Sie sich an die Spielregeln! Komplementärmedizin ist in unserem Land sinnvoll. Sie soll auch vom Staat mit Zertifikaten, Qualitätskontrolle und einer Finanzierung durch die Grundversicherung begleitet werden.

Müller Geri (G, AG): Es tut mir leid, ich habe mich vorher beim Referat verstiegen. Ich bin dankbar, dass Bundesrat Pascal Couchepin mich darauf aufmerksam gemacht hat.
Im Zentrum stehen fünf Disziplinen, und in den Ausführungen über die Initiative sind bis zu zehn weitere Disziplinen aufgeführt. Es handelt sich um jene Disziplinen, für die ich mich protokollarisch verbürge. Es geht aber nicht um 200, sondern um 15 Disziplinen. Bitte verzeihen Sie, dass ich dort eine falsche Zahl genannt habe.

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Es wird im Amtlichen Bulletin so festgehalten.

Vischer Daniel (G, ZH): Ich kenne die Komplementärmedizin zum einen aus dem politischen Diskurs, kenne sie durch meine Frau, die Physio- und Shiatsutherapeutin ist, kenne sie aber auch als Patient. Ich denke, die Komplementärmedizin ist in gewaltigem Vormarsch; sie ist eigentlich im Ansehen jener, die mit dem Gesundheitswesen konfrontiert sind - vor allem bei Patientinnen und Patienten -, zum unabdingbaren Bestandteil unseres Gesundheitswesens geworden.
Nun haben wir ja hier zwei Typen von Ablehnung gegenüber dieser Initiative. Es gibt solche, die den Diskurs der Schulmediziner hier nochmals weiterführen, es ist geradezu ein Krieg - das sind die sogenannten Wissenschafterinnen und Wissenschafter. Auf der anderen Seite haben wir jene, die sagen, sie seien selbstverständlich auch für die Komplementärmedizin, selbstverständlich sei sie wichtig, aber bitte nicht mit dieser Initiative, bitte nicht institutionalisiert und in die Krankenkassen real einbezogen.
Des Weiteren muss ich sagen: Bei dieser Initiative geht es eben auch darum, ob in unserem Gesundheitssystem sichergestellt wird, dass die Komplementärmedizin mit Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten allen zugänglich ist und dass sie gleichberechtigt in die Behandlung einfliessen kann. Es ist vornehm zu sagen, man sei selbstverständlich auch für die Komplementärmedizin, aber bitte nicht als Bestandteil der Grundversicherung! Bei der Grundversicherung entscheidet sich letztlich, ob die Komplementärmedizin ein anerkannter Teil unseres Gesundheitswesens ist oder ob sie in einer Gesamtpalette des Gesundheitswesens bestenfalls sozusagen als Hobby nebenbei figuriert, gewissermassen zwischen Wellness und anderen Angeboten, aber nicht wirklich ernst gemeint.
Heute ist unbestritten, dass die Komplementärmedizin eine Ergänzung der Schulmedizin ist. Alle, die seriös damit befasst sind, wissen, dass sie auch nur als Ergänzung funktionieren kann. Immer noch gibt es Schulmediziner, die meinen, sie seien besonders wissenschaftlich, wenn sie die Komplementärmedizin mit sogenannt wissenschaftlichen Argumenten bekämpfen. Das ist absurd! Die Schulmedizin hat vielfach nicht die wissenschaftlichen Resultate erbracht - notabene mit Unsummen von Forschungsgeldern -, die sie für sich unter dem Titel der Wissenschaftlichkeit reklamiert. Handkehrum liegt ein Problem der Komplementärmedizin gerade darin, dass ihr nicht die nötigen Forschungsmittel zufliessen, damit sie tatsächlich in breiter abgestützten Studien den gleichen wissenschaftlichen Beweis erbringen kann.
An der Universität Zürich haben wir mit Professor Saller einen Komplementärmediziner, der auch Chefarzt des Universitätsspitales ist. Vergleichbare Verhältnisse haben wir in der Schweiz an praktisch keiner anderen Universität und in keinem anderen Universitätsspital. Da liegt das Problem. Die Kreise, die der Komplementärmedizin Wissenschaftlichkeit absprechen und nicht wollen, dass Komplementärmedizin ein anerkannter Bestandteil unseres Gesundheitswesens wird, verhindern auch, dass die Komplementärmedizin als gleichwertige Wissenschaft Eingang in unser Ausbildungssystem, in unser universitäres Spitalsystem und in unsere Universitäten findet. Vor diesem Hintergrund geht es bei dieser Initiative eben darum, dass die Gleichwertigkeit der Komplementärmedizin in der Verfassung festgehalten und dass damit garantiert wird, dass in der Ausführungsgesetzgebung detailliert bestimmt werden kann, mit welchen Konsequenzen für die Krankenkassen, die Institutionen der
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Universitäten und die Institutionen der öffentlichen Spitäler das verbunden ist. In diesem Sinn, Frau Humbel Näf, ist die Initiative eben tatsächlich die Lackmusprobe: Komplementärmedizin - ja oder nein? Da müssen Sie jetzt Farbe bekennen; Ihre Schalmeienklänge verhallen sonst im Wald, wie wenn nichts geschehen wäre.

Graf-Litscher Edith (S, TG): Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich bin angestellt als Verkaufs- und Agenturleiterin der ÖKK-Versicherung in Frauenfeld, und ich bin Präsidentin der Patientenstelle Ostschweiz.
Nutzen wir die Gelegenheit für ein Miteinander von Schul- und Komplementärmedizin. Bei der vorliegenden Initiative geht es um mehr als nur darum, ob die fünf gestrichenen Methoden der Komplementärmedizin, die durch Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzausbildung ausgeführt werden, wieder in die Grundversicherung aufgenommen werden. Die Initiative enthält fünf Kernforderungen:
1. Es geht um ein Miteinander von Schul- und Komplementärmedizin.
2. Ein zweiter wichtiger Bereich ist die Bewahrung der Heilmittelvielfalt.
3. Es geht um die Berufsanerkennung und Qualitätssicherung für nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten.
4. Die fünf ärztlichen Methoden sollen wieder in die Grundversicherung aufgenommen werden.
5. Es soll ferner die Lehre und Forschung in diesem Bereich verstärkt werden, indem an den Universitäten und Fachhochschulen die Komplementärmedizin einen höheren Stellenwert erhält.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Initiative abzulehnen. Im Gegensatz dazu steht die aktuelle Demoscope-Umfrage, bei der die Bevölkerung am 11. September gefragt wurde: "Würden Sie die Initiative heute annehmen?" 69 Prozent der stimmberechtigten Schweizer Bevölkerung würden heute dieser Initiative zustimmen. Nehmen wir doch ernst, was die Bevölkerung bewegt! Es ist auch festzustellen - das ist ein interessanter Aspekt -, dass quer durch alle Bundesratsparteien mindestens 64 Prozent der "Sympathisierenden" dieser Parteien dieser Initiative heute zustimmen würden.
Die Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative fordern, dass Schul- und Komplementärmedizin enger zusammenarbeiten sollen. Die Schulmedizin wie auch die Komplementärmedizin haben Vor- und Nachteile. Die Schulmedizin hat grosse Verdienste, z. B. in der Behandlung schwerer, akuter Erkrankungen und bei chirurgischen Eingriffen. Zwei Drittel der Patientinnen und Patienten leiden aber an chronischen Erkrankungen, für deren Behandlung der ganzheitliche Ansatz der Komplementärmedizin gute Ergebnisse vorweisen kann. Ziel der Initiative ist es, eine enge Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin zu fördern. Patientinnen und Patienten sollen die heilsamste Therapie wählen, also die Wahlfreiheit haben. Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeuten sollen die erfolgversprechendsten und an Nebenwirkungen ärmsten Methoden praktizieren können.
Komplementärmedizin wird ohne Verfassungsartikel an den Rand gedrängt. Bundesrat Pascal Couchepin hat am 3. Juni 2005 bekanntlich entschieden, alle fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin - die anthroposophische Medizin, die Homöopathie, die Neuraltherapie, die Phytotherapie und die traditionelle chinesische Medizin - aus der Grundversicherung auszuschliessen. Der Institutsrat von Swissmedic hat im Juni 2006 über die Zulassungsverordnung für komplementärmedizinische Heilmittel entschieden. Die Verordnungsentwürfe führen dazu, dass die Heilmittelvielfalt massiv eingeschränkt wird, obwohl viele Heilmittel seit Jahrzehnten legal auf dem Markt sind und zu keinen Beanstandungen geführt haben. Swissmedic muss sich im Interesse der Patientinnen und Patienten Lösungen öffnen, welche die Heilmittelvielfalt ermöglichen und die rechtlich zulässig sind. In einigen Kantonen sind Bestrebungen im Gange, die Qualitätssicherung und Berufsanerkennung für Therapierende abzuschaffen. Der Schutz von Patientinnen und Patienten kann nicht gewährleistet werden, wenn Therapeutinnen und Therapeuten ohne Ausbildung und ohne anerkannte Diplome praktizieren dürfen. Im nichtärztlichen Bereich fordert die Initiative deshalb eine klare und gesamtschweizerische Regelung der Ausbildungsanerkennung und der Berufszulassung. Die Volksinitiative verhindert zudem eine Zweiklassenmedizin.
Deshalb bitte ich Sie: Nutzen wir die Chance für ein Miteinander von Schul- und Komplementärmedizin, und stimmen wir der Initiative "Ja zur Komplementärmedizin" zu!

Müller Walter (RL, SG): Die heutige Diskussion im Parlament ist eigentlich ein grosses Kompliment an die Komplementärmedizin, eine Anerkennung der Methoden. Kaum jemand bestreitet eigentlich, dass sie berechtigt sind. Im Wesentlichen werden letztendlich nur wirtschaftliche oder finanzielle Gründe gegen die Aufnahme in die Grundversicherung angeführt. Herr Dunant bildete eine Ausnahme; er hat gesagt: "Nützt es nichts, so schadet es nichts." Ich weiss nicht, ob er nach diesem Motto natürliche Nahrungsmittel zu sich nimmt; man könnte sich ja auch künstlich ernähren lassen.
Für mich ist das Ja zur Komplementärmedizin ein grundsätzliches. Ich frage Sie: Ist es richtig, wenn wir als Gesetzgeber, als Parlament, den Bürgerinnen und Bürgern vorschreiben: "Du musst dich 'krankenversichern' lassen, aber wenn du dann mit natürlichen Methoden gesund werden willst, dann musst du das bitte selber bezahlen"? Das ist keine liberale Sicht. Das ist keine freiheitliche Sicht. Das können wir so nicht machen. Jeder, der die Grundversicherung bezahlt, muss die Methoden, die er bevorzugt, auch wählen können.
Nun wurde von wenigen auch die Wirksamkeit angezweifelt. Frau Humbel Näf hat gesagt, die Kriterien würden nicht erfüllt. Auf die Aussage von Herrn Dunant habe ich bereits hingewiesen. Bei der Schulmedizin - ich bin ein Befürworter beider Richtungen - kann man das leider nicht immer sagen. Da kann man auch sagen: Nützt es nichts, könnte es auch schaden, weil es noch Nebenwirkungen gibt. Ich kann aus persönlicher Erfahrung heraus sagen, dass die Komplementärmedizin wirkt. In unserer Familie wird seit Generationen Homöopathie angewendet, und wir haben damit gute Erfahrungen gemacht. Ich bin davon überzeugt, dass diese Mittel wirksam sind. Ich nenne noch einen persönlichen Grund für diese Überzeugung: Es gab Situationen, in welchen wir unserer behinderten Tochter nur mit homöopathischen Mitteln helfen konnten.
Die Verteuerung für die Patienten wurde auch angeführt: Es werde zu einer riesigen Verteuerung führen. All jene oder der grosse Teil jener, die natürliche Methoden anwenden, helfen sich in der Regel oft zuerst selber. Ich kann vielleicht einen kleinen Vergleich machen, mit dem Sie sehen, wo die Grenzen sind: Wenn wir auf der einen Seite in der Schulmedizin mit der Grundversicherung Schönheitsoperationen bezahlen - wenn jemand ein abstehendes Ohr hat und deshalb vielleicht psychische Probleme hätte, wenn er das Ohr nicht operieren könnte - und auf der anderen Seite sagen: "Ja, wenn du natürliche Heilmittel zu dir nimmst, dann können wir das nicht bezahlen", so ist das einfach nicht gerecht.
Es liegt nun an Parlament und Bundesrat, die geforderten Methoden rechtzeitig wieder aufzunehmen. Sie sind überschaubar, sie sind überblickbar, da haben wir Erfahrung, und sie sind wirksam. Ich hoffe, dass Parlament und Bundesrat diese Entscheidungen rechtzeitig treffen.
Ich empfehle Ihnen heute daher, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, und hoffe, dass Bundesrat und Parlament dann die Korrekturen vornehmen.

Günter Paul (S, BE): Ich bitte Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Als junger Anästhesist und Intensivmediziner habe ich mich 1982 drei Monate lang in Beijing in Akupunktur und traditioneller chinesischer Medizin ausbilden lassen. Aus Interesse und als sonst sehr aktiver Teilnehmer der modernen Akutmedizin wollte ich mich mit dieser alten Methode befassen. Ich weiss also, wovon ich spreche. Ich habe in den folgenden Jahren in speziellen Fällen dann diese Kunst bzw. diese Therapie ausgeübt. Heute bin ich emeritiert;
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kommerziell bin ich also nicht mehr daran interessiert, dass diese Initiative angenommen wird. Aber weil ich überzeugt bin, dass es richtig ist, was da verlangt wird, bin ich heute für diese Initiative.
Die Komplementärmedizin - es ist heute schon mehrfach gesagt worden - ist eine wichtige Ergänzung unserer westlichen Medizin und kann viel zum Wohl der Leidenden beitragen. Unsere westliche Medizin ist stark, wenn man die Krankheit entweder mit dem Griff zum Rezeptblock oder mit dem Griff zum Skalpell heilen kann. Leider gibt es aber viele Erkrankungen, bei denen diese beiden Methoden nicht die Lösung des Problems sind. Es handelt sich dabei oft um Krankheiten, die langdauernd sind, die nicht tödlich verlaufen, aber mit einem massiven Verlust an Lebensqualität einhergehen. Gerade hier liegt die Stärke der Komplementärmedizin; hier ist sie eine wertvolle Ergänzung des Therapie-"Arsenals". Unsere Bevölkerung weiss das; sie weiss es aus Berichten von Bekannten, von Leuten, die über die Erleichterung von Leiden berichten, oder aus eigener Erfahrung. Herr Dunant, es ist eben nicht so, dass das alles quasi Naturheilungen sind, die zufälligerweise geschehen und diesen Methoden angelastet oder gutgeschrieben werden.
Als ich in Beijing war, war ich wirklich kein gläubiger Anhänger der Komplementärmedizin. Ich interessierte mich einfach dafür, wie das geht. Ich muss Ihnen sagen, es ist einfach erstaunlich: Die erstaunlichsten Heilungen beobachtete ich bei Patienten, die einfach sagten: Versuchen wir das einmal. Bei denjenigen, die schon von Yin und Yang begeistert waren, als sie kamen, hatte ich keine grösseren Erfolge. Es ist ganz objektiv, dass hier etwas passiert. Es sind zum Teil sehr alte Methoden, und ich finde es von unserer westlichen Medizin anmassend zu sagen: Tausend Jahre haben die einfach etwas Falsches beobachtet, jetzt kommen wir, wir wissen, wie es ist. Das ist nicht zuletzt anmassend, Herr Kollege Dunant, wenn man weiss, wie häufig unsere moderne Medizin ihre Meinung im Laufe von zehn oder zwanzig Jahren vollständig ändert.
Die Komplementärmedizin stellt einen wertvollen Teil im Kampf gegen das Leiden dar. Sie ist erfreulicherweise auch relativ kostengünstig, und sie hilft vor allem bei langdauernden Leiden, die mit einem starken Verlust an Lebensqualität einhergehen. Sie gehört daher zum Grundangebot eines modernen Gesundheitswesens.
Daher ist die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

John-Calame Francine (G, NE): Les Verts ont toujours soutenu les médecines complémentaires, car ils se sont toujours engagés pour une médecine garante de qualité, quelle que soit la thérapie choisie par le patient. Il est d'ailleurs piquant de relever que les partis qui se sont toujours faits les chantres du libéralisme et de l'économie de marché, sont aussi ceux qui combattent le plus férocement le libre choix de la pratique thérapeutique par le patient. Leurs intérêts financiers sont-ils si importants qu'ils se sentent en danger lorsqu'il s'agit de mettre en concurrence la médecine allopathique et les médecines alternatives? Est-ce que les lobbys médicaux et pharmaceutiques craignent de perdre des parts de marché?
Certes, les médecines alternatives ou complémentaires s'adressent à une population qui souhaite se maintenir en bonne santé par des mesures de prévention et une bonne hygiène de vie et qui, en cas de maladie, souhaite éviter autant que possible les effets secondaires des traitements prescrits par les médecins traditionnels. C'est aussi parfois pour éviter des résistances désastreuses aux antibiotiques que certains patients choisissent ce genre de soins. Dans ces conditions, est-il raisonnable de décourager les personnes qui adoptent un tel comportement en les obligeant à contracter une assurance complémentaire?
Les Verts ont pris parti et ils défendent les personnes qui veulent pouvoir décider de leur mode de vie et de la médecine qui leur convient indépendamment des lobbys économiques. Ici aussi, il s'agit de responsabiliser l'individu. Les médecins qui pratiquent les médecines alternatives associent bien davantage les patients au traitement et les incitent à être ou à devenir des acteurs de leur santé, contrairement aux médecins traditionnels qui, même s'ils le souhaitent, ont rarement le temps pour proposer cette démarche d'approche globale et de responsabilisation.
C'est d'ailleurs bien pour cela que de nombreux patients deviennent des consommateurs de soins. Ils sont ainsi en parfaite adéquation avec l'économie de marché, mais malheureusement dans un monopole précieusement gardé par la médecine classique. D'ailleurs, on peut relever l'ambiguïté du discours des politiques qui prétendent que notre système de santé coûte cher, alors que ce n'est pas la santé qui coûte cher mais bien les soins. Un corps médical qui tenterait de maintenir la population en bonne santé par une politique de prévention efficace, telle que la pratiquent davantage les pays asiatiques - qui ont pour la plupart d'entre eux une espérance de vie égale voire supérieure à la nôtre -, serait donc tout bénéfice pour notre économie.
Malheureusement, telle n'est pas l'approche du Conseil fédéral, ni celle de la commission. Pourtant un tel changement de paradigme serait incroyablement efficace pour endiguer, voire diminuer, les coûts des soins qui explosent dans nos sociétés occidentales. Si on en venait à sanctionner les médecins qui n'arrivent pas à nous maintenir en bonne santé, ce serait un vrai bouleversement; mais aussi quelles économies dans les budgets sanitaires et quel changement de vie!
Dans les faits, les Verts ne sont pas aussi extrémistes, mais ils souhaitent que chaque personne puisse choisir la médecine qui lui convient. Il est donc indispensable que les médecines complémentaires figurent dans le catalogue des prestations remboursées par l'assurance de base afin que ces thérapies soient accessibles à chacun indépendamment de son revenu.
Je vous invite donc à proposer d'accepter cette initiative populaire.

Hassler Hansjörg (V, GR): Wir alle wollen eine hochstehende und kostengünstige Gesundheitsversorgung. Am besten erreichen wir dieses Ziel, wenn sich jeder Einzelne gesundheitsbewusst verhält und die Solidarität der Gesellschaft möglichst wenig beansprucht. Die besten Präventionsmassnahmen sind eine gesunde Ernährung und genügend Bewegung. Aber gerade in dieser Beziehung krankt unsere Gesellschaft heute zunehmend. Bei der Prävention ist der Hebel anzusetzen, um Gesundheitskosten einsparen zu können.
Wenn nun eine Person erkrankt, ist oft nicht die Technik für eine erfolgreiche Behandlung entscheidend, sondern vielmehr die enge Zusammenarbeit zwischen dem Arzt und der Patientin oder dem Patienten. Dem Betroffenen ist einfach die wirksamste Behandlung zu gewähren. Ob die Behandlung nun mit Methoden der Schulmedizin oder der Komplementärmedizin durchgeführt wird, ist zweitrangig. Auch eine Kombination von Schul- und Komplementärmedizin ist in vielen Fällen sinnvoll.
Herr Bundesrat Couchepin hat nun die fünf ärztlichen Richtungen der Komplementärmedizin aus der Grundversicherung gestrichen. Er argumentiert vor allem mit den zu hohen Kosten. Die eingesparten Kosten in der Grundversicherung sind äusserst bescheiden. In der Zusatzversicherung kostet dieselbe Leistung bei vielen Krankenkassen ein Vielfaches. Viele Personen können wegen bestehender Krankheiten oder Alterslimiten keine Zusatzversicherung abschliessen, oder sie können sich eine solche nicht leisten. Gemäss dem Schlussbericht des Programms Evaluation Komplementärmedizin existieren bei der Behandlung von einigen Krankheiten keine schulmedizinischen Alternativen oder nur solche mit höherem Risiko. Es gibt also Patienten, die auf eine komplementärmedizinische Leistung angewiesen sind und keine Möglichkeit haben, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Sie erhalten darum nicht die optimale Therapie. Die Komplementärmedizin ist ein fester Bestandteil der heutigen Gesundheitsversorgung, und auch die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die Komplementärmedizin. Das ist bei unserem politischen Handeln zu berücksichtigen.
AB 2007 N 1250 / BO 2007 N 1250
Nun aber zur Initiative: Der Initiativtext verlangt, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen. Zwar haben die Initianten klar aufgezeigt, was sie unter einem umfassenden Einbezug der Komplementärmedizin verstehen: Sie fordern vor allem die Berücksichtigung der fünf ärztlichen Richtungen der Komplementärmedizin in der Grundversicherung; das ist aus meiner Sicht auch sinnvoll und richtig. Aber mit dem Wort "umfassend" im Initiativtext besteht die Gefahr, dass weitere alternative Behandlungsmethoden kassenpflichtig würden. Die Abgrenzung der Methoden ist laut dem Verfassungstext sehr offen und verschieden interpretierbar. Die Anliegen der Initianten unterstütze ich, aber der Initiativtext lässt einen zu grossen Interpretationsspielraum zu. Ich kann daher die Initiative in dieser Form nicht unterstützen.
Ich sehe einen anderen Weg, um die konkreten Anliegen der Initianten umzusetzen. Sie sagen ja selbst, dass für die Umsetzung ihrer Anliegen keine Gesetzesänderungen erforderlich sind, sondern die bestehenden Gesetze vollzogen werden sollen. Die fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin sind wieder in die Grundversicherung aufzunehmen, weil sie eben den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Ich bin auch überzeugt, dass die Komplementärmedizin in vielen Fällen zu keinen Mehrkosten führt, sondern mit effizienten und sinnvollen Behandlungsmethoden in Ergänzung zur Schulmedizin sogar zu Kosteneinsparungen führen kann.

Roth-Bernasconi Maria (S, GE): La population suisse vieillit. L'accès à des soins de qualité est donc plus que jamais nécessaire. En tant qu'infirmière de formation et mère de famille, mais également en tant que patiente, je sais combien les traitements traditionnels et complémentaires sont précisément complémentaires. Ces différentes formes de thérapies méritent donc d'exister à égalité pour former une médecine dite intégrative et respectueuse de la personne.
En tant que juriste et politicienne, je suis aussi soucieuse du respect de la loi et de la volonté populaire. Or, en ce qui concerne d'abord le respect de la loi, la relégation des médecines complémentaires hors de l'assurance de base décidée en 2005 me paraît problématique. En 1994, le Conseil fédéral dans ses explications au sujet de la LAMal déclarait que, contrairement au droit en vigueur, une méthode de soins ne doit plus être reconnue scientifiquement par la médecine académique. La preuve de l'efficacité d'une méthode suffit. Ainsi, par exemple, l'obligation d'accorder des prestations est possible pour l'acupuncture et l'homéopathie.
Le programme d'évaluation des médecines complémentaires - nommé PEK - lancé en 1998 visait à examiner l'efficacité, l'adéquation et la rentabilité des médecines complémentaires exercées en cabinet. Alors que le rapport final du PEK du 24 avril 2005 recommandait le maintien de la médecine anthroposophique, de l'homéopathie et de la phytothérapie dans l'assurance de base, Monsieur le conseiller fédéral Pascal Couchepin a décidé de renvoyer ces disciplines aux assurances complémentaires. Ce faisant, il a reconnu avoir eu recours à d'autres sources que le PEK pour prendre sa décision dont il a omis de divulguer les fondements. La Commission de gestion est d'ailleurs en train d'examiner si l'exclusion de l'assurance de base de médecines complémentaires qui ont fait leurs preuves enfreint les explications et les conditions de la LAMal acceptées par le peuple en décembre 1994.
Quoi qu'il en soit, la volonté populaire qui ressort aujourd'hui des sondages est fortement en faveur de la réintégration des médecines complémentaires dans le catalogue de l'assurance obligatoire. Selon un sondage Demoscope effectué ce mois-ci, 58 pour cent des personnes interrogées soutiennent cette exigence et seules 22 pour cent d'entre elles la refusent. On peut les comprendre car, face à l'augmentation des primes de l'assurance de base et à la diminution générale de leur pouvoir d'achat, un nombre croissant d'entre elles ne peuvent plus se payer une assurance complémentaire; ou, autre cas de figure, elles se voient refuser une assurance complémentaire au motif qu'elles sont trop âgées, qu'elles sont déjà malades, voire sans motif du tout.
Ce déséquilibre entre, d'un côté, la volonté populaire qui s'est exprimée par les urnes ou qui ressort des sondages ainsi que les besoins en matière de médecine intégrative d'une population vieillissante et, de l'autre, la réduction constante des prestations de santé est indigne de notre démocratie.
C'est pourquoi je vous invite à dire, avec les initiants, un grand oui aux médecines complémentaires.

Schelbert Louis (G, LU): Die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" will erreichen, dass Bund und Kantone die Komplementärmedizin im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umfassend berücksichtigen. Dabei geht es um die Aufnahme von ärztlichen Leistungen und von Medikamenten der Komplementärmedizin in den Katalog der obligatorischen Krankenversicherung, um den freien Zugang, um die legale Ausübung sowie um die Anerkennung von Aus- und Weiterbildung und um Lehre und Forschung im Bereich der Komplementärmedizin.
Die Initiative ist nicht eine direkte Reaktion auf den Entscheid des Departementes des Innern, die probehalber in die Grundversicherung aufgenommenen Leistungen wieder aus dem Grundleistungskatalog zu streichen. Das Grundproblem, dass die Komplementärmedizin nicht gleichberechtigt betrieben werden kann, stellte sich ja schon vorher; indirekt hat natürlich der Entscheid der Initiative trotzdem geholfen.
Insgesamt ist es interessant zu beobachten, wie sich wesentliche Teile der Politik in den letzten Jahren quer zu den Entwicklungen, sprich zu den Bedürfnissen der Menschen, stellen. Verschiedene Umfragen zeigen, dass das Bedürfnis nach Komplementärmedizin gewachsen ist. Die Antwort der Politik darauf ist ein Abbau. Das können viele Leute nicht verstehen, ich auch nicht. Dieser Abbau hat nicht nur auf eidgenössischer Ebene stattgefunden, sondern auch in den Kantonen. So hat z. B. der Kanton Luzern die Bewilligungspflicht für Naturheilpraktiker aufgehoben, was auch Auswirkungen auf den Heilmittelbereich hatte. Was ist in diesem Lichte davon zu halten, dass die gleichen Politiker sagen, sie seien nicht gegen die Komplementärmedizin?
Ich frage Sie: Wie ist denn der Zulauf zu erklären? Es ist eine Tatsache, dass sich viele Menschen in der heutigen Medizin zu wenig als ganze Menschen wahrgenommen und behandelt fühlen. Die Fortschritte und Erfolge der Schulmedizin sollen damit nicht infrage gestellt werden, auch sie sind eine Tatsache. Doch stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, inwieweit die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Patientinnen und Patienten im Zentrum stehen. Immer wieder geht es darum, den geeigneten Arzt oder die geeignete Therapeutin zu wählen und die wirksamsten Therapien einsetzen zu können. Die Komplementärmedizin hat die grosse Bedeutung dieses Verhältnisses zwischen Patientin bzw. Patient und Ärztin bzw. Arzt schon lange erkannt. Ich bin überzeugt: Darin liegt ein wichtiger Grund für ihren Charme und für ihre Attraktivität.
Es ist allerdings richtig, dass in den letzten Jahren nicht nur die Attraktivität der Komplementärmedizin gewachsen ist. Etwa gleichzeitig wurden auch mehr Fragen nach ihrer Wissenschaftlichkeit und ihrer Qualität gestellt - zu Recht, wie ich denke. Das macht der Bundesrat in seiner Botschaft auch. Terminologisch begibt er sich meines Erachtens aber aufs Glatteis: Die Botschaft des Bundesrates unterscheidet zwischen wissenschaftlicher Medizin und Komplementärmedizin. Diese Terminologie legt den Schluss nahe, die Komplementärmedizin sei nicht wissenschaftlich bzw. halte wissenschaftlichen Kriterien nicht stand. Von Komplementärmedizinern wird dies mit guten Gründen bestritten, und es ist gut möglich, dass der Bundesrat nach der Abstimmung über diese Volksinitiative wieder auf diese sprachliche Unterscheidung zurückkommen muss. Tatsache ist jedenfalls, dass sich die Komplementärmedizin der wissenschaftlichen Erforschung nicht entgegenstellt - im Gegenteil. Die Initiative will ja gerade, dass Lehre und Forschung über
AB 2007 N 1251 / BO 2007 N 1251
Komplementärmedizin mit der Lehre und Forschung in der Schulmedizin gleichberechtigt werden. Das sind sie ja heute bei Weitem nicht; sie verdienen dies aber.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie auch um ein Ja zu dieser Volksinitiative.

Heim Bea (S, SO): Ich bitte Sie, dieser Initiative zuzustimmen und die Leistungen der Komplementärmedizin wieder in die Grundversicherung aufzunehmen. Die Komplementärmedizin soll eine faire Chance haben und den Leuten die Freiheit geben, diese günstige, diese sanfte Medizin zu wählen. Bitte verschieben Sie die Komplementärmedizin nicht in die Zusatzversicherung.
Junge und Ältere, Männer und Frauen, Reichere und solche mit kleineren Einkommen, Stadt- und Landbewohnerinnen und -bewohner - die meisten wollen, dass die Grundversicherung Heilmethoden der Komplementärmedizin übernimmt, sofern die Therapien von Ärzten erbracht werden. Die Menschen wollen das, weil sie gute Heilerfahrungen mit der Komplementärmedizin gemacht haben; sie wollen das, weil diese Art von Medizin eine wertvolle Ergänzung zur Schulmedizin sein kann, oft sanfter und ganzheitlicher ist, weniger Nebenwirkungen zeigt und doch wirkt.
Der Wirksamkeitsnachweis der Homöopathie ist erbracht: Nehmen Sie die Studie der Universität Bern über den Einsatz von Homöopathie bei Kindern mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, eine Studie nach den Prinzipien der "evidence-based medicine". Auch die FMH kennt komplementärmedizinische Fähigkeitsausweise oder Fachdiplome, welche an Ausbildungsgänge und Prüfungsabschlüsse geknüpft sind. Diese zeugen vom Vertrauen selbst der Schulmediziner in die positive Heilwirkung und die Wirtschaftlichkeit der Komplementärmedizin, was schliesslich auch die für diese Form von Medizin relativ günstigen Resultate der PEK-Studie belegen.
Die Initiative will aber nicht nur die Wiederaufnahme der ärztlichen Therapierichtungen in die Grundversicherung, sondern auch den Erhalt der Vielfalt der homöopathischen Heilmittel, die durch die strikte Zulassungspolitik von Swissmedic bedroht ist - ein Fakt, der auch zahlreiche kleinere und mittlere Unternehmen in ihrer Existenz bedrängt. Ich habe manchmal den Eindruck oder den Verdacht, dass in der Sozial- und Gesundheitspolitik zuerst und rigoros dort gestrichen wird, wo man die schwächste Lobby vermutet. Der Argumentation der Kostenausweitung jedenfalls muss entgegengehalten werden, dass die Komplementärmedizin eine günstige medizinische Versorgung ist.
Ich bitte Sie: Sagen Sie Ja zu dieser Initiative, sagen Sie Ja zur Komplementärmedizin!

Schwander Pirmin (V, SZ): Ich habe ein Interesse daran, dass im Bereich Komplementärmedizin geforscht wird, und ich habe das in den letzten zehn Jahren auch finanziell unterstützt. Insofern unterstütze ich auch die vorliegende Initiative. Wieso? Drei Gründe:
1. Die Komplementärmedizin ist bekanntlich ergänzend zur Schulmedizin und nicht alternativ dazu. Ergänzend ist sie insbesondere dort, wo die Schulmedizin an Grenzen stösst, bzw. dort, wo keine klare Diagnose gestellt werden kann. Die Gründe für eine gesundheitliche Störung sind vielfältig. Sie werden noch vielfältiger, wenn wir unsere Arbeitswelt einbeziehen.
2. Mit dem Entscheid, die komplementärmedizinischen Methoden aus der Grundversicherung auszuschliessen, werden diese Methoden pauschal und meines Erachtens grundlos als nicht wirksam erklärt. Dieses Vorgehen ist ein krasser Affront gegen eine Therapiebranche, welche sich über Jahrhunderte erfolgreich entwickelt hat.
3. Es ist für mich nicht verständlich, wieso sofort molekular eingegriffen werden soll, wo doch der Placeboeffekt auch in Fachkreisen unbestritten ist. Dass zuerst die Selbstheilungsaktivität im Körper angeregt werden soll und muss, gehört meines Erachtens eben auch zur Eigenverantwortung, die auch hier nicht von Gesetzes wegen eingeschränkt werden darf. Zudem sind bekanntlich und nachweislich schonendere Methoden mit Heileffekt immer kostengünstiger.
Aus diesen drei Gründen unterstütze ich diese Initiative.

Fehr Jacqueline (S, ZH): Auch ich kenne die Komplementärmedizin aus eigener Anwendung, auch ich konnte mich schon von ihrer Wirksamkeit überzeugen, und auch ich konnte schon meine Erfahrungen mit der Nichtwirksamkeit schulmedizinischer Behandlungsmethoden machen. Das Hauptargument des Bundesrates, die Wirksamkeit der Komplementärmedizin könne nicht nachgewiesen werden, kontrastiert sehr stark mit den Erfahrungen von Tausenden von Patientinnen und Patienten, die eben genau diese Wirksamkeit erleben. Wenn das der Massstab für alle Behandlungsmethoden wäre und dieser auch in der Beurteilung des restlichen Leistungskataloges angewendet würde, wäre der Leistungskatalog plötzlich sehr kurz. Da stellt sich eben auch die Frage, ob die Streichung der Komplementärmedizin nicht der Anfang einer grossen Verschiebung von Leistungen aus der Grundversicherung in den Bereich der Zusatzversicherungen ist.
Ich möchte mich auf einen Aspekt konzentrieren, und zwar auf die Frage, was passiert, wenn Leistungen vom Grundleistungskatalog in die Zusatzversicherung verschoben werden. Wer profitiert und wer bezahlt?
Am Beispiel der Komplementärmedizin: Die Komplementärmedizin hat im Jahre 2004 in der Grundversicherung 25 Millionen Franken gekostet. Das sind 0,134 Prozent der Gesamtkosten der Grundversicherung, das heisst, es sind pro Monat 30 Rappen pro versicherte Person. Unmittelbar nach dem Entscheid des Bundesrates machte eine uns wohlbekannte und im Rat sehr gut vertretene Krankenversicherung grossflächig Werbung. Und es war dann zu lesen, dass diese Leistung, die eigentlich 30 Rappen pro Monat und versicherte Person kostet, als Zusatzversicherung für 6 Franken pro Monat und versicherte Person angeboten wird. Das ist also die konkrete Verschiebung. Die Bilanz ist, dass das, was jemand in der Grundversicherung für 30 Rappen erhalten hat, nachher in der Zusatzversicherung für 6 Franken eingekauft werden muss.
Notabene führt die Streichung aus dem Leistungskatalog in der Grundversicherung nicht zu einer Kürzung der Prämien im Grundversicherungsbereich. Die Grundversicherungsprämien sind gleich teuer, ergänzend dazu kommen einfach noch die Kosten für die Zusatzversicherung im Umfang von 6 Franken. Das heisst, es handelt sich um einen Faktor von 20. Dieselbe Leistung kostet in der Zusatzversicherung zwanzigmal mehr als vorher in der Grundversicherung. Das ist aber noch nicht alles. Wenn vorher alle von dieser Leistung profitieren konnten, so sind es seither nur noch jene, die tatsächlich versichert sind, und das sind nur noch 70 Prozent. 30 Prozent haben diese Leistung nicht mehr und werden teilweise von der Versicherung auch nicht in die Zusatzversicherung aufgenommen, weil sie keine guten Risiken sind und dort abgewiesen werden können.
Die Ausgangsfrage lautete: Wer profitiert von diesen Verschiebungen von Leistungen von der Grundversicherung in die Zusatzversicherung, und wer bezahlt? Die Versicherungsbranche profitiert, die Patientinnen und Patienten bezahlen.
Deshalb bitte ich Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Lang Josef (G, ZG): Leider ist der Herr Bundesrat jetzt nicht hier; dabei habe ich die Rede vor allem für ihn vorbereitet. Ich spreche ihn jetzt trotzdem an, weil Bundesräte ja irgendwie immer anwesend sind.
Auch Sie, Herr Bundesrat, haben sich daran gestört, dass es auf unseren Wiesen nur noch eine Sorte von Schafen geben soll. Auch Sie, Herr Bundesrat, haben sich daran gestört, weil Ihnen als Liberalem die Vielfalt ein wichtiges Anliegen ist. Genau dieser Vielfalt ist die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" verpflichtet. Die Alternativmedizin wehrt sich dagegen, als schwarzes Schaf aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung ausgeschlossen zu werden.
AB 2007 N 1252 / BO 2007 N 1252
Zu besagter Vielfalt gehören Heilmethoden, Diagnoseverfahren, Heilmittel, die zum Teil eine jahrhunderte-, wenn nicht jahrtausendealte Tradition haben, in denen ein reicher Wissensschatz aufgehoben ist. Denken wir nur an die Pflanzenheilkunde oder an die Akupunktur. Wenn diese Vielfalt nicht gepflegt wird, besteht die Gefahr, dass der Erfahrungsschatz im negativen Sinne des Wortes aufgehoben wird.
Mit dem Zugang zu einer Vielfalt von begründeten, eigenständigen Methoden, Verfahren, Mitteln soll die Wahlfreiheit sichergestellt werden. Diese Wahlfreiheit, auch ein liberaler Wert, soll in den verschiedensten Bereichen praktiziert werden. Den Fachpersonen ist die Möglichkeit zur Ausübung von Heilmethoden und Diagnoseverfahren zu gewähren. Auch die Praxisfreiheit ist übrigens ein liberaler Wert.
Zur Vielfalt gesellt sich die Integration. Die Volksinitiative will dazu beitragen, dass Schul- und Komplementärmedizin partnerschaftlich zusammenarbeiten. Dabei sollen die Akzente im Gesundheitswesen zugunsten einer gesamtheitlichen Sicht des Menschen und einer nachhaltigen Behandlung gesetzt werden. Alle Erfahrungen zeigen, dass eine integrative Medizin, also eine dichte Kooperation von konventioneller und alternativer Medizin, den höchsten medizinischen Nutzen bringt.
Ein weiterer liberaler Grundwert ist die Bedürfnisorientierung. Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften hat in einer repräsentativen Umfrage im Jahre 2001 festgestellt, dass 58 Prozent der Schweizer Bevölkerung mehr Komplementärmedizin verlangen, aber nur 21 Prozent mehr Spitzenmedizin. Deshalb ist die Komplementärmedizin in Lehre und Forschung vermehrt zu berücksichtigen.
Entscheiden Sie sich für die Vielfalt, die Wahlfreiheit, sagen Sie Ja zur Komplementärmedizin, auch im Sinne der liberalen Grundüberzeugungen unseres jetzt leider abwesenden Gesundheitsministers.

Widmer Hans (S, LU): Meines Erachtens macht der Bundesrat mit der Ablehnung dieser Initiative, um es in der Sprache des Tennis auszudrücken, einen ganz klassischen Doppelfehler. Einerseits benachteiligt er viele einfache Bürgerinnen und Bürger, indem er ihnen eine oft segensreiche Behandlungsform vorenthält. Über die finanziellen Auswirkungen hat meine Kollegin Jacqueline Fehr sehr deutliche Aussagen gemacht. Andererseits, und dadurch wird der Fehler zum Doppelfehler, bringt er einen gleichsam "chemizistischen" Dogmatismus - das tönt ein bisschen theoretisch -, den Glauben an die Chemie, und zwar unhinterfragt, zum Ausdruck. Das ist nämlich ein Ansatz, der unserer generell akzeptierten Pluralität entgegensteht. Methodenpluralität ist in der modernen Wissenschaftsdebatte eine äusserst wichtige Sache.
Um es mit einem Bild zu sagen: Würde der Bundesrat fernsehpolitisch den gleichen Fehler machen, den er hier gesundheitspolitisch macht, dann würde er im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nur Technomusik und Hardrock zulassen. Alle Liebhaber der Klassik oder des Jazz würden ins Pay-TV verbannt, wo das feinere, oft bekömmlichere Angebot extra teuer bezahlt werden muss. Dass er diesen Fehler macht und dass das erst noch bei der Liberalität des Departementschefs passiert, der jetzt nicht da ist, ist für mich nur schwer verständlich. Dass dies ein diskriminierender Fehler ist, ist allen klar. Weshalb dann aber einfach die Komplementärmedizin aus der Grundversorgung ausschliessen und damit indirekt stigmatisieren, die Millionen von Menschen weltweit, auch in unserem Land, schon sehr viel geholfen hat - mindestens so viel wie in vielen Fällen die techniklastige Schulmedizin, die ich hier nicht kritisieren möchte? Das hat Folgen für die Forschung. Wenn man einen Bereich einfach als Stiefkind behandelt, dann wird natürlich auch die Forschung, die mit diesem Bereich verbunden ist, stiefmütterlich behandelt. Dann hinkt sie immer hinterher, und der andere Teil wird immer stärker.
Noch ein Wort zum Votum von Herrn Hassler, der uns mit seiner Einschätzung der Bedeutung dieser medizinischen Schulen sehr verständnisvoll begegnet ist, aber dann einen fundamentalen Fehler gemacht hat: Er hat gesagt, dass die Formulierung "umfassend" viel zu allgemein gehalten sei. Andere Votanten und Votantinnen haben das auch gesagt. Wir haben es hier mit einer Formulierung zu tun, die in die Verfassung kommt. Seit wann sind Formulierungen in der Verfassung konkret? Sie sind es nicht. Konkretisiert wird die Geschichte nachher über die Gesetzgebung. Dann kann der Hickhack wieder losgehen, dann können wir wieder dialektisch miteinander diskutieren. Dann werden wir vielleicht sagen: Im Bereich dieser fünfzehn Möglichkeiten wollen wir etwas weniger. Aber man kann doch nicht einfach den Begriff "umfassend" kritisieren, wenn es um eine Verfassungsinitiative geht.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Recordon Luc (G, VD): Les médecines dont nous parlons sont complémentaires. Cela signifie qu'elles ne sont pas destinées à remplacer, à concurrencer la médecine traditionnelle, la médecine classique; ce ne sont pas des médecines substitutives, en tout cas pas de façon générale. Mais ce ne sont pas non plus des médecines annexes. Elles sont utiles et efficaces pour combler des lacunes de la médecine classique, cela a été dit de manière plus ou moins sincère à cette tribune par la plupart des orateurs, qu'ils soient pour ou contre l'initiative populaire que nous examinons.
En effet, un minimum d'esprit scientifique et cartésien voudrait bannir, devrait nous conduire à bannir l'idée que les médecines dites complémentaires relèvent du chamanisme ou du charlatanisme, chamanisme qui, d'ailleurs, recèle un certain nombre de procédés de qualité que l'on ne s'est pas privé de copier et d'intégrer, petit à petit, au fil du temps à la médecine classique. Faut-il rappeler ici le pillage assez systématique de la pharmacopée vernaculaire, notamment en Afrique, par des scientifiques et pharmacologues de haut vol, et maintenant par nos universités ou notre industrie pharmaceutique? C'est une sorte d'hommage rendu par la science dure et moderne aux connaissances traditionnelles. Et il est parfaitement logique, par esprit scientifique et cartésien, de considérer cette évidence: la médecine ne saurait tout comprendre, tout expliquer et tout maîtriser. On le sait depuis Prométhée, on a eu un peu tendance, dans l'esprit positiviste, à l'oublier!
Ainsi donc, il est parfaitement naturel qu'à côté des traitements remarquables et toujours en progrès qui nous sont offerts par nos médecins traditionnels, nous ayons recours à des médecines complémentaires, surtout à cinq méthodes bien précises, déterminées et éprouvées, qui jusqu'ici, d'ailleurs, faisaient l'objet d'un remboursement par l'assurance de base. Car, en définitive, ce qui est en jeu, c'est plus la méthode hypocrite et conformiste, voire bien-pensante, qui consiste à dire: "Ces méthodes sont excellentes, seulement on ne va pas les rembourser." Cela viole le principe de non-contradiction. C'est, d'une certaine manière, contraire à notre système légal de l'économicité, puisque - nombre l'ont rappelé ici et à juste titre - les patients qui renonceraient, pour des raisons de coûts - et ils seront nombreux, c'est là le problème -, à recourir aux médecines complémentaires, viendront grossir les rangs de ceux qui utilisent des traitements plus coûteux, en définitive, dans les domaines où la médecine que nous connaissons, et que pratiquent nos hôpitaux classiquement; et malheureusement inefficaces: c'est en particulier le cas pour nombre d'affections chroniques.
Dans cette logique-là, ce n'est pas seulement pour offrir le choix de méthodes éprouvées, c'est aussi pour respecter le principe d'économicité qu'il faut recommander au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative et revenir au remboursement par l'assurance de base.
Enfin, je romprai une lance pour le discernement de nos médecins qui, lorsqu'ils sont convenablement formés à la médecine classique et à ses compléments, sont capables d'orienter intelligemment au cas par cas le patient vers un type de traitement ou vers l'autre. Puisse cette initiative conduire à une complémentarité réelle, qui soit vécue aussi au niveau académique, sur le plan de la formation et de la
AB 2007 N 1253 / BO 2007 N 1253
recherche. Car, chaque fois que cela est possible, il convient de valider selon les principes scientifiques les résultats des médecines complémentaires.
Je vous invite à recommander au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative.

Hubmann Vreni (S, ZH): Zuerst möchte ich allen, die hier lautstark von Kostenexplosion gesprochen haben, antworten: Bleiben wir doch bei den Fakten. Die Komplementärmedizin betrifft 0,134 Prozent der Gesundheitskosten - 0,134 Prozent! Das ist ein winziger Anteil der Gesamtkosten. Ihre Wirkung aber übersteigt diesen Prozentsatz bei Weitem. Aus meinem eigenen Bekanntenkreis könnte ich Ihnen zahlreiche Beispiele zitieren, in denen schwerkranken Menschen mit Komplementärmedizin geholfen werden konnte. Massnahmen und Heilmittel der Komplementärmedizin brachten ihnen spürbare Erleichterung und eine Verbesserung der Lebensqualität. Ich denke, alle unter Ihnen kennen solche Beispiele.
Was die Initianten verlangen, ist deshalb sehr wichtig: eine enge Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin. Diese sogenannte integrative Medizin wird die Bedürfnisse der Bevölkerung optimal abdecken. Es ist auch wichtig, dass wir die traditionellen Heilmittel weiterhin dort einsetzen können, wo sie nötig sind. Nutzen wir das Wissen und die Kenntnisse unserer Grossmütter und Urgrossväter. Damit sparen wir auch Kosten; das hat Frau Teuscher vorhin bereits eingehend ausgeführt. Es ist zynisch, Leistungen der Komplementärmedizin aus der Grundversicherung auszuschliessen. Denn es gibt viele Leute, die sich keine Zusatzversicherung leisten können. Gerade sie aber nutzen gerne und häufig Leistungen der Komplementärmedizin, und dies mit Erfolg. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass wir die Möglichkeit schaffen, dass auch Hersteller von kleinen Mengen von Heilmitteln ihre Produkte zulassungsfrei produzieren können. Dazu bedarf es einer Ergänzung des Heilmittelgesetzes. Die Komplementärmedizin leistet aber auch einen wichtigen Beitrag an die Prävention. Anstatt die Kosten der Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung, anstatt die Franchise und den Selbstbehalt weiter zu erhöhen - hier zitiere ich unseren Gesundheitsminister -, "um die Leute daran zu hindern, wegen jeder Bagatelle zum Arzt zu rennen", täten wir gut daran, mehr Geld in die Prävention zu investieren. Damit sparen wir nämlich Kosten. Auch auf diesem Gebiet leistet die Komplementärmedizin ihren Beitrag.
Zum Schluss noch ein Wort zum Vorwurf der Scharlatanerie: Er ist hier absolut unzutreffend. Die Initiative verlangt ja gerade, dass die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten garantiert wird. Dafür sorgen die Überwachung durch die Behörden, die Qualitätssicherung, die eidgenössischen Diplome und kantonalen Zulassungsbestimmungen für nichtärztliche Fachleute sowie die Überwachung der Heilmittelproduzenten.
Aus all diesen Gründen befürworte ich diese Initiative. Sie schafft die Basis für eine zukunftsorientierte und sozial gerechte Gesundheitspolitik.

Kiener Nellen Margret (S, BE): Ich möchte meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Verwaltungsrätin des Universitätsspitals Inselspital in Bern. Ich äussere hier aber meine persönliche Meinung: Ich bin klare Anhängerin der Schulmedizin und der ergänzenden Komplementärmedizin.
Die Volksinitiative fordert die Aufnahme der Komplementärmedizin in die Bundesverfassung; ihr primäres Ziel ist es, dass Schul- und Komplementärmedizin besser zusammenarbeiten können, dass sie sich gegenseitig ergänzen. Das nennen wir integrative Medizin.
Die Initiative fordert eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Das Wort "umfassend" ist selbstverständlich interpretationsbedürftig, aber um die Komplementärmedizin umfassend berücksichtigen zu können, sind keine zusätzlichen Gesetze nötig. Vielmehr sollen die bestehenden Gesetze und Verordnungen ergänzt werden. Das Wort "umfassend" wurde gewählt, weil Bund und Kantone dann überall dort, wo sie rechtlich zuständig sind, die Komplementärmedizin berücksichtigen müssen: bei Ärztinnen und Ärzten, bei Therapeutinnen und Therapeuten, in der Pflege, im Heilmittelbereich, in der Wissenschaft, in Lehre und Forschung. Anstatt weiterhin "Pflästerlipolitik" zu betreiben, werden explizit Lösungen gefordert, die umfassend sind, d. h. Lösungen in allen Bereichen. Vergessen Sie nicht, dass die Interpretation des Wortes "umfassend" nicht einer mystischen Kraft überlassen bleibt, sondern dem Gesetzgeber übergeben wird. National- und Ständerat sowie die kantonalen Parlamente werden konkretisieren, was "umfassend" heisst.
Die Initiantinnen und Initianten möchten die traditionelle Heilmittelvielfalt erhalten. Sie wollen die Abgabekompetenz und die heutige Angebotsvielfalt der Apotheken und Drogerien erhalten. Sie fordern gesetzliche Grundlagen und Qualitätssicherung, damit gut ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten in einem klar geregelten Umfeld arbeiten können. Sie wollen, dass die Komplementärmedizin an öffentlichen Institutionen gelehrt und weiter erforscht wird. Hier gibt es unbestritten Nachholbedarf: Auf über 1000 schulmedizinische Professuren kommen nur gerade 1 Lehrstuhl und 1 Lehrstuhläquivalent für Komplementärmedizin.
Die Initianten haben nie gefordert, dass die gesamte Komplementärmedizin durch die Grundversicherung bezahlt werden solle, im Gegenteil: Sie wollen das explizit nicht und verlangen keine Änderung der gesetzlichen Grundlagen, welche hierfür notwendig wäre. Bundesrat Couchepin hat die ärztliche Komplementärmedizin 2005 aus der Grundversicherung ausgeschlossen. Kostete diese damals 25 Millionen Franken pro Jahr, so bezahlen die Patientinnen in der Zusatzversicherung für die gleiche Leistung nun 200 bis 300 Millionen Franken an Prämien.
70 Prozent der Bevölkerung verfügen heute über eine entsprechende Zusatzversicherung, und somit können nur noch 70 Prozent komplementärmedizinisch behandelt werden - dies ungeachtet der Tatsache, dass die Schulmedizin bei gewissen Krankheiten keine Alternativen oder solche mit höheren Nebenwirkungen bietet. Für die SP-Fraktion ist dies eine Fehlentwicklung. Mit der SP möchten weite Teile der Bevölkerung diese Fehlentwicklung korrigieren; laut einer repräsentativen Demoscope-Umfrage sind dies rund drei Viertel der Bevölkerung. Gerade die Komplementärmedizin kommt mit ihrem ganzheitlichen Ansatz den Bedürfnissen vieler Menschen entgegen.
Alternative Heilmethoden werden die Schulmedizin nie ersetzen. Das ist auch nicht das Ziel. Immer mehr Schulmediziner und Schulmedizinerinnen erweitern aber ihr Dienstleistungsangebot, weil sie feststellen, dass universitäres Wissen allein nicht genügt. Arbeiten Schul- und Komplementärmedizin Hand in Hand, so steigen die Heilungserfolge der Patientinnen und Patienten. Kollege Günter hat dies mit seiner grossen Berufserfahrung als Arzt eindrücklich aufgezeigt. Dieses Hand-in-Hand ist nicht nur die gesündere, sondern letztlich für die Bevölkerung auch die günstigere Lösung. Herr Kollege Triponez, diesen schönen Blumenstrauss kann und muss sich die Schweiz leisten.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Initiative "Ja zur Komplementärmedizin" zur Annahme zu empfehlen.

Gutzwiller Felix (RL, ZH): Sehr vieles wurde in dieser Debatte schon ausgeführt. Ich glaube, die wichtigsten Argumente liegen auf dem Tisch. Ich kann noch einmal kurz zusammenfassen: Es geht ja in dieser Debatte - obwohl das manchmal ein bisschen so getönt hat - sicher nicht darum, dass man die Berechtigung der alternativmedizinischen Methoden in Zweifel zieht. Diese Methoden haben ihren Platz, sind oft hilfreich und sollen auch weiterentwickelt werden. Die Grundfrage ist einfach: Wer soll sie bezahlen, wenn sie Dienstleistungen sind, und - vielleicht in der Debatte noch etwas wenig herausgearbeitet - wie sollen sie in Lehre und Forschung berücksichtigt werden?
Die Eckdaten haben Sie ebenfalls gehört: Man kann sicher in diesem Bereich heute in der Schweiz von einem guten Angebot sprechen; etwas über 3000 Ärzte und Ärztinnen praktizieren solche Methoden. Ich muss Ihnen die Breite
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dieses Angebotes nicht mehr vor Augen führen, Sie haben das heute Morgen gehört. Auch ist die Abdeckung der Bevölkerung sehr gut, mit ungefähr 70 Prozent der Bevölkerung, die eine entsprechende Zusatzversicherung haben, welche komplementärmedizinische Leistungen abdeckt.
Bei der Initiative allerdings - ich glaube, auch das ist heute klargeworden - geht es eben doch um sehr viel mehr als um die immer wieder erwähnten fünf bzw. vier Methoden, denn die Akupunktur gehört ja nach wie vor zum Grundleistungskatalog. Das ist das zentrale Problem. Welches immer Ihre Haltung bezüglich dieser Methoden ist, die Formulierung dieser Initiative ist so breit, dass wir sie nicht zur Annahme empfehlen können. Sie verlangt ja - auch das wurde schon gesagt - eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Was das in Bezug auf die Dienstleistung heissen würde, hat man Ihnen vor Augen geführt. Es gibt eine unglaubliche Zahl von Methoden, die hier potenziell anstehen würden. Zudem - vielleicht zu wenig beachtet -: Schon heute kann man ja selbstverständlich jederzeit Anträge an die Leistungskommission stellen bezüglich solcher Methoden, wenn sie eben den gesetzlichen Kriterien Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit entsprechen. Das wäre also durchaus möglich. Aber diese Kriterien müssen eingehalten werden.
In Bezug auf Lehre und Forschung ist ebenfalls zu fragen: Was bedeutet denn eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin? Die Initianten haben zwar in der Kommission zu erkennen gegeben, dass sie das beispielsweise auf einen Lehrstuhl pro Fakultät einschränken wollen, aber der Text lautet: "umfassende Berücksichtigung". Das würde wohl heissen, dass in Lehre und Forschung hier eben doch massiv umgruppiert würde. Auch da - das ist wichtig zu wissen - gilt das Grundprinzip der evidenzbasierten Versicherung, die wir haben. Nicht nur die Methoden in der Krankenversicherung, sondern auch die Lehrinhalte - also das, was an den medizinischen Fakultäten gelehrt wird - müssen auf den Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit beruhen. Auch hier gelten die gleichen Evidenzkriterien, und diese - man muss es, ohne emotional zu werden, zugeben - werden eben nicht mit allen der hier angesprochenen Methoden erfüllt.
Es ist also von zentraler Bedeutung, dass diese Kriterien leitend sind und dass das genau gleich für die Schulmedizin gilt - das möchte ich betonen. Aus meiner Sicht muss der Grundversicherungskatalog noch mehr evidenzbasiert werden, noch klarer auf die Kriterien von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit abgestellt werden. Das gilt nicht nur für die Alternativmedizin, das gilt auch für die sogenannte Schulmedizin. Heute sind noch zu viele Verfahren mit zweifelhafter Wirksamkeit in der Grundversicherung eingeschlossen. Die Bewegung soll also in die gegenteilige Richtung gehen. Insgesamt wird die Berechtigung der alternativ-medizinischen Methoden sicher nicht bestritten. Es geht hier um die Frage des umfassenden Einbezuges dieser sehr breiten Formulierung der Volksinitiative.
Aufgrund der guten Versorgung, die heute besteht, aber auch der Therapiefreiheit und der kleinen Selbstbeteiligung in diesem Bereich ist die Situation so, dass unserer Meinung nach eine Annahme dieser Initiative nicht berechtigt ist, und wir bitten Sie, sie zur Ablehnung zu empfehlen.

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Diese Initiative ist ein ausgezeichnetes Beispiel für den falschen Weg in der Gesundheitspolitik, geht es doch nicht um die sichere Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, sondern vielmehr um die sichere Versorgung der komplementärmedizinischen Leistungserbringer.
Es besteht heute ein breites Angebot an alternativen Leistungen, sodass die Aufnahme in den obligatorischen Grundleistungskatalog aus meiner Sicht nicht notwendig ist. Es ist eben nicht so, wie das hier verschiedentlich zum Ausdruck kam, dass die Komplementärmedizin an den Rand gedrängt wird. Überhaupt nicht! Wenn sich etwa 70 Prozent der Bevölkerung eigenständig, freiwillig - man stelle sich das einmal vor! -, ohne Zwang des Staates in diesem Bereich versichern, dann sehe ich beim besten Willen nicht ein, warum man zum Obligatorium für diesen Bereich wechseln soll. Ich sehe es umso mehr nicht ein, als ja die notwendige Versorgungssicherheit durch wissenschaftlich erhärtete Methoden gegeben ist.
Die Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stellen jene Therapien sicher, die wirksam, für die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit eben notwendig sind. Im Übrigen steht es - und das gilt es hier auch anzumerken - den komplementärmedizinischen Leistungserbringern offen, die Hürde der Anerkennung ihrer Leistungen durch den geforderten Nachweis, wie ihn das Gesetz vorsieht, zu nehmen. Das gilt für alle anderen Methoden auch. So sind Akupunktur oder zahlreiche komplementärmedizinische Arzneimittel heute in der Grundversicherung zugelassen.
Es geht hier, wenn ich gegen diese Initiative spreche, nicht darum, den Wert der Komplementärmedizin zu beurteilen, der ist doch weitgehend unbestritten. Es mag gewisse Ausnahmen geben, aber im Grossen und Ganzen ist er unbestritten. Ansonsten würden sich ja nicht so viele Personen in unserem Land dafür versichern lassen. Wenn Sie Umfrageergebnisse anführen, die für die Unterstützung dieser Initiative sprechen, dann geht es natürlich auch darum, wie man die Frage stellt. Wir haben hier nicht nur oberflächlich eine Beurteilung der Alternativ- oder Komplementärmedizin abzugeben, sondern diese Initiative, das Begehren umfassend zu beurteilen. Mit der Aufnahme dieser Leistungen erfährt die Prämienbelastung im Obligatorium eine Ausdehnung, das gilt es hier auch zu erwähnen. Dann stellt sich die Frage: Ja, wollen wir diese Ausdehnung? Vorhin wurde gesagt, dass sich die Schweiz das leisten könne. Es ist doch nicht die Frage, ob die Schweiz sich das leisten kann - fraglich ist, ob der Prämienzahler, der da die Rechnung jeden Monat bekommt, sich das leisten will.
Es wird insgesamt zu einer Mengenausweitung führen, das ist klar. Es wird aber auch im Sektor Komplementärmedizin eine Mengenausweitung erfolgen; das ist für mich auch gegeben. Mit dem Obligatorium wird der Zugang vereinfacht, infolgedessen werden vermehrt Leistungen konsumiert.
Ich wiederhole: Diese Initiative ist aus meiner Sicht ein gutes Beispiel für den falschen Weg für unsere Gesundheitspolitik, denn die Botschaft, die damit verbunden ist, heisst "Abbau der Eigenverantwortung". Eine solche Entwicklung ist abzulehnen.

Schenk Simon (V, BE): Eine grundsätzliche Zustimmung ist bekanntlich die höflichste Form der Ablehnung. Wenn ich verschiedene bisherige Voten in Betracht ziehe, trifft dies auch in Sachen Komplementärmedizin zu. Alle finden sie gut, aber nicht alle wünschen eine Ausweitung der Grundversicherung.
Komplementärmedizin ist nichts Schlechtes. Ich selber habe damit verschiedene Erfahrungen gemacht, sei dies bei der Behandlung meiner Altlasten aus den Zeiten als Eishockeyspieler oder auch als verantwortlicher Nationaltrainer, wenn es darum ging, Spieler schnell wieder einsatzfähig zu machen. Ich habe gute Erfahrungen gemacht, bin aber ganz klar der Meinung, dass die Komplementärmedizin weiterhin über die Zusatzversicherungen abgerechnet werden soll. Eine Aufnahme in den Grundleistungskatalog würde eine Mengenausweitung bedeuten und hätte eine Kostensteigerung zur Folge. Auch wenn dies am Anfang wenig wäre, irgendwann würden die Kosten sich ganz sicher erhöhen. Es kann ja nicht sein, dass wir gestern in Sachen Gesundheitskosten und Wirtschaftlichkeit einen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben und am nächsten Tag wieder einen Schritt zurück vollziehen. Meine Äusserungen richten sich nicht gegen die Komplementärmedizin. Sie haben ihren Ursprung in der Vernunft in Sachen Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten.
Obwohl komplementärmedizinische Behandlungsmethoden durchaus erfolgreich sein können, bin ich gleicher Meinung wie das BAG, der Bundesrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission und empfehle die Volksinitiative zur
AB 2007 N 1255 / BO 2007 N 1255
Ablehnung. Wer komplementärmedizinische Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen will, kann dazu für eine kleine Prämie eine Zusatzversicherung abschliessen. Die Aufnahme der Komplementärmedizin in die Grundversicherung entspricht deshalb keinem dringlichen Anliegen.
Wissenschaftliche Analysen haben ergeben, dass die Komplementärmedizin die Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit nicht immer restlos erfüllt. Auch dies ist ein Argument, bei der bisherigen Lösung zu bleiben und die Leistungen der Komplementärmedizin nicht in den Grundleistungskatalog aufzunehmen.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Cassis Ignazio (RL, TI): L'inclusione di cinque metodi di medicina complementare nel paniere delle prestazioni obbligatoriamente a carico della LaMal era stata decisa all'entrata in vigore della LaMal nel 1997 dall'allora consigliera federale Ruth Dreifuss - ma a titolo provvisorio. Allora non si sapeva, infatti, se questi metodi rispettavano i requisiti della legge, cioè se erano efficaci, con prove scientifiche, adeguati ed economici.
Ognuno deve poter scegliere che tipo di cura e di medicina desidera. Quando, tuttavia, questa scelta costringe tutti gli altri a pagare il conto, devono esistere delle chiare regole. Senza regole ognuno potrebbe pretendere che la comunità paghi qualsiasi cura che abbia soggettivamente un effetto benefico.
Cette logique pourrait nous mener très loin. Par exemple, excusez-moi si j'exagère un peu, quand j'ai mal à la tête, je me soigne avec des huîtres et du champagne avec succès! Voyez-vous, la liberté thérapeutique personnelle n'a pas de limites. Si toutefois nous ne fixons pas de règles, chacun réclamera ce qu'il veut et la facture sera à la charge des caisses-maladie, donc de l'assurance de base, donc de nous tous.
Quelles sont ces règles? Ce sont celles fixées par l'article 32 LAMal. Seules les prestations dont l'efficacité est démontrée par des méthodes scientifiques et qui sont, de plus, appropriées et économiques peuvent être admises à la charge de l'assurance obligatoire des soins. Bienvenue donc aux méthodes de la médecine complémentaire qui respectent ces règles. Monsieur le conseiller fédéral Couchepin, par sa décision de biffer du catalogue de l'assurance obligatoire des soins une partie de ces méthodes en 2005, a tout simplement fait son devoir: il a appliqué la loi. Si le Parlement estime que les règles de l'article 32 doivent être changées, il a le pouvoir de le faire. Mais cette initiative populaire va, à mon avis, dans le mauvais sens. Elle veut confier un statut particulier à la médecine complémentaire. En plus, elle veut créer un clivage culturel, voire une opposition entre la médecine traditionnelle et la médecine complémentaire. Nous n'avons vraiment pas besoin de ce conflit.
Le prestazioni della medicina complementare possono in ogni momento già oggi essere integrate nel catalogo delle prestazioni obbligatorie, ma devono fornire la prova dell'efficacia. Se abbandoniamo questo criterio, apriamo le porte all'arbitrio, all'onnipotenza del desiderio soggettivo, alle preferenze personali di ogni sorta. Sì, quindi, alla medicina complementare ed ai suoi approcci, sì alla loro diffusione nel nostro sistema sanitario. No invece alla corsia preferenziale, che l'iniziativa popolare in discussione intende loro conferire; sarebbe ingiusto ed iniquo. La medicina tradizionale e la medicina complementare devono esistere con pari dignità ed essere assoggettate agli stessi identici requisiti di giudizio. L'iniziativa finirebbe col togliere alle prestazioni complementari la loro dignità medica, il che col tempo le squalificherebbe.
Per queste ragioni non mi è possibile sostenere l'iniziativa nella sua formulazione attuale.

Simoneschi-Cortesi Chiara (C, TI): A differenza di molti miei colleghi e specialisti io non ho alcun legame con gli ambienti sanitari. Intervengo dunque per esprimere quello che buona parte della popolazione sente. Lo faccio come madre di tre figli, di cui ho avuto la responsabilità della cura, come figlia di genitori anziani, che curo personalmente e che sono confrontati con una moltitudine di più o meno serie malattie legate all'invecchiamento; ma lo faccio anche come paziente, che a un certo punto della sua vita ha dovuto convivere con dei dolori fisici costanti. In tutti questi frangenti abbiamo sicuramente apprezzato i grandi progressi della medicina, sia nella sua parte diagnostica che in quella della cura. Anche i medicamenti sono sempre più performanti. Grazie alla ricerca, ogni anno si aprono speranze di debellare questa o quella malattia, giudicata finora incurabile ed inguaribile.
Accanto a tutti questi lati positivi vi sono però i lati negativi delle cure più o meno invasive e dei medicamenti con le loro controindicazioni. In questi casi ho potuto constatare che certi vecchi rimedi, in generale l'uso delle erbe medicinali di cui ogni regione ha il segreto, certe cure medicamentose della medicina alternativa e complementare come l'omeopatia, la medicina tradizionale cinese, accompagnate da massaggi e dall'agopuntura, possono fare molto per aiutare le persone malate a lenire le loro sofferenze fisiche e morali. Penso per esempio all'accompagnamento di malattie tumorali e psichiche, alla cura delle allergie o alla riabilitazione postoperatoria. La medicina complementare non vuole sostituirsi a quella tradizionale, ma la completa in modo importante. Inoltre, basandosi su antichi saperi e su una concezione più lenta e naturale della cura della malattia, essa ci ridà una dimensione che purtroppo la medicina tradizionale sta via via perdendo. L'essere umano è un tutto, fatto di corpo, di anima, di mente, di razionalità e di sentimenti. Non si può pensare di curare solo una parte del corpo, come oggi purtroppo si fa spesso, e dimenticare le altre parti.
Per tutti questi motivi sono favorevole all'iniziativa. Diamo così a tutte le cittadine e tutti i cittadini la possibilità di far capo a queste cure, che tra le altre cose, hanno anche una grande efficacia preventiva e, alla fin fine, anche una loro efficacia finanziaria.

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: Il y a un point sur lequel tout le monde est tombé d'accord ce matin: personne ne conteste l'intérêt pour certains cas et dans certaines circonstances des médecines complémentaires. La question posée aujourd'hui n'est pas de savoir si on est pour ou contre les médecines complémentaires. Je crois qu'il est stupide d'être contre les médecines complémentaires.
Je le disais à quelqu'un tout à l'heure: quelle est la différence, lorsque l'on parle de phytothérapie, lorsque l'on prend des thés ou des remèdes qui contiennent des molécules naturelles, entre prendre une molécule naturelle ou une molécule chimique? D'un côté, on dira que c'est de la médecine complémentaire et, de l'autre, de la médecine scientifique. Le débat n'est pas là. Personne ne conteste le fait que des plantes peuvent avoir une influence sur la santé et que, par conséquent, la phytothérapie peut être efficace. La preuve en est qu'aujourd'hui encore certains médicaments tirés des plantes, ainsi que les séances d'acupuncture, sont pris en charge par l'assurance de base.
J'ai dit tout à l'heure à Monsieur Günter, qui a bâti une partie de son discours à l'appui de l'initiative sur l'acupuncture, qu'il tirait à côté de la cible. L'acupuncture pratiquée aujourd'hui par des médecins est remboursée par l'assurance de base. Puis, régulièrement, lorsque l'efficacité, l'adéquation et l'économicité de tel ou tel remède basé sur les médecines naturelles sont démontrées, il est admis dans le catalogue des prestations. Non, ce n'est pas une question dogmatique mais une question pratique. Veut-on ou ne veut-on pas mettre à charge de l'assurance obligatoire des soins et à égalité avec la médecine scientifique toutes les méthodes de médecine complémentaire?
On me dit aujourd'hui qu'il ne s'agit que de cinq méthodes, celles qui ont été supprimées du catalogue des prestations au mois de juin 2004. Il faut se référer au texte, le texte de l'initiative est tout à fait clair. Il ne parle pas de cinq méthodes, il parle des médecines complémentaires qui doivent être mises à égalité avec les autres formes de médecine, la médecine scientifique en particulier. La définition de ce type de médecine a été donnée par les initiants eux-mêmes dans
AB 2007 N 1256 / BO 2007 N 1256
un texte qui accompagnait l'appel à signer l'initiative, qui doit dater de l'été 2004.
Les initiants eux-mêmes se demandaient ce qu'on entend par "médecines complémentaires". Ils répondaient que l'expression "médecines complémentaires" recouvre l'ensemble diversifié des médecines dont le point commun est d'être complémentaires par rapport à la médecine dite classique, d'être fondées sur des corps de connaissances autonomes et de faire appel à des méthodes et produits thérapeutiques et de diagnostic éprouvées. Et ils continuent en citant toute une série de méthodes complémentaires qui vont bien au-delà des cinq méthodes qui ne sont plus à la charge de l'assurance de base, en règle générale, depuis juin 2005.
Sur la base de cette définition, comment se présente le paysage de la médecine complémentaire de Suisse? Plus de 200 méthodes de médecines complémentaires sont pratiquées à l'heure actuelle en Suisse. 145 d'entre elles sont inscrites au Registre de médecine empirique, cela va de l'eurythmie thérapeutique à la thérapie par la peinture selon les préceptes anthroposophiques, en passant par l'iridologie, l'homéopathie et la saignée. Il existe donc une variété absolument incroyable de méthodes, qui toutes sont prises en compte par l'initiative, en tout cas au minimum les 145 qui sont inscrites au Registre de médecine empirique. Quant au nombre de personnes qui sont concernées, une évaluation a fait ressortir qu'il y a environ 3000 médecins qui pratiquent, en complément de la médecine scientifique, des méthodes de médecine complémentaire, et environ 20 000 thérapeutes non-médecins qui administrent ces traitements, c'est dire le potentiel explosif que recèle cette initiative!
Bien sûr, on nous dit: "Ne vous référez pas trop au texte de l'initiative, mais plutôt aux derniers arguments présentés." Et il est vrai que si l'on compare le petit argumentaire publié par les initiants en été 2004 avec celui qu'ils ont établi après avoir obtenu les signatures nécessaires pour que l'initiative aboutisse, on constate un changement, mais le texte lui-même de l'initiative reste le même. Par contre, l'argumentation a changé: ils essaient de faire croire que, dès le départ, l'initiative visait à prendre en compte seulement quelques méthodes de médecines complémentaires, et qu'elle permettrait aussi de restreindre l'accès aux prestations de l'assurance obligatoire des soins aux seuls médecins et non à d'autres personnes qui seraient formées, suivant les critères qui ont été proposés ce matin par plusieurs orateurs et qui devraient être définis par l'office fédéral compétent.
Le texte de l'initiative prévoit de mettre sur pied d'égalité la médecine scientifique et les méthodes de médecine complémentaire - 145 au minimum, 3000 médecins, 20 000 thérapeutes.
Ensuite, on me dit: "Cette initiative permettrait une réduction des coûts." Je pense qu'il est difficilement concevable, lorsqu'il y a des centaines de personnes supplémentaires qui offrent des prestations à la charge de l'assurance de base, lorsque 145 méthodes, à terme, seront admises dans l'assurance de base, que les coûts n'augmentent pas de manière dramatique. Et surtout, rien ne permet de dire que ça s'arrêtera là: il y a aujourd'hui 145 méthodes qui sont admises au registre des médecines complémentaires, il y a 200 méthodes pratiquées, il y a donc déjà maintenant un potentiel supplémentaire d'extension du nombre des médecines inscrites au registre des médecines complémentaires. L'imagination humaine, les connaissances, l'intérêt pour de nouvelles médecines étant insatiable, à coup sûr, au cours des années qui viennent, l'éventail des méthodes de médecine complémentaire s'élargira encore.
On a essayé, souvent, de joindre deux débats: celui qui est né de la décision que j'ai prise au mois de juin 2005 et sur laquelle je reviendrai, et le débat sur les médecines complémentaires. Le débat sur les médecines complémentaires est un débat de principe: veut-on mettre à la charge de l'assurance de base, sans limites, les méthodes de médecine complémentaire? Dans l'autre débat, qui est plus difficile, la polémique est facile. On en a eu la démonstration à plusieurs reprises ce matin: non seulement on a essayé de déplacer le débat du texte de l'initiative vers un débat sur le problème des cinq méthodes de médecine qui ont été supprimées de l'offre de base de l'assurance obligatoire des soins, mais encore, après, on a essayé de polémiquer sur l'intérêt que peut avoir telle ou telle assurance à proposer des assurances complémentaires et la rapidité de réaction de telle ou telle assurance. Il s'agit d'une mauvaise querelle sur laquelle je ne reviendrai pas.
Par contre, je crois qu'il est essentiel de rappeler quelques dates. L'initiative populaire que nous traitons ce matin a été lancée en 2004, la récolte de signatures a commencé en septembre 2004. A ce moment, on réalisait l'étude qui avait été commandée par ma prédécesseure sur les cinq méthodes de médecine complémentaire qui avaient été admises à titre provisoire dans le catalogue des prestations remboursées par l'assurance obligatoire des soins, étude qui devait se terminer, selon le mandat donné par Madame Dreifuss, en juin 2005. Au 1er juillet 2005, une décision devait être prise: maintient-on ces méthodes dans le catalogue des prestations remboursées par l'assurance de base ou les supprime-t-on?
Pour répondre à cette question, Madame Dreifuss avait demandé la constitution d'une commission, la fameuse commission PEK, qui a mis beaucoup de temps à définir ses méthodes de travail. Entre les tenants des différentes méthodes de médecine, il n'y avait pas d'unité de vue et il y a eu de longues disputes qui ont duré une année, deux ans, voire même trois ans, avant que l'on se mette d'accord sur une méthode pour analyser la conformité de ces médecines avec les exigences de la LAMal. Puis, devant le choix d'abandonner l'étude, qui était dotée de moyens financiers intéressants, ou d'avancer, on a fini par se mettre d'accord sur une méthode. Certains ont grincé des dents, mais à la fin, ils ont admis que cette méthode serait adoptée pour voir si les critères étaient remplis.
En avril 2005, la version définitive du rapport final de la commission a été remise à l'Office fédéral de la santé publique. On a constaté que les auteurs du rapport et le comité de pilotage du PEK n'avaient pas été en mesure de faire des propositions de maintien dans le catalogue de l'assurance obligatoire des soins ou d'exclusion de celui-ci. Or, l'objectif était bien celui-là: va-t-on réintégrer dans le catalogue de l'assurance de base ces méthodes thérapeutiques?
Aussi les services de mon département ont-ils prié ces spécialistes, qui avaient eu six ans pour travailler et qui avaient été au bénéfice d'un crédit assez important, de bien vouloir prendre une décision et de faire des recommandations à l'intention du chef du département. C'est ce qui a été fait et, par une majorité de deux contre un, les commissions spécialisées, notamment la Commission fédérale des prestations générales, ont recommandé de supprimer la prise en charge de ces méthodes thérapeutiques par l'assurance obligatoire des soins.
Sur la base de cette recommandation, l'Office fédéral de la santé publique m'a proposé de faire cesser, dès le 1er juillet 2005, le remboursement des cinq méthodes qui avaient été provisoirement prises en charge pendant six ans. C'est la décision que j'ai prise le 2 juin 2005. Dès lors, prétendre que la décision que j'ai prise était une décision autoritaire, basée sur des souhaits, voire des goûts personnels, est un pur mensonge! Il y a eu six ans d'étude, des millions de francs dépensés, qui ont abouti à des rapports qui ont été examinés par les commissions spécialisées; celles-ci m'ont recommandé de supprimer ces méthodes du catalogue de l'assurance de base; l'Office fédéral de la santé publique m'a recommandé de supprimer le remboursement de ces méthodes par ladite assurance. C'est ce que j'ai fait, en conformité avec la loi et ma conscience, le 2 juin 2005.
Monsieur Wehrli et quelques autres apôtres de la paix dans ce domaine souhaitent que l'on modifie la loi pour permettre de réintégrer dans le catalogue des prestations les fameuses cinq méthodes supprimées le 2 juin 2005. C'est un débat que vous devrez mener: est-ce qu'à l'avenir il y aura deux types de dispositions légales, l'un qui concerne la médecine scientifique pour laquelle on exige de se conformer aux fameux trois critères en vigueur, et l'autre qui prévoit
AB 2007 N 1257 / BO 2007 N 1257
que pour les médecines complémentaires - ne parlons pas des médecines alternatives, car elles sont en général complémentaires à la médecine scientifique -, ou en tous les cas une partie d'entre elles, les critères scientifiques admis jusqu'à maintenant d'économicité et d'efficacité ne seront pas applicables parce que l'on a décidé de privilégier ces médecines? La position du Conseil fédéral est évidemment que l'on ne peut pas avoir deux types de dispositions en fonction des objectifs que l'on souhaite atteindre. Il faut avoir un seul type de dispositions, celui qui existe à ce jour.
On nous dit que si l'initiative populaire est rejetée, c'est une atteinte au principe de la liberté de choix. Mais qui ose affirmer une chose pareille? Qui interdit en Suisse à une personne qui croit que dans son cas une méthode de médecine complémentaire est meilleure que les méthodes scientifiques de recourir aux méthodes complémentaires? On nous répondra: "Mais la liberté de choix est formelle et non réelle." Ces débats datent du temps du communisme, lorsque l'on disait: "En Occident, il y a des libertés, mais elles sont formelles et non réelles, alors que chez nous elles sont réelles." On a vu ce que cela signifiait en pratique.
Alors, on nous rétorquera: "La liberté que vous donnez est purement formelle. Elle n'est pas réelle parce que vous ne donnez pas aux gens les moyens de choisir ce qu'ils aimeraient choisir." Ce n'est pas le seul cas où la déclaration par laquelle on donne la liberté aux gens de choisir le moyen de transport, d'enseignement, de se soigner n'est pas accompagnée par la mise à disposition des fonds nécessaires pour pratiquer la méthode qu'on a choisie à titre personnel. Dans notre système, la liberté octroyée est formelle. Monsieur Müller, on ne donne pas à chaque fois les moyens d'exercer un caprice. On dit: "Tu as le droit de choisir si tu veux une méthode qui n'est pas admise." Mais si je veux aller de Genève à Zurich en avion ou en train, le prix est différent. J'ai la liberté de choisir l'avion ou le train, mais je paie un prix différent. Il n'y a pas là une atteinte à ma liberté de mobilité. C'est la même chose ici. La liberté existe.
Chacun a le droit de choisir la méthode de traitement qu'il veut, mais la collectivité ne prend pas en charge n'importe quelle méthode de traitement. Elle prend en charge celle qui est communément admise comme efficace, scientifiquement démontrée et économiquement raisonnable. C'est un choix et, si on le conteste, on va probablement vers une catastrophe non seulement financière, mais aussi sur le plan de la logique. Il ne s'agit pas de porter un jugement sur la qualité de ces médecines, mais simplement de savoir si elles doivent être prises en charge par l'assurance obligatoire des soins. C'est non seulement la prise en charge des prestations qui est demandée par l'initiative, mais encore la mise sur pied d'égalité de la médecine scientifique et des médecines complémentaires dans les domaines de l'enseignement, de la recherche, des soins et de la prévention. A chaque fois, des dépenses sont prévisibles.
C'est la raison pour laquelle je vous invite à voter, non pas en fonction d'un débat irréel qui ne doit pas avoir lieu - il ne s'agit pas d'être pour ou contre les médecines complémentaires -, mais d'un débat objectif, car il s'agit de savoir si toutes les médecines complémentaires doivent avoir accès aux prestations de l'assurance obligatoire des soins, si toutes les médecines complémentaires doivent être mises sur pied d'égalité avec la médecine scientifique pour la recherche et le traitement dans les hôpitaux. On aura plus tard un autre débat sur les méthodes qui ont été tracées du catalogue des prestations remboursées par l'assurance obligatoire des soins après six ans d'étude. Aujourd'hui, c'est un autre débat qui a lieu et il ne faut pas essayer de tout confondre. Je crois que la démocratie exige une certaine clarté.
C'est pour cela que le Conseil fédéral vous invite à recommander au peuple et aux cantons de rejeter cette initiative populaire trop vague, dangereuse pour notre système et, surtout, qui introduirait des critères dont on ne peut plus assumer la responsabilité en matière de choix.

Bugnon André (V, VD): Monsieur le conseiller fédéral, vous avez évoqué tout à l'heure les cinq méthodes thérapeutiques complémentaires et vous avez énuméré les raisons pour lesquelles vous n'avez pas pu les homologuer. J'ai entendu dire que, parmi ces cinq méthodes, il y en avait deux qui auraient répondu aux trois critères à remplir pour être reconnues, critères dont vous avez parlé tout à l'heure. Pourquoi avoir rejeté les cinq méthodes ensemble et ne pas avoir retenu les deux qui, semblerait-il, auraient pu l'être? Cela nous aurait mis beaucoup plus à l'aise pour recommander de rejeter l'initiative populaire qui, à mon avis, va beaucoup trop loin. Comme ça, on rejette tout en vrac, alors qu'il y a certains éléments qui auraient pu être reconnus!

Couchepin Pascal, conseiller fédéral: Je l'ai dit au début de mon intervention, les choses sont infiniment plus compliquées que ne le laissaient entendre certains orateurs. L'acupuncture, par exemple, pratiquée par un médecin, est toujours remboursée. Donc il y a des méthodes de médecine complémentaire qui sont prises en charge par l'assurance obligatoire des soins, par exemple toute une série de remèdes tirés des plantes. Il y a donc aujourd'hui déjà, même parmi les médecines qui généralement ont été tracées du catalogue de prestations, une partie d'entre elles qui sont prises en charge, dans la mesure où elles répondent aux critères de la loi. Donc, ce n'est pas blanc ou noir: parmi les médecines que vous évoquez, par exemple pour la phytothérapie, personne ne conteste qu'une plante peut avoir de l'efficacité, et ça, c'est remboursé!
Alors, ce qui était écrit dans le rapport, c'est que certaines méthodes de certaines médecines complémentaires sont positives et répondent aux critères de la loi, et on rembourse les frais de traitement qui en découlent. Mais l'ensemble, en tant que méthode générale, ne répond pas aux critères: c'est pourquoi on n'a pas admis l'ensemble d'une méthode, mais certains remèdes ou certaines techniques issus d'une méthode ou d'une autre. C'est sur cette ambiguïté que certains jouent. On admet que certains éléments de différentes méthodes sont acceptables et marchent, mais pas l'ensemble d'une méthode dans le catalogue. C'est pourquoi on a tracé l'ensemble des méthodes, mais on garde certains produits et certaines prestations. Il n'y a pas de contradiction.

Stahl Jürg (V, ZH), für die Kommission: Zu den Ausführungen betreffend die Beratungen und die Haltung der SGK, welche ich zu Beginn der Debatte gemacht habe, möchte ich noch einige wenige Punkte ergänzen. Vorausschicken muss ich jedoch, dass sowohl die Kommission im Januar als auch wir heute Ja oder Nein zu einer Volksinitiative sagen mussten bzw. müssen. Es liegen zwei entsprechende Anträge vor: entweder Zustimmung zum Bundesrat oder Zustimmung zur Kommissionsminderheit (Schenker).
Nachdem ich der Debatte aus der Sicht der SGK genau zugehört habe, stelle ich fest, dass die Bandbreite der Interpretation des Initiativtextes gross ist und wahrscheinlich auch gross bleibt. Selbst Initianten und Befürworter der Volksinitiative haben in ihren Ausführungen - das ist sehr interessant, wenn man als Kommissionssprecher hier vorne sitzt - die verschiedensten Interpretationen des Begriffes "umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin" vorgenommen. Es war die Rede von vier oder fünf Methoden, dann wurde das wieder auf 15 korrigiert; einige sprachen sogar von allen Methoden. Das ist auch ein Abbild der heutigen Diskussion und des Initiativtextes, welcher gemäss der Beurteilung der vorberatenden Kommission ausschlaggebend sein muss und es auch war.
Erstaunlich ist die Tatsache - der Bundesrat hat es bereits ausgeführt -, dass sich mehr als die Hälfte der Rednerinnen und Redner auf den Departementsentscheid berufen hat, die Leistungen der fünf Methoden ärztlicher Komplementärmedizin nach der Versuchsphase nicht definitiv in den Katalog der Grundleistungen aufzunehmen. Tatsache ist, dass die Unterschriftensammlung und folglich auch die Ausarbeitung der Initiative viel früher angefangen haben. Erste Unterschriften wurden bereits 2004 gesammelt, und der Entscheid des Departementes wurde im Sommer 2005 gefällt. Ebenso bemerkenswert ist, dass sich beinahe die Hälfte von
AB 2007 N 1258 / BO 2007 N 1258
Ihnen auf Umfragen und Studien bezogen hat und dass die Befürworter der Initiative von 30 Prozent Nichtversicherten sprechen und die Gegner der Initiative von 70 Prozent Versicherten. Auch das zeigt, dass hier in der Frage, wie die Komplementärmedizin in Zukunft platziert werden soll, zwei Grundauffassungen aufeinandertreffen.
Die Abwägungen Ihrer Kommission verliefen ähnlich wie hier. Es war aus meiner Sicht kein Ausspielen der Komplementärmedizin gegen die wissenschaftliche Medizin. Ich glaube, es waren vor allem der nicht sehr genaue Initiativtext und die nicht vorhersehbaren Auswirkungen der Initiative, die dazu führten, dass die Mehrheit der Kommission die Initiative ablehnt.
Es ist noch wichtig, auf zwei Punkte in zwei Voten von Ihnen hinzuweisen:
Zum ersten Punkt: Ein Befürworter hat gesagt, die WZW-Kriterien - und das ist wirklich wesentlich - sollten etwas grosszügiger angewendet werden. Aus Sicht der Kommission ist es aber unerhört wichtig, dass wir, wenn wir als Gesetzgeber die WZW-Kriterien festlegen, die Gewissheit haben, dass die Verwaltung diese auch korrekt anwendet. Wenn wir hier Grosszügigkeit fordern, untergraben wir unsere eigene Funktion; denn wir sollten die Politik machen, nicht die Verwaltung.
Zum zweiten Punkt: Ich glaube, es war Kollege Geri Müller, der gesagt hat, er möchte für die Herstellung von Heilmitteln gleich lange Spiesse haben. Hierzu muss ich Ihnen sagen, Kollege Müller, dass das Problem erkannt ist. Aber es ist eben nicht so, dass es gleich lange Spiesse braucht. Jetzt haben wir gleich lange Spiesse - die für Hersteller von Kleinstmengen zu einem unglaublichen Aufwand führen und die bewirken, dass diese ihre Heilmittel nicht mehr herstellen können. Darum glaube ich, sagen zu können, dass die SGK diese Problematik erkannt hat.
Bevor ich zum Schluss komme, noch etwas nicht ganz Ernsthaftes: Franziska Teuscher bitte ich - sie ist jetzt zwar nicht da -, im Anschluss an die Sitzung dem verletzten Verteidiger unseres FC Nationalrat homöopathisch zu helfen; Frau Kollegin Fehr möchte ich nachher als Vertreter meines Berufsstandes noch gratulieren für die Gratiswerbung - aber jetzt bin ich hier als Kommissionssprecher.
Zum Schluss: Die SGK beantragt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" abzulehnen.

Guisan Yves (RL, VD), pour la commission: La commission a entendu les initiants. Elle a engagé un débat assez similaire à celui qui vient de se dérouler.
Il n'y a pas d'opposition véritable entre la médecine scientifique et la médecine dite complémentaire. On parle de "médecine d'école", de "médecine académique", tous ces termes prêtent à confusion. Il y a une médecine scientifique, et il faut des écoles ainsi que des facultés pour l'enseigner, et rien d'autre. La médecine scientifique vise à décrire les phénomènes biologiques et physiopathologiques que nous observons. Son but est de traiter les patients atteints avec les moyens soit opératoires, soit médicamenteux, pour les soulager, souvent avec un grand succès lorsque la relation de cause à effet est bien établie et que les moyens pour enrayer les processus pathologiques sont à disposition.
Malheureusement, il existe de nombreuses situations où les phénomènes sont connus, mais où on ne sait pas comment les enrayer, ou d'autres où l'on a affaire à des situations plus fonctionnelles où, ni la pathologie, ni l'analyse biomoléculaire ne mettent en évidence le trouble du fonctionnement. Dans ces circonstances, la société n'admet plus maintenant que l'on ne sache pas! Et il faut faire quelque chose envers et contre tout! C'est bien souvent dans ce genre de situations que la médecine complémentaire est appelée à intervenir par des raisonnements établis de longue date, qui obtiennent des succès incontestables, mais bien souvent la relation de cause à effet ne peut pas être établie avec le même degré de probabilité significative que dans le cas de l'observation scientifique.
Je ne crois donc pas qu'il s'agisse d'exclure une approche plutôt que l'autre. D'ailleurs, la LAMal ne le fait pas. Elle accepte toute approche pour autant qu'elle soit efficace, adéquate et économique. C'est ce que prévoit l'article 32. D'ailleurs, l'application de la LAMal est assez souple parce que, dans le cadre d'une consultation, on peut avoir recours à des médecines complémentaires pour remédier à des problèmes que l'on ne peut pas résoudre autrement. Ces consultations sont normalement indemnisées selon le Tarmed avec ses vacations. Il n'y a donc rien à redire à cela.
Je crois que les coûts de l'assurance sociale sont une préoccupation pour tout le monde. Il s'agit de les endiguer. Ils sont définis en partie par l'article 32 - efficacité, adéquation, économicité du traitement -, mais il s'agit aussi de délimiter plus clairement ce qui émarge à l'assurance sociale et ce qui n'y émarge pas. C'est un débat difficile, mais il doit avoir lieu, sinon on ouvre la porte à des approches qui déclencheront une série de dépenses supplémentaires sans que l'on puisse exercer un contrôle quelconque. C'est ce à quoi ont fait très largement allusion non seulement de nombreux orateurs, mais aussi Monsieur le conseiller fédéral tout à l'heure. Il n'y a donc pas lieu de revenir davantage là-dessus.
Qui plus est, l'initiative va beaucoup loin que les seuls coûts sociaux qu'elle engendrerait. Elle implique des problèmes de formation, en particulier au niveau des thérapeutes non-médecins. Là, on touche un problème assez délicat, parce qu'il s'agirait de s'assurer que ces personnes ont une formation séméiologique et nosologique suffisante pour ne pas négliger un processus morbide en cours avec des moyens d'intervenir rapidement et de le laisser évoluer en ayant, par une mauvaise indication, recours à une médecine complémentaire qui n'est pas de mise dans la circonstance. Elle va aussi au-delà des cinq méthodes citées de manière répétée au cours du débat, donc la médecine traditionnelle chinoise, l'homéopathie, la médecine anthroposophique, la phytothérapie ou la thérapie neurale. Elle implique de nombreuses autres méthodes. C'est le tonneau des Danaïdes!
C'est pour cette raison que la commission a voulu en rester à une certaine rigueur dans l'application de la LAMal et que, par 15 voix contre 8 et 1 abstention, elle vous recommande de proposer au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative populaire.

Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit


Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin"
Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "Oui aux médecines complémentaires"

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Schenker Silvia, Fehr Jacqueline, Heim Bea, Rechsteiner Paul, Rossini, Teuscher)
.... die Initiative anzunehmen.
AB 2007 N 1259 / BO 2007 N 1259
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Schenker Silvia, Fehr Jacqueline, Heim Bea, Rechsteiner Paul, Rossini, Teuscher)
.... d'accepter l'initiative.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 06.066/4617)
Für den Antrag der Mehrheit .... 93 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 78 Stimmen

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Da Eintreten obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt.

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