Schmid Samuel, Bundesrat:
Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und die Minderheitsanträge auf Rückweisung und Nichteintreten abzulehnen.
Mit dem Thema Armee-Einsatz zum Schutze bedrohter Einrichtungen befasst sich der Rat nun zum sechsten Mal seit 1999. Bisher kamen die Entscheide in Sonderverfahren zustande, das heisst, wegen Dringlichkeit hatten beide Kammern in der gleichen Session zu entscheiden. Nun sind wir in einem normalen Entscheidverfahren. Sie entscheiden hier als Erstrat, der Ständerat wird dann in der Wintersession als Zweitrat über das Geschäft zu befinden haben. Es geht denn auch nicht einfach nur um eine Weiterführung laufender Assistenzdiensteinsätze, wie auch verschiedene Fraktionssprecher festgestellt haben.
Mit der vorliegenden Botschaft über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen, zur Verstärkung des Grenzwachtkorps bei den Grenzschutzaufgaben und zugunsten der Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr beantragen der Bundesrat und eine Mehrheit der SiK-NR dem Parlament eine eigentliche Neuregelung der Unterstützung der zivilen Behörden im Bereich der inneren Sicherheit ab Beginn des nächsten Jahres. Dabei sind verschiedene Aspekte wesentlich:
Es geht zunächst darum, im Bereich der inneren Sicherheit auf Bundesebene neu einen einzigen Ansprechpartner für die Kantone in Bezug auf diese Aufträge zu haben. An ihrer Frühjahrsversammlung vom 29. März dieses Jahres haben die Mitglieder der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ein standardisiertes Verfahren für Gesuche um subsidiäre Unterstützung der Kantone durch die Armee im Bereich der inneren Sicherheit festgelegt. Die Gesuche sollen auf Vorschlag der Arbeitsgruppe "Operationen" der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten künftig immer durch die Arbeitsgruppe "Gesamtschweizerische interkantonale Polizeizusammenarbeit bei besonderen Ereignissen" an den Bundesrat gerichtet werden.
Schon das allein ist ein wesentlicher Fortschritt. Mit diesem Entscheid der KKJPD hat der Bundesrat ab jetzt einen einzigen Ansprechpartner und auch einen einzigen Gesuchsteller in allen Belangen der inneren Sicherheit. Dies dürfte unter anderem dazu führen, dass die polizeiinterne Kritik an Armee-Einsätzen zugunsten ziviler Behörden im Bereich der inneren Sicherheit vom Tisch ist.
Anfang Mai dieses Jahres hat sich die politische Plattform KKJPD/VBS/EJPD, bestehend aus den Chefs des EJPD und des VBS und ihren Generalsekretären sowie der Vizepräsidentin und dem Generalsekretär der KKJPD eingehend mit dem Gesuch der Arbeitsgruppe "Gesamtschweizerische |
AB 2007 N 1467 / BO 2007 N 1467
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interkantonale Polizeizusammenarbeit bei besonderen Ereignissen" befasst und entschieden, dem Gesamtbundesrat Folgendes zu beantragen:
1. Dem Gesuch vom 2. Mai 2007 sei zu entsprechen, und die dafür benötigte Bewilligung der Weiterführung des Assistenzdiensteinsatzes der Armee ab 1. Januar 2008 sei im Parlament mit der vorliegenden Botschaft zu beantragen.
2. Die Städte und Kantone Bern, Genf und Zürich seien ab dem Jahre 2010 mit 125 Angehörigen der Armee, vorzugsweise mit Angehörigen der Militärischen Sicherheit, zu unterstützen.
3. Die Anzahl der zivilen Botschaftsschützer sei von bisher 120 auf 206 aufzustocken. Deren Kosten seien neu zu 90 Prozent - bisher waren es 80 Prozent - vom Bund zu tragen.
4. Ab dem 1. Januar 2008 sei das VBS neu nicht nur für die personelle, sondern auch für die finanzielle Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz der ausländischen Vertretungen zuständig. Die bisher vom EJPD jährlich an die Kantone Bern und Genf geleisteten Beiträge für Schutzmassnahmen beim Botschaftsschutz seien ins VBS zu transferieren.
5. Die Modalitäten der Abgeltung betreffend Aufwendung im Botschaftsschutz zwischen VBS und den Kantonen seien unter Einbezug des Bundesamtes für Polizei per 1. Januar 2008 vertraglich neu zu regeln.
Diesen Anträgen hat der Bundesrat entsprochen. Lediglich den bestehenden Bundesbeschluss will er nicht um ein Jahr verlängern respektive dies dem Parlament vorschlagen, sondern er stellt den Kantonen während einer Übergangsfrist von zwei Jahren maximal noch 600 - bisher waren es 800 - Angehörige der Armee zur Verfügung. Es sei in Klammern bemerkt, dass ich mich persönlich darum bemüht habe, dass die Neuregelung bereits ab 1. Januar 2008 gilt, aber die Kantone haben ausdrücklich erklärt, Derartiges sei schlicht nicht möglich. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Rekrutierung und Ausbildung neuer ziviler Botschaftsschützer auch Zeit braucht. Deshalb musste man schliesslich dieser Übergangsfrist von zwei Jahren zustimmen. Die Berner und Genfer Polizei konnte mit der Rekrutierung zusätzlicher ziviler Botschaftsschützer bereits ab Ende Mai beginnen, denn der Entscheid des Bundesrates, den beiden Kantonen 90 Prozent ihrer Kosten zu erstatten, ist rechtskräftig und nicht Gegenstand dieser parlamentarischen Debatte. Jetzt geht es lediglich um die Verlängerung des subsidiären Armee-Einsatzes. Zeit braucht es aber auch, um diese Neuregelung dann gründlich analysieren zu können, wenn sie vollumfänglich zum Tragen kommt. Deshalb beantragt der Bundesrat dem Parlament eine Verlängerung bis 2012. Damit können während drei Jahren Erfahrungen gesammelt und diese auch angewendet werden.
Es ist auch wesentlich, dass es um eine massive Reduktion der Armee-Einsätze geht. Bis Ende 2007 hat das Parlament den Einsatz von maximal 1090 Angehörigen der Armee bewilligt. Mit der vorliegenden Botschaft werden noch maximal 245 zur Unterstützung der zivilen Behörden eingesetzt, nämlich 125 für Amba Centro, 100 für Lithos - zugunsten des Grenzwachtkorps - und maximal 20 für Tiger/Fox. Diese subsidiären Einsätze werden also nach einer zweijährigen Übergangsphase massiv, um 75 Prozent, redimensioniert, gleichzeitig aber auch operationell verbessert, da primär Angehörige der Militärischen Sicherheit eingesetzt werden. Milizformationen sollen nur noch so weit einbezogen werden, als es für Ausbildungszwecke notwendig ist.
Weiter ermöglicht der Bund den Kantonen, mehr zivile Botschaftsschützer einzustellen. Die Erhöhung der Anzahl der zivilen Botschaftsschützer von bisher 120 auf neu 206 sowie die Erhöhung des Bundesanteils an der Abgeltung der Kosten von 80 auf 90 Prozent bewirken eine Steigerung der Leistung des Bundes an die Kantone von bisher 10 auf rund 22 Millionen Franken.
Gestatten Sie mir zwei, drei Bemerkungen zur Debatte: Ich staune immer wieder, mit welcher Sicherheit von normaler, besonderer und ausserordentlicher Lage gesprochen wird. Nach unserer Verfassungsstruktur und dem Aufbau unseres Staates mit souveränen Kantonen sind weitgehend die Kantone zuständig, zu bestimmen, wann und ab welchem Zeitpunkt eine normale respektive eine ausserordentliche oder besondere Lage herrscht.
Sie gehen davon aus, dass heute eine normale Lage herrsche. Das wird bestritten. Natürlich leben wir - Gott sei gedankt - im Frieden; aber Teile unserer Gesellschaft eben nicht. In diesen Teilen sind wir nicht in der normalen Lage. Das "Verfassungs-Wording" ist gar nicht in der Lage, eine entsprechende Unterscheidung zu machen. Letztlich unterscheidet sich die normale von der besonderen oder ausserordentlichen Lage über den Mittelbedarf, den wir haben, um unsere Bevölkerung zu schützen.
Eine andere Definition würde Folgendes heissen, und ich bitte Sie, das jetzt im Vorwahlkampf zu Hause Ihren Leuten auch zu erklären: Sie seien der Auffassung, dass die Armee - selbst wenn die Bedrohung jetzt unmittelbar zunähme - nicht zur Subsidiarität beigezogen werden dürfe, weil wir in der normalen Lage sind. Die Reaktionszeit der kantonalen Polizeikorps liegt allerdings bei zwei und mehr Jahren; mit anderen Worten, diese Unterscheidung ist in dieser Situation unbehelflich.
Ich habe gut zugehört. Ein Sprecher sagte, dass die Armee da jetzt nichts zu suchen habe, sondern allenfalls bei Katastrophen oder wenn mehr Botschaften zu bewachen sind. Wie stellen Sie sich das vor? Ich war Mitte der Neunzigerjahre Kommandant eines Auszugsregiments und war im Wiederholungskurs mit meinem Infanterieregiment, und zwar während der Naturkatastrophe in Brig.
Ich musste auf Geheiss des Bundesrates zwei Kompanien nach Brig entsenden; sie waren nicht mit Schaufel und Pickel dort, sondern sie waren mit dem Sturmgewehr dort, weil sie offene Läden, Drogerien, Banken, Apotheken und anderes zu bewachen hatten. Eine Naturkatastrophe war der Ausgangspunkt. Die Polizei war - wenn ich "überfordert" sage, meine ich das nicht disqualifizierend - nicht in der Lage, auch die interkantonale Polizeihilfe war nicht in der Lage, diese Hilfe kurzfristig zu leisten. Wollen Sie dann, wenn wirklich Not am Mann, an der Frau ist, die Armee in diese Einsätze schicken, ohne ihr vorher je Gelegenheit gegeben zu haben, Derartiges auch zu üben? Ich danke allen Votanten, die auf dieses Problem hingewiesen haben.
Wenn gesagt wird, die Armee habe jetzt nichts zu tun, sondern höchstens dann, wenn mehr Botschaften zu bewachen seien: Die Situation ist immer die gleiche: Sobald irgendwo auf der Welt ein Land bedroht wird oder unmittelbar durch ein Attentat bedroht worden ist, erhöht sich der Sicherheitsbedarf der Botschaften dieser Länder weltweit. Mit anderen Worten: Jeden Tag müssen wir in der Lage sein, dieses Dispositiv hochzufahren. Jetzt können Sie sagen, das sei Sache der zivilen Polizei. Sie haben im Bundesrat keinen Gegner der Aufstockungen der zivilen Polizeikräfte. Es sei höchstens in Klammern vermerkt: Wer hier sagt, die Kantone würden in diesem Bereich nur abbauen, sagt nicht die Wahrheit; das stimmt nicht. Die Kantone haben einiges an Personal aufgestockt. Sobald sie aber über einige Zeit während 24 Stunden pro Tag derartige Aufträge erfüllen müssen, sind alle Personalressourcen ausgeschöpft. Dann kommen Sie nicht darum herum, hier subsidiär zu unterstützen. Deshalb glaube ich: Es ist doch nicht ganz realitätskonform, wenn hier mit Entschiedenheit behauptet wird, man könne den Schnitt so klar und deutlich machen, dass die Armee hier nichts zu suchen hat.
Wo sich der Bundesrat mit Ihnen absolut trifft - und da gibt es auch keine Differenz -, ist in der Mechanik der Subsidiarität. Aber die ist überhaupt nicht infrage gestellt; darüber müssen wir gar nicht diskutieren.
Ich bitte Sie deshalb, den Vorlagen zuzustimmen. Ich muss auch zu den Rückweisungsanträgen, die den Bundesrat auffordern, einen Leistungsauftrag an die Kantone zu erteilen, wobei die Polizeikorps aufzustocken seien, zwei Dinge sagen:
1. Auf welchem Bestand sollen sie dann aufstocken? Sie werden je nach Lage respektive Ausmass der Unsicherheit immer wieder zu wenig Kräfte haben. |
AB 2007 N 1468 / BO 2007 N 1468
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2. Ich bitte doch zu beachten, dass unsere Verfassungsordnung klar ist. Souverän in der Schweiz ist nicht der Bund, das sind die Kantone. Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Verfassung zuweist, d. h. jene, welche ihm das Volk gibt. Er kann sich keine aneignen. Die Kantone bestimmen, welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit erfüllen. Innere Sicherheit ist Sache der Kantone.
Jetzt ist es eine alte schweizerische Tradition der gegenseitigen Bundeshilfe, dass man sich, wenn Not am Mann ist, entsprechend hilft. Das waren früher kantonale Truppen. Heute sind es die Gefässe der Armee, die auf Derartiges vorzubereiten und entsprechend auszurüsten sind.
Deshalb bitte ich Sie, hier bei der Kommissionsmehrheit und beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.