Nationalrat - Herbstsession 2007 - Zehnte Sitzung - 27.09.07-08h00
Conseil national - Session d'automne 2007 - Dixième séance - 27.09.07-08h00

07.038
Einsätze der Armee
zur Unterstützung
ziviler Behörden.
Bundesbeschlüsse
Engagements de l'armée
en faveur
des autorités civiles.
Arrêtés fédéraux
Erstrat - Premier Conseil
Botschaft des Bundesrates 30.05.07 (BBl 2007 4885)
Message du Conseil fédéral 30.05.07 (FF 2007 4643)
Nationalrat/Conseil national 27.09.07 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 19.12.07 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Text des Erlasses 1 (BBl 2008 169)
Texte de l'acte législatif 1 (FF 2008 137)
Text des Erlasses 2 (BBl 2008 171)
Texte de l'acte législatif 2 (FF 2008 139)
Text des Erlasses 3 (BBl 2008 173)
Texte de l'acte législatif 3 (FF 2008 141)

Antrag der Mehrheit
Eintreten

Antrag der Minderheit
(Lang, Müller Geri)
Nichteintreten

Antrag der Minderheit
(Günter, Aubert, Banga, Haering, Lang, Müller Geri, Widmer)
Rückweisung der Vorlage 1 an den Bundesrat
mit dem Auftrag, den Kantonen und betroffenen Städten einen Leistungsauftrag für den Botschaftsschutz zu erteilen und die Polizeikorps entsprechend aufzustocken.

Antrag der Minderheit
(Widmer, Aubert, Banga, Günter, Lang)
Rückweisung der Vorlage 3 an den Bundesrat
mit dem Auftrag, den Kantonen einen Leistungsauftrag für die Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr zu erteilen und die Polizeikorps entsprechend aufzustocken.


Proposition de la majorité
Entrer en matière

Proposition de la minorité
(Lang, Müller Geri)
Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité
(Günter, Aubert, Banga, Haering, Lang, Müller Geri, Widmer)
Renvoi du projet 1 au Conseil fédéral
avec mandat de confier aux cantons et aux villes concernées un mandat de prestations dans le domaine de la protection des ambassades ainsi que d'augmenter les effectifs des corps de police.

Proposition de la minorité
(Widmer, Aubert, Banga, Günter, Lang)
Renvoi du projet 3 au Conseil fédéral
avec mandat de confier aux cantons un mandat de prestations en matière de sécurité dans le trafic aérien ainsi que d'augmenter les effectifs des corps de police.

Haller Ursula (V, BE), für die Kommission: Der Bundesrat hat am 30. Mai 2007 eine Botschaft zu drei Bundesbeschlüssen über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden verabschiedet. Die SiK-NR hat sich an der Sitzung vom 2. und 3. Juli mit diesen Vorlagen befasst.
Es geht in der Botschaft respektive in den drei Bundesbeschlüssen darum, den Assistenzdiensteinsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen (Einsatz Amba Centro) beziehungsweise völkerrechtlich geschützter
AB 2007 N 1461 / BO 2007 N 1461
Niederlassungen - das betrifft internationale Organisationen -, zur Verstärkung des Grenzwachtkorps (Einsatz Lithos) und zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs (Einsatz Tiger/Fox) ab 2008 neu zu definieren und zu regeln. Assistenzdiensteinsätze, die länger als drei Wochen dauern, müssen gemäss Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes von der Bundesversammlung genehmigt werden. Während die Weiterführung der Einsätze Lithos und Tiger/Fox bisher weitgehend politisch unbestritten blieb, gab der Einsatz Amba Centro in der Vergangenheit immer wieder zu kontroversen Diskussionen Anlass.
Der Schutz ausländischer Vertretungen beziehungsweise völkerrechtlich geschützter Niederlassungen soll durch die Standortstädte gewährleistet werden. Dafür müssen rund 330 Sicherheitskräfte eingesetzt werden. Weil diese nicht durch die zivilen Kräfte allein gestellt werden können, sollen sie subsidiär durch Angehörige der Armee, vorzugsweise durch Angehörige der Militärischen Sicherheit, unterstützt werden. Das heisst, es sollen möglichst keine WK-Truppen mehr eingesetzt werden. Milizformationen sollen zukünftig nur noch so weit einbezogen werden, wie es für Ausbildungszwecke notwendig ist.
Damit bleibt gewährleistet, dass die Armee die zivilen Behörden beim Eintritt einer ausserordentlichen Lage im Rahmen eines subsidiären Einsatzes zeitgerecht und kompetent zusätzlich mit WK-Formationen und Durchdienern unterstützen kann. Es wird eine bis Ende 2012 befristete Lösung angestrebt. Mit dem Ziel, sich unter Respektierung der rechtlichen Grundlagen und der bestehenden Zuständigkeiten mit der Klärung von Abstimmungsfragen an den wichtigsten Schnittstellen zwischen Polizei und Armee zu befassen, hatten der Chef des VBS und der Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) im Sommer 2005 die Schaffung einer gemeinsamen Diskussionsplattform - also zunächst zwischen KKJPD und VBS und seit Januar 2007 auch mit dem EJPD - beschlossen.
Im Rahmen dieser Plattform wurden verschiedene Themen behandelt, unter anderem Kernaussagen zum Einsatz der Armee im Rahmen der inneren Sicherheit, Aufgaben der Armee im Bereich des Konferenzschutzes, Dienstbefreiung von Angehörigen der Polizei, Zusammenarbeit im Bereich der Luftsicherheit, Kooperationsvereinbarung zwischen KKJPD und VBS, Beteiligung der Armee am Schutz ausländischer Vertretungen ab 2008, Rolle der Militärischen Sicherheit und Berufsanerkennung der Militärpolizisten. Es war denn auch naheliegend, dass die SiK-NR eine Vertretung der KKJPD, nämlich Regierungsrätin Karin Keller-Sutter, welche Vizepräsidentin der KKJPD ist, und Herrn Roger Schneeberger, Generalsekretär der KKJPD, zu einem Hearing einlud. Nach eingehender Diskussion wurde beschlossen, die zurzeit bis Ende 2007 beschränkten Assistenzdienste bei den Einsätzen Amba Centro, Lithos und Tiger/Fox in dem vom Bundesrat vorgeschlagenen reduzierten Umfang für vier weitere Jahre fortzuführen. Künftig werden insbesondere zum Schutz ausländischer Vertretungen und völkerrechtlich geschützter Niederlassungen möglichst keine WK-Truppen mehr eingesetzt. Die Armee soll künftig nur noch mit maximal 125 Angehörigen einbezogen werden, wie es - ich habe es bereits erwähnt - für Ausbildungszwecke notwendig ist. Beim Grenzschutz wird das VBS das Grenzwachtkorps weiterhin mit mindestens 100 Angehörigen der Militärischen Sicherheit unterstützen, und die Polizeikorps der zuständigen Kantone und Städte werden vom Bund weiterhin mit maximal 20 Angehörigen der Militärischen Sicherheit für die Anforderungen im Bereich der Sicherheit im zivilen Luftverkehr unterstützt.
Die SiK-NR genehmigte die Bundesbeschlüsse Amba Centro mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, Lithos mit 12 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Tiger/Fox mit 13 zu 6 Stimmen.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, auf diese Vorlage einzutreten und den Nichteintretensantrag der Minderheit Lang, der sich auf alle drei Bundesbeschlüsse bezieht, abzulehnen.

Vaudroz René (RL, VD), pour la commission: Les trois arrêtés fédéraux sur lesquels nous devons nous prononcer ont pour but de régler à partir de 2008:
1. l'engagement de l'armée en service d'appui pour la protection des représentations étrangères et des organisations internationales - c'est la mission Amba Centro;
2. le renforcement du Corps des gardes-frontière - c'est la mission Lithos;
3. la sécurité du trafic aérien civil - il s'agit des missions Tiger/Fox.
Conformément à l'article 70 alinéa 2 de la loi fédérale du 3 février 1995 sur l'armée et l'administration militaire, les engagements en service d'appui qui durent plus de trois semaines doivent être approuvés par l'Assemblée fédérale.
La poursuite des engagements Lithos et Tiger/Fox n'est guère contestée sur le plan politique. Par contre, l'engagement Amba Centro a régulièrement fait l'objet de critiques. Le projet prévoit que le nombre de militaires engagés auprès des autorités civiles soit ramené à 245 au maximum à l'issue d'une période transitoire de deux ans, et ce jusqu'en 2012. Votre Commission de la politique de sécurité a entendu à ce sujet Madame Karin Keller-Sutter, conseillère d'Etat saint-galloise et vice-présidente de la Conférence des directrices et directeurs des départements cantonaux de justice et police.
A l'issue d'une discussion approfondie, la majorité de la commission a décidé d'entrer en matière, d'adhérer au projet du Conseil fédéral et de prolonger de quatre ans, mais avec des effectifs réduits, l'engagement de l'armée pour les trois missions qui devaient initialement prendre fin cette année, soit Amba Centro, Lithos et Tiger/Fox. L'objectif est de ne plus affecter les troupes en cours de répétition à la protection des représentations étrangères et des organisations internationales; de plus, les effectifs de l'armée pour cette mission devront se limiter à 125 militaires au maximum.
S'agissant de la protection des frontières, le Département de la défense, de la protection de la population et des sports continuera d'apporter des renforts au Corps des gardes-frontière, soit 100 militaires au minimum. Enfin, en matière de sécurité aérienne, les services de police des communes et cantons compétents bénéficieront encore du soutien de 20 membres de la sécurité militaire au maximum.
La commission a rejeté à une très large majorité une proposition Lang de non-entrée en matière sur les trois arrêtés - par 18 voix contre 2 -, ainsi que deux propositions Günter et Widmer visant respectivement à renvoyer au Conseil fédéral l'arrêté fédéral sur Amba Centro - par 13 voix contre 7 - et l'arrêté sur Tiger/Fox - par 12 voix contre 7.
Par 12 voix contre 6 et 1 abstention, la commission a également rejeté une proposition Banga qui prévoyait d'augmenter les effectifs du Corps des gardes-frontière de 200 personnes au lieu de maintenir l'engagement de l'armée pour cette mission.
Finalement, la commission a adopté les trois arrêtés fédéraux, respectivement par 13 voix contre 6 et 1 abstention pour l'arrêté fédéral concernant l'engagement de l'armée en service d'appui en faveur des autorités civiles pour la protection des représentations étrangères; par 12 voix contre 6 et 1 abstention pour l'arrêté fédéral concernant l'engagement de l'armée pour le renforcement du Corps des gardes-frontière dans leurs tâches de protection de la frontière; par 13 voix contre 6 l'arrêté fédéral concernant l'engagement de l'armée en faveur des mesures de sécurité dans le trafic aérien.
Par ailleurs, la commission a adopté, par 12 voix contre 4 et 2 abstentions, le postulat 07.3550 de la Commission de la politique de sécurité par lequel le Conseil fédéral est chargé de vérifier si ces engagements sont conformes à la Constitution fédérale. Le Conseil fédéral s'est déclaré prêt à accepter ce postulat.

Lang Josef (G, ZG): Die Entmilitarisierung der inneren Sicherheit und damit die Trennung von Armee- und Polizeiaufgaben ist eine liberale Errungenschaft des modernen Rechtsstaates. Ich zitiere aus der Dissertation von Adrian
AB 2007 N 1462 / BO 2007 N 1462
Lobsiger, der bis vor Kurzem in den Diensten des EJPD gestanden hat. Unter dem Zwischentitel "Entmilitarisierung der Polizeigewalt" ist in der vor acht Jahren in Basel eingereichten Doktorarbeit zu lesen: "Ein wichtiges Anliegen der bürgerlichen Revolutionen war die Entmilitarisierung der staatlichen Vollzugsgewalt. Verteidigungsministerien und Generalität sollten sich nur noch um gewaltsame Auseinandersetzungen mit dem Ausland und im Ausland kümmern. Im Inland sollte sich die staatliche Macht auf die defensiv-reaktive Wahrung der allgemeinen Gefahrenabwehr zurückziehen. Diese Aufgabe sollte der organisationsrechtlich als Polizei ausgeschiedenen Behörde vorbehalten bleiben, welche eine rein zivile Vollzugsmacht verkörperte."
In der Schweiz erleben wir seit Jahren eine schleichende Rückkehr in die vorliberalen, vormodernen Zeiten, wo Armee und Polizei noch nicht getrennt waren. Die Schaffung eines Sicherheitsdepartementes, über die wir später befinden werden, ist auch Ausdruck davon. Die Militarisierung der inneren Sicherheit ist nicht nur demokratiepolitisch fragwürdig, sie ist es auch aus praktischen Gründen: Soldaten verfügen über bedeutend schwächere polizeiliche Kompetenzen als Polizistinnen, Polizisten oder Grenzwächter. Die immer stärkere Ausrichtung der Armee auf innere Einsätze widerspricht zudem Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung. Dieser spricht lediglich von der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und von der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Wir Grünen streiten entschieden ab, dass die innere Sicherheit schwerwiegend bedroht ist und dass sich unser Land in einer ausserordentlichen Lage befindet. Wir reden hier ja von Sicherheitspolitik und nicht von zivilen Komplotten.
Weiter stehen die inneren Armee-Einsätze in Widerspruch zu Artikel 67 Absatz 2 des Militärgesetzes: "Die Hilfe wird nur so weit geleistet, als die Aufgabe im öffentlichen Interesse liegt und es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen." Wenn jemand der Ansicht ist, dass die zivilen Behörden überfordert sind, dann weise ich ihn auf die Rückweisungsanträge der Minderheiten Günter und Widmer sowie auf den Antrag der Minderheit Banga hin.
Der Bundesrat wird sicher ein Gutachten Rhinow erwähnen; das ist ein offensichtliches Gefälligkeitsgutachten, das der Auffassung der meisten Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtlern dieses Landes widerspricht. Bei Amba Centro soll vor allem die Militärische Sicherheit eingesetzt werden; bei Tiger/Fox ist das bereits der Fall, und bei Lithos ist es weitgehend der Fall. Damit droht die Militärische Sicherheit zu einem definitiven Einsatzinstrument, zu einer Trägerin von Dauereinsätzen zu werden. Damit hätten wir etwas, das noch schlimmer wäre als die vom Volk abgelehnte Bundessicherheitspolizei: eine militarisierte Busipo.
Wenn Sie solchen Entwicklungen einen Riegel vorschieben wollen, wenn Sie die Militarisierung der inneren Sicherheit stoppen wollen, wenn Sie eine Rückkehr ins Ancien Régime verhindern wollen, dann müssen Sie dem Nichteintretensantrag zustimmen.

Günter Paul (S, BE): Zuerst das Positive. Das ist zwar aus dem Text der Botschaft zum Bundesbeschluss nicht ersichtlich, denn er beschreibt einfach eine Verlängerung des bisherigen Zustandes. Aber aus zugehörigen Materialien der Vorlage geht hervor, dass ein Schritt in die richtige Richtung getan wurde: Es ist nämlich Schluss mit WK-Soldaten vor den Botschaften - etwas, was wir ja seit Langem verlangt haben. Die Armee stellt aber noch maximal 125 Angehörige der Militärischen Sicherheit zur Verfügung - Sie haben es gehört.
Die SP-Fraktion ist klar der Meinung, dass die Armee in normalen Zeiten bei den Botschaftsbewachungen grundsätzlich nichts zu suchen hat. Eine subsidiäre Hilfe der Armee ist allein in ausserordentlichen Lagen denkbar, z. B. bei Katastrophen oder wenn plötzlich sehr viel mehr Botschaften bewacht werden müssten. Nach jahrelangem Widerstand von verschiedener Seite - vor allem auch von uns - ist jetzt offenbar ein Kompromiss, ein typisch schweizerischer und - wie ich sage - fauler Kompromiss zwischen den Kantonen und dem Bund gefunden worden, der zumindest die Militärpräsenz reduziert und wie gesagt den WK-Diensten der normalen Truppe vor den Botschaften ein Ende bereitet. Aber falsch ist es trotzdem, dass das Militär mit Spezialtruppen, wenn auch stark reduziert, weiterhin die Botschaften in normalen Zeiten bewachen hilft. Dies wird jetzt damit begründet - Frau Haller hat auch davon gesprochen -, dass das für die Ausbildungsfunktion der Armee wichtig sei. Ich begreife nicht, was das mit Ausbildung zu tun hat, wenn die Militärische Sicherheit vor den Botschaften herumsteht. Ausbildung wird bei der Truppe betrieben, und die Bewachung könnte zum Beispiel genauso gut - vielleicht sogar besser - von Polizisten, die die Botschaftsbewachung berufsmässig machen, durchgeführt werden. Es ist nicht einzusehen, warum 125 Mann der Armee vor Botschaften herumstehen müssen, damit die Armee für einen Spezialfall, einen Krisenfall üben kann.
Die Frage ist nun, ob man wegen dieser Fehler die ganze Vorlage ablehnen soll, wie das Herr Lang macht. Ich fürchte, wenn man ihm zustimmen würde, dann bliebe einfach alles beim Alten. Das wäre gegenüber dem, was die Vorlage bringt, doch ein Rückschritt.
Wir meinen, das richtige Vorgehen sei, dass man anerkennt, dass das, was hier gemacht wurde, ein Schritt in die richtige Richtung ist, dass man aber die Vorlage an den Bundesrat zurückweist, damit auch der zweite Schritt noch getan werden kann. Dieser ist nötig, und er könnte getan werden, indem die Kantone und Städte einen Leistungsauftrag vom Bund erhalten. Dieser Leistungsauftrag wird natürlich auch etwas kosten, aber das tun die 125 Leute der Militärischen Sicherheit schliesslich auch. Wahrscheinlich, wenn man es richtig rechnen würde, kosten sie sogar mehr.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage 1 einzutreten, diese dann aber an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, den Kantonen und den betroffenen Städten einen Leistungsauftrag für den Botschaftsschutz zu erteilen und die Polizeikorps der Kantone entsprechend aufzustocken.
Heute haben wir leider eine andere Entwicklung. Die Kantone bauen die Korps ab und sparen. Mein Kanton, der Kanton Bern, ist ein typisches Beispiel. Er investiert den Gewinn aus der Fusion von Stadt- und Kantonspolizei in Sparmassnahmen statt in mehr Polizei. Da läuft seit Längerem eine ungute Entwicklung. Der Bund bietet Hand dazu, und das Resultat des Ganzen ist - Herr Lang hat es gesagt, und da stimme ich ihm zu - eine schleichende Entwicklung zu einer Bundessicherheitspolizei, und zwar zu einer militarisierten; das ist eine ungute Entwicklung.
Wir bitten Sie, auf die Vorlage 1 einzutreten und diese dann, wie gesagt, zurückzuweisen.

Widmer Hans (S, LU): Der Rückweisungsantrag der Minderheit zu Vorlage 3 lautet genau gleich wie jener zu Vorlage 1, den Kollege Günter vorhin begründet hat; deswegen werde ich noch etwas grundsätzlicher. Die Begründung folgt derselben Linie, wie sie Kollege Lang dargestellt hat, aber ich möchte trotzdem nochmals einige Überlegungen vertiefen.
Für uns - das gilt auch für die anschliessende Debatte rund um das Problem eines Sicherheitsdepartementes - ist die strikte Trennung zwischen den Aufgaben der Armee und jenen der Polizei der Ausdruck einer rechtsstaatlichen Entwicklung, hinter die wir unter keinen Umständen zurückgehen wollen. Es darf nicht sein, dass man aus reinen Effizienzgründen diese scharfe Trennung infrage stellt. Diesbezüglich kritisieren wir auch die Kantone. Natürlich haben sie Freude, wenn sie bei der Polizei sparen können. Natürlich hat der Bund Freude, wenn von der Armee her neue Aufgaben auf ihn zukommen. Denn die geostrategische Lage der Schweiz - wir sind rundum von sicheren Ländern umgeben - erlaubt es der Armee nicht mehr, im Sinne von Pro Militia oder anderen eher rückwärtsgewandten Organisationen die Armee noch im selben Zustand zu erhalten, wie wir ihn in den Achtziger- und Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts hatten. Wir müssen also sowohl die Kantone
AB 2007 N 1463 / BO 2007 N 1463
als auch den Bund kritisieren, weil die Gefahr gross ist, dass diese Trennung zwischen Armee und Polizei plötzlich zu durchlässig wird. Wir dürfen nicht aus pragmatischen Gründen eine staatspolitisch wichtige Trennlinie einfach infrage stellen.
Ich gebe gerne zu, Herr Bundesrat: Effizienzmässig ist das schon verständlich, aber der Staat - vor allem mit seinem Machtmonopol und seinen zwei Instrumenten Polizei und Armee - ist kein Betrieb. Er ist eine Grösse, die nicht nur von pragmatischen und Effizienzprinzipien her geleitet werden darf.
Deswegen machen wir folgenden Vorschlag: Geben Sie doch den Polizeien, den Kantonen einen Leistungsauftrag, und bezahlen Sie diesen! Was Sie dafür ausgeben müssen, können Sie bei derjenigen Truppe einsparen, die Sie jetzt so ziemlich intensiv und effizient aufbauen, nämlich bei der Militärischen Sicherheit. Die Militärische Sicherheit ist für uns potenziell nicht ganz harmlos, weil sie eben sozusagen eine Art Übergriff über diese Trennlinie hinaus macht, sie macht Übergriffe in die Domäne der Polizei hinein.
Vor diesem Hintergrund ist der Minderheitsantrag zu Vorlage 3 zu verstehen. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.

Engelberger Eduard (RL, NW): Die drei Bundesbeschlüsse über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden sind nach unserer Auffassung für die Sicherheit unserer Bevölkerung wichtig und notwendig, ganz im Gegensatz zu den von Herrn Lang immer wieder geäusserten Thesen der Militarisierung der inneren Sicherheit. Wichtig und notwendig sind die Beschlüsse nicht nur, weil die bestehenden Beschlüsse Ende 2007 auslaufen, sondern weil sie eine klare Ausgangslage schaffen und mithelfen, die Verantwortlichkeiten in den kommenden Jahren zu regeln und den massvollen Einsatz der Armee, befristet bis 2012, sicherzustellen. Der Assistenzdienst und Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen, der sogenannte Amba Centro, war auch in unserer Fraktion ein immer wieder vieldiskutiertes Thema. Dabei ging es nicht um die Verfassungsmässigkeit des Einsatzes, aber um den militärischen Einsatz von WK- bzw. Miliztruppen. Immer mehr war das Ausbildungsmanko, das daraus entsteht, eine zentrale Frage; die Kritik kam vor allem aus der Truppe, aber auch von aussen - von Gewerbe, Wirtschaft und von militärischen Vereinen. Deshalb forderten wir mit parlamentarischen Vorstössen gezielt und präzise, dass keine WK-Einheiten mehr zum Einsatz kämen und die Anzahl der eingesetzten Milizangehörigen bis 2007 mindestens halbiert würde. Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss ist unsere Forderung weitgehend erfüllt. Wir fordern aber auch, dass die Übergangsfristen zwingend eingehalten werden und dass nach dem Rückbau ausschliesslich Angehörige der Militärischen Sicherheit zum Einsatz kommen; das selbstverständlich in normalen oder eben ordentlichen Lagen.
Der Einsatz Lithos zur Verstärkung des Grenzwachtkorps mit nur noch 100 Angehörigen der Militärischen Sicherheit scheint uns im jetzigen Zeitpunkt tragbar. Hingegen sind wir der Ansicht, dass der Einsatz Tiger/Fox während der nächsten vier Jahre immer wieder hinterfragt werden muss, um ihn den effektiven Bedürfnissen anpassen zu können, und zwar ohne Druck der Politik.
Wir sind also bereit, die drei Bundesbeschlüsse zu akzeptieren. Ich weise aber noch einmal auf meine Bemerkungen hin und fordere alle Verantwortlichen in den Kantonen, im VBS und im EJPD auf, diese Einsätze gut im Auge zu behalten und die Plattform mit den Kantonen weiterzuführen, um die innere Sicherheit im Verbund mit der äusseren Sicherheit klarer zu definieren.
Ich beantrage Ihnen im Namen der FDP-Fraktion, auf die drei Beschlüsse einzutreten und ihnen zuzustimmen, also alle anderslautenden Anträge, eben auch die Rückweisungsanträge, abzulehnen. Schlussendlich bitte ich Sie, dem Postulat 07.3550, das zur Diskussion steht, zuzustimmen.

John-Calame Francine (G, NE): Le groupe des Verts s'oppose aux trois arrêtés qui nous sont proposés. Depuis quelques années déjà, l'armée s'immisce dans les tâches de sécurité intérieure, alors que ces tâches ne lui sont pas dévolues par la Constitution. Nous ne comprenons pas pourquoi le Conseil fédéral s'enferre à ne vouloir ni engager ni former les civils qui manquent à notre pays pour répondre aux besoins sur le plan de la sécurité intérieure, pour protéger nos ambassades, nos frontières ou la population en cas d'événements particuliers comme l'Euro 2008 ou le Forum économique mondial de Davos. Certes, il y a des contraintes budgétaires, mais nous sommes persuadés qu'il existe une marge de manoeuvre.
Les responsables des polices cantonales relèvent de manière récurrente leur manque de personnel pour assumer toutes les tâches de sûreté intérieure qui leur sont confiées, c'est la raison pour laquelle ils préfèrent souvent faire appel à des militaires plutôt que d'engager du personnel qui coûte cher. Il en est de même pour le Corps des gardes-frontière, qui dépend de la Confédération et auquel sont confiées des tâches plus administratives, tels la police des douanes, le dédouanement des marchandises, la police des frontières et la police des étrangers. Ici, de nouveau, il s'agit d'assurer notre sûreté intérieure en empêchant l'entrée sur notre territoire de criminels ou de personnes recherchées par la police.
Le manque d'effectifs dans le Corps des gardes-frontière est connu et reconnu: plusieurs rapports en ont fait état, pourtant aucune solution ou décision satisfaisante n'a été prise pour résoudre ce problème par le Département fédéral des finances. C'est pourquoi le Conseil fédéral teste actuellement la possibilité d'affecter les soldats de milice en service long au renforcement du Corps des gardes-frontière. Si le service long est attractif pour les étudiants et les apprentis, parce que cela leur permet d'effectuer leur service militaire en une seule fois, il n'était pas spécialement prévu que ces jeunes l'effectuent au sein du Corps des gardes-frontière.
Actuellement, nous observons sur le terrain une certaine perméabilité et de nouvelles collaborations entre les corps des polices cantonales et les gardes-frontière qui patrouillent ensemble à l'intérieur du territoire, notamment lors de contrôles routiers. Cela est certainement une bonne chose, pour autant que l'armée reste en dehors de ce fonctionnement. Ainsi s'est instauré dans notre pays, entre les cantons qui ne veulent pas dépenser davantage pour la sûreté intérieure et la Confédération qui doit trouver de nouvelles tâches à accomplir pour son armée de milice, un modus vivendi qui arrange bien tout le monde. Mais, finalement, est-ce que la population fait vraiment la différence entre un policier, un garde-frontière et un soldat? Ce n'est pas sûr. Ce sont toutes des personnes en uniforme et le commun des mortels n'arrive pas forcément à les différencier et à les identifier clairement, surtout lorsqu'ils travaillent et effectuent les mêmes missions.
Après une discussion approfondie, la majorité de la commission a choisi de renouveler les accords pour les quatre prochaines années, mais avec des effectifs réduits. Les Verts saluent la baisse drastique des effectifs qui sera opérée durant cette période. Le nombre de militaires va ainsi passer de 1090 actuellement à 245. C'est un réel progrès.
Même s'ils reconnaissent les efforts fournis pour restreindre les missions de sûreté intérieure, les Verts, comme ils l'ont déjà dit à maintes reprises, s'opposent à toute militarisation de la sécurité intérieure. Dès lors, nous vous invitons à soutenir les différentes propositions des minorités Lang, Günter, Banga et Widmer.

Müller Geri (G, AG): Die Vorlage, die Sie heute auf dem Tisch haben, ist eine Vorlage, die sich auf eine Analyse stützt, die eine Bedrohungslage der Schweiz heraufbeschwört, die eigentlich nicht besteht. Jo Lang hat vorhin zitiert, in welchem Fall die Armee für Einsätze im Innern da sein sollte. Das wären ausserordentliche Bedrohungslagen. Wir können heute nicht von einer ausserordentlichen Bedrohungslage sprechen, ausser eben bei gewissen Analysen,
AB 2007 N 1464 / BO 2007 N 1464
die sowohl von Militärs als auch von Sicherheitsdiensten gemacht werden, die aber eigentlich auf keinen Grundlagen abgestützt sind.
Eine Analyse der Bedrohungslage müsste mindestens Hintergründe aufweisen, bei denen man sagen kann, die Schweiz sei akut bedroht, die Schweiz habe ein grosses Problem, sie müsse aufrüsten, um dieser Bedrohung standzuhalten. Wir übernehmen aber praktisch tel quel die Bedrohungslage, wie sie zurzeit dominant von den USA vorgegeben und immer mehr von der Europäischen Union übernommen wird und jetzt auch in der Schweiz einen bestimmten Impact hat. Es ist eine Bedrohungslage, die keine Rücksicht auf das nimmt, was man eigentlich selber herstellt, eine Bedrohungslage, die zum Teil auch selber evoziert ist. Wenn Sie die geschichtlichen Ereignisse der letzten Jahre anschauen, stellen Sie fest, dass Sie nicht davon ausgehen können, dass die Bedrohung, die die USA im Jahr 2001 tatsächlich erlebt haben, einfach aus heiterem Himmel gekommen ist, vielmehr hat diese Bedrohung auch ihre Geschichte. Genauso hatten auch die Bedrohungen Westeuropas ihre Geschichte. Ich möchte hier nicht auf Details eingehen. Ich weise aber darauf hin, dass in Seminarien, die das VBS durchführt, dargelegt wird, wie man im Prinzip diese Bedrohungslage - die Bedrohung komme vor allem aus dem Nahen Osten - eins zu eins übernimmt. Dementsprechend ergreift man auch Massnahmen.
Natürlich ist der Terrorismus ein Problem, das streite ich nicht ab. Aber wenn Sie schauen, wie der Terrorismus aufgebaut ist, woher der Terrorismus kommt, in welchem Kontext er steht, kommen Sie eben auch zu anderen Schlüssen, als sie hier gezogen werden. Die Faktenlage müsste einmal geprüft werden. Ich habe schon versucht, hier mit Vorstössen eine unabhängige Analyse herbeizuführen. Das wurde aber verwehrt.
Weiter stützt sich diese Vorlage ganz klar auf Gewaltmassnahmen gegen Gewalt. Das ist eine Strategie. Diese Strategie kann man durchaus auch vertreten. Was ich aber eigentlich ganz massiv vermisse, ist eine Strategie, mit der die Schweiz in der Vergangenheit sehr guten Erfolg hatte, nämlich die Frage zu stellen, was man machen könnte, um potenzielle Bedrohungslagen abzubauen. Ich erlaube mir, hier ein Zitat aus dem "Schweizer Soldat" vorzulesen, ein ganz klar militärisches Heft, in dem der FDP-Regierungsrat des Kantons Nidwalden, Beat Fuchs, sagt - er verweist auf Bruder Klaus -: "Friedensförderung hat hierzulande Tradition. Als die acht Orte des Bundes 1481 an der Tagsatzung zu Stans in einer schweren Krise waren, bestand die Gefahr des Bürgerkrieges. Es ist der Intervention von Bruder Klaus zu verdanken, dass ein offener Konflikt nicht ausbrach." Bruder Klaus ist einer der wenigen Helden, der in diesem Bundeshaus verewigt ist: in Stein gemeisselt draussen vor der Eingangstüre.
Ich muss aber nicht auf 1481 zurückgreifen. In der Vergangenheit hat es verschiedene Ereignisse gegeben, bei welchen die Schweiz aufgezeigt hat, was sie mit friedensfördernden Massnahmen machen kann, und zwar nicht nur hier, sondern auch im Ausland. Ich denke beispielsweise an die Friedenspolitik, die die Schweiz in Moçambique mitgestaltet hat, einem Land, das über dreissig Jahre in einem Bürgerkrieg versunken war. Durch Dialogmassnahmen, durch Zusammenbringen der verschiedenen zerstrittenen Parteien hat die Schweiz einen wichtigen Beitrag geleistet. Genau um solche Kompetenzen geht es, um Dinge, die wir eigentlich ja schon können. Es geht darum, diese Dinge auch ins Zentrum zu stellen. Sicherheit hat also verschiedene Komponenten, und das ist eine Komponente, die in diesem Land leider nicht mehr gepflegt wird.
Die Ideen, die in diesen drei Vorlagen enthalten sind, sind eigentlich Ideen, bei denen Sie über eine Grenzverstärkung nachdenken. Grenzverstärkung: Stellen Sie sich einmal vor, die Schweiz würde gegenüber Europa mit der Armee Grenzwachtkorps aufbauen! Stellen Sie sich einmal vor, dass im Flughafen, der eigentlich auch eine Grenze bildet, die Armee aufgebaut wird! Was wären das für Signale angesichts unserer realen, aktuellen Bedrohungslage? Genau die gleiche Frage stellt sich im Zusammenhang mit den Botschaften: Haben wir hier nicht ein ganz anderes Problem, nämlich dass die Kantone in den letzten Jahren auch bei den Polizeikräften massiv gespart, nicht mehr die Kräfte zur Verfügung haben und dann eben dort die günstige Armee einsetzen?
Dann die verschiedenen Privatveranstaltungen, die in den letzten Jahren aufgebaut worden sind, beispielsweise das WEF, nächstes Jahr die Euro 2008: Plötzlich ist es einfach ganz klar, dass die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, die dort aufgelegt werden, von der Armee übernommen wird. Sie ist günstig, sie kann das gut machen, und sie steht zur Verfügung. Sie steht zur Verfügung, weil sie zurzeit keine anderen Aufgaben hat. Solche Dinge sind eine gefährliche Geschichte. Herr Lang hat die historischen Gründe vorhin aufgezeigt, ich muss darauf nicht mehr eingehen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der grünen Fraktion, auf diese drei Vorlagen nicht einzutreten.

Garbani Valérie (S, NE): J'interviens au nom du groupe socialiste pour soutenir la proposition de renvoi de la minorité Günter à l'arrêté 1.
A nouveau, le Conseil fédéral nous saisit d'une demande de prolongation des engagements de sûreté de l'armée en faveur des autorités civiles. Alors que la Constitution prévoit de tels engagements en cas de situations extraordinaires, il apparaît que l'intervention de l'armée tend ainsi à devenir la norme puisqu'elle est appelée de plus en plus systématiquement à intervenir dans les cas de situations ordinaires telles que manifestations ou même matchs de football.
La proposition de renvoi ne constitue aucunement une critique de fond du travail et des réflexions effectuées par la plate-forme composée de la Conférence des directrices et directeurs des départements cantonaux de justice et police et du DDPS. Cependant, nos sommes d'avis que cette plate-forme n'a pas été assez loin dans son analyse de la possibilité d'aboutir à une solution exclusivement civile dans le cas de situations ordinaires. La variante choisie par la plate-forme permettra en effet encore d'engager un tiers de militaires professionnels de la sécurité dans un contexte de situations ordinaires, ce qui dénature à notre sens le principe de subsidiarité de l'engagement de l'armée. La question de la nécessité ou non de militariser la sécurité intérieure doit enfin être clarifiée avant de continuer à prendre des décisions en ce sens. En d'autres termes, les réflexions menées dans le cadre du projet USIS, abandonnées unilatéralement par le Conseil fédéral en 2003, doivent être relancées.
Le projet du Conseil fédéral prévoit d'allouer aux cantons une augmentation du financement de la part de la Confédération, c'est-à-dire de le faire passer de 10 à 22,68 millions de francs. Il faut dès lors que la plate-forme remette l'ouvrage sur le métier pour définir les besoins des cantons afin d'augmenter les effectifs des forces civiles de police, d'éviter le recours à l'armée dans des situations ordinaires et de déterminer si ce crédit additionnel de 12,68 millions de francs est suffisant pour atteindre cet objectif.
Comme vous pouvez le constater, le groupe socialiste est opposé à la militarisation de la sécurité intérieure, mais il est prêt à faire une analyse effectivement plus approfondie de la nécessité impérative ou non de recourir à l'armée. Cette clarification est nécessaire pour prendre dans ce Parlement de telles décisions, qui relèvent également de la tactique du salami, puisque nous prolongeons ces arrêtés à l'infini sans avoir un débat ouvert et objectif.
Pour conclure, afin de laisser une chance au respect du principe de la subsidiarité ainsi qu'au respect de la Constitution, je vous invite, au nom du groupe socialiste, à adopter la proposition de renvoi de la minorité Günter.

Banga Boris (S, SO): Kritisch, teilweise nicht einverstanden und auch unzufrieden, empfehle ich Ihnen im Namen der sozialdemokratischen Fraktion trotzdem, auf die Bundesbeschlüsse über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen, zur Verstärkung des Grenzwachtkorps bei den Grenzschutzaufgaben und zugunsten der Sicherheitsmassnahmen im
AB 2007 N 1465 / BO 2007 N 1465
Luftverkehr einzutreten. Und zwar werden wir nur deshalb eintreten, weil endlich - ich betone: endlich -, wenn auch nur millimeterweise, in die richtige Richtung gegangen wird.
Wir treten erstens auf die Vorlage ein, weil sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) auf ein standardisiertes Verfahren für Gesuche um subsidiäre Unterstützung im Bereich der inneren Sicherheit geeinigt hat. Zuerst werden nämlich die eigenen Mittel herausgefiltert, und erst dann stellt die KKJPD das Gesuch. Also gibt es glücklicherweise pro futuro nur noch einen Ansprechpartner für den Bund und nicht mehr den Wildwuchs, den wir in den vergangenen Jahren erlebt haben.
Zweitens - das ist besonders positiv - wird es eine Reduktion der Armee-Einsätze geben. Das heisst, nach einer zweijährigen Übergangsphase wird der Armee-Einsatz um 75 Prozent reduziert werden. Es gibt auch operationell eine Verbesserung, da künftig primär Angehörige der Militärischen Sicherheit eingesetzt werden. Gleichzeitig wird der Bundesbeitrag an die Kantone erhöht, um die Deckungslücken bei den Kantons- und Stadtpolizeien zu mildern.
Aus dieser doch eher kritischen Haltung heraus erfolgen unsere drei Minderheitsanträge Günter, Banga und Widmer, auf die wir noch zu sprechen kommen.
Wir haben übrigens im Weiteren starke Zweifel an der Verfassungsmässigkeit dieser Bundesbeschlüsse und können schlichtweg das Gutachten von alt Kollege Rhinow nicht nachvollziehen. Das Gutachten kommt ja bekanntlich zum Schluss, dass die zivile Behörde die Latte selber niedriger schrauben kann, wenn sie zu wenig Mittel zur Verfügung stellt, um dann einen Armee-Einsatz zu rechtfertigen. Das kann ja um Himmels willen nicht Sinn und Zweck des Subsidiaritätsprinzips sein. Bei der Frage der Verfassungsmässigkeit spielt es übrigens absolut keine Rolle, ob sich nun Milizangehörige oder Profis im Einsatz befinden.
Ich bitte Sie, die Rückweisungsanträge der Minderheiten Günter und Widmer sowie meinen Minderheitsantrag zu Vorlage 2 zu unterstützen. Wir werden auch das Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission 07.3550 zur Abklärung der Verfassungsmässigkeit annehmen und warten gespannt auf die Ergebnisse.

Donzé Walter (E, BE): Ich möchte an den Anfang meiner Ausführungen einen übergeordneten Gedanken stellen: Unser gemeinsames Ziel muss sein, ein möglichst hohes Mass an Sicherheit für unsere Bevölkerung zu produzieren, und das in allen möglichen und auch unerwarteten Bedrohungslagen.
Zweite Vorbemerkung: Wir haben in der Vergangenheit sehr oft und sehr ausgiebig über die Rollen der Armee und der zivilen Behörden diskutiert. Es ist nun wichtig, dass wir nicht aus der Retrospektive heraus, sondern aufgrund der aktuellen Situation, aufgrund der Ergebnisse dieser Gespräche diskutieren. Die zahlreichen Diskussionen haben schliesslich zur Plattform VBS/KKJPD/EJPD geführt. Die Resultate, die Kernaussagen sind nach meinem Erachtens und jenem unserer Fraktion anerkennenswert. Sie sind richtig, und sie sollen unterstützt werden. Es geht darum, dass die Armee die zivilen Behörden aufgrund von Gesuchen, die konkret definiert sind, unterstützt und dass die Einsatzverantwortung bei den zivilen Behörden bleibt und nur die Verantwortung für die Führung der militärischen Verbände beim militärischen Kommando liegt.
Die Einsätze im Rahmen der inneren Sicherheit werden subsidiär geleistet, also nur dann, wenn die Mittel der zivilen Kräfte nicht ausreichen. Die Leistungen werden entsprechend den vorhandenen Ressourcen ausgehandelt und in verschiedener Hinsicht definiert. Die Einsatz- und Verhaltensregeln sind geklärt; im Konfliktfall entscheiden zivile Behörden. Dann gibt es die Frage der Lufthoheit; diese muss in militärischen Händen bleiben, weil die Polizei ja nicht über Luftkräfte verfügt. Schliesslich ist festgelegt, dass dieses Prozedere auch in gemeinsamen Übungen geschult und eintrainiert wird.
Diese Grundsätze unterstützen wir voll und ganz. Daraus folgt nun auch, dass wir grossmehrheitlich die drei Bundesbeschlüsse unterstützen. Die Einsatzverantwortung bleibt zivil, die Armee kann sich nicht - wie das von linker Seite vermutet wird - aufdrängen, und der Bevölkerung wird die höchstmögliche Sicherheit geboten, und dies alles zu einem erschwinglichen, ökonomischen Preis.
Wer kann heute definieren, wo die sogenannte Kriegsschwelle ist? Wir müssen alle unsere vorhandenen Mittel optimal nutzen, um die optimale Sicherheit zu gewährleisten. Über diese Grundlagen müsste eigentlich hier ein breiter Konsens bestehen. Natürlich sagen auch wir, dass die Umsetzung politisch überprüft und begleitet werden muss. Das Gewaltmonopol muss beim Staat bleiben. Es darf nicht zu privaten Organisationen übergehen. Die Friedensbemühungen, die Deeskalation - alle diese Grundsätze müssen natürlich weiterhin gelten.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen im Namen der EVP/EDU-Fraktion Eintreten auf alle drei Vorlagen. Wir lehnen den Minderheitsantrag Günter, der die Rückweisung der Vorlage 1 bezüglich Botschaftsbewachung beantragt, mehrheitlich ab. Der Minderheitsantrag Banga zur Vorlage 2 betreffend Grenzwachtkorps erübrigt sich von selber, weil der Einsatz befristet ist. Den Minderheitsantrag Widmer zur Vorlage 3 bezüglich Tiger/Fox lehnen wir ebenfalls ab, weil wir dafürhalten, dass solche Einsätze für die militärische Sicherheit auch einen hohen Ausbildungseffekt haben. Schliesslich unterstützen wir im Sinne eines Entgegenkommens das Postulat der SiK-NR 07.3550.

Borer Roland F. (V, SO): Die SVP-Fraktion wird auf alle drei Vorlagen eintreten und diese in der Detailberatung und Schlussabstimmung auch unterstützen. Wir werden also den Antrag der Minderheit Lang sowie die Anträge der Minderheiten vor allem vonseiten der Sozialdemokraten ablehnen.
Es ist unbestritten, dass auch die SVP in der Vergangenheit mit gewissen Einsätzen der Armee zugunsten der zivilen Behörden gewisse Probleme hatte. Das wollen wir nicht einmal wegdiskutieren. Aber ebenso klar und deutlich können wir heute sagen, dass diese Differenzen und diese Vorbehalte, die wir zum Teil hatten, grossmehrheitlich ausgeräumt sind.
Wenn heute von gewisser Seite gesagt wird, dass die Aufgaben, die man heute der Armee in unserem Land noch übertragen will, zu einer Militarisierung der Gesellschaft führen, so ist das unseres Erachtens masslos - masslos! - übertrieben.
Die heikle Aufgabe der Bewachung der Botschaften - oft ein Stein des Anstosses auch für Parlamentarier, die auf ihrem Weg zum Bundeshaus tagtäglich an den diversen ausländischen Vertretungen vorbeikommen - ist mittlerweile Sache der Standortstädte und der Standortkantone. Bei Bedarf werden sie bei dieser Aufgabe durch professionelle Verbände der Armee, die Militärische Sicherheit, unterstützt. Für die Milizsoldaten ist dies ein Bereich, in dem sie vor allem noch während der Ausbildung eingesetzt werden. Wir erachten das so als richtiges Vorgehen. Es wird in Zukunft nicht mehr vorkommen, dass Milizsoldaten über sehr lange Zeit ihren Dienst nur noch vor Botschaften stehend leisten.
Wir hatten heikle Bereiche wie die Tiger/Fox-Einsätze, die Unterstützung des Grenzwachtkorps usw. Auch diese Einsätze sind neu befristet und werden zudem aufgrund eines Postulates 07.3550 überprüft. Unter diesen Bedingungen können wir mit diesen Aufträgen auch grossmehrheitlich leben.
Gerade die Aufgaben, bei denen die Armeeverbände in unserem Land Ernsteinsätze leisten, sind Einsätze, bei denen sich die Verbände und die einzelnen Angehörigen der Armee in unserem Land positiv präsentieren können. Wir sind der Meinung, dass das durchaus auch ein Faktor ist, der zu beurteilen ist: Die Nähe der Armee, ihrer Verbände und ihres Personals zur Bevölkerung. Man kann zeigen, was man kann; dieser Faktor ist doch auch im Hinblick auf die Zukunft unserer Armee nicht zu unterschätzen. Im Weiteren bieten sehr viele dieser Einsätze auch die Möglichkeiten des On-the-Job-Trainings. Die Angehörigen der Armee können im direkten Ernstfalleinsatz ihre Aufgabe dauernd den neuen
AB 2007 N 1466 / BO 2007 N 1466
Gegebenheiten anpassen, sie können trainieren und bleiben so auf alle Fälle auch einsatzbereit.
Lieber Kollege Lang, wir haben auch nichts dagegen, dass man im Bereich der Sicherheit eine saubere, klare Trennung der Kompetenzen und Aufgaben von Bund und Kantonen macht. Aber es stellt sich natürlich die Frage, ob wir für alles und jedes, für jede Eventualität in unserem Land schlussendlich Polizeikräfte bereithalten und - ein wenig salopp ausgedrückt - schlussendlich einen Polizeistaat haben möchten. So gesehen sind unserer Fraktion die Einsätze der Armeeangehörigen und damit auch die Beschränkung der zivilen Polizeikräfte auf das notwendige Mass durchaus genehm. Wir sind der Meinung, dass gewisse Aufgaben auch in der heutigen Zeit, in der keine fremden Armeen vor der Grenze stehen, eben durch die Armee und ihre Verbände übernommen werden sollen und können.
Herr Kollege Geri Müller, es ist natürlich immer auch interessant, wenn man verschiedenste Aufgaben gegeneinander ausspielt. Es ist richtig, dass man durch Hilfe vor Ort auch im Ausland gewisse terroristische Zellen vielleicht austrocknen oder verhindern kann, dass aus gewissen Regionen Terroristen in unser Land kommen. Das scheint uns durchaus möglich zu sein. Aber die einfache Gleichung, wie sie hier vor allem von grüner Seite präsentiert wird - Hilfe im Ausland, Hilfe vor Ort verhindere grundsätzlich Anschläge und somit auch das Bedürfnis nach Einsätzen unserer Armee in unserem Land -, ist zu einfach und geht für uns nicht auf. Vergessen Sie nicht: Kriminelle Terroristen rechnen Leistungen eines Staates im Ausland nicht so ohne Weiteres auf. Man sollte in dieser Diskussion vielleicht die Blauäugigkeit etwas verlieren.
Die SVP-Fraktion steht hinter unserer Armee und auch hinter den subsidiären Einsätzen in unserem Land. Wir bitten die grosse Mehrheit dieses Rates, ein Gleiches zu tun.

Loepfe Arthur (C, AI): Leider gibt es keine Trennung mehr zwischen innerer und äusserer Sicherheit. Herr Lang lebt gedanklich in vergangenen Bedrohungsszenarien, er leidet darunter, dass er immer noch ein altes Feindbild hat, wirft uns aber natürlich dasselbe vor. Wir haben aber heute völlig neue Risiken. Alle Einsätze, die wir hier besprechen, haben klar mit Terrorismus bzw. der Abwehr solcher Gefahren zu tun. Ich staune einfach immer wieder, wie schnell man gewisse Dinge vergisst. Wenn Sie die Diskussion in Deutschland verfolgen, sehen Sie, welche Massnahmen der zuständige Minister jetzt dort treffen muss. Das sind Dinge, die Deutschland wegen dieser neuen Risiken heute tun muss, Dinge, an die man noch vor zwei bis drei Jahren nie geglaubt hätte.
Herr Müller, leider haben wir das Paradies noch nicht auf dieser Erde, und es wird auch nie so weit kommen. Es gibt genügend Leute auf dieser Welt, die das Böse wollen und nicht das Gute. Wer das nicht sieht, ist ein Träumer, ein Romantiker. Schauen Sie doch die Berichterstattung im Fernsehen an. Was ist das Fernsehen heute? Zu einem grossen Teil besteht es aus Kriegsberichterstattung und Berichterstattung über diesen scheusslichen Terrorismus an vielen Orten dieser Welt.
Herr Günter, die Armee hat diese Aufträge. Sie stehen unter anderem auch in der Bundesverfassung. Man kann von der Armee nicht erwarten, dass sie dann, wenn man sie braucht, plötzlich alles tun können muss. Sie müssen ihr auch Gelegenheit geben, diese Dinge zu üben.
Zur Vorlage: Es geht um die Verlängerung der subsidiären Einsätze bis 2012. Es geht also darum, etwas Bestehendes zu verlängern, weil es nötig ist und weil alle Veränderungen, die im Gange sind, Zeit brauchen. Es ist doch niemand unglücklich, dass wir weniger Botschaften bewachen müssen mit der Armee. Am glücklichsten sind die Leute, die das betreffen würde oder betroffen hat. Es war die Armee selber, die gesagt hat: Das ist kein glücklicher Auftrag für uns. Die Soldaten haben das äusserst ungern getan. Es geht um subsidiäre Einsätze in Übereinstimmung mit den Kantonen und - Sie haben es gehört - um ein neues Verfahren; das war ja auch dringend notwendig.
Es geht um subsidiäre Einsätze. Bei subsidiären Einsätzen muss man auch an Katastropheneinsätze denken. Diese stehen zwar hier nicht zur Diskussion, dann braucht man aber die Armee sehr schnell, weil die Durchhaltefähigkeit der zivilen Kräfte nicht ausreicht. Es sind ja immer die Behörden, welche die Anträge zum Einsatz der Armee stellen; es ist nicht die Armee, die sich aufdrängt. Sie wissen, dass die Führung der subsidiären Einsätze in der Verantwortung der Kantone und nicht der Armee liegt. Darum verstehe ich die Argumentation bezüglich einer Militarisierung überhaupt nicht.
Zurück zu den Anträgen, die hier zur Diskussion stehen: Man reduziert jetzt die maximalen Bestände von 1090 auf 245 Angehörige der Armee. Das ist doch ein wesentlicher Schritt; da kann man doch nichts dagegen haben!
Die Verlängerung der Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden ist also notwendig, und wir von der CVP-Fraktion bitten Sie, alle Minderheitsanträge abzulehnen. Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten und alle drei Beschlüsse gutzuheissen.
Gegen das Postulat 07.3550 ist nichts einzuwenden; das ist nur der Versuch bzw. die Anstrengung, die Rechtslage immer wieder zu überprüfen und möglicherweise die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu verbessern. Ich bitte Sie, in diesem Sinne zu verfahren.

Schmid Samuel, Bundesrat: Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und die Minderheitsanträge auf Rückweisung und Nichteintreten abzulehnen.
Mit dem Thema Armee-Einsatz zum Schutze bedrohter Einrichtungen befasst sich der Rat nun zum sechsten Mal seit 1999. Bisher kamen die Entscheide in Sonderverfahren zustande, das heisst, wegen Dringlichkeit hatten beide Kammern in der gleichen Session zu entscheiden. Nun sind wir in einem normalen Entscheidverfahren. Sie entscheiden hier als Erstrat, der Ständerat wird dann in der Wintersession als Zweitrat über das Geschäft zu befinden haben. Es geht denn auch nicht einfach nur um eine Weiterführung laufender Assistenzdiensteinsätze, wie auch verschiedene Fraktionssprecher festgestellt haben.
Mit der vorliegenden Botschaft über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen, zur Verstärkung des Grenzwachtkorps bei den Grenzschutzaufgaben und zugunsten der Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr beantragen der Bundesrat und eine Mehrheit der SiK-NR dem Parlament eine eigentliche Neuregelung der Unterstützung der zivilen Behörden im Bereich der inneren Sicherheit ab Beginn des nächsten Jahres. Dabei sind verschiedene Aspekte wesentlich:
Es geht zunächst darum, im Bereich der inneren Sicherheit auf Bundesebene neu einen einzigen Ansprechpartner für die Kantone in Bezug auf diese Aufträge zu haben. An ihrer Frühjahrsversammlung vom 29. März dieses Jahres haben die Mitglieder der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ein standardisiertes Verfahren für Gesuche um subsidiäre Unterstützung der Kantone durch die Armee im Bereich der inneren Sicherheit festgelegt. Die Gesuche sollen auf Vorschlag der Arbeitsgruppe "Operationen" der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten künftig immer durch die Arbeitsgruppe "Gesamtschweizerische interkantonale Polizeizusammenarbeit bei besonderen Ereignissen" an den Bundesrat gerichtet werden.
Schon das allein ist ein wesentlicher Fortschritt. Mit diesem Entscheid der KKJPD hat der Bundesrat ab jetzt einen einzigen Ansprechpartner und auch einen einzigen Gesuchsteller in allen Belangen der inneren Sicherheit. Dies dürfte unter anderem dazu führen, dass die polizeiinterne Kritik an Armee-Einsätzen zugunsten ziviler Behörden im Bereich der inneren Sicherheit vom Tisch ist.
Anfang Mai dieses Jahres hat sich die politische Plattform KKJPD/VBS/EJPD, bestehend aus den Chefs des EJPD und des VBS und ihren Generalsekretären sowie der Vizepräsidentin und dem Generalsekretär der KKJPD eingehend mit dem Gesuch der Arbeitsgruppe "Gesamtschweizerische
AB 2007 N 1467 / BO 2007 N 1467
interkantonale Polizeizusammenarbeit bei besonderen Ereignissen" befasst und entschieden, dem Gesamtbundesrat Folgendes zu beantragen:
1. Dem Gesuch vom 2. Mai 2007 sei zu entsprechen, und die dafür benötigte Bewilligung der Weiterführung des Assistenzdiensteinsatzes der Armee ab 1. Januar 2008 sei im Parlament mit der vorliegenden Botschaft zu beantragen.
2. Die Städte und Kantone Bern, Genf und Zürich seien ab dem Jahre 2010 mit 125 Angehörigen der Armee, vorzugsweise mit Angehörigen der Militärischen Sicherheit, zu unterstützen.
3. Die Anzahl der zivilen Botschaftsschützer sei von bisher 120 auf 206 aufzustocken. Deren Kosten seien neu zu 90 Prozent - bisher waren es 80 Prozent - vom Bund zu tragen.
4. Ab dem 1. Januar 2008 sei das VBS neu nicht nur für die personelle, sondern auch für die finanzielle Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz der ausländischen Vertretungen zuständig. Die bisher vom EJPD jährlich an die Kantone Bern und Genf geleisteten Beiträge für Schutzmassnahmen beim Botschaftsschutz seien ins VBS zu transferieren.
5. Die Modalitäten der Abgeltung betreffend Aufwendung im Botschaftsschutz zwischen VBS und den Kantonen seien unter Einbezug des Bundesamtes für Polizei per 1. Januar 2008 vertraglich neu zu regeln.
Diesen Anträgen hat der Bundesrat entsprochen. Lediglich den bestehenden Bundesbeschluss will er nicht um ein Jahr verlängern respektive dies dem Parlament vorschlagen, sondern er stellt den Kantonen während einer Übergangsfrist von zwei Jahren maximal noch 600 - bisher waren es 800 - Angehörige der Armee zur Verfügung. Es sei in Klammern bemerkt, dass ich mich persönlich darum bemüht habe, dass die Neuregelung bereits ab 1. Januar 2008 gilt, aber die Kantone haben ausdrücklich erklärt, Derartiges sei schlicht nicht möglich. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Rekrutierung und Ausbildung neuer ziviler Botschaftsschützer auch Zeit braucht. Deshalb musste man schliesslich dieser Übergangsfrist von zwei Jahren zustimmen. Die Berner und Genfer Polizei konnte mit der Rekrutierung zusätzlicher ziviler Botschaftsschützer bereits ab Ende Mai beginnen, denn der Entscheid des Bundesrates, den beiden Kantonen 90 Prozent ihrer Kosten zu erstatten, ist rechtskräftig und nicht Gegenstand dieser parlamentarischen Debatte. Jetzt geht es lediglich um die Verlängerung des subsidiären Armee-Einsatzes. Zeit braucht es aber auch, um diese Neuregelung dann gründlich analysieren zu können, wenn sie vollumfänglich zum Tragen kommt. Deshalb beantragt der Bundesrat dem Parlament eine Verlängerung bis 2012. Damit können während drei Jahren Erfahrungen gesammelt und diese auch angewendet werden.
Es ist auch wesentlich, dass es um eine massive Reduktion der Armee-Einsätze geht. Bis Ende 2007 hat das Parlament den Einsatz von maximal 1090 Angehörigen der Armee bewilligt. Mit der vorliegenden Botschaft werden noch maximal 245 zur Unterstützung der zivilen Behörden eingesetzt, nämlich 125 für Amba Centro, 100 für Lithos - zugunsten des Grenzwachtkorps - und maximal 20 für Tiger/Fox. Diese subsidiären Einsätze werden also nach einer zweijährigen Übergangsphase massiv, um 75 Prozent, redimensioniert, gleichzeitig aber auch operationell verbessert, da primär Angehörige der Militärischen Sicherheit eingesetzt werden. Milizformationen sollen nur noch so weit einbezogen werden, als es für Ausbildungszwecke notwendig ist.
Weiter ermöglicht der Bund den Kantonen, mehr zivile Botschaftsschützer einzustellen. Die Erhöhung der Anzahl der zivilen Botschaftsschützer von bisher 120 auf neu 206 sowie die Erhöhung des Bundesanteils an der Abgeltung der Kosten von 80 auf 90 Prozent bewirken eine Steigerung der Leistung des Bundes an die Kantone von bisher 10 auf rund 22 Millionen Franken.
Gestatten Sie mir zwei, drei Bemerkungen zur Debatte: Ich staune immer wieder, mit welcher Sicherheit von normaler, besonderer und ausserordentlicher Lage gesprochen wird. Nach unserer Verfassungsstruktur und dem Aufbau unseres Staates mit souveränen Kantonen sind weitgehend die Kantone zuständig, zu bestimmen, wann und ab welchem Zeitpunkt eine normale respektive eine ausserordentliche oder besondere Lage herrscht.
Sie gehen davon aus, dass heute eine normale Lage herrsche. Das wird bestritten. Natürlich leben wir - Gott sei gedankt - im Frieden; aber Teile unserer Gesellschaft eben nicht. In diesen Teilen sind wir nicht in der normalen Lage. Das "Verfassungs-Wording" ist gar nicht in der Lage, eine entsprechende Unterscheidung zu machen. Letztlich unterscheidet sich die normale von der besonderen oder ausserordentlichen Lage über den Mittelbedarf, den wir haben, um unsere Bevölkerung zu schützen.
Eine andere Definition würde Folgendes heissen, und ich bitte Sie, das jetzt im Vorwahlkampf zu Hause Ihren Leuten auch zu erklären: Sie seien der Auffassung, dass die Armee - selbst wenn die Bedrohung jetzt unmittelbar zunähme - nicht zur Subsidiarität beigezogen werden dürfe, weil wir in der normalen Lage sind. Die Reaktionszeit der kantonalen Polizeikorps liegt allerdings bei zwei und mehr Jahren; mit anderen Worten, diese Unterscheidung ist in dieser Situation unbehelflich.
Ich habe gut zugehört. Ein Sprecher sagte, dass die Armee da jetzt nichts zu suchen habe, sondern allenfalls bei Katastrophen oder wenn mehr Botschaften zu bewachen sind. Wie stellen Sie sich das vor? Ich war Mitte der Neunzigerjahre Kommandant eines Auszugsregiments und war im Wiederholungskurs mit meinem Infanterieregiment, und zwar während der Naturkatastrophe in Brig.
Ich musste auf Geheiss des Bundesrates zwei Kompanien nach Brig entsenden; sie waren nicht mit Schaufel und Pickel dort, sondern sie waren mit dem Sturmgewehr dort, weil sie offene Läden, Drogerien, Banken, Apotheken und anderes zu bewachen hatten. Eine Naturkatastrophe war der Ausgangspunkt. Die Polizei war - wenn ich "überfordert" sage, meine ich das nicht disqualifizierend - nicht in der Lage, auch die interkantonale Polizeihilfe war nicht in der Lage, diese Hilfe kurzfristig zu leisten. Wollen Sie dann, wenn wirklich Not am Mann, an der Frau ist, die Armee in diese Einsätze schicken, ohne ihr vorher je Gelegenheit gegeben zu haben, Derartiges auch zu üben? Ich danke allen Votanten, die auf dieses Problem hingewiesen haben.
Wenn gesagt wird, die Armee habe jetzt nichts zu tun, sondern höchstens dann, wenn mehr Botschaften zu bewachen seien: Die Situation ist immer die gleiche: Sobald irgendwo auf der Welt ein Land bedroht wird oder unmittelbar durch ein Attentat bedroht worden ist, erhöht sich der Sicherheitsbedarf der Botschaften dieser Länder weltweit. Mit anderen Worten: Jeden Tag müssen wir in der Lage sein, dieses Dispositiv hochzufahren. Jetzt können Sie sagen, das sei Sache der zivilen Polizei. Sie haben im Bundesrat keinen Gegner der Aufstockungen der zivilen Polizeikräfte. Es sei höchstens in Klammern vermerkt: Wer hier sagt, die Kantone würden in diesem Bereich nur abbauen, sagt nicht die Wahrheit; das stimmt nicht. Die Kantone haben einiges an Personal aufgestockt. Sobald sie aber über einige Zeit während 24 Stunden pro Tag derartige Aufträge erfüllen müssen, sind alle Personalressourcen ausgeschöpft. Dann kommen Sie nicht darum herum, hier subsidiär zu unterstützen. Deshalb glaube ich: Es ist doch nicht ganz realitätskonform, wenn hier mit Entschiedenheit behauptet wird, man könne den Schnitt so klar und deutlich machen, dass die Armee hier nichts zu suchen hat.
Wo sich der Bundesrat mit Ihnen absolut trifft - und da gibt es auch keine Differenz -, ist in der Mechanik der Subsidiarität. Aber die ist überhaupt nicht infrage gestellt; darüber müssen wir gar nicht diskutieren.
Ich bitte Sie deshalb, den Vorlagen zuzustimmen. Ich muss auch zu den Rückweisungsanträgen, die den Bundesrat auffordern, einen Leistungsauftrag an die Kantone zu erteilen, wobei die Polizeikorps aufzustocken seien, zwei Dinge sagen:
1. Auf welchem Bestand sollen sie dann aufstocken? Sie werden je nach Lage respektive Ausmass der Unsicherheit immer wieder zu wenig Kräfte haben.
AB 2007 N 1468 / BO 2007 N 1468
2. Ich bitte doch zu beachten, dass unsere Verfassungsordnung klar ist. Souverän in der Schweiz ist nicht der Bund, das sind die Kantone. Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Verfassung zuweist, d. h. jene, welche ihm das Volk gibt. Er kann sich keine aneignen. Die Kantone bestimmen, welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit erfüllen. Innere Sicherheit ist Sache der Kantone.
Jetzt ist es eine alte schweizerische Tradition der gegenseitigen Bundeshilfe, dass man sich, wenn Not am Mann ist, entsprechend hilft. Das waren früher kantonale Truppen. Heute sind es die Gefässe der Armee, die auf Derartiges vorzubereiten und entsprechend auszurüsten sind.
Deshalb bitte ich Sie, hier bei der Kommissionsmehrheit und beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Haller Ursula (V, BE), für die Kommission: Nach diesen mahnenden und eindringlichen Worten von Bundesrat Schmid ist es eigentlich fast müssig, sich noch einmal zu Wort zu melden. Trotzdem mache ich es, weil ich noch einmal ganz deutlich erklären möchte, dass die Kommission mit 18 zu 2 Stimmen den Nichteintretensantrag der Minderheit Lang abgelehnt hat. Seine Argumente, die einzelnen Schritte seien nicht verfassungsgemäss, es seien keine schwerwiegende Bedrohung der inneren Sicherheit und keine ausserordentliche Lage vorhanden, es sei vorgesehen - dies aus seiner Sicht -, die Raumverteidigung auszuweiten, und er sei generell gegen eine Militarisierung der inneren Sicherheit, vermochten unsere Kommission nicht zu überzeugen. Vielmehr war die grosse Mehrheit - Sie haben es gehört, es waren 18 Mitglieder - der Meinung, dass das Parlament die Aufgabe habe, für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen, wie dies übrigens auch in Artikel 2 der Bundesverfassung garantiert wird. Da die Verträge per Ende 2007 auslaufen, brauche es jetzt eine Lösung. Übrigens auch die auch heute Morgen mehrmals angeführte Kritik, man habe Angst vor einer Militarisierung der inneren Sicherheit, wurde von der Kommission nicht geteilt.
Erlauben Sie mir abschliessend eine Bemerkung zu dem, was Herr Geri Müller gesagt hat: Er hat Bruder Klaus aus dem Jahr 1481 zitiert und gesagt, dass schon damals die Friedensförderung, dass Friedenstiften wichtig war. Ich würde behaupten, Friedensförderung und die Kompetenz, dass unsere Armee diese Einsätze eben auch in Zukunft leisten kann, seien heute ebenso wichtig. Wir wollen, dass unsere Armee auf voraussehbare, aber nicht vorprogrammierbare Ereignisse mit den richtigen, adäquaten Mitteln reagieren kann. Darum müssen wir diese drei Bundesbeschlüsse weiterführen.
Im Übrigen kann ich als Thunerin nur abschliessend bestätigen, wie wichtig dies ist, wenn Not am Mann und an der Frau ist. Herr Bundesrat Schmid hat es erwähnt. Hätten wir, das sage ich hier ganz deutlich, bei unseren beiden grossen Hochwassern im Jahre 1999 und im Jahre 2005 nicht auch die Unterstützung des Militärs gehabt - nachdem bereits alle Mann an Bord waren, Zivilschutz, Feuerwehr usw. -, dann hätten wir in Thun sagen müssen: Land unter! Und glauben Sie mir, der Bevölkerung von Thun war es absolut gleichgültig, in welcher Uniform dieser Dienst verrichtet wurde; Hauptsache, es klappte, und wir konnten Hunderte von Gebäuden vor dem Hochwasser retten.
Ich bitte Sie also, auf diese Vorlagen einzutreten. Ich bitte Sie, die beiden Minderheitsanträge auf Rückweisung und den Nichteintretensantrag der Minderheit Lang abzulehnen, und ich bitte Sie, auch das Postulat der SiK, das die Verfassungsmässigkeit prüfen soll, anzunehmen. Die Kommission hat dies auch mit 12 zu 4 Stimmen beschlossen.

Vaudroz René (RL, VD), pour la commission: La proposition de non-entrée en matière de la minorité Lang est claire, mais elle a un aspect systématique: dès son entrée au Parlement en décembre 2003, Monsieur Lang a toujours été contre tout. Il n'est pas possible de l'affirmer, mais il faut vraiment se demander si ces actes répétés ne visent pas à abolir l'armée, cette armée qui est le pilier majeur de notre sécurité, que ce soit pour venir en renfort des corps des polices cantonales, du Corps des gardes-frontière ou, comme l'a dit Monsieur le conseiller fédéral Schmid, pour apporter de l'aide en cas de catastrophes naturelles telles qu'inondations, tremblements de terre, avalanches et glissements de terrain.
Tous ceux qui proposent d'augmenter les effectifs des organisations civiles n'ont pas de bonnes notions de gestion financière. Si le peuple doit se prononcer pour choisir entre le système actuel, efficace, et une augmentation des impôts, au nom d'une idéologie romantique et naïve, le choix sera vite fait!
Je vous demande donc de rejeter toutes les propositions de minorité, ainsi que toutes les propositions de renvoi.

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Wir stimmen zunächst über den Nichteintretensantrag der Minderheit Lang ab.

Abstimmung - Vote
Für Eintreten .... 131 Stimmen
Dagegen .... 30 Stimmen


1. Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen
1. Arrêté fédéral concernant l'engagement de l'armée en service d'appui en faveur des autorités civiles pour la protection des représentations étrangères

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Wir stimmen jetzt über den Rückweisungsantrag der Minderheit Günter ab.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 62 Stimmen
Dagegen .... 105 Stimmen

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 07.038/4783)
Für Annahme des Entwurfes .... 105 Stimmen
Dagegen .... 64 Stimmen


2. Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zur Verstärkung des Grenzwachtkorps bei den Grenzschutzaufgaben
2. Arrêté fédéral concernant l'engagement de l'armée pour le renforcement du Corps des gardes-frontière dans leurs tâches de protection de la frontière

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
AB 2007 N 1469 / BO 2007 N 1469
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Banga, Aubert, Günter, Lang, Müller Geri, Widmer)
Das Grenzwachtkorps wird um 200 Beamtinnen und Beamte aufgestockt.

Art. 1
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Banga, Aubert, Günter, Lang, Müller Geri, Widmer)
Les effectifs du Corps des gardes-frontière sont augmentés de 200 fonctionnaires.

Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Banga, Aubert, Günter, Lang, Müller Geri, Widmer)
Streichen

Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Banga, Aubert, Günter, Lang, Müller Geri, Widmer)
Biffer

Banga Boris (S, SO): Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen, welche verlangt, dass das Grenzwachtkorps (GWK) um 200 Beamtinnen und Beamte aufgestockt wird. Bereits vor vier Jahren, im August 2003, war ich mit einer Subkommission in Genf zu einem Besuch beim schon damals armeeverstärkten GWK. Unsere damalige Schlussfolgerung war unter anderem, dass diese Thematik alle vier Jahre wieder aufgegriffen werden müsse, weil sonst die Verwaltung annähme, dass wir kein Gedächtnis hätten. Ich begreife: Wenn Sie weiter so laut sind, werden Sie auch kein Gedächtnis haben.
Auch wenn das Problem der Unterdotierung des GWK im Personalbereich und jenes der Verstärkung durch das Festungswachtkorps, heute durch die Militärische Sicherheit, wie gezeigt schon längst bekannt sind, ist es trotzdem notwendig, rasch eine Lösung zu finden. In der "Sonntags-Zeitung" vom 20. Mai ist vom Rückgang der Kontrollen, von Personalmangel und von Nachwuchsproblemen im GWK die Rede.
Lassen Sie mich aus unserem Subkommissionsbericht von 2003 zitieren. Wir schrieben damals: "Im Fall des GWK 3 stellte sich heraus, dass die Gehälter für die Kantone Jura, Neuenburg und Wallis sowie die Region des Waadtländer Jura angemessen waren, für den Kanton Genf und die La Côte jedoch als ungenügend erachtet wurden, und zwar aufgrund des durch die zahlreichen in dieser Zone begangenen Übertretungen verursachten permanenten Stresses, der Arbeitsbelastung und der höheren Gefahr sowie des jungen Alters des Personals, dessen Treue übrigens gefördert werden muss." Der Anfangslohn inklusive Teuerung betrug vor vier Jahren plus/minus 3333 Franken; das ist bis heute so geblieben.
Ich weiss: Der Bundesrat und die Vertreter der Mehrheit werden uns wie in der Kommission wieder entgegnen, dass das GWK vor dem Inkrafttreten von Schengen so quasi in einem hängenden Verfahren sei und dass die kommenden Bestandesfragen des GWK ohnehin noch von Herrn Bundesrat Merz beantwortet werden müssten.
Ja gut, ich weiss, dass unser Bundesrat nicht als Kollegialorgan handelt, und ich weiss auch, dass jeder als eigener Gärtner in seinem Gärtchen wurstelt. Aber es ist einfach, mit dem Schengen-Argument in diesem Rat einmal mehr eigene Versprechen gegenüber dem Personal zu brechen.
Wir haben dem GWK vor der Schengen-Abstimmung versprochen, dass sein Bestand nicht heruntergefahren wird. Mit den verschiedenen Sparprogrammen hat man aber anders gehandelt. Weiter gibt es ein angenommenes Postulat Pfisterer Thomas 04.3645, in dem verlangt wird, dass 50 bis 200 Stellen der Militärischen Sicherheit (Mil Sich) ins GWK übertragen werden. Ebenso gibt es noch eine unbehandelte Motion vom 13. März von mir, mit der ich verlange, dass wir nicht mehr als 300 Leute der Militärischen Sicherheit haben sollten, was natürlich vom Bundesrat ebenfalls abgelehnt wird. Aber die Militärische Sicherheit ist nach Gesetz nur für die Armee zuständig, die Militärische Sicherheit ist keine Manövriermasse des Bundesrates. Im Gegensatz zur damaligen Heerespolizei sind es eben nun Profis, welche immer da sind.
Wir wissen auch von unseren Besuchen, dass ein Mil-Sich-Mann oder eine Mil-Sich-Frau niemals einen Grenzwächter ersetzen kann. Die Mil-Sich-Leute sind bloss sicherheitspolizeilich ausgebildet, sie haben keine Ahnung von Einreisebestimmungen, vom Drogenrecht und anderem mehr. Es muss nun nach unserer Auffassung gehandelt, es muss das GWK verstärkt werden. Indem diese Stellen von der Militärischen Sicherheit genommen werden, gibt es keine Mehrkosten, weil ja die Militärische Sicherheit nicht mehr aufgestockt werden muss, da sie sich auf den angestammten Auftrag konzentrieren soll. Diese Leute können ohne grossen Aufwand zu Grenzwächtern ausgebildet werden. Ich bin zutiefst enttäuscht über die mehrjährige und wider Treu und Glauben gesteuerte Verschleppung durch den Bundesrat. Es ist mir unbegreiflich, dass wir Militärangehörige dorthin stellen, wo zivile Grenzwächter sein müssten; diese sind dann absorbiert, und bei der Armee fehlen die notwendigen Leute.
Mein Schlusssatz: Es gibt vom Karikaturisten Nico ein Jasskartenset, auf dem neben anderen Köpfen auch Ihr Kopf, Herr Bundesrat Schmid, verewigt ist. Nach meiner Auffassung genügt aber für unseren Bundesrat ein Schwarz-Peter-Spiel.

Aubert Josiane (S, VD): Au chiffre 2.2 de son message, le Conseil fédéral précise que le chef du Département fédéral des finances demande de proroger l'accord-cadre en vigueur entre le DDPS et le DFF afin de continuer à soutenir le Corps des gardes-frontière dans le cadre de Lithos avec au moins 100 membres de la sécurité militaire. Il prévoit que 100 spécialistes supplémentaires de la sécurité militaire seront nécessaires pendant la période de l'Euro 2008.
Tout indique, dans les discussions que la commission a conduites, que le Corps des gardes-frontière aura besoin sur le long terme, y compris après la mise en vigueur des accords de Schengen, de personnel supplémentaire. Ce que le Conseil fédéral nous propose, c'est un prolongement renouvelé régulièrement de ce mélange des genres: des gardes-frontière et des militaires installés durablement à la frontière pour accomplir des tâches hautement spécifiques telles que celles en relation avec la lutte contre l'immigration illégale, le terrorisme, le crime organisé. Aux yeux des socialistes, ces tâches spécifiques doivent être assurées par des professionnels non militaires. Le Corps des gardes-frontière doit être doté suffisamment en personnel pour accomplir sa mission et il n'y a aucun argument solide pour justifier le maintien ad aeternum de 100 à 200 militaires affectés à l'exécution de ces tâches, qui doivent revenir à des professionnels civils.
Monsieur le conseiller fédéral Schmid nous a dit qu'il était nécessaire de garder constamment des militaires en activité avec les gardes-frontière pour qu'ils puissent en cas d'urgence et d'événement grave instruire rapidement les soldats appelés en renfort, donc de garder le "know-how" au sein
AB 2007 N 1470 / BO 2007 N 1470
de l'armée. Nous avons des difficultés à suivre ce raisonnement. Si le "know-how" est entre les mains de gardes-frontière, ce seront eux qui, en cas de nécessité, instruiront les militaires, et ils le feront d'autant mieux qu'ils pourront transmettre à ces forces de renfort le sens de la mission qu'ils accomplissent, à savoir une action de sécurité civile et non pas militaire.
Monsieur le conseiller fédéral Schmid nous a opposé un deuxième argument: le financement du Corps des gardes-frontière émarge au budget d'un autre département, soit à celui du DFF dont Monsieur le conseiller fédéral Merz est le chef. Selon lui, cela rend impensable un transfert dans le Corps des gardes-frontière de 100 à 200 spécialistes engagés professionnellement par l'armée. Avec une telle position, aucune réforme ne sera jamais envisageable.
Je vous invite donc vivement à soutenir la proposition de la minorité Banga, car l'engagement de 200 professionnels supplémentaires dans le Corps des gardes-frontière clarifiera enfin le rôle des uns et des autres et évitera que nous nous retrouvions à fin 2011 devant la même proposition insatisfaisante de prolonger une situation ambiguë.

Schmid Samuel, Bundesrat: Ich beantrage Ihnen, den Minderheitsantrag Banga abzulehnen. Die Gründe für den Antrag hat Herr Banga eigentlich schon aufgeführt.
Zum formellen Punkt: Ich gebe durchaus zu, dass dieser Prozess, um in Bezug auf den künftigen Einsatz des Grenzwachtkorps Klarheit zu erhalten, mit Schengen natürlich eine permanente Verschiebung erfährt und das durchaus Grund für Ungeduld sein mag. Auf der anderen Seite ist Schengen derart eingreifend, dass niemand bestreiten kann, dass es in Bezug auf den Einsatz und den Auftrag des GWK erhebliche Veränderungen mit sich bringen wird.
Ich bin jetzt eigentlich erstaunt, dass sich nicht alle Finanzpolitiker im Rat sofort zur Wehr setzen, wenn man auf diese Weise eine permanente Personalaufstockung um 200 Beamtinnen und Beamte durchbringen will - ohne im Übrigen zu sagen, woher die kommen sollen, und ohne das auch entsprechend finanziert zu haben. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Damit ist das Thema nicht generell vom Tisch. Aber den Personalbestand des GWK über diese Vorlage fix um 200 Leute zu erhöhen, entspricht, wie ich finde, nicht der Praxis, wie sie selbst in diesem Rat gehandhabt wird.
Der Bundesrat hat sich nicht ausdrücklich mit diesem Antrag befasst. Er hat hingegen im Zusammenhang mit der Diskussion zu einem Gesetz über das Grenzwachtkorps in einer für die Eidgenossenschaft exemplarischen Ausnahme den Personalbestand des Grenzwachtkorps sogar festgelegt. Das entsprach auch den Zusagen, die man seinerzeit, bei der Schengen-Abstimmung, gegenüber diesem Korps abgab. Ich bin aber nicht in der Lage, Ihnen zu empfehlen, darüber hinaus jetzt noch einmal 200 Stellen zu bewilligen.
Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Banga abzulehnen.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 96 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 57 Stimmen

Art. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 07.038/4785)
Für Annahme des Entwurfes .... 99 Stimmen
Dagegen .... 61 Stimmen


3. Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zugunsten der Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr
3. Arrêté fédéral concernant l'engagement de l'armée en faveur des mesures de sécurité dans le trafic aérien

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Wir stimmen zunächst über den Rückweisungsantrag der Minderheit Widmer ab.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 63 Stimmen
Dagegen .... 108 Stimmen

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 07.038/4787)
Für Annahme des Entwurfes .... 103 Stimmen
Dagegen .... 58 Stimmen

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté

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