Leuthard Doris, Bundesrätin:
Es freut mich, primär von allen Sprechenden zu hören, dass sie die Berufsbildung, das duale System in der Schweiz, schätzen und dass sie auch finden, es sei für unsere Wirtschaft eine optimale Grundlage, dass wir mit der sehr wirtschaftsnahen Ausbildung auch Arbeitsplätze und Ausbildungsgänge offerieren können, die dann wiederum zu interessanten Arbeitsplätzen führen. Frau Galladé hat darauf hingewiesen, dass zwei Drittel unserer Jugendlichen heute den Weg dieser beruflichen Grundbildung wählen. Das ist so, und tendenziell dürfte sich das auch noch weiter erhöhen. Denn durch das Angebot von zwei-, drei- und vierjährigen Ausbildungen ist es uns gelungen, ein sehr breitgefächertes Angebot, das sich an den Fähigkeiten und Qualifikationen der Jugendlichen ausrichtet, zu offerieren, auch wieder mit dem Ziel, möglichst alle zu integrieren, möglichst allen Schulabgängerinnen und Schulabgängern auch eine Anschlusslösung zu bieten. Das ist schlussendlich auch günstiger als der Weg über Sozialhilfe oder Arbeitslosenprogramme.
Wo stehen wir heute? Es ist, wie auch zu Recht gesagt wurde, heute mit dem BBG eine Herausforderung für die Berufsbildung, den dortigen Bundesanteil von heute rund 17 Prozent an den Richtwert von 25 Prozent heranführen zu können. Der Bund muss hier gegenüber den Kantonen glaubwürdig sein. Sie ersehen aus der Botschaft auf Seite 1264 die stufenweise Aufstockung der Bundesmittel. Dadurch können wir den Richtwert bis 2011 annähernd erreichen. Die Kosten für die Berufsbildung werden heute von Bund, Kantonen und Gemeinden mit einem Beitrag von insgesamt 2,9 Milliarden Franken getragen, der Anteil der Wirtschaft ist jedoch mit 4,8 Milliarden Franken weit grösser. Das muss man bei der Berufsbildung immer wieder anerkennend und gegenüber der Wirtschaft dankend erwähnen.
Natürlich wäre es, gestützt auf diesen Richtwert von einem Viertel, schön und auch korrekt, wenn wir frühzeitig, lange vor 2011, den Bundesanteil in diese Richtung bewegen könnten. Trotzdem muss ich Ihnen wirklich empfehlen, bei dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates zu bleiben. Einmal ist es so, wie auch Herr Studer jetzt erwähnt hat: Es ist ein Ganzes, das der Bundesrat ausgehandelt hat und mit dem auch die Kantone einverstanden sind. Wenn Sie jetzt einzelne Puzzleteile herausbrechen, auch wenn Sie dafür gute Gründe finden, so liefern Sie natürlich einen Steilpass dafür, dass auch die ETH, der Nationalfonds und andere Schulen kommen und sagen: "Ja, auch wir haben nicht all unsere Ziele umsetzen können, es ist auch für uns ein weiterer Mittelzuwachs nötig." Das heisst, Sie werden dann diese Debatte auch in der zweiten Runde noch führen. Im Sinne einer - ich sage jetzt mal: - Opfersymmetrie finde ich es eben richtig, dass auch die Berufsbildung in dieser Systematik bleibt. |
AB 2007 N 1303 / BO 2007 N 1303
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Die Herausforderungen in Bezug auf die Berufsbildung betreffen nicht die Erhöhung des Bundesanteils, sondern, wie Sie wissen, haben wir vor allem auch im letzten Jahr - Herr Ineichen hat Speranza erwähnt - Programme kreiert für sozial schwächere, für schulisch schwächere Jugendliche, bei denen wir zusammen mit den Kantonen jetzt auch dieses Case-Management lanciert haben. Mittlerweile wirken zwanzig Kantone bei diesem Programm mit, und das kostet natürlich. Das wollen wir umsetzen, weil es richtig ist und weil es dazu führt, die Situation auf dem Lehrstellenmarkt nochmals zu entspannen. Sie wissen auch, es gibt das Ziel, das sich Bund, Kantone und Sozialpartner gesetzt haben, bis 2015 die Quote der Sekundarstufe-II-Abschlüsse auf 95 Prozent anzuheben. Schliesslich sind auch die bereits begonnenen Reformen fortzusetzen, einerseits die Berufsmaturitätsreform, die Bildungsverordnungen, von denen 48 in Kraft, aber 87 noch in Bearbeitung sind. Insofern liesse es sich rechtfertigen, hier mehr Mittel zur Verfügung zu stellen; aber nochmals: Ich will mit dem ganzen System kohärent bleiben, und es ist auch in der Berufsbildung so: Mehr Mittel führen ja nicht automatisch zu mehr Qualität und zu mehr Effizienz.
Zum Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB): Hier möchte ich ebenso appellieren, dass Sie den Minderheitsantrag Pfister Theophil ablehnen. Das EHB, das wissen Sie, ist seit dem 1. Januar 2007 operativ tätig, als Nachfolgeorganisation des Schweizerischen Instituts für Berufspädagogik. Es hat einen Leistungsauftrag, mit dem der Bund steuert, einen Leistungsauftrag, der parallel zur BFI-Botschaft vom EHB entwickelt wurde und der im Bundesrat selbstverständlich auch noch diesen Herbst zur Genehmigung ansteht.
Es ist beim EHB nicht so, Herr Pfister Theophil, als ob wir das Finanzvolumen aufgestockt hätten. In der Tat gibt es nominell höhere Beiträge, die aber vor allem eine Folge der Kostentransparenz sind. Wir haben zum Beispiel Dienstleistungen wie Übersetzungen und Rechtsauskünfte, die nicht mehr zentral von der Bundesverwaltung durchgeführt werden und die jetzt das EHB macht; wir haben Kosten, die beim Bund nicht separat ausgewiesen wurden, wie Haftpflicht-, Personal- und Sachversicherungen, die jetzt aber beim EHB als Institut im dritten Kreis der Bundesverwaltung finanztechnisch transparent gemacht werden müssen. Effektiv sind das aber nicht zusätzliche Finanzvolumina, sondern es ist ein Ergebnis des neuen Rechnungsmodelles; insofern sind es effektiv nicht höhere Beiträge, die hier anfallen.
Sie haben den Master erwähnt, das ist eine neue Aufgabe, der Master of Science, aber der richtet sich an einen sehr beschränkten Kreis von Verwaltungsleuten, von Verbänden und von Funktionären, die dort tätig sind. Im Übrigen besteht bei den Masterausbildungen hier der Status quo. Auch hier sind wir daher der Meinung, dass diese Finanzen ausgewiesen sind, nicht gekürzt werden können und finanziell der Status quo auch hier beizubehalten ist. Aus finanzverwaltungstechnischen Überlegungen sind in den EHB-Krediten die Infrastrukturkosten nicht enthalten, diese werden in den jährlichen Budgets des Generalsekretariats meines Departementes eingestellt, weil das EHB uns direkt unterstellt ist. Somit hoffe ich, dass ich mit diesen Erklärungen die Transparenz in diesem Punkt noch erhöhen konnte. Ich bitte Sie daher, auch in diesem Bereich dem Beschluss des Ständerates zu folgen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Noch eine Äusserung an Herrn Ineichen: Die Weko hat mit diesem Geschäft nichts zu tun. Ich muss Sie dort leicht korrigieren, weil es in der Weko aktuell sechs Interessenvertreter aus der Wirtschaft, den Verbänden, hat; die sind dort vertreten. Wir haben auch nicht vor, deren Mandate zu kündigen. Das Gesetz sieht vor, dass die Interessenvertretungen der Wirtschaftsverbände dort Anspruch auf einen Sitz haben; insofern ist das gewährleistet und hat mit diesem Geschäft nichts zu tun.
Die Berufsbildung ist effektiv ein wichtiges Element auch der Wirtschaftspolitik. Sie liegt mir am Herzen, weil eben auch zwei Drittel der Jugendlichen diesen Weg beschreiten, weil sie uns hilft, uns punkto Innovationsleistung optimal zu positionieren, weil sie ein gutes Renommee hat und weil sie effektiv in der ganzen Breite der wirtschaftlichen Entwicklungen interessante Ausbildungsplätze offeriert. Ich bin aber auch der Meinung, dass die beantragten Mittel bei den Masterplänen, welche wir gemeinsam vereinbart haben, durch Vorgaben auch punkto Effizienzsteigerungen ausreichend sind, um die Umsetzung dieser Masterpläne zu gewährleisten.
Ich bitte Sie daher, dem Beschluss des Ständerates und damit dem Entwurf des Bundesrates Folge zu leisten und alle anderslautenden Anträge abzulehnen.